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Allgmeine Vorbemerkungen 1. Allgemeines / Geltungsbereich
Dieses Leistungsverzeichnis umfasst die Innenputzarbeiten für das Bauvorhaben Seniorenwohnen Birkenlicht, Siebenbürgenweg 9, 89168 Niederstotzingen.
Die Leistungen sind vollständig, funktionsfähig und fachgerecht herzustellen. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind mit den Einheitspreisen abgegolten, soweit sie nicht als Besondere Leistungen gesondert ausgeschrieben sind.
Die nachfolgenden Vorbemerkungen gelten ergänzend zu den Leistungspositionen dieses Leistungsverzeichnisses.
2. Vertragsgrundlagen / Rangfolge
Vertragsgrundlagen sind insbesondere die VOB/B sowie die VOB/C in der jeweils gültigen Fassung. Für das Gewerk Innenputz gilt insbesondere die DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten.
Ergänzend gelten die Projektunterlagen, insbesondere Pläne, Details, Baubeschreibung, die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen dieses Leistungsverzeichnisses sowie die Leistungspositionen.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: Positionsbeschreibung -->ZTV --> Allgemeine Vorbemerkungen --> übrige Projektunterlagen
3. Besichtigung / Kalkulationsgrundlagen
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse, den Bauzustand, Zugänglichkeiten, Transportwege, Lagerflächen sowie Schnittstellen zu anderen Gewerken zu informieren.
Unklarheiten, fehlende Angaben oder erkannte Widersprüche sind vor Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen.
Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass er alle für die Preisbildung maßgeblichen Umstände berücksichtigt hat.
4. Leistungsumfang / Systematik der Putzarbeiten
Mauerwerkswände werden grundsätzlich verputzt, soweit nicht ausdrücklich abweichend ausgewiesen.
In den Wohngeschossen sind Mauerwerkswandflächen mit einem einlagigen Gips- bzw. Kalkgipsputz gemäß Positionsbeschreibung herzustellen.
Im Untergeschoss, in den Treppenhäusern sowie in den der Erschließung der Wohnungen dienenden Fluren sind die gemauerten Wandflächen mit einem mineralischen Unterputz gemäß Positionsbeschreibung herzustellen.
Der ggf. nachfolgende Klima-Dekorputz / Oberputz ist nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses, sondern wird durch das Gewerk Maler ausgeführt.
Nassbereiche werden im Rahmen der Mengenermittlung und Positionsbeschreibung gesondert berücksichtigt.
5. Betonflächen / Abgrenzung zu Folgegewerken
Betonflächen an Wänden und Decken sind nur insoweit Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses, wie diese in der Mengenermittlung oder Positionsbeschreibung ausdrücklich als zu verputzen ausgewiesen sind.
Betonoberflächen im Untergeschoss, die nicht ausdrücklich zur Putzbearbeitung ausgeschrieben sind, bleiben unbehandelt.
Spachtel-, Ausgleichs- und Egalisierungsarbeiten an Betonflächen, insbesondere Lunkerschluss, Porenverschluss, Gratausgleich, Oberflächenangleichungen und Qualitätsstufen der Betonflächen, sind nicht Bestandteil dieses Gewerks, soweit nicht ausdrücklich abweichend ausgeschrieben.
6. Abgrenzung zu Malerarbeiten / Endoberflächen
Dieses Leistungsverzeichnis umfasst die Herstellung der putztechnischen Untergründe und Putzoberflächen gemäß Positionsbeschreibung.
Dekorative Oberputze, insbesondere Klima-Dekorputz, sowie Anstriche, Beschichtungen, Tapezierarbeiten und Dispersionsputze sind nicht Bestandteil dieses Gewerks, sofern sie nicht ausdrücklich in einzelnen Positionen beschrieben sind.
Der Auftragnehmer hat seine Leistung so herzustellen, dass sie als mangelfreier und geeigneter Untergrund für die nachfolgenden Malerarbeiten dient.
7. Profile / Eckschutz / Anschlussprofile
Eckschutzschienen, Putzprofile sowie Anschluss-, Trenn- und Anputzprofile werden im Leistungsverzeichnis als eigene Positionen ausgeschrieben.
Diese Leistungen sind nicht pauschal in den Flächenpositionen enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich in den jeweiligen Positionsbeschreibungen geregelt ist.
8. Koordination / Ausführungsvoraussetzungen
Der Auftragnehmer hat die zur Ausführung erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere Untergrundzustand und Vorleistungen, rechtzeitig zu prüfen und etwaige Bedenken oder Behinderungen gemäß VOB/B unverzüglich anzuzeigen.
Die technischen Anforderungen und Ausführungsstandards ergeben sich aus den ZTV dieses Leistungsverzeichnisses.
Das Gebäude ist zum Zeitpunkt der Putzarbeiten geschlossen und beheizbar. Abweichungen oder Behinderungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
9. Aufmaß / Abrechnung / Nachweise
Die Abrechnung erfolgt nach den im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheiten und den Aufmaßregeln der VOB/C DIN 18350, soweit in den Positionen nichts Abweichendes geregelt ist.
Aufmaße sind prüffähig zu erstellen und auf Verlangen nachzuweisen.
Der Auftragnehmer hat die für das Bauvorhaben erforderlichen Produkt- und Nachweisdokumentationen vollständig und prüffähig vorzulegen.
Allgmeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1. Grundlagen / Allgemeines
Die Ausführung erfolgt nach VOB/B, VOB/C, den anerkannten Regeln der Technik sowie insbesondere nach DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten in der jeweils gültigen Fassung.
Maßgebend sind die Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses. Die technischen Anforderungen dieser ZTV gelten ergänzend.
Die Leistung ist so zu erbringen, dass eine mangelfreie, für die vorgesehenen Folgegewerke geeignete Ausführung entsteht.
2. Angaben zur Baustelle / Kalkulatorische Nebenaufwendungen
Sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Innengerüste, auch über 2,00 m hinaus, sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet, sofern sie nicht ausdrücklich als eigene Position ausgeschrieben sind.
Alle Aufwendungen für Anlieferung, Abladen, Zwischenlagerung, innerbetriebliches Vertragen bis zur Verwendungsstelle sowie Rücktransport und Entsorgung von Reststoffen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer sorgt für den ordnungsgemäßen Schutz seiner Materialien und Geräte sowie für eine saubere und sichere Baustellenorganisation im Rahmen seiner Leistung.
3. Ausführungsumfang / Bauteile
Zu bearbeiten sind Mauerwerksflächen sowie - soweit in den Positionen ausdrücklich ausgewiesen - zu verputzende Betonflächen bis zu den in den Positionen beschriebenen Putzhöhen.
Betonspachtel-, Porenverschluss- und Egalisierungsarbeiten sind nicht Bestandteil dieses Gewerks, sofern nicht ausdrücklich ausgeschrieben.
Die jeweilige Putzart ergibt sich aus den Positionsbeschreibungen.
In den Wohngeschossen ist ein Gips- bzw. Kalkgipsputz als Innenputz herzustellen.
