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Allgemeine Baubeschreibung Grundstück
Der Gebäudekomplex des Gymnasium Martino-Katharineum, im Bestand bestehend aus drei Bauteilen/Gebäudeteilen (Bauteil A, Bauteil B, Bauteil C), befindet sich in der Breiten Straße 3-4 in der Innenstadt von Braunschweig in direkter Nachbarschaft zum Altstadtrathaus und Altstadtmarkt.
Das in den 1950er Jahren historisch-klassizistisch wiederaufgebaute Bauteil A (Hauptgebäude Altbau inkl. Nordflg.) liegt parallellaufend zur Scharrnstraße und an der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze. Der ebenfalls zu Bauteil A gehörende in den 1980er Jahren angebaute Südflügel liegt grenzbegleitend mit Abstand zur südlichen Grenze.
Auf der Nordseite schließt das Bauteil B (Aula und Sporthalle) über einen eingeschossigen Sanitärbereich mit Laubengang an das Bauteil A (Nordflg.) an. Der Hauptbaukörper des Bauteil B weitet sich auf der Nordostseite des Grundstücks aus. In seiner Verlängerung entlang der östlichen Grundstücksgrenze (Breite Str.) befindet sich freistehend das 2010-11 errichtete Bauteil C (Louis-Spohr-Forum) und eine Fläche für PKW-Stellplätze.
Südlich auf dem Grundstück soll das Bauteil D (Erweiterungsbau FUR NTW) für naturwissen-schaftliche Fachunterrichtsräume entstehen. Dieser soll an das bestehende Bauteil A (Südflg.) angebaut und über das vorhandene direkt angrenzende Treppenhaus (TRH T1) vertikal erschlossen werden.
Neubau
Am Südflügel des Altgebäudes (Bauteil A) soll anschließend an das Treppenhaus (TRH T1) ein dreigeschossiger Erweiterungsbau (Bauteil D) mit Flachdach entstehen. Hier sollen die gesamten naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume inkl. der Nebenräume (derzeit im Bauteil A Nordflg.) nach Stand der Technik neu und wie folgt untergebracht werden: Physik im Erdgeschoss, Biologie im 1. Obergeschoss und Chemie im 2. Obergeschoss. Dabei ist jede Ebene funktional in drei Räume aufgeteilt, mittig befinden sich jeweils die Vorbereitungs-/Sammlungs-/Lagerfunktion und nördlich bzw. südlich die FUR. Jeweils ein neuer Stichflur für die horizontale Erschließung verbindet das bestehende Treppenhaus (TRH T1) des Bauteil A Südflügel mit den neuen Räumen.
Auf dem Dach des Neubaus ist eine auflastgehaltene Photovoltaikanlage über einer extensiven Flachdachbegrünung vorgesehen. Der Dachbereich soll nur zu Wartungs- und Pflegezwecken zugänglich sein und erhält eine umlaufende, ebenfalls auflastgehaltene Absturzsicherung in Form einer dauerhaften Umwehrung.
Der Erweiterungsbau (Bauteil D) ist direkt über das im Bestand angrenzende Treppenhaus (TRH T1) des Südflügels (Bauteil A) zu erreichen. Die Barrierefreiheit wird hier ebenfalls über den neu geplanten Außenaufzug am Südflügel des Bauteil A hergestellt.
Konstruktion
Der Erweiterungsbau (Bauteil D) ist als Hybridbau (Stahlbeton-Skelett-Bauweise mit modularen Holztafelbau-Ausfachungen) konzipiert. Dabei sind die tragenden Wandscheiben, Unterzüge und Rohdecken (Rippendecken zur Minimierung des eingesetzten Stb.-Volumens) aus Stahlbeton und die nichttragenden Wände in Holztafel-bauweise geplant. Der Anbau wird flach auf einer massiven Sohlplatte mit darunterliegenden Streifenfundamenten gegründet. Im Übergang zum
unterkellerten Bestandsgebäude liegt die Gründungsebene tiefer.
Fassade
Die Fassade im Erweiterungsbau (Bauteil D) ist geplant in Form einer Primärfassade als vorgehängte hinterlüftete Holzfassade, in den Anschlussbereichen an den Bestand als Pfosten-Riegel-Fassade. Vor der hinterlüfteten Holzfassade soll eine sekundäre begrünte Fassade von Höhe OK Gelände/EG bis oberhalb OG2/Attika realisiert werden. Auf der West-, Süd- und Nordseite ist diese als extensive bodengebundene Fassadenbegrünung geplant, welche mit entsprechenden Rankhilfen aus Edelstahl auf Abstand zur Primärfassade verläuft.
