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ZTV Putz ZTV Putz
1. Allgemeines
Für die Arbeiten innerhalb des Gebäudes erforderlichen Gerüste, auch über 2,00 m, sind durch den Auftragnehmer zu stellen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich, kostenlos und ohne Aufforderung täglich vorzunehmen. Dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18350 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Es dürfen nur die Produkte / Systeme eines Materialherstellers angeboten werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist aus Gewährleistungsgründen und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung untereinander nicht erlaubt. Die Verwendung von Materialien unterschiedlicher Hersteller führt ggf. zum Verlust der bauaufsichtlichen Zulassung.
Die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind zu beachten.
4. Angaben zur Ausführung
4.1. Allgemeines
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
In den Positionen beschriebene Profile, Leisten u.ä. einschließlich deren Befestigungsmittel sind durch den AN zu liefern und einzubauen. Die Kosten sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor Durchführung der Putz- bzw. Stuckarbeiten ist der Untergrund auf seine Eignung zu überprüfen. Die Prüfung des Putzgrundes hat gemäß VOB, Teil C, DIN 18350 im Zuge der Wahrnehmung der Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Die Feuchtigkeitsüberprüfung muß messtechnisch erfolgen, ist zu dokumentieren und dem AG zu übergeben.
Eventuelle Untergrundmängel sind vor Ausführung der Arbeiten zu reklamieren.
Sämtliche Putzflächen an Wänden und Decken sind im Rahmen der zulässigen Toleranzen im Bauwesen/Hochbau nach DIN 18202 lot- und fluchtgerecht auszuführen.
Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar oder zu erwarten sind, sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Risseverhinderung und deren Vergütung sind in diesem Zuge mit dem AG abzustimmen.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen.
Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandsfrei entfernen lassen.
Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden.
An allen Öffnungen, Ecken, vorspringenden Kanten usw. des Außen- und Innenputzes sind Putzprofile anzubringen; diese werden gemäß den Positionen im LV vergütet.
Schienen und Profile wie Eckschutzschienen, Abschlussschienen, Dehnungsfugenprofile, Randwinkel und Einfassprofile aus Metall müssen entsprechend dem Verwendungszweck verzinkt oder korrosionsresistent sein.
Drahtgeflechte, Rippenstreckmetall, Baustahlmatten u.ä. müssen frei von losem Rost sein. Textile Gewebe für den Außenbereich müssen alkalibeständig sein. Nägel, Klammern und andere Befestigungsmittel müssen bei Verwendung in feuchten Räumen und für Arbeiten mit Gips rostgeschützt sein.
4.2. Innenputz
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Innenputzen in der Qualitätsstufe Q 2 nach DIN V 18550 und dem Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich auszuführen.
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind.
Alle Elektrodosen und später freizulegende Einbauteile sind vor dem Verputzen zu kennzeichnen. Eingebaute Teile, die vom Mörtel verschmutzt werden, sind sofort zu reinigen.
Das Schließen von Leitungsschlitzen und Aussparungen ist mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern nichts Gegenteiliges ausgeschrieben wird.
Fensterbänke sind so einzuputzen, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können.
Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und Treppenpodesten haben, wenn Maßnahmen zum Trittschallschutz vorgesehen sind.
Rohre, Einbauten u.dgl. sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist.
Innenputz ist bis auf die Rohdecke zu führen. Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen.
Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben.
4.3 Außenputz
Außenputz ist möglichst bei bedeckter Witterung anzubringen. Anderenfalls ist durch Abhängen der Gerüste mit Folie o.ä. ein ausreichender Schutz gegen Sonneneinstrahlung zu gewährleisten. Analog ist der Schutz gegen Schlagregen sowie Austrocknung durch Wind sicherzustellen.
Bei verkleideten Gerüsten ist bei entsprechender Wetterlage auf Zugerscheinungen durch die Kaminwirkung zu achten; bei Erfordernis ist für eine vorübergehende Öffnung von Fassadengerüstverkleidungen zu sorgen. Diese Maßnahmen dienen der Nachbehandlung des Außenputzes und sind Nebenleistungen.
Sockelputzunterkanten sind gerade und ohne anhaftenden Restmörtel auszubilden.
Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u.ä. aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind zumindest durch Kellenschnitt zu trennen.
Es ist auf ein gleichmäßiges Oberflächenbild des Außenputzes zu achten. Das gilt besonders im Bereich der Gerüstlagen, wo auf einwandfreie Übergänge und gleichmäßige Schichtdicke zu achten ist. Flecken und Ansätze im Außenputz gelten als wesentlicher Mangel.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runter zu laden. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt.
Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang das Anhangdokument 313 aus dem QNG-Anforderungskatalog zu beachten. Die notwendigen Unterlagen, z.B. PDB, Blauer Engel, FSC u.ä., sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG zur Prüfung zu übergeben. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Produkte begonnen werden.
Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten.
ZTV Putz
01 Gipsputz
01
Gipsputz
Raumhöhe, Putzhöhe, Abrechnung Geputzt und abgerechnet wird von OK Rohboden bis mind. 10 cm über UK abgehängte Decke.
Bei Schacht- und Wandverkleidungen bis mind. 10 cm hinter die Verkleidung.
Der obere / seitliche Abschluss wird freihändig, ohne Profil, ausgeführt.
Bei Vorsatzschalen aus Gipskarton wird bis 10 cm hinter die Vorsatzschale geputzt und abgerechnet.
Der Abschluss wird freihändig, ