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Unit price EUR
Net total EUR
Tief- und Rohrleitungsbau bei der Herstellung von Hausa
nschlüssen
LWL-Hausanschlüsse bestehen aus der Hausanschlusstrasse
, abzweigend aus der Mikrorohrverbandlängstrasse im öff
entlichen Bereich (Eingeschlossene Leistung/Material: G
esamtlänge Mikrorohr für den Gebäudeanschluss ab Mikror
ohrverbandlängstrasse im öffentlichen Bereich/Tiefbauma
ßnahmen von der Grundstückgrenze bis zum Gebäude), der
Gebäudeeinführung und dem LWL-Netzabschluss innerhalb d
es Gebäudes (APL). Die Leistung für die Abzweigung des
Mikrorohrs für den Hausanschluss aus der Mikrorohrverba
ndlängstrasse in öffentlicher Trasse bis zum/ins Gebäud
e, ist Bestandteil des LV-Abschnittes 2.2.2 Rohrleitung
sbau.
Ein effizienter und kundenfreundlicher Ablauf bei der H
erstellung der Hausanschlüsse, ist für den AG von große
r Wichtigkeit. Der AN ist daher verpflichtet, für die B
aumaßnahme eine Erreichbarkeit zur Verfügung zu stellen
. Über das Kundencenter hat die Koordination von Termin
en für die Hausbegehung, der Leitungsführung, Herstellu
ng der Hausanschlüsse und das Einbringen der LWL-Kabel
(Bestandteil des Kapitels Einzug und Montage LWL-Kabel)
zu erfolgen. Bis zu 6 Ortstermine pro Kunden sind für
die genannten Maßnahmen einzukalkulieren und werden nic
ht gesondert vergütet.
Hausbegehung
Um auch für den Kunden einen geordneten Bauablauf gewäh
rleisten zu können, wurden Hausbegehungen im Ausbaugebi
et bereits durch den AG durchgeführt, dokumentiert und
werden dem AN zur Verfügung gestellt. Im Laufe der Baum
aßnahme, kann es zu einem weiteren Interesse von noch n
icht begangenen geförderten Adressen kommen. Für diese
Adressen muss der AN ggf. weitere Hausbegehungen durchf
ühren. Ziel der Begehung soll sein, den Kunden über die
anstehende Baumaßnahme zu informieren und eine einfach
e technische Beratung durchzuführen. Eine schriftliche
Vorankündigung der Begehung, für die Gebäudeeigentümer,
ist durch den AN zu entwerfen und dem AG zur Bestätigu
ng vorzulegen.
Mindestens drei Wochen vor dem geplanten Baubeginn, sin
d alle betroffenen Kunden postalisch mittels abgesproch
ener Vorankündigung anzuschreiben. In unmittelbarem Ans
chluss, mindestens zwei Wochen vor Baubeginn, ist ein T
ermin für eine Hausbegehung mit dem Hauseigentümer durc
h den AN abzusprechen. Zur Terminkoordination, ist eine
werktags erreichbare, Hotline durch den AN zur Verfügu
ng zu stellen, über die auch ggf. auftretende Terminänd
erungen vereinbart werden können. Diese Leistungen sind
in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Im Rahmen der Hausbegehung, werden der Leitungsweg auf
dem Grundstück, der Hauseintrittspunkt und der Standort
der Montage des APL, mit dem Kunden festgelegt. Bei de
m Trassenverlauf der Hausanschlüsse ist durch den AN au
f eine sowohl technische, als auch wirtschaftlich reali
stische Leitungsführung auf privaten Grund zu achten. D
ie Wahl des Bauverfahrens (Verlegung in offener Bauweis
e, Verlegung mittels grabenlosem Rohrvortrieb, Einschie
ben in vorhandene Schutzrohre, etc.) wird dem AN in Abs
timmung mit dem Eigentümer überlassen. Das Bauverfahren
ist angepasst an die vorgefundenen Bedingungen und die
Einigung mit dem Grundstückseigentümer zu wählen. Durc
h den AN ist eine Fotodokumentation des Vorher-Zustande
s der Außenanlagen und der Hauswände im Bereich des Hau
seintrittspunkt (im Urzustand Gelände, bei offener Baug
rube und nach Einbau der Hauseinführung mit Abdichtung
Außen-/ Innenwand) anzufertigen.
Das Ergebnis, der Abstimmungen, ist in einer Skizze fes
tzuhalten und zu protokollieren, einschließlich der Dok
umentation des Vorher-/ Nachher-Zustandes, aller oben b
enannten Bereiche. Das Protokoll ist vom Eigentümer unt
erschreiben zu lassen und eine Kopie davon der Bauüberw
achung des AG zu übergeben. Weiterhin ist eine Bau- und
Prozessbeschreibung für die Herstellung des Hausanschl
usses durch den AN anzufertigen. Bau- und Prozessbeschr
eibung sind vom Eigentümer unterschreiben zu lassen und
eine Kopie davon der Bauüberwachung des AG zu übergebe
n.
Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzure
chnen.
Die Gebäudeeinführung soll vorzugsweise im Hausanschlus
sraum oder in einem anderen zugänglichen Raum eingeplan
t werden. Sofern bautechnisch möglich, sollte sie in de
r Nähe eines vorhandenen Voranbieter- bzw. Kabelanschlu
sses festgelegt werden. Zu Wänden und Decken ist horizo
ntal und vertikal ein Abstand von mindestens 20 cm einz
uhalten. Zudem ist die Lage der Gebäudeeinführung so zu
wählen, dass das Einzelröhrchen nicht frei in den Raum
ragt, sondern im Winkelbereich der Mauer befestigt wer
den kann.
Die Position des Abschlussgehäuses (Abschlusspunkt Lini
enführung, kurz APL) ist in unmittelbarer Nähe der Gebä
udeeinführung, höchstens jedoch 2 Meter von dieser entf
ernt, festzulegen. Das innen verlegte MR ist ab einer L
änge von 0,5 m in einem gesondert montierten Installati
onsrohr zu fixieren und bis zum APL zu führen. Ein Elek
troanschluss (220 V) sollte sich in der Nähe des LWL-Ne
tzabschlusses befinden, damit aktive Netzkomponenten de
s Netzbetreibers angeschlossen werden können.
Der AN hat sicherzustellen, dass die Personen, welche d
ie Abstimmung mit den Hauseigentümern/Kunden vornehmen,
fachliche Kompetenzen im Bereich Tiefbau und LWL-Verle
gung vorweisen, und sich sicher in deutscher Sprache au
sdrücken können.
Der AG behält sich vor, die Qualität der Abstimmungen s
tichprobenartig durch Befragungen der Kunden zu überprü
fen und ggf. Nachbesserungen beim AN zu fordern.
Diese Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolte
n bzw. mit einzurechnen.
Herstellung der Hausanschlüsse
Der Hausanschluss soll durch einen Erdraketenschuss ode
r offene Bauweise, zu einem Kopfloch an der Hauswand de
s Kunden erfolgen. Baustellenabfälle und Verdrängungsma
ssen, sind zu Lasten des AN zu entsorgen. In die Baumaß
nahme sind Mikrorohre 1x10x2,0 mm einbringen, welches g
rundsätzlich in ein geeignetes Schutzrohr, wie ein PE D
N 30, bei der Verlegung einzubringen ist.
Die notwendigen Materialeigenschaften und grundsätzlich
e Verlegevorschriften für die zu verwendenden Mikrorohr
e 1x10x2,0 mm, sind der technischen Vorbemerkung des Ro
hrleitungsbaus (2.1) zu entnehmen.
In Einzelfällen können zudem Bestandsrohre auf privatem
Grund vorhanden sein (beim Hauseigentümer zu erfragen)
. In diesen Fällen sind die MR in die Bestandrohre einz
ubringen. Die Lage ist durch den AN zu dokumentieren un
d dem AG zu übergeben.
Sämtliche Positionen des LWL-Einzugs bei Hausanschlussh
erstellung sind Bestandteil des LV-Abschnittes: Einzug
und Montage LWL-Kabel.