Auf der Ostseite ist eine intensive Fassadenbegrünung mit boden- und troggebundenen Pflanzen inkl. Bewässerungssystem vorgesehen. Konstruktiv soll dies über eine Sekundärfassade als vorgesetzte Stahlkonstruktion realisiert werden. Diese ist ebenfalls auf Abstand geplant und erhält im 1. und 2. OG jeweils einen Gitterrost-Laufgang, zugänglich nur über die Vorbereitungsräume und nur zu Wartungs- und Pflegezwecken durch Fachpersonal. Die Rankhilfen für die Pflanzen sind auch hier aus Edelstahl geplant.
Allgemeine Baubeschreibung
Bauarbeiten im laufenden Schulbetrieb Der Anbau an das Schulgebäude erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Daher müssen folgende zusätzliche Parameter zwingend Berücksichtigung finden:
Bei der Baustelleneinrichtung sowie den späteren Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass keine unnötigen Beeinträchtigungen für das Umfeld insbesondere die angrenzenden Bebauungen auftreten, bzw. Belästigungen in Form von Verschmutzungen, Lärm, Baustellenverkehr entsprechend zu minimieren.
Alle Arbeiten sind in Absprache und enger Abstimmung mit dem AG und der örtlichen Bauleitung auszuführen. Im Terminplan des AN sind besondere Nutzungen der Schule (z.B. Abitur, Tag der offenen Tür, usw.) einfließen zu lassen, in denen zeitweilig die Baustelle nicht voll betrieben werden kann. Die Termine werden nach Auftragsvergabe dem AN mitgeteilt.
Beeinträchtigungen für das Umfeld durch die Baustelle in Form von Emissionen (Lärm, Verschmutzungen, Gerüche usw.) sind soweit es geht zu minimieren, z.B. durch schallgedämmte Geräte oder werksseitige Vorbereitungen der Baumaterialien (wo es möglich ist).
Eingriffe in Betriebstechnische Funktionen wie Strom, Heizung, Daten, Telefon, die sich auf die im Schulbetrieb befindlichen Bauteile auswirken, sind nur nach vorheriger Absprache und Freigabe durch AG, Nutzer und Bauleitung möglich.
Unter Berücksichtigung dieser Parameter ist der Terminplan des AN in enger Abstimmung mit den fachlich Beteiligten und dem Nutzer zu erstellen. Der Terminplan muss in kurzen Abständen auf Aktualität überprüft werden und ggf. einer neuen Situation angepasst werden.
Bauarbeiten im laufenden Schulbetrieb
Hinweise zur Baustelle und Baustellenabl Hinweise zur Baustelle und Baustellenablauf
Baustelleneinrichtung
Bei der Baustelleneinrichtung sowie den späteren Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass keine unnötigen Beeinträchtigungen für das Umfeld insbesondere die angrenzenden Bebauungen auftreten, bzw. sind Belästigungen in Form von Verschmutzungen, Lärm, Baustellenverkehr entsprechend zu minimieren.
Das Baufeld ist durch die im LV ausgeschriebenen Bauzäune und vorhandene Baumschutzzäune abzugrenzen.
Materiallager, Kran- sowie Maschinenpositionierungen sind innerhalb des Bauzaunbereichs gemäß des Baustelleneinrichtungsplans und nach Rücksprache mit der Bauleitung zu realisieren. Der Wurzelbereich vorh. Bäume (Kronenbereich + 1,50 m) darf nicht befahren und nicht zur Lagerung von Materialien genutzt werden. Die R SBB 2023 und DIN 18920 sind einzuhalten.
Bedingt durch die äußeren Rahmenbedingungen und den Baustellenablauf ist zeitweise mit Beeinträchtigungen zu rechnen. Eine direkte Abstimmung bei größeren Anlieferungen und Abtransporten ist in jedem Fall vom Auftragnehmer zu koordinieren und frühzeitig einzuplanen und anzuzeigen, so dass andere Gewerke, Baubeteiligte und Nutzer des Geländes sich rechtzeitig darauf einstellen können. Mehrkosten aus diesen zeitweise auftretenden Behinderungen können gegenüber dem Auftraggeber nicht geltend gemacht werden. Die eigene Arbeitsvorbereitung und Umsetzung ist hierauf abzustimmen.
