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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Angaben zur Baustelle
- Bei der ausgeschriebenen Baumaßnahme
handelt es sich um ein bestehendes Bürogebäude, das in ein
Mehrfamilienhaus mit 93 Wohneinheiten umgebaut werden soll.
- Das Objekt befindet sich nahe des Stadtkerns am Brückes 2-8 in Bad
Kreuznach.
- Baustrom und Bauwasser werden
bereit gestellt.
- Für die Entsorgung von Bauschutt und
sonstiger Abfälle ist jeweils der
Verursacher verantwortlich.
- Sämtliche Arbeitsbereiche sind
besenrein zu hinterlassen.
- Die Weitervergabe von Leistungen
und/oder Teilleistungen an andere Unternehmer
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
durch den AG.
- Ausführungszeiten: Beginn ca. 02.03.2026 bis 28.04.2026
- Ausführung in Teilabschnitten.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
1. GRUNDLAGEN AUSSCHREIBUNG UND VERGABE
Art und Durchführung der Angebotseinholung bzw. der
Ausschreibung und Auftragserteilung werden nach
den Regeln der VOB neuesten Fassung angewendet.
- Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind
folgende Regelwerke in der jeweils zur Abnahme
neuesten Fassung:
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Die einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften
der Berufsgenossenschaften
- Die zum Zeitpunkt der Abnahme der
Leistung geltenden
Bestimmungen, Vorschriften,
Auflagen und Anordnungen der
für die Durchführung der
Leistungen zuständigen
Behörden und behördenähnlichen
Institutionen. Zum Beispiel:
TÜV, Berufsgenossenschaften,
Fachverbände, etc.
- VOB/B DIN 1961
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen
- Die zum Zeitpunkt der Abnahme
geltende anerkannten Regeln
der Bautechnik
- VOB/C DIN 18299 Allgemeine
Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV)
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art:
- alle Regelungen der VOB/C für
die entsprechenden Gewerke.
- DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen;
Begriffe, Grundsätze,
Anwendungen, Prüfung
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau,
Bauwerke.
- Herstellerrichtlinien und
Verarbeitungshinweise der
Hersteller der
einzelnen Produkte
Im übrigen gelten in folgender Reihenfolge:
a) die allgemeinen Vorbemerkungen zum
Leistungsverzeichnis.
b) die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistung
c) die technischen Vorbemerkungen
d) die VOB, Teil B in der jeweils gültigen Fassung
e) die anerkannten Regeln (Stand der Technik)
f) das Leistungsverzeichnis bzw. die Baubeschreibung
h) die einschlägigen DIN-Vorschriften
2. BINDUNG AN DAS ANGEBOT
Die Zuschlagsfrist beträgt 6 Wochen ab
Angebotsabgabedatum.
3. ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
Beabsichtigt der Bieter Arbeiten im Rahmen einer
Arbeitsgemeinschaft durchzuführen oder Nachunternehmer
einzuschalten, so ist dies bei der Angebotsabgabe unter
Nennung der betreffenden Firmen bekanntzugeben.
4. ÄNDERUNGEN DES ANGEBOTES (ALTERNATIVEN)
Sondervorschläge und Alternativen sind nicht erwünscht.
5. EINHEITSPREISE
In die Preise sind sämtliche Leistungen und
Nebenleistungen einzurechnen, die zur Erreichung des
Auftragszieles erforderlich sind, auch wenn diese im einzelnen
nicht bis ins letzte Detail beschrieben sein sollten. Die einzelnen
Einheitspreise gelten grundsätzlich für alle auszuführenden
Leistungen in sämtlichen Geschossen des Bauwerkes.
6. BAUSEITIGES MATERIAL
Sämtliche bauseits gestellten Materialien sind vom
Auftragnehmer sachgemäß abzuladen, zu transportieren und
zu lagern.
Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer hierfür die
volle Haftung.
7. UMLAGEN BAUSTROM, WASSER, REINIGUNG,
BAUWESENVERS.
Die Kosten hierfür werden mit 0,2% der Auftragssumme vereinbart und in
der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
8. GERÜSTE
Das Fassadengerüst wird bauseits gestellt.
Absperrvorrichtungen etc. sind jedoch zu berücksichtigen
9.SAUBERKEIT AUF DER BAUSTELLE
Alle genutzten Lagerflächen und Baustellenbereiche sind durch das eigene
Gewerk "besenrein" zu hinterlassen. Alle
z.B. überschüssigen Materialien und Verpackungsreste sind arbeitstäglich
und eigenmächtig auf eigene Kosten
durch den AN zu entsorgen! Erfolgt dies nicht, werden dem AN
nachträglich Reinigungs- und Entsorgungsgebühren in
Rechnung gestellt.
