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Unit price EUR
Net total EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Bodenbelagsarbeiten
Parkett - Naturkautschuk
VOM 11.12.2025
ABGABETERMIN:
31.12.2025
BAUBEGINN:
ab März 2026 - nach Vereinbarung
BETREFF:
Umbau und energetische Sanierung
An den Bergen 32
60437 Frankfurt
AUFTRAGGEBER:
Laura Odinius
An den Bergen 32
60437 Frankfurt
PLANUNG: LD Architekten, Steinkopfstr. 6-8, 61231 Bad Nauheim, T: 0178-31 251 142
Die Zuschlagsfrist läuft mit dem 31.01.2026 ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt.
Der Unterzeichnende erbietet sich, aufgrund genauer Prüfung der Verhältnisse den Vertragsgegenstand nach unterschriftlicher Anerkennung aller Vertragsbestandteile, unter Bindung bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist, zu den in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen um die voraussichtliche
Gesamtsumme von EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Worten: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . .(Euro) auszuführen.
LEISTUNGSVERZEICHNIS
2 Angaben zur Baustelle
Der AN hat folgende Punkte zu beachten und einzuhalten:
a) Die Baustelle befindet sich in einen Wohngebiet. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle durch die Abwicklung der Baumaßnahme verursachten Störungen der Nachbarn und Anlieger auf ein Minimum beschränkt bleiben.
b) Zugänge sind zu jeder Zeit freizuhalten. Eventuell. durch den Auftragnehmer verursachte Verschmutzungen der Straße, des Gehwegs und der Pflasterungen etc. sind umgehend zu beseitigen.
c) Die Arbeitszeiten sind wie folgt zu beschränken: Werktags zwischen 7:30 und 18:00 Uhr; ansonsten nach Absprache mit der Bauleitung des AG.
2 Angaben zur Baustelle
3 Baustellenordnung
Der AN ist verpflichtet die Baustellenordnung einzuhalten. Diese umfasst folgende Punkte:
a) Auf der Baustelle vorhandene Gerüste, Geräte, Maschinen und ähnliches sind außerhalb der Arbeitszeiten zu sichern bzw. verschlossen zu halten.
b) Containerstellung und Inanspruchnahme von Lagerflächen darf nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung des AG erfolgen.
c) Mit den Versorgungsmedien Baustrom, Bauwasser und Bauheizung ist sparsam umzugehen.
d) Der Betrieb von Radios und anderen Beschallungsanlagen im Außenbereich ist untersagt.
3 Baustellenordnung
4 Gesundheits- und Brandschutz
Der AN ist verpflichtet, alle Einrichtungen zu beschaffen und alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften oder sonst nach Lage der örtlichen Verhältnisse zum Schutz der Beschäftigten sowie zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im und um das Gebäude erforderlich sind.
Eventuelle Schneid-, Schweiß-, und Brennarbeiten sind der Bauleitung vor Ausführung anzeigepflichtig. Diese Arbeiten dürfen erst nach Ausstellung des Erlaubnisscheines durchgeführt werden.
Bei der Durchführung thermischer Arbeiten sind die einschlägigen Bestimmungen zum Gesundheits- und Brandschutz strikt einzuhalten. Feuerlöscher sind vom AN in ausreichender Größe und Anzahl vor Ort bereitzuhalten. Thermische Arbeiten sind so zu planen, dass eine zeitlich ausreichende Nachkontrolle durch den AN erfolgen kann.
Für die gesamte Vertragsdauer ist vom AN ein Betriebsverbandskasten nach UVV und DIN als Erste-Hilfe-Koffer mit Basiseinheit nach DIN 13157 sowie Zusatzausstattung für Baustellen anzubringen und vorzuhalten.
Im Baustellenbereich sind Bauhelme zu tragen. Auf dem gesamten Baugelände gilt striktes Alkoholverbot.
