Einblas und Montage
Breitband Rügen
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Tief- und Rohrleitungsbau bei der Herstellung von Hausa nschlüssen LWL-Hausanschlüsse bestehen aus der Hausanschlusstrasse , abzweigend aus der Mikrorohrverbandlängstrasse im öff entlichen Bereich (Eingeschlossene Leistung/Material: G esamtlänge Mikrorohr für den Gebäudeanschluss ab Mikror ohrverbandlängstrasse im öffentlichen Bereich/Tiefbauma ßnahmen von der Grundstückgrenze bis zum Gebäude), der Gebäudeeinführung und dem LWL-Netzabschluss innerhalb d es Gebäudes (APL). Die Leistung für die Abzweigung des Mikrorohrs für den Hausanschluss aus der Mikrorohrverba ndlängstrasse in öffentlicher Trasse bis zum/ins Gebäud e, ist Bestandteil des LV-Abschnittes 2.2.2 Rohrleitung sbau. Ein effizienter und kundenfreundlicher Ablauf bei der H erstellung der Hausanschlüsse, ist für den AG von große r Wichtigkeit. Der AN ist daher verpflichtet, für die B aumaßnahme eine Erreichbarkeit zur Verfügung zu stellen . Über das Kundencenter hat die Koordination von Termin en für die Hausbegehung, der Leitungsführung, Herstellu ng der Hausanschlüsse und das Einbringen der LWL-Kabel (Bestandteil des Kapitels Einzug und Montage LWL-Kabel) zu erfolgen. Bis zu 6 Ortstermine pro Kunden sind für die genannten Maßnahmen einzukalkulieren und werden nic ht gesondert vergütet. Hausbegehung Um auch für den Kunden einen geordneten Bauablauf gewäh rleisten zu können, wurden Hausbegehungen im Ausbaugebi et bereits durch den AG durchgeführt, dokumentiert und werden dem AN zur Verfügung gestellt. Im Laufe der Baum aßnahme, kann es zu einem weiteren Interesse von noch n icht begangenen geförderten Adressen kommen. Für diese Adressen muss der AN ggf. weitere Hausbegehungen durchf ühren. Ziel der Begehung soll sein, den Kunden über die anstehende Baumaßnahme zu informieren und eine einfach e technische Beratung durchzuführen. Eine schriftliche Vorankündigung der Begehung, für die Gebäudeeigentümer, ist durch den AN zu entwerfen und dem AG zur Bestätigu ng vorzulegen. Mindestens drei Wochen vor dem geplanten Baubeginn, sin d alle betroffenen Kunden postalisch mittels abgesproch ener Vorankündigung anzuschreiben. In unmittelbarem Ans chluss, mindestens zwei Wochen vor Baubeginn, ist ein T ermin für eine Hausbegehung mit dem Hauseigentümer durc h den AN abzusprechen. Zur Terminkoordination, ist eine werktags erreichbare, Hotline durch den AN zur Verfügu ng zu stellen, über die auch ggf. auftretende Terminänd erungen vereinbart werden können. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Im Rahmen der Hausbegehung, werden der Leitungsweg auf dem Grundstück, der Hauseintrittspunkt und der Standort der Montage des APL, mit dem Kunden festgelegt. Bei de m Trassenverlauf der Hausanschlüsse ist durch den AN au f eine sowohl technische, als auch wirtschaftlich reali stische Leitungsführung auf privaten Grund zu achten. D ie Wahl des Bauverfahrens (Verlegung in offener Bauweis e, Verlegung mittels grabenlosem Rohrvortrieb, Einschie ben in vorhandene Schutzrohre, etc.) wird dem AN in Abs timmung mit dem Eigentümer überlassen. Das Bauverfahren ist angepasst an die vorgefundenen Bedingungen und die Einigung mit dem Grundstückseigentümer zu wählen. Durc h den AN ist eine Fotodokumentation des Vorher-Zustande s der Außenanlagen und der Hauswände