10.ORTSKENNTNIS:
Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich mit den
Beschaffenheiten vor
Ort vertraut machen und diese bei seiner Kalkulation berücksichtigen!
Nachforderungen aus Unkenntnis werden nicht anerkannt!
11.SICHERHEITSEINBEHALT :
Sicherheitsleistung beträgt 5% der Auftragssumme
Folgende Vertragsbedingungen werden vereinbart:
Die VOB in der aktuellen Fassung ist Bestandteil des Vertrages.
Dem vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnis ist vom Bieter eine
aktuelle Freistellungsbescheinigung beizufügen.
Wird eine Abschrift oder ein LV mit Kurztext als Angebot abgegeben, so
bleibt der Text dieses Orginal-LV als verbindlich gültig.
Ausführungsweise gemäß beiliegender Pläne (die dem LV beigefügten Pläne,
vorbehaltlich geringfügiger Maßveränderungen, sind ausschließlich zur
Kalkulation dieses Angebotes). Die Ausführung erfolgt nach örtlichem
Aufmaß durch
den Auftragnehmer und der Absprache bzw. Freigabe durch die Bauleitung.
Abschlagszahlungen erfolgen entsprechend dem Baufortschritt nach Vorlage
eines prüfbaren Aufmaßes mit einem Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 %.
Abschlagszahlungen können nur in Höhe eines über Aufmaß ermittelten
Leistungsstandes gestellt werden.
Ab 250.000,- EUR Abrechnungssumme netto erfolgt bei der Schlussrechnung
ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 3% der Abrechnungssumme bis zur
Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaftsurkunde.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach VOB B § 13,
beträgt 4 Jahre.
Hinweis zu Allgemeinen Einrichtungen:
Sämtliche sonstige Einrichtungbestandteile, die zur Abwicklung der
Arbeiten erforderlich sind sowie der
Toilettenraum entsprechend den baulichen Anforderungen
und den Anforderungen an die Einrichtung und die
Ausstattung nach Paragraph 48 Arbeitsstättenverordnung
und der Arbeitsstättenrichtlinie
ASR 48/1,2 auf den vom Bauherrn ausgewiesenen Flächen
vorhalten, aufstellen und beseitigen.
Diese sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und
werden nicht gesondert vergütet.
Im Einheitspreis sind die Kosten für Betrieb und
Unterhalt enthalten.
Hinweise zu Umlagen bzw. Abzügen der Abrechnungssumme:
Die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers, sowie das
Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers
herrühren, ist gemäß VOB/C vom AN selbst zu veranlassen.
Hinweise zu Aufmaße:
Die Aufmaße sind nachvollziehbar räumlich gegliedert aufzustellen.
Grundsätzlich sind hierfür Aufmaßpläne vom Auftragnehmer zu erstellen.
Die Grundlage
für die Aufmaßpläne sind die Ausführungspläne der Fachplaner. Im
Einzelfall sind
die Aufmaße gemeinsam mit der Fachbauleitung durchzufüren. Die
Fachbauleitung erhält die Originale der Aufmaßblätter, der AN eine
Kopie. Die Massen
der einzelnen Aufmaßblätter sind in eine nach Titeln und Positionen
geordnete Aufmaßzusammenstellung zu übertragen, die laufend
fortgeschrieben wird.
Hinweise zur Kalkulation:
Alle Leistungen verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders
angegeben, inklusive Lieferung und fachgerechtem Einbau. Alle durch den
AN zu
entsorgenden Materialen und Bauteile gehen
in das Eigentum des Unternehmers über.
In die Einheitspreise sind die entsprechenden Transport- und
Entsorgungskosten miteinzukalkulieren.
Bei widersprüchlichen Angaben zur Ausführung gilt LV vor Plan.
Arbeitszeiten:
Stunden, die ausserhalb der geregelten Arbeitzeit anfallen
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen:
Zur Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume
Lagerflächen stehen ausschließlich auf dem Baugrundstück
zur Verfügung und
sind vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen.
Schutzgebiete oder Schutzzeiten:
Schutzgebiete auf dem Baugrundstück sind keine bekannt. Schutzzeiten
richten sich nach der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz
gegen
Baulärm" (Geräuschimmissionen) vom 19. August 1970 (Beil. zum BAnz. Nr.