4 Gesundheits- und Brandschutz
5 Vorgaben zum Planungsablauf und Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B)
Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung in nachstehender Reihen- und Rangfolge:
1. die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen wie folgt:
- Ausführungsplanung der baubegleiter im Maßstab 1:50
Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Textbeschreibung und Zeichnungen, die für die Angebotskalkulation erheblich sein können, hat der AN beim AG nachzufragen und um Aufklärung zu bitten. Im Zweifel gehen Textangaben den Zeichnungen vor.
2. die Besonderen Vertragsbedingungen
3. die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) in der zum Zeitpunkt der Vergabe gültigen Fassung.
4. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), in der zum Zeitpunkt der Vergabe gültigen Fassung.
Der AN ist nicht berechtigt, an den Inhalten der Leistungsbeschreibung Änderungen vorzunehmen. Bei etwaigen Fragen und Widersprüchen hat er eine entsprechende Aufklärung mit dem AG (siehe oben) herbeizuführen.
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um die Werkleistung funktionsfähig herzustellen. Etwaige Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahin aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften der hier gegenständlichen Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird.
Der Bieter erhält mit der Leistungsbeschreibung die Ausführungsplanung im Maßstab 1:50. Die Angaben in Planzeichnungen sind bindend und bei Ausführung der Baumaßnahme zu befolgen. Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebots über die Örtlichkeiten zu informieren.
5 Vorgaben zum Planungsablauf und Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B)
6 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach den Bestimmungen der VOB/B. Die zur Abrechnung erforderliche Massenermittlung für die erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis eines örtlichen Aufmaßes und gemäß VOB/C.
Die Bauherren behalten sich vor, einzelne Leistungen der Leistungsbeschreibung nicht auszuführen. Für entfallene oder nicht ausgeführte Leistungen besteht kein Vergütungsanspruch. Mehrungen und Minderungen berechtigen nicht zur Veränderung von Einheitspreisen.
Bei Abschlagsrechnungen erfolgt ein Sicherheitseinbehalt von 10% der freigegebenen Zahlungssumme. Dieser wird im Rahmen der Schlussrechnung ausgezahlt.
Es wird ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 5% der Rechnungssumme für 5 Jahre vereinbart. Dieser kann nach Abnahme der Arbeiten und Zahlung der Schlussrechnung durch eine Gewährleistungsbürgschaft ersetzt werden.
6 Abrechnung
7 Abnahme
Für die Abnahme von Leistungen gelten grundsätzlich die Bestimmungen aus VOB/B - zur Abnahme müssen vom Auftragnehmer alle ggf. erforderlichen Abnahme- und Revisionsunterlagen, Protokolle, Bauteilnachweise und Berechnungsunterlagen, sowie behördliche Bescheinigungen für genehmigungspflichtige Anlagen vorgelegt werden.
7 Abnahme
8 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ausführung der Baumaßnahme die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Mindestanforderungen einzuhalten sind. Ausnahmen hiervon gelten, wenn die nachstehenden Detailbeschreibungen über diese Anforderungen hinausgehen oder aufgrund spezifischer Gegebenheiten dahinter zurück bleiben. Die aktuellen technischen Merkblätter und Richtlinien der jeweiligen, die Gewerke betreffenden, Verbände werden als bekannt vorausgesetzt und sind für die Durchführung der Bauarbeiten zu befolgen. Sofern Produkte angegeben sind, sind diese gemäß den Herstellerangaben einzubauen.
Die verwandten Bauprodukte müssen den Anforderungen den §18-§28 der HBO 2018 entsprechen. Die technischen Produktdatenblätter sind der Bauleitung vor Beginn vorzulegen.
Es gelten insbesondere die Richtlinien der Fachverbände der Stuckateure und Glas- Fenster- Fassade insbesondere Anschlüsse an Fenster und Rollladen bei Putz, WDVS und Trockenbau; Ausführung luftdichter Konstruktionen und Anschlüsse.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Schäden und Behinderungen die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise wird vom AG festgelegt.
