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Bauvorhaben Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH hat die Areale der ehemaligen Bücker-Werke und des angrenzenden ehemaligen Flugplatzes in der Gemeinde Rangsdorf erworben und plant diese zu entwickeln.
LAGE DES BAUGRUNDSTÜCKES
Das Gelände der ehemaligen Bückerwerke / Flugplatz Rangsdorf liegt in der Gemeinde Rangsdorf südlich von Berlin im Landkreis Teltow-Fläming.
Die ehemaligen Bückerwerke werden im Nordwesten und Nordosten von Wohngebieten begrenzt, im südlichen Bereich (ehemaliges Rollfeld) sowie direkt im Norden hingegen von Grünlandfläche, die z.T. einer landwirtschaftlichen Nutzung (Schafhaltung) unterliegen. Westlich schließt sich an die Bebauung und die Bückerwerke der Rangsdorfer See an. Entlang der Ostgrenze verläuft die Bahnlinie Berlin-Dresden. Zukünftig soll parallel zur Bahnlinie ein Straßenzug errichtet werden, der sogenannte Nord-Süd-Verbinder. Dieser befindet sich in der Planung.
Land: Brandenburg
Landkreis: Teltow-Fläming
Gemarkung: Rangsdorf
ERSCHLIESSUNG
Die Baustelle ist von der B96 aus östlicher Richtung kommend, über die Pramsdorfer Straße mittels einer asphaltierten Baustraße zu erreichen. Ca. 50 m nach einem Bahnübergang über die Pramsdorfer Straße führt dann eine Abzweigung auf eine eigens angelegte Baustraße zum Baufeld.
BESICHTIGUNG
Ein Besichtigungstermin kann mit dem Bauleiter Herrn Kliewer, 0152 / 2821 46 11, vereinbart werden.
3 x Ausführen
In dieser Ausschreibung ist das Haus 11 beschrieben. Diese Gebäude wird baugleich 3 x mit ca. 2-3 Monaten Versatz des Baubeginns errichtet.
Der Bauherr ist bestrebt, alle 3 Gebäude an einen AN zu vergeben, behält sich aber vor, diese auch zeitversetzt und an unterschiedliche Auftragnehmer zu beauftragen.
Bauvorhaben
ZTV Estrich ZTV Estrich
1. Allgemeines
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührenden Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne Aufforderung täglich vorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18353 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis, Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
4. Angaben zur Ausführung
4.1. Allgemeines
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material sowie die Misch- und Fördereinrichtungen auf der Baustelle gelagert bzw. aufgestellt werden können, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Ergibt sich bei der Überprüfung, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können, darf erst nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung die Leistung weiter ausgeführt werden.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u.dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden.
Fertig gestellte Estrichflächen sind abzusperren, das benötigte Absperrmaterial hat der Auftragnehmer zu stellen.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens die üblichen Belastungen des Baubetriebs ohne Schaden aufnehmen kann.
4.2. Fugen
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten.
Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen.
4.3 Dämmungen
Randstreifen dürfen durch den Auftragnehmer nicht vor der Verlegung der Bodenbeläge entfernt werden.
Erkennt der Auftragnehmer Umstände, die die Schalldämmung beeinträchtigen können, hat er die Bauleitung darüber zu informieren.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u.dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen.
Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindlichen Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Rohrbefestigungen dürfen keinen Schall auf die Decke übertragen.
Bevor durch den Einbau des Estrichs die Dämmung verdeckt wird, muss die Leistung durch die Bauleitung abgenommen werden.
4.4. Heizestrich
Bewegungs- und Randfugen querende Leitungen sind in Hülsen zu führen.
Der Auftragnehmer hat der Bauleitung seine Freigabe zum Aufheizen unaufgefordert mitzuteilen.
Vor dem Einbringen des Estrichs ist zu prüfen, dass vom Verleger der Fußbodenheizung je 200 m² Fläche bzw. je Wohnung mindestens drei Messstellen ausgewiesen sind, an denen später problemlos ohne Gefahr der Beschädigung von Rohren die Probeentnahme zur Messung der Restfeuchte möglich ist. Fehlen solche markierten Messstellen, ist die Bauleitung vor Beginn der Arbeiten zu informieren.
Bei Heizestrich ist eine Unterbrechung der Arbeiten zwischen Verlegung der Dämmung und dem Einbau des Estrich in die Einheitspreise einzurechnen.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Alle Mitarbeiter auf der Baustelle haben einen gültigen Personalausweis, eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bei sich zu tragen. Aus Personalkontrollen können keine Rechte abgeleitet werden.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Pläne und Unterlagen werden ausschließlich elektronisch, als pdf, dwg oder Modell, zur Verfügung gestellt.
Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellet. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runter zu laden. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt.
Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang das Anhangdokument 313 aus dem QNG-Anfordeungskatalog zu beachten. Die notwendigen Unterlagen, z.B. PDB, Blauer Engel, FSC u.ä., sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG zur Prüfung zu übergeben. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Produkte begonnen werden.
Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten.
ZTV Estrich
01 Haus 11
01
Haus 11
01.__.01 EPS 035 (100kPa) DEO dm 40mm Wärmedämmschicht mit Randstreifen als Unterlage für schwimmenden Estrich aus Polystyrol-Hartschaum als Partikelschaum (EPS 100 kPa) nach EN 13163, Anwendungstyp DEO dm nach DIN 4108-10 in Platten liefern und mit fachgerechten Anschlüssen an vorhandene Wände, Mediendurchführungen, Stützen etc., sowie aller erforderlichen Nebenarbeiten höhengerecht verlegen.
Das Aussparen von auf dem Boden verlegten Rohrleitungen und Kabel sowie das Verfüllen mit Schüttung ist in dieser Position enthalten.
Bei mehrlagiger Verlegung mit versetzten Stößen verlegen.
Bemessungswert Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/mK
Dämmschichtdicke: 40 mm
01.__.01
EPS 035 (100kPa) DEO dm 40mm
B
136.15
m²
01.__.02 gebundene Schüttung 45mm Gebundene Schüttung gemäß DIN 18560-2, druckstabil und selbstverklebend, liefern und als Ausgleich von Unebenheiten und vorhandenem Gefälle auf den Bestandsböden / -decke einbauen, planeben abziehen und verdichten.
Einbaudicke: i.M. 45 mm
Fabrikat: Mehabit, Knauf S400 Sprint o.glw.
01.__.02
gebundene Schüttung 45mm
A
136.15
m²
01.__.03 EPS 035 (100kPa) DEO dm 50mm Wärmedämmschicht mit Randstreifen als Unterlage für schwimmenden Estrich aus Polystyrol-Hartschaum als Partikelschaum (EPS 100 kPa) nach EN 13163, Anwendungstyp DEO dm nach DIN 4108-10 in Platten liefern und mit fachgerechten Anschlüssen an vorhandene Wände, Mediendurchführungen, Stützen etc., sowie aller erforderlichen Nebenarbeiten h öhengerecht verlegen.
Das Aussparen von auf dem Boden verlegten Rohrleitungen und Kabel sowie das Verfüllen mit Schüttung ist in dieser Position enthalten.
Bei mehrlagiger Verlegung mit versetzten Stößen verlegen.
Bemessungswert Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/mK
Dämmschichtdicke: 50 mm
01.__.03
EPS 035 (100kPa) DEO dm 50mm
B
614.26
m²
01.__.04 gebundene Schüttung 55mm Gebundene Schüttung gemäß DIN 18560-2, druckstabil und selbstverklebend, liefern und als Ausgleich von Unebenheiten und vorhandenem Gefälle auf den Bestandsböden / -decke einbauen, planeben abziehen und verdichten.
Einbaudicke: i.M. 55 mm
Fabrikat: Mehabit, Knauf S400 Sprint o.glw.
01.__.04
gebundene Schüttung 55mm
A
614.26
m²
01.__.05 EPS 040 DES sg CP2 dL30mm 20MN/m³ Trittschalldämmschicht mit Randstreifen als Unterlage für schwimmenden Estrich aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163, Anwendungstyp DES nach DIN 4108-10, sg - Trittschalldämmung, geringe Zusammendrückbarkeit, in Platten liefern und einlagig verlegen.
Dynamische Steifigkeit s': <= 20 MN/m²
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/mK
Dämmschichtdicke unter Belastung (dB): 28 mm
Dämmschichtdicke Lieferung (dL): 30 mm
01.__.05
EPS 040 DES sg CP2 dL30mm 20MN/m³
46.78
m²
01.__.06 Tackerplatte 045 30-3 (max. 4 kN/m²) Trittschalldämmschicht mit Randstreifen als Rohrträgermatte aus expandiertem Polystyrol (EPS), Anwendungstyp DES sg - Trittschalldämmung, geringe Zusammendrückbarkeit, mit aufkaschierter Gewebe-Rasterfolie liefern und verlegen.