160).
Die örtlichen polizeilichen Ruhezeiten sind einzuhalten.
Fahrspuren von Transporter, LKWs oder Radlader sind nach
Abschluss der Arbeiten zu glätten.
Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen,
Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen o.Ä.
Im Baufeld sind keine schützenswerte Bäume und Pflanzenbestände
vorhanden.
Die Strassenbordsteine und öffentliche Verkehrsflächen sind vor
Beschädigungen
und Verunreinigungen zu schützen.
Evetuell auftretende Verunreinigungen sind durch den AN sofort
eigenverantwortlich oder auf erstes Anfordern zu beseitigen.
Regelung und Sicherung des Verkehrs
Für das Einholen der Genehmigungen für das Erstellen von Gerüsten,
Errichten von Kränen, Absperrungen ist der
Unternehmer selbst verantwortlich.
Vom Auftraggeber bereitgestellten Stoffe und Bauteile
Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine
Stoffe und Bauteile vom AG geliefert.
Vom Auftraggeber erbrachte Arbeitsleistungen
Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine
Arbeitsleistungen vom AG erbracht.
Leistungen für andere Unternehmer
Sofern Leistungen für andrere Unternehmer zu erbringen sind hat der
Unternehmer selbst mit dem jeweiligen AN für einen entsprechenden
Ausgleich zu sorgen.
Weitere Vorbemerkung:
Soweit in den Texten der einzelnen Positionen oder den zusätzlichen
technischen Vorschriften nicht abweichende
Festlegungen getroffen sind, gelten stets die einschlägigen Bestimmungen
des Teiles C der VOB in der neuesten Fassung.
Mit den im Leistungsverzeichniss enthaltenen Angaben über Bauart,
Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten
auch der Herstellungsvorgang und - ablauf bis zur fertigen Leistung,
unter Zugrundelegung der anerkannten Stand der Technik und der
Ausführungsbestimmungen der DIN- Normen, als beschrieben. Hierbei
bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und
Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Baustoffe
und Bauteile, einschl. Abladen und
Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts
anderes vorgeschrieben ist.
Es dürfen nur Baustoffe und Erzeugnisse eingebaut werden, deren
Hersteller einem Güteschutzverband
angehören; die Materialien müssen nach Vorschrift gekennzeichnet sein.
Werden vom Unternehmer entgegen dieser Bestimmung nicht einwandfreie
Erzeugnisse eingebaut, so muß er die Kosten der Materialprüfung und bei
negativem Ergebnis die Kosten für den Ausbau sowie für den einwandfreien
Ersatz tragen. Lieferscheine müssen vor Ort auf der Baustelle vorhanden
sein.
Auf Verlangen sind diese der Bauleitung vorzulegen.
Will der Unternehmer andere als vorgesehene Konstruktionen ausführen, so
muß er vorher die Genehmigung der Bauleitung einholen und
erforderlichenfalls die statischen Berechnungen und Pläne auf seine
Kosten anfertigen. Entstehende Prüfungsgebühren gehen zu Lasten des
Unternehmers.
Die Baustelleneinrichtung ist im Benehmen mit der Bauleitung
vorzunehmen. Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen.
Die Herstellung, Vorhaltung und Beseitigung der Zufahrten an und auf der
Baustelle obliegt dem Auftragnehmer. Den Zeitpunkt der Entfernung
bestimmt die Bauleitung. Alle anschließenden öffentliche Verkehrsflächen
sind laufend zu reinigen.
Bürgersteigüberfahrten, Bordsteine u.ä. Bereiche im Anschluss an
öffentliche Verkehrsflächen sind einwandfrei zu schützen. Für
Beschädigungen auch durch Zulieferanten haftet der Auftragnehmer.
Der Bieter hat sich vor der Kalkulation über die örtlichen Gegebenheiten
zu orientieren. Evtl. Besonderheiten, wie enge Baustellenverhältnisse,
schwierige Materialtransporte, schlechte Zufahrtstraßen, notwendige
Genehmigungen für Mitbenutzung öffentlicher Verkehrsflächen während der
Bauzeit und geforderte Absperrungen zur Sicherung des öffentlichen
Verkehrs sind in die Einheitspreise als Nebenleistungen einzurechnen,
soweit keine besonderen Ansätze dafür im Angebot enthalten sind.