8 Allgemeine technische Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche Arbeiten zur Herstellung der Boden- und Wandbeläge in den Bereichen Wohnräume, Küchen, Bäder, Gäste-WC sowie Untergeschoss. Die Ausführung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, nach den einschlägigen DIN-Normen sowie den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§ 631 ff. (Werkvertragsrecht), §§ 650 ff. (Bauvertragsrecht), einschließlich der Regelungen zu Abnahme, Mängelhaftung, Mitwirkungspflichten und Leistungsänderungen.
Fester Bestandteil der Leistung sind alle Neben- und Hilfsleistungen gemäß DIN 18299, die zur vollständigen, gebrauchsfertigen Herstellung erforderlich sind, auch wenn sie nicht gesondert aufgeführt werden. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten über die baulichen Gegebenheiten, Maße und Anschlüsse zu informieren und eventuelle Bedenken gemäß BGB rechtzeitig anzuzeigen.
Alle verwendeten Materialien müssen den gültigen Normen und Herstellervorgaben entsprechen. Es dürfen ausschließlich Produkte erster Wahl verarbeitet werden. Die Anlieferung, Lagerung, der Schutz der Materialien sowie die fachgerechte Entsorgung von Reststoffen und Verpackungsmaterialien sind im Leistungsumfang enthalten.
Vorbemerkungen
0 Allgemeine
0
Allgemeine
0.00 Allgemeine Das Leistungsverzeichnis umfasst sämtliche Arbeiten zur Herstellung der Bodenbeläge in den Bereichen:
Wohn- und Aufenthaltsräume
Küchen
Bäder und Gäste-WC
Untergeschoss / Kellerräume
Alle Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik, DIN-Normen, Herstellervorgaben sowie den Vorgaben des BGB §§ 631 ff. (Werkvertragsrecht) auszuführen.
Maßgeblich sind insbesondere:
BGB § 631 – Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
BGB § 633 – Sachmangel
BGB § 634 – Rechte des Bestellers bei Mängeln
BGB § 640 – Abnahme
BGB § 642 – Mitwirkung des Bestellers
BGB § 650 – Bauvertrag
BGB § 650a–650v – Besondere Regelungen des Bauvertragsrechts
Der Auftragnehmer (AN) hat sich vor Arbeitsbeginn über alle Maße, Gegebenheiten und Anschlusspunkte zu informieren.
Nebenleistungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln und DIN 18299 sind Bestandteil des Angebots, auch wenn sie nicht einzeln ausgeschrieben sind.
B – Allgemeine Vorleistungen / Nebenleistungen
Vom Auftragnehmer sind u. a. einzurechnen:
Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen, Abdecken angrenzender Bauteile
Prüfung und Dokumentation der Untergrundbeschaffenheit
Reinigung der Arbeitsflächen
Lieferung aller Materialien, Hilfsstoffe und Maschinen
Entsorgung von Verpackungen und Reststoffen
Randdämmstreifen, Fugenprofile, Sockelleisten
Anarbeiten an Türzargen, Heizrohren, Einbauten
Einhaltung von Ebenheitstoleranzen DIN 18202
Einmessarbeiten, Höhenkontrollen
Funktionsproben und Endreinigung
Erforderliche Vorleistungen anderer Gewerke (BG):
Fertig verputzte Wände
Installation der Sanitärrohinstallation
Estricharbeiten inkl. Trocknungszeiten
Herstellung luftdichter Anschlüsse
Abdichtungsarbeiten in Feuchträumen (wenn nicht Bestandteil dieses LVs)
0.00
Allgemeine
1.00
psch
1 Parkett
1
Parkett
1.01 Allgemeine Hinweise Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den VOB/C, den Herstellervorgaben sowie den einschlägigen Normen und Richtlinien, insbesondere:
Relevante Normen und Vorschriften
DIN 18356 – Parkettarbeiten (VOB/C)
DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau
DIN EN 13226 – Massivholzparkett
DIN EN 14354 – Mehrschichtparkett (falls relevant)
DIN EN 13647 – Maßhaltigkeit
TRGS 610 – Klebstoffe
Herstellertechnische Merkblätter
Unfallverhütungsvorschriften der BG Bau
Industrieparkett: Hochkantlamellen, Holzart nach Ausschreibung (z. B. Eiche), Lamellenhöhe 23 mm / 10–14 mm Lamellenbreite, je nach System.