Für die Gebäudeeinführung ist eine Mauereinführung mitt
els Kernbohrung durchzuführen. Die Kernlochbohrungen mü
ssen nach innen ansteigend (mindestens 30°) hergestellt
werden.
Verschmutzungen durch Bohrstaub sind zu vermeiden und d
irekt abzusaugen. Sofern notwendig, ist ein Edelstahlsc
hutz und Kabelgelenkschutz einzubauen.
Die Gebäudeeinführung ist in die hierfür erforderliche
Mauereinführung entsprechend Herstellerangabe einzubrin
gen. Nach erfolgter Einmörtelung des Durchführungsbaute
ils, ist der Wandbereich in den Abmessungen 40x40 cm zu
verputzen und vollflächig (den Verputz überlappend!) m
ittels isolierenden Anstriches oder Abklebung mit Schwe
ißbahnen nach DIN 18195 gas- und wasserdicht zu isolier
en. Bei Betonwänden besteht die Möglichkeit, Pressringe
zu verwenden, ggf. Bitumenspachtelmasse.
Gebäudeeinführung mit Zulassung für Abdichtung nach DIN
18533 W2.1-E oder für WU-Betonkernbohrung (Weiße Wanne
) herstellen.
Das an das Gebäude geführte 1x10x2,0 mm Mikrorohr ist d
urch die Gebäudeeinführung in das Haus einzubringen. Di
e von den Mikrorohrherstellern zugelassenen Mindestbieg
eradien dürfen weder unter statischen Bedingungen, noch
unter Zugbelastung unterschritten werden.
Für die Verlegung bzw. Befestigung an Bauwerken, sind d
ie Art, der Aufbau und die Konstruktion der Bauwerke ma
ßgeblich. Es muss im Einzelfall mit dem Eigentümer ents
chieden werden, wie die Befestigung bzw. die Verlegung
erfolgen kann. Diese Leistungen sind in die Einheitspre
ise mit einzurechnen.
Die Grabenverfüllung nach dem Einbau der Hauseinführung
und Abschrumpfung, darf erst nach erfolgter Abkühlung
des Mikrorohres und der Trocknung der Mauerabdichtung e
rfolgen.
Alle Verschmutzungen im Gebäude oder auf dem Grundstück
, sind nach Abschluss der Bauarbeiten durch den AN unve
rzüglich zu beseitigen und zu Lasten des AN zu entsorge
n. Ein Entsorgungskonzept für gefährliche Baustellenabf
älle ist dem AG vorzulegen.
Im Gebäude ist das Mikrorohr zum APL zu führen. Bei Län
gen über 2 m innerhalb des Gebäudes, ist ein halogenfre
ies Rohr zu verwenden, welches innerhalb eines Installa
tionsrohres zu führen ist. Dies ist in den Einheitsprei
sen mit einzurechnen.
Bei Längen von unter 0,5 m, wird das Mikrorohr im Gebäu
de mittels Einzel- bzw. Reihenschellen von der Mauerein
führung bis zur Lage des APL im Bohr-Dübelverfahren bef
estigt. Bei Längen über 0,5 m bis zum APL ist ein Insta
llationsrohr zu verwenden.
Bei allen Arbeiten innerhalb von Gebäuden, müssen die B
randschutzbestimmungen gemäß ICE-Norm zwingend eingehal
ten werden.
Es sind ausschließlich Komponenten nach Stand der Techn
ik und sofern durch geltende Vorschriften erforderlich,
mit entsprechenden Zertifikaten und Produktkennzeichnu
ngen (CE, VDE etc.), einzusetzen.
Einfache Bohrungen in Wänden, Decken, Unterzügen etc. i
nnerhalb eines Brandabschnitts sind als Nebenleistung,
ohne gesonderte Vergütung, im Rahmen der jeweiligen Ver
legeposition herzustellen.
Der AN hat sicherzustellen, dass die Personen, welche d
ie Baumaßnahmen vornehmen, fachliche Kompetenzen im Ber
eich Tiefbau und LWL-Verlegung vorweisen und sich siche
r in deutscher Sprache ausdrücken können. Bei Beschädig
ungen an Fremdleitung (etc.) haftet der AN. Somit ist j
edes Hausbegehungsprotokoll auf Durchführbarkeit und Ak
tualität vor Baubeginn durch den AN zu prüfen.
Anforderungen an die Netztechnik für Hausanschlüsse
Im Netzabschluss erfolgt der Abschluss des Glasfasernet
zes im Kundengebäude mit Kupplungen und Pigtails. Die D
imensionierungsanforderungen an den APL richten sich na
ch den abzuschließenden Fasermengen.
Der Abschluss ist vom AN zu beschaffen und fachgerecht
zu montieren, inkl. Einführen des Mikrorohrs und Ablage
der einzelnen Fasern des Hausanschlusskabels.
Der Netzabschluss hat über einen geeigneten Wandspleißv
erteiler zu erfolgen, welcher mindestens mit Schutzart
IP54 auszuführen ist. Er ist gegen ungewolltes Öffnen z
u verriegeln und muss plombierbar sein, damit unberecht
igtes Öffnen erkannt werden kann. Die Grundplatten sind
im passiven Netz mit einem Blinddeckel zu verschließen
.
Der APL muss die Einführung von Mikrorohren zulassen un
d eine Zugentlastung gegen unbeabsichtigtes Herausziehe
n des MR realisieren.
Zudem muss er Platz für eine Einzelzugabdichtung zum ga
s- und wasserdichten Verschluss des belegten MR bieten.
Bei nicht belegten MR ist das Rohr im APL mittels Ends
topfen gas- und wasserdicht abzudichten.
Der APL muss mit ausreichend Spleißkassetten, für das S
pleißen aller Fasern des ankommenden Hausanschlusskabel
s, verfügen, sowie mit ausreichend Kupplungen und Pigta
ils für den Abschluss aller Fasern bestückt sein. Die K
upplungen müssen zur Verhütung unberechtigter Manipulat
ionen im Inneren des APL untergebracht sein.
Prägung als Kennzeichnungsfeld auf dem Gehäuseaußendeck
el. Mit blauem Aufkleber Eigentum ZWAR, Anschrift und T
elefonnummer. Weiter hat der APL mit einer Warnung vor
Laserstrahlen nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet zu se
in.
Einmessung Hausanschlüsse
Jeder erstellte Hausanschluss, muss im Bestandsplan dok
umentiert werden.
Dieser hat zwingend zu enthalten: Adresse, Flurstücksnu
mmer, Verlegeart, Mikrorohrbelegung inkl. Durchmesser,
Farbe und Nummer, Art der Hauseinführung, uvm. (siehe P
osition).
Die Dokumentation ist dem AG zu übergeben.
Tief- und Rohrleitungsbau bei der Herstellung von Hausa
Die aufgeführte Liefermenge der Glasfaserkabel ergibt s
ich aus der tatsächlichen Planungslänge zzgl. 5 % Reser
ve.
Weitere Punkte aus dem Abschnitt "Bauerherr" sind auch
einzubeziehen.
Die aufgeführte Liefermenge der Glasfaserkabel ergibt s
Die Lieferungen und Leistungen für
- Kabellieferung,
- Kabel einbringen,
- Kabelmontage POP zu KVS
- Kabelmontage KVS/Schacht/HA sowie
- Dokumentation Einzug und Montage LWL-Kabel
sind im Bereich Breege enthalten, der Gemeinde, in welc
her der zugehörige POP steht.
Die Lieferungen und Leistungen für
Leistungsverzeichnis
Errichtung eines FTTB-Netzes in Rügen.
Auftraggeber:
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rü
gen,
Putbuser Chaussee 1, 18528 Bergen auf Rügen
Leistungsverzeichnis
Hinweis zur Struktur des Leistungsverzeichnisses
Das Leistungsverzeichnis ist in den einzelnen Titeln je
weils aufgeteilt auf die 13 Gemeinden, welche das Proje
ktgebiet umfasst.
Da einzelne Positionen nicht durchgängig für alle 13 Ge
meinden relevant sind, ist die Nummerierung in den Absc
hnitten nicht immer fortlaufend.