Im Untergeschoss, in Treppenhäusern und Erschließungsfluren ist der ausgeschriebene mineralische Putz als Untergrund für nachfolgende Malerarbeiten auszuführen. Ein dekorativer Oberputz ist nicht Bestandteil dieses Gewerks.
4. Untergrundprüfung / Vorarbeiten
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Putzgründe zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Festigkeit, Sauberkeit, Ebenheit, Saugverhalten, Feuchtigkeit sowie Trennmittelresten.
Ungeeignete Untergründe sind der Bauleitung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.
Vor Ausführung sind die zu putzenden Flächen abzufegen und von losen Bestandteilen, Staub, Mörtelgraten und haftungsmindernden Stoffen zu befreien.
Erforderliche Vorbehandlungen des Untergrundes, insbesondere Reinigen, Aufrauen, Entfernen von Putzresten sowie lokale Ausbesserungen, sind nach den anerkannten Regeln der Technik bzw. nach Positionsbeschreibung auszuführen.
5. Untergrundvorbehandlung / Haftbrücken / Vornässen
Stark saugende Untergründe, insbesondere Ziegelmauerwerk, sind fachgerecht vorzunässen oder entsprechend dem Putzsystem zu konditionieren.
Betonflächen, soweit als zu verputzen ausgeschrieben, sind mit einer geeigneten Haftbrücke bzw. Haftgrundierung systemgerecht vorzubehandeln.
Materialsysteme wie Putzmörtel, Haftbrücken, Grundierungen, Gewebe und Profile sind aufeinander abgestimmt und systemkompatibel einzusetzen.
6. Schichtdicken / Mindestdicke
Sofern positionsbezogen nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für Innenputzflächen eine Mindestschichtdicke von 10 mm.
Unterschreitungen sind unzulässig.
Erforderliche Mehrdicken infolge üblicher Untergrundtoleranzen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben.
7. Oberflächenstandard
Sofern positionsbezogen nichts anderes gefordert ist, ist in den Wohnbereichen eine Oberflächenqualität Q2 herzustellen.
Höhere Oberflächenqualitäten, insbesondere Q3, Q4 oder streiflichtkritische Sonderanforderungen, sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschrieben oder schriftlich angeordnet werden.
In Bereichen, die als Untergrund für nachfolgende Beschichtungen oder dekorative Oberputze des Malergewerks dienen, ist die Oberfläche so herzustellen, dass sie für das vorgesehene Folgegewerk fachgerecht geeignet ist.
Klima-Dekorputz, Dispersionsputze und sonstige dekorative Endbeschichtungen sind nicht Bestandteil dieses Gewerks.
8. Bewegungsfugen / Anschlüsse / Rissminimierung
Bewegungsfugen des Bauwerks sind an gleicher Stelle und mit gleicher Bewegungsmöglichkeit bis in die Putzoberfläche zu übernehmen. Hierfür sind geeignete Dehnfugenprofile vorzusehen, soweit dies nicht gesondert ausgeschrieben ist.
Anschlusspunkte und Materialwechsel, insbesondere Beton/Mauerwerk, unterschiedliche Baustoffe sowie kritische Übergänge, sind rissminimierend auszuführen.
Erforderliche Gewebeeinlagen sind systemgerecht einzubauen.
Übergänge zwischen Putz- und Trockenbauflächen sind mit geeigneten Anschlussprofilen bzw. Trennsystemen beweglich voneinander zu trennen.
9. Profile / Eckschutz
Eckschutzschienen sind an allen vorspringenden Ecken und Kanten, die verputzt werden, lot- und fluchtrecht zu setzen.
Profile sind passend zum Putzsystem und zum Einsatzbereich auszuwählen, z. B. verzinkt, Edelstahl oder Kunststoff entsprechend Beanspruchung und Herstellerfreigabe.
Soweit Profile oder Eckschutz als eigene Positionen ausgeschrieben sind, gelten deren Positionstexte vorrangig.
10. Besondere Ausführungsbereiche
Heizkörpernischen und Flächen hinter Heizkörpern sind fachgerecht herzustellen; erforderliche Vorarbeiten sind so zu koordinieren, dass die Gesamtleistung ohne Qualitätsminderung ausgeführt werden kann.
Anschlüsse an Einbauteile, Zargen und Installationen sind sauber und funktionsgerecht herzustellen.
Verschmutzungen angrenzender Bauteile sind unverzüglich zu entfernen.
11. Schutzmaßnahmen / Sauberkeit / Entsorgung
Angrenzende Bauteile, insbesondere Fenster, Türen, Beschläge, eloxierte Teile, Naturstein, Fliesen und sonstige fertige Oberflächen, sind gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Soweit Abklebe- und Abdeckmaßnahmen als eigene Position ausgeschrieben sind, ist diese Leistungsabgrenzung maßgebend.
Arbeitsbereiche sind laufend sauber zu halten. Restmaterial, Verschnitt und Verpackungen sind regelmäßig zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
12. Arbeitsschutz / Vorschriften
Es gelten die einschlägigen Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung sowie behördliche Vorgaben.
Leistungen, die für eine sichere und regelkonforme Ausführung erforderlich sind, sind als Nebenleistungen in die Einheitspreise einzurechnen, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind.
13. QNG / NaWoh - Schadstoffvermeidung und Nachweise
Für das Bauvorhaben wird eine Zertifizierung nach QNG / NaWoh angestrebt. Für dieses Gewerk sind daher die Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien einzuhalten.
Maßgeblich sind insbesondere die Anforderungen des einschlägigen QNG-Anhangdokuments zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien sowie die zugehörigen Nachweise zur Raumluftqualität.
Als relevante Produkte dieses Gewerks gelten insbesondere:
Putzmörtel,
Haftbrücken, Grundierungen und Voranstriche,
Armierungsgewebe,
Spachtel- und Füllmassen dieses Gewerks,
Kleber, Ansetzmörtel, Profilkleber,
Anschluss- und Dichtstoffe,
Profile, soweit eingebaut.
Es dürfen ausschließlich Produkte eingesetzt werden, die die Anforderungen der QNG-/NaWoh-Nachweisführung erfüllen.
Der Auftragnehmer hat für alle eingesetzten Produkte vor Einbau bzw. Verarbeitung eine vollständige Nachweisführung vorzulegen.
Der Nachweis kann insbesondere erfolgen durch:
QNG-ready- bzw. SHI-Nachweis oder gleichwertig,
Herstellererklärung / Konformitätserklärung,
Prüfberichte gemäß einschlägigen Nachweisverfahren.
Mindestens vorzulegen sind:
Produktdatenblatt,
Sicherheitsdatenblatt,
eindeutige Produktbezeichnung,
Liefer- bzw. Chargennachweis, soweit verfügbar,
QNG-/NaWoh-Nachweis bzw. Konformitätserklärung,
Übersichtsliste der eingesetzten Produkte mit Hersteller, Einsatzbereich und Nachweisart.