Alle Nebenleistungen sind im Einheitspreis einzukalkulieren.
1.01
Allgemeine Hinweise
0.00
1.02 Baustelleneinrichtung Einrichten der Baustelle für Parkettarbeiten, Bereitstellung aller erforderlichen Maschinen, Werkzeuge, Schleifgeräte und Absaugtechnik. Einrichtung eines geeigneten Lager- und Klimabereichs für das Holzmaterial. Einhaltung der bauphysikalisch notwendigen Raumklimabedingungen (Temperatur 18–22 °C, rel. Luftfeuchte 45–65 %).
1.02
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
1.03 Schutzmaßnahmen Schutz angrenzender Bauteile durch Abdeckungen (Türen, Wände, Einbauten). Staubschutzmaßnahmen, Abschottungen, Schutz bereits fertiger Oberflächen. Schutzmaßnahmen bis zur Abnahme aufrecht erhalten.
1.03
Schutzmaßnahmen
1.00
psch
1.04 Untergrundprüfung - Vorbereitung Prüfen des Estrichs auf Ebenheit (DIN 18202), Festigkeit, Risse, Oberflächenzugfestigkeit, Restfeuchte mittels CM-Messung (max. Werte: Zementestrich ≤ 2,0 CM-%; Anhydritestrich ≤ 0,5 CM-%). Überprüfung auf Sauberkeit, Ebenheit, Planheit, Beschädigungen, Randdämmstreifen und Bewegungsfugen. Dokumentation und Mitteilung von Abweichungen.
1.04
Untergrundprüfung - Vorbereitung
130.00
m²
1.05 Mechanische Untergrundbearbeitung Kraftschlüssiges Verschließen von Estrichrissen mit 2K-Reaktionsharz und Klammern. Reinigen der Risse, Einfüllen des Harzes, Verklammern bei Bedarf, abschließendes Überspachteln.
1.05
Mechanische Untergrundbearbeitung
25.00
m²
1.06 Grundierung / Voranstrich Liefern und Aufbringen eines systemgerechten Voranstrichs / Primers abgestimmt auf den späteren Parkettklebstoff. Gleichmäßige Applikation ohne Fehlstellen.
1.06
Grundierung / Voranstrich
130.00
m²
1.07 Spachtelung / Nivellierung des Untergrunds Liefern und Aufbringen einer geeigneten Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse zur Herstellung einer glatten, ebenen, belegreifen Oberfläche. Sicherstellung der Ebenheit nach DIN 18202, Tabelle 3.
1.07
Spachtelung / Nivellierung des Untergrunds
35.00
m²
1.08 Lieferung Industrieparkett Liefern von Industrieparkett gemäß DIN EN 13226, Holzart gemäß Ausschreibung (z. B. Eiche), Stärke 10–14 mm. Lieferung sämtlicher Zubehörmaterialien, Kleber, Randfugenmaterial, Übergangsprofile und Pflegemittel.
1.08
Lieferung Industrieparkett
130.00
m²
1.09 Akklimatisation Klimatisches Angleichen des Parketts im Verlegeraum für mindestens 48 Stunden. Sicherstellen bauphysikalischer Voraussetzungen (Raumtemperatur 18–22 °C, relative Luftfeuchte 45–65 %).
1.09
Akklimatisation
1.00
psch
1.10 Verlegung Industrieparkett Vollflächiges Verkleben des Industrieparketts mit elastischem SMP-, PUR- oder Dispersionsklebstoff gemäß TRGS 610 und Herstellervorgaben. Verarbeitung im Zahnungssystem gemäß Empfehlung des Herstellers. Sorgfältiges Einlegen, Anklopfen und Kontrollieren der Ebenheit während der Verlegung.
