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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkung
1. Einleitung
Das städtische Gebäudemanagement der Bundesstadt Bonn beabsichtigt die Errichtung einer eigenständigen, freistehenden, eingeschossigen WC-Anlage in Modulbauweise auf dem Gelände des Robert-Wetzlar-Berufskollegs. Die Grundfläche der WC-Anlage beträgt ca. 130,00 m².
Die WC-Anlage in Modulbauweise soll für eine dauerhafte Nutzung, Standzeit > 5 Jahre, durch die Auftraggeberin gekauft werden.
Die nachfolgenden Unterlagen, bestehend aus Funktionalbeschreibung und Ausführungsplanung, gelten als ergänzende Beschreibung des zu erbringenden Werkes. Darin aufgeführte Einzelleistungen sind auch dann Vertragsbestandteil, wenn sie in einer der aufgeführten Anlagen erwähnt, aufgeführt oder beschrieben sind.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über alle dem Angebot zugrundeliegenden örtlichen Verhältnisse zu unterrichten. Sämtliche preisbeeinflussenden Umstände sind zu berücksichtigen. Dem Bieter steht es frei, sich vor Angebotsabgabe über Art und Umfang der Arbeiten an Ort und Stelle zu unterrichten. Hierzu gehören auch die örtlichen Gegebenheiten wie Zugänglichkeit, Materiallagerungsmöglichkeiten, Energieversorgung etc.
Aus unzureichender Kenntnis der Örtlichkeiten können keine Nachforderungen abgeleitet werden.
Eine Besichtigung der Örtlichkeit vor Abgabe eines Angebotes wird empfohlen.
2. Leistungsumfang
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Ausführungs-, Werk- und Montageplanung sowie die Lieferung und den Aufbau einer vollumfänglich betriebsbereiten WC-Anlage in Modulbauweise, inklusive aller Einmessungen, Prüfungen und Sachverständigenabnahmen.
Die beigefügten Pläne und Anlagen sind Bestandteil der Ausschreibung. Alle nachfolgend beschriebenen Eigenschaften der Anlage beschreiben den fertigen Zustand. Folglich gelten Beschreibungen wie "liefern", "herstellen", "ausführen" etc. für alle nachfolgenden Beschreibungen und sind in den EP einzukalkulieren, auch wenn nicht gesondert aufgeführt.
Bauliche Anforderungen, insbesondere des Arbeitsschutzes, Brandschutzes und der barrierefreien Ausführung, sind zwingend einzuhalten.
Nachforderungen durch Unkenntnis des Bauplatzes bzgl. Kranstellung und Anlieferung sind ausgeschlossen.
3. Unterlagen zum Leistungsprogramm
Das Modulgebäude ist nach den folgenden als Anlage zum Leistungsverzeichnis aufgeführten Plänen zu planen, herzustellen und aufzubauen:
Genehmigungsplanung:
Lageplan, M.: 1:200
Zeichnungs-Nr.: 20018_01_A_4_1_LP_0_250611_0, Stand: 11.06.2025
Grundriss Erdgeschoss, M.: 1:100
Zeichnungs-Nr.: 20018_01_A_4_1_GR_0_250611_0, Stand: 11.06.2025
Süd-West Ansicht, M.: 1:100
Zeichnungs-Nr.: 20018_01_A_4_2_AN_1_250611_0, Stand: 11.06.2025
Süd-Ost Ansicht, M.: 1:100
Zeichnungs-Nr.: 20018_01_A_4_2_AN_2_250611_0, Stand: 11.06.2025
Nord-West Ansicht, M.: 1:100
Zeichnungs-Nr.: 20018_01_A_4_2_AN_3_250611_0, Stand: 11.06.2025
Nord-Ost Ansicht, M.: 1:100
Zeichnungs-Nr.: 20018_01_A_4_2_AN_4_250611_0, Stand: 11.06.2025
Schnitt A-A, M.: 1:100
Zeichnungs-Nr.: 25003_01_A_4_3_SC_0_250425_0, Stand: 11.06.2025
Ausführungsplanung
Grundriss Erdgeschoss, M.: 1:50
Zeichnungs-Nr.: 20018_01_A_5_1_GR_0_250731_0, Stand: 17.07.2025
Deckenspiegel Erdgeschoss, M.: 1:50
Zeichnungs-Nr.: 20018_01_A_5_1_DS_0_250731_0, Stand: 17.07.2025
Brandschutz:
Stellungnahme zum Brandschutz,
erstellt durch Burckhardt, Pabst + Partner Ingenieure + Architekten
Stand: 11.06.2025
Bodengutachten
Geotechnischer Bericht
Projektnummer: 24/10/8768-2, Stand: 23.04.2025
Baugrundgutachten
Projektnummer: 12308-G, Stand: 10.03.2025
Bericht zur verwertungs-/entsorgungstechnischen Klassifizierung von Bodenmaterialien
Projektnummer: 12308-s1, Stand: 12.03.2025
Baugrundgutachten und nutzungsorientierte Gefährdungsabschätzung sowie verwertungstechnische Einstufung von Bodenmaterialien, Stand 31.07.2025
Projektzeitenplan, Stand: 11.07.2025
Raumbuch, erstellt durch Burckhardt, Pabst + Partner Ingenieure + Architekten
Stand 31.07.2025
Materialkonzept, erstellt durch Burckhardt, Pabst + Partner Ingenieure + Architekten
Stand 31.07.2025
Die Baugenehmigung liegt zurzeit noch nicht vor. Diese wird nach Erteilung umgehend zur Verfügung gestellt und ist vollumfänglich inkl. aller Nebenbestimmungen und Gründertragungen zu beachten und umzusetzen.
Alle zur Erfüllung des Bauvorhabens gültigen und erforderlichen Vorschriften werden Vertragsbestandteil.
4. Bauseitige Leistungen
Erstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen bis Übergabepunkt unter Gebäude im Bereich Hausanschlussraum.
Kostenfreie Bereitstellung von Bauwasser sowie Baustromanschlüsse für den Montagezeitraum ab Übergabepunkt.
Einholung der erforderlichen baubehördlichen Genehmigung (Untere Baubehörde)
Freie und befestigte Zufahrt (Schotter/Pflaster) zu den Aufstellflächen des Modulgebäudes und zum Kranaufstellplatz.
Erstellen der Außenanlagen
5. Planungsleistung
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Architekturplanung eine vollständige Ausführungs- als auch Montage- und Werkstattplanung zu erstellen. Fristen für die Freigabe der Planung durch den Architekten und Prüfstatiker gemäß Projektzeitenplan einzuhalten. Die Ausführungs- als auch Werks- und Montageplanung ist vollständig vermasst und beschriftet in geeigneten Maßstäben zu erstellen. Die Darstellung umfasst sämtliche Bauteile, Schichtenaufbauten, Detailpunkte, Anschlüsse, Fügungen, Verbindungsmittel, Oberflächenangaben sowie Dimension und Lage der Aussparungen und Fräsungen. Die Planung inklusive der erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise über die Zulassung der Baustoffe, Bauprodukte und Bauarten ist dem Auftraggeber rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Einsicht vorzulegen. Die einzuhaltenden Fristen sind nachfolgend aufgeführt. Mit der Einsicht und Freigabe übernehmen der Auftraggeber und sein Planer keinerlei Verantwortung und Haftung.
Aussparungen, Schlitze u.a. Vorleistungen für andere Gewerke sind gemäß der Planung im Abbund zu erstellen und mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen. Sollte der Auftragnehmer durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben zusätzliche Kosten verursachen, werden diese dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Ungültige Unterlagen/Pläne sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu kennzeichnen, einzuziehen oder zu vernichten und gegen gültige Unterlagen/Pläne auszutauschen. Der Auftraggeber hat das Recht, alle Planungen, Unterlagen und sonstige Leistungen des Auftragnehmers ausschließlich für das auftragsgegenständliche Projekt umfassend und auf Dauer zu benutzen und zu ändern, auch falls das Vertragsverhältnis vorzeitig gekündigt werden sollte. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des Auftraggebers. Sie dürfen ohne dessen Genehmigung weder kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Die Werkstatt- und Montageplanung ist einfach auf Papier und zusätzlich in digitaler Form als PDF-Datei sowie als dwg/dxf einzureichen.
Der Einfügepunkt des digitalen Ursprungsmodells ist unbedingt einzuhalten.
Ohne die Freigabe durch die Auftraggeberin, bzw. ihren Vertreter, ist eine Anlieferung des Modulgebäudes, Bau- und Anlagenteile nicht gestattet.
Die erforderliche Haustechnik ist Bestandteil der zu erbringenden Planung, hier sind insbesondere die Übergabepunkte und Schnittstellen zu den:
Medieneinführungen
Entwässerungsanschlüssen
Versorgungseinführungen und Vergleichbares darzustellen.
Die Lage der voraufgeführten Anschlüsse ist mit dem gesondert beauftragten Tiefbaugewerk vorab abzustimmen.
Insbesondere folgende Pläne sind durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu übergeben:
Baustelleneinrichtungsplan im geeigneten Maßstab
Fundamentpläne, mind. M.: 1:50
Grundriss, mind. M.: 1:50
Schnitte mind. M.: 1:50
Ansichten mind. M.1:50
Dachaufsicht mit Darstellung der extensiven Begrünung mind. M.: 1:50
Dach- und Fassadendetails inkl. Planung extensiven Begrünung im M.: 1:5 - M.: 1:10
Fassadendetails inkl. der Anschlüsse an Fenster, Boden, Dach, Vordach etc. im M.: 1:5 - M.: 1:10
Details der Türanlagen im M.: 1:5 - M.: 1:10
Details der Fensteranlagen im M.: 1:5 - M.: 1:10
Grundrisse mit Angabe der erforderlichen Übergabepunkte der haustechnischen Anlagen, mind. M.: 1:50
In die vorgenannten Pläne sind insbesondere folgende Informationen einzutragen:
Fachgerechte Vermaßung
Materialbezeichnungen
Zu den vorgenannten Planungsleistungen sind durch den Auftragnehmer noch folgende weitere Planungsleistungen zu erbringen:
Standsicherheitsnachweis, inkl. der erforderlichen Gründung und aller erforderlichen Planungen zur Erstellung des Modulgebäudes.
Prüfung der Standsicherheit inkl. der Gründung sowie Bewehrungs- und Konstruktionszeichnungen.
Erstellen eines Wärmeschutznachweises gemäß gültigem GebäudeEnergieGesetz (GEG), der von einem staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt oder geprüft wurde.
Erstellen eines Schallschutznachweises gemäß der aktuell gültigen Norm, der von einem staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt oder geprüft wurde.
6. Für die Planung/Ausführung erforderlichen rechtlichen Grundlagen
Die Planung und Ausführung haben gemäß der zur Zeit der Planung und Erstellung gültigen und eingeführten Gesetze, hier insbesondere der Schulbaurichtlinie, Verordnungen, Richtlinien und technischen Baubestimmungen zu erfolgen. Dies gilt insbesondere für folgende Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und technische Baubestimmungen in der aktuellen Fassung:
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Schulbaurichtlinie - SchulBauR)
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW)
DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude, Ausgabe: 2010-10
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)
Vorschriften des Bundes
Vorschriften des Landes NRW
ASR-Arbeitsstättenrichtlinien
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschriften) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten und Bauarten (abP, abZ, aBG)
Hersteller- und Verarbeitungsvorschriften für Bauprodukte und Bauarten
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, VOB, in der gültigen Fassung, einschl. Ergänzungen.
Alle zur Erfüllung des Bauvorhabens, auch hier nicht abschließend genannten, gültigen und erforderlichen Vorschriften und Normen werden Vertragsbestandteil.
7. Einzureichende Unterlagen und Nachweise
Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen und Angaben unmittelbar nach Auftragserteilung zu erstellen und vorzulegen:
Benennung und Übermittlung der Kontaktdaten der verantwortlichen und sachkundigen Projektleiter*in und Bauleiter*in, der/die vor Ort während der gesamten Bauzeit als Ansprechpartner*in zur Verfügung steht. Diese Person ist für die Sicherheit auf der Baustelle zuständig.
Nachweis Bauleistungsversicherung über die Angebotssumme des Modulgebäudes, exklusive der Planungs- und Wartungskosten
Projektzeitenplan mit mindestens folgenden Angaben:
Übergabe Ausführungs-, Werk- und Montageplanung
Produktion des Modulgebäudes
Anlieferung und Aufbau des Modulgebäudes
Innenausbau des Modulgebäudes
Fertigstellung
Sachverständigenabnahmen und erforderlichen Beprobungen
Einreichung der Dokumentation
Schlussabnahmen
Übergabe der Anlage an die Bauherrin
Die Erstellung des Projektzeitenplans hat auf Grundlage des durch die Auftragnehmerin erstellten Projektzeitenplanes zu erfolgen.
Der hier aufgeführte Fertigstellungstermin, 24.04.2026, ist verbindlich einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat bis zum 12.12.2025 folgende Nachweise, Gütezertifizierungen und Unterlagen zu erstellen und vorzulegen:
Standsicherheitsnachweis, inkl. der Gründung (Fundamente/Bodenplatte) und aller erforderlichen Planungen zur Erstellung des Modulgebäudes. Der Standsicherheitsnachweis ist Bestandteil der zu erbringenden Leistung und ist seitens des Auftragnehmers unaufgefordert vorzulegen.
Geprüfter Nachweis der Standsicherheit inkl. der Gründung sowie Bewehrungs- und Konstruktionszeichnungen. Die Prüfstatik ist Bestandteil der zu erbringenden Leistung und ist seitens des Auftragnehmers vorzulegen. Lastannahmen gemäß DIN EN 1991-1
Bescheinigungen (gem. §68 der BauO NRW 2018) und Erklärungen über die Beauftragung der stichprobenhaften Kontrollen des staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit
Nachweis des Wärmeschutzes gemäß gültigem GebäudeEnergieGesetz (GEG), der von einem staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt oder geprüft wurde. Der Nachweis des Wärmeschutzes ist Bestandteil der zu erbringenden Leistung und ist seitens des Auftragnehmers vorzulegen.
Nachweis des Schallschutzes gemäß der aktuell gültigen Norm, der von einem staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt oder geprüft wurde. Der Nachweis des Schallschutzes ist Bestandteil der zu erbringenden Leistung und ist seitens des Auftragnehmers vorzulegen.
Bescheinigungen (gem. §68 der BauO NRW 2018) und Erklärungen über die Beauftragung der stichprobenhaften Kontrollen des staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz.
Tabellarische Auflistung der erforderlichen Längen der Profilzylinder sämtlicher Innen- und Außentüren. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Zylinder annähernd bündig mit der Oberfläche der Schilder oder Rosetten abschließen.
Nachweise, die sich aus Forderungen der Baugenehmigung ergeben
Nachweis, dass die extensive Dachbegrünung den Anforderungen einer harten Bedachung gem. §32 BauO NRW entspricht
Ausführungs-/Produktionsplanung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
Ausführungs-/Detailzeichnungen u. a. für Wand-, Decken- und Dachverbindungen, Überdachung, sowie für die Fundamente, äußerer Blitzschutz einschließlich Vermassung und Bezeichnung der Materialien, mit Angaben zu den Übergabepunkten aller Medien, Strom, Wasser, Abwasser und Datenleitungen
Dachaufsicht mit Darstellung der Entwässerungsgefälle und Entwässerungspunkte
Unbedenklichkeitsbescheinigung zu den eingesetzten Baustoffen, Dämmstoffen, Dichtungsstoffen etc. Vorzulegen sind Zertifikate wie "Blauer Engel", EC1 oder vergleichbar.
Unbedenklichkeitsbescheinigung zu den eingesetzten Dämmstoffen
CE-Kennzeichen, EG-Konformitätserklärung
Errichterbescheinigung VDE 0100, Teil 610, sowie UVV für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3)
Nachweis über die Fachkunde über die hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen gemäß VDI 6023 KAT. A
Zertifizierung nach DIN 14675 für die Montage und Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen.
Zertifizierung nach DGUV3
Zertifizierung für die Montage und Inbetriebnahme von Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Zertifizierung für die Messung und Prüfung von elektrischen Anlagen
Holzwerkstoffplatten emissionsarm mit Zertifikat "Blauer Engel"
Verwend- und Anwendbarkeitsnachweise der verwendeten Bauarten/-produkte
Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) zu Bauprodukten und Bauarten
Technische Spezifikationen von Bauprodukten und Bauarten
Angaben zur abschließenden Farbgestaltung
Bemusterung der Ausstattungsgegenstände gemäß Standardprogramm des Auftragnehmers.
Bemusterung der Ausstattungsgegenstände, falls nicht anders gefordert, gemäß Standardprogramm des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer muss spätestens 20 Tage vor der behördlichen Abnahme unaufgefordert folgende Nachweise vorlegen, die Schlussabnahme durch die Auftraggeberin erfolgt erst nach erfolgreicher Abnahme durch das Bauordnungsamt:
Bescheinigungen des staatlich anerkannten Sachverständigen für den Schall- und Wärmeschutz über die Übereinstimmung der bautechnischen Nachweise mit der Bauausführung.
Bescheinigungen des staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit über die Übereinstimmung der bautechnischen Nachweise mit der Bauausführung.
Bescheinigungen über die durchgeführten VOC-Messungen
Seitens des Auftragnehmers ist mit der baulichen Fertigstellung eine VOC-Raumluftmessung durchzuführen. Zur mängelfreien Abnahme der Anlage, muss die Freimessung der Räume von einer externen und zertifizierten Stelle vorgelegt werden.
Verwendbarkeitsnachweise inkl. ausgefüllter Übereinstimmungserklärungen
Fachunternehmererklärungen zu allen Gewerken
Fachbauleitererklärungen
Alle Revisionsunterlagen
Wartungsunterlagen
Wartungsbücher der Türanlagen
Sicherheitsdatenblätter
Feuerwehrlaufkarten zur Brandmeldeanlage
Bedienungsanleitungen
Servicemappe mit Einzelangaben für die Unterhaltung des Gesamtgebäudes
Dokumentation der verbauten Materialien mit Hersteller- und Typenangaben
Sämtliche erforderlichen Sachverständigen- und Sachkundigenabnahmen
Kontaktdaten für die Behebung von Mängeln, Störungen und Schäden bei Kaufanlagen für die Dauer des Gewährleistungszeitraums ab erfolgter VOB-Abnahme.
Errichterbescheinigung VDE 0100, Teil 610, sowie UVV für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3).
Erklärung und Nachweise des AN, dass alle in den Anlagen verwendeten Materialien und Geräte den VDE-Vorschriften entsprechen.
Protokolle über die durchgeführten Messungen und Prüfungen der Schutzmaßnahmen
Konformitätsbescheinigungen
Funktionskurzbeschreibungen und die Bedienungsanleitungen sowie Anlagen- und Wartungsbeschreibungen
Installationspläne
Strangschemen und Übersichtspläne aller Anlagen mit
Eintragungen aller Kabel- und Leitungstypen, Geräte- und Ortsbezeichnungen
Aufbaupläne der Verteilungen
Stromlaufpläne der Verteilungen (allpolig)
Stromkreisliste/Legende der Verteilungen
Klemmen- und Leistenbelegungspläne
Rangierverteilpläne
Blitzschutz, Prüfbuch, Dokumentation der Erdungsanlage
Aufbauplan EDV-Verteiler mit Rangierliste
Konstruktionszeichnungen und Stücklisten mit Herstellerangaben und -bezeichnungen
Funktionskurzbezeichnungen und Bedienungsanleitungen
Die Dokumentation ist dem AG 3-fach in Papierform, geordnet und in beschrifteten Ordnern (maximaler Füllgrad 80%) mit Inhaltsverzeichnis zu übergeben. Pläne sind normgerecht im DIN-A4-Format gefaltet, zu übergeben. Zusätzlich sind die Unterlagen in Dateiform (Format pdf, plt und dwg) auf beschrifteter CD, geeignetem Datenträger oder Downloadlink vorzulegen.
Vor der endgültigen Übergabe ist die Dokumentation mit dem AG abzustimmen, etwaige Korrekturen sind auf Kosten des AN einzuarbeiten.
Bei einer nicht fristgemäßen Einreichung der vorgenannten Unterlage erfolgt keine baubehördliche Abnahme. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
8. Sachverständigen- und Sachkundigenabnahmen
8.1. Allgemein
Durch und auf Kosten des Auftragnehmers sind alle erforderlichen Sachverständigen- und Sachkundigenabnahmen durchzuführen. Die Prüfungsprotokolle sind der Auftraggeberin bei der Dokumentation mindestens 14 Tage vor der Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.
Diese umfassen insbesondere folgende Abnahmen:
Bescheinigungen der staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz über die Übereinstimmung der bautechnischen Nachweise mit der Bauausführung
Bescheinigungen des staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit über die Übereinstimmung der bautechnischen Nachweise mit der Bauausführung.
Durchführung aller nicht in den vorgenannten Punkten aufgeführten erforderlichen Sachverständigen- und Sachkundigenabnahmen.
8.2. Sachverständigenabnahmen TGA
Durch und auf Kosten des Auftragnehmers sind alle erforderlichen Sachverständigen- und Sachkundigenabnahmen durchzuführen.
Insbesondere für folgende Anlagen ist die Sachverständigenabnahme durch den Auftragnehmer zu veranlassen. Dabei müssen alle Abnahmen mängelfrei an den AG übergeben werden. Eventuell zusätzliche Nachprüfungen bis zur Mängelfreiheit sind ebenfalls vom AN einzukalkulieren.
Allgemeine Elektroinstallation
Sicherheitsbeleuchtung
ELA-Anlage
Brandmeldeanlage
Blitzschutzanlage
Lüftungsanlagen
9. Zusätzliche zu erbringende und einzukalkulierende Leistungen / Vorgaben
Folgende Leistungen sind ebenfalls zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen:
Transporte, Krananlagen und Hebewerkszeuge zur Montage aller Bauteile, inkl. der Verkehrssicherung für Kran- und Lieferfahrzeuge.
Gegebenenfalls erforderliche Absperr- und Verkehrsleiteinrichtungen im öffentlichen Verkehrsraum, die aufgrund der Anlieferung des Modulgebäudes erforderlich werden.
Strom- und Wasserversorgung für die eigenen zu erbringenden Leistungen ab dem bereitgestellten Übergabepunkt durch die Auftraggeberin.
Die Erstellung der erforderlichen Fundamente und Bodenplatte gem. der zu erstellenden Statik/Prüfstatik des Auftragnehmers.
Erstellen einer gasdichten Bodenplatte, gem. Bodengutachten. Inklusive Erstellung von Durchführungen für die durch ein gesondertes Gewerk zu erstellende Gasdrainage.
Einmessen und Platzierung des Modulgebäudes
Erstellen eine extensiven Dachbegrünung
Planen und Erstellen einer Fassadenbekleidung aus HPL oder Faserzementplatten
Anschluss sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen, wie Strom, Netzwerk, ELA, Sicherheitsbeleuchtung, Wasser und Abwasser etc., an die durch den AG bereitgestellten Leitungen an den vorab abzustimmenden Übergabepunkten unterhalb des Hausanschlussraumes. Die fachgerechte Einführung als auch Abdichtung der Medien und Leitungen in den Hausanschlusstraum erfolgt durch den Auftragnehmer.
Errichten einer Heizungsanlage, bestehend aus einer Wärmepumpe und Fußbodenheizung
Baustelleneinrichtung und Gerätekosten für die eigenen Leistungen des Auftragnehmers und das eigene Personal inkl. erforderlicher Sanitär- und Pauseneinrichtungen.
Sicherung der Baustelle
Alle ggf. erforderlichen Genehmigungen hierzu, sowie verkehrsrechtliche Genehmigungen sind durch den Auftragnehmer eigenständig einzuholen und sind Teil der Leistungen des Auftragnehmers und im EP einzukalkulieren.