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,045 W/mK
Dämmschichtdicke unter Belastung (dB): 27 mm
Dämmschichtdicke Lieferung (dL): 30 mm
Fabrikat: REHAU Tackerplatte mit RAUTHERM SPEED o.glw.
01.__.06
Tackerplatte 045 30-3 (max. 4 kN/m²)
O
703.63
m²
01.__.07 CT-C35-F5-S65 Zementestrich (CT) nach DIN 18560/DIN EN 13813, einschichtig, unbewehrt, als schwimmender Estrich auf Dämmschicht, mit Trennschicht aus PE-Folie und Randdämmstreifen entsprechend dem Estrichsystem, Verlegung auf waagerechtem Untergrund mit fachgerechten Anschlüssen an vorhandene Wände, Mediendurchführungen, Stützen etc, sowie aller erforderlichen Nebenarbeiten liefern, höhengerecht einbauen.
Druckfestigkeitsklasse: C35
Biegezugfestigkeitsklasse: F5
Estrichnenndicke: 65 mm
Oberfläche von Hand geglättet zur Aufnahme von elastischen / textilen Belägen, Fliesen-/ Platten- und Natursteinbelägen oder Holz- und Parkettbelägen.
Die Ebenheit des Estrichs ist nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 3 auszuführen.
Im Preis enthalten ist die Ausbildung von Scheinfugen bis 1/2 der Estrichdicke bzw. entsprechend den Herstellervorgaben. Die Fugenanordnung ist vorab mit der Bauleitung festzulegen.
01.__.07
CT-C35-F5-S65
48.78
m²
01.__.08 CT-C35-F5-S65 H45 Zementestrich (CT) nach DIN 18560/DIN EN 13813, einschichtig, unbewehrt, als schwimmender Heizestrich auf Dämmschicht, mit Trennschicht aus PE-Folie und Randdämmstreifen entsprechend dem Estrichsystem, Verlegung auf waagerechtem Untergrund mit fachgerechten Anschlüssen an vorhandene Wände, Mediendurchführungen, Stützen etc, sowie aller erforderlichen Nebenarbeiten liefern, höhengerecht einbauen.
Druckfestigkeitsklasse: C35
Biegezugfestigkeitsklasse: F5
Durchmesser der Heizelemente: 20 mm
Nenndicke über Heizelementen: 45 mm
Estrichnenndicke: 65 mm
Oberfläche von Hand geglättet zur Aufnahme von elastischen / textilen Belägen, Fliesen-/ Platten- und Natursteinbelägen oder Holz- und Parkettbelägen.
Die Ebenheit des Estrichs ist nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 3 auszuführen.
Im Preis enthalten ist die Ausbildung von Scheinfugen bis 1/3 der Estrichdicke bzw. entsprechend den Herstellervorgaben. Die Fugenanordnung ist vorab mit der Bauleitung festzulegen.
01.__.08
CT-C35-F5-S65 H45
B
703.63
m²
01.__.09 CT-C35-F5-S70 H50 Zementestrich (CT) nach DIN 18560/DIN EN 13813, einschichtig, unbewehrt, als schwimmender Heizestrich auf Dämmschicht, mit Trennschicht aus PE-Folie und Randdämmstreifen entsprechend dem Estrichsystem, Verlegung auf waagerechtem Untergrund mit fachgerechten Anschlüssen an vorhandene Wände, Mediendurchführungen, Stützen etc, sowie aller erforderlichen Nebenarbeiten liefern, höhengerecht einbauen.
Druckfestigkeitsklasse: C35
Biegezugfestigkeitsklasse: F5
Durchmesser der Heizelemente: 20 mm
Nenndicke über Heizelementen: 50 mm
Estrichnenndicke: 70 mm
Oberfläche von Hand geglättet zur Aufnahme von elastischen / textilen Belägen, Fliesen-/ Platten- und Natursteinbelägen oder Holz- und Parkettbelägen.
Die Ebenheit des Estrichs ist nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 3 auszuführen.
Im Preis enthalten ist die Ausbildung von Scheinfugen bis 1/3 der Estrichdicke bzw. entsprechend den Herstellervorgaben. Die Fugenanordnung ist vorab mit der Bauleitung festzulegen.
01.__.09
CT-C35-F5-S70 H50
A
703.63
m²
01.__.10 Dusche, Zulage Zulage für das Herstellen einer Estrichoberfläche mit Gefälle zum Bodeneinlauf in bodengleichen Duschen.