Projektbeschreibung:
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlun
g Rügen beabsichtigt in den unterversorgten Gemeinde au
f der Insel Rügen den Bau einer passiven Netzinfrastruk
tur zur Erschließung der Haushalte und Gewerbebetriebe
mit FTTB in den dunkelgrauen Flecken.
Zur Finanzierung dieses Vorhabens werden Fördermittel d
es Bundesförderprogramms gem. der Richtlinie "Förderung
zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunika
tionsnetze
in der Bundesrepublik Deutschland"
- Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" i
n Anspruch genommen.
Die mit der Förderung in Zusammenhang stehenden Vorgabe
n sind zu beachten. Der Auftrag steht unter dem Vorbeha
lt der Förderung nach o.g. Richtlinien.
Ziel der Maßnahme ist es, den erhöhten Breitbandbedarf
von mindestens 1 Gbit/s zur Verfügung stellen zu können
.
Hierfür sind Aufgrabungen und die Verlegung von Rohrmat
erialien in offener Bauweise in Trassen, grabenlose Roh
rverlegearbeiten, sowie das Setzen von Schächten, Kabel
schränken, der Einzug, die Montage und Messungen (OTDR)
von LWL-Kabeln/Glasfaserstrecken notwendig.
Nach dem Bau der Leerrohr- und Verteilerinfrastruktur m
üssen die Lichtwellenleiter (LWL-Kabel) eingeblasen und
an den Übergabe- und Anschlusspunkten montiert werden.
Um den FTTB-Ausbau durchzuführen, müssen alle Liegensch
aften mit einem vollständigen Begehungsprotokoll erschl
ossen werden. Alle weiteren Liegenschaften in den unter
versorgtem Gebiet (dunkelgraue Flecken) ohne vollständi
gen Begehungsprotokoll, werden ausschließlich vorbereit
et. Die Verlegung der Haupt- und Zuführungsleitungen er
folgt i.d.R. im öffentlichen Grund. Als Verlegeort werd
en hier zum Beispiel Gehwege, gemeindeeigene und klassi
fizierte Straßen, sowie Bankette genutzt. Die Hausansch
lussleitung erfolgt durch die Herstellung von Abgängen
von den Haupt- bzw. Zuführungsleitungen.
Die Längen sind wie folgt aufgeteilt:
- Länge der Längstrassen Neubau: 155.763 m
- Länge der Rohrverbände Neubau: 532.851 m
- Länge der Vorabverlegung (Länge über Rohr): 24.286 m
- Länge der Glasfaserkabel: 790.181 m
- Länge der Hausanschlüsse (auf Privatgelände): 46.668
m (100 %)
- Länge der Hausanschlüsse (im öffentlichen Bereich): 6
.668 m (100 %)
- Anzahl der Kabelschächte: 76 St
- Anzahl der Netzverteiler (Kabelverzweiger/MFG): 147 S
t
- geplante Anzahl der förderfähigen Hausanschlüsse Neub
au: 2.979 St (100 %)
Ausführungsfristen und Rechnungsstellung:
Für die Fristen gelten die VOB. Aufmaße sind vor Rechnu
ngslegung abzustimmen.
Nach Auftragserteilung ist dem Auftraggeber unverzüglic
h ein detaillierter Bauablaufplan mit Meilensteinen vor
zulegen und mit ihm abzustimmen. Der Bauzeitenplan muss
alle Fristen gemäß BVB gewährleisten. Die dort vereinb
arten Fristen sind verbindlich.
Der geplante Bauablauf ist Bestandteil der Vertragsbedi
ngungen. Dort sind u.a geregelt: Baubeginn, Bauablauf,
Fristen für die Fertigstellung, Fertigstellung der Tief
bau- und Rohrleitungsbaumaßnahmen, Fertigstellung von L
WL-Einzug und Montage, Abschluss der gesamten Baumaßnah
me.
Der Bauablaufplan hat eine Zeitplanung in Kalenderwoche
n und Meterleistung zu beinhalten, die die detaillierte
Darstellung der Bauzeiten unter Beachtung der vorgegeb
enen Termine für Ausführungsbeginn und die Fertigstellu
ng beinhalten. Notwendig ist zudem eine Angabe des gepl
anten Einsatzes an Maschinen (Anzahl) und Personal (Anz
ahl der Kolonnen inkl. Aufgabenbereich) zur Umsetzung d
er vom AG vorgegeben Vertragsfristen, sowie deren Darst
ellung im Bauablaufplan.
Das Projekt wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst
, auf welche die Maßnahmen in der Planung abgestimmt wo
rden sind. Diese werden im Folgenden beschrieben:
Die vorgelagerte Backbone-Struktur wird durch die Kabel
+ Satellit Bergen Kommunikationstechnik GmbH (nachfolg
end KSB Kürzel) gestellt. Hier wurden im Rahmen des Pro
jektes Kopplungspunkte abgestimmt. Diese werden als Übe
rgabemuffe in einem Schacht, LWL-Kabelverzweiger oder D
irektverbindung an einer Station des KSB realisiert. Di
e Kopplungspunkte selbst, sind nicht Gegenstand dieser
Ausschreibung. Von diesen müssen die Leitungen zu den H
auptverteilern (POP) geführt werden und von den Hauptve
rteilern ausgehend wird die FTTB-Infrastruktur aufgebau
t.
In den Ausbaugebieten verlaufen die Trassen außerorts v
ornehmlich entlang bestehender Infrastrukturen und inne
rorts in Gewerbe- als auch in Wohngebieten.
Innerhalb des Ausbaugebietes kreuzt die geplante Trasse
neben Straßen und Wegen ebenfalls klassifizierte Straß
en, Bahnstrecken, sowie diverse Gewässer und Gräben. Di
ese Kreuzungen werden vornehmlich in geschlossener Bauw
eise gemäß den Anforderungen und Auflagen des jeweilige
n Kreuzungspartners/Baulastträgers ausgeführt. Mögliche
Ausnahmen sind an entsprechenden Stellen im Planwerk h
ervorgehoben. Zu beachten ist ferner die Fernreiseveror
dnung.
Bestandteil der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist der
Einzug und die Montage der LWL-Kabel in die neu zu erri
chtende und/oder in bereits bestehende Leerrohranlagen,
die im Vorfeld der geplanten Maßnahme durch Mitverlegu
ngen errichtete wurden. Der Einzug und die Montage der
LWL- Kabel sind aufgrund der Bestimmungen der Fernreise
verordnung jeweils, möglichst unmittelbar nach der Fert
igstellung der Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten in Tei
lbereichen durchzuführen. Die angebotenen Leistungen sc
hließen die Montage am POP, im ODF, an den NvTs/KVZ, an
Bestands- und Neubauschächten mittels Muffen, sowie in
nerhalb der Gebäude am Glasfaserabschlusspunkt ein.
Schutzgebiete und Schutzgüter:
Im Projektgebiet sind Schutzgebiete vorhanden. Jegliche
negative Auswirkungen in Natur- bzw. Landschaftsschutz
gebieten sind zu vermeiden. Des Weiteren sind alle notw
endigen Maßnahmen zum Schutz von weiterer Vegetation (B
äume, Hecken etc.) zu ergreifen, und eine Beschädigung
dieser durch die Baumaßnahme zu vermeiden. In diesem Zu
sammenhang wird auf den Artenschutzrechtlichen Fachbeit
rag zur Berücksichtigung der Bestimmungen der §§ 44 und
45 BNatSchG bei der Realisierung des Vorhabens, sowie
auf den landschaftspflegerischen Fachbeitrag bzgl. Verm
eidungs- und Kompensationsmaßnahmen verwiesen. Die ökol
ogische Baubegleitung (ÖBB) wird seitens des AN gestell
t und ist bei jeglichen ökologischen, umwelt- und natur
schutzfachlichen Fragestellungen einzubinden. Die Koord
inierung des ÖBB-Einsatzes obliegt dem AN.
Im Projektgebiet sind aktuell keine archäologischen Ver
dachtsflächen bekannt. Sollte eine archäologische Baube
gleitung erforderlich werden, ist der AG umgehend zu in
formieren.
Bei archäologischen Funden sind diese umgehend der zust
ändigen Baubegleitung zu melden und die Arbeiten in die
sem Bereich einzustellen.