Entsorgung sämtlicher Abfälle von eigenen zu erbringenden Leistungen
Die Anbindung an die bauseits verlegten Strom-, Wasser-, Abwasser-, Daten-, und Telefonleitungen etc. vom abzustimmenden Übergabepunkt (Hausanschlussraum) an das Modulgebäude.
Einweisung der Nutzer in Betrieb, Wartung, Reinigung und Übergabe von Bedienungsanleitungen zu den installierten Geräten,
Vorlage aller für das Modulgebäude erforderlichen bautechnischen Nachweise, wie in den Vorbemerkungen und im Leistungsverzeichnis aufgeführt.
Der Auftragnehmer übergibt das Modulgebäude im einzugsfertigen Zustand, inkl. Endreinigung vor Übergabe.
10. Messungen / Beprobungen
VOC-Raumluftmessung:
Es sind auf Kosten des Auftragnehmers VOC-Raumluftmessungen zu veranlassen und zu dokumentieren.
Mit der geforderten Raumluftmessung wird geklärt, ob Verunreinigungen der Innenraumluft vorliegen und Richtwerte überschritten werden.
Das Gutachten der Luftmessung auf flüchtige und organische Verbindungen (VOC) und Aldehyde/Ketone muss folgendes beinhalten:
Die allgemeine und spezielle Messstrategie der Probenahme müssen den VDI-Richtlinien 4300 Blatt 1 (Dezember 1995) und DIN EN ISO 16000-5 (2007) entsprechen.
Die adsorbierten flüchtigen organischen Verbindungen müssen gemäß DIN EN ISO 16017-1 (Oktober 2001) durch Sorption an Tenax/ thermische Desorption und Kapillar-Gaschromatographie analysiert werden, mit einer gaschromatographischen Trennung und massenspektrometrischer Charakterisierung der Verbindungen. Von den Stoffen müssen Massenspektren der Fragmente im Bereich von m/e 36 bis m/e 335 aufgenommen und die Spektren mit selbsterstellten Messungen und den NIST-Bibliotheken verglichen werden.
Die Quantifizierung der Komponenten der VOC-Liste wird durch Kalibrierung mit externen Standards und d8-Toluol als internem Standard durchgeführt.
Nicht- kalibrierte Substanzen, die außerhalb der Liste angegeben werden, werden als Toluoläquivalente (Tol.-Equ.) quantifiziert.
Die Qualifizierung des TVOC-Wertes erfolgt nach DIN ISO 16000-6 (2004).
Aldehyde/ Ketone
Die Messstrategie werden auf der Grundlage der DIN EN ISO 16000-1 und DIN EN ISO 16000-2 festgelegt.
Die Probe wird aktiv mit einer Pumpe auf Adsorptionskartuschen mit DNPH-Silicageli i.A. DIN ISO 16000-3 gesammelt. Die Analyse erfolgt mittels HPLC/ DAD gemäß DIN ISO 16000-3.
Klimatische Randbedingungen während der Probennahme
Lüftungsstatus: Fenster und Türen vor der Messung mindestens 8 h geschlossen und während der Probennahme/Messung weiter verschlossen (Vorgaben nach DIN EN ISO 16000-1) Nutzungsbedingungen: Probennahme außerhalb der Nutzung, Lufttemperatur: 19°-21°
Für TVOC-Werte gilt gem. Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) < 300 æg/m³ als hygienisch unbedenklich. Dieser Zielwert ist einzuhalten.
Seitens des Auftragnehmers ist mit der baulichen Fertigstellung eine VOC-Raumluftmessung durchzuführen. In jedem Geschoss ist in mindestens einem Raum eine Raumluftmessung vorzunehmen. Die Räume für die Messung sind mit dem Auftraggeber im Vorhinein abzustimmen. Zur mängelfreien Abnahme der Anlage, muss die Freimessung der Räume von einer externen und zertifizierten Stelle vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung eine Raumluft-Messung ohne Möbel durchzuführen und bei Übergabe dem Auftraggeber vorzulegen. Der abschließende Prüfbericht ist dem Auftraggeber spätestens zur Schlussabnahme zu übergeben.
11. Brandschutz
Die Stellungnahme zum Brandschutz von der staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes, Frau Burckhardt von Burckhardt, Pabst + Partner Ingenieure + Architekten, ist vollumfänglich zu beachten und umzusetzen.
Die gesetzliche Grundlage für das zu errichtende Modulgebäude ist die Bauordnung NRW 2018 in der zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen Fassung.
11.1. Konstruktiver Brandschutz / baulicher Brandschutz
Gemäß der vorgenannten Stellungnahme zum Brandschutz handelt es sich bei dem zu errichtenden Modulgebäude um ein Gebäude der Gebäudeklasse 1. Die gem. BauO NRW gestellten Anforderungen sind umzusetzen.
Grundsätzlich sind Wärmedämmungen aus Mineralfaser zu verwenden.
11.2. Brandschutz Dächer
Gemäß § 32 BauO NRW muss das Gebäudedach als harte Bedachung ausgeführt werden.
Das Dach wird mit einer extensiven Begrünung ausgebildet, hier ist durch den Auftragnehmer ein entsprechender Aufbau zu verwenden, der der vorgenannten Anforderung entspricht. Ein entsprechender Nachweis ist mit der Planung einzureichen.
11.3. Feuerlöscher
Es sind Feuerlöscher für die Brandklasse A inkl. Beschilderung in ausreichender Menge zu liefern und zu montieren.
Die Anzahl, Ausführung und Beschilderung der Feuerlöscher sind gemäß den Forderungen der ASR A2.2. zu ermitteln. Es sind grundsätzlich Schaumlöscher, in Technikräumen CO2- oder Pulverlöscher einzusetzen.
Es sind Feuerlöscher mit mindestens 12 Löschmitteleinheiten vorzusehen, wobei jeder Feuerlöscher mindestens 6 Löschmitteleinheiten aufweisen muss.
Folgende Anzahl von Feuerlöschern ist vorzusehen:
Schaumlöscher 6 LE 21A 113BAnzahl: 2 Stück
CO₂-Löscher 6 LE 21A 113BAnzahl: 1 Stück
Der CO₂-Löscher ist im Technikraum anzubringen.
Die abschließende Positionierung der beiden übrigen Feuerlöscher ist vorab mit der Auftraggeberin abzustimmen.
11.4. Brandschutz TGA
Stark- und Schwachstromanlagen sind generell mit mindestens 10 cm Abstand zu installieren. Brandschutz Ausführung Elektroinstallation Komplette Elektroinstallation gemäß Ausstattungsbeschreibungen sowie den Auflagen der Elektroplanungsunterlagen. Grundsätzlich sind alle Verkabelungen in halogenfreier Ausführung auszuführen. Notwendige Verkabelungen in funktionserhaltener Ausführung (E30) müssen ebenfalls in halogenfreier Ausführung erfolgen.
Ausführung Erdungs- und Blitzschutzanlagen:
Das Modulgebäude ist durch den Auftragnehmer mit einer Blitzschutzanlage auszustatten. Für den inneren Blitz- und Überspannungsschutz ist ein Kombiableiter Typ 1 und 2 in der Hauptverteilung vorzusehen. Die Herstellung der Erdungsanlage in Form von Tiefenerdern nach VDE 0100-540 inkl. der nötigen Messungen und Prüfprotokolle erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Ausführung der Blitzschutzanlage sowie die Verbindung der Tiefenerder erfolgt ebenfalls durch den Auftragnehmer.
12. Reinigung
Vor Übergabe ist in dem Modulgebäude, eine Bauendreinigung (inkl. Feinreinigung) aller Flächen, hier insbesondere Boden- und Wandflächen, Fenster, Türen und Einrichtungsgegenstände (Sanitärgegenstände, Spiegel, Drücker etc.) von innen und außen durchzuführen. Die erfolgte Reinigung ist Bestandteil der Schlussabnahme und ist preislich miteinzukalkulieren.
13. Hinweise zu Arbeitszeiten
Die Ausführung der Arbeiten muss zu den üblichen Tagesarbeitszeiten erfolgen.
Aufgrund der angrenzenden Schulnutzungen sind lärmintensive Arbeiten im Vorhinein mit der Auftraggeberin und der örtlichen Bauleitung zu koordinieren.
14. Sonstige Angaben
Der Bauleitung sowie der Bauherrin ist für die Dauer der Maßnahme ein Schlüssel für die Bauschließung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Zugänglichkeit sämtlicher Gebäudeteile ist dem Auftragnehmer jederzeit zu ermöglichen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen Elektro, Sanitär, Heizung und Lüftung 1. Vorbemerkungen Elektro, Sanitär, Heizung und Lüftung
1.1. Starkstrom
Durch den Auftragnehmer ist eine Ausführungs- als auch eine Werkstatt- und Montageplanung auf Grundlage der Architekturausführungsplanung zu erstellen. Dies schließt ebenfalls die Berechnung der erforderlichen Anzahl der Leuchten ein.
Das Modulgebäude ist durch den Auftragnehmer entsprechend den Vorbemerkungen "Anlagenbeschreibung" auszustatten. Alle Steckdosen sind gemäß Vorgabe der Auftraggeberin mit Stromkreis und Unterverteilung zu beschriften.
Für alle Installationsgeräte ist ein einheitliches Fabrikat zu verwenden. Die Installationsgeräte sind generell mit Rahmen/Abdeckung mit Beschriftungsfeld zu liefern. Die Beschriftung erfolgt dauerhaft und maschinengeschrieben nach Vorgabe der Auftraggeberin. Bei der uP-Installation sind alle Installationsgeräte mit Schrauben zu befestigen.
Auf Verlangen der Auftraggeberin hat der Auftragnehmer Muster aller angebotenen Geräte (Leuchten, Installationsgeräte, usw.) vorzulegen. Für Steckdosenstromkreise ist min. ein Leitungsquerschnitt von 2,5mm², für Beleuchtungsstromkreise min. 1,5mm² vorzusehen.
1.2. Telefon- und Netzwerkverkabelung
Durch den Auftragnehmer ist eine Ausführungs- als auch eine Werkstatt- und Montageplanung auf Grundlage der Architekturausführungsplanung zu erstellen.
Für Telefone und EDV-Endgeräte ist durch den Auftragnehmer in dem Modulgebäude, hier insbesondere im Raum des Hausmeisters, eine strukturierte Verkabelung CAT 7 Qualität als passives Netzwerk komplett betriebsfertig zu installieren. Als Anschlussdosen sind CAT 6A-Dosen vorzusehen. Alle Leitungen sind auf CAT 6A-Patchpaneels anzuschließen.
Vom Auftragnehmer ist der erforderliche Datenschrank als Wandschrank mit allen erforderlichen, zusätzlichen Komponenten wie z. B. Patchfeldern, Erdungsschienen, Rangierbügeln etc. zu liefern und betriebsfertig zu installieren. Wandschrankgröße ist vorab mit der Bauherrin abzustimmen. Aufstellort ist der Hausanschlussraum.
Die Verbindung zwischen dem Bestand und dem Modulgebäude erfolgt bauseitig. Die Ausstattung von aktiven Komponenten erfolgt bauseits.
Die genaue Ausstattung ist den Vorbemerkungen "Anlagenbeschreibung" zu entnehmen.
1.3. Sicherheitsbeleuchtung / Fluchtweghinweisleuchten
Durch den Auftragnehmer ist eine Ausführungs- als auch eine Werkstatt- und Montageplanung auf Grundlage der Architekturausführungsplanung zu erstellen, inkl. Berechnung der erforderlichen Beleuchtungsstärken und der daraus resultierenden Anzahl der Leuchten.
Das Modulgebäude ist durch den Auftragnehmer mit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage in überwachter Ausführung mit Überwachungs- und Prüfzentrale in Einzelbatterietechnik für 3h Notbetrieb mit Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten auszustatten. Alle Leuchten müssen über eine Statusanzeige an der Leuchte verfügen.
Die genaue Ausstattung ist den Vorbemerkungen "Anlagenbeschreibung" zu entnehmen.
1.4. ELA-Anlage
Durch den Auftragnehmer ist eine Ausführungs- als auch eine Werkstatt- und Montageplanung auf Grundlage der Architekturausführungsplanung zu erstellen.
Das Modulgebäude ist durch den Auftragnehmer mit der nach DIN VDE vorgeschriebenen Verkabelung, je nach Erfordernis mit oder ohne Funktionserhalt, sowie notwendigem Schwachstromverteiler und 100 V A/B-Lautsprechern auszustatten. An allen Ausgängen in das Freie sind Hausalarmtaster anzuordnen.
Die Anbindung an den Bestand erfolgt durch bauseits verlegte Verbindungsleitungen. Diese wird vom Auftragnehmer auf einen LSA-Verteiler mit Gehäuse im Hausanschlussraum aufgelegt. Die Leitungsbelegung ist mit der zuständigen Fachfirma der Bauherrin abzustimmen. Es erfolgt eine gemeinsame Inbetriebnahme.
Die genaue Ausstattung ist den Vorbemerkungen "Anlagenbeschreibung" zu entnehmen.
1.5. Rufanlage, Rollstuhlgerechte-WC
Das Rollstuhlgerechte-WC ist mit einer vollwertigen Rufanlage auszustatten. Dieses umfasst je einen Zugtaster an WC und Waschbecken für die Notfallalarmierung sowie einen Abstelltaster an der Tür. Bei Auslösung erfolgt eine Alarmierung über eine Außenleuchte am Modulgebäude.
1.6. BMA-Anlage
Durch den Auftragnehmer ist eine Ausführungs- als auch eine Werkstatt- und Montageplanung auf Grundlage der Architekturausführungsplanung zu erstellen.
Das Modulgebäude ist durch den Auftragnehmer mit einer Brandmeldeanlage gemäß DIN VDE 0833 Teil 2 auszurüsten und in Anlehnung an die DIN 14675 auszuführen. Die VDS-Anerkennung für alle Komponenten und die Errichtung (zertifizierter Errichter) sind einzuhalten. Die Zentrale wird als vollwertige, batteriegepufferte Brandmeldezentrale ausgeführt. Dabei kommen automatische Rauchwarnmelder und nichtautomatische Handmelder (Farbe: Blau) nach DIN EN 54ff zur Ausführung.
Alle "sichtbaren" automatischen Melder werden zusätzlich mit einer Sirene ausgestattet. In Räumen mit abgehangener Decke müssen zusätzlich Zwischendeckenmelder ohne Sirene installiert werden.
Für die Parallelanzeige wird eine bauseits hergestellte Verbindung geschaffen. Die Parallelanzeige wird im Bestandsgebäude vorgesehen. Das beidseitige Auflegen des bauseitigen Verbindungskabels erfolgt durch den Auftragnehmer.
Die Erstellung der erforderlichen Feuerwehrlaufkarten hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Die Erstellung ist mit der Brandschutzdienststelle der Stadt Bonn vorab abzustimmen.
1.7. Normen und Vorschriften
Folgende Normen und Vorschriften gilt es bei der Elektroinstallation einzuhalten:
einschlägige Normenblätter
DIN VDE0100ff, 0108ff, 0185
DIN VDE 0833 Teil 2, DIN 14675, EN 54 ff
DIN EN 12464
DIN VDE 0100-712, 420, 443, 540
DIN EN 62446-1
VDE 0185-305-1-4
(M) LAR
Schulbaurichtlinien NRW
TAB des zuständigen EVU
Arbeitsstättenrichtlinie
VdS 2010
anerkannten Regeln des Handwerks
DIN 1055 / 1055/4
BGV A1, A2, C22
Die Montagepläne sind Grundlage für das Montagepersonal des Auftragnehmers an der Baustelle und von diesen jederzeit, für die Bauüberwachung einsehbar, bereitzuhalten. Änderungen, soweit nicht bereits durch Neuausfertigung der Montagepläne dokumentiert, sind durch den bauleitenden Monteur oder Montageleiter des Auftragnehmers in die Montagepläne einzutragen und auf Anforderung dem Auftraggeber bzw. der von ihm beauftragten Fachbauleitung zugänglich zu machen. Dem bauleitenden Monteur ist ebenso jeweils eine Ausfertigung der übrigen zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie das Leistungsverzeichnis, Montage- und Einbauanleitungen der Produkthersteller an der Baustelle zu überlassen.
2. Vorbemerkungen Sanitär und Heizung
Durch den Auftragnehmer ist eine Ausführungs- als auch eine Werkstatt- und Montageplanung auf Grundlage der Architekturausführungsplanung zu erstellen.
In der Werk- und Montageplanung sind die erforderlichen Details sowie die erforderlichen technischen Daten der Anlagenteile und ihr Bezug zum Leistungsverzeichnis darzustellen. Zur Werk- und Montageplanung gehören sämtliche Berechnungen und Auslegungen, die zur Erstellung des Modulgebäudes erforderlich sind.
Die Ausführungs- als auch die Werk- und Montagepläne sind der Auftraggeberin zur Freigabe vorzulegen. Ein Anspruch auf Prüfung der Pläne durch die Auftraggeberin besteht nicht. Die Gewährleistung des Auftragnehmers wird durch die Übergabe und Freigabe der Montagepläne nicht eingeschränkt. Die Vorlage der Montagezeichnungen hat rechtzeitig vor Montagebeginn zu erfolgen; Arbeiten und Bestellungen ohne freigegebene Montagezeichnungen führt der Auftragnehmer auf eigenes Risiko aus.
Für die Ausführung der Bauleistungen gelten neben den in der Leistungsbeschreibung und in der VOB Teil C besonders aufgeführten Normen und alle aktuell geltenden Richtlinien sowie jeweils zutreffende Verarbeitungs- und Montagerichtlinien der Produkthersteller. Der Auftragnehmer hat mit der Fertigstellung seiner Arbeiten und rechtzeitig vor der Abnahme die kompletten Bestands- und Revisionsunterlagen samt Anlagenfunktionsbeschreibung, Ersatzteillisten sowie Bedienungs- und Wartungsanleitungen an die Auftraggeberin zu übergeben. Das Fehlen dieser Unterlagen gilt als schwerwiegender Mangel im Sinne der VOB.
Nach der Rohinstallation ist die Druckprobe gem. der BHKS-Regel 5.001 bzw. dem ZVSHK-Merkblatt "Dichtheitsprüfung von Trinkwasser-Installationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser" durchzuführen und zu protokollieren (Formblatt gem. Betriebsanleitung "TW" des LBB bzw. BHKS oder ZVSHK). Alle Rohrleitungen sind in den Räumen mit Kennzeichnungen zu versehen! Inbetriebnahme und Einweisung, mit Funktionsprüfung und gleichzeitiger Einweisung des Bauherrn/Nutzers/Bedienungs- u. Wartungspersonals, entsprechend VOB und den Merkblättern der Fachverbände. Die Einweisung ist mittels Protokolls mit unterzeichneten Angaben zu den eingewiesenen Personen festzuhalten und an die Dokumentation anzulegen.
2.1. Abwasser
Die kompletten Einrichtungsgegenstände, sowie die Fallleitungen werden in hochschallgedämmtem Abwassersystem aus PP-Rohren ausgeführt. Entsprechende Lüftungen über Dach sind vorzusehen. Alle Leitungsstrecken werden zur späteren Revision über Anschlüsse oder Revisionsformstücke zugänglich gemacht. Alle Objekte werden über Geruchverschlüsse an das Leitungssystem angeschlossen. Abwasserleitung aus PP-Rohr mit ungeformten Muffen und Lippendichtung, heißwasserbeständig und hochschallgedämmt.
Die Rohre und Formstücke sind innerhalb von Gebäuden in Anlehnung an DIN EN 1451-1 geprüft und zugelassen auszuführen.
Verlegung nach Herstellerrichtlinien unter Einhaltung der DIN EN 12056 und DIN 1986-100, sowie DIN EN 752 und DIN EN 1610. Für das Produkt liegt eine Haftungsübernahmevereinbarung zwischen dem Hersteller und dem ZVSHK bzw. dem BTGA vor. Rohrbefestigung mittels auf das System abgestimmter verzinkter Rohrschellen zur Einzelbefestigung in Wand und Decke nach statischen Erfordernissen.
2.2. Trinkwasserinstallation
Für die Trinkwasserinstallation ist Edelstahlrohr vorgesehen. Alle Leitungen sind mit Pressverbindungen auszuführen und mittels Strömungsteilern durchzuschleifen. Erforderliche Hygienespülungen sind in ausreichender Anzahl und an geeigneter Stelle vorzusehen. Die Auslegung und Planung erfolgt durch den Auftragnehmer. In allen Räumen, mit Ausnahme des Hausanschlussraumes, erfolgt die Verlegung der Leitungen unter Putz.
Die Schnittstelle zur bauseits bereitgestellten Wasserversorgung befindet sich im Hausanschlussraum.
Bauseits wird die Zuleitung durch einen Graben zum Hausanschlussraum verlegt. Bauseits wird die Zuleitung beprobt und darf erst danach durch den Auftragnehmer angeschlossen werden. Inbetriebnahme, Spülen und Beproben der Trinkwasserinstallation im Modulgebäude erfolgen durch und auf Rechnung des Auftragnehmers. Das Modulgebäude wird erst durch die Auftraggeberin übernommen, wenn die Trinkwasserinstallation innerhalb des Gebäudes auf folgende mikrobiologische Untersuchung erfolgt ist:
Bestimmung der Indikatorparameter nach TrinkwV, Anlage 1,
Koloniezahl 20 °C und 36 °C,
Escherichia coli,
Coliforme Keime,
Enterokokken,
Pseudomonas aeruginosa
Legionellen, Nachweis in 100 ml,
nach den aktuell gültigen Nachweisverfahren und Vorschriften, einschl. Dokumentation und hygienisch-mikrobiologischer Beurteilung.
Probenahme am Gebäudeeintritt und an der letzten Armatur.
Alle Armaturen und Rohre müssen DVGW-zugelassen sein und über ein Prüfzeugnis verfügen. Alle verwendeten Kunststoffe müssen der KTW-Leitlinie des Umweltbundesamtes sowie dem DVGW-Arbeitsblatt W270 entsprechen. Die Vorschriften der DIN 1988 sind zwingend zu beachten und entsprechend in der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Dämmung der Rohrleitungen darf erst nach erfolgreicher Druckprobe ausgeführt werden.
Die Druckprüfungen sind durch und auf Rechnung des Auftragnehmers durchzuführen. Die Druckprüfungen sind zu protokollieren. Die Protokolle sind der Auftraggeberin in der Dokumentation zu übergeben.
Schutzvorrichtungen wie Kappen oder Folien dürfen nur unmittelbar vor der Montage entfernt werden. Bei den Installationsarbeiten sind die Anforderungen an den Schallschutz zu beachten.
Die Anforderungen für Betriebs- und Betätigungsgeräusche gelten sowohl im eigenen als auch im fremden Bereich.
Rohrleitung aus nichtrostenden Stahlrohren DVGW GW 541, geschweißt, Werkstoff-Nr. 1.4401, Legierungszuschlag mind. 2,2 Gewichts-% Molybdän, für Trinkwasser kalt und warm, DIN 1988-200, Verbindung durch Pressen, mit Verpresstkennzeichnung und Prüfsicherheit, einschl. Dichtungsmittel und Herstellen der Verbindungen, Form- und Verbindungsstücke und Rohrbefestigungen.
Die Rohre, Fittings und Dichtungen sind zugelassen für die Desinfektion von Trinkwasser gemäß der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach der Trinkwasserverordnung.
Für das Produkt liegt eine Haftungsübernahmevereinbarung zwischen dem Hersteller und dem ZVSHK bzw. dem BTGA vor. Die Verarbeitung und Verlegung ist nach DIN EN 806, DIN EN 1717 und nationalen Ergänzungsnormen der Normenreihe DIN 1988, den herstellerspezifischen Vorschriften sowie der Einhaltung einschlägiger Normen durchzuführen. Die herstellerspezifischen Eigenschaften sind durch einen Nachweis zu bestätigen.