Vorhandene Bepflanzungen auf dem Baugrundstück bzw. dem
Nachbargrundstück, die unbeschädigt erhalten bleiben
müssen, sind zu schützen. Die notwendigen Sicherungsmassnahmen und
entsprechende
Sorgfalt und Erschwernisse bei der Ausführung der Arbeiten sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt:
- Anlage 1: Lageplan
- Anlage 2: Grundrisse
- Anlage 3: Ansichten
- Anlage 4: Schnitte
- Anlage 5: Detail Sockel
Allgemeine Vorbemerkungen
Sämtliche Einrichtungen, die der AN für den Betrieb der Baustelle
benötigt, wie Unterkünfte, Zufahrtswege zur Baustelle, sonstige
Befestigungen etc., werden nicht gesondert aufgeführt und nicht
vergütet. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren. Das Gelände ist nach Abschluß der Arbeiten in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen, vorhandene Grenz- und Höhenmarken
sind während der Bauzeit zu sichern.
Die Baustelleneinrichtung dient nicht nur dem Bieter für die
Anstricharbeiten Fassade, sondern allen am Bau beschäftigten
Handwerkern. Evtl. Forderungen der Energieversorgungsunternehmen,
Bauaufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaften und sonstigen Behörden sind
zu beachten und ohne gesonderte Vergütung zu erfüllen. Sofern gefordert,
ist ein Baustelleneinrichtungsplan in zweifacher Ausfertigung zur
Genehmigung vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat insbesondere darauf zu achten, dass die von ihm
erstellten Einrichtungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie
den Verkehr nicht gefährden und behindern. Für die Dauer der vertraglich
festgelegten Ausführungs- bzw. Vorhaltezeit hat der AN diese
Einrichtungen zu sichern, zu unterhalten und bei evtl. anfallende
Störungen oder Beschädigungen umgehend auf seine Kosten zu beseitigen.
Während der Arbeiten entstehende Verschmutzungen der öffentlichen Wege
und Straßen sind täglich zu reinigen. Anfallende Schuttmassen sind
komplett (einschl. Folien, Papier und Verpackungsrückstände) zu
entfernen. Das Ablagern im Bereich der Arbeitsräume und sonst. Flächen
auf dem Baugrundstück wird nicht gestattet.
Sollte der AN diese nach Abschluß der Arbeiten nicht selbst entfernen,
so behält sich der Bauherr vor, die Beseitigung auf Kosten des AN
durchführen zu lassen.
Hinweis:
Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung vorgesehen ist
sind in den Preisen enthalten:
Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der Baustelleneinrichtung nach
Beendigung der
Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von Aussparungen,
Absturzsicherungen,
Hebegeräte, Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste, Arbeitsbühnen innerhalb
des Gebäudes sowie das
Bereitstellen der notwendigen Unterkunftscontainer für das
Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung der Baustelle wird mit
dem Gesamtauftrag verrechnet, der AN hat mit der Bauleitung den
angefallenen Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss von
Lager-u. Arbeitsflächen sowie evtl. bereitgestellter Räumlichkeiten hat
der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze
ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die erforderlichen
Werkzeuge und Geräte.
Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die für die
auszuführenden Arbeiten erforderlich sind, frei
Baustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen, sachgemäßer Lagerung und
sofortige Rücknahme des
Verpackungsmaterials.
Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der fertiggestellten
Leistung bis zur Abnahme.
Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in Teilflächen.
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise
1. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres
Arbeitsauftrages Ihren
Arbeitsplatz haben.
2. Auf der gesamten Baustelle sind Arbeitsschutzhelm
(nach DIN EN 397) und
Sicherheitsschuhe (nach DIN EN 345 S3) oder
Sicherheitsgummistiefel (nach DIN
EN 345 S5) zu tragen. Ausnahmen können im Bereich
geschlossener Räume, in
denen keine Gefahr von oben droht, zugelassen werden.
Beschäftigte, die das
nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen!
Entsprechend den
auszuführenden Arbeiten sind erforderliche weitere
Arbeitsschutzmittel und
Schutzausrüstungen zu benutzen.
3. Auf der Baustelle gilt ein absolutes Alkoholverbot !
4. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind
verpflichtet, für die eigene und für die
Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge
zu tragen. Jede von Ihnen
festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und
Gesundheit sowie alle
festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie
unverzüglich Ihrem Vorgesetzten
oder der Bauleitung melden. Alle gefährlichen
Vorkommnisse sind meldepflichtig!
Sie sind auch verpflichtet, für die Sicherheit und
Gesundheit der Personen zu
sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen
bei der Arbeit betroffen
sind.
5. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind
verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe,
Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur
bestimmungsgemäß zu verwenden.