Der Einbau und die Verarbeitung dürfen erst nach Prüfung und Freigabe der Nachweise durch den Auftraggeber bzw. den benannten Auditor erfolgen.
Produktänderungen und Substitutionen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Maßgeblich ist nicht nur die technische Gleichwertigkeit, sondern die nachgewiesene QNG-Konformität.
Der Auftragnehmer hat eine fortlaufende digitale Produkt- und Nachweisdokumentation zu führen und spätestens zur Abnahme des Gewerks vollständig zu übergeben.
Fehlende oder unvollständige Nachweise gelten als nicht vertragskonforme Leistung; hieraus resultierende Nachlieferungen, Prüfungen oder Produktwechsel gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Vorbereitende Maßnahmen
01
Vorbereitende Maßnahmen
01.__.0001 Baustelleneinrichtung, Innenputzarbeiten Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung für die Ausführung sämtlicher Leistungen dieses Gewerks. Umfasst insbesondere (nicht abschließend):
An- und Abtransport sowie Bereitstellen der für das Gewerk erforderlichen Geräte, Maschinen und Hilfsmittel.
Einrichten der gewerkespezifischen Arbeitsbereiche inkl. erforderlicher Schutz- und Sicherungsmaßnahmen im eigenen Arbeitsbereich.
Vorhalten, Umsetzen und Rückbau der gewerkespezifischen Hilfseinrichtungen (z. B. Misch-/Putzstationen, Materialbereitstellungsplätze, Schlauch-/Leitungsführungen, Kleinhebemittel), soweit erforderlich.
Gewerkespezifische Baustellenordnung und laufende Reinigung im eigenen Arbeitsbereich; Beseitigen von Verschnitt, Verpackungen und Reststoffen aus dem Gewerk inkl. fachgerechter Entsorgung.
Räumen der Arbeitsbereiche bei Fertigstellung des Gewerks.
Abrechnung
Pauschal, vollständig, für das gesamte Gewerk.
Hinweis zur Abgrenzung
Innengerüste sind - sofern nicht gesondert ausgeschrieben - in den Einheitspreisen der jeweiligen Leistungen enthalten bzw. in der Baustelleneinrichtung nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich gefordert wird.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung, Innenputzarbeiten
L
1.00
psch
01.__.0002 Abkleben/ Abdecken schmutzempfindlicher und -gefährdeter Bauteile Abkleben und Abdecken sämtlicher schmutzempfindlicher bzw. schmutzgefährdeter Bauteile und Oberflächen im Arbeits- und Einflussbereich der Innenputzarbeiten. Dazu zählen insbesondere (nicht abschließend): Fenster- und Türelemente, Zargen, Verglasungen, Beschläge, fertige Metall-/ Holzoberflächen, sichtbare Installationen und Einbauten, Schalter-/Steckdosenprogramme, Bodenflächen, Treppen, Geländer, Naturstein-/Fliesenflächen sowie sonstige angrenzende Bauteile.
Leistungsumfang:
Liefern und Anbringen geeigneter Schutzmaterialien (z. B. Schutzfolien, Abdeckvlies/Kartonage, Kantenschutz, geeignete Klebebänder).
Ausbilden dichter Anschlüsse/Stöße, soweit zur sicheren Schutzwirkung erforderlich.
Laufende Kontrolle und erforderliche Erneuerung/ Instandhaltung während der Ausführung.
Rückstandsfreie Entfernung nach Abschluss der Arbeiten in den jeweiligen Bereichen.
Entsorgung der Schutzmaterialien.
Qualitätsanforderungen
Schutzmaterialien untergrund- und bauteilgerecht auswählen; Beschädigungen, Verfärbungen und Kleberückstände ausschließen.
Funktionsfähigkeit angrenzender Bauteile nicht unzulässig beeinträchtigen; erforderliche Freischnitte herstellen.
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich abgeklebter/abgedeckter Schutzfläche in m², gemessen als projizierte Fläche des geschützten Bauteils/der geschützten Oberfläche.
Überlappungen, Stöße, Umschläge, Befestigungszugaben sowie Verschnitt werden nicht gesondert gerechnet und sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Mehrlagige Abdeckungen werden einlagig nach Fläche abgerechnet.
01.__.0002
Abkleben/ Abdecken schmutzempfindlicher und -gefährdeter Bauteile
320.00
m²
01.__.0003 Untergrund reinigen, haftmindernde Rückstände entfernen Reinigen der zu verputzenden Untergründe als Vorbereitung für die Innenputzarbeiten. Entfernen von haftmindernden Rückständen und Verschmutzungen, die die Haftung oder den Verbund des Putzsystems beeinträchtigen können.
Leistungsumfang (insbesondere):
Abfegen/Abbürsten der Putzflächen; Entfernen von Staub, losem Material, Mörtelresten, Graten, Zementschlämmen, Sinterschichten, Ausblühungen sowie sonstigen Anhaftungen.
Entfernen von haftmindernden Stoffen wie Trennmitteln, Schalölen, Wachs-/Fett-/Ölresten, Farbresten, Kleberresten, Bitumen-/Dichtstoffresten u. Ä., soweit im Arbeitsbereich vorhanden.
Freilegen/Anarbeiten von Anschlüssen, soweit zur fachgerechten Ausführung erforderlich (ohne Lieferung/Einbau von Profilen, sofern diese gesondert ausgeschrieben sind).
Nicht fachgerecht erstelltes Mauerwerk für den Putzauftrag vorbereiten. Offene Mörtelfugen und sonstige Fehlstellen mit einem geeignenten Mauermörtel schließen.
Abtransport und fachgerechte Entsorgung der bei den Reinigungsarbeiten anfallenden Rückstände.
Hinweise zur Abgrenzung
Reinigen/Entfernen von Rückständen, die aus eigenen Arbeiten entstehen, ist mit den Einheitspreisen der jeweiligen Leistungen abgegolten. Diese Position umfasst die Vorbereitung der Untergründe als Voraussetzung für die Putzarbeiten.
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich gereinigter Putzfläche in m² (projizierte Fläche). Öffnungen werden entsprechend den Aufmaßregeln der VOB/C DIN 18350 behandelt.
01.__.0003
Untergrund reinigen, haftmindernde Rückstände entfernen
2,610.00
m²
01.__.0004 Elektroschlitze schließen, für nachfolgenden Gipsputz Schließen von bauseits erstellten Elektroschlitzen aus der Rohinstallation in Wandflächen, die anschließend einen Innenputz auf Gipsbasis erhalten. Ausführung inkl. Reinigen der Schlitzflanken, Vornässen/Anfeuchten soweit erforderlich, kraftschlüssiges Verfüllen und Herstellen eines bündigen Untergrundes als Putzgrund.
Leistungsumfang:
Schlitzflanken von Staub/losen Bestandteilen reinigen.
Hohlräume hinter Leitungen vermeiden; vollflächig und hohlraumfrei verfüllen.
Oberfläche bündig zur Wand herstellen; Überstände entfernen.
Nachfolgende Putzarbeiten gemäß den Flächenpositionen.