2.3. Heizungsinstallation
Die Beheizung des Modulgebäudes soll über eine Fußbodenheizung in Verbindung mit einer Wärmepumpe erfolgen. Die Planung, Auslegung und Dimensionierung erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Wärmepumpe soll als Luft-Wasser-Monoblock ausgeführt werden. Gem. Vordimensionierung wird hier vermutlich eine 5-8-kW-Anlage erforderlich. Die abschließende Auslegung der Anlage erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Lieferung und Montage der Wärmepumpe, inklusive der Fundamente, Erdarbeiten und Verlegung der erforderlichen Leitungsanlagen im Erdreich, erfolgt durch den Auftragnehmer. Der Aufstellort der Wärmepumpe ist abseits des Modulgebäudes auf der Grünfläche. Der Abstand zum Gebäude beträgt hier ca. 4,50 m.
Grundsätzlich sind alle Räume an das Heizungssystem anzuschließen und durch eine Fußbodenheizung zu temperieren.
Für die Heizungsinstallation ist Industrieedelstahlrohr vorgesehen. Alle Leitungen sind mit Pressverbindungen auszuführen. Füllen der Anlage mit Wasser gemäß VDI 2035, hydraulischer Abgleich und Spülen der Heizungsinstallation im Modulgebäude erfolgen durch den Auftragnehmer.
Die Dämmung der Rohrleitungen darf ausschließlich nach der positiven Druckprobe ausgeführt werden.
Die Druckprüfungen werden, ggf. in Teilabschnitten durchgeführt. Über jede Druckprüfung ist ein Protokoll anzufertigen.
Bei den Installationsarbeiten sind die Anforderungen für den erhöhten Schallschutz zu berücksichtigen. Als Grundlage hierzu dienen DIN 4109, Beiblatt 2 und VDI 4100.
Folgende Raumtemperaturen gemäß DIN 12831-1 sind einzuhalten:
Hausmeisterraum: 20 °C
Putzmittelraum: 17 °C
WC-Räume: 20 °C
Vorraum-WC: 20 °C
Rohrleitung aus nichtrostenden Stahlrohren, Werkstoff-Nr 1.4520, für Heizungswasser, Verbindung durch Pressen, mit Verpresskennzeichnung und Prüfsicherheit, inkl. Form- und Verbindungsstücke und Rohrbefestigungen. Für das Produkt liegt eine Haftungsübernahmevereinbarung zwischen dem Hersteller und dem ZVSHK bzw. dem BTGA vor.
Verlegen als Heizungs- oder Heizungsanschlussleitungen unter Beachtung der DIN EN 12828 und DIN EN 14336 einschließlich Ablängen, Ausrichten und Befestigen, unter Berücksichtigung der temperaturabhängigen Längenänderung, Dichtheitsprüfung und Spülen.
In jedem Raum ist ein Thermostat anzubringen. Die Thermostatsteuerung der einzelnen Räume hat zentral im Hausanschlussraum zu erfolgen. Eine Verstellung der Thermostate in den einzelnen Räumen ist nicht zulässig.
Die Heizkreisverteiler für die Fußbodenheizung sind so anzuordnen, dass diese gegen Vandalismus und Manipulation geschützt sind.
Hydraulische Einregulierung der Fußbodenheizung. Einstellung des Durchflusses entsprechend des zugeordneten Wärmebedarfs am Vorlaufventil. Einmessung des Durchflusses am Rücklaufventil bzw. am Thermostatventil. Mit Protokollierung der Einstellwerte.
2.4. Wärmedämmung Heizung und Sanitär
Auf Grundlage der Mediumtemperatur und der Installationsbereiche der Leitungen sind die Dämmungen und Dämmstärken auszulegen.
3. Lüftung
Durch den Auftragnehmer ist eine Ausführungs- als auch eine Werkstatt- und Montageplanung auf Grundlage der Architekturausführungsplanung zu erstellen.
Das Modulgebäude ist mit einer Lüftungsanlage auszustatten. Die Planung, Auslegung und Dimensionierung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Folgende Räume sind mit einer Lüftungsanlage auszustatten:
Vorraum Damen-WC
Damen-WC
Rollstuhlgerechte-WC
Vorraum Herren-WC
Herren-WC
Putzmittelraum
Hausanschlussraum
Der Hausmeisterraum verfügt über öffenbare Fenster und ist nicht an die Lüftungsanlage anzuschließen.
Das Lüftungsgerät soll im Hausanschlussraum aufgestellt werden. Die Zu- und Abluft soll über das Dach geführt werden. Das Lüftungsgerät ist zwingend mit einer Wärmerückgewinnung zu versehen.
4. Zusätzlich einzukalkulierende Leistungen
Folgende Leistungen sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen:
Vom Auftragnehmer sind folgende Planunterlagen in Form von Ausführungs-, Werk- und Montageplänen anzufertigen: Grundrisse, Übersichtsbilder, Fundamentpläne, Ansichten, Schnitte, einschließlich Vermaßung, Bezeichnung der Materialien und Darstellung sämtlicher Installationen. Einschließlich der Angaben zu den Übergabepunkten der Medien Strom, Netzwerk, ELA, Sicherheitsbeleuchtung usw. Installation von Blitzschutz- und Überspannungsschutz-Kombiableiter Typ 1+2, tabellarische Aufstellung der Fabrikate und Einbauteile.
Zur Montageplanung gehören auch: Erstellung sämtlicher erforderlichen Berechnungen
Überprüfung der Installationsorte und Einbaumasse bzw. Einbringmasse
Einhaltung des Schall- und Brandschutzes
Koordination der Arbeiten mit den anderen Gewerken
Bedienungsanleitungen zu den installierten Geräten (Heizung, etc.).
Erstellen der Revisionsunterlagen, bestehend aus Anlagenbezeichnung und Standort, Gesamtinhaltsverzeichnis und Inhaltsverzeichnis für jeden Ordner nach Fachgebieten unterteilt. Einweisungsprotokoll, Betriebsanweisungen, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen des Herstellers für die durchzuführenden Wartungs- und Inspektionsarbeiten mit Angabe der empfohlenen Wartungsintervalle sowie Ersatzteillisten und Hilfsmittelnachweis (z.B. erforderliche Schmierstoffe). Soweit für Handschaltungen, Stilllegungen und Wiederinbetriebnahmen in bestimmter Reihenfolge erforderlich sind, sind diese hier mit anzugeben bzw. in notwendiger Reihenfolge aufzulisten. Technische Datenblätter und Einbauanleitungen. Die eingesetzten Produkttypen müssen eindeutig gekennzeichnet werden und in den Unterlagen leicht auffindbar sein. Ersatzteillisten in deutscher Sprache; diese sind insbesondere für alle dem Verschleiß unterliegenden Anlagenteile zu liefern. Technische Unterlagen/Leistungskurven (mit Eintragung des Betriebspunktes für Ventilatoren, Pumpen, Geräte etc.; sofern diese nicht in den Bestandsplänen enthalten sind). Protokolle der im Zusammenhang der Funktionsprüfungen entspr. Pkt. 3.6 DIN 18379 (VOB Teil C) sowie Inbetriebnahme und Einregulierung durchgeführte Messungen. Die Angaben sind in einer Liste aufzuführen. Alle Revisionszeichnungen sind digital als Dateiformat (DWG, DXF, PDF) vorzulegen.
Fachunternehmerbescheinigungen, Nachweis des hydraulischen Abgleichs nach dem entsprechenden Formular des VdZ "Bestätigung des hydraulischen Abgleichs Nichtwohngebäude", Genehmigungsbescheide, die das Betreiben von Anlagen zulassen (falls erforderlich). Zulassungs-/Prüfbescheide eingebauter Anlagenteile. inkl. Lieferscheine und daraus erfolgte Materialrechnungen so ausgestellt, dass die Verwendung in diesem BV ersichtlich ist.
Servicemappe mit Einzelangaben für die Unterhaltung der Anlagen.
Wartungsvertrag über die Anlagen mit allen Einbauteilen
mikrobiologische Untersuchung der Trinkwasseranlage, bis das Wasser der TrinkwV entspricht.
Durchführung von sämtlichen Sachverständigen-Abnahmen für Lüftung, Elektro, ELA, BMA und Sicherheitsbeleuchtung inkl. Bescheinigungen
Bemusterung der Ausstattungsgegenstände gemäß Standardprogramm des Auftragnehmers.
Vorbemerkungen Elektro, Sanitär, Heizung und Lüftung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkung - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung, Gerüstarbeiten, Erdarbeiten, Betonarbeiten, Zimmer- und Holzbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Abdichtungsarbeiten, Dachdeckungsarbeiten, Dachabdichtungsarbeiten, Klempnerarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme, Fliesen- und Plattenarbeiten, Estricharbeiten, Fenster, Fenstertüren, Tischlerarbeiten, Beschlagarbeiten, Rollladenarbeiten, Sonnenschutz, Metallbauarbeiten, Verglasungsarbeiten, Baureinigungsarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten, Korrosionsschutzarbeiten, Bodenbelagarbeiten, Trockenbauarbeiten, Wärmeerzeuger, zentrale Einrichtungen, Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen, Gas-, Wasserinstallation - Leitungen, Armaturen, Dämmarbeiten, Betriebstechnische Anlagen, Blitzschutz-, Erdungsanlagen, Überspannungsschutz, Bauleistungen für Kabelanlagen, Mittelspannungsanlagen, Niederspannungsanlagen - Kabel, Verlegesysteme, Niederspannungsanlagen Verteilersysteme - Einbaugeräte, Ersatzstromversorgungsanlagen, Gebäudesystemtechnik, Leuchten und Lampen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Elektroakustische Anlagen - Sprechanlagen, Kommunikationsnetze, Gefahrmeldeanlagen, Raumlufttechnische Anlagen
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen oder internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig" immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
BG-Bau-Fachinfo Gefahrstoffe Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung
Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere
DBV-Merkblatt
Abstandhalter nach Eurocode 2
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
Zement-Merkblatt B 6
Transportbeton - Festlegung, Bestellung, Lieferung, Abnahme
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt B 7
Bereiten und Verarbeiten von Beton
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazugehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen.
Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein.
Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.
Die Lagerung von Zement auf der Baustelle hat nach Abschnitt 1 Zement-Merkblatt B 7 zu erfolgen.
Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorngrößen vor.
Der Einsatz von Dichtungsmitteln (DM) für wasserundurchlässigen Beton bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Die Wahl des Klebers bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wenn im Leistungstext kein bestimmter Kleber vorgegeben ist. Die Klebstoffe sind nach den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller zu verarbeiten.
Es dürfen nur Vorstriche und Kleber verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 610 zählen.
Für Befestigungsmittel und Kleineisenteile ist feuerverzinktes Material zu verwenden.
Dachdeckungsmaterialien einschließlich der Formstücke dürfen keine wesentlichen Farbunterschiede aufweisen.
Dachlatten müssen den Anforderungen von Abschnitt 3.5 ATV DIN 18334 entsprechen.
Nägel zur Befestigung von Latten und Brettern müssen eine Länge von mindestens der 2,5-fachen Holzdicke haben und einen Flachkopf besitzen.
Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer auf eine Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
Falls das Leistungsverzeichnis keine Festlegung enthält, ist über wiederverwertbares Aushubmaterial (z.B. Humus, Kies, Sand, Lehm, Natursteinmaterial) vor der Verfügung eine Vereinbarung zu treffen.
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein.
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
Für Produkte, die nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sein müssen, sind dem Auftraggeber unaufgefordert die Sicherheitsdatenblätter zu übergeben.
Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben.
Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein.
Für Verschleißteile, Filter und dergleichen ist dem Auftraggeber eine Aufstellung mit allen zur Nachbestellung erforderlichen technischen Angaben und Bezugsnachweisen zu übergeben. Die Geräte müssen zum Filterwechsel gut zugänglich sein.
Holzwerkstoffe müssen das RAL-Umweltzeichen 76 haben.
Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren und Querrisse aufweisen.
Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen bei nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein.
Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein.
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Bei Verbundsicherheitsglas ist dem Auftraggeber eine Bestätigung über die Materialqualität zu übergeben.
3. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben, möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen, zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Fertigstellung der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein.
Die erforderlichen Längen der Profilzylinder hat der Auftragnehmer vor Ort zu ermitteln. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Zylinder annähernd bündig mit der Oberfläche der Schilder oder Rosetten abschließen.
Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse und Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc. Bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend.
Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten.
Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die Hohlräume eindringen kann.
Das Verlegen von Rohren, z. B. Leerrohren für elektrische Leitungen, sanitären Installationen, und Einbauteilen, z. B. Einbautöpfen für Einbauleuchten und speziellen Ankern und Befestigungsunterteilen, soll entweder unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten.
Tragende Innenwände sollen zusammen mit den Außenwänden hergestellt werden.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugenmaterialreste sind vom Verursacher zu beseitigen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Beim Verlegen von Fundamenterdern hat der Auftragnehmer mit der Rohbaufirma zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Einweisungen vorzunehmen und Verbindungsklammern selbst anzubringen.
Beim Einbau von Holzspanplatten auf alte Dielenböden ist auf einen ausreichenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 mm. Die Lüftung der vorhandenen Holzbalkendecke muss in jedem Gefach garantiert sein.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Das Verlegen von Streifen gemäß Abschnitt 3.4.7 Satz 2 ATV DIN 18365 ist nur zulässig, wenn dadurch zusätzlicher Verschnitt vermieden wird.
Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verlegten Beläge, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller, für spätere Nachbestellungen zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat die verlegten Beläge bis zur Abnahme gegen Beschädigung und Verschmutzung durch Abdecken mit Folie, Abdeckpapier oder dergleichen zu schützen.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personengefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.).
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten.
Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebestreifen wieder zu befreien.
Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich Gefälle zu den Einläufen haben. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezüglich Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Dies gilt insbesondere auch bei der Sanierung vorhandener Dachflächen.
Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Bekiesung, Begrünung, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren.
Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Regeldachneigung als Mindestdachneigung für die ausgeschriebene Deckung zu prüfen, insbesondere an Schleppdächern und Gauben.
Nach Fertigstellung der Arbeiten sind Rinnen, Kehlen, Fallrohre u. dgl. von Ziegelabfällen, Mörtelresten u. ä. zu reinigen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen.
Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Ergibt sich bei der Überprüfung, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können, darf erst nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung die Leistung weiter ausgeführt werden.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo die Misch- und Fördereinrichtungen aufgestellt werden können, ohne andere am Bau beteiligte Handwerker während der Bauausführung zu behindern.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden.
Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Beschichtungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteile, Treppen, Beläge etc., sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Für den Bodeneinstand von nach dem Estrich einzubauenden Zargen sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach erfolgtem Einbau der Zargen ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht zu schließen.
Aussparungen sind zu schalen.
Fertiggestellte Estrichflächen sind abzusperren, das benötigte Absperrmaterial hat der Auftragnehmer zu stellen.
Zementestriche, bei denen die Gefahr des Aufschüsselns besteht, sind für einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen ab Verlegung mit einer Kunststofffolie abzudecken.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens die üblichen Belastungen des Baubetriebs ohne Schaden aufnehmen kann.
Abdichtungen in Feuchträumen, auch häuslichen Bädern, sind unter und hinter Wannen und Duschwannen nahtlos durchzuführen. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken.
Für den Bereich der Wassereinwirkungsklasse W3-I ist die Dokumentation der Nassschichtdickenkontrolle dem Auftraggeber zu übergeben.
Stellt der Auftragnehmer fest, dass vorhandene Bauteile, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern und dieser noch nicht erfolgt ist, hat er die Bauleitung rechtzeitig zu informieren, wenn der Anschluss nach der Fertigstellung der Fliesen- und Plattenarbeiten nicht mehr problemlos erfolgen kann.
Vor Beginn der Arbeiten sind die Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen u. dgl. mit Bauleitung und Auftraggeber festzulegen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich, ist eine Abstimmung vorzunehmen.
Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu vermeiden.
Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden.
Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV-Abschnitt 3 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen und Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der Anlage. Änderungen an der vorgesehenen Anlage müssen vor Beginn der Ausführung vom Auftraggeber und dem Fachplaner genehmigt werden.
Beim Einbau von Ventilen und Einrichtungsgegenständen ist auf den Fliesenschnitt zu achten und eine Lehre nach Absprache mit der Bauleitung zu verwenden.
Die Bauleitung ist rechtzeitig über den Termin der Druckprüfung zu unterrichten, um dieser eine Teilnahme zu ermöglichen. Auch bei Anwesenheit der Bauleitung ist ein Protokoll über die Druckprüfung anzufertigen. Die Druckprobe hat vor dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl. stattzufinden. Die Art der Druckprobe ist zuvor abzusprechen.
Wasserleitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren.
Die Demontage von Rohrleitungen und Einrichtungsgegenständen bei Sanierungen umfasst sämtliche Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. Wiederverwendbare Teile sind dem Auftraggeber zu übergeben.
Wenn der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung oder Wahl der vorgegebenen Reinigungsmittel hat, hat er das dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom Auftragnehmer auf Beschädigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Werden bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten zuvor nicht erkennbare Schäden an den zu bearbeitenden Flächen sichtbar, ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen.
Verschmutzungen, die durch den Auftragnehmer verursacht werden, sind von ihm zu beseitigen.
Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, die feuergefährliche oder gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten, sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten.
Nachbehandlungsmittel, wie z.B. konservierende oder hydrophobierende Mittel, dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorgeschrieben sind.
Toiletten, Bade- und Waschräume einschließlich der Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen.
Regler, Sensoren, wie z.B. Thermostatventile, Raumthermostate, Bewegungsmelder, dürfen nicht verstellt werden.
Mit Türschließern versehene Türen mit Brand- und Rauchschutzanforderungen dürfen nur während der Reinigungsarbeiten an den Bodenflächen im unmittelbaren Öffnungsbereich kurzfristig geöffnet festgestellt werden. Die Türen sind sofort nach Fertigstellung der Reinigung des Öffnungsbereiches wieder zu verschließen und Hilfsmittel zum Offenhalten, z.B. Unterlegkeile, zu entfernen. Das gilt auch, wenn mehrere Reinigungsgänge erforderlich sind und diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang durchgeführt werden können. Weder die Türen, noch die Türschließer und die Bodenflächen dürfen durch Hilfsmittel zum Offenhalten der Türen beschädigt werden.
Fensterbretter und Sohlbänke dürfen grundsätzlich nur mit lastverteilenden und vor Beschädigungen schützenden Auflagen sowie nach Absprache mit der Bauleitung betreten werden.
Durch Reinigungsarbeiten vorübergehend glatte Fußbodenflächen sind abzusperren. Falls Verkehrs- und Fluchtwege davon betroffen sind, ist abschnittsweise zu arbeiten.
Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt. Für die Schlüsselübergabe an Mitarbeiter ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.
Der gesamte Ablauf der Dienstleistungen ist so zu dokumentieren, dass eine Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Leistungsbestandteile gewährleistet ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Leistungsorganisation wie auch hinsichtlich der Leistungsvorgänge einschließlich der verwendeten Betriebsmittel und Arbeitsstoffe.
Für die Ausführung und Überwachung der Dienstleistungen entsprechend den Auftragsbestimmungen und Leistungsanforderungen ist geeignetes Personal einzusetzen, das über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Durch Schulungsmaßnahmen sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Verantwortungsbereich des Personals zu fördern und zu überprüfen.
Es ist dem Reinigungspersonal untersagt, im Gebäude zu rauchen. Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass das Rauchverbot eingehalten wird.
Wenn außer dem Auftragnehmer keine weiteren Auftragnehmer oder sonstige berechtigte Personen auf der Baustelle anwesend sind, hat der Auftragnehmer alle Zugangstüren beim Verlassen der Baustelle abzuschließen. Das gilt auch für ein zeitweiliges Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende eines Arbeitstages.
Anbindeleitungen sind im Bereich von Estrichfugen in Rohrhülsen zu führen.
Die Schwingungsdämpfung von Aggregaten ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt.
Die Anzahl der Rohrbögen ist wegen der Druckverluste auf das technisch erforderliche Maß zu beschränken. Im Zweifel ist über die Leitungsführung und bauseitigen Leistungen eine Abstimmung erforderlich.
Freie Kanten von Blechen ab 1 mm Dicke sind zu entgraten.
Attikaabdeckungen sollen ein Gefälle nach innen von ca. 10 % erhalten.
Bei Gefahr von Bitumenkorrosion sind Blechteile vorsorglich zu beschichten.
Bei Blenden sind die Einzelgrößen von Blechtafeln in Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, dass Beulenbildung vermieden wird. Sollen deshalb Sicken ausgebildet werden, sind diese zuvor mit der Bauleitung abzustimmen.
Wandanschluss- oder Überhangstreifen sind in Sichtmauerwerk mindestens 2 cm tief einzulassen und elastisch zu verfugen. In anderen Fällen sind Überhangstreifen mit Dichtschnur und elastischer Verfugung anzubringen.
Der Bewegungsfugenausgleich bei innenliegenden Rinnen darf nicht durch eine Schiebenaht, sondern muss durch einen wasserführenden Ausgleich erfolgen.
Anzahl und Abstände der direkten oder indirekten Befestigungspunkte für Bleche sind unter besonderer Beachtung der Windsogkräfte und der Belastung durch Eis auszuwählen.
Die gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Abdichtung von Längsfalzen bei Dachdeckungen ist mit stoßfrei eingelegten Dichtungsbändern auszuführen.
Der Auftragnehmer hat zusammen mit der Angebotsabgabe seine Qualifikation für Korrosionsschutzarbeiten gemäß Abschnitt 4.1 DIN EN ISO 12944-7 durch Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 oder ISO/TS 9002 zu belegen.
Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.
Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig auszuführen.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Produktbezeichnung und Hersteller, für spätere Nachbestellungen zu übergeben.
Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegenspricht und in der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird.
Vorhandene, ausbaubare Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern und dergleichen sowie demontierbare Beschläge sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei zu entfernen und anschließend an ihren ursprünglichen Stellen wieder einzubauen. Nicht ausbaubare Dichtungen und nicht demontierbare Beschläge sind abzukleben. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese entweder den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt.
Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich entsprechend DIN 2403 und DIN 2404 zu kennzeichnen.
Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen.
Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben.
Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. a., erhalten die Schlussbeschichtung grundsätzlich erst nach dem Einbau.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren.
Das Erstellen von Schlitzen an Mauerwerk darf nur mit Mauerfräsen vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen. Es ist darauf zu achten, dass Schornsteine und Luftschächte nicht beschädigt werden. Gegebenenfalls ist ein anderer Leitungsweg zu wählen.
Verteilungsanlagen, Sicherheitsschalter und sonstige zur Sicherheit dienende Betriebsmittel sind zu beschriften. Beschriftungen müssen dauerhaft angebracht sein. Eine handschriftliche Ausführung ist nicht zulässig. Alle Verteilungen müssen einen Schaltplan in einer Schaltbildtasche enthalten. Codierte Bezeichnungen sind zu erläutern.
Das Verlegen von Leerrohren und Einbauteilen, z. B. Einbautöpfen für Einbauleuchten, in Schalungen für Ortbetonbauteile hat in Abstimmung mit dem Auftragnehmer für die Betonarbeiten zu erfolgen. Die erforderliche Bereitstellung von Personal ist frühzeitig einzuplanen. Die Stoßstellen der Mantelrohre oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel- oder Rohrenden müssen korrosionsgeschützt sein.
Wenn in der Leistungsbeschreibung und den Ausführungsplänen keine abweichenden Vorgaben gemacht werden, sind die allgemeinen Steckdosen 30 cm, Arbeitsplatzsteckdosen 115 cm und Lichtschalter 105 cm über dem Fertigfußboden anzubringen. Die Maße sind jeweils Achsmaße, bei senkrecht angeordneten Kombinationen für den obersten Schalter.