6. Das Entfernen oder Ändern von
Sicherheitskennzeichnungen,
Sicherheitseinrichtungen, Gerüstteile bzw. Absperrungen
ist nur befugten
Vorgesetzten gestattet bzw. unterliegt der
Weisungsbefugnis.
7. Die Baustellen- Brandschutzordnung ist einzuhalten.
Informieren Sie sich über
die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die
Standorte der
Brandbekämpfungsmittel, Sammelpunkte usw.
8. Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und
Ausrüstungen sind der
ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen
Prüfungen (Prüffristen) zu
beachten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und
Geräte müssen frei von
Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit
geeignet sein.
Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und
Bedienungsanleitungen!
9. Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf
den Baustellenverkehr.
Auf der Baustelle gilt als Höchstgeschwindigkeit die
Schrittgeschwindigkeit. Das
Abstellen von privaten Personenfahrzeugen ist nicht
gestattet.
10. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten
Zugänge befahren,
betreten und verlassen werden. Außerhalb der
Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf
der Baustelle verboten.
11. Jede Firma hat einen eigenen ausgebildeten
Ersthelfer zu benennen, welcher
sich während der Arbeitszeit auf der Baustelle aufhält.
12. Der Baustellenbereich ist regelmäßig zu reinigen
und sauber zu halten. Abfälle
sind in geeigneten Behältern zu sammeln und zu selbst
entsorgen. Behältnisse für
Gefahrstoffe sind gesondert zu erfassen.
13. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten:
- Jeder Unfall ist der Bauleitung zu melden.
- Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer
am Unfallort oder imSanitätsraum.
- Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit
zu rechnen ist, muss
eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen.
- Bei schweren Verletzungen hat ein sofortiger und
schonender Transport, unter
Einschaltung des Rettungsdienstes, in ein Krankenhaus
zu erfolgen. Die vollständige Baustellenordnung und den Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplan können bei der Bauleitung
eingesehen werden.
Angaben zur Baustelle
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1._._. 1 Baustelleneinrichtung Einrichten, vorhalten, sowie abbauen und entfernen der
Baustelleneinrichtung nach Beendigung der Arbeiten.
Einrichten von sämtlichen für die Ausführung der
Arbeiten, soweit nicht gesondert im
Leistungsverzeichnis
erfasst:
- Maschinen und Geräte ect.
- Lagerräume und Arbeitsplätze
- Einmessungen
- Arbeitsfeldbeleuchtung
- Schutz der Bodenbeläge und angrenzenden
Bauteile vor Verschmutzung
Hinweis: Die Baustelleneinrichtungskosten beziehen sich
für die Gebäudeteile C,D,E
1._._. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
2 Fassadenarbeiten
2
Fassadenarbeiten
2._._. 1 Fachgerechtes abkleben der vorhandenen Fenster, Aluminium-Fensterbänke, Brüstungen
und Außenjaloousienanlage, mit geeigneter Schutzfolie
und Klebebändern.
inkl. die Rückstandslose Entfernung des verwendeten
Materials nach Beendigung der Maßnahme.
Es ist sicher zustellen, das die vorhandenen Bauteile
durch das verwendete Materill nicht angegriffen werden.
2._._. 1
Fachgerechtes abkleben der vorhandenen
750.00
m²
2._._. 2 Reinigung der Fassade Reingung der Fassade hat zu erfolgen mit:
Wasserverdünnbares Spezial-Reinigungsmittel für
Putz- und Anstrichflächen mit Algen- und Moosbefall.
Eigenschaften:
- biologischer Befall (Algen, Pilze und Moose)
wird natürlich gehemmt
- Dichte ca. 1,00 kg/l
- Zusammensetzung (gemäß Vdl) Wasser,
Glykolether, quartäre Ammoniumsalze.
- Verbrauch ca. 200-300 ml/m²
- Farbtone: farblos
Angebotener Hersteller:
______________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Angeotenes
fabrikat:_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
inkl. abkratzen loser Farb- und Putzreste, ohne
Putzschäden.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
Wichtiger Hinweis:
Überschüssiges Material darf nicht in Kanalisation,
Erdreich oder Gewässer gelangen.
2._._. 2
Reinigung der Fassade
3,057.00
m²
2._._. 3 Untergrund der Fensterlaibungen fachgerecht reinigen und prüfen fachgerechtes reinigen der von ca. 60 bis 200 mm
tiefen Laibungen, Silicon/Acryl-Fugen entfernen,
abkratzen loser Farb- Putzreste.
ohne Putzschäden.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
2._._. 3
Untergrund der Fensterlaibungen fachgerecht reinigen und prüfen
620.00
m
2._._. 4 Schäden Oberputz partielle, auf der Fassadenfläche Nicht fest haftenden Oberputz entfernen.