Material
Schließen mit Gipsputz / gipsgebundenem Füllmörtel, kompatibel zum nachfolgenden Gipsputzsystem.
Abgrenzung
Diese Position umfasst ausschließlich das Schließen der Schlitze. Flächiges Verputzen/Feinspachteln und Oberflächenherstellung sind Bestandteil der jeweiligen Putzflächenpositionen.
Einheit
lfm
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich geschlossener Schlitzlänge in lfm. Schlitzbreite/-tiefe gemäß Rohinstallation; Nebenarbeiten sind im Einheitspreis enthalten.
01.__.0004
Elektroschlitze schließen, für nachfolgenden Gipsputz
920.00
m
01.__.0005 Elektroschlitze schließen, für nachfolgenden Kalk-Zementputz Schließen von bauseits erstellten Elektroschlitzen aus der Rohinstallation in Wandflächen, die anschließend einen Kalk-Zementputz erhalten. Ausführung inkl. Reinigen der Schlitzflanken, Vornässen soweit erforderlich, kraftschlüssiges Verfüllen und Herstellen eines bündigen Untergrundes als Putzgrund.
Leistungsumfang:
Schlitzflanken von Staub/losen Bestandteilen reinigen.
Hohlräume hinter Leitungen vermeiden; vollflächig und hohlraumfrei verfüllen.
Oberfläche bündig zur Wand herstellen; Überstände entfernen.
Nachfolgende Putzarbeiten gemäß den Flächenpositionen.
Material
Schließen mit Mauermörtel; ersatzweise Kalk-Zementputz (mineralisch), kompatibel zum nachfolgenden Kalk-Zementputzsystem.
Abgrenzung
Diese Position umfasst ausschließlich das Schließen der Schlitze. Flächiges Verputzen/Feinfilzen und Oberflächenherstellung sind Bestandteil der jeweiligen Putzflächenpositionen.
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich geschlossener Schlitzlänge in lfm. Schlitzbreite/-tiefe gemäß Rohinstallation; Nebenarbeiten sind im Einheitspreis enthalten.
01.__.0005
Elektroschlitze schließen, für nachfolgenden Kalk-Zementputz
100.00
m
02 Profile, Eckschutz, Anschlussausbildung
02
Profile, Eckschutz, Anschlussausbildung
02.__.0001 Armierungsgewebe an Einzelflächen (Rissgefährdete Bereiche) Liefern und Einlegen von alkalibeständigem Textilglas- Armierungsgewebe in die nasse Putz- bzw. Spachtelschicht an Einzelflächen zur Verminderung von Rissabzeichnungen. Ausführung in besonders rissgefährdeten Bereichen, z. B.:
Untergrundmaterialwechsel (z. B. Beton/Mauerwerk),
stumpfe Mauerstöße
Übergänge/ Einbauteile (z. B. Rollladenkästen),
Dämmplatten an Öffnungsecken als Diagonalbewehrung, Zuschnitte ca. 50 × 30 cm,
sonstige Teilflächen nach Anordnung.
Ausführung: Gewebe blasen- und faltenfrei in den frischen Mörtel einlegen und so positionieren, dass es im oberen Drittel der Armierungsschicht liegt; Überlappungen systemgerecht ausführen.
Fabrikat/Typ: Baumit StarTex Fein oder gleichwertig.
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter armierter Teilfläche in m² (projizierte Fläche).
Zuschnitte (z. B. Diagonalbewehrung) werden nach ihrer projizierten Fläche gerechnet. Überlappungen, Verschnitt und Materialmehrbedarf sind im Einheitspreis enthalten.
02.__.0001
Armierungsgewebe an Einzelflächen (Rissgefährdete Bereiche)
130.00
m²
02.__.0002 Putzabschlussprofil Liefern und fachgerechtes Setzen von Putzabschlussprofilen (Putzschienen) zur Ausbildung von geraden, flucht- und lotrechten Putzabschlüssen an Innenflächen, z. B. an Kanten, Abschlüssen zu angrenzenden Bauteilen/Materialwechseln sowie an definierten Putzenden gemäß Planung/Anordnung.
Leistungsumfang:
Profile in geeigneter Ausführung für Innenräume (z. B. verzinkt / Edelstahl / Kunststoff, abhängig von Einsatzbereich),
Zuschnitt, Gehrungsschnitte, passgenaues Anarbeiten an Ecken/Anschlüssen,
Ausrichten (Flucht/ Lot/ Ebenheit) und befestigen/ setzen,
Einbetten in die Putzlage und Herstellung eines sauberen, geraden Putzabschlusses,
Reinigung der angrenzenden Bereiche von Putzresten unmittelbar nach Ausführung.
Hinweise
Profilart/-material gemäß Einsatzbereich (z. B. Feuchte- beanspruchung) und gemäß ZTVB/Herstellervorgaben.
Fugen/Stöße der Profile sauber ausbilden; Überstände/ Grate vermeiden.
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich eingebauter Profillänge in lfm (mittig gemessen). Zuschnitte, Gehrungen, Stoßausbildungen, Verschnitt sowie Befestigungsmittel sind im Einheitspreis enthalten.
02.__.0002
Putzabschlussprofil
O
1.00
m
02.__.0003 Putzanschluss an Fenster und Türen mit Anputzleiste Herstellen eines Putzanschlusses an Fenster- und Türelementen mittels Anputzleiste/Anschlussleiste aus Hart-PVC zur Ausbildung eines luftdichten Anschlusses zwischen Putzfläche und Bauteil. Ausführung gemäß Planung/Anordnung.
Leistungsumfang:
Liefern und montieren einer Hart-PVC-Anputzleiste, selbstklebend,
mit zusätzlichem Klebestreifen zur Aufnahme/ Fixierung einer Abdeckfolie (Schutz der Fenster-/Türoberflächen während der Putzarbeiten),
flucht- und lotgerechtes Ansetzen/Ankleben am Rahmen,
Ausbildung eines sauberen, geraden und rissminimierten Putzanschlusses (Einbettung/Anputzen gemäß System),
erforderliche Zuschnitte, Gehrungen, Stoßausbildungen, Ecken, Anschlussdetails.
Qualitätsanforderungen
Anschluss dauerhaft luftdicht und sauber ausbilden; Verschmutzungen am Rahmen vermeiden und unmittelbar entfernen.
Untergrund am Rahmen vor Montage sauber, trocken und tragfähig; Haftflächen geeigneterweise vorbereiten.
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich hergestellter Anschlusslänge in lfm (mittig gemessen). Zuschnitte, Gehrungen, Stöße, Befestigung/Verklebung sowie Nebenarbeiten sind im Einheitspreis enthalten.
02.__.0003
Putzanschluss an Fenster und Türen mit Anputzleiste
570.00
m
02.__.0004 Kantenausbildung mit Eckschutzwinkel Kantenausbildung an Außenecken sowie an Kanten von Mauerwerksöffnungen (z. B. Tür- und Fensteröffnungen, Durchgänge, Nischen) mittels Eckwinkel/ Eckschutzprofil zur Herstellung gerader, stoßfester und flucht-/lotrechter Kanten.
