Blitzschutz, Potentialausgleich und Überspannungsschutz (KGR 446)
Stadt Dorfen_Schule mit KiTa_Erding
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01 Blitzschutz, Potentialausgleich und Überspannungsschutz (KGR 446)
01
Blitzschutz, Potentialausgleich und Überspannungsschutz (KGR 446)
01.__.0010 Äußerer Blitzschutz Für das Gebäude ist eine Blitzschutzanlage gemäß DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) erforderlich. Die Ausführung erfolgt nach den Vorgaben der Blitzschutzklasse III. Der Fundamenterder wird gemäß DIN 18014 dimensioniert und entsprechend der Anforderungen des äußeren Blitzschutzes ausgebildet. Innerhalb und unterhalb der Bodenplatte wird eine Maschenweite von jeweils 10 x 10 Metern vorgesehen. Der Fundamenterder wird dabei bauseits errichtet. Anschlussfahnen im entsprechenden Umfang werden zur Verfügung gestellt und können vom AN aufgegriffen werden. Die Ableitungen der Fangeinrichtung sind in einem Mindestabstand von 15 Metern zueinander anzubringen, entsprechend den Vorgaben der Blitzschutzklasse III. Die Leitungsführung erfolgt hinter der Fassadenverkleidung, sodass die Ableitungen im fertigen Zustand nicht sichtbar sind. Für die Errichtung der Blitzschutzanlage sind korrosionsbeständige Materialien zu verwenden. In erdnahen Bereichen ist ausschließlich nichtrostender Stahl (V4A) einzusetzen. Im Fassaden- und Dachbereich kann verzinkter Stahl oder Kupfer verwendet werden, sofern dieser den Anforderungen der DIN EN 62561 (VDE 0185-561) entspricht. Sämtliche Verbindungen sind lösbar und überprüfbar auszuführen. Alle Regenrinnen sind entsprechend in den Blitzschutz einzubinden. Zur physischen Trennung zwischen Fundamenterderanlage und dem Auffang- bzw. Ableitungsnetz werden Trennstellenkästen in Bodennähe installiert. Die Integration erfolgt flächenbündig in die Fassade. Die Trennstellenkästen sind dauerhaft zu beschriften und stets zugänglich zu halten. Die Auffangeinrichtung auf dem Dach besteht aus einem Maschennetz 15x15 Meter mit geeigneten Fangstangen, die die auf dem Dach befindlichen technischen Aufbauten vor direktem Blitzeinschlag schützen. Speziell bei allen Dachaufbauten ist darauf zu achten, dass keine Unterschreitung der Trennungsabstände erfolgt. Sofern keine eigene Berechnung der genauen Trennungsabstände erfolgt, gilt ein zu berücksichtigender Richtwert von 0,5 Metern. Im Gebäude werden bauseits Erdungsfestpunkte vorgesehen, insbesondere im Technikraum EG sowie im Aufzugsschacht, an denen der AN anbindet.
01.__.0010
Äußerer Blitzschutz
1.00
psch
01.__.0020 Innerer Blitzschutz Zur Vermeidung potenziell gefährlicher Spannungsdifferenzen erfolgt eine Verbindung von Fundamenterder und Potentialausgleichsschienen. Darüber hinaus werden alle relevanten elektrisch leitfähigen Gebäudeteile in den Hauptpotentialausgleich einbezogen. Zusätzlich wird ein innerer Blitzschutz berücksichtigt. Dieser umfasst: ein kombiniertes Blitzstrommodul Typ 1+2 in der NSHV sowie Überspannungsableiter Typ 2 in den jeweiligen Unterverteilungen. Neben den Überspannungsableitern in den Energieverteilungen sind zusätzlich geeignete Überspannungsschutzeinrichtungen für die TK- und IT-Infrastruktur vorzusehen. Dies betrifft insbesondere die zentralen Übergabepunkte der Telekommunikation sowie die Datenverkabelung. Die Koordination der Schutzstufen (Typ 1 bis Typ 2) erfolgt nach DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534. Maßnahmen des Feinschutzes (Typ 3) sind nicht durch den AN zu erbringen. Alle Störmeldekontakte der verbauten Überspannungsableiter sind verteilerweise als Sammelstörung zusammenzuführen und der GLT im Technikraum EG zur Verfügung zu stellen.
01.__.0020
Innerer Blitzschutz
1.00
psch
01.__.0030 Dokumentation und Messung Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung eine vollständige Dokumentation der Blitzschutzanlage zu erstellen und zu übergeben. Diese umfasst Bestands- und Revisionspläne, eine Fotodokumentation sowie Prüf- und Messprotokolle gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3). Insbesondere ist der Erdungswiderstand nachzuweisen sowie die Durchgängigkeit der Leitungsverbindungen zu messen.
01.__.0030
Dokumentation und Messung
1.00
psch
01.__.0040 Wartung Blitzschutzanlage Für die äußere Blitzschutzanlage ist eine regelmäßige Prüfung und Wartung gemäß den Anforderungen der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) sowie der DIN EN 62561 durchzuführen. Die Wartung und Prüfung umfasst insbesondere: Sichtprüfung sämtlicher Blitzschutz- und Erdungsleitungen auf Korrosion, Beschädigung, lockere Verbindungen oder unzulässige Veränderungen Kontrolle der Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanschlüsse auf festen Sitz und ausreichende Verbindung Prüfung der Trennstellen auf Funktionsfähigkeit und Sauberkeit Messung des Erdungswiderstands und Dokumentation der Messergebnisse Überprüfung des Potentialausgleichs sowie der Verbindung zur Haupterdungsschiene Erstellung eines Prüf- und Wartungsprotokolls gemäß DIN EN 62305-3 Die Wartung ist alle 2 Jahre während der 4-jährigen Gewährleistungsdauer durchzuführen. Nach Abschluss jeder Wartung ist dem Auftraggeber ein digitales Wartungsprotokoll vorzulegen, welches alle Messwerte, Prüfergebnisse und ggf. festgestellten Mängel enthält.
01.__.0040
Wartung Blitzschutzanlage
1.00
psch