In die Einheitspreise ist seitens des AN die Koordinier
ung und Terminabstimmung der ökologischen und archäolog
ischen Baubegleitung mit einzukalkulieren. Eine gesonde
rte Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nicht.
Bestehende Leitungen/Versorgungsträger:
Es ist überall mit dem Vorhandensein von Fremdleitungen
zu rechnen. Der AN hat sich über die Lage und den Zust
and sämtlicher im Bereich der Baumaßnahmen befindlichen
Ver- und Entsorgungsleitungen zu erkundigen und sich e
ntsprechende Einweisungen bei dem jeweiligen Versorger
einzuholen. Für entstehende Schäden, die auf die Bauarb
eiten zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer. Um
die Lage etwaiger Fremdleitungen zu verifizieren, müss
en in Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG, an zwei
felhaften Stellen Suchschlitze/Querschläge gemacht werd
en.
Im Zuge der Baumaßnahme, sind evtl. Leitungen und Kabel
der Versorgungsträger in Handschachtung freizulegen, z
u kreuzen und zu sichern. Sicherungsmaßnahmen, parallel
liegender Leisungen und Zäune, sind in Abstimmung mit d
em (Leistungs-) Inhaber abzuklären. Dies hat jeweils in
enger Absprache zwischen dem Auftragnehmer und den ent
sprechenden Versorgungsträgern zu Lasten des AN zu erfo
lgen und ist mit dem Einheitspreis abgegolten.
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sämtliche,
in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten, in
mehreren Teilbauabschnitten zu erfolgen haben. Die Läng
en der Teilbauabschnitte werden final gemeinsam mit AG,
AN und den zuständigen Behörden festgelegt.
Im Bereich von öffentlichen Verkehrsflächen ist zu erwa
rten, dass Bauabschnittslängen von bis zu 50 Metern unt
er halbseitiger Straßensperrung zugelassen werden, maxi
mal jedoch von öffentlicher Verkehrsfläche zu öffentlic
her Verkehrsfläche. Die Restfahrbahnbreite muss mindest
ens drei Meter betragen, gegebenenfalls sind Notwege fü
r Fußgänger zu errichten, diese Leistung ist mit dem Ei
nheitspreis Verkehrssicherung abgegolten, bzw. mit einz
urechnen. Die Beantragung und Ausführung sämtlicher ver
kehrsrechtlicher Anordnungen und/oder Sondergenehmigung
en obliegen dem AN und werden nicht gesondert vergütet.
Die Straßen müssen außerhalb klassifizierter Straßen in
der Regel bei Verlegung in der Fahrbahn nach Regelplan
B I/5 und bei Verlegung im Gehweg nach Regelplan B II/
5 abgesperrt werden. Teilweise sind die Platzverhältnis
se sehr eng, sodass unter Vollsperrung gearbeitet werde
n muss. Diese Bauabschnitte müssen in der Regel nach Re
gelplan B I/17 abgesperrt werden.
Es müssen unbedingt und jederzeit (!) Stahlplatten vorg
ehalten werden, sodass Rettungs- und Einsatzfahrzeuge i
m Notfall die Baustelle passieren können. Die Baustelle
nkolonnen müssen auf diese Situation vorbereitet und im
Ernstfall sofort handlungsfähig sein, diese Leistung i
st mit dem Einheitspreis Verkehrssicherung abgegolten,
bzw. mit einzurechnen.
Bei Vollsperrungen sind nach Maßgaben der zuständigen B
ehörden Umleitungsstrecken auszuweisen. Im Bereich klas
sifizierter Straßen. erfolgt die Absperrung in der Rege
l nach Regelplan C I/5 mit einer entsprechenden Ampelre
gelung.
Die Baustelle ist bei Abwesenheit des AN immer in einem
gesicherten Zustand zu hinterlassen. Die regelmäßige K
ontrolle und ggf. Wiederherstellung der Baustellensiche
rung obliegt dem AN und ist in den Einheitspreisen einz
urechnen und abgegolten.
Mit den Anliegern und Eigentümern ist der Zugang zu den
Grundstücken rechtzeitig vor Baubeginn abzustimmen. Fü
r die Errichtung von provisorischen Zugängen zu den Gru
ndstücken sind für Fußgänger und Fahrzeuge mobile Fußgä
ngerüberwege sowie Stahlplatten vorzuhalten, aufzubauen
, zu betreiben und abzubauen, diese Leistung ist ebenfa
lls mit dem Einheitspreis abgegolten.
Hinweise zu Aufmaß und Abrechnung:
Als Abrechnungs- und Aufmaßposition gilt immer der fest
e, bzw. eingebaute und verdichtete Zustand der anfallen
den Mengen aller Bauteile, Bauwerke, Abraummengen, Aush
ubmengen und Liefermengen. Die Abrechnung/Rechnungsstel
lung, bzw. das Aufmaß, erfolgt über die digital zu erst
ellende Bestandsdokumentation, eingemessen durch ein Ve
rmessungsbüro, unter der Verwendung der vom AG vorgegeb
enen Zeichnungs-/ Layervorlage (dwg, dxf oder Shape-Dat
ei).
Zur jeweiligen Rechnungsstellung ist die dazugehörige d
igitale o.g. Aufmaßdatei zu liefern. Die Rechnung muss,
mit allen in der jeweiligen zur Abrechnung kommenden N
achweisen/Nachweispositionen (Liefer-/ Entsorgungsnachw
eise), digital auf der Cloud, zur Prüfung, übersendet w
erden. Es sind nur E-Rechnungen zulässig. Gemäß den ges
etzlichen Vorgaben der E-Rechnungsverordnung Mecklenbur
g-Vorpommern (ERechVO M-V) sind Rechnungen ausschließli
ch im Format X-Rechnung über die zentrale Rechnungseing
angsplattform des Bundes (OZG-RE) einzureichen. Bei der
Einreichung der X-Rechnung, ist als Anlage immer die R
echnung als reine pdf-Datei mit einzureichen. Die Rechn
ungslegung erfolgt erst nach Freigabe des ZWAR, nach de
r Prüfung der Aufmaße. Abgerechnet wird nach Längen gem
äß dwg, dxf oder Shape-Datei.
Tagesrapporte/Bautagesberichte sind der Bauüberwachung
des AG wöchentlich in analoger Form zur Unterschrift vo
rzulegen und im Nachgang unterschrieben auf einer Cloud
digital vom AN abzulegen. Von der Bauüberwachung des A
G nicht unterschriebene Rapporte/Berichte werden bei de
r Rechnungsstellung nicht anerkannt.
Hinweise zur Netzplanung:
In den Planunterlagen sind 100 % der auszuführenden Hau
sanschlüsse in den dunkelgrauen Flecken dargestellt.
Hinweis: Momentan sind 1.051 Ablagen (Grundstücksüberga
beschächte) vorgesehen.
Die Herstellung von Hausanschlüssen kommt nur in dem Um
fang zur Ausführung, wie diese gemäß Begehungsprotokoll
beauftragt wurden. Es wird derzeit davon ausgegangen,
dass ca. 70% der möglichen förderfähigen Hausanschlüsse
realisiert werden. Die restlichen Hausanschlüsse werde
n in einem Kleinschacht vor dem Grundstück abgelegt. Di
eses Verhältniss, kann sich im Laufe des Baus, noch ver
ändern. Es besteht kein Anspruch auf eine Schadensersat
zforderung für eine Minderung betreffend aller Hausansc
hlusspositionen. Auf Privatgrund werden ca. 70 % in ges
chlossener Bauweise (durch Bodenverdrängung z.B. Erdrak
ete) gebaut.
In den Planunterlagen ist die Herstellung/Errichtung vo
n 100 % der möglichen förderfähigen Hausanschlüsse bepl
ant, bzw. enthalten.
In den Positionen des Leistungsverzeichnises enthaltene
Längen, Flächen, Aufbruch und Einbaupositionen von Obe
rflächen- und Unterbaumaterial, Leitungsgräben, Borden,
Gossen, usw., wie auch die dazugehörigen Nebenarbeiten
, wie zum Beispiel Schneiden von Oberflächen/Material,
Setzen/Wiedereinbau von Materialien, beziehen sich auf
nicht zusammenhängende Einzelflächen/Einzellängen in me
hreren Abschnitten, da sich die Baumaßnahme über einen
längeren Bereich erstreckt.
Die Vorgaben und Auflagen der Baulast- und Versorgungst
räger sind umzusetzen und einzuhalten.
Hinweise zur Bauausführung und Material:
Vor Baubeginn ist der Oberflächenzustand festzustellen.
Bordsteine, Rinnenplatten, Randeinfassungen dürfen nic
ht unterhöhlt werden. Diese sind bei Kreuzung der Leitu
ngen grundsätzlich auszubauen und entsprechend den LV P
ositionen zu verwerten bzw. weiter zu behandeln.
Die erforderlichen Breiten der Gräben, sind von der jew
eils einzubauenden Anzahl an (Speedpipe-) Rohrverbänden
abhängig (diese bewegen sich zwischen 0,3 bis 0,7 m).
In einigen Fällen kommt es vor, dass eine größere Anzah
l von Rohrverbänden verlegt werden muss. Hier ist das G
rabenprofil vom AN bei Oberflächenaufnhame, entsprechen
d so anzupassen, dass eine mehrlagige Verlegung von Roh
rverbänden gemäß den Verlegeanleitungen des Rohrherstel
lers bzw. mit einem Mindestabstand zwischen übereinande
rliegenden Rohrverbänden von mind. 5 cm, erfolgt.
Sämtliche erforderliche Speedpipe Mikrorohre/-rohrverbä
nde, Kabelschutzrohre, Schächte, oberirdische Gehäuse (
NvT), Lichtwellenleiterkabel, Muffen, Fittinge und Zube
hörteile müssen durch den AN beschafft werden.
In die Einheitspreise einzurechnen ist die Beweissicher
ung und Ortsbegehung mit Behörden, Trägern öffentlicher
Belange und Privateigentümern vor Beginn der Baumaßnah
men, einschl. entsprechender Dokumentation (u.a. georef
enzierte Fotos), Bearbeitung und Dokumentation von Besc
hwerden, Koordination, Durchführung und Dokumentation v
on Abnahmen und Kontrollprüfungen, sowie Oberflächenabn
ahmen mit Dritten (z.B. Gemeinden, Privatpersonen Unter
nehmen, Versorgern, TÖB, usw.). Weiterhin sind Grenzfes
tstellungen zur Feststellung von Baufeldgrenzen in die
Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten.
Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und si
nd vom AN auf eigene Kosten durchzuführen.
Hinweise zum Transport von Materialien und Einbau:
Die Größe der Trommel können bis 2,40 m Außendurchmesse
r, Breite bis 1,20 m betragen und ein Gewicht maximal 1
800 kg/Stück aufweisen. Des Weiteren kommen Schächte mi
t einer maximalen Größe von 1,30 x 1,00 m und einem Gew
icht maximal 400 kg zum Einsatz.
Der AN hat für den Transport zur und auf der Baustelle,
sowie für das Be- und Entladen geeignetes Gerät vorzuh
alten und zu verwenden. Die Lagerung im Winter hat in w
armen, geschlossenen Räumen zu erfolgen
Die Verlege- und Montagevorgaben der Hersteller sind zw
ingend einzuhalten.
Soweit nicht anders bestimmt gilt immer die Spezifikati
on nach dem Materialkonzept des Bundes (Fassung 5.0.2).
Spezifikation zum Einsatz kommenden Materialien:
Zum Einsatz kommen Mikrorohrverbände, Kabelschutzrohre,
Schächte, LWL-Mikrokabel, LWL-Minikabel, LWL-NvT, und
PoP.
Der AN hat die errichteten NvT und Schächte mit Hinweis
schildern/ Aufklebern, Marken des Fördermittelgebers de
s Bundes, bzw. des AG zu versehen. Das Anbringen der Be
schilderung wird durch den AN vorgenommen. Der AG stell
t dem AN ein Muster für die Beschilderung/Marker hierzu
zur Verfügung. Gemäß Hinweisschreiben des Bundes ist a
n allen mit dieser Maßnahme neu entstehenden Verteilerk
ästen, auch an Verteilerkästen mit digitalen Displays,
sowie Gebäuden gut sichtbare und wetterbeständige Besch
ilderungen mit Hinweis auf die Förderung anzubringen.
Die Beschilderungen bzw. die digitalen Displays sind di
rekt nach Aufstellung der neu entstandenen Kabelverzwei
ger oder Gebäude, spätestens jedoch drei Wochen danach,
anzubringen und dort dauerhaft zu belassen.
Bei Beschädigungen, die zur Unleserlichkeit der Beschil
derung führen, ist diese unverzüglich zu ersetzen.
Das Anbringen der Beschilderung ist in die Einheitsprei
se einzurechnen.
Der AN hat die Unterscheidbarkeit und Identifizierbarke
it aller verbauten Materialien, inkl. Mikrorohrverbände
und Komponenten an jeder Stelle des Einbauortes sicher
zustellen und die Unterscheidbarkeit dauerhaft für spät
eren Betrieb der Leitung zu gewährleisten und entsprech
end zu dokumentieren.
Es ist eine eindeutige fortlaufende Markierung, Bezeich
nung und Nummerierung für die zum Einsatz kommenden Mat
erialien zu verwenden und auf die Materialien aufzubrin
gen. Der AN hat eine Eigentumsbeschilderung anzubringen
. Hierzu gibt es eine Beschilderungsvorlage welche anzu
wenden ist.
Die Leerrohrenden der (Speedpipe-) Rohrverbände sind mi
ttels gas- und wasserdichten Endkappen immer geschlosse
n zu halten und vor Verunreinigung zu schützen, auch wä
hrend der Baumaßnahme!
Für das Öffnen des Außenmantels der Rohrverbände, sowie
für das Trennen der einzelnen (Speedpipe-) Rohrverbänd
e, ist spezielles, nicht spangebendes und nicht quetsch
endes Werkzeug zu verwenden. Dieses Werkzeug ist vom AN
vorzuhalten und zu verwenden.
Bei der Kreuzung von Straßen, Wegen, Gewässern und bei
der Verlegung in geschlossener Bauweise, sowie in geson
derten Bereichen, erfolgt die Verlegung der Mircrorohrv
erbände in Schutzrohren DN30, DN50, DN100, DN160, und D
N225.
Teilweise erfolgt auch die Verlegung von Längs- und Hau
sanschlussleitungen auf Privatgrund in vorhandenes und
neu zu verlegendes Schutzrohr. Die Lieferung des Materi
als und der Einbau des Schutzrohres sind in die Einheit
spreise mit einzurechnen. Desgleichen sind Kabelschächt
e zu setzen.
Generell ist darauf zu achten, dass die Materialien fre
i von jeglichen Beschädigungen gehalten werden. Sollte
eine Beschädigung auftreten, ist dies der Bauüberwachun
g des AGs unverzüglich mitzuteilen. Diese entscheidet ü
ber das weitere Verfahren mit beschädigtem Material bzw
. Vorgehensweise.
Als LWL-Kabel kommen Mini- oder Mikrokabel zum Einsatz.
Für die Verbindung zwischen den LWL-Kabeln werden LWL-
Muffen mit innenliegenden Spleißkassetten eingesetzt. I
m POP-Gebäude werden die LWL-Kabel in einem ODF in den
bereits montierten Modulen auf Pigtails mit LCAPC-Steck
er gespleißt. Im Hausanschlusskasten wird ebenfalls auf
vorkonfektionierte Pigtails gespleißt.
Hinweise zur Rohrüberdeckung/Regelverlegetiefe:
Die Mindestdeckungen der Rohrverbände richten sich nebe
n den nachfolgend genannten Überdeckungen auch nach den
jeweiligen Anforderungen der jeweiligen Baulastträger.
Sofern nicht anders vereinbart, oder in den Stellungna
hmen der TÖB gefordert, gilt standardmäßig folgende Übe
rdeckung (ab OK Rohrscheitel):
- offene Bauweise innerorts: 0,80 m
- offene Bauweise außerorts: 0,80 m
- offene Bauweise bei nicht klassifizierte Straßen/Wege
: 0,80 m
- wassergebundene Oberflächen (offen Bauweise): 0,80 m
(zur Gewässersohle)
- Gewässer (geschlossene Bauweise) mind. 1,50 m (zur Ge
wässersohle)
- klassifizierte Straßen (Kreuzung und Parallelverlegun
g) 1,50 m
- wassergebundene Oberfläche neben klassifizierten Stra
ßen: 1,50 m
- Hausanschlussleitungen: 0,60 m
Jegliche Abweichungen von der Mindestverlegetiefe sind
dem AG oder dessen beauftragter BÜ anzuzeigen und durch
diese zu genehmigen. Diese Minderdeckungen sind zu dok
umentieren und der Bauüberwachung mitzuteilen.
Hinweise zur Einmessung/Dokumentation:
Um den effizienten Mitteleinsatz im Bundesförderprogram
m nachzuweisen, sind im Rahmen der Mitteilungs- und Ber
ichtspflichten des Zuwendungsempfängers und für die Inb
etriebnahme des Breitbandnetzes folgende Punkte zu doku
mentieren und einzureichen:
Sämtliche Speedpipe Leerrohre, Kabelschutzrohre, Schäch
te, Schränke, Formteile, Muffen, Einbauteile etc. müsse
n vom AN digital in dem vom Bund vorgeschriebenen Koord
inatensystem eingemessen werden (ETRS89 UTM Zone 33N/EP
SG-Code: 25833).
Die Dokumentation umfasst ebenfalls eine detailierte Fo
todokumentation, denn pro Bauabschnitt wird nach BNBest
-Gigabit 1.2. die Erstellung einer Fotodokumentation (g
eoreferenziert) unter Angabe der GPS-Koordinaten und de
s Datums abverlangt.
Die Dokumentation beinhaltet die Verlegung und Installa
tion (im öffentlichen und auf privatem Grund) aller akt
iven und passiven Komponenten, sowie die Tiefbautrassen
(im öffentlichen und auf privatem Grund). Dementsprech
end sind für Verteiler und Verzweigereinrichtungen währ
end oder nach der Installation, Fotos zu erstellen.
Für den Trassenverlauf umfasst die Fotodokumentation sä
mtliche Kreuzungsbereiche, Querungen und Nutzung von an
deren Infrastrukturen (Schienensysteme, Brücken, Fernst
raßen und Wasserwege), sowie den Übergangsbereich bei Ä
nderung der Verlegeverfahren (im öffentlichen und auf p
rivatem Grund). Darüber hinaus, sind bei der offenen Ve
rlegung, die Trasse/Rohrverbände, mittels Foto zu dokum
entieren.
Zusammenhängende Trassenabschnitte, mit einer Länge von
über 500 Metern, werden im Intervall von ungefähr 500
Metern fotografisch dokumentiert.
Die Verlegetiefe der Baumaßnahme wird anhand der Fotos
des Trassenverlaufs, auf denen neben der Maßnahme ein G
liedermessstab abgebildet wird, nachgewiesen bzw. dokum
entiert.
Bei Verlegung in geschlossener Bauweise, wird der Quers
chnitt der verlegten Kabelschutzrohre am Anfang der Tra
sse mit gleichzeitiger Darstellung eines Gliedermesssta
bs fotografiert.
Bei der Verwendung bestehender Infrastrukturen, wie bei
spielsweise vorhandenen Leerrohrkapazitäten und bei der
Nutzung von grabenlosen Verlegeverfahren, sind Anfangs
- und Endpunkte der jeweiligen Trassenabschnitte ebenfa
lls zu dokumentieren.
Die Übermittlung/digitale Übergabe der georefenzierten
Fotos, muss grundsätzlich in einem komprimierten Bildfo
rmat erfolgen. Bevorzugt werden die Dateiformate JPG un
d PNG.
Mit der Abgabe der Fotos wird eine Tabelle, die pro Bil
d die Daten: Dateiname, Adresse, Datum der Aufnahme und
Grund der Aufnahme, eingereicht. Die Benennung/Bezeich
nung der einzelnen digitalen Fotos wird vom AG vorgegeb
en. Eine gegebenenfalls notwendige Umbenennung ist in d
en Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Es sind Bestandspläne nach Vorgaben des AG im dwg/dxf u
nd pdf-Format zu fertigen, wie auch die GIS-Dokumentati
on nach Vorgaben des Fördermittelgebers.
Darüber hinaus sind die Bestandspläne mit aktuellem Bau
fortschritt laufend (14tägig) an den AG digital zu über
geben, um mögliche Fremdleitungsauskünfte dritter zu be
dienen.
Die Dokumentation beinhaltet ebenfalls die Bereitstellu
ng/Übergabe sämtlicher Unterlagen (Bestandspläne, GIS-D
aten, georeferenzierte Bilder, Entsorgungsnachweise, Li
eferscheine, Bautagesberichte, Baustellensicherungsprot
okoll, Messprotokolle, HA Begehungs- und Abnahmeprotoko
lle, Abnahmeprotokolle TÖB und privat, usw.) in einer v
om AG vorgegebenen Struktur.
Die digitale Datenübergabe erfolgt via Cloud (unabhängi
g von der Übergabe der Daten/Aufmaße zu den jeweiligen
Rechnungen). Diese Cloud ist vom AN zur Verfügung zu st
ellen.
Die Datenübergabe zur Schlussrechnung erfolgt zusätzlic
h (Umfang in Abstimmung mit dem AG) in analoger/Papierf
orm.
Hinweise zu Grenz- und Vermessungspunkten:
Grenzpunkte und Vermessungspunkte, die während der Baua
usführung durch den AN beschädigt oder ausgebaut werden
, sind in einem Plan zu kennzeichnen und in eine Liste,
sowie im Bautagesbericht einzutragen.
Die Dokumentation ist der Bauüberwachung des AG nach En
de der Maßnahme unaufgefordert zu übergeben. Der AN wir
d, direkt nach Schadenseintritt, nachfolgend die Wieder
herstellung bei der zuständigen Behörde veranlassen.
Die Kosten für die Wiederherstellung trägt der Auftragn
ehmer.
Grenzpunkte einmessen und mit farbigem Pflock abstecken
ist mit zu inkludieren.
Farbe wird durch den AG festgelegt. Die festgelegte Lag
e digital, georeferenziert (mit Höhe) einmessen.
Die Leistung umfasst alle erforderlichen Arbeiten zur A
bsteckung eines Grenzpunktes, z.B. Einholung und Aufber
eitung der Unterlagen und Koordinaten mit dem örtlich b
estellten Vermessungsingenieurs (öbVi), Fahrtkosten, Ge
bühren, Hilfskräfte, Absteckungsmaterial.
Allgemeine Hinweise zum Bauablauf:
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sämtliche,
in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten, in
mehreren Teilbauabschnitten realisiert werden müssen.
Für die Bahnkreuzungen und größeren Gewässerquerungen s
ind jeweils separate An-/ Abfahrten bzw. separate Ausfü
hrungstermine unabhängig vom weiteren Trassenbau in den
jeweiligen Bereichen mit einzurechnen.
Rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Baubeginn, sind In
formation für die Anwohner und Anlieger, via Handzettel
und Einwurf in Briefkästen, über die Bautätigkeiten in
den jeweiligen Straßenzügen zu verteilen.
Diese Leistung ist mit den Einheitspreisen abgegolten,
bzw. mit einzurechnen.
Die Anmeldung/Organisation von Vorbegehungen von Bauabs
chnitten mit den zuständigen TÖBs und privat Eigentümer
n ist durch den AN zu erbringen und in die Preise einzu
kalkulieren.
Änderungen des Tiefbaus, in Bezug auf Bauverfahren und
Trassenlage, werden in einer Bauänderungsliste und im a
nschließend vom AN zu erstellenden Bestandsplan erfasst
. Eine Änderung in den Planungsunterlagen erfolgt nicht
, ggf. ist bei Bedarf eine sog. "Rotstiftkorrektur" mit
den Trassenänderungen zu erstellen.