im Bereich des Hau seintrittspunkt (im Urzustand Gelände, bei offener Baug rube und nach Einbau der Hauseinführung mit Abdichtung Außen-/ Innenwand) anzufertigen. Das Ergebnis, der Abstimmungen, ist in einer Skizze fes tzuhalten und zu protokollieren, einschließlich der Dok umentation des Vorher-/ Nachher-Zustandes, aller oben b enannten Bereiche. Das Protokoll ist vom Eigentümer unt erschreiben zu lassen und eine Kopie davon der Bauüberw achung des AG zu übergeben. Weiterhin ist eine Bau- und Prozessbeschreibung für die Herstellung des Hausanschl usses durch den AN anzufertigen. Bau- und Prozessbeschr eibung sind vom Eigentümer unterschreiben zu lassen und eine Kopie davon der Bauüberwachung des AG zu übergebe n. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzure chnen. Die Gebäudeeinführung soll vorzugsweise im Hausanschlus sraum oder in einem anderen zugänglichen Raum eingeplan t werden. Sofern bautechnisch möglich, sollte sie in de r Nähe eines vorhandenen Voranbieter- bzw. Kabelanschlu sses festgelegt werden. Zu Wänden und Decken ist horizo ntal und vertikal ein Abstand von mindestens 20 cm einz uhalten. Zudem ist die Lage der Gebäudeeinführung so zu wählen, dass das Einzelröhrchen nicht frei in den Raum ragt, sondern im Winkelbereich der Mauer befestigt wer den kann. Die Position des Abschlussgehäuses (Abschlusspunkt Lini enführung, kurz APL) ist in unmittelbarer Nähe der Gebä udeeinführung, höchstens jedoch 2 Meter von dieser entf ernt, festzulegen. Das innen verlegte MR ist ab einer L änge von 0,5 m in einem gesondert montierten Installati onsrohr zu fixieren und bis zum APL zu führen. Ein Elek troanschluss (220 V) sollte sich in der Nähe des LWL-Ne tzabschlusses befinden, damit aktive Netzkomponenten de s Netzbetreibers angeschlossen werden können. Der AN hat sicherzustellen, dass die Personen, welche d ie Abstimmung mit den Hauseigentümern/Kunden vornehmen, fachliche Kompetenzen im Bereich Tiefbau und LWL-Verle gung vorweisen, und sich sicher in deutscher Sprache au sdrücken können. Der AG behält sich vor, die Qualität der Abstimmungen s tichprobenartig durch Befragungen der Kunden zu überprü fen und ggf. Nachbesserungen beim AN zu fordern. Diese Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolte n bzw. mit einzurechnen. Herstellung der Hausanschlüsse Der Hausanschluss soll durch einen Erdraketenschuss ode r offene Bauweise, zu einem Kopfloch an der Hauswand de s Kunden erfolgen. Baustellenabfälle und Verdrängungsma ssen, sind zu Lasten des AN zu entsorgen. In die Baumaß nahme sind Mikrorohre 1x10x2,0 mm einbringen, welches g rundsätzlich in ein geeignetes Schutzrohr, wie ein PE D N 30, bei der Verlegung einzubringen ist. Die notwendigen Materialeigenschaften und grundsätzlich e Verlegevorschriften für die zu verwendenden Mikrorohr e 1x10x2,0 mm, sind der technischen Vorbemerkung des Ro hrleitungsbaus (2.1) zu entnehmen. In Einzelfällen können zudem Bestandsrohre auf privatem Grund vorhanden sein (beim Hauseigentümer zu erfragen) . In diesen Fällen sind die MR in die Bestandrohre einz ubringen. Die Lage ist durch den AN zu dokumentieren un d dem AG zu übergeben. Sämtliche Positionen des LWL-Einzugs bei Hausanschlussh erstellung sind Bestandteil des LV-Abschnittes: Einzug und Montage LWL-Kabel. Für die Gebäudeeinführung ist eine Mauereinführung mitt els