Leistungsumfang:
Liefern und setzen von Eckwinkeln/Eckschutzprofilen für Innenräume verzinkt.
Zuschnitt, Gehrungen, passgenaues Anarbeiten an Öffnungsecken und Kanten,
Ausrichten (Lot/Flucht) und Fixieren,
Einbetten in die Putzschicht (vollflächig anliegend), Herstellung einer sauberen, geraden Kante,
Stoß- und Anschlussausbildung der Profile, Reinigung der angrenzenden Flächen.
Qualitätsanforderungen
Kanten lot- und fluchtgerecht, ohne Wellenbildung; Profile vollständig eingebettet, ohne sichtbare Grate/Überstände.
Profilstöße sauber ausbilden; Überlappungen/Versätze vermeiden.
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich eingebauter Profillänge in lfm (mittig gemessen). Zuschnitte, Gehrungen, Stoßausbildungen, Verschnitt und Befestigungsmittel sind im Einheitspreis enthalten.
02.__.0004
Kantenausbildung mit Eckschutzwinkel
607.80
m
02.__.0005 Trennfuge an angrenzenden Bauteilen mittels Trennband Herstellen einer elastischen Trennung (Trennfuge) zwischen Innenputz und angrenzenden Bauteilen, z. B. an Anschlüssen Wand/Deckenuntersicht (Geschossdecken), Unterzügen, Stützen, Schacht- und Fertigbauteilen sowie sonstigen angrenzenden Bauteilen, mittels selbstklebendem Trennband aus PE-Schaumstoff.
Leistungsumfang / Ausführung:
Untergrund trocken, eben, staub- und fettfrei sowie frei von haftmindernden Rückständen; geeignet für Verklebung.
Trennband vor Auftrag des Unterputzes zugfrei in Breite der gewünschten Putzdicke auf das angrenzende Bauteil aufkleben.
Nach Erhärtung überstehendes Band bei Bedarf sauber mit scharfem Messer bündig abschneiden.
Nachfolgende Beschichtungen (z. B. Oberputz, Tapeeten, Anstriche) bis an das angrenzende Bauteil über das Trennband hinweg führen.
Materialanforderungen (Mindestanforderungen)
Trennband aus PE-Schaumstoff, selbstklebend, Bandstärke 5 mm.
Verarbeitung nur bei Luft-/Material-/Untergrundtemperaturen +5 °C bis +30 °C.
Leitprodukt / Gleichwertigkeit
Leitprodukt: akurit MPP Mapapolk-Band (Sievert) oder gleichwertig.
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich verlegter Bandlänge in lfm. Zuschnitte, Stöße, Ecken/Gehrungen sowie Nebenarbeiten sind im Einheitspreis enthalten.
02.__.0005
Trennfuge an angrenzenden Bauteilen mittels Trennband
716.00
m
02.__.0006 Bewegungsfugenprofil zur Übernahme von Gebäudetrennfugen Übernahme vorhandener Gebäudetrennfugen/Bewegungsfugen in Wandflächen in den Innenputz. Ausbildung der Fuge deckungsgleich zur Rohbaufuge mittels geeignetem Bewegungsfugenprofil für Innenputz.
Leistungsumfang / Ausführung:
Fugenverlauf aufnehmen, anzeichnen und über gesamte Höhe/Fläche fortführen.
Putz beidseitig bis an die Fuge heranführen; kraftschlüssige Überbrückung vermeiden.
Bewegungsfugenprofil lot- und fluchtgerecht setzen und systemgerecht in die Putzschicht einbetten; saubere, rissminimierte Fugenränder herstellen.
Profilstöße, Ecken und Übergänge fachgerecht ausbilden.
Das Fugenprofil muss eine Mindestbauteilbewegung von 3,0mm aufweisen. Entpsprechnde Nachweise sind vor Ausführung der Bauleitung vorzulegen
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich hergestellter Fugenlänge in lfm. Zuschnitte, Stöße, Nebenarbeiten sind im EP enthalten.
02.__.0006
Bewegungsfugenprofil zur Übernahme von Gebäudetrennfugen
O
1.00
m
02.__.0007 Rippenstreckmetall als Putzträger auf rissgefährdeten Bereichen Liefern, zuschneiden und fachgerecht anbringen eines Rippenstreckmetalls als Putzträger auf rissgefährdeten Bereichen sowie auf nicht direkt verputzbaren, jedoch tragfähigen Putzuntergründen, ausschließlich nach besonderer Anordnung der örtlichen Bauleitung.
Ausführung insbesondere in Teilbereichen mit erhöhter Rissgefährdung
Leistungsumfang:
Liefern des geeigneten Putzträgers aus Rippenstreckmetall,
Zuschneiden auf erforderliches Maß,
fachgerechtes Ansetzen, Ausrichten und Befestigen auf dem Untergrund,
Befestigung einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel gemäß Herstellervorgaben,
Ausbildung der Stoß- und Überlappungsbereiche,
passgenaues Anarbeiten an angrenzende Bauteile und Öffnungen.
Technische Anforderungen:
Überlappung im Stoßbereich mindestens 50 mm,
Überdeckung auf benachbarte Bauteile mindestens 100 mm,
Befestigung mit ca. 8 bis 10 Befestigungselementen je m² bzw. gemäß Herstellervorgabe, sofern im Einzelfall ein höherer Befestigungsaufwand erforderlich wird,
Ausführung nur auf tragfähigem, geeignet vorbereitetem Untergrund.
Material:
Putzträger aus Rippenstreckmetall, z. B. Stucanet oder gleichwertig.
Abrechnung / Aufmaßregel:
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fläche des eingebauten Putzträgers in m², gemessen in der projizierten Fläche. Überlappungen, Verschnitt, Zuschnitte, Befestigungsmittel sowie sämtliche Nebenarbeiten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
02.__.0007
Rippenstreckmetall als Putzträger auf rissgefährdeten Bereichen
30.00
m²
02.__.0008 Luftdichte Abdichtung von Fassadendurchdringungen Liefern und fachgerechtes Herstellen einer luftdichten Abdichtung im Bereich von Fassadendurchdringungen von Lüftungsleitungen vor Ausführung der Innenputzarbeiten.
Ausführung an durch die Außenwand geführten Lüftungsrohren einer dezentralen Lüftungsanlage.
Bei den Durchdringungen handelt es sich um Kunststoffrohre DN 125. Die Anschlussfuge zwischen Mauerwerk und Lüftungsrohr ist vor dem Putzauftrag mit einem geeigneten, dauerhaft luftdicht wirkenden Klebeband / Anschlussband fachgerecht abzudichten.
Leistungsumfang:
Prüfen und Vorbereiten der Haftflächen,
Reinigen der Anschlussbereiche von Staub, losen Bestandteilen und haftungsmindernden Stoffen,
Liefern und Anbringen eines geeigneten luftdichten Klebebandes zur Abdichtung der Anschlussfuge zwischen Mauerwerk und Kunststoffrohr,
hohlraumfreie, umlaufend dichte Verklebung,
fachgerechtes Anarbeiten an den Untergrund und das Rohr,
Einhaltung der Mindestüberdeckungen und Verarbeitungsvorgaben des Herstellers,
Schutz der ausgeführten Abdichtung bis zur nachfolgenden Putzüberarbeitung.