Baustelleneinrichtung/ -räumung:
Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur
vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforder
lich sind, sind auf die Baustelle zu transportieren, be
reitzustellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesond
ert berechnet wird, betriebsfertig aufzustellen, einsch
l. der dafür notwendigen Arbeiten. Die Baustelleneinric
htung ist mit der Gemeinde abzustimmen.
Die Baustelleneinrichtung umfasst ebenfalls alle erford
erlichen festen Anlagen, wie Baubüros, Unterkünfte, Wer
kstätten, Lagerplätze/Lagerschuppen, Bauzäune und dgl.
anliefern, aufbauen, einrichten, unterhalten, einschl.
erforderlicherm Strom-, Wasser- Fernsprechanschluss und
die Herstellung und Unterhaltung von Entsorgungseinric
htungen (einschließlich aller Gebühren und Kosten).
Desgleichen sind Baustellen-WCs (Chemo-Toiletten) aufzu
stellen, vorzuhalten, umzusetzen (gemäß Baustellenforts
chritt) und zu räumen, einschl. bedarfsgerechter, min.
wöchentlicher Leerung und Reinigung. Vorhaltedauer: ges
amte Bauzeit.
Bei Bedarf sind Zufahrtswege und Baustraßen zur Baustel
le, Lagerplätzen, Platzbefestigungen und Wegen im Baust
ellenbereich anzulegen und vorzuhalten. Die dazugehörig
en Oberbodenarbeiten, einschl. Beseitigen von Aufwuchs,
soweit für die Baustelleneinrichtung erforderlich, sin
d ebenfalls auszuführen und einzukalkulieren.
Etwaige Kosten für das Vorhalten der genannten Geräte,
Anlagen und Einrichtungen einschließlich Mieten, Pacht,
sowie Findlinge kleiner 25 cm, Gebühren und dergleiche
n, sind in die Einheitspreise der betreffenden Teilleis
tungen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet
.
Es sind durch den AN kommunale Aufgrabungserlaubnisse b
zw. Aufgrabungsmeldungen bei den zuständigen Behörden/Ä
mtern/TÖB einzuholen/einzurechnen. Dies umfasst ebenfal
ls die Beantragung und Ausführung verkehrsrechtlicher A
nordnungen, sowie die Einholung etwaiger Sondergenehmig
ungen.
Nach Abschluss der Arbeiten sind entsprechende Abnahmen
durch den AN bei den jeweiligen Behörden/Ämtern/TÖB zu
erwirken und zu dokumentieren. Dies ist in den Einheit
spreisen einzurechnen.
Nach Abschluss der Baumaßnahme ist die Baustelle von al
len Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dergleichen zu
räumen. In Anspruch genommene Flächen und Wege sind in
den ursprünglichen und vorgefundenen Zustand unter Wahr
ung der landschaftspflegerischen Belange zu versetzten.
Eventuelle Verunreinigungen und Schäden sind zu beseit
igen.
Die genannten Leistungen sind mit den Einheitspreisen a
bgegolten, bzw. einzukalkulieren.
Hinweis zu Kommunikationsvorgaben und Schnittstellen:
Sämtliche Kommunikation mit der Presse obliegt dem Auft
raggeber bzw. dessen direkter Vertretung.
Als zentrale Kommunikationsschnittstelle zwischen allen
Beteiligten stellt der AN eine abgesicherte Daten- und
Kommunikationsplattform, in Form einer Cloud, zur Verf
ügung.
Eine fachliche und ökologische Baubegleitung/Bauüberwac
hung wird seitens des AN beauftragt. Die Personen und K
ontaktdaten werden bei Auftragsvergabe formlos mitgetei
lt.
Während der gesamten Projektlaufzeit ist seitens des AN
eine Projekt- bzw. Bauleitung einzurichten, die mehrer
e Teilprojekt- bzw. Bauleitungen beinhalten kann.
Die Projekt- bzw. Bauleitung des AN muss jederzeit für
den AG und deren externe Bauüberwachung des AG ansprech
bar sein und muss über den Fortschritt des Projekts umf
assend auskunftsbereit sein.
Der Projekt- bzw. Bauleiter des AN steht als Ansprechpa
rtner für den AG, der Bauüberwachung des AG und dem Net
zbetreiber in allen Belangen, die das Projekt betreffen
, zur Verfügung.
Die Projekt- bzw. Bauleitung des AN hat mindestens eine
n Vertreter für die Dauer des Projekts zu benennen. Ein
e Änderung der Projekt- bzw. Bauleitung sowie Vertretun
g des AN bedarf der Zustimmung des AG. Der AG wird die
Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern.
Die Teilnahme an regelmäßigen Baubesprechungen (nach Be
darf jedoch mindestens 1-mal wöchentlich Jour-Fix) ist
mit den Einheitspreisen abgegolten, bzw. mit einzurechn
en.
Von dem wöchentlichen Turnus kann in Abstimmung mit dem
AG abgewichen werden.
Im Projekt ist ausschließlich fachlich geeignetes und f
ür die zu erledigenden Aufgaben qualifiziertes Personal
des Auftragnehmers und dessen Nachunternehmern gemäß d
en Vorgaben der Eignungskriterien, einzusetzen.
Der AN verpflichtet sich, im Sinne einer schnellen und
qualitativen Projektabwicklung, Mitarbeiter für spezifi
sche Arbeiten wie z.B. für die Verlegung und Montage vo
n Leerrohren und Kabelverbänden, NVT-Herstellung usw. s
peziell auf die Herstellerspezifika zu schulen.
Der AN stellt die Erreichbarkeit und Vor-Ort-Präsenz de
r verantwortlichen Projekt- bzw. Bauleitung sicher. Ebe
nfalls ist durch den AN die Erreichbarkeit und Vor-Ort-
Präsenz (Baustelle) der Kolonnenführer sicherzustellen.
Im Rahmen der Baumaßnahme ist eine reibungslose Kommuni
kation zwischen den Projektbeteiligten, aber auch mit d
en Anwohnern von erheblicher Bedeutung, da die Baumaßna
hme erhebliche öffentliche Wahrnehmung und ein erheblic
hes öffentliches Interesse hervorrufen wird. Die Kommun
ikation muss daher in deutscher Sprache erfolgen. Die A
mtssprache in Deutschland ist deutsch.
Die Projekt- bzw. Bauleitung und die Kolonnenführer müs
sen die gem. § 4 der BGV C22 "Bauarbeiten" geforderte Q
ualifikation der Leitung und Aufsicht von Bauarbeiten (
Unfallverhütungsvorschrift/Sicherheit auf der Baustelle
) sowie Kenntnis/Zertifikate für Richtlinien für die Si
cherheit von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) besitzen.
Desgleichen müssen die Projekt- bzw. Bauleitung und Kol
onnenführer nach MVAS 99 geschult bzw. belehrt und rege
lmäßig an Fortbildungs-/ Qualifizierungsmaßnahmen zu de
n entsprechenden Regelwerken bzw. an Schulungsmaßnahmen
von Herstellern (Materialien und Arbeitsmittel) teilne
hmen.
Tagesrapporte/Bautagesberichte sind der Bauüberwachung
des AG wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen. Von der
Bauüberwachung des AG nicht unterschriebene Rapporte w
erden bei der Rechnungsstellung nicht anerkannt.
In den Bautagesberichten sind Art der Leistungen, Anzah
l der für diese Tätigkeit eingesetzten Arbeitskräfte, s
owie benötigte Arbeitsstunden, Angabe der Wetterdaten (
Temperatur, Witterungsverhältnisse Regen, Schnee, Sonne
usw.) anzugeben.
Die Bautagesberichte sind dem Schlussaufmaß/ -abrechnun
g als Anlage beizufügen. Ferner sollten Vereinbarungen,
sowie evtl. Bedenken des AN gegen die gewünschte Ausfü
hrungsart oder Änderungsabsicht, mitdokumentiert sein.