Lager- und Baustellencontainerstellflächen sind mit der örtl. Bauleitung im Rahmen des vorliegenden Baustelleneinrichtungsplanes im Vorfeld abzustimmen und nochmals festzulegen. Für die firmeneigene Baustelleneinrichtung sind nur sehr begrenzte Flächen vorhanden!
Bei der örtlichen Bauausführung ist auf die übrigen am Bau Beteiligten Rücksicht zu nehmen und entsprechende Abstimmungen sind über die Bauleitung vorzunehmen. Es können auch während der im Leistungsverzeichnis geforderten Arbeiten andere separat vom Auftraggeber beauftragte Firmen auf der Baustelle / im Gebäude tätig werden. Hierbei kann es sich um zusätzliche Leistungen handeln, aber auch um Ausbau- oder Folgegewerke die gewerkeübergreifend bereits vor der Fertigstellung ihre Arbeiten aufnehmen können. Eine Rücksicht und Einbindung in den allgemeinen Bauprozess ist zu ermöglichen. Parallel- oder Überkopfarbeiten finden in Abstimmung mit SiGeKo und Bauleitung statt.
Die zur Beurteilung der Baustellensituation benötigten Angaben und Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis sind in den Plananlagen dargestellt.
Zufahrt
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Breite Straße an der Süd-Ostlichen Grundstücksecke. Die neue Feuerwehrzufahrt zum Schulhof darf nicht für die Baustelle genutzt werden und muss immer freigehalten werden!
Auf dem Grundstück der Schule werden im Zuge der vorgezogenen Maßnahme Speichertanks / Vorratsbehälter zur Rückhaltung von Regenwasser unterhalb der Geländeoberkante in der Nähe des geplanten Neubaus eingebaut (siehe beiliegender Baustelleneinrichtungsplan). Nach dem Einbau werden sie bauseits mit ca. 80-100 cm Schotter bis zur Geländeoberkante überdeckt, so dass die Fläche ist befahrbar ist, jedoch mit max mit Achslasten bis 11,5t(SLW30). Eine Kranstellung kann im Bereich der unterirdischen Tanks nicht erfolgen!
Die Baustelleneinrichtungsfläche wird während der Baumaßnahme nicht immer durchgängig befahrbar sein. Durch Anlieferungen anderer Gewerke und z.B. den Einbau von Leitungen, Kanälen, Schächten etc. wird es begrenzt zu kurzzeitigen Sperrungen kommen können. Dies erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung.
In 2027 wird in ca. KW 10 der Fettabscheider des Bestandsgebäudes entleert.
Er befindet sich an der Südseite des Grundstücks, die Zufahrt erfolgt entlang der Südfassade des Neubaus. In dieser Woche ist mit Beeinträchtigungen auf der Baustelleneinrichtungsfläche und Baustellenzufahrt zu rechnen. Die Wege für die Zufahrt des 4-achsigen 30 Tonners von Baustelleneinfahrt bis Fettabscheider sind frei zu halten bzw. frei zu machen nach vorheriger Rücksprache mit der Bauleitung. Daraus resultierende Kosten sind in die EPs einzukalkulieren.
Der Zugang zu allen angrenzenden Gebäuden ist auch während der Baumaßnahmen immer sicherzustellen.
Geplanter Bauablauf:
Als erste Maßnahme ist der Bauzaun als Abgrenzung und Baustellensicherung
aufzustellen und ein mobiles Baustellen-WC zu liefern als Einrichtung für die vorgezogenen Maßnahme Speichertanks / Vorratsbehälter zur Rückhaltung von Regenwasser. Die Aufstellung des Bauzauns und der Chemie-Toilette erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung und dem AN Speichertanks.
Der Aufbau der Container Baustellen-WC und Bauleitung erfolgt erst nach dem Einbau der Speichertanks in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung.
Lärm- und Staubschutz:
Bei den ausgeschriebenen Leistungen ist der Lärm- und Staubschutz zu beachten. Die Lärmbelastungen sind entsprechend dem ausgewiesenen Gebiet vom Baufeld einzuhalten. Es sind schallgedämmte Geräte einzusetzen.