Material:
Geeignetes luftdichtes Anschlussband, z. B. Euraseal, Hersteller Würth, oder gleichwertig.
Anforderungen:
Dauerhaft luftdichte Ausführung der Anschlussstelle,
Verträglichkeit mit dem Untergrund Mauerwerk sowie dem Kunststoffrohr muss gegeben sein, Verarbeitung ausschließlich nach Herstellervorgaben, Untergrund muss tragfähig, sauber, trocken bzw. zur Verklebung geeignet sein.
Abrechnung / Aufmaßregel:
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Anzahl der abgedichteten Rohrdurchdringungen in Stück. Sämtliche Nebenarbeiten, erforderliche Zuschnitte, Überlappungen, Andrückarbeiten, Hilfsstoffe sowie Befestigungs- und Anschlussarbeiten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
02.__.0008
Luftdichte Abdichtung von Fassadendurchdringungen
42.00
St
03 Innenputz (Entwurf)
03
Innenputz (Entwurf)
03.__.0001 Haftbrücke für Gipsputz auf Beton Herstellen einer quarzgefüllten Haftbrücke in Innenräumen als Vorbehandlung für nachfolgende gips- bzw. gipskalkgebundene Innenputze auf Beton sowie dichten, nicht bzw. gering saugenden Untergründen an Wand und Decke (soweit vorgesehen). Ausführung inkl. Untergrundkontrolle, material- und systemgerechter Applikation, Trocknung sowie Schutzmaßnahmen.
Leistungsumfang (insbesondere):
Untergrund muss sauber, staubfrei, fett-/ölfrei und ausgetrocknet sein; lose Teile entfernen.
Material verarbeitungsfertig gründlich aufrühren; keine Wasserzugabe.
Gleichmäßiger, deckender Auftrag (streichen/ walzen oder maschinell), satt aber nicht zu dick; ggf. mehrlagig mit Zwischentrocknung. Rötliche Einfärbung zur Sichtkontrolle.
Abtrocknungszeit vor Putzauftrag mind. 12 Stunden; nur vollständig trockene Schicht ist haftfähig (Wischprobe).
Verarbeitung nur bei Material-/ Untergrund-/ Lufttemperatur +5 °C bis +30 °C.
Gefährdete Bereiche schützen (Fenster, Türen, Holz, Metall etc.); Spritzer sofort mit Wasser entfernen; Werkzeugreinigung mit Wasser; Waschwasser ordnungsgemäß entsorgen.
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich behandelter Fläche (projizierte Fläche) in m². Überlappungen/ Ansätze sind im Einheitspreis enthalten.
03.__.0001
Haftbrücke für Gipsputz auf Beton
281.00
m²
03.__.0002 Haftbrücke für Gipsputz auf Dämmstoffen Anbringen eines Gips-Haftputzes als Haft- und Untergrund- schicht auf Dämmstoffflächen bzw. Leichtbauflächen im Putzgrund, z. B. an Leichtbaurollladenkästen, gedämmten Kastenelementen, Dämmplattenstreifen, oder vergleichbaren nicht mineralischen/ gering saugenden Untergründen, zur Herstellung eines geeigneten Putzgrundes für den nachfolgenden Innenputz.
Leistungsumfang / Ausführung:
Untergrund prüfen und reinigen (staubfrei, trocken, tragfähig, frei von haftmindernden Rückständen).
Systemgerechter Auftrag eines Gips-Haftputzes/Haftmörtels als Haftbrücke/ Grundlage für nachfolgende Putzlagen; vollflächig und hohlraumfrei.
Ausbildung einer gleichmäßigen Haftputzschicht als vorbereitender Putzgrund; Kanten/Übergänge innerhalb der Fläche sauber ausbilden.
Nachfolgende Innenputzlagen gemäß den jeweiligen Putzpositionen.
Abgrenzung
Gewebeeinlage/Armierung (inkl. Diagonalarmierung an Öffnungsecken) wird gesondert über eine separate Position ausgeschrieben und ist nicht Bestandteil dieser Position.
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich hergestellter Haftputzfläche in m² (projizierte Fläche). Verschnitt, Mehrbedarf und Beiarbeiten sind im Einheitspreis enthalten.
03.__.0002
Haftbrücke für Gipsputz auf Dämmstoffen
48.00
m²
03.__.0003 Haftbrücke für Kalkputz auf Beton und Dämmstoffen Herstellen einer mineralischen Haftbrücke als Vorbehandlung für nachfolgende Kalkputze auf Betonflächen sowie auf Dämmstoff-/Leichtbauflächen im Putzgrund (z. B. gedämmte Kastenelemente, Leichtbaurollladenkästen, Dämmplattenstreifen oder vergleichbare nicht bzw. gering saugende Untergründe), jeweils an Wandflächen in Innenräumen.
Leistungsumfang / Ausführung:
Untergrundprüfung und Untergrundvorbereitung: tragfähig, sauber, staubfrei, frei von haftmindernden Rückständen; lose Bestandteile entfernen.
Liefern und Aufbringen einer zementgebundenen, mineralischen Haftbrücke/Haftspritzbewurf (werkmäßig vorgemischt, maschinengängig), systemgerecht nach Herstellervorgaben.
Auftrag vollflächig und gleichmäßig mit griffiger/ rauher Oberfläche als Haftgrund für den anschließenden Kalk-Zementputz.
Trocknung/Erhärtung gemäß Systemvorgaben abwarten; nachfolgende Putzarbeiten erst nach ausreichender Erhärtung/Haftung.
Schutz angrenzender Bauteile vor Verschmutzung; Reinigung der Werkzeuge.
Anforderungen
Mineralisch, zementgebunden, für Beton und dichte/ nichtsaugende Untergründe geeignet; zur Vorbereitung von Kalkputzen..
Verarbeitung nur bei geeigneten Bedingungen (Untergrund-/Lufttemperatur i. d. R. = +5 °C; keine Frost-/Tauwasserbelastung während der Erhärtung).
Auf Dämmstoff-/ Leichtbauflächen nur bei systemgeeigneten Putzgründen (Putzgrund muss für mineralische Beschichtungen vorgesehen sein).
Abgrenzung
Gewebeeinlage/Armierung wird über eine gesonderte Position ausgeschrieben und ist nicht Bestandteil dieser Position.
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich behandelter Fläche in m² (projizierte Fläche). Überlappungen, Ansätze, Verschnitt sowie Nebenarbeiten sind im Einheitspreis enthalten.