Freigelegte Fläche mit der Drahtbürste abbürsten.
Eine Grundbeschichtung auf die freigelegte Fläche
mit einer für den Untergrund unter
berücksichtigung des gewählten Oberputzes
geeigneten Grindierung.
Schlussputz mit strukturgleichem Putz
auftragen und entsprechend abscheiben.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
2._._. 4
Schäden Oberputz partielle, auf der Fassadenfläche
35.00
m²
2._._. 5 Schäden partiell, Abrisse im Anschluss Fenster & Fensterbank Risse bis 40 mm breite keilförmig aufweiten und
mit zugelassenem Füllspachtel oder/und Schaum
mehrlagig auffüllen.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
2._._. 5
Schäden partiell, Abrisse im Anschluss Fenster & Fensterbank
20.00
m
2._._. 6 Universalgrundierung Wässrige, siloxanvergütete, Universalgrundierung auf
Acrylatbasis auf mineralische
und organische Untergründe und Beschichtungen sowie
abgewitterte,
tragfähige Altbeschichtungen
liefern und auftragen. Grundierung darf keinen Film
bilden.
Produkteigenschaften:
Oberflächenverfestigend, wasserabweisend, gutes
Eindringvermögen,
saugfähigkeitsregulierend, haftvermittelnd.
Bauteil: Wand/Decke
Produkt: Stoplex W
Angebotener Hersteller:
______________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Angeotenes
fabrikat:_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
2._._. 6
Universalgrundierung
3,057.00
m²
2._._. 7 Anstrichsystem HBW: >70, Wand- und Deckenbereiche Fassadenfarbe auf Silikatbasis ohne bioziden Filmschutz
außen auf mineralische und
silikatische Untergründen, als Zwischen- und
Schlussbeschichtung liefern und auftragen.
Produkteigenschaften:
Fassadenfarbe auf Silikabasis, A2-s1, d0 gemäß EN
13501-1, höchste Farbtonstabilität im
Silikatbereich, strukturerhaltend, Glanzgrad nach EN
1062-1 G3 matt, sehr gut deckend,
wasserabweisend, Wasserdurchlässigkeitsrate w nach EN
1062 -3 0,10 kg/(m²*h0,5) W3
niedrig, sehr hoch CO2- und wasserdampfdurchlässig,
Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke
nach EN ISO 7783-2 sd = 0,01 m V1 hoch,
Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl ? nach
EN ISO 7783 50, ohne bioziden Filmschutz, nicht
filmbildend, ohne Zusatz von Lösemitteln und
Weichmachern
Bauteil: mineralischer Oberputz (Kratzputzstruktur)
Farbe: weiß, HBW: >70
Produkt: StoColor Sil
Angebotener Hersteller:
______________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Angeotenes
fabrikat:_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
2._._. 7
Anstrichsystem HBW: >70, Wand- und Deckenbereiche
3,057.00
m²
2._._. 8 Zulage Leibungen bis 25 cm Zulage für das Anlegen und Einputzen aller Leibungen
wie in den
vor genannten Positionen:
Grundputz, Armierung, Oberputz und Anstrichsysteme
Aufmaß nach laufendem Meter gemessen in der Leibung.
Leibungstiefe bis 25 cm.
2._._. 8
Zulage Leibungen bis 25 cm
620.00
m
2._._. 9 Bewegungs/Anschlussfugen in Fensterlaubungen Fugenbreite bis 30 mm, (Verbrauch ca. 450 ml/m)
Elastische Verfugung der Anschluss und Bewegungsfugen
mit Dauerelastischem Materil mit 25% Dehnfähigkeit.
Verbrauch: ca. 100 ml/m bei einer 10x10 mm Fuge.
Einschließlich aller erforderlichen Materialien und
nebenarbeiten.
Angebotener Hersteller:
______________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Angeotenes
fabrikat:_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
2._._. 9
Bewegungs/Anschlussfugen in Fensterlaubungen
550.00
m
2._._.10 Partielle Erneuerungdes Außenputzes im Sockelebreich Herzustellende Putzstärke min. 8 mm.
Sockelhöhe bis ca. 0,50 m bis 1,00 m
Für die Ausführung der Putzarbeiten gelten die
Bestimmungen der DIN V 18550; 2005-04.