Rechtzeitig vor einer beabsichtigten Abnahme (Oberfläch
en- und/oder technischen Abnahme) wird in einer gemeins
amen Begehung der bauliche Zustand der Kabelanlage und
-trasse festgestellt. Auf der Baustelle sind dazu die m
it Prüf- und Genehmigungsvermerken versehenen Ausführun
gsunterlagen zur Einsicht vom AN vorzuhalten. Die Bauta
gesberichte sind in digitaler Form der Bauüberwachung d
es AG über die Plattform durch den AN zur Verfügung zu
stellen.
Besprechungstermine und Kommunikation im Projekt:
Für einen regelmäßigen Austausch zwischen den Projektbe
teiligten wird der AG wöchentliche Bauberatungen anbera
umen.
Zu Beginn des Projekts lädt der AG alle Projektbeteilig
ten zu einer Auftaktbesprechung (Kick-Off) ein.
Der vom AN zu pflegende detaillierte Gesamtterminplan u
nd die darin mindestens zu enthaltenden Meilensteine un
d Inhalte sind im Kick-Off zwischen allen Beteiligten f
estzulegen und sodann fortlaufend vom AN auf Einhaltung
zu kontrollieren.
Bei drohenden Terminkonflikten oder -verzögerungen hat
der AN mit den beteiligten Projektmitgliedern einen Lös
ungsvorschlag zu erarbeiten und den AG zu informieren.
Der AG und dessen beauftragte Bauüberwachung stellt dab
ei die letzte Eskalationsstufe zur Problemlösung bei Te
rminkonflikten und Verzögerungen zwischen den Projektmi
tgliedern dar.
In den Bauberatungen legen die Vertragsparteien im Eink
lang mit dem Terminplan einvernehmlich fest, welche Bau
abschnitte (Ortsteile/Straßenzüge) in den nächsten Woch
en verbindlich ausgebaut werden sollen und wann der jew
eilige Ausbaubeginn und das -ende für die einzelnen Ort
steile bzw. Straßenzüge und deren Zuführungen unter Ang
abe der Kalenderwoche vorgesehen sind.
Die Ergebnisse werden durch den AN festgehalten, dokume
ntiert und in elektronischer Form an den AG übermittelt
.
Die sog. Kundenliste dient dem AN als Basisinformation,
welche Gebäude durch ihn anzuschließen sind und welche
Anschlüsse nur kapazitätsmäßig vorzubereiten sind. Übe
r die Plattform erhält die Bauüberwachung des AG ferner
Zugriff auf weitere Informationen die Baumaßnahme betr
effend. Zugleich dient die Datenplattform (Cloud) als z
entrale Kommunikationsschnittstelle für Pläne, Bautages
berichte, Baufortschrittsmeldungen, Dokumentationsunter
lagen, usw.
Der Kommunikationsfluss erfolgt dabei in beide Richtung
en, sodass Informationen/Daten der Bauleitung des AG au
ch an den AN fließen können.
Erreichbarkeit des AN:
AN muss eine Erreichbarkeit herstellen und muss die Art
der Erreichbarkeit benennen. Diese Verbindung dient al
s Erstinformation der Anlieger/Anwohner im Baugebiet zu
r Klärung von Fragen die örtliche Bauaktivitäten des AN
betreffen.
Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzure
chnen.
Hinweis Verschwiegenheit und Datenschutz:
Der AN ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung gestell
ten personenbezogenen Daten im Einklang mit allen gelte
nden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datensch
utz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzg
esetz (BDSG) zu verarbeiten. Er ist für den rechtmäßige
n Umgang mit den personenbezogenen Daten sowie für die
Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortl
ich.
Der AN verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkei
t der ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Da
ten, sowie zur Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses gem
äß §§ 3 ff. TTDSG.
Er verpflichtet sich, die ihm bereitgestellten personen
bezogenen Daten ausschließlich für die Erbringung der v
ertragsgegenständlichen Leistungen zu verarbeiten. Fern
er verpflichtet sich der AN, Geschäfts- und Betriebsgeh
eimnisse, die ihm anvertraut oder als solche durch sein
e Tätigkeit für den AG bekannt geworden sind, auch nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zu verwerte
n oder Dritten mitzuteilen.
Der AN hat sicherzustellen, dass alle durch ihn im Proj
ekt eingesetzten MitarbeiterInnen und Erfüllungsgehilfe
n entsprechend verpflichtet wurden.
Der AN verpflichtet sich ferner, zur Wahrung der Vertra
ulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität
der ihm zur Auftragserbringung zur Verfügung gestellten
personenbezogenen Daten technische und organisatorisch
e Maßnahmen in dem durch die einschlägigen Datenschutzv
orschriften vorgesehenen Umfang zu ergreifen. Der AN ha
t eine Beschreibung der bei ihm getroffenen technischen
und organisatorischen Maßnahmen spätestens bis zum Bau
start einzureichen."
Haftungsausschluss:
Sofern Materialien auf Vorrat eingekauft werden (bis zu
80 %), obliegt die Organisation, sowie Bereitstellung
geeigneter Lagerflächen, dem Auftragnehmer (AN) auf eig
ene Verantwortung. Sämtliche Kosten für Lagerung, Zwisc
henlagerung, Transport sowie etwaigen Weitertransport z
ur Baustelle, werden nicht vom Auftraggeber (AG) überno
mmen und gehen vollständig zu Lasten des AN.
Der AN ist darüber hinaus für die ordnungsgemäße Sicher
ung und fachgerechte Verwahrung nach Herstellerangaben,
sowie Versicherung der gelagerten Materialien bis zum
vollständigen Einbau verantwortlich. Die Haftung für Ve
rlust, Beschädigung, insbesondere auch durch Dritte ode
r Diebstahl liegt ausschließlich beim AN. Eine Kostenüb
ernahme durch den AG ist in diesen Fällen ausgeschlosse
n.
Hinweis zur Struktur des Leistungsverzeichnisses
01 Breitbandausbau - Tiefbau
01
Breitbandausbau - Tiefbau
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen und Sicherung sämtl
icher Gefahrenstellen während der Baumaßnahme und über
den gesamten Baustellenbereich. Absicherung der ausgesc
hachteten Kabelgräben, Dükerbohrungen sowie Muffen- und
Schachtgruben, Arbeitsflächen und sonstiger Gefahrenpu
nkte.
Einholen von verkehrsrechtlichen Anordnungen der Verkeh
sbehörden (einschließlich aller Gebühren und Kosten).
Kennzeichnung der Baustelle nach der StVO in Abstimmung
mit der zuständigen Straßenverkehsbehörde, mit den erf
orderlichen Verkehrs- und Hinweiszeichen, Abschrankunge
n, Auf- und Abbau, Vorhaltung, Beleuchtung und Wartung
für die gesamte Bauzeit. Die Einrichtung hat nach RSA/M
VAS99 zu erfolgen.
Der AN hat sämtliche Bestandteile seiner Sicherungsmaßn
ahme täglich auch an Wochenenden auf Funktionstüchtigke
it zu kontrollieren und ggfs. unverzüglich instand zu s
etzen und abschnittsweise nach Fertigstellung der Baule
istung zurückzubauen. Der AN ist allein verantwortlich
für den jeweiligen Streckenabschnitt.
Die Verkehrssicherung ist an Arbeitsstellen im gesamten
Baustellenbereich und an Umleitungsstrecken zu kontrol
lieren. Die Kontrolle erfolgt zweimal täglich, an arbei
tsfreien Tagen einmal täglich.
Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durchführung z
u erfassen und zu dokumentieren. Arbeits- und Hilfsmitt
el sind vom AN zu stellen. Die Kontrollausdrucke sind d
em AG arbeitstäglich vorzulegen. Die Absperrung für nac
hgelagerte Arbeiten ist mit zu inkludieren.
Sämtliche Gefahrenorte nach der StVO, den Unfallverhütu
ngsvorschriften und sonstiger Anweisungen sind für die
Dauer der Bauzeit zu sichern.
Abgerechnet wird die Baustellensicherung nach Baufortsc
hritt. Bestehende Zäune und sonstige Bauteile sind zu s
ichern bzw. eventuell zu demontieren und nach Bauende w
ieder in den ursprünglichen Zustand herzustellen.Bauste
llensicherung
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen und Sicherung sämtl
01.01 Baustellensicherung
01.01
Baustellensicherung