Für Leistungen anderer Auftragnehmer, wie z.B. Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär, Tür-, Fenster- und Rollladenantriebe, Rauchabzugsanlagen, Fördertechnik, Verfahrenstechnik usw., sind alle erforderlichen Kabel, Leitungen und Dosen bis an die jeweilige Anschlussschnittstelle zu verlegen. Der Anschluss der betreffenden Anlagen und Geräte sowie deren Inbetriebnahme gehören zur Leistung des jeweiligen Auftragnehmers.
Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandsfrei entfernen lassen.
Vor dem Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten.
Ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden.
Bei Montageunterbrechungen sind Rohr- und Kanalenden mit Schutzkappen zu versehen.
Für Richtungsänderungen sind grundsätzlich Formstücke zu verwenden. Flexrohre sind nur zulässig, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sind.
Der Rollpanzer muss so lang sein, dass nach dem Abrollen mindestens noch 15 cm im Rollraum über dem Auslassschlitz verbleiben.
Bei Rollläden, Markisen, Jalousien und sonstigen Bauteilen im Außenbereich oder in Feuchträumen müssen alle Metallteile mindestens korrosionsgeschützt sein, wenn in der Leistungsbeschreibung keine genaueren Angaben gemacht werden.
Bewegliche Teile müssen wartungsarm und geräuscharm sein.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Offenbleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Die Verglasung von Fenster- und Türelementen ist in der Werkstatt des Auftragnehmers für die betreffenden Bauteile auszuführen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt ist.
Wenn in der Leistungsbeschreibung Einscheibensicherheitsglas gefordert wird, darf nicht ersatzweise teilvorgespanntes Glas eingebaut werden.
Die abgebundenen Dachteile sowie der fertige Dachstuhl sind vom Statiker abzunehmen. Hierüber ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen und in dreifacher Ausfertigung dem Auftraggeber auszuhändigen.
Holzteile, die auf Bauteilen aus Beton oder Mauerwerk aufliegen, sind mit einer Lage unbesandeter Bitumenpappe oder gleichwertigem Material von diesem zu trennen.
Kanten von sichtbar bleibenden gehobelten Hölzern im Außenbereich sind leicht zu brechen.
Klammerverbindungen - auch mit Holzwerkstoffplatten - dürfen nur mit speziellen Geräten hergestellt werden; das Einschlagen mit dem Hammer ist unzulässig.
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind freizuhalten. Das gilt auch für Materiallagerungen.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten.
Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertretern über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, WDVS, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist.
Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen.
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung werden im Zuge des Gerüstabbaus durch den Auftragnehmer der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist rechtzeitig der Abbautermin mit der Bauleitung und dem Auftragnehmer der Fassadenbekleidung abzustimmen.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen.
Schalung
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt.
Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen.
Bewehrung
Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen.
Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen.
Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach EC2 gefordert sein.
Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist und keine Vorgaben für Rüttellücken und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um solche festzulegen.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben
Stahlbetonfertigteile
Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-4 der Bauleitung vorzulegen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern.
Werden statische Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, so umfasst die Leistung auch:
Anforderungen an die Auflager
Berücksichtigung der Anhängelasten
Angabe der Verbindungsmittel
Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen
Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien
Gründungen
Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien.
Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente heraus, dass wegen ungeeigneten Untergrundes die in den Plänen vorgegebene Gründungstiefe nicht eingehalten werden kann, ist die Bauleitung davon zu unterrichten. Vor dem Betonieren ist mit der Bauleitung ein gemeinsames Aufmaß der Fundamenttiefe durchzuführen.
Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen.
Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen.
Fugen
Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Wenn sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können, sind sie in Abstimmung mit der Bauleitung anzuordnen.
Für Außenbeläge, Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind die besonderen Anforderungen an den Belag auch für den Fugenmörtel zu berücksichtigen. In der Regel sind hierbei flexiblere Mörtel einzusetzen.
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten.
Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein.
Transportbeton
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen.
Dämmungen
Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht sein.
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht.
Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen.
Schaumglasplatten sind entsprechend der Konstruktion der Deckenplatte nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu verlegen. Dabei dürfen die von den Herstellern vorgeschriebenen Verbrauchsmengen von Heißbitumen zum Verkleben der Platten nicht unterschritten werden.
Soweit lieferbar sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung mit versetzten Stößen ausgeführt werden.
Voranstriche auf Trapezblechen dürfen nicht in die Dachkonstruktion gelangen.
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten.
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Wärmedämmsysteme oder -elemente, die zusätzlich die Funktion einer Unterspannung oder einer Unterdeckung erfüllen, sind mit zusätzlichen produktbedingten Maßnahmen an die Begrenzungslinien des Daches sowie an Einbauten hochzuführen und anzuschließen.
Dickenzunahme bei der Verwendung von Mineralwollematten darf die Hinterlüftung belüfteter Konstruktionen nicht behindern, ggf. sind Distanzleisten einzubauen.
Bei der normgerechten Bemessung von Lüftungsöffnungen ist die Einengung bzw. Verminderung durch Insektenschutzgitter zu beachten, der Nettoquerschnitt ist einzuhalten.
Randstreifen dürfen durch den Auftragnehmer nicht vor der Verlegung der Bodenbeläge entfernt werden.
Die Randstreifen werden von den Auftragnehmern für die Bodenbelagarbeiten entfernt.
Erkennt der Auftragnehmer Umstände, die die Schalldämmung beeinträchtigen können, hat er die Bauleitung darüber zu informieren.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen.
Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindlichen Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Rohrbefestigungen dürfen keinen Schall auf die Decke übertragen.
Bevor durch den Einbau des Estrichs die Dämmung verdeckt wird, muss die Leistung durch die Bauleitung abgenommen werden.
Lattung, Schalung
Dachlatten dürfen nicht über Brandwände geführt werden. Die Latten sind zu unterbrechen und die Brandwand ist mit Metallwinkeln zu überbrücken. Die Hohlräume zwischen der Eindeckung und der Oberseite der Brandwand sind mit geeignetem Dämmmaterial zu verfüllen.
Unterspannungen, Unterdeckungen, Unterdächer
Unterspannungen und Unterdeckungen müssen - auch wenn sie diffusionsoffen sind - Wasser führen können. Die Regensicherheit ist in der Bauphase bei allen zu erwartenden Temperaturen zu gewährleisten. Ist bei belüfteten Steildachkonstruktionen eine nicht diffusionsoffene Unterspann-/Unterdeckbahn ausgeschrieben (sd > 0,3 m), so kann stattdessen eine diffusionsoffene Bahn (sd = 0,3 m) eingebaut werden, wenn auch damit die Regendichtheit bei allen zu erwartenden Temperaturen während der Bauphase des Daches gewährleistet wird.
Unterspann-/Unterdeckbahnen sind bei der Verarbeitung in der kalten Jahreszeit so zu lagern, dass sie eine optimale Verarbeitungstemperatur entsprechend den Herstellerhinweisen haben. Sie sind in dieser Zeit in kleineren Flächen und mit geringerem Durchhang zu verlegen.
Beim verklebten Verlegen von Unterspann-/Unterdeckbahnen in der kalten Jahreszeit sind für die Verklebung bei niedrigen Temperaturen geeignete Klebebänder zu verwenden.
Traufseitig ist die Bildung von möglichen Wassersäcken in der Unterspannung oder Unterdeckung unbedingt zu vermeiden.
Wird ein wasserdichtes Unterdach über die Bauphase hinaus gefordert, sind die Konterlatten in die wasserdichte Ausführung einzubeziehen; Nähte und Stöße sind zu verkleben.
Bei Unterdeckungen sind evtl. aufgetretene Falten aufzuschneiden und glattzulegen, die Schnitte sind abzudichten.
Dachziegeldeckung/Dachsteindeckung
Sind Ableitungen für Blitzschutz vorgesehen, sollen die Ableitungsstützen zugleich mit der Deckung eingebaut werden.
Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders auf der windabgewandten Seite der geneigten Dachfläche und im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen.
Dachdeckung mit Profilblechen bzw. Verbundplatten
Die Kranentladung darf nur mit Kantenschutzwinkeln und Gurten erfolgen.
Einschnitte sind gemäß Herstellervorschrift nachzukonservieren.
Paletten sind gleichmäßig verteilt auf der Dachfläche zu lagern.
Dachfenster, Lichtkuppeln, Dachausstiege
Alle Metallteile müssen korrosionsgeschützt sein; das gilt auch und besonders für verdeckte Teile, Formstücke und Verbindungs- und Befestigungsmittel.
Außenwandbekleidungen
Die Gerüstverankerung sowie der Ablauf des Gerüstabbaus in Abhängigkeit vom Wandbekleidungssystem sind mit dem für den Gerüstbau verantwortlichen Unternehmen und der Bauleitung abzustimmen.
Erdarbeiten, Straßenaufbruch
Grasnarben und Oberbodenaushub sind nach Absprache mit dem Auftraggeber an geeigneter Stelle und auf geeigneter Lagerfläche getrennt zu lagern.
Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe max. 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugleichen. Die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen.
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen.
Bei Auftreten von bindigem Boden im Bereich oberhalb der Gründungssohle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig die Bauleitung zu verständigen und zunächst zu klären, ob eine Schutzschicht über der Gründungssohle verbleiben soll, wenn eine solche nicht bereits in der Leistungsbeschreibung gefordert worden ist. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist unbedingt zu vermeiden.
Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in homogenen bindigen Böden sind zur Vermeidung von Auflockerung glatte Baggerschaufeln zu verwenden.
Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte.
Bei feuchten bindigen Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden.
Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemäß ATV DIN 18300 oder Vertrag verpflichtet ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden die notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen.
Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der Auftragnehmer sofort das zuständige Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des Auftraggebers zu verständigen.
Heizestrich
Bewegungs- und Randfugen querende Leitungen sind in Hülsen zu führen.
Der Auftragnehmer hat der Bauleitung seine Freigabe zum Aufheizen unaufgefordert mitzuteilen.
Vor dem Einbringen des Estrichs ist zu prüfen, dass vom Verleger der Fußbodenheizung je 200 m² Fläche bzw. je Wohnung mindestens drei Messstellen ausgewiesen sind, an denen später problemlos ohne Gefahr der Beschädigung von Rohren die Probeentnahme zur Messung der Restfeuchte möglich ist. Fehlen solche markierten Messstellen, ist die Bauleitung vor Beginn der Arbeiten zu informieren.
Bodenbeläge
Der Auftragnehmer ist angehalten, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife festzustellen. Bei Zementestrich darf ein Feuchtigkeitsgehalt von 2 CM-% bzw. 1,8 CM-% bei beheizten Estrichen, bei Calciumsulfatestrich von 0,5 CM-% nicht überschritten werden.
Scheinfugen und Risse im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen.
Fußbodeneinläufe erhalten im Anschlussbereich zusätzlich ein leichtes Gefälle. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen.
Es darf keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich. Hierauf ist insbesondere bei Stufenbelägen zu achten.
Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist der Nachweis für den jeweiligen Anwendungsfall vor Ausführungsbeginn zu erbringen.
Die Dickbettverlegung von Bodenplatten ist erst nach ausreichender Erhärtung des Verlegemörtels zu verfugen. Ist eine Imprägnierung vorgesehen (z.B. bei Cotto-Platten), ist erst nach der Imprägnierung (gemäß Herstellervorschrift) zu verfugen.
Wandbekleidungen
Bei Fliesen ohne Randglasur sind an allen sichtbaren Kanten Kantenprofile einzubauen, die farblich auf die Fliesen abgestimmt sein müssen.
Der Fliesenschnitt ist in Abhängigkeit vom Rastermaß auf die Lage sanitärer Einrichtungen, Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u. ä. mit der Bauleitung abzustimmen. Sofern Dosen oder Kästen für Installationen nur lose oder geheftet angebracht sind, sind sie bei der Verlegung der Platten endgültig zu fixieren.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Rohrleitungen
Bei Montageunterbrechungen sind Rohrenden mit Schutzkappen zu versehen.
Gewindeverbindungen mit Hanf sind anschließend zu säubern. Rohrtrennungen sind zu entgraten. Armaturen und Rohrleitungen sind so zu montieren, dass eine ausreichende Isolierung möglich ist.
Erforderliche Rohrdehnungen sind nach Wahl des Auftragnehmers als Bögen, Schleifen oder mit Kompensatoren auszuführen.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen.
Versorgungsleitungen in Wänden dürfen nur horizontal oder vertikal verlegt werden; das schräg über Wandflächen verlaufende Verlegen ist unzulässig.
Stoß- und Schnittstellen von Leitungsdämmungen sind zu verkleben.
Dies darf jedoch erst nach der Druckprobe erfolgen.
Alle körperschallführenden Leitungen müssen körperschallgedämmt und schallentkoppelt durch das Bauwerk geführt bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Halter, Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden.
Einrichtungsgegenstände
Einrichtungsgegenstände, Armaturen und Zubehör müssen der ersten Güteklasse entsprechen.
Lieferung und der Einbau der Armaturen und Sanitärobjekte erfolgen erst nach Fertigstellung aller zuvor erforderlichen Arbeiten. Gegen Verschmutzung vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen.
Dübellöcher zur Befestigung von Einrichtungsgegenständen, Armaturen und Zubehör in Fliesen auf abgedichtetem Untergrund sind mit geeignetem Dichtungsmaterial abzudichten.
Anschlussfugen, die im Spritzwasserbereich liegen, sind mit fungizidem Sanitärsilikon oder speziellen Randprofilen zu schließen. Das Fugenmaterial darf den Untergrund nicht negativ beeinflussen, z.B. durch Verfärbung, Korrosion.
Veränderungen des Standortes von Einrichtungsgegenständen - auch auf Wunsch des Bauherren - sind nur nach Rücksprache mit dem Architekten zulässig, damit die Forderungen der DIN VDE 0100-701- Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Räume mit Badewanne oder Dusche - eingehalten werden.
Sind vom Auftragnehmer Bauteile einzubauen, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern, darf dieser nur von einem Elektrofachbetrieb ausgeführt werden.
Fehlt ein solcher, ist die Bauleitung zu informieren.
Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen.
Bei Fußbodeneinläufen muss die wasserführende Schicht grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren.
Untergrundvorbereitung
Wenn Flammstrahlen in der Nähe von brennbaren Materialien ausgeführt werden soll, ist zuvor eine Genehmigung des Auftraggebers oder der Bauleitung einzuholen.
Ist das Anlegen von Vergleichsflächen für den Reinheitsgrad vorgeschrieben, so umfasst die Leistung auch das Schützen der Flächen gegen Veränderungen durch Abdeckungen oder Flüssigfolien sowie eine fotografische Dokumentation.
Fenster und Fenstertüren
Anschlussfugen von Außenbauteilen wie Fenstern und Türen sind raumseitig luftdicht herzustellen. Hierfür gelten neben den Vorschriften von Abschnitt 3.1.10.5 ATV DIN 18360 auch die entsprechenden Regeln nach Abschnitt 3.5.3 ATV DIN 18355. Der damit verbundene Aufwand ist mit einzukalkulieren.
Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum Austausch oder zur Aufarbeitung ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Zur Aufarbeitung hat der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, wird der Transport nicht gesondert vergütet.
Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen.
Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen.
Elastische Dichtstoffe müssen überstreichbar sein.
Die Angaben des Systemherstellers der Kunststofffensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Materialauswahl. Insbesondere sind die zusätzlichen Verstärkungen bei Veränderung der Fenstergröße zu beachten. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen.
Türen
Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber.
Leitungen
Der Auftragnehmer darf sich nicht auf die Farbkennzeichnung einer ihm unbekannten Anlage verlassen.
Bei Installationen bei Umbauten und Sanierungen, die als Bestand belassen werden, ist sorgfältig zu prüfen, welche Ader als Schutzleiter verwendet wurde. Nach Fertigstellung der Installationen sind auch sämtliche Anschlüsse der alten Anlage zu prüfen, um Verwechslungen von Außen- und Schutzleiter sowie unbefugte Eingriffe Dritter auszuschließen. Alte und neue Systeme dürfen keinesfalls in einem Rohr gemeinsam verlegt sein.
Alle Kabel, Adern und Klemmen sind deutlich, unverlierbar, übersichtlich und systematisch in Klemmkästen, Verbrauchern, Verteilungen und Plänen zu beschriften. Reservekabel und -adern sind darüber hinaus auf eigene Klemmen zu führen.
Auch für den Fall, dass Installationsrohre vor dem Betonieren mit Leitungen versehen werden, müssen die Rohre die Festigkeitsanforderungen nach DIN VDE 0100-520 erfüllen. Risiko und Beweislast für beim Betoniervorgang zerdrückte oder eingedrückte Schutz- oder Installationsrohre liegen beim Auftragnehmer.
Die Verlegung der Verteilungsleitungen hat nach den Installationsplänen zu erfolgen. Abweichungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen.
In Bereichen mit mechanischer Beanspruchung für Kabel und Leitungen sind diese in Panzerrohr zu verlegen.
Leitungen in Wänden dürfen nur horizontal oder vertikal verlegt werden, das schräg über Wandflächen verlaufende Verlegen ist unzulässig. Leitungen unter Decken müssen rechtwinklig auf Wände zulaufen. Die Installationszonen nach DIN 18015-3 sind zu beachten.
Leitungen in Böden, auch in Hohl- und Doppelböden, dürfen nur parallel bzw. senkrecht zu den Wänden verlegt werden, schräg verlaufende Leitungen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer hat für seine Zwecke installierte Kabelzugrohre, Wanddurchführungen und dergleichen mit Verbindung zum Außenbereich während der Bauausführung gegen eindringendes Wasser, Schmutz und Kleintiere sicher abzudichten.
Bei der Montage von Installationsrohren für geschlossene Verlegung ist leichtes Auswechseln bzw. Einziehen zu gewährleisten. Knicke oder enge Bögen sind nicht erlaubt. Bei größeren Längen bzw. mehr als 3 Bögen sind Zugkästen vorzusehen. Abweichend von Abschnitt 3.2.3 ATV DIN 18382 sind alle Leerrohre mit Zugdraht auszurüsten.
Stegleitungen dürfen nur verwendet werden, wenn eine andere Leitungsart wegen der vorhandenen Unter- und Deckkonstruktion nicht möglich ist und der Auftraggeber seine Einwilligung gegeben hat. Es ist eine Reserveader zusätzlich zu verlegen. Für Deckenauslässe sind spezielle Auslässe für Stegleitungen zu verwenden.
In Werkstätten, Lagerräumen und dergleichen sind die Leitungen bis 2,50 m über OKF durch eine offene Kunststoff- oder Stahlpanzerrohr-Umhüllung zu schützen.
Kabelträgersysteme (Kabelpritschen) sind mit Formstücken für horizontale oder vertikale Richtungsänderungen einzubauen. Gitterträger sind nur nach Absprache mit dem Auftraggeber zugelassen. Wenn in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes vorgegeben wird, sind Kabelträgersysteme mit Wandkonsolen zu befestigen. Abhängungen von den Decken bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch die Bauleitung.
Leitungen in Zwischendecken oder Trockenbauwänden, die nicht auf Kabelpritschen liegen, sind mit Schellen zu befestigen oder in Kunststoffrohren zu verlegen.
Verteilungen, Dosen, Geräte
Schalter und Steckdosen, sowie Einsätze für Kombinationen müssen mit Tragringen ausgerüstet sein und sind mit Schrauben in den Isolierstoff-Unterputzdosen zu befestigen. Spreizklemmenbefestigung als alleinige Halterung ist nicht zugelassen.
Beim Anbringen von Schaltern und Steckdosen ist auf die Öffnungsrichtung der Türen zu achten.
Isolierstoffdosen und -kästen müssen mit eingepressten Metall-Gewindebuchsen für die Deckelbefestigung ausgestattet sein. Dosen und Kästen mit im Kunststoff eingeschnittenem Gewinde sind nicht zugelassen.
Im Zuge der Rohrverlegung dürfen Kästen und Dosen nicht festgegipst werden, sondern diese sind - soweit notwendig - nur behelfsmäßig zu befestigen. Erst nach Beendigung der Verputzarbeiten sind Dosen und Kästen genau putzeben zu richten und so im Mauerwerk zu befestigen, dass ein einwandfreier Sitz gewährleistet wird.
Bei Unterputzdosen und Auslässen in gefliesten Wänden ist auf den Fliesenschnitt zu achten oder durch entsprechende Verlegung eine Lagekorrektur durch den Fliesenleger im Fliesenraster zu ermöglichen.
Alle freien Kabelenden der Deckenauslässe sind mit Lüsterklemmen zu versehen. Alle Deckenauslässe sind mit Deckenhaken zu versehen, wenn in der Leistungsbeschreibung keine andere Befestigung vorgeschrieben ist oder Auslässe nicht ausdrücklich für Unterbauleuchten vorgesehen sind.
Alle Leuchten sind mit den entsprechenden Lampen bzw. Leuchtmitteln zu bestücken.
Für alle Unterverteilungen und Verteilungen sind einheitliche Schlösser vorzusehen. In Hauptverteilungen sind Schlösser nach Vorschrift des zuständigen EVU einzubauen.
Auch bauseits gelieferte Motorschutzgeräte müssen auf die Nennstromstärke des jeweils zu schützenden Motors eingestellt werden. Die Überprüfung der Relais hat nach Vorschrift der Herstellerfirma zu erfolgen.
Innenputz, Trockenbauoberflächen
Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind.
Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen.
Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und Treppenpodesten haben, wenn Maßnahmen zum Trittschallschutz vorgesehen sind.
Rohre, Einbauten u. dgl. sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist.
Innenputz ist bis auf die Rohdecke zu führen. Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen.
Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben.
Böden
Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Zeilen 2 und 4 der Tabelle 1 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202.
Holzschutz
Bei tragenden und/oder aussteifenden Bauteilen der Gebrauchsklasse 0 nach DIN 68800-3 sowie allen sonstigen Bauteilen, insbesondere in ständig oder zeitweise von Menschen genutzten Räumen, sind keine vorbeugenden chemischen Holzschutzmittel anzuwenden.
Balkenköpfe und andere Bauteile aus Holz, die in Mauerwerk einbinden, sind mit einem chemischen Holzschutz nach DIN 68800-3 zu versehen.
Dem Auftraggeber ist die Bescheinigung nach Abschnitt 7 DIN 68800-3 zu übergeben.
Die Kennzeichnung behandelten Holzes nach Abschnitt 7 DIN 68800-3 ist so anzubringen, dass es auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar ist. Bei sichtbar bleibenden Hölzern ist zuvor mit der Bauleitung die Stelle der Anbringung abzustimmen.
Die Verträglichkeit zu vorhandenen Schutzmitteln bzw. verbleibenden Anstrichen ist zu prüfen.
Dem Auftraggeber ist anzugeben, welche Einschränkungen bei zu erwartender malermäßiger Behandlung der Bauteile zu beachten sind.
Verkehrssicherung
Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen).
Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren.
Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern.
Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.
Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können.
Zum Leistungsumfang der nach ATV-Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Fertigstellung der eigenen Arbeiten.
4. Angaben zur Abrechnung
Nebenleistungen
Abschließen der Türen vor zeitweiligem Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende eines Arbeitstages.
Entfernen von Aufklebern, Entfernen von Schutzfolien einzelner Bauteile.
Absperren von Räumen oder Bereichen, die während der Reinigungsarbeiten und eventuell anschließender Trockenzeiten nicht betreten werden dürfen, Aufstellen von Warnschildern bei vorübergehender, durch die Reinigung verursachter Rutschgefahr.
Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers entstanden sind.
5. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Technische Vorbemerkungen
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm 1. Gegenstand der Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Lieferung und Montage einer freistehenden eingeschossigen WC-Anlage in Modulbauweise.
Das Gebäude ist vollumfänglich in Modulbauweise inklusive sämtlicher Leistungen einschließlich Erstellen von Fundamenten und Bodenplatte anzuliefern, aufzustellen und feingesäubert zu übergeben. Es sind ausschließlich fabrikneue Baustoffe und Bauarten zu verwenden.