Kernbohrung durchzuführen. Die Kernlochbohrungen mü ssen nach innen ansteigend (mindestens 30°) hergestellt werden. Verschmutzungen durch Bohrstaub sind zu vermeiden und d irekt abzusaugen. Sofern notwendig, ist ein Edelstahlsc hutz und Kabelgelenkschutz einzubauen. Die Gebäudeeinführung ist in die hierfür erforderliche Mauereinführung entsprechend Herstellerangabe einzubrin gen. Nach erfolgter Einmörtelung des Durchführungsbaute ils, ist der Wandbereich in den Abmessungen 40x40 cm zu verputzen und vollflächig (den Verputz überlappend!) m ittels isolierenden Anstriches oder Abklebung mit Schwe ißbahnen nach DIN 18195 gas- und wasserdicht zu isolier en. Bei Betonwänden besteht die Möglichkeit, Pressringe zu verwenden, ggf. Bitumenspachtelmasse. Gebäudeeinführung mit Zulassung für Abdichtung nach DIN 18533 W2.1-E oder für WU-Betonkernbohrung (Weiße Wanne ) herstellen. Das an das Gebäude geführte 1x10x2,0 mm Mikrorohr ist d urch die Gebäudeeinführung in das Haus einzubringen. Di e von den Mikrorohrherstellern zugelassenen Mindestbieg eradien dürfen weder unter statischen Bedingungen, noch unter Zugbelastung unterschritten werden. Für die Verlegung bzw. Befestigung an Bauwerken, sind d ie Art, der Aufbau und die Konstruktion der Bauwerke ma ßgeblich. Es muss im Einzelfall mit dem Eigentümer ents chieden werden, wie die Befestigung bzw. die Verlegung erfolgen kann. Diese Leistungen sind in die Einheitspre ise mit einzurechnen. Die Grabenverfüllung nach dem Einbau der Hauseinführung und Abschrumpfung, darf erst nach erfolgter Abkühlung des Mikrorohres und der Trocknung der Mauerabdichtung e rfolgen. Alle Verschmutzungen im Gebäude oder auf dem Grundstück , sind nach Abschluss der Bauarbeiten durch den AN unve rzüglich zu beseitigen und zu Lasten des AN zu entsorge n. Ein Entsorgungskonzept für gefährliche Baustellenabf älle ist dem AG vorzulegen. Im Gebäude ist das Mikrorohr zum APL zu führen. Bei Län gen über 2 m innerhalb des Gebäudes, ist ein halogenfre ies Rohr zu verwenden, welches innerhalb eines Installa tionsrohres zu führen ist. Dies ist in den Einheitsprei sen mit einzurechnen. Bei Längen von unter 0,5 m, wird das Mikrorohr im Gebäu de mittels Einzel- bzw. Reihenschellen von der Mauerein führung bis zur Lage des APL im Bohr-Dübelverfahren bef estigt. Bei Längen über 0,5 m bis zum APL ist ein Insta llationsrohr zu verwenden. Bei allen Arbeiten innerhalb von Gebäuden, müssen die B randschutzbestimmungen gemäß ICE-Norm zwingend eingehal ten werden. Es sind ausschließlich Komponenten nach Stand der Techn ik und sofern durch geltende Vorschriften erforderlich, mit entsprechenden Zertifikaten und Produktkennzeichnu ngen (CE, VDE etc.), einzusetzen. Einfache Bohrungen in Wänden, Decken, Unterzügen etc. i nnerhalb eines Brandabschnitts sind als Nebenleistung, ohne gesonderte Vergütung, im Rahmen der jeweiligen Ver legeposition herzustellen. Der AN hat sicherzustellen, dass die Personen, welche d ie Baumaßnahmen vornehmen, fachliche Kompetenzen im Ber eich Tiefbau und LWL-Verlegung vorweisen und sich siche r in deutscher Sprache ausdrücken können. Bei Beschädig ungen an Fremdleitung (etc.) haftet der AN. Somit ist j edes Hausbegehungsprotokoll auf Durchführbarkeit und Ak tualität vor Baubeginn durch den AN zu prüfen. Anforderungen an die Netztechnik für Hausanschlüsse Im Netzabschluss