1.10
Verlegung Industrieparkett
130.00
m²
1.11 Schleifen, Versiegeln / Ölen Erstschliff, Zwischenschliff, Feinschliff
Maschinelles Schleifen des vollständig verklebten Industrieparketts in mehreren Schleifgängen (z. B. Korn 24–80–120). Absaugen zwischen den Schleifvorgängen. Gewährleistung einer einheitlichen, glatten Schleifoberfläche gemäß Fachregeln des Parkettgewerbes.
1.11
Schleifen, Versiegeln / Ölen
130.00
m²
1.12 Fugenkitten Kitten aller Fugen mit schleifstaubgebundener Fugenkittlösung oder systemkompatiblem Fugenmaterial. Gleichmäßiges Füllen kleinerer Fugen, Trocknung und Nachschliff.
1.12
Fugenkitten
15.00
m
1.13 Endbehandlung – Versiegelung (3-Schicht-System) Aufbringen eines parketttauglichen, lösemittelfreien oder emissionsarmen (EC1) 3-Schicht-Lacksystems bestehend aus Grundierung + 2 Decklacken. Verarbeitung gemäß Herstellerangaben. Schlierenfreies, gleichmäßiges Oberflächenbild.
(Alternative nach Wunsch Bauherr: Öl / Hartwachsöl als Endbehandlung)
1.13
Endbehandlung – Versiegelung (3-Schicht-System)
130.00
m²
1.14 Sockelleisten Liefern und Montieren von Sockelleisten der Marke: Minileiste.
www.minileiste.de
Model: AL16x5
Model: SL16x5
Farbe nach Wahl
Ausführung gem. herstellerrichtlinien.
Einheit: lfm
1.14
Sockelleisten
100.00
m
1.15 Übergangsprofile / Schienen Liefern und Montieren von Übergangs-, Abschluss- und Anpassungsprofilen (Aluminium, Edelstahl oder Holz).
Hersteller: Minileiste
www.minileiste.de
Farbe nach WAHL Auftraggeber / Bemsuterung
1.15
Übergangsprofile / Schienen
20.00
m
1.16 Randfugen und elastische Anschlüsse Herstellen von umlaufenden Randfugen gemäß DIN 18356. Einbringen dauerelastischer Dichtstoffe bei erforderlichen Anschlusssituationen.
1.16
Randfugen und elastische Anschlüsse
100.00
m
1.17 Endreinigung Reinigen der Parkettfläche nach Fertigstellung, Entfernen von Schleifstaub, Kleberresten und Verschmutzungen.
1.17
Endreinigung
1.00
psch
1.18 Erstpflege (falls erforderlich laut System) Aufbringen einer Erstpflege gemäß Herstellervorgaben bei geölten oder gewachsten Oberflächen.
1.18
Erstpflege (falls erforderlich laut System)
1.00
psch
1.19 Schutzabdeckung Schützen der fertigen Parkettoberfläche durch geeignete Abdeckmaterialien (z. B. Schutzvlies, Kartonagen) bis zur Bauabnahme.
1.19
Schutzabdeckung
130.00
m²
1.20 Dokumentation und Abnahme Übergabe aller Produkt- und Pflegehinweise, Sicherheitsdaten, Herstellerdatenblätter sowie Dokumentation der Untergrundprüfung und Feuchtemessung. Teilnahme an der gemeinsamen Abnahme.
1.20
Dokumentation und Abnahme
1.00
psch
2 Kautschukbelag - Natur
2
Kautschukbelag - Natur
2.01 Allgemeine Hinweise Die Ausführung der Arbeiten hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gültigen DIN-Normen, den Herstellervorschriften sowie den Unfallverhütungsvorschriften der BG Bau zu erfolgen.
Alle Materialien müssen den geltenden Umwelt- und Qualitätsstandards entsprechen.