Arbeiten, die Lärm verursachen, dürfen nur zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr ausgeführt werden! Alle stark Lärm verursachen Arbeiten sind im Rahmen der wöchentlichen Baubesprechungen mit Vorlauf anzukündigen.
Einschränkung Rauchen auf den Gelände
Auf der Baustelle und dem Grundstück ist das Rauchen grundsätzlichverboten. Nach dem Nds. Nichtraucherschutzgesetz bezieht sich das Rauchverbot bei öffentlichen Schulen auch auf die zur Einrichtung gehörenden Hof- und Freiflächen. Es wird daher von der Ausübung des Hausrechtes für den Schulträger Gebrauch gemacht, die berechtigt, das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände zu untersagen. Vom AG wird den ausführenden Unternehmen zum Baubeginn ein Bereich benannt, in dem in Pausen geraucht werden darf.
Baubesprechungen / Grundlage Koordinierung:
Der AN wird auf die Teilnahmepflicht zu den regelmäßigen, wöchentlichen Baubesprechungen verwiesen. Entschuldigtes Fehlen ist mindestens 5 Werktage vor den Besprechungen per Mail anzumelden bzw. ein handlungsbefugter Ersatz zu schicken.
Verständigung auf der Baustelle
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass eine Verständigung in deutscher Sprache zumindest mit dem Aufsichtführenden bzw. dessen Vertretung bei der Durchführung von Bauarbeiten gewährleistet ist. Dies kann z.B. unter Zuhilfenahme einer der deutschen Sprache mächtigen Person vor Ort erfolgen.
Siehe DGUV Vorschrift 38, §3(2).
Hinweise zur Baustelle und Baustellenabl
Hinweis: Vereinfachte Schreibweise Im Leistungsverzeichnis wird die vereinfachte Schreibweise verwendet:
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Hinweis: Vereinfachte Schreibweise
1 Titel: Baustelleneinrichtung
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Titel: Baustelleneinrichtung
ZTV Baustelleneinrichtung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
vorhandene Speichertanks auf dem Gelände
Auf dem Grundstück der Schule werden im Zuge einer vorgezogenen Maßnahme Speichertanks / Vorratsbehälter zur Rückhaltung von Regenwasser unterhalb der Geländeoberkante in der Nähe des geplanten Neubaus eingebaut. Sie werden bauseits mit 80-100 cm Schotter überdeckt. Auf dieser Fläche darf keine Kranstellung erfolgen! Die Flächen sind im Baustelleneinrichtungsplan der Architekten gekennzeichnet. Die Flächen dürfen befahren werden, maximale Achslast bis 11,5t (SLW30) ist jedoch zwingend zu beachten!
Die Bauzaunstellung und das Aufstellen des der Chemie-Toilette erfolgt vor Einbau der Tanks. Das Aufstellen der Container (Wasch- u. Toilettencontainer, Container Bauleitung) erfolgt erst nach Einbau der Tanks zu einem späteren Zeitpunkt.
Baustelleneinrichtungsplan des AN
Nach Auftragserteilung hat der AN einen Baustelleneinrichtungsplan zur Genehmigung vorzulegen, mit sämtlichen vorgesehenen Angaben über die Container. Als Grundlage für den Baustelleneinrichtungsplan dient der der Ausschreibung beiliegende Baustelleneinrichtungsplan der Architekten und die mit den in diesem Plan vorgegebenen Randbedingungen (z.B. Anschlusspunkte Medien, Aufstellorte Container, Wegeführung und Lagerflächen auf dem Gelände, nicht oder nur eingeschränkt belastbare Flächen).
Leistungsbedarfsberechnung über alle Verbraucher sind dem AG zusammen mit dem Baustelleneinrichtungsplan in einer Übersichtsliste bereitzustellen (Leistung (Leistung[KVA], Gleichzeitigkeitsfaktor -> Gesamtstrombedarf).
Containerfläche für den AN auf dem Grundstück können nicht zugesichert werden!
Die Erstellung des Baustelleneinrichtungsplans des AN ist in der Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Bautagesberichte
Während der Bautätigkeit ist das tägliche Führen des Bautagebuchs und eine wöchentliche Übergabe (digital als pdf) der an die Bauleitung gefordert.
ZTV Baustelleneinrichtung
1.1 Titel: Passantenschutztunnel
1.1
Titel: Passantenschutztunnel