Vorbemerkungen Vorbemerkungen:
Der Neubau der Energiezentrale liegt auf der Nordseite des Nord-Ostsee-Kanals am westlichen Stadtrand der Stadt Brunsbüttel, auf dem Flurstück 1/3, Flur 106, Gemarkung Brunsbüttel.
Die jetzt unbebaute Fläche befindet sich auf der Liegenschaft Ostermoorer Straße
50.
Die Außenabmessungen des Gebäudes betragen: l / b / h = 45,90 / 21,00 / 8,75 m
(OK Attika). Die Halle hat eine Grundfläche von ca. 966 m².
Ausführungsbeginn laut Bauzeitenplan und nach Baufortschritt
Ausführungsende nach Bauzeitenplan
Grundlage der Bauausführung sind die anerkannten Regeln der Technik.
Die hauptsächlichen auszuführenden Arbeiten finden auf dem Rohfußboden oder bis ca. 4m Höhe statt.
Die Gestellung der zu den Ausführungsarbeiten benötigten Gerüste, Hebe- und Montagewerkzeuge werden nicht gesondert bezahlt. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Wartezeiten für Einweisungen udgl. für Sicherheitsbestimmungen seitens der Bauleitung durch Fa. Mainka Bau GmbH & Co. KG sind zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer (AN) hat für entsprechende Schutzvorkehrungen gegen Verunreinigung und Beschädigung während der Bauzeit an Fußböden, Decken, Wänden und Einrichtungsgegenständen bzw. für die Beseitigung derselben zu sorgen.
Der AN hat mit der Abnahme seiner Leistungen sämtliche Fachunternehmer-Bescheinigungen, erforderliche Nachweise, Messprotokolle, Einregulierungsbescheinigungen sowie Dokumentation in dreifacher Ausfertigung zu liefern.
Abrechnungspläne sind bei der Abnahme in dreifach farbiger Zeichnung vorzulegen.
Dies gilt sinngemäß auch für sämtliche Bedienungs-, Wartungs- und Ersatzteillisten.
Die Einheitspreise enthalten die Kosten, sofern nicht gesondert angegeben, komplett für Lieferung und Montage.
Die Werkplanung muss vor Montagebeginn vorliegen und vom Bauherren bzw. dessen Vertreter freigegeben werden. Die Werkplanung, mit evtl. zusätzlichen rechnerischen Nachweisen, sämtliche Anschlüsse, Montagestöße, etc., sowie die zugehörigen Konstruktions- und Detailzeichnungen, für alle in diesem LV aufgeführten Gewerke, sind durch das ausführende Unternehmen zu erarbeiten. Sind für das Aufstellen der Konstruktion bzw. sind während der einzelnen Bauzustände rechnerische Nachweise zu erbringen sind diese ebenfalls durch die ausführende Firma zu führen.
Technische Vertragsbedingungen Technische Vertragsbedingungen
Technische Vertragsbedingungen für die Herstellung von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen.
Maßgebend für die Ausführung, Lieferung, Neben-
leistungen, Aufmaß und Abrechnung sind
a) VOB, Teil B u. C
b) TAB der zuständigen Versorgungsunternehmen
c) DIN-Vorschriften
d) VDI/VDE-Vorschriften
e) Sondervorschriften des örtlichen Bauaufsichtsamtes bzw. TÜV
f) Unfallverhütungsvorschriften
g) Leistungsverzeichnis
h) besondere Vertragsbedingungen des Auftraggebers
i) Zeichnungen.
Die technischen Anlagen sind nach neuesten und
gültigen "Anerkannten Regeln der Technik" zu erstellen.
Alle Normen, Richtlinien und Vorschriften sind in der
Fassung maßgebend, die zum Tage der Angebotsabgabe be-
stehen. Sind DIN- oder VDI-Richtlinien im "Entwurf"
vorhanden, sind diese, jedoch nur im Einvernehmen mit
dem Auftraggeber, zu berücksichtigen.
Technische Vertragsbedingungen
Abnahme der Anlage Abnahme der Anlage
Die Anlage gilt als abgenommen, wenn nachfolgend aufgeführte Kriterien
erfüllt sind:
- die Anlage muss fertig installiert sein;
- die vertraglich zugesicherten Garantiewerte müssen erreicht werden;
- die Revisionsunterlagen müssen vollständig übergeben sein;
- es muss ein förmliches und von Auftraggeber und Auftragnehmer
unterzeichnetes Abnahmeprotokoll vorliegen.
- die Inbetriebnahmeprotokolle sind vollständig und mängelfrei an den
Investor/Käufer/Mieter zu übergeben
Aufmaß und Abrechnung Aufmaß und Abrechnung
Die Aufmaße sind grundsätzlich im Beisein eines
Vertreters der Bauleitung auszuführen. Soweit Anlagenteile durch
nachfolgende Arbeiten unzugänglich werden, ist rechtzeitig mit der
Bauleitung ein Ortstermin zur Durchführung eines Aufmaßes zu
vereinbaren und durchzuführen.
In Ausnahmefällen (nur bei Vorlage entspr. Zeichnungsunterlagen) ist ein
Aufmaß nach Aufmaßzeichnung möglich.
Die rechtzeitige Anmeldung eines Aufmaßes obliegt dem Auftragnehmer.
01 Sanitär
01.01 Schmutzwasserleitungen
01.02 Sonstige Schmutzwasserinstallation
Sonstige Schmutzwasserinstallation
01.03 Rohrleitungen und Zubehör
Rohrleitungen und Zubehör
01.04 Technische Wärmedämmung
01.05 Absperr.-/Mess.- und Regelarmaturen
Absperr.-/Mess.- und Regelarmaturen
01.06 Einrichtungsgegenstände
01.07 Rohrschottungen
01.08 Sonstige Sanitärinstallation
Sonstige Sanitärinstallation
02 Lüftung
02.01 Lüftungsgerät
02.02 Einbauteile und Zubehör
02.03 Lüftungsleitungen
02.04 Technische Wärmedämmung
02.05 Sonstige Lüftungstechnik
03 Kälte
03.01 Klimaanlage
03.02 Rohrleitungen
03.03 Sonstige Kältetechnik
04 Studenlohnarbeiten, Kernbohrungen
Studenlohnarbeiten, Kernbohrungen
04.01 Kernbohrungen
04.02 Stundenlöhne