Hinweis:
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauprodukte, Bauarten, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gilt auch der Herstellungsvorgang/-ablauf bis zur fertigen Leistung unter der Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben.
Hierbei bedeutet "Bauart": das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
2. Standzeit
Für die WC-Anlage ist eine unbefristete Standzeit vorgesehen.
3. Nutzungen
Das Gebäude umfasst folgende Nutzungen/Räume:
Hausmeister / Lager
Vorraum Damen-WC
Damen-WC
Rollstuhlgerechtes-WC
Vorraum Herren-WC
Herren-WC
Putzmittelraum
Herren-WC
Hausanschlussraum
Bei den angegebenen Flächen und Abmessungen handelt es sich um einzuhaltende Richtwerte.
Abweichungen hiervon sind bei Abgabe des Angebotes zwingend anzugeben.
4. Ausführung
Grundsätzlich sind bei der Planung wie auch bei der Ausführung die gültigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Hier wird insbesondere auf die "Sichere Schule" der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) verwiesen. Grundsätzlich dürfen im gesamten Gebäude keine Stolperstellen als auch scharfe oder spitze Kanten vorhanden sein. Dies betrifft insbesondere die Türen und Fenster.
Die im Anhang angefügten Planunterlagen als auch Ausführungen in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm stellen Mindestanforderungen dar. Diese können vom Bieter in Bezug auf die Qualität auch überschritten werden.
Neben der Baugenehmigung sind die Schulbaurichtlinien, die "Sichere Schule" der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), der Planungsleitfaden der Stadt Bonn und die Ausstattungsstandards für Schulen der Stadt Bonn zwingend zu beachten, umzusetzen und einzukalkulieren.
Abweichungen zu den vorgenannten Unterlagen als auch zur Ausführungsplanung sind umgehend der Auftraggeberin mitzuteilen.
5. Schutzmaßnahmen
Beim Aufstellen und Transport sind Beschädigungen der angrenzenden Bäume als auch der Grünflächen zwingend zu vermeiden und diese sind, falls erforderlich, nach DIN 18920 zu schützen. Anderweitige Flächen, wie Pflaster, Schotter, Asphalt etc. und Objekte, wie Zäune, Toranlagen etc., sind ebenfalls gegen Beschädigung zu schützen.
6. Barrierefreiheit
Das Gebäude ist grundsätzlich vollumfänglich barrierefrei gem. DIN 18040 Teil 1 in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) auszuführen.
Sämtliche Eingänge in Eingänge sind barrierefrei gem. DIN 18040 Teil 1 ohne Schwelle auszuführen. Barrierefrei steht vor Schwelle/Stufe, zum Schutz von eindringendem Wasser.
Grundsätzlich ist die DIN 18040 Teil 1 anzuwenden.
7. Bauphysikalische Bauteilanforderungen
7.1. Wärmeschutz
Die Anforderungen an den Wärmeschutz, inkl. sommerlichem Wärmeschutz, sind zu erfüllen. Ein entsprechender Wärmeschutznachweis ist durch und auf Kosten des Auftragnehmers zu erstellen. Der Wärmeschutznachweis ist vor Baubeginn der Auftraggeberin zu übergeben. Sämtliche Forderungen aus dem Wärmeschutznachweis sind umzusetzen und einzukalkulieren.
Es ist eine unbefristete Standzeit geplant, hier ist ein entsprechender GEG-Nachweis zu erbringen.
7.2. Schallschutz
Die Anforderungen an den Schallschutz, intern wie auch extern, sind zu erfüllen. Ein entsprechender Schallschutznachweis ist durch und auf Kosten des Auftragnehmers zu erstellen. Der Schallschutznachweis ist vor Baubeginn der Auftraggeberin zu übergeben. Sämtliche Forderungen aus dem Schallschutznachweis sind umzusetzen und einzukalkulieren.
8. Ausführung Modulgebäude
8.1. Gesamtabmessung
Das Gebäude ist L-förmig in Modulbauweise mit folgenden Abmessungen zu errichten:
Gesamtlänge: 15,25 m
Gesamttiefe: 12,14 m
Tiefe Gebäudeschenkel: jeweils 6,14 m
Traufhöhe: 3,25 m
Firsthöhe (Pultdach): 3,97 m
Die Höhenangaben beziehen sich auf Fertigfußboden = Oberkante Gelände.
Die Planung erfolgte auf einem Raster von 3,00 m und 6,058 m.
8.2. Baugrund
Die Aufstellung des Modulgebäudes erfolgt auf dem Schulhof und in einer momentan noch vorhandenen angrenzenden abgeböschten Grünfläche. Durch ein gesondert beauftragtes Unternehmen wird die Schulhoffläche um die erforderliche Fläche für das Gebäude in die Grünfläche erweitert. Der aufgrund der Böschung entstehende Höhenversatz wird durch L-Betonsteine abgefangen. Die Fläche wird so errichtet, dass das Gebäude mit einem Abstand von ca. 1,00 m zu den L-Betonsteinen aufgestellt wird. Im Bereich des Gebäudes wird durch ein gesondertes Gewerk der vorhandene Boden ausgetauscht und gemäß den Anforderungen des Bodengutachtens ein tragfähiger Untergrund durch ein Schotterplanum hergestellt.
Durch dieses Gewerk wird ebenfalls die gem. Bodengutachten geforderte Gasdrainage erstellt. Hierfür erforderliche Durchführungen durch die Bodenplatte und erforderliche Leitungen, die über das Dach zu führen sind, einzuplanen und herzustellen. Die Gasdrainage ist bei der durch den Auftragnehmer zu erstellenden Ausführungs- als auch Werk- und Montageplanung zu beachten.
8.3. Gründung (Fundamente)
Die Aufstellung und Gründung des Modulgebäudes erfolgt gemäß dem durch den Auftragnehmer zu erstellenden Standsicherheitsnachweis. Aufgrund der unbefristeten Standzeit des Modulgebäudes sind hier Fundamente vorzusehen. Ggf. vorhandene Höhenunterschiede im Schotterplanum sind durch Feinnivellierung aus Beton auszugleichen.
Die Fundamente müssen grundsätzlich bündig mit der Gebäudeaußenwand abschließen und dürfen nicht überstehen. Alternativ sind die Fundamente so anzuordnen, dass eine Führung des Oberbelages, hier Betonsteinpflaster, bis unmittelbar an das Gebäude erfolgen kann.
8.4. Bodenplatte
Das Modulgebäude ist aufgrund der unbefristeten Standdauer auf einer eigenständigen massiven Bodenplatte aus Beton zu errichten. Die Planung und Ausführung erfolgen gemäß dem durch den Auftragnehmer zu erstellenden Standsicherheitsnachweis und Ausführungs- sowie Werk- und Montageplanung. Die Bodenplatte ist gem. den allgemein anerkannten Regeln der Technik durch den Auftragnehmer inkl. aller erforderlichen Durchführungen herzustellen.
Dies beinhaltet insbesondere die Wärmedämmung als auch die fachgerechten Abdichtungen. Gemäß Bodengutachten wird für die Abdichtung folgendes gefordert:
"Für erdberührende Bauteile ist eine Abdichtung gegen den Lastfall "Aufstauendes Sickerwasser sowie drückendes Wasser" nach DIN 18195-6 zu berücksichtigen. Nach DIN 18533 liegt die Beanspruchungsklasse "W2.1-E" vor.
Sämtliche Öffnungen und Bodendurchbrüche sind fachgerecht abzudichten.
Gemäß Bodengutachten ist die Bodenplatte gasdicht auszuführen. Öffnungen und Durchführungen sind entsprechend zu planen und auszuführen. Für die unter der Bodenplatte, durch ein gesondertes Gewerk hergestellte Gasdrainage sind Öffnungen in ausreichender Anzahl in der Bodenplatte herzustellen. Die Anzahl und Lage der Öffnungen sind im Zuge der Ausführungs-, Werk- und Montageplanung mit der Auftraggeberin abzustimmen. Die erforderlichen Leitungen zur Ableitung aus der Gasdrainage sind im Gebäude über das Dach zu führen. Die Leitungen als auch die Dachausführung sind durch den Auftragnehmer zu liefern und zu montieren. Diese sind entsprechend einzukalkulieren.
Die Bodenplatte ist so auszuführen, dass die Höhe des fertigen Fußbodens gleich der fertigen Geländeoberfläche entspricht.
8.5. Konstruktion / -bauweise
Das Gebäude ist in Modulbauweise zu errichten.
Grundsätzlich obliegt die Art der Konstruktion dem Auftragnehmer. Grundsätzlich sind alle geltenden Gesetze, Richtlinien und Bestimmungen, hier insbesondere die BauO NRW in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW), einzuhalten.
Mit der Ausführungs-, Werk- und Montageplanung sind sämtliche Ver- als auch Anwendbarkeitsnachweise einzureichen. Bauarten und Bauprodukte, für die weder Ver- noch Anwendbarkeitsnachweis vorhanden sind, dürfen nicht verbaut werden.
Grundsätzlich sind alle Dämmungen aus Mineralfaser auszuführen. Hiervon ausgenommen sind Dämmstoffe, die aufgrund des Einbauortes und technischer Anforderungen nicht in Mineralfaser ausgeführt werden können.
Des Weiteren sind folgende Bedingungen zu beachten und durch den Auftragnehmer einzukalkulieren und umzusetzen:
Standsicherheitsnachweis, inklusive Prüfstatik, für die gewählte Konstruktion
Schallschutznachweis für die gewählte Konstruktion
Wärmeschutznachweis für die gewählte Konstruktion
Fassade mit einer Bekleidung aus HPL oder Faserzementplatten
Dach als Pultdach mit einer extensiven Begrünung
Alle in der gewählten Konstruktion verbauten Metallbauteile sind verzinkt oder alternativ so auszuführen, dass diese dauerhaft vor Rost geschützt sind. Dies gilt insbesondere für Bauteile, die nach der Errichtung des Modulgebäudes nicht mehr frei zugänglich sind.
8.6. Standsicherheit
Der Standsicherheitsnachweis ist durch den Auftragnehmer zu erstellen. Die Festlegung der erforderlichen Rahmenbedingungen wie Wind-, Schnee- und Dachlast als auch die Erdbebensicherheit obliegen dem Aufsteller des Standsicherheitsnachweises. Die tragende als auch die aussteifende Konstruktion ist entsprechend herzustellen.
8.7. Insekten- und Kleintierschutz
Grundsätzlich ist an allen offenen Stellen und Öffnungen im Außenbereich ein Kleintierschutz aus Aluminium-Lochblech vorzusehen. Die Farbe ist wie die Farbe der angrenzenden Bauteile bzw. nach Wahl der Auftraggeberin auszuführen.
Das Blech ist mit geeigneten Mitteln dauerhaft zu fixieren. Die Löcher dürfen einen maximalen Durchmesser von 4 mm nicht überschreiten. An allen Anschlüssen sowie an Stoßstellen sind überdeckende Leisten anzubringen, um scharfkantige Schnittstellen zu vermeiden. Einschl. aller Sonderteile (wie z.B. Eckausbildungen, Eckwinkelverbindungen, Durchführungen von Leitungen, Kabeln, Medien etc.).
8.8. Außenliegende Installationen
Installationen wie Wasser- und Abwasser- als auch Elektroleitungen dürfen nicht an der Außenfassade des Modulgebäudes entlanggeführt werden. Diese Leitungen sind grundsätzlich im Inneren zu führen. Die Anschlusspunkte der Leitungen in das Erdreich müssen sich grundsätzlich unterhalb des Gebäudes befinden. Hiervon ausgenommen sind die Führung der Blitzschutzanlage als auch der Regenfallrohre.
9. Bauteile
9.1. Außenwände
Die abschließende Wahl des Wandaufbaus erfolgt durch den Auftragnehmer. Folgende Belange sind unter anderem zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten:
Brandschutztechnische Anforderungen
Standsicherheit gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Standsicherheitsnachweis
Schallschutz gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Schallschutznachweis
Wärmeschutz gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Wärmeschutznachweis und gültigem GEG.
Der Wärmeschutz gemäß GEG (GebäudeEnergieGesetz) ist einzuhalten.
Die Ausführung der Fassade wird in einem gesonderten Punkt beschrieben.
Der Aufbau der Außenwand hat alle erforderlichen Richtlinien und Normen zu erfüllen.
Die innere Bekleidung der Außenwand soll grundsätzlich in Trockenbau (Anforderung: Feuchtraum) ausgeführt werden. Die Dicke der Bekleidung muss mindestens 2 * 12,5 mm betragen. Alternativ kann die untere Bekleidungsplatte auch durch einen anderen geeigneten, zugelassenen Flächenwerkstoff ersetzt werden. In den WC-Anlagen sind die Bekleidungen mit Eignung für Feuchträume herzustellen.
Die Wände werden wie folgt bekleidet/beschichtet:
Sanitäranlagen: Fliesen
Hausmeister: Oberfläche Q3, beschichtet
Hausanschlussraum: Q2, ohne Beschichtung
Die abschließende Wahl des Wandaufbaus obliegt dem Auftragnehmer. Die vorgenannten Qualitätsanforderungen sind zwingend einzuhalten.
Erforderliche Abdichtungen im Außen- als auch im Innenbereich (Sanitäranlagen) sind zwingend gemäß den aktuell gültigen Regeln der Technik auszuführen. Die Kosten sind entsprechend einzuplanen.
9.2. Fassade
Das Modulgebäude ist umlaufend mit einer Fassade aus HPL-Werkstoff, alternativ mit Faserzementplatten, an einer Metallunterkonstruktion befestigt, zu bekleiden. Die Fassadenaufteilung erfolgt durch eine streifenförmige, horizontale Ausrichtung der Fassadenplatten in einem wilden Verband. Die Fassadenplatten sind vandalismussicher zu befestigen und bis 2,50 m Höhe mit einem Graffitiprophylaxe zu beschichten. Sämtliche Fugen sind mit geeignetem Fugenband/-dichtung zu verschließen. Die Bekleidung der Vordachseiten als auch die Seiten des Daches gehören zur Fassade und sind wie diese zu bekleiden. Die Ausführung der Fassade ist exemplarisch in den beigefügten Ansichten dargestellt.
Sämtliche sichtbaren Teile der Fassade sind mit dem folgend aufgeführten Farbton zu beschichten. Ein davon ähnlicher Farbton kann nach Abstimmung mit der Auftraggeberin akzeptiert werden. Unterschiedliche Farbtöne innerhalb der Fassade sind ausdrücklich nicht erwünscht.
Farbton: Hellelfenbein (ähnlich RAL 1015) oder nach Wahl der Auftraggeberin
9.3. Innenwände
Die abschließende Wahl des Wandaufbaus erfolgt durch den Auftragnehmer. Folgende Belange sind unter anderem zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten:
Brandschutztechnische Anforderungen
Standsicherheit gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Standsicherheitsnachweis
Schallschutz gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Schallschutznachweis
Wärmeschutz gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Wärmeschutznachweis und gültigem GEG.
Der Aufbau der Innenwand hat alle erforderlichen Richtlinien und Normen zu erfüllen.
Die Bekleidung soll grundsätzlich in Trockenbau (Anforderung: Feuchtraum) ausgeführt werden. Die Dicke der Bekleidung muss mindestens 2 * 12,5 mm betragen. Alternativ kann die untere Bekleidungsplatte auch durch einen anderen geeigneten, zugelassenen Flächenwerkstoff ersetzt werden.
Die abschließende Wahl des Wandaufbaus obliegt dem Auftragnehmer. Die vorgenannten Qualitätsanforderungen sind zwingend einzuhalten. Die Kosten sind entsprechend einzuplanen.
Alle Außenkanten und -ecken sind bis zu einer Höhe von mind. 2,00 m mit Eckschutzprofilen aus Edelstahl zu schützen.
In den einzelnen Räumen sind die Innenwände wie folgt auszuführen:
Hausmeister/Lager
Material: Gipskarton
Oberflächenqualität: mind. Q3
Oberfläche: Dispersionsfarbe, Abriebklasse 1, scheuerbeständig
Farbton: Reinweiß (ähnlich RAL 9010) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Im Bereich des Handwaschbeckens ist ein Fliesenspiegel mit einer Breite von mind. 1,00 m anzuordnen.
Hausanschlussraum
Material: Gipskarton (Anforderung Feuchtraum)
Oberflächenqualität: mind. Q2
Oberfläche: ohne
Putzmittelraum
Material: Gipskarton (Anforderung Feuchtraum) mit keramischem Fliesenbelag
Farbton: Reinweiß (ähnlich RAL 9010) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Im Bereich des Ausgussbeckens ist ein Fliesenspiegel mit einer Breite von mind. 1,00 m anzuordnen.
Sanitär- und Vorräume
Material: Gipskarton (Anforderung Feuchtraum)
Oberfläche über Oberkante Türzarge: Q3
Oberfläche: Dispersionsfarbe, Abriebklasse 1, scheuerbeständig
Farbton: Reinweiß (ähnlich RAL 9010) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Oberfläche bis Oberkante Türzarge: keramische Fliesen
Abmessungen: 30*60 cm
Farbton: Reinweiß (ähnlich RAL 9010) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Fugenfarbe: hellgrau
Im Bereich der Sanitärobjekte sind die Fliesen wie folgt auszuführen:
Abmessungen: 15 * 15 cm
Farbton: Taubenblau (ähnlich RAL 5014) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Fugenfarbe: hellgrau
Die erforderlichen Abdichtungen vom Boden/Wand sind entsprechend den gültigen Regeln der Technik auszubilden. Dies gilt insbesondere auch im Bereich der Türen. Eine einfache Bekleidung mit Fliesen stellt keine fachgerechte Abdichtung dar.
Sämtliche erforderliche dauerelastische Versiegelungen zu angrenzenden Bauteilen wie Zargen, Wänden etc. sind herzustellen und einzukalkulieren.
9.4. Boden- / Deckenaufbau
Grundsätzlich ist die Bodenplatte wie im Punkt 8.4. beschrieben auszuführen.
Die abschließende Wahl des Bodenaufbaus erfolgt durch den Auftragnehmer. Folgende Belange sind unter anderem zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten:
Brandschutztechnische Anforderungen
Standsicherheit gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Standsicherheitsnachweis
Schallschutz gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Schallschutznachweis
Wärmeschutz gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Wärmeschutznachweis und gültigem GEG.
Der Boden ist in sämtlichen Räumen mit einer Fußbodenheizung auszustatten. Die Auslegung und Dimensionierung der Fußbodenheizung als auch des daraus erforderlichen Fußbodenaufbaus ist durch den Auftragnehmer zu planen.
Alle Räume werden mit folgendem Bodenbelag ausgeführt:
Material: Feinsteinzeug, durchgefärbt, hoch abriebfest (Abriebklasse ?4)
Farbe: Anthrazit, gesprenkelt mit weißen, grauen und schwarzen Einschlüssen bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Format: 15 * 15 cm
Fugenfarbe: mittelgrau
Rutschfestigkeit: mind. R10
9.5. Bauteilöffnungen, Boden- und Deckenöffnungen
Für die Einführungen von Medien sind Bauteilöffnungen in Boden, Dach und Wänden erforderlich. Dach- und Bodendurchführungen sind dauerhaft gegen Durchtreten zu sichern. Sämtliche Öffnungen in den Außenwänden, im Boden und im Dach sind dicht, gegen den Eintritt von Wasser, auszuführen. Die Forderungen aus dem Wärmeschutznachweis sind einzuhalten. Abschottungen in den Innenwänden zwischen unterschiedlichen Nutzungen sind vollflächig mit geeignetem Material, z.B. Mineralfaser, vollflächig und gegen Rausfallen gesichert zu verschließen. Der Schallschutz zwischen den einzelnen Einheiten darf durch Wandöffnungen nicht negativ beeinflusst werden.
9.6. Dach
9.6.1. Dachkonstruktion
Die abschließende Wahl der Dachkonstruktion erfolgt durch den Auftragnehmer. Folgende Belange sind unter anderem zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten:
Brandschutztechnische Anforderungen
Standsicherheit gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Standsicherheitsnachweis
Schallschutz gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Schallschutznachweis
Wärmeschutz gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Wärmeschutznachweis und gültigem GEG.
Grundsätzlich ist das Dach als Pultdach mit einer Neigung von 3° auszuführen. Das Dach ist mit einer extensiven Begrünung auszubilden. Die Wahl des Dachaufbaus als auch des Tragwerkes obliegt dem Auftraggeber. Ein entsprechender Nachweis ist durch den Auftragnehmer im Zuge der Ausführungs-, Werk- und Montageplanung vorzulegen.
Die vertikalen Abschlüsse der Dachkonstruktion sind allseitig durch die Fassadenbekleidung zu bekleiden. Die Ausbildung der Attika hat durch ein verzinktes, beschichtetes Blech zu erfolgen. Die Farbe des Bleches ist der Fassade anzupassen.
Das Dach als auch die zugehörigen Seitenwände sind so auszubilden, dass sich weder Kleintiere noch Insekten einnisten können.
Der Wärmeschutz hat gemäß gültigem GEG (GebäudeEnergieGesetz) zu erfolgen. Der Nachweis ist durch den Auftragnehmer zu erbringen.
Das Dach ist als "harte Bedachung" gem. § 32 (1) BauO NRW auszubilden. Ein entsprechender Nachweis ist durch den Auftragnehmer vorzulegen.
Für erforderliche Arbeiten auf dem Dach sind Absturzsicherungen (Sekuranten) in geeigneter Anzahl vorzusehen.
Die Dachaufsicht mit Darstellung der Gefälle und der extensiven Begrünung ist vorab dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen.
9.6.2. Dachentwässerung
Das Pultdach wird auf der Gebäuderückseite über eine Regenrinne entwässert und in die öffentliche Kanalisation eingeleitet.
Die Planung und Dimensionierung der Dachentwässerung obliegt dem Auftragnehmer. Es ist eine geeignete und entsprechende Anzahl an Regenfallleitungen herzustellen. Aufgrund der vorhandenen Rückstauebene vom Kanal sind die Fallrohre nicht in den Boden, sondern in die vorhandene Böschung einzuleiten. Dafür sind die Fallrohre unmittelbar unter der Regenrinne über den ca. 1,00 m breiten Freiraum zwischen Gebäudewand und Böschungsabfangung zu verziehen und von dort in das Erdreich einzuführen. Die Leitungen im Erdreich werden durch ein gesondertes Gewerk bis zur Geländeoberkante erstellt. Der Anschluss erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Lage der Fallrohre ist in der Ausführungs-, Werk- und Montageplanung darzustellen und mit der Auftraggeberin abzustimmen.
Die erforderlichen Regenrinnen und Fallrohre sind aus verzinktem Blech auszuführen. Die Fallrohre sind gegen rückstauendes Wasser druckdicht auszubilden.
Die Fallrohre sind insbesondere im unteren Bereich vandalismussicher und mit einem Kletterschutz auszuführen.
Der Nachweis der Regen-Entwässerung ist Teil der Gesamtleistung des Auftragnehmers und systemabhängig.
Die Regenrinne ist mit einem Laubschutz auszustatten.
Die Dachaufsicht mit Darstellung der Gefälle ist vorab dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen.
Die Dachfläche und die zugehörigen Entwässerungsleitungen sind vor Übergabe an den Auftraggeber durch den Auftragnehmer vollständig von Laub und sonstiger Verschmutzung zu befreien.
9. 6.3. Dachbegrünung
Das Dach ist vollumfänglich mit einer extensiven Dachbegrünung auszubilden. Die Planung erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Bepflanzung ist abschließend mit der Auftraggeberin abzustimmen. Das Dach ist als "harte Bedachung" gem. § 32 (1) BauO NRW auszubilden. Ein entsprechender Nachweis ist durch den Auftragnehmer vorzulegen.