"Putz und Putzsysteme", sowie die DIN 18350;
2010-04,,Putz- und Stuckarbeiten" und die VOB.
Der Putzgrund ist fachgerecht Vorzubereiten und
muss tragfähig, trocken, frei von Staub sowie
Schalölen, Wachsen und anderen Trennmitteln
sein. inkl. Haftbrücke
liefern und lot- und fluchtgerecht anbringen.
2._._.10
Partielle Erneuerungdes Außenputzes im Sockelebreich
10.00
m²
2._._.11 Sockelanstrich, Sol-Silikat-Streichfüller, biozidfrei Zwischen- und Schlussanstrich der Sockelflächen.
Untergrund auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen.
Grundanstrich auf Sockelflächen zwei Mal nass in feucht
mit
Silikat-Grundierung, 1:1 wasserverdünnt.
Zwischenanstrich mit Sol-Silikat-Streichfüller nach DIN
18363,
ohne Zusatz von Bioziden, im Farbton abgestimmt auf den
Schlussanstrich. Anschließende Ausführung des Schluss-
anstriches.
Anstrichmittel matt, wetterbeständig, wasserverdünnbar,
einkomponentig, nichtbrennbar, ohne Biozidzusatz, mit
Sol-Silikat-Bindemittel, vermindert das Risiko von
Algen- und Pilzbefall.
Wasserdampfdurchlässigkeit : Klasse V1 (hoch)
Wasseraufnahmekoeffizient : Klasse W2 (mittel)
Wasserdampf-Diffusionsstromdichte : V ? 2.000 g/m²
Standardfarbton : Grauton mittlerer
Tönung.
Angebotener Hersteller:
______________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Angeotenes
fabrikat:_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
2._._.11
Sockelanstrich, Sol-Silikat-Streichfüller, biozidfrei
89.00
m²
2._._.12 vorhandenes Regenfallrohr schleifen, grundieren und zweimal streichen.
Farbe. Weiß
Einschließlich aller erforderlichen Materialien und
aller
Nebenarbeiten.
2._._.12
vorhandenes Regenfallrohr
78.00
m
3 Anstrich Klinkerfassade
3
Anstrich Klinkerfassade
3._._. 1 Reinigung der Klinkerfassade Gründliche Reinigung der Klinkerfassade mittels
Hochdruckreiniger (mind. 100 bar)
zur Entfernung von Schmutz, Moos, Algen, Ausblühungen
und losen Bestandteilen.
Besondere Anforderungen:
- Einsatz von geeigneten Reinigungsmitteln (z.?B.
Algizid bei Algenbefall)
- Kein Einsatz schädlicher Chemikalien
- Schutz angrenzender Bauteile und Pflanzen
3._._. 1
Reinigung der Klinkerfassade
217.00
m²
3._._. 2 Untergrundprüfung und Ausbesserung Prüfen des Klinkermauerwerks auf Risse, Abplatzungen,
feuchte Stellen,
Ausblühungen und lose Fugen. Kleinere Schadstellen (bis
10?% der Fläche)
fachgerecht ausbessern.
Leistungsumfang:
- Sichtprüfung und Klopftest
- Entfernen loser Fugen, Neuverfugung mit geeignetem
Mörtel
- Risse mit elastischem Fugenmaterial verschließen
- Dokumentation gravierender Mängel
3._._. 2
Untergrundprüfung und Ausbesserung
217.00
m²
3._._. 3 Grundierung Klinkerfassade Auftragen einer haftvermittelnden Tiefgrundierung auf
Silan- oder Acrylatbasis,
abgestimmt auf den späteren Anstrich. Sicherstellen
einer gleichmäßigen Benetzung des Untergrunds.
Material: z.?B. Brillux 545, Caparol Putzgrund 610,
StoPrim Sil
Angebotener Hersteller:
______________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Angeotenes
fabrikat:_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
3._._. 3
Grundierung Klinkerfassade
217.00
m²
3._._. 4 Schlussbeschichtung Klinkerfassade Zweifacher deckender Anstrich auf gereinigtem und
grundiertem Klinkermauerwerk
mit witterungsbeständiger, dampfdiffusionsoffener
Fassadenfarbe auf Silikonharz-, Acrylat-
oder Silikatbasis (je nach Spezifikation). Farbton nach
Angabe des Bauherrn.