erfolgt der Abschluss des Glasfasernet zes im Kundengebäude mit Kupplungen und Pigtails. Die D imensionierungsanforderungen an den APL richten sich na ch den abzuschließenden Fasermengen. Der Abschluss ist vom AN zu beschaffen und fachgerecht zu montieren, inkl. Einführen des Mikrorohrs und Ablage der einzelnen Fasern des Hausanschlusskabels. Der Netzabschluss hat über einen geeigneten Wandspleißv erteiler zu erfolgen, welcher mindestens mit Schutzart IP54 auszuführen ist. Er ist gegen ungewolltes Öffnen z u verriegeln und muss plombierbar sein, damit unberecht igtes Öffnen erkannt werden kann. Die Grundplatten sind im passiven Netz mit einem Blinddeckel zu verschließen . Der APL muss die Einführung von Mikrorohren zulassen un d eine Zugentlastung gegen unbeabsichtigtes Herausziehe n des MR realisieren. Zudem muss er Platz für eine Einzelzugabdichtung zum ga s- und wasserdichten Verschluss des belegten MR bieten. Bei nicht belegten MR ist das Rohr im APL mittels Ends topfen gas- und wasserdicht abzudichten. Der APL muss mit ausreichend Spleißkassetten, für das S pleißen aller Fasern des ankommenden Hausanschlusskabel s, verfügen, sowie mit ausreichend Kupplungen und Pigta ils für den Abschluss aller Fasern bestückt sein. Die K upplungen müssen zur Verhütung unberechtigter Manipulat ionen im Inneren des APL untergebracht sein. Prägung als Kennzeichnungsfeld auf dem Gehäuseaußendeck el. Mit blauem Aufkleber Eigentum ZWAR, Anschrift und T elefonnummer. Weiter hat der APL mit einer Warnung vor Laserstrahlen nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet zu se in. Einmessung Hausanschlüsse Jeder erstellte Hausanschluss, muss im Bestandsplan dok umentiert werden. Dieser hat zwingend zu enthalten: Adresse, Flurstücksnu mmer, Verlegeart, Mikrorohrbelegung inkl. Durchmesser, Farbe und Nummer, Art der Hauseinführung, uvm. (siehe P osition). Die Dokumentation ist dem AG zu übergeben.
Tief- und Rohrleitungsbau bei der Herstellung von Hausa
Die aufgeführte Liefermenge der Glasfaserkabel ergibt s ich aus der tatsächlichen Planungslänge zzgl. 5 % Reser ve. Weitere Punkte aus dem Abschnitt "Bauerherr" sind auch einzubeziehen.
Die aufgeführte Liefermenge der Glasfaserkabel ergibt s
Die Lieferungen und Leistungen für - Kabellieferung, - Kabel einbringen, - Kabelmontage POP zu KVS - Kabelmontage KVS/Schacht/HA sowie - Dokumentation Einzug und Montage LWL-Kabel sind im Bereich Breege enthalten, der Gemeinde, in welc her der zugehörige POP steht.
Die Lieferungen und Leistungen für
03 Hausanschlüsse (HA)
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Hausanschlüsse (HA)
03.03 Netztechnik Hausanschlüsse
03.03
Netztechnik Hausanschlüsse
04 Kabelschränke/Kabelschächte
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Kabelschränke/Kabelschächte
04.01 Kabelverteilerschränke (KVS)
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Kabelverteilerschränke (KVS)
05 Breitbandausbau - Kabelmontage
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Breitbandausbau - Kabelmontage
05.02 Kabel einbringen
05.02
Kabel einbringen
05.03 Kabelmontage PoP zu KSV
05.03
Kabelmontage PoP zu KSV
05.04 Kabelmontage KVS/Schacht/HA
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Kabelmontage KVS/Schacht/HA
05.05 Dokumentation Einzug und Montage LWL-Kabel
05.05
Dokumentation Einzug und Montage LWL-Kabel