9.6.4. Vordach
Das vorgenannte Dach bildet gleichzeitig das Vordach für den Eingangsbereich der WC-Anlagen. Die extensive Begrünung ist hier ebenfalls zu erstellen. Das Dach wird über Stützen, gemäß dem zu erstellenden Standsicherheitsnachweis, abgefangen. Sollte aufgrund des Standsicherheitsnachweises auf die Ausbildung von Stützen, ohne Erhöhung der Kosten, verzichtet werden können, können diese nach Abstimmung mit der Auftraggeberin ggf. entfallen.
Die seitlichen Bekleidungen des Vordaches sind wie die Fassade auszuführen. Unterseitig ist das Vordach durch eine geschlossene, wasserbeständige, ballwurfsichere Decke zu bekleiden. Ausführung der Oberfläche in Q3 mit Beschichtung weiß.
10. Fenster
10.1. Fenster allgemein
Bei der Ausführung der Fenster sind folgende Belange unter anderem zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten:
Einbruchschutz
Standsicherheit gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Standsicherheitsnachweis
Schallschutz gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Schallschutznachweis
Wärmeschutz gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Wärmeschutznachweis und gültigem GEG.
Sämtliche Fenster sind aus Kunststoffprofilen mit einer inneren Stahlverstärkung auszuführen. Der Wärmeschutz ist entsprechend dem durch den Auftragnehmer zu erstellenden Wärmeschutznachweis gem. gültigem GEG auszuführen. Der Schallschutz muss gem. dem durch den Auftragnehmer zu erstellenden Schallschutznachweis erfolgen. Die Beschläge, verdeckt liegend, sind als Einhand-Dreh-Kippbeschläge auszuführen. Die Schließreihenfolge ist hier Kipp vor Dreh inkl. Fehlbedienungssperre.
Griff ist aus Kunststoff auszuführen, Farbe wie Farbe des Rahmens. Griff abschließbar. Um ein Hängenbleiben zu verhindern, ist das Griffende zum Rahmen gebogen auszuführen. Beschlaghöhe 1,20 m über Fertigfußboden.
Folgende Eigenschaften der Fenster sind sicherzustellen und nachzuweisen:
Einbruchschutz: RC2N gem. DIN EN 1627
Widerstand gegen Windlast: B2 (B3) gem DIN EN 12210
Schlagregendichtigkeit: 5A gem DIN EN 12208
Luftdurchlässigkeit: 2 gem. DIN EN 12207
Sollten sich im Zug der Ausführungsplanung herausstellen, dass andere Werte erforderlich werden, sind diese entsprechend umzusetzen.
Gläser von öffenbaren Fenstern müssen beidseitig (innen und außen) als VSG-Verglasung ausgeführt werden. Ein entsprechender Nachweis ist durch den Auftragnehmer vorzulegen.
Die Größe der Fenster muss mindestens 1/8 der Raumfläche betragen.
Fensterbank (außen) aus Kunststoff. Farbe: Basaltgrau (ähnlich RAL 7012) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin.
Fensterbank (innen) aus HPL, Stärke ca. 10 mm. Farbe wie Fensterrahmen Basaltgrau (ähnlich RAL 7012) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin.
Farbton Fensterrahmen: Basaltgrau (ähnlich RAL 7012) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin.
Fenster Hausmeister / Lager
Insgesamt sind zwei Fenster vorhanden, die wie folgt ausgeführt werden sollen:
Fenster zweiflügelig, mittig geteilt, Abmessung, inkl. Fensterbankanschlussprofil, von 2,01 m * 1,235 m
Fenster einflügelig, Abmessung, inkl. Fensterbankanschlussprofil, von 1,01 m * 1,235 m
Die Brüstungshöhe beträgt 0,90 m über Fertigfußboden.
Grundsätzlich sind die Fensterhöhen so zu wählen, dass die Oberkante des sichtbaren Fensterrahmens in der Fassade gleich der sichtbaren Oberkante der Türrahmen ist. Dies ist in der Ausführungsplanung der Fassade zu berücksichtigen und darzustellen.
10.2. Sonnenschutz
Der Sonnenschutz ist an den Fenstern grundsätzlich durch Rollläden zu erbringen. Die Auslegung hat durch das durch den Auftragnehmer zu erstellende Wärmeschutzgutachten zu erfolgen.
Die Außenrollläden sind wie folgt auszuführen:
Rollladenabmessung: an Fenstergröße angepasst
Rollladentyp: 37 mm, Vorbaurollladen
Rollladenführungsschienen in Fensterrahmen integriert
Rollladenmaterial: Kunststoff
Rollladen formstabil, mit innenliegender Hochschiebesicherung
Farbe Kasten und Führungsschiene: Basaltgrau (ähnlich RAL 7012) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Farbe Panzer: Lichtgrau (ähnlich RAL 7035) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Rollladenbetätigung, manuell mit innenliegendem Gurtabwickler je Fenster
11. Türen
Bei der Ausführung der Türen sind folgende Belange unter anderem zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten:
Einbruchswiderstand
Standsicherheit gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Standsicherheitsnachweis
Schallschutz gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Schallschutznachweis
Wärmeschutz gemäß durch den Auftragnehmer zu erstellendem Wärmeschutznachweis und gültigem GEG.
Grundsätzlich sind alle Türen und Zargen an Ecken mit Rundungen von 2,00 m auszuführen.
Alle Türen müssen in Fluchtrichtung, nach außen, öffnen.
11.1. Außentüren
Folgende Eigenschaften der Außentüren sind sicherzustellen und nachzuweisen:
Außentür Hausmeister / Lager (nicht geschützter Bereich):
Einbruchschutz: RC2 gem. DIN EN 1627
Widerstand gegen Windlast: B2 gem DIN EN 12210
Schlagregendichtigkeit: nqd bis 4B gem DIN EN 12208
Luftdurchlässigkeit: 2 gem. DIN EN 12207
Außentüren Sanitärräume (geschützter Bereich):
Einbruchschutz: RC2 gem. DIN EN 1627
Widerstand gegen Windlast: B2 gem DIN EN 12210
Schlagregendichtigkeit: 4A gem DIN EN 12208
Luftdurchlässigkeit: 2 gem. DIN EN 12207
Sollten sich im Zug der Ausführungsplanung herausstellen, dass andere Werte erforderlich werden, sind diese entsprechend umzusetzen.
Die Außentüre Hausmeister/Lager ist wie folgt auszuführen:
Abmessungen: 1,01 * 2,135 m
Zarge: Umfassungszarge, Stahlblech
Zargenbeschichtung: pulverbeschichtet, Basaltgrau (ähnlich RAL 7012) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Tür: Plattentür aus Holzwerkstoff
Oberfläche Innenseite: HPL
Farbton Innenseite: Basaltgrau (ähnlich RAL 7012) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Oberfläche Außenseite: wetterfeste und UV-beständige Beschichtung
Farbton Außenseite: Basaltgrau (ähnlich RAL 7012) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Obentürschließer mit Gleitschiene, Rauminnenseite mit Gleitschiene. Oberfläche Edelstahl, gebürstet
Bodendichtung absenkbar
Schloss mit Wechselgarnitur, vorbereitet für Profilzylinder, Montage der Profilzylinder erfolgt durch die Auftraggeberin.
Türdrücker: Edelstahl, gebürstet, Knauf/Drücker, Drücker U-Form mit Zulassung für den Außenbereich
Rosette, Edelstahl gebürstet
Drückerhöhe: 1,05 m
Aufsetzbänder gem. statischem Erfordernis, Edelstahl, einbruchhemmend, mind. RC2
Wandtürstopper im Außenbereich
Die Türen sind barrierefrei gem. DIN 18040 Teil 1 ohne Schwelle auszuführen. Barrierefrei steht vor Schwelle/Stufe, zum Schutz von eindringendem Wasser. Eine Halbmondschwelle ist hier zulässig.
Die Außentüren Damen- / Herren-WC sind wie folgt auszuführen:
Abmessungen: 1,01 * 2,135 m
Zarge: Umfassungszarge, Stahlblech
Zargenbeschichtung: pulverbeschichtet, Basaltgrau (ähnlich RAL 7012) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Tür: Plattentür aus Holzwerkstoff
Oberfläche Innenseite: HPL
Farbton Innenseite: Basaltgrau (ähnlich RAL 7012) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Oberfläche Außenseite: wetterfeste und UV-beständige Beschichtung
Farbton Außenseite: Basaltgrau (ähnlich RAL 7012) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Obentürschließer mit Gleitschiene, Rauminnenseite mit Gleitschiene. Oberfläche Edelstahl, gebürstet
Bodendichtung absenkbar
Sanitärraumtüren mit Panikbeschlag gem. DIN EN 179
Schloss vorbereitet für Profilzylinder, Montage der Profilzylinder erfolgt durch die Auftraggeberin
Schloss gemäß DIN EN 179 mit Wechselgarnitur.
Schloss mit Riegel- und Fallenfeststellung, an der Falle muss die Funktion "Daueröffnung" eingestellt werden können.
Türdrücker: Edelstahl, gebürstet, Drücker U-Form gem. DIN 179 mit Zulassung für den Außenbereich
Rosette, Edelstahl gebürstet
Drückerhöhe: 1,05 m
Aufsetzbänder gem. statischer Erfordernis, Edelstahl, einbruchhemmend, mind. RC2
Wandtürstopper im Außenbereich
Die Türen sind barrierefrei gem. DIN 18040 Teil 1 ohne Schwelle auszuführen. Barrierefrei steht vor Schwelle/Stufe, zum Schutz von eindringendem Wasser. Eine Halbmondschwelle ist hier zulässig.
Die Außentüre Rollstuhlgerechtes-WC ist wie folgt auszuführen:
Abmessungen: 1,01 * 2,135 m (lichte Durchfahrtsbreite mind. 0,90 m)
Zarge: Umfassungszarge, Stahlblech
Zargenbeschichtung: pulverbeschichtet, Basaltgrau (ähnlich RAL 7012) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Tür: Plattentür aus Holzwerkstoff
Oberfläche Innenseite: HPL
Farbton Innenseite: Basaltgrau (ähnlich RAL 7012) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Oberfläche Außenseite: wetterfeste und UV-beständige Beschichtung
Farbton Außenseite: Basaltgrau (ähnlich RAL 7012) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Obentürschließer mit erhöhtem Wirkungsgrad zur Erfüllung der Anforderungen der DIN 18040 Teil 1, Rauminnenseite mit Gleitschiene. Oberfläche Edelstahl, gebürstet
Bodendichtung absenkbar
Sanitärraumtüren mit Panikbeschlag gem. DIN EN 179
Schloss vorbereitet für Profilzylinder, Montage der Profilzylinder erfolgt durch die Auftraggeberin
Schloss gemäß DIN EN 179 mit Wechselgarnitur.
Schloss mit Riegel- und Fallenfeststellung, an der Falle muss die Funktion "Daueröffnung" eingestellt werden können.
Türdrücker: Edelstahl, gebürstet, Drücker U-Form gem. DIN 179 mit Zulassung für den Außenbereich
Rosette, Edelstahl gebürstet
Drückerhöhe: 0,85 m
Aufsetzbänder gem. statischem Erfordernis, Edelstahl, einbruchhemmend, mind. RC2
Wandtürstopper im Außenbereich
Die Türen sind barrierefrei gem. DIN 18040 Teil 1 ohne Schwelle auszuführen. Barrierefrei steht vor Schwelle/Stufe, zum Schutz von eindringendem Wasser. Eine Halbmondschwelle ist hier zulässig.
11.2. Innenraumtüren
Die Innentüren sind wie folgt auszuführen:
Abmessungen: 1,01 * 2,135 m
Zarge: Umfassungszarge, Stahlblech
Zargenbeschichtung: pulverbeschichtet, Basaltgrau (ähnlich RAL 7012) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Tür: vollwandig, Röhrenspan, mit dreiseitigem Einleimer mit Echtholz, dichtschließend
Tür geeignet für Feuchträume
Oberfläche: HPL
Farbton: Basaltgrau (ähnlich RAL 7012) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Dichtung: dreiseitig, elastisch
Türbänder: dreiteilig, Edelstahl, gebürstet
Einsteckschloss vorgerichtet für PZ, Montage der Profilzylinder erfolgt durch die Auftraggeberin
Türdrücker: Edelstahl, gebürstet, beidseitiger Drücker, U-Form
Rosette, Edelstahl gebürstet
Drückerhöhe: 1,05 m
je Türblatt ist ein Türwandstopper anzubringen.
11.3. Schließanlage und Schließplan
Alle Türen sind für die Aufnahme von Profilzylindern vorzubereiten. Die Lieferung und der Einbau der Profilzylinder erfolgen durch die Auftraggeberin. Eine tabellarische Auflistung der erforderlichen Längen der Profilzylinder sämtlicher Innen- und Außentüren ist der Auftraggeberin zu übergeben.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Zylinder annähernd bündig mit der Oberfläche der Schilder oder Rosetten abschließen.
12. Abhangdecken
In allen Räumen sind Abhangdecken einzubauen. Grundsätzlich sind folgende zwei Deckenarten einzubauen:
geschlossene Gipskartondecke (Anforderung Feuchtraum)
Rasterdecke aus Mineralfaser
In allen Räumen muss die lichte Raumhöhe, gemessen ab Fertigfußboden, 2,50 m betragen.
Sämtliche Decken müssen für den Einbau in Feuchträumen zugelassen sein.
12. 1. Hausanschlussraum
Im Hausanschluss ist eine Abhangdecke, bestehend aus einer Metallunterkonstruktion und mindestens einer Lage Gipskarton (Anforderung Feuchtraum, d =12,5 mm), einzubauen. Ausführung mindestens Q2. Eine Beschichtung ist nicht erforderlich. Die erforderlichen Öffnungen für Leitungs- und Lüftungsanlagen sind entsprechend der Planung herzustellen.
12.2. Sanitärräume und Hausmeister/Lager
Die Decken sind als Schallschutzdecken auszubilden. Die raumakustische Gestaltung hat nach DIN 18041:2016 zu erfolgen.
Die Abhangdecken sind wie folgt auszubilden:
Ausführung: Decke mit Einlegeplatten und Metallunterkonstruktion
Material: Mineralfaser
Abmessung: 62,5 cm * 62,5 cm * 1,5 cm
Baustoffklasse: nicht brennbar
Oberfläche: fein strukturierte Oberfläche
Farbton: weiß
Für den Einbau von Leuchten, Lautsprechern etc. sind in den Decken Verstärkungen vorzusehen.
Erforderliche Ausschnitte für Deckeneinbauten sind einzukalkulieren.
Aufteilung gemäß Deckenspiegel in der Anlage bzw. der zu erstellenden Ausführungs-, Werk- und Montageplanung des Auftragnehmers.
13. Bodenbelag
Es ist grundsätzlich in allen Räumen ein Bodenbelag aus Feinsteinzeug vorgesehen:
Die Fußböden sind wischfest, leicht zu reinigen, zu fegen und zu pflegen auszuführen.
Nachfolgende Rutschfestigkeit (gem. DGUV-Regel 108-003) von Bodenbelägen sind Mindestanforderungen:
Eingangsbereich, innen: R9
Sanitäranlagen / WC, R10
Technikraum, R 9
Höhenunterschiede von Bodenbelägen infolge von unterschiedlichen Bodenarten sind nicht zulässig. Bei Wechsel des Fußbodenbelages sind Übergangsschienen aus Metall, halbrund, mechanisch mit dem Untergrund befestigt, vorzusehen. Die Übergangsschienen sind farblich dem Boden anzupassen.
An die Materialien der Bodenbeläge werden folgende Anforderungen gestellt:
Für sämtliche Einbaumaterialien wie Belag, Kleber und Spachtelmasse gilt:
Zur Vorbeugung und Vermeidung von gesundheitlichen Schäden durch flüchtige organische Verbindungen (VOC) und gesundheitsschädliche Stoffe sind nach dem Stand der Technik sehr emissionsarme Verlegewerkstoffe einzusetzen, die die Anforderungen der Vergabegrundlage RAL-UZ oder gleichwertig erfüllen.
Der Nachweis erfolgt durch das Umweltzeichen "BLAUER ENGEL" oder vergleichbare Prüfberichte anerkannter Stellen sowie technische Unterlagen des Herstellers. Zum Nachweis müssen dem AG spätestens drei Wochen vor Baubeginn sämtliche Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Produkte vorgelegt werden. Als Nachweis wird auch die EC1-Auszeichnung (Emicode EC1 = sehr emissionsarm) akzeptiert.
13.1. Fliesen
Der Bodenbelag ist wie folgt auszuführen:
Feinsteinzeug, durchgefärbt
Format: 15 cm * 15 cm
Abriebsklasse > 4
Rutschfestigkeitsklasse: R10
Farbe: Anthrazit, gesprenkelt mit weißen, grauen und schwarzen Einschlüssen bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
Fugenfarbe: mittelgrau
Sämtliche erforderlichen dauerelastischen Versiegelungen zu angrenzenden Bauteilen wie Zargen, Wänden etc. sind herzustellen und einzukalkulieren.
14. Ausstattungen, Oberflächen und Materialien
14.1. Raumbeschilderung
Je Raum sind zwei Schilder (innen und außen) für die Raumnummer und die Raumbezeichnung zu liefern und zu montieren.
Die Beschriftung der Beschilderung erfolgt bauseits.
Ausführung als gerahmtes Schild, spritzwassergeschützt, mit Edelstahlrahmen und Kunststoffglas.
14.2. Außenbeschilderung
Für das Gebäude ist eine Außenbeschilderung in Absprache mit der Auftraggeberin zu liefern und an der Außenfassade zu befestigen. Beschilderung bestehend aus Metallblech, beschichtet und bedruckt. Der Beschriftungstext und die Grafik sind mit der Auftraggeberin abzustimmen.
Abmessungen Beschilderung: ca. 1,00 m + 1,00 m.
14.3. WC-Trennwände
In den Damen- und Herren-WC-Anlagen sind WC-Trennwände zu liefern und einzubauen.
Anzahl der zu liefernden WC-Trennwände Damen: 12 Stück
Anzahl der zu liefernden WC-Trennwände mit Türen Damen: 14 Stück
Anzahl der zu liefernden WC-Trennwände Herren: 1 Stück
Anzahl der zu liefernden WC-Trennwände mit Türen Herren: 3 Stück
Anzahl der abzutrennenden WC-Anlagen Herren: 4 Stück
Die Trennwandanlagen sind wie folgt auszuführen:
Höhe Trennwandanlage über Fertigfußboden mindestens 2,00 m
Bodenabstand: maximal 0,10 m
HPL-Verbundelementen, Dicke mind. 13 mm, Rahmenkonstruktion, Rahmenkonstruktion verdeckt, aus pulverbeschichtetem Aluminium,
Türen, als Drehflügeltür, Türbreite mind. 600 mm, aus HPL-Verbundelementen, Dicke mind. 13 mm, mit Systembeschlägen aus Aluminium, von innen verriegelbar mit Frei/Besetzt-Anzeige
Inkl. Randblenden, als Randbekleidung neben Türen.
Anschlüsse an angrenzende Bauteile verdeckt mit U-Profil an Vorsatzschale Trockenbau,
Material: HPL / Aluminium pulverbeschichtet
Farbe: Grauweiß (ähnlich RAL 9002) bzw. nach Wahl der Auftraggeberin
15. Technische Gebäudeausstattung
Die Ausstattungen der technischen Gebäudeausstattung sind in der folgenden Anlagenbeschreibung aufgeführt.
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
Anlagenbeschreibung Container/ Zwischenunterbringung 1. Allgemein
Im Folgenden sind die zu kalkulierenden Positionen auf die einzelnen Räume aufgegliedert.
1.1. Elektro
Grundsätzlich ist durch den Auftragnehmer im Zuge der Ausführungs-, Werk- und Montageplanung eine Leuchtstärkenberechnung für die Allgemein- und Sicherungsbeleuchtung durchzuführen. Diese ist für die abschließende Auslegung der Leuchten relevant. Die in den folgenden Punkten aufgeführten Ausführungen der Leuchten und -anzahl dienen ausschließlich zur Orientierung.
1.2. Heizung / Sanitär
Grundsätzlich ist durch den Auftragnehmer im Zuge der Ausführungs-, Werk- und Montageplanung eine Berechnung und Auslegung der Heizungsanlage, hier Wärmepumpe, und der Fußbodenheizung zu erstellen. Die Heizungsanlage ist inkl. der Regel- und Messtechnik, auch in den Räumen, zu planen und auszuführen. Die Regelung der Anlage erfolgt von einer zentralen Stelle, eine individuelle Regelung in jedem Raum ist nicht vorgesehen. Ausschließlich im "Rollstuhlgerechtem-WC" wird ein Warmwasseranschluss durch einen Klein-Durchlauferhitzer vorgesehen. In den übrigen Räumen sind ausschließlich Kaltwasseranschlüsse eingeplant.
Die Sanitärobjektausstattung hat nach der Ausstattungsliste der Auftragnehmerin zu erfolgen, die hier aufgeführten Produktvorschläge stellen den Mindeststandard dar. Eine Bemusterung der Ausstattungsgegenstände hat im Zuge der Ausführungs-, Werk- und Montageplanung zu erfolgen.
1.3. Lüftung
Die Auslegung und Dimensionierung erfolgt im Zuge der Ausführungs-, Werk- und Montageplanung durch den Auftragnehmer. Der Aufstellort für das Lüftungsgerät ist der Hausanschlussraum. Ein Aufstellen des Lüftungsgeräts auf dem Dach ist nicht zulässig. Die Anlage ist inkl. der Regel- und Messtechnik, auch in den Räumen, zu planen und auszuführen. Die Regelung der Anlage erfolgt von einer zentralen Stelle, eine individuelle Regelung in jedem Raum ist nicht vorgesehen. Die Zu- und Ablufteinlässe sind in die Unterdecke einzubauen.
2. Hausmeister/Lager
Abmessung: ca. 5,658 m * 2,738 m,
Innenraumhöhe bis zur Unterdecke: 2,50 m
Raumfläche: 15,49 m²
2.1. Ausstattung Hausmeister/Lager, allgemein
eine Außentüre, Ausführung gem. Vorbemerkung
zwei öffenbare Fenster mit Rollladen, Ausführung gem. Vorbemerkung
Boden, Decke, Wände und Beläge, Ausführung gemäß Vorbemerkung
Abhangdecke, Ausführung gemäß Vorbemerkung
Fliesenspiegel hinter dem Handwaschbecken
2.2. Ausstattung Hausmeister/Lager, Elektr o
Sicherungsabgänge im HV-AR enthalten
2 x Einlegeleuchte mit LED-Technologie für 625*625mm Rasterdecke mit sichtbarem Tragschienensystem, Diffusor Kunststoff mikroprismatisch, inklusive Steuereinheit
1 x Ausschalter UP neben der Tür
1 x Steckdose UP neben der Tür
3 x Doppelsteckdose UP, Lage sind in der Ausführungs-, Werk- und Montageplanung mit der Auftraggeberin abzustimmen.
1 x Daten-Duplex CAT 7 Anschluss mit Datendose und Auflegen der Leitung im Datenverteiler am Patchfeld incl. aller Nebenleistungen. Datendose im Bereich des Fensters.