Zutreffende Normen und Regelwerke (Auswahl):
DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten (VOB/C)
DIN 18202 Ebenheitstoleranzen im Hochbau
DIN EN 548 Linoleum – Spezifikation
DIN EN 685/ISO 10874 Nutzungsklassen
DIN 18336 Abdichtungsarbeiten (soweit relevant)
Technische Merkblätter der Hersteller
TRGS 610 (Substitution von lösemittelhaltigen Klebstoffen)
2.01
Allgemeine Hinweise
1.00
psch
2.02 Baustelleneinrichtung Einrichten des Arbeitsbereiches für Bodenbelagsarbeiten, Bereitstellen aller erforderlichen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfsmittel. Absicherung des Arbeitsbereichs, Schaffung geeigneter Lagerflächen sowie Herstellung ordnungsgemäßer Arbeits- und Sicherheitsbedingungen gemäß den Vorgaben der BG Bau und den geltenden Vorschriften.
2.02
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
2.03 Schutz- und Reinigungsmaßnahmen Abdecken und Schützen bereits fertiggestellter Bauteile (Wände, Türen, Treppen, Installationen) mit geeigneten Schutzmaterialien wie Schutzvlies, Hartfaserplatten oder Kartonagen. Aufrechterhalten des Schutzes über die gesamte Bauzeit bis zur Abnahme der Bodenflächen.
2.03
Schutz- und Reinigungsmaßnahmen
1.00
psch
2.04 Untergrundprüfung Umfassende Prüfung des vorhandenen Untergrundes vor Beginn der Bodenbelagsarbeiten. Die Prüfung umfasst Ebenheit nach DIN 18202, Tragfähigkeit, Rissfreiheit, Festigkeit, Restfeuchte (CM-Messung), Temperatur- und Klimabedingungen. Dokumentation der Ergebnisse sowie Meldung festgestellter Mängel an den Auftraggeber.
2.04
Untergrundprüfung
1.00
psch
2.05 Untergrundvorbereitung Mechanisches Schleifen, Fräsen oder Kugelstrahlen der Bodenfläche zur Entfernung von Haftungsminderungen, losen Bestandteilen oder Verschmutzungen. Herstellung einer tragfähigen und griffigen Oberfläche als Vorbereitung für Grundierung und Spachtelung.
2.05
Untergrundvorbereitung
70.00
m²
2.06 Risssanierung Sanierung vorhandener Risse im Estrich durch kraftschlüssiges Verharzen mit Reaktionsharz. Einbringen von Klammern, sofern erforderlich. Reinigung des Risses, Einfüllen des Harzes, Verschließen der Oberflächenzone.
2.06
Risssanierung
10.00
m
2.07 Grundierung Liefern und Aufbringen einer systemkompatiblen Grundierung entsprechend dem späteren Spachtel- und
2.07
Grundierung
70.00
m²
2.08 Spachtelung / Nivellierung Liefern und Aufbringen einer selbstverlaufenden Ausgleichsmasse (zement- oder dispersionsgebunden) zur Herstellung einer glatten, ebenen, belegreifen Oberfläche. Schichtdicke nach Erfordernis. Sicherstellung der Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202, Tabelle 3.
2.08
Spachtelung / Nivellierung
40.00
m²
2.09 Naturkautschuk liefern - Endurance 7 mm Liefern eines hochwertigen Naturkautschukbelages Materialstärke 7 mm
Dimensionen: 1000 x 1000 x 7 mm
Hersteller: Pavigym -
Model: Endurance
Farbe: Nach Wahl Bauherr / Bsp. Stone Grey
Internetseite: www.pavigym.com
2.09
Naturkautschuk liefern - Endurance 7 mm
70.00
m²
2.10 Naturkautschuk Verlegen Verlegen eines hochwertigen Naturkautschukbelages Materialstärke 7 mm
Dimensionen: 1000 x 1000 x 7 mm
Hersteller: Pavigym -
Model: Endurance
Farbe: Nach Wahl Bauherr / Bsp. Stone Grey
Internetseite: www.pavigym.com
inkl. aller erforderlichen Maßnahmen die notwendig sind um die Ausführung nach anerkannten Regeln der Technik abzuschließen.
Die Verlegehinweise des Lieferanten sind einzuhalten.