03.__.0003
Haftbrücke für Kalkputz auf Beton und Dämmstoffen
601.00
m²
03.__.0004 Gipsputz, einlagig, Wände, Oberfläche Q2 Herstellen eines einlagigen Gipsleicht-Glättputzes als Innenputz auf Mauerwerk und Beton aller Art an Wandflächen in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte (einschl. häuslicher Küchen und Bäder). Ausführung manuell oder maschinell, einschließlich Anmischen, Auftragen, Abziehen und Glätten zur vereinbarten Oberflächenqualität.
Ausführung / Anforderungen
Putzmörtel: Gipsleicht-Putztrockenmörtel B4/50/2 nach DIN EN 13279-1 (Premium-Leichtputz IGB) oder gleichwertig.
Einlagige Ausführung, Wandflächen; Oberflächenqualität Q2 gemäß ZTVB.
Mindestschichtdicke gemäß ZTVB (hier: = 10 mm).
Untergrund tragfähig, sauber, frei von Ausblühungen und haftmindernden Rückständen; gleichmäßig ausgetrocknet.
Vor der Ausführung sind die zu bearbeitenden Flächen ausreichend vorzunässen oder mit einer untergrundkompatibelen Aufbrennsperre zu versehen, um einen frühzeitgen Entzug des Anmachwassers auszuschließen
Verarbeitung nur mit sauberem Wasser, ohne sonstige Zusätze; ausreichende Lüftung/Trocknung sicherstellen (Stoßlüften/Heizen).
Nicht für gewerblich genutzte Nassräume.
Abgrenzung
Laibungsflächen bei Öfnungen >2,5m² werden über eine gesonderte Position erfasst. Laibungen bei Flächen <2,5m² sind über die Einheitspreise abgegolten
Betonflächen nur, soweit in gesonderten Positionen ausgeschrieben (z. B. Haftbrücke/Betonflächenputz).
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich hergestellter Putzfläche in m² (projizierte Fläche). Öffnungen/Abzüge/Zuschläge nach den Aufmaßregeln der VOB/C DIN 18350, soweit im LV nicht abweichend geregelt.
03.__.0004
Gipsputz, einlagig, Wände, Oberfläche Q2
1,627.00
m²
03.__.0005 Gipsputz, einlagig, Laibungsflächen, Oberfläche Q2 Herstellen eines einlagigen Gipsleicht-Glättputzes als Innenputz auf Laibungsflächen (z. B. Fenster- und Türlaibungen, Leibungsrücksprünge, Öffnungslaibungen von Mauerwerks- öffnungen) in Innenräumen. Ausführung inkl. Anmischen, Auftragen, Abziehen und Glätten zur vereinbarten Oberflächenqualität.
Leistungsumfang:
Putzauftrag auf Laibungsflächen inkl. erforderlicher Beiarbeiten an Kanten, Ecken und Anschlüssen innerhalb der Laibung,
Ausbildung sauberer, gerader Laibungskanten; Profile/Eckschutz/Anschlussleisten nur, soweit im Titel 02 ausgeschrieben,
Oberfläche Q2 gemäß ZTVB.
Schichtdicke
Mindestschichtdicke gemäß ZTVB (= 10 mm).
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich verputzter Laibungsfläche in m², gemessen als projizierte Fläche der Laibung (Leibungstiefe × Länge).
03.__.0005
Gipsputz, einlagig, Laibungsflächen, Oberfläche Q2
54.00
m²
03.__.0006 Zulage Mehrdicke Gipsputz Zulage für die Herstellung von zusätzlichen Putzschichtdicken beim einlagigen Gipsputz an Wandflächen infolge Toleranz- überschreitungen/ Unebenheiten des Putzgrundes, sofern diese über den üblichen, in den Einheitspreisen enthaltenen Ausgleich hinausgehen.
Auslösebedingung / Abgrenzung
Übliche Ausgleichsarbeiten innerhalb der normalen Putzdickenstreuung sind in den Einheitspreisen der Grundpositionen enthalten.
Erforderlichkeit und Umfang der Mehrdicken sind vor Ausführung festzustellen und zu dokumentieren (z. B. Messprotokoll/Absteckung der Teilflächen).
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich betroffener Fläche in m² multipliziert mit der zusätzlichen Mehrdicke in mm (über Mindestdicke hinaus). Die Mehrdicke ist als mittlere Mehrdicke je Teilfläche anzusetzen; Verschnitt und Mehrbedarf sind im Einheitspreis enthalten.
03.__.0006
Zulage Mehrdicke Gipsputz
O
1.00
m2*m
03.__.0007 Einlagiger Gipsputz als Fliesenunterputz, Oberfläche Q1 Herstellen eines einlagigen Gipsputzes als Fliesenunterputz für nachfolgende Fliesen- und Plattenarbeiten auf Massivwänden/Mauerwerk in Innenräumen. Ausführung inkl. Anmischen, Auftragen, Abziehen und Herstellen der erforderlichen Untergrundqualität für nachfolgende Fliesenarbeiten.
Eignung / Einschränkungen (verbindlich)
Gips-/Gipskalkputze als Fliesenunterputze sind grundsätzlich nur geeignet:
in häuslichen Feuchträumen (z. B. Küchen und Bäder),
bis zu einem Belagsgewicht von max. 25 kg/m² einschließlich Kleber und Fugenmaterial.
Ausführung / Anforderungen
Mindestschichtdicke: = 10 mm.
Oberflächengüte: Q1 (einfacher Ausgleich; geeignet als Untergrund für Fliesenarbeiten).
Putzgrund tragfähig, sauber, frei von haftmindernden Rückständen; Untergrundprüfung vor Ausführung.
Für nachfolgende Verbundabdichtung/Fliesenkleber sind die jeweils geltenden Herstellerangaben und Systemvorgaben zu beachten (Schnittstelle Folgegewerk).
Ebenheitsanfoderungen gemäß DIN 18202:2019-07 Tablle 2 Zeile 7 ggf. erfoderlichen Putzschienen sind in den Ep einzukalkulieren
Abgrenzung
Untergrundvorbehandlung / Haftputz / Haftbrücken (z. B. auf Beton oder dichten Untergründen) wird gesondert vergütet und ist nicht Bestandteil dieser Position, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben.
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich hergestellter Putzfläche in m² (projizierte Fläche). Öffnungen/Abzüge nach VOB/C DIN 18350, soweit im LV nicht abweichend geregelt.
03.__.0007
Einlagiger Gipsputz als Fliesenunterputz, Oberfläche Q1
80.00
m²
03.__.0008 Kalkputz, innen, als Unterputz Herstellen eines Kalkputzes als Unterputz in GP, CS II, Wc0 gemäß DIN EN 998-1 auf vorbereiteten Wandflächen in Innenräumen.
Ausführung:
Untergrund prüfen und für die Putzarbeiten geeignet vorbereiten,
Kalkputz in einer mittleren Putzdicke von ca. 10 mm auftragen,
Putzfläche nach dem Ansteifen fachgerecht bearbeiten und abgezogen herstellen,
Oberfläche in Oberflächenqualität Q2, abgezogen (Standard) herstellen,
Ausführung als Untergrund für nachfolgende Oberputz- bzw. Malerarbeiten.
