00 Allgemeine Bestimmungen
00.17 Vorbemerkungen Hillebrand Eigenprojekte
Vorbemerkungen Hillebrand Eigenprojekte
00.18 Grundlagen
11 Estricharbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser
Gruppe folgende Regelungen:
1. Begriffe:
Im Folgenden sind unter schwimmenden Estrichen sowohl
schwimmende als auch Estriche auf Trennlage (gleitende
Estriche) zu verstehen.
2. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den
Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise
einkalkuliert:
- das Herstellen von Estrichen auf vorhandenem Gefälle
bis zu einer Neigung von 5 Prozent, ausgenommen
Fließestriche
- das Ausbilden von Ichsen und Graten
- das Ausfüllen von Einbauteilen (z.B. Deckeln) mit
Estrichmaterial bei einer gleichzeitigen
Estrichherstellung
- das erforderliche Herstellen von Schwindfugen
- das Vorbereiten des Untergrundes bei schwimmenden
(gleitenden) Estrichen
- das Staubfreimachen, soweit bei der Herstellung der
Verbundestriche nicht nass in nass gearbeitet wird
3. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung
(z.B. händisch oder maschinell).
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
11.00 Estrich
11.91 Vorbereiten des Untergrundes
Vorbereiten des Untergrundes
11.92 Trenn- und Dämmschichten
11.93 Trittschalldämmplatten
11.95 Nutzestriche
11.96 Sonstige Leistungen
11.99 Regieleistungen