2.10
Naturkautschuk Verlegen
70.00
m²
2.11 Naturkautschuk liefern - Endurance S&S 22 mm Liefern eines hochwertigen Naturkautschukbelages Materialstärke 22 mm
Dimensionen: 1000 x 1000 x 22 mm
Hersteller: Pavigym -
Model: Endurance S&S
Farbe: Nach Wahl Bauherr / Bsp. Stone Grey
Internetseite: www.pavigym.com
2.11
Naturkautschuk liefern - Endurance S&S 22 mm
O
0.00
2.12 Naturkautschuk verlegen - Endurance S&S 22 mm Verlegen eines hochwertigen Naturkautschukbelages Materialstärke 22 mm
Dimensionen: 1000 x 1000 x 22 mm
Hersteller: Pavigym -
Model: Endurance S&S
Farbe: Nach Wahl Bauherr / Bsp. Stone Grey
Internetseite: www.pavigym.com
2.12
Naturkautschuk verlegen - Endurance S&S 22 mm
O
0.00
2.13 Akklimatisation Einbringen und Lagern des Naturkautschukbelages im zu belegenden Raum zur klimatischen Anpassung für mindestens 24 Stunden vor der Verlegung. Sicherstellung geeigneter Raumtemperaturen (18–22 °C) und Luftfeuchte (40–65 %).
2.13
Akklimatisation
1.00
psch
2.14 Zuschneiden des Bodenbelags Passgenauer Zuschnitt des Naturkautschukbelages auf die Raumgeometrie, einschließlich Zuschnitten an Wandvorsprüngen, Heizungsrohren, Türzargen, Nischen und Einbauten. Verarbeitung nach Herstellervorgaben.
2.14
Zuschneiden des Bodenbelags
1.00
psch
2.15 Sockelleisten / Hohlkehlen Liefern und Montieren von Sockelleisten der Marke: Minileiste.
www.minileiste.de
Model: AL16x5
Model: SL16x5
Farbe nach WAHL Auftraggeber / Bemsuterung
Einheit: lfm
2.15
Sockelleisten / Hohlkehlen
50.00
m
2.16 Türschwellen und Übergangsprofile Montage von Türschwellen, Abschluss- oder Übergangsprofilen in Metall oder Kunststoff. Passgenaues Zuschneiden, Befestigen gemäß Herstellerangaben, flucht- und lotrechte Ausführung.
2.16
Türschwellen und Übergangsprofile
10.00
m
2.17 Anschlüsse an Einbauten Herstellen sauberer und dichter Anschlüsse an Bodenabläufe, Stützen, Rohrdurchdringungen, Einbaumöbel und sonstige Einbauten.
Grösse: bis 10 x 10 cm
2.17
Anschlüsse an Einbauten
10.00
Stk
2.18 Erstreinigung Durchführen einer vollständigen Erst- und Bauschlussreinigung des neu verlegten Linoleumbodens gemäß den Pflegeanweisungen des Herstellers. Entfernen von Kleberesten, Staub und Verschmutzungen.
2.18
Erstreinigung
1.00
psch
2.19 Erstpflege Aufbringen einer Erstpflege oder Einpflegebeschichtung, sofern aus Herstellervorgaben erforderlich. Gleichmäßiger Auftrag, Trocknung und Polieren nach Bedarf.
2.19
Erstpflege
1.00
psch
2.20 Schutzabdeckung Abdecken des fertigen Bodenbelags bis zur Abnahme mit widerstandsfähigem Schutzvlies, Kartonage oder Schutzplatten. Sicherstellen der dauerhaften Schutzwirkung während der weiteren Bauphase.
2.20
Schutzabdeckung
70.00
psch
2.21 Abnahme Dokumentation Übergabe aller Hersteller- und Produktdatenblätter.
Dokumentation der Untergrundprüfung, Feuchtemessung und Verarbeitung.
Gemeinsame Abnahme mit dem Auftraggeber.
2.21
Abnahme Dokumentation
1.00
psch