Vorhandener Putzgrund: Mauerwerk / vorbereiteter mineralischer Untergrund
Material / Anforderungen:
Kalkputz für den Innenbereich,
Eigenschaften und Verarbeitung nach Herstellervorgaben,
Verarbeitung als Bestandteil eines abgestimmten Putzsystems.
Hinweis:
Dekorative Oberputze und Endbeschichtungen sind nicht Bestandteil dieser Position.
Abrechnung:
Abrechnung nach tatsächlich hergestellter Putzfläche in m² gemäß VOB/C DIN 18350, soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.
03.__.0008
Kalkputz, innen, als Unterputz
990.00
m²
03.__.0009 Kalkputz, Unterputz, auf Laibungsflächen Herstellen eines Kalkputzes als Unterputz in GP, CS II, Wc0 gemäß DIN EN 998-1 auf vorbereiteten Laibungsflächen in Innenräumen, z. B. an Fenster- und Türöffnungen, Nischen sowie sonstigen Wandöffnungen.
Ausführung:
Untergrund prüfen und für die Putzarbeiten geeignet vorbereiten,
Kalkputz in einer mittleren Putzdicke von ca. 10 mm auftragen,
Laibungsflächen fachgerecht abziehen,
Anschlüsse, Kanten und Übergänge innerhalb der Laibung sauber ausbilden,
Oberfläche als Untergrund für nachfolgende Oberputz- bzw. Malerarbeiten herstellen.
Vorhandener Putzgrund: Mauerwerk / vorbereiteter mineralischer Untergrund
Material / Anforderungen:
Kalkputz für den Innenbereich,
Ausführung als mineralischer Unterputz,
Verarbeitung nach Herstellervorgaben,
Oberfläche abgezogen.
Hinweis:
Dekorative Oberputze und Endbeschichtungen sind nicht Bestandteil dieser Position.
Abrechnung / Aufmaßregel:
Abrechnung nach tatsächlich hergestellter Laibungsfläche in m², gemessen als projizierte Fläche der Laibung
(Laibungstiefe × Länge).
Überlappungen, Beiarbeiten, Zuschnitte und Verschnitt sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
03.__.0009
Kalkputz, Unterputz, auf Laibungsflächen
28.00
m²
03.__.0010 Zulage Mehrdicke Kalk-Zementputz Zulage für die Herstellung von zusätzlichen Putzschichtdicken beim einlagigen Kalkputz an Wandflächen infolge Toleranzüberschreitungen/ Unebenheiten des Putzgrundes, sofern diese über den üblichen, in den Einheitspreisen enthaltenen Ausgleich hinausgehen.
Auslösebedingung / Abgrenzung
Übliche Ausgleichsarbeiten innerhalb der normalen Putzdickenstreuung sind in den Einheitspreisen der Grundpositionen enthalten.
Erforderlichkeit und Umfang der Mehrdicken sind vor Ausführung festzustellen und zu dokumentieren (z. B. Messprotokoll/Absteckung der Teilflächen).
Abrechnung / Aufmaßregel
Abrechnung nach tatsächlich betroffener Fläche in m² multipliziert mit der zusätzlichen Mehrdicke in mm (über Mindestdicke hinaus). Die Mehrdicke ist als mittlere Mehrdicke je Teilfläche anzusetzen; Verschnitt und Mehrbedarf sind im Einheitspreis enthalten.
03.__.0010
Zulage Mehrdicke Kalk-Zementputz
O
1.00
m2*m
04 Dokumentation, Stundenlohn, QNG-Nachweise
04
Dokumentation, Stundenlohn, QNG-Nachweise
04.__.0001 Revisionsunterlagen, Dokumentation, QNG-Konformitätsnachweise Zusammenstellung, Aufbereitung und digitale Übergabe der Revisionsunterlagen für das Gewerk Innenputzarbeiten einschließlich der QNG/NaWoh-Konformitätsnachweise gemäß ZTVB. Die Unterlagen sind vollständig, prüffähig und geordnet zu erstellen und fristgerecht zu übergeben.
Leistungsumfang (mindestens)
Produkt- und Systemübersicht (Produktliste)
Übersicht aller im Gewerk eingesetzten Produkte/Komponenten (Putzmörtel, Haftbrücken/Grundierungen, Profile, Armierungsgewebe, Trennbänder u. ä.) mit Hersteller, Produktbezeichnung, Einsatzbereich/Ort.
Technische Unterlagen
Produktdatenblätter und Sicherheitsdatenblätter der tatsächlich eingesetzten Produkte.
QNG/NaWoh-Konformitätsnachweise (Bestandteil dieser Position)
Nachweise zur QNG-Konformität/Schadstoffvermeidung je Produkt gemäß ZTVB (z. B. Übereinstimmungserklärungen, Prüfberichte/Labels, ggf. SHI/QNG-ready oder gleichwertig - sofern gefordert/erforderlich).
Zuordnung der Nachweise zur Produktliste (eindeutige Produktidentifikation/Version/Charge, soweit verfügbar).
Ausführungsbezogene Dokumentation
Übersicht über ausgeführte Sonderausbildungen/Details (z. B. Gebäudetrennfugenübernahme, Trennbandanschlüsse, Profiltypen), jeweils mit Lageangaben.
Prüffähige Aufmaße/Abrechnungsunterlagen, geordnet nach Titeln/Positionen.
Form der Übergabe (ausschließlich digital)
Übergabe als strukturierte PDF-Dokumentation (durchsuchbar) inkl. Anlagen (PDF) sowie separater Produktnachweise als Einzeldateien, jeweils eindeutig benannt.
Ordnerstruktur/Register gemäß vorgegebenem Schema oder - sofern nicht vorgegeben - nach Titeln/Produktgruppen.
Frist / Übergabezeitpunkt
Digitale Übergabe spätestens 21 Kalendertage vor Abnahme des Gewerks.
04.__.0001
Revisionsunterlagen, Dokumentation, QNG-Konformitätsnachweise
L
1.00
psch
04.__.0002 Stundenlohnarbeiten, Mittellohn Ausführen von Arbeiten im Stundenlohn, die im Leistungsverzeichnis nicht eindeutig erfasst sind und nur auf besondere Anordnung auszuführen sind. Ausführung einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenleistungen im üblichen Umfang (z. B. Kleinmaterial, Handwerkzeuge).
Abrechnung / Nachweisführung
Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Stunden auf Grundlage eines Mittellohns.
Stundenlohnarbeiten sind täglich zu dokumentieren und täglich zur Gegenzeichnung vorzulegen (Stundenlohnzettel mit Datum, Ort, Tätigkeit, Anzahl Arbeitskräfte, Zeitansatz).
Material, Geräte und sonstige Aufwendungen werden nur vergütet, soweit diese nachweislich angeordnet und separat belegt sind (Lieferscheine/Belege).
Fahrtzeiten/Anfahrten werden nicht gesondert vergütet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Abrechnung
nach Aufmaß/Zeiterfassung, Stundenlohnzettel als Nachweis.
04.__.0002
Stundenlohnarbeiten, Mittellohn
15.00
h