Material: z.?B. Brillux Evocryl 200, Caparol
AmphiSilan, Keim Soldalit
Angebotener Hersteller:
______________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Angeotenes
fabrikat:_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Leistungsumfang:
- Erste Lage: gleichmäßig auftragen, Zwischentrocknung
beachten
- Zweite Lage: deckend auftragen
- Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung
3._._. 4
Schlussbeschichtung Klinkerfassade
217.00
m²
4 Anstricharbeiten auf Betonflächen
4
Anstricharbeiten auf Betonflächen
4._._. 1 Wand- und Deckenflächen Zweimaliger Anstrich der Betonflächen mit einem
lösungsmittelfreien,
wasserverdünnbaren Schutzanstrich mit Sperrwirkung
gegen Kohlendioxid und
Schwefeldioxid, bestehend aus Grundierung,
Grundanstrich und Deckanstrich.
Inkludiert: Reinigung der Betonfläche und Schutz der
angrenzenden Bauteile.
Farbe: weiss
Z. B. weber.ton purolast (A030) oder Gleichwertiges
Angebotener Hersteller:
______________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Angeotenes
fabrikat:_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
In fertiger Arbeit.
4._._. 1
Wand- und Deckenflächen
95.00
m²
4._._. 2 Betonanstrich- Säulen wie in Pos. 3.10
Betonanstrich- Säulen
Maße der Säulen: 42,5 cm / 20 lfm.
4._._. 2
Betonanstrich- Säulen
20.00
m
4._._. 3 Betonflächen Überstand Flachdach, Innenhof, Abwicklung= 1,805 m Wie in Pos. 3.10
Maße ca. 0,63 m x 0,82 m x 0,355 m
4._._. 3
Betonflächen Überstand Flachdach, Innenhof, Abwicklung= 1,805 m
6.85
m
4._._. 4 Betonflächen Überstand Flachdach, Innenhof, Abwicklung= 2,005 m Wie in Pos. 3.10
Maße ca. 0,83 m x 0,82 m x 0,355 m
4._._. 4
Betonflächen Überstand Flachdach, Innenhof, Abwicklung= 2,005 m
17.15
m
4._._. 5 Betonflächen Überstand Flachdach, Innenhof, Abwicklung= 2,58 m Wie in Pos. 3.10
Maße ca. 0,83 m x 0,82 m x 0,355 m
4._._. 5
Betonflächen Überstand Flachdach, Innenhof, Abwicklung= 2,58 m
17.50
m
4._._. 6 Betonflächen Überstand Flachdach, Innenhof, Abwicklung= 4,275 m Wie in Pos. 3.10
Maße ca. 3,10 m x 0,82 m x 0,355 m
4._._. 6
Betonflächen Überstand Flachdach, Innenhof, Abwicklung= 4,275 m
15.05
m
5 Sonstige und Stundenlohnarbeiten
5
Sonstige und Stundenlohnarbeiten
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
sie von der Bauleitung angeordnet werden,
einschl. aller Zuschläge. Tagelohnstunden sind täglich
zur Unterschrift vorzulegen.
Nicht unterschriebene Tagelohnzettel werden bei der
Abrechnung nicht anerkannt.
Meister- oder Vorarbeiterstunden werden erst ab acht
Beschäftigten anerkannt. Arbeiten,
welche keine Fachkenntnisse verlangen, werden als
Helferstunden abgerechnet.
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
5._._. 1 Gerüstanker schließen, nachtupfen Während des Gerüstabbaus sind die entstandenen
Gerüstankerlöcher mit dem als Fassadenputz
verwendeten Mörtel flächenbündig zu verschließen und
mit der für die Fassadenfläche verwendeten
Farbe farbig nachzutupfen. Es ist ein mit der Fassade
einher gehendes homogenes Erscheinungsbild
zu erzeugen! Inkl. Material.
Zu kalkulieren ist je Stück "Gerüstanker schließen,
nachtupfen" die Begleitung eines Gerüstabbautages.
(Erläuterung: wird der Gerüstabbau 3 Tage begleitet,
kann die Masse "3" abgerechnet werden.)
5._._. 1
Gerüstanker schließen, nachtupfen
267.00
St
5._._. 2 Vorarbeiter-/Polierstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene
und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-,
Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert
vergütet.
Polierstunden.
5._._. 2
Vorarbeiter-/Polierstunden
16.00
h
5._._. 3 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene
und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-,
Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert
vergütet.
Facharbeiterstunden.
5._._. 3
Facharbeiterstunden
10.00
h
5._._. 4 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene
und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-,
Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert
vergütet.
Helferstunden.
5._._. 4
Helferstunden
10.00
h