Größe: ca. 1,20/1,20 m
01.__.10
Dusche, Zulage
12.00
St
01.__.11 Absenkung Sauberlaufmatte Absenkung der Estrichfläche um ca. 5 - 10 mm für den Einbau einer Sauberlaufmatte.
Größe: ca. 1,50/1,50 m
01.__.11
Absenkung Sauberlaufmatte
1.00
St
01.__.12 Zulage Fasern Zulage zum Estrich für das Liefern und Einbauen von Kunststoff-Fasern in Räumen mit keramischen Bodenbelägen.
01.__.12
Zulage Fasern
O
134.58
m²
01.__.13 Zulage A1 Randstreifen Zulage zum Schaumstoffranddämmstreifen für die Ausführung eines A1-Randdämmstreifens.
Dicke des Randstreifens ca. 13 mm. (Bei Wohnungstüren beachten.)
Lage: Treppenhaus, Geschoßflur
01.__.13
Zulage A1 Randstreifen
O
1.00
m
01.__.14 Dehnfugenprofil, TF 80 Dehnfugenprofil Guggenmos TF 80 o.glw. liefern und verlegen, einschließlich Anpassung an die Heizleitungen.
Eingebaut als Dehnungsfuge in der Fläche, am Übergang zum Estrich von bodengleichen Duschen und unter Türen.
01.__.14
Dehnfugenprofil, TF 80
28.00
m
01.__.15 Zulage Beschleuniger 7 Tage Zulage für den Einbau eines nicht rückfeuchtenden Beschleunigers mit einer Belegereife nach ca. 7 Tagen. Fabrikat: Retanol Rapid EKA o.glw.
Estrichdicke bis 70 mm
CM Messung mit schriftlicher Freigabeerklärung und Haftungsübernahme für den Prüfpunkt Belegreife durch den Hersteller/Lieferanten.
Dokumentation der Druck und Biegezugfestigkeit durch Prismenentnahme auf der Baustelle und Prüfung der Prismen nach 28 Tagen inkl. Prüfbericht.
01.__.15
Zulage Beschleuniger 7 Tage
O
1.00
m²
01.__.16 Zulage Beschleuniger 14 Tage Zulage für den Einbau eines nicht rückfeuchtenden Beschleunigers mit einer Belegereife nach ca. 14 Tagen. Fabrikat: Retanol Rapid EKA o.glw.
Estrichdicke bis 70 mm
CM Messung mit schriftlicher Freigabeerklärung und Haftungsübernahme für den Prüfpunkt Belegreife durch den Hersteller/Lieferanten.
Dokumentation der Druck und Biegezugfestigkeit durch Prismenentnahme auf der Baustelle und Prüfung der Prismen nach 28 Tagen inkl. Prüfbericht.
01.__.16
Zulage Beschleuniger 14 Tage
O
1.00
m²
01.__.17 Zulage Schnellestrich Zulage für die Ausführung des Zementestrichs als rückfeuchtender Schnellestrich für eine Belegereife nach ca. 3 Tagen.
Fabrikat: Thermorapid Classic o.glw.
Estrichdicke bis 70 mm
CM Messung mit schriftlicher Freigabeerklärung und Haftungsübernahme für den Prüfpunkt Belegreife durch den Hersteller/Lieferanten.
Dokumentation der Druck und Biegezugfestigkeit durch Prismenentnahme auf der Baustelle und Prüfung der Prismen nach 28 Tagen inkl. Prüfbericht.
01.__.17
Zulage Schnellestrich
O
1.00
m²
01.__.18 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Manschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Mittellohn zur gegenseitigen Verrechnung
01.__.18
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
O
1.00
h
02 Haus 9-10
02
Haus 9-10
02.__.01 Haus 9 Baugleich mit Haus 11
Hier die Gesamtsumme aus Titel 1 eintragen.
Änderungen im Titel 1 führen auch zu Änderungen in dieser Position.
02.__.01
Haus 9
1.00
St
02.__.02 Haus 10 Baugleich mit Haus 11
Hier die Gesamtsumme aus Titel 1 eintragen.
Änderungen im Titel 1 führen auch zu Änderungen in dieser Position.
02.__.02
Haus 10
1.00
St
02.__.03 Nachlass Nachlass bei Beauftragung aller 3 Gebäude gemeinsam
Bieterangabe %
02.__.03
Nachlass
O
L
1.00
psch