1 x Lautsprecher in 100V-Technik für den A und B-Kreis als Deckeneinbauvariante
1 x automatischer Rauchmelder mit Sirene an Zwischendecke
1 x automatischer Rauchmelder ohne Sirene in Zwischendecke/an der Decke
1 x Einzelbatterie-Hinweisleuchten incl. Piktogramm mit 3-stündiger Überbrückungszeit als Deckeneinbauvariante
2 x Einzelbatterie-Sicherheitsleuchten mit 3-stündiger Überbrückungszeit als Deckeneinbauvariante
1 x Hausalarmtaster blau
1 × komplette Verkabelung in halogenfreier Ausführung für die kompletten Elektroanlagen
1 × komplette Verkabelung der Datentechnik in halogenfreier Ausführung
1 × komplette Verkabelung der Brandmeldeanlage in halogenfreier und ggf. Funktionserhalt
1 x komplette Verkabelung der ELA-Anlagen A/B-Verkabelung in halogenfreier Ausführung sowie Verkabelung der Hausalarmtaster
Lieferung und Ausführung TGA inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse, und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigen-Abnahme für Elektro, ELA, BMA und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
2.3. Ausstattung Hausmeister/Lager, Heizung/Sanitär/Lüftung
1 x Montageelement Waschtisch für Einlocharmatur, inkl. Befestigung
1 x Waschtisch weiß, Sanitärkeramik mit Hahnloch und Überlauf, Breite 550 mm, eckiges Design, unterbaufähig, inkl. Schallschutzset und Silikonfuge
1 x Eckventil mit Regulierfunktion
1 x Siphon-Röhrengeruchsverschluss nach DIN EN 274, 11/4 x DN 32, Messing verchromt, inkl. Anschluss-Manschette DN 50
1 x Standventil 1/2", für Kaltwasser, Metallgriff wärmeisoliert, verschraubbar,
1 x Ablaufgarnitur
1 x Spiegel 800x600mm, VSG, eingefügt ins Fliesenraster
1 x Abfallkorb, 36 Liter, Edelstahl, aus feinmaschigem Drahtgeflecht, inkl. Wandhalterung
1 x Dachentlüfter
Nachfolgende Produkte sind auf Grund der Materialbevorratung der Verbrauchsmaterialien bindend:
1 x Desinfektionsmittelspender Air Wolf Omikron 2, Art.-Nr.: 35-461
1 x Seifenspender Air Wolf Omega, Inhalt 1200 ml, Art.-Nr.: 29-008
1 x Handtuchspender Air Wolf Alpha Art.-Nr.: 60-111
Lüftungsanlage:
Lüftungsaus- und Lüftungseinlässe in geeigneter Anzahl und Abmessung für den Deckeneinbau. Inklusive Mess- und Regeltechnik.
Heizungsanlage:
Fußbodenheizung inkl. sämtlicher Verteiler und Zuleitungen. Inklusive Mess- und Regeltechnik.
Lieferung und Ausführung inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigen-Abnahme für Elektro, ELA und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
3. Vorraum Damen-WC
Abmessung: ca. 5,658 m * 2,817 m,
Innenraumhöhe bis zur Unterdecke: 2,50 m
Raumfläche: 15,49 m²
3.1. Ausstattung Vorraum Damen-WC, allgemein
eine Außentüre, Ausführung gem. Vorbemerkung
Boden, Decke, Wände und Beläge, Ausführung gemäß Vorbemerkung
Abhangdecke, Ausführung gemäß Vorbemerkung
3.2. Ausstattung Vorraum Damen-WC, Elektro
Sicherungsabgänge im HV-AR enthalten
3 x Einlegeleuchte mit LED-Technologie für 625*625mm Rasterdecke mit sichtbarem Tragschienensystem, Diffusor Kunststoff mikroprismatisch, inklusive Steuereinheit
1 x Präsenzmelder als Deckeneinbauvariante
2 x Elektroanschluss für Händetrockner
1 x Steckdose UP neben der Tür
1 x Doppelsteckdose UP, Lage ist in der Ausführungs-, Werk- und Montageplanung mit der Auftraggeberin abzustimmen.
1 x Daten-Duplex CAT 7 Anschluss mit Datendose und Auflegen der Leitung im Datenverteiler am Patchfeld incl. aller Nebenleistungen. Datendose im Bereich des Fensters.
1 x Lautsprecher in 100V-Technik für den A und B-Kreis als Deckeneinbauvariante
1 x automatischer Rauchmelder mit Sirene an Zwischendecke
1 x automatischer Rauchmelder ohne Sirene in Zwischendecke/an der Decke
1 x Einzelbatterie-Hinweisleuchten incl. Piktogramm mit 3-stündiger Überbrückungszeit als Deckeneinbauvariante
2 x Einzelbatterie-Sicherheitsleuchten mit 3-stündiger Überbrückungszeit als Deckeneinbauvariante
1 x Hausalarmtaster blau
1 × komplette Verkabelung in halogenfreier Ausführung für die kompletten Elektroanlagen
1 × komplette Verkabelung der Datentechnik in halogenfreier Ausführung
1 × komplette Verkabelung der Brandmeldeanlage in halogenfreier und ggf. Funktionserhalt
1 × komplette Verkabelung der ELA-Anlagen (A/B) Verkabelungen in halogenfreier Ausführung sowie Verkabelung der Hausalarmtaster
Lieferung und Ausführung TGA inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse, und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigen-Abnahme für Elektro, ELA, BMA und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
3.3. Ausstattung Vorraum Damen-WC, Heizung/Sanitär/Lüftung
4 x Montageelement Waschtisch für Einlocharmatur, inkl. Befestigung
4 x Waschtisch weiß, Sanitärkeramik mit Hahnloch und Überlauf, Breite 550 mm, eckiges Design, unterbaufähig, inkl. Schallschutzset und Silikonfuge
4 x Eckventil mit Regulierfunktion
4 x Siphon-Röhrengeruchsverschluss nach DIN EN 274, 11/4 × DN32, Messing verchromt, inkl. Anschluss-Manschette DN50
4 x Selbstschluss-Standventil 1/2", für Kaltwasser, Laufzeiteinstellung kurz, mittel oder lang
4 x Ablaufgarnitur
4 x Spiegel 800x600mm, VSG, eingefügt ins Fliesenraster
2 x Händetrockner, elektrisch.
- Bedienung automatisch durch Infrarotsensor.
- Laufzeit: bis ca. 2 Sekunden nach Wegnehmen der Hände, bis maximal 60 Sekunden nach Einschalten
- Händetrocknungsdauer: ca. 10 bis 15 Sekunden
- Sensorreichweite: 100 mm bis 230 mm nach Luftauslass (einstellbar), Standard 170 mm ± 20 mm
- Gehäusematerial: 1,2 mm Edelstahl
- Grundplatte: Stahl verzinkt
- Luftgeschwindigkeit: 270-360 km/h
- Lufttemperatur: 55 °C
- Stromanschluss verdeckt
- Schutzklasse 1, Schutzart IP23
- Diebstahlsicherung durch Spezialgehäuseschrauben
- Aufputzmontage
1 x Abfallkorb, 36 Liter, Edelstahl, aus feinmaschigem Drahtgeflecht, inkl. Wandhalterung
1 x Dachentlüfter
Nachfolgende Produkte sind auf Grund der Materialbevorratung der Verbrauchsmaterialien bindend:
2 x Desinfektionsmittelspender Air Wolf Omikron 2, Art.-Nr.: 35-461
3 x Seifenspender Air Wolf Omega, Inhalt 1200 ml, Art.-Nr.: 29-008
Lüftungsanlage:
Lüftungsaus- und Lüftungseinlässe in geeigneter Anzahl und Abmessung für den Deckeneinbau. Inklusive Mess- und Regeltechnik.
Heizung:
Fußbodenheizung inkl. sämtlicher Verteiler und Zuleitungen. Inklusive Mess- und Regeltechnik.
Lieferung und Ausführung inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigen-Abnahme für Elektro, ELA und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
4. Damen-WC (insgesamt zwei Stück)
Abmessung: jeweils ca. 5,795 m * 2,748 m,
Innenraumhöhe bis zur Unterdecke: 2,50 m
Raumfläche: jeweils ca. 15,90 m²
4.1. Ausstattung Damen-WC, allgemein (insgesamt zwei Stück)
Jeweils eine Innentüre, Ausführung gem. Vorbemerkung
Boden, Decke, Wände und Beläge, Ausführung gemäß Vorbemerkung
Abhangdecke, Ausführung gemäß Vorbemerkung
WC-Trennwände, Ausführung gemäß Vorbemerkung
4.2. Ausstattung Damen-WC, Elektro (insgesamt zwei Stück)
Die nachfolgend aufgeführten Ausstattungen beziehen sich jeweils auf einen Raum.
Sicherungsabgänge im HV-AR enthalten
mind. 3 x Einlegeleuchte mit LED-Technologie für 625*625mm Rasterdecke mit sichtbarem Tragschienensystem, Diffusor Kunststoff mikroprismatisch, inklusive Steuereinheit
Präsenzmelder in ausreichender Anzahl als Deckeneinbauvariante
1 x Steckdose UP neben der Tür
1 x Daten-Duplex CAT 7 Anschluss mit Datendose und Auflegen der Leitung im Datenverteiler am Patchfeld incl. aller Nebenleistungen. Datendose im Bereich des Fensters.
1 x Lautsprecher in 100V-Technik für den A und B-Kreis als Deckeneinbauvariante
1 x automatischer Rauchmelder mit Sirene an Zwischendecke
1 x automatischer Rauchmelder ohne Sirene in Zwischendecke/an der Decke
1 x Einzelbatterie-Hinweisleuchten incl. Piktogramm mit 3-stündiger Überbrückungszeit als Deckeneinbauvariante
2 x Einzelbatterie-Sicherheitsleuchten mit 3-stündiger Überbrückungszeit als Deckeneinbauvariante
1 × komplette Verkabelung in halogenfreier Ausführung für die kompletten Elektroanlagen
1 × komplette Verkabelung der Datentechnik in halogenfreier Ausführung
1 × komplette Verkabelung der Brandmeldeanlage in halogenfreier und ggf. Funktionserhalt
1 × komplette Verkabelung der ELA-Anlagen (A/B) Verkabelungen in halogenfreier Ausführung.
Lieferung und Ausführung TGA inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse, und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigen-Abnahme für Elektro, ELA, BMA und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
4.3. Ausstattung Damen-WC, Heizung/Sanitär/Lüftung (insgesamt zwei Stück)
Die nachfolgend aufgeführten Ausstattungen beziehen sich jeweils auf einen Raum.
7 x Montageelement WC, für Wand-WC, inkl. Anschlussset und Befestigung
7 x WC, Kristallporzellan-Tiefspüler, DIN EN 997, für Unterputz-Spülkasten, ohne Spülrand, inkl. Schallschutzset, Silikonfuge, WC-Sitz und Deckel, Scharniere aus Edelstahl
7 x Betätigungsplatte für 2-Mengen-Spülung, Betätigung von vorne
7 x WC-Bürstenhalter, Edelstahl gebürstet, oben offene Ausführung, Bürstenkopf verdeckt, Innentopf zur Reinigung und Entleerung entnehmbar, Innentopf und Bürste aus schwarzem Kunststoff, Vier-Punkt-Befestigung, Aufputzmontage
7 x WC-Papierspender, für zwei Haushaltsrollen, integrierte Haltestange für die zweite Rolle während des Abrollens der ersten Rolle, Nachführen der nächsten Rolle über seitlichen Schlitz, Edelstahl transparent pulverbeschichtet, Aufputzmontage
7 x Hygieneabfallbehälter mit Beutelspender seitlich links oder rechts, für 50 einzelne Hygienebeutel oder 2 Nachfüllkartons, Edelstahl transparent pulverbeschichtet, 8 Liter, Aufputzmontage
7 x Kennzeichnung des Hygieneabfallbehälters, selbstklebend, Aluminium eloxiert
1 x Abwasserentlüftungsleitungen als Umluftleitung
1 x Dachentlüfter
Lüftungsanlage:
Lüftungsaus- und Lüftungseinlässe in geeigneter Anzahl und Abmessung für den Deckeneinbau. Inklusive Mess- und Regeltechnik.
Heizung:
Fußbodenheizung inkl. sämtlicher Verteiler und Zuleitungen. Inklusive Mess- und Regeltechnik.
Lieferung und Ausführung TGA inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse, Brandschottungen und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigen-Abnahme für Elektro, ELA und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
5. Rollstuhlgerechtes-WC
Abmessung: ca. 2,738 m * 2,875 m,
Innenraumhöhe bis zur Unterdecke: 2,50 m
Raumfläche: 7,87 m²
5.1. Ausstattung "Rollstuhlgerechtes-WC", allgemein
eine Außentüre, Ausführung gem. Vorbemerkung, Drückerhöhe 0,85 m
Boden, Decke, Wände und Beläge, Ausführung gemäß Vorbemerkung
Abhangdecke, Ausführung gemäß Vorbemerkung
5.2. Ausstattung "Rollstuhlgerechtes-WC", Elektro
Sicherungsabgänge im HV-AR enthalten
mind. 1 x Einlegeleuchte mit LED-Technologie für 625*625mm Rasterdecke mit sichtbarem Tragschienensystem, Diffusor Kunststoff mikroprismatisch, inklusive Steuereinheit
1 x Präsenzmelder als Deckeneinbauvariante
1 × Beh-Ruf-Set mit Zugtaster am Waschbecken, Zugtaster am WC und Ruf-Abstelltaster an der Tür inkl. Anzeigenleuchte im Außenbereich
1 x Elektroanschluss für Lüfter
1 x Elektroanschluss für Waschbeckenarmatur
1 x Elektroanschluss für WC
1 x Steckdose UP neben der Tür
1 x Daten-Duplex CAT 7 Anschluss mit Datendose und Auflegen der Leitung im Datenverteiler am Patchfeld incl. aller Nebenleistungen. Datendose im Bereich des Fensters.
1 x Lautsprecher in 100V-Technik für den A und B-Kreis als Deckeneinbauvariante
1 x automatischer Rauchmelder mit Sirene an Zwischendecke
1 x automatischer Rauchmelder ohne Sirene in Zwischendecke/an der Decke
1 x Hausalarmtaster blau
1 x Einzelbatterie-Hinweisleuchten incl. Piktogramm mit 3-stündiger Überbrückungszeit als Deckeneinbauvariante
1 x Einzelbatterie-Sicherheitsleuchten mit 3-stündiger Überbrückungszeit als Deckeneinbauvariante
1 × komplette Verkabelung in halogenfreier Ausführung für die kompletten Elektroanlagen
1 × komplette Verkabelung der Datentechnik in halogenfreier Ausführung
1 × komplette Verkabelung der Brandmeldeanlage in halogenfreier und ggf. Funktionserhalt
1 × komplette Verkabelung der ELA-Anlagen (A/B) Verkabelungen in halogenfreier Ausführung sowie Verkabelung der Hausalarmtaster
1 x komplette Verkabelung des Beh. Notrufsets
Lieferung und Ausführung TGA inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse, und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigen-Abnahme für Elektro, ELA, BMA und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
5.3. Ausstattung "Rollstuhlgerechtes-WC", Heizung/Sanitär/Lüftung
"1 x profilierter Flachheizkörper aus kaltgewalztem Stahlblech nach EN 442 mit Verkleidung in Kompaktausführung, Rohrleitungsanschluss gleich- oder wechselseitig, Lackierung gemäß DIN 55900, entsprechend den Anforderungen der Arbeitssicherheit gemäß den Richtlinien der GUV, Wärmeleistung DIN EN 442 geprüft, Wärmeleistung gemäß GEG-Nachweis bzw. Heizlast, inkl. Befestigung, Blind- und Entlüftungstopfen
1 x Thermostat-Ventilunterteil mit Voreinstellung zum hydr. Abgleich
1 x Rücklaufverschraubung, absperrbar
1 x Thermostatkopf Behördenmodell
1 x Entlüftung des Raumes mittels Tellerventil und Rohrschalldämpfer, Leitung bis zum WC-Lehrer und Anschluss an den dort verbauten Ventilator, inkl. Türunterschnitt
1 x Abwasserentlüftungsleitungen als Umluftleitung
1 x Montageelement Waschtisch barrierefrei mit UP-Siphon und Einlocharmatur, inkl. Befestigung
1 x Kastengeruchsverschluss für die Entwässerung von Beh. Waschtisch mit Abdeckplatte aus Edelstahl
2 x Eckventil mit Regulierfunktion
1 x Ablaufgarnitur
1 x Waschtisch barrierefrei, gemäß DIN 18040, weiß, Sanitärkeramik mit Hahnloch und Überlauf, Breite 650 mm, inkl. Schallschutzset und Silikonfuge
1 x Waschtischarmatur elektrisch mit Mischung, Infrarot-Elektronik, mit Infrarot-Sensor und Bluetooth-Modul für bidirektionale Kommunikation mit zahlreichen Auslese-, Einstellungs- und Servicefunktionen über App, sperrbar, mit Steckertrafo 230 V, Mischeinrichtung mit einstellbarer Heißwassersperre, mit integriertem Magnetventil, eingebautem Rückflussverhinderer und Schmutzfangsieben, zur Durchführung der Hygienespülungen programmierbar, ablesbar und dokumentierbar.
1 x Mini-Durchlauferhitzer, elektronisch geregelt, inkl. Regelelektronik, Sensor für die Auslauftemperatur, interne Temperaturbegrenzung stufenlos 30-50°C, integrierter Durchflussmengen-Regler, außenliegende Metall-Wasseranschlüsse G3/8, Netzanschluss durch vorbereitete Anschlussleitung, Fehleranalyse durch LED-Diagnoseampel, mit automatischer Leistungsanpassung, mit Sicherheits-Druckbegrenzung, mit elektronischer Temperaturüberwachung, Netzspannung 230 Volt, Leistung 5,7 kW, IP25, inkl. T-Stück und Druckschlauch
1 x Montageelement WC barrierefrei, für Wand-WC mit verlängerter Ausladung und Befestigung von Haltegriffen
1 × barrierefreies WC, Kristallporzellan-Tiefspüler, ohne Spülrand, verlängerte Ausladung 700 mm, gemäß DIN 18040, inkl. Spülrohrverlängerung, Schallschutzset, Silikonfuge und WC-Sitzring, Scharniere aus Edelstahl
1 x Betätigungsplatte für Spül-Stopp-Spülung aus Edelstahl, Betätigung von vorne
1 x WC-Steuerung mit elektronischer Spülauslösung, Netzbetrieb für Funktaster, zur manuellen Fernauslösung über Funktaster, inkl. Rohbauset
2 x Sicherheits-Klappgriff, belastbar bis 100 kg, nach oben gedreht und gebremst nach unten geklappt werden, durchgehend, korrosionsgeschützter Stahlkern, aus Polyamid, Farbe nach Wahl des AG,
1 x Aufrüstsatz WC-Spülauslösung Funk, für zuvor beschriebenen Klappgriff, passend zum Funk-WC-Spülsystem
1 x Aufrüstsatz WC-Papierhalter, zur Montage am zuvor beschriebenen Klappgriff, mit integrierter, harter, flexibler Rollenbremse
1 x Rückenstütze, gepolsterte Lehne mit beidseitig angebrachten, rechtwinklig gebogenen Stangen, zum Abstützen des Rückens auf dem WC, mit durchgehend korrosionsgeschütztem Stahlkern, aus Polyamid, Farbe nach Wahl des AB, Rückenpolster aus schwarzem PUR
1 x Reserve-Papierhalter mit Diebstahlschutz, aus Polyamid, Farbe nach Wahl des AG
1 x Bürstengarnitur, Wandmontage, kegelförmig zulaufender Behälter mit großer Einführöffnung, Auswechseln des Bürstenkopfes durch Bajonettverschluss, mit Innenreservoir zur Aufnahme von Desinfektionsmitteln, Behälter abnehmbar, aus Polyamid, Farbe nach Wahl des AG
1 x Abfallkorb, 36 Liter, Edelstahl, aus feinmaschigem Drahtgeflecht, inkl. Wandhalterung
1 x Spiegel 1000x600mm gem. DIN 1804 Teil 1, VSG, eingefügt ins Fliesenraster. Kippspiegel sind nicht zulässig.
1 x Hygieneabfallbehälter mit Beutelspender seitlich links oder rechts, für 50 einzelne Hygienebeutel oder 2 Nachfüllkartons, Edelstahl transparent pulverbeschichtet, 8 Liter, Aufputzmontage
1 x Händetrockner, elektrisch.
- Bedienung automatisch durch Infrarotsensor.
- Laufzeit: bis ca. 2 Sekunden nach Wegnehmen der Hände, bis maximal 60 Sekunden nach Einschalten
- Händetrocknungsdauer: ca. 10 bis 15 Sekunden
- Sensorreichweite: 100 mm bis 230 mm nach Luftauslass (einstellbar), Standard 170 mm ± 20 mm
- Gehäusematerial: 1,2 mm Edelstahl
- Grundplatte: Stahl verzinkt
- Luftgeschwindigkeit: 270-360 km/h
- Lufttemperatur: 55 °C
- Stromanschluss verdeckt
- Schutzklasse 1, Schutzart IP23
- Diebstahlsicherung durch Spezialgehäuseschrauben
- Aufputzmontage
Nachfolgende Produkte sind auf Grund der Materialbevorratung der Verbrauchsmaterialien bindend:
1 x Desinfektionsmittelspender Air Wolf Omikron 2, Art.-Nr.: 35-461
1 x Seifenspender Air Wolf Omega, Inhalt 1200 ml, Art.-Nr.: 29-008
Lüftungsanlage:
Lüftungsaus- und Lüftungseinlässe in geeigneter Anzahl und Abmessung für den Deckeneinbau. Inklusive Mess- und Regeltechnik.
Heizung:
Fußbodenheizung inkl. sämtlicher Verteiler und Zuleitungen. Inklusive Mess- und Regeltechnik.
Lieferung und Ausführung TGA inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse, Brandschottungen und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigen-Abnahme für Elektro, ELA und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
6. Vorraum Herren-WC
Abmessung: ca. 3,406 m * 3,30 m,
Innenraumhöhe bis zur Unterdecke: 2,50 m
Raumfläche: 9,87 m²
6.1. Ausstattung Vorraum Herren-WC, allgemein
eine Außentüre, Ausführung gem. Vorbemerkung
Boden, Decke, Wände und Beläge, Ausführung gemäß Vorbemerkung
Abhangdecke, Ausführung gemäß Vorbemerkung
6.2. Ausstattung Vorraum, Herren-WC, Elektro
Sicherungsabgänge im HV-AR enthalten
2 x Einlegeleuchte mit LED-Technologie für 625*625mm Rasterdecke mit sichtbarem Tragschienensystem, Diffusor Kunststoff mikroprismatisch, inklusive Steuereinheit
1 x Präsenzmelder als Deckeneinbauvariante
2 x Elektroanschluss für Händetrockner
1 x Steckdose UP neben der Tür
1 x Doppelsteckdose UP, Lage ist in der Ausführungs-, Werk- und Montageplanung mit der Auftraggeberin abzustimmen.
1 x Daten-Duplex CAT 7 Anschluss mit Datendose und Auflegen der Leitung im Datenverteiler am Patchfeld incl. aller Nebenleistungen. Datendose im Bereich des Fensters.
1 x Lautsprecher in 100V-Technik für den A und B-Kreis als Deckeneinbauvariante
1 x automatischer Rauchmelder mit Sirene an Zwischendecke
1 x automatischer Rauchmelder ohne Sirene in Zwischendecke/an der Decke
1 x Einzelbatterie-Hinweisleuchten incl. Piktogramm mit 3-stündiger Überbrückungszeit als Deckeneinbauvariante
2 x Einzelbatterie-Sicherheitsleuchten mit 3-stündiger Überbrückungszeit als Deckeneinbauvariante
1 x Hausalarmtaster blau
1 × komplette Verkabelung in halogenfreier Ausführung für die kompletten Elektroanlagen
1 × komplette Verkabelung der Datentechnik in halogenfreier Ausführung
1 × komplette Verkabelung der Brandmeldeanlage in halogenfreier und ggf. Funktionserhalt
1 × komplette Verkabelung der ELA-Anlagen (A/B) Verkabelungen in halogenfreier Ausführung sowie Verkabelung der Hausalarmtaster
Lieferung und Ausführung TGA inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse, und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigen-Abnahme für Elektro, ELA, BMA und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
6.3. Ausstattung Vorraum, Herren-WC, Heizung/Sanitär/Lüftung
"4 x Montageelement Waschtisch für Einlocharmatur, inkl. Befestigung
"4 x Waschtisch weiß, Sanitärkeramik mit Hahnloch und Überlauf, Breite 550 mm, eckiges Design, unterbaufähig, inkl. Schallschutzset und Silikonfuge
"4 x Eckventil mit Regulierfunktion
"4 x Siphon-Röhrengeruchsverschluss nach DIN EN 274, 11/4 x DN32, Messing verchromt, inkl. Anschluss-Manschette DN50
4 x Selbstschluss-Standventil 1/2", für Kaltwasser, Laufzeiteinstellung kurz, mittel oder lang
4 x Ablaufgarnitur
4 x Spiegel 800x600mm, VSG, eingefügt ins Fliesenraster
2 x Händetrockner, elektrisch.
- Bedienung automatisch durch Infrarotsensor.
- Laufzeit: bis ca. 2 Sekunden nach Wegnehmen der Hände, bis maximal 60 Sekunden nach Einschalten
- Händetrocknungsdauer: ca. 10 bis 15 Sekunden
- Sensorreichweite: 100 mm bis 230 mm nach Luftauslass (einstellbar), Standard 170 mm ± 20 mm
- Gehäusematerial: 1,2 mm Edelstahl
- Grundplatte: Stahl verzinkt
- Luftgeschwindigkeit: 270-360 km/h
- Lufttemperatur: 55 °C
- Stromanschluss verdeckt
- Schutzklasse 1, Schutzart IP23
- Diebstahlsicherung durch Spezialgehäuseschrauben
- Aufputzmontage
1 x Abfallkorb, 36 Liter, Edelstahl, aus feinmaschigem Drahtgeflecht, inkl. Wandhalterung
1 x Dachentlüfter
Nachfolgende Produkte sind auf Grund der Materialbevorratung der Verbrauchsmaterialien bindend:
2 x Desinfektionsmittelspender Air Wolf Omikron 2, Art.-Nr.: 35-461
3 x Seifenspender Air Wolf Omega, Inhalt 1200 ml, Art.-Nr.: 29-008
Lüftungsanlage:
Lüftungsaus- und Lüftungseinlässe in geeigneter Anzahl und Abmessung für den Deckeneinbau. Inklusive Mess- und Regeltechnik.
Heizung:
Fußbodenheizung inkl. sämtlicher Verteiler und Zuleitungen. Inklusive Mess- und Regeltechnik.
Lieferung und Ausführung inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigen-Abnahme für Elektro, ELA und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
7. Herren-WC
Abmessung: ca. 5,798 m * 2,548 m,
Innenraumhöhe bis zur Unterdecke: 2,50 m
Raumfläche: 17,18 m²
7.1. Ausstattung Herren-WC, allgemein
Eine Innentüre, Ausführung gem. Vorbemerkung
Boden, Decke, Wände und Beläge, Ausführung gemäß Vorbemerkung
Abhangdecke, Ausführung gemäß Vorbemerkung
WC-Trennwände, Ausführung gemäß Vorbemerkung
7.2. Ausstattung Herren-WC, Elektro
Sicherungsabgänge im HV-AR enthalten
mind. 3 x Einlegeleuchte mit LED-Technologie für 625*625mm Rasterdecke mit sichtbarem Tragschienensystem, Diffusor Kunststoff mikroprismatisch, inklusive Steuereinheit
Präsenzmelder in ausreichender Anzahl als Deckeneinbauvariante
1 x Steckdose UP neben der Tür
9 x Elektroanschluss für Urinalsteuerung
1 x Daten-Duplex CAT 7 Anschluss mit Datendose und Auflegen der Leitung im Datenverteiler am Patchfeld incl. aller Nebenleistungen. Datendose im Bereich des Fensters.
1 x Lautsprecher in 100V-Technik für den A und B-Kreis als Deckeneinbauvariante
1 x automatischer Rauchmelder mit Sirene an Zwischendecke
1 x automatischer Rauchmelder ohne Sirene in Zwischendecke/an der Decke
1 x Einzelbatterie-Hinweisleuchten incl. Piktogramm mit 3-stündiger Überbrückungszeit als Deckeneinbauvariante
2 x Einzelbatterie-Sicherheitsleuchten mit 3-stündiger Überbrückungszeit als Deckeneinbauvariante
1 × komplette Verkabelung in halogenfreier Ausführung für die kompletten Elektroanlagen
1 × komplette Verkabelung der Datentechnik in halogenfreier Ausführung
1 × komplette Verkabelung der Brandmeldeanlage in halogenfreier und ggf. Funktionserhalt
1 × komplette Verkabelung der ELA-Anlagen (A/B) Verkabelungen in halogenfreier Ausführung.
Lieferung und Ausführung TGA inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse, und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigen-Abnahme für Elektro, ELA, BMA und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
7.3. Ausstattung: Herren-WC, Heizung/Sanitär/Lüftung
4 x Montageelement WC, für Wand-WC, inkl. Anschlussset und Befestigung
4 x WC, Kristallporzellan-Tiefspüler, DIN EN 997, für Unterputz-Spülkasten, ohne Spülrand, inkl. Schallschutzset, Silikonfuge, WC-Sitz und Deckel, Scharniere aus Edelstahl
4 x Betätigungsplatte für 2-Mengen-Spülung, Betätigung von vorne
4 x WC-Bürstenhalter, Edelstahl gebürstet, oben offene Ausführung, Bürstenkopf verdeckt, Innentopf zur Reinigung und Entleerung entnehmbar, Innentopf und Bürste aus schwarzem Kunststoff, Vier-Punkt-Befestigung, Aufputzmontage
4 x WC-Papierspender, für zwei Haushaltsrollen, integrierte Haltestange für die zweite Rolle während des Abrollens der ersten Rolle, Nachführen der nächsten Rolle über seitlichen Schlitz, Edelstahl transparent pulverbeschichtet, Aufputzmontage
1 x Hygieneabfallbehälter mit Beutelspender seitlich links oder rechts, für 50 einzelne Hygienebeutel oder 2 Nachfüllkartons, Edelstahl transparent pulverbeschichtet, 8 Liter, Aufputzmontage
1 x Kennzeichnung des Hygieneabfallbehälters, selbstklebend, Aluminium eloxiert
9 x Montageelement Urinal, universelles UP-Gehäuse für Urinalsteuerung, Zulauf d32 mm höhenverstellbar, inkl. Befestigung
9 x Urinal, Zulauf von hinten, Abgang nach hinten, weiß, Sanitärkeramik, mit Spülrand, verdeckte Befestigung, inkl. Geruchsverschluss verdeckt
9 x Urinalsteuerung mit elektronischer Spülauslösung, Netzbetrieb, Zinkdruckguss weiß, Abdeckplatte mit IR-Fenster, Befestigungsrahmen, Infrarotsteuerung, Magnetventil, Netzteil, Ventilschließfunktion bei Netzausfall, dynamische Spülzeitanpassung über Service-Handy
1 x Abwasserentlüftungsleitungen als Umluftleitung
1 x Dachentlüfter
Ein Bodenablauf im Bereich der Urinale
Lüftungsanlage:
Lüftungsaus- und Lüftungseinlässe in geeigneter Anzahl und Abmessung für den Deckeneinbau. Inklusive Mess- und Regeltechnik.
Heizung:
Fußbodenheizung inkl. sämtlicher Verteiler und Zuleitungen. Inklusive Mess- und Regeltechnik.
Lieferung und Ausführung TGA inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse, Brandschottungen und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigen-Abnahme für Elektro, ELA und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
8. Hausanschlussraum
Abmessung: ca. 2,738 m * 2,875 m
Innenraumhöhe bis zur Unterdecke: 2,50 m
Raumfläche: 7,87 m²
8.1. Ausstattung Hausanschlussraum, allgemein
Eine Innentüre, Ausführung gem. Vorbemerkung
Boden, Decke, Wände und Beläge, Ausführung gemäß Vorbemerkung
Abhangdecke, Ausführung gemäß Vorbemerkung
WC-Trennwände, Ausführung gemäß Vorbemerkung
8.2. Ausstattung Hausanschlussraum, Elektro
Sicherungsabgänge im HV-AR enthalten
LED-Feuchtraumleuchte IP66, Diffusor aus Kunststoff opal, schlagzäh und mit der Möglichkeit für eine Durchgangsverdrahtung
1 x Ausschalter UP neben der Tür
1 x Steckdose UP neben der Tür
1 x Doppelsteckdose UP, Lage sind in der Ausführungs-, Werk- und Montageplanung mit der Auftraggeberin abzustimmen.
Stromanschlüsse für alle erforderlichen technischen Geräte, wie Lüftungsgerät, Wärmepumpe und durch gesondertes Gewerk gelieferte und montierte Schmutzwasserhebeanlage im Außenbereich.
1 x Daten-Duplex CAT 7 Anschluss mit Datendose und Auflegen der Leitung im Datenverteiler am Patchfeld incl. aller Nebenleistungen. Datendose im Bereich des Fensters.
1 x Lautsprecher in 100V-Technik für den A und B-Kreis als Deckeneinbauvariante
1 x automatischer Rauchmelder mit Sirene an Zwischendecke
1 x automatischer Rauchmelder ohne Sirene in Zwischendecke/an der Decke
1 x Einzelbatterie-Hinweisleuchten incl. Piktogramm mit 3-stündiger Überbrückungszeit als Deckeneinbauvariante
1 x Einzelbatterie-Sicherheitsleuchten mit 3-stündiger Überbrückungszeit als Deckeneinbauvariante
1 × komplette Verkabelung in halogenfreier Ausführung für die kompletten Elektroanlagen
1 × komplette Verkabelung der Datentechnik in halogenfreier Ausführung
1 × komplette Verkabelung der Brandmeldeanlage in halogenfreier und ggf. Funktionserhalt
1 × komplette Verkabelung der ELA-Anlagen (A/B) Verkabelungen in halogenfreier Ausführung
1 × Elektro-Hauptverteilung als Standverteiler mit zusätzlichem Sockel 200 mm und Türe, inkl. ausgelegt für 100A Nennstrom. Zuleitungsklemmen 5-polig bis 50 qmm, incl. Hauptschalter 80A, Sammelschienensystem 100A über die komplette UV-Breite, Blitzstrom- und Überspannungsableiter Typ 1+2, Schutzklasse 2
Ausführung und Dimensionierung gem. Ausführungs-, Werk- und Montageplaner des Auftragnehmers
Folgende Einbauten sind grundsätzlich vorzusehen:
Leitungsschutzschalter, 1-polig B10A mit Hilfskontakt für die Beleuchtung
Fehlerstrom-Leitungsschutzschalter 1-polig + N B10A 30mA für Außenbeleuchtung
2-Kanal Zeitschaltuhr für die Außenbeleuchtung
Steuerungseinheit für den Dämmerungsschalter
Sicherungslasttrennschalter 3-polig D02 mit 35A Einsätzen als Vorsicherung
Fehlerstromschutzschalter 4-polig 40A 30mA
Leitungsschutzschalter 1-polig B16A
Fehlerstrom-Leitungsschutzschalter 1-polig + N B16A 30mA
Fehlerstrom-Leitungsschutzschalter 1-polig + N B16A 30mA Farbe rot
Leitungsschutzschalter 3-polig B20A
Auflegen der bauseits verlegten Zuleitung in Abstimmung mit dem bauseitigen Elektriker, welcher die Zuleitung an der NSHV im Hauptgebäude installiert.
Hinweis:
Alle abgehenden und ankommenden Leitungen sind über Klemmen zu führen. Alle Verteilungseinbaugeräte sind mit der entsprechenden Verdrahtung und dem Klemmanteil anzubieten.
Bei Einbaugeräten für Installationsverteiler und Schaltanlagen ist jeweils eine einheitliche Bauform eines Fabrikates zu verwenden. Nicht benutzte Felder und Gerätereihen und Reserveplätze sind mit Blindabdeckungen zu versehen. Prüfung der Verteilungen mittels Messprotokolle gemäß aktueller Norm und Inbetriebsetzungsprotokoll.
1 x Datenverteiler in geeigneter Größe und Abstimmung mit der Auftraggeberin mit Glastüre mit allem erforderlichen Zubehör incl. Patchfeld, LWL-Spleißkassette, Rangierfeldern, Erdungsanschluss, sowie aller Messungen und Beschriftungen gemäß Vorgabe Auftraggeberin und Dokumentationen. Das Auflegen/Patchen der zuvor beschriebenen bauseits verlegten Verbindungsleitungen vom Bestandsgebäude ist miteinzukalkulieren.
1 x Schwachstromverteiler/FM-Verteiler ELA-Anlage incl. Verdrahtung und Verschaltung einschließlich des Überspannungsschutzes in LSA-Technik
1 × normgerechte Brandmeldeanlage, batteriepuffert, für die gesamten automatischen Rauchmelder inkl. Anbindung an den FM-Verteiler der ELA-Anlage
Umlaufende Gitterrinne mit Wandausleger und Trennsteg. Endmontage der bauseits verlegten Zuleitungen inkl. Abdichtung im Bereich der Gebäudeeinführung.
1 x Potentialausgleichsanlage als Verkabelung inkl. Anschlussarbeiten für Elektroverteilung, Datenverteiler, Überspannungsschutzgeräte und sonstige zu erdende Teile gemäß Norm (u.a. Heizkreisverteiler, -rohre und Trinkwasseranlage)
1 x Potentialausgleichsschiene Aufputz incl. Anschluss der ankommenden Erdungsfahne und Anschluss der abgehenden Erdungsleitungen für Elektroverteilung, Datenschrank, Überspannungsschutzgeräte etc.
1 × komplette Verkabelung in halogenfreier Ausführung für die kompletten Elektroanlagen
1 × komplette Verkabelung der Brandmeldeanlage in halogenfreier und ggf. Funktionserhalt.
1 × komplette Verkabelung der ELA-Anlagen (A/B) Verkabelungen in halogenfreier Ausführung
1 × komplette Verkabelung in halogenfreier Ausführung für die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen incl. erforderlicher Steuerleitungen für die Überwachung der Einzelbatterieanlagen. Lieferung und Ausführung TGA inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse, Brandschottungen und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigen-Abnahme für Elektro, ELA, BMA und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
8.3. Ausstattung Hausanschlussraum, Heizung, Sanitär, Lüftung
Absperrarmaturen für die Heizungsrohrleitungen
KFE-Hahn zum Füllen und Entleeren der Heizungsanlage
Schnellentlüfter Heizung
Anschluss an die Wärmepumpe
Heizkreisverteiler, inkl. Verteilerkasten
1 x Anschluss an die Versorgungsleitung Trinkwasser (DN32, PE-Rohr, AD 40)
1 x Anschluss an die Entsorgungsleitung Abwasser DN100
Abdichtungen von bauseits zusätzlich verlegten Rohren und Leitungsanlagen bei der Hauseinführung
"Hygienespülung, eigenes Gehäuse und Steuerung, mit einem Anschluss, für automatisch auslösende Wasserwechsel zur Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Betriebs, ermöglicht turbulenten Wasserwechsel in TW-Leitungen, mit einem Anschluss für Trinkwasser kalt, mediumberührte Metallteile aus entzinkungsfreiem und korrosionsbeständigem Rotguss, beständig gegen aggressives Wasser, zum Einbau für alle Einbausituationen Auf und Unterputz, mit Absperrfunktion zur Wartung, Magnetventil mit integriertem Feinsieb, Durchfluss- und Temperaturmessamatur zur Erfassung von Spülmengen, Durchfluss 10l/min, integrierte Überlaufüberwachung, integrierter Siphon Sperrwasserhöhe 50 mm nach DIN 1986-100, freier Ablauf nach DIN EN 1717, Bedienung über abschaltbares WLAN, Sieben Timer für individuelle Spülstrategie, Intervall-, Zeit-, Volumen- und temperaturgesteuerte Spülmaßnahme. Montage Temperaturfühler vor dem letzten Verbraucher. Auslesen von Analysen und Protokollen über WLAN und USB, visualisierte Spülhistorie, bis zu 100.000 Ereigniseinträge zum Nachweis des bestimmungsgemäßen Betriebes. potentialfreier Störmeldekontakt, Druckstufe PN10, max. Betriebstemperatur 70°C, Schutzart IP44, Spannungsversorgung 230 V.
Lüftungsanlage, inkl. Wärmerückgewinnung, Ab- und Zuluftführung über Dach. Inklusive Lüftungsrohrnetz und Lüftungsauslässe und Lüftungseinlässe. Inklusive MSR-Technik.
Heizung:
Fußbodenheizung inkl. sämtlicher Verteiler und Zuleitungen. Inklusive Mess- und Regeltechnik.
Lieferung und Ausführung TGA inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse, Brandschottungen und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigenabnahme für Elektro-, ELA- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
9. Putzmittelraum
Abmessung: ca. 2,29 m * 2,738 m
Innenraumhöhe bis zur Unterdecke: 2,50 m
Raumfläche: 4,41 m²
9.1. Ausstattung Putzmittelraum, allgemein
Eine Innentüre, Ausführung gem. Vorbemerkung
Boden, Decke, Wände und Beläge, Ausführung gemäß Vorbemerkung
Abhangdecke, Ausführung gemäß Vorbemerkung
Fliesenspiegel hinter dem Handwaschbecken
9.2. Ausstattung Putzmittelraum, Elektro
" Sicherungsabgänge im HV-AR enthalten
1 x Einlegeleuchte mit LED-Technologie für 625*625mm Rasterdecke mit sichtbarem Tragschienensystem, Diffusor Kunststoff mikroprismatisch, inklusive Steuereinheit
1 x Ausschalter UP neben der Tür
1 x Steckdose UP neben der Tür
1 x Doppelsteckdose UP, Lage ist in der Ausführungs-, Werk- und Montageplanung mit der Auftraggeberin abzustimmen.
1 x Daten-Duplex CAT 7 Anschluss mit Datendose und Auflegen der Leitung im Datenverteiler am Patchfeld incl. aller Nebenleistungen. Datendose im Bereich des Fensters.
1 x Lautsprecher in 100V-Technik für den A und B-Kreis als Deckeneinbauvariante
1 x automatischer Rauchmelder mit Sirene an Zwischendecke
1 x automatischer Rauchmelder ohne Sirene in Zwischendecke/an der Decke
1 x Einzelbatterie-Hinweisleuchten incl. Piktogramm mit 3-stündiger Überbrückungszeit als Deckeneinbauvariante
1 x Einzelbatterie-Sicherheitsleuchten mit 3-stündiger Überbrückungszeit als Deckeneinbauvariante
1 × komplette Verkabelung in halogenfreier Ausführung für die kompletten Elektroanlagen
1 × komplette Verkabelung der Datentechnik in halogenfreier Ausführung
1 × komplette Verkabelung der Brandmeldeanlage in halogenfreier und ggf. Funktionserhalt
1 × komplette Verkabelung der ELA-Anlagen (A/B) Verkabelungen in halogenfreier Ausführung.
Lieferung und Ausführung TGA inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse, und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigen-Abnahme für Elektro, ELA, BMA und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
9.3. Ausstattung Putzmittelraum, Heizung, Sanitär, Lüftung
" 1 x Ausgussbecken, Stahl emailliert mit Spülrand und Rückwand, Klapprost aus verzinktem Stahl, inkl. Ablaufventil mit Kette und Stopfen, inkl. Geruchsverschluss aus Kunststoff, heißwasserbeständig.
1 x Einhebel-Wandbatterie, Kaltwasser, mit Hygieneeinheit, Wandbatterie DN15 AP mit arretierbarem Schwenkauslauf, absperrbaren Anschlüssen mit Rückflussverhinderer, Hygieneeinheit mit Steuerelektronik, Batterie, zur Durchführung einer automatischen Hygienespülung sowie Speicherung von Statistikdaten. fixe Intervallzeit 24 Stunden mit Möglichkeit der funkgesteuerten Parametrierung, Auslesen durch notwendige App
1 x Dachentlüfter
Lüftungsanlage:
Lüftungsaus- und Lüftungseinlässe in geeigneter Anzahl und Abmessung für den Deckeneinbau. Inklusive Mess- und Regeltechnik.
Heizung:
Fußbodenheizung inkl. sämtlicher Verteiler und Zuleitungen. Inklusive Mess- und Regeltechnik.
Lieferung und Ausführung inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse, Brandschottungen und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigen-Abnahme für Elektro-, ELA- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
10. Dach
10.1. Ausstattung Dach, allgemein
Dach, Ausführung als Pultdach, Neigung 3 mit Dachrinne und Regenfallrohren. Vollflächig über das gesamte Gebäude inkl. Vordach. Dach vollflächig mit einer extensiven Begrünung. Ausführung als "harte Bedachung" gem. § 32 Abs. 1 BauO NRW. Ausführung des Daches gemäß Vorbemerkung.
11. Außenbereich
11.1. Stahlgittertüren
Der Freiraum zwischen der Abfangung (L-Betonstein) der Böschung und dem Gebäude ist durch eine Türanlage zu verschließen.
Ausführung der Tür wie folgt:
Stahlgittertür mit umlaufendem Rahmen aus Vierkantstahlprofilen, geschweißt
Füllung aus Vierkantstahlstab 12 mm*12 mm, vertikal angeordnet, Abstand der Stäbe < 0,12 m
Befestigung der Tür beidseitig an Vierkantstahlprofilen. Befestigung der Profile an Gebäudewand und L-Betonstein
Alle Profile sind allseitig geschlossen auszuführen.
mit Schlosskasten
Wechselgarnitur für PZ vorbereitet, Einbau der Zylinder erfolgt durch Auftraggeberin
Drückergarnitur; beidseitig Knauf, Edelstahl gebürstet
Rundrosette, Edelstahl gebürstet
Bänder gen. statischen Erfordernissen
alle Bauteile feuerverzinkt
11.2. Unterdecke
Ballwurfsichere und wasserbeständige Unterdecke unter dem Vordach, Ausführung gemäß Vorbemerkung
11.3. Außenbereich Elektro
1 × rechteckige LED-Wandanbauleuchte aus Aluminiumguss mit Beschichtung. Lichtaustritt aus weißem Kristallglas, IP65, inkl. 20 Jahre Nachkaufgarantie für Ersatzteile und LED-Module. Inklusive integrierter Bewegungsmelder, geeignet für den Außenbereich IP65
1 x Außenfühler für Dämmerungsschalter, Verkabelung, Einbindung ins System und Programmierung.
2 × rundes LED-Downlight geeignet für den Außenbereich IP65, mit weißem Reflektor, optisches System mit geschlossenem prismierten PMAA-Diffusor, Reflektor weiß lackiert
1 x Präsenzmelder, geeignet für den Außenbereich IP65, als Deckeneinbauvariante.
1 x Sicherheitsleuchte als Deckeneinbau, 3-stündige Überbrückungszeit, geeignet für den Außenbereich, IP65
1 × komplette Verkabelung in halogenfreier Ausführung für die kompletten Elektroanlagen
1 × komplette Verkabelung in halogenfreier Ausführung für die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen incl. erforderlicher Steuerleitungen für die Überwachung der Einzelbatterieanlagen. Lieferung und Ausführung inkl. sämtlicher Nebenarbeiten sowie Leitungswege, Anschlüsse und sonstigen benötigten Materialien, um eine geprüfte funktionsfähige Anlage herzustellen, inkl. Sachverständigen-Abnahme für Elektro, ELA und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Prüf- und Messprotokolle aller Anlagen, Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen.
Anlagenbeschreibung Container/ Zwischenunterbringung
01 Modulgebäude
01
Modulgebäude
01.02 Gründung / Fundament / Bodenplatte
01.02
Gründung / Fundament / Bodenplatte
01.06 Stundenlohnarbeiten
01.06
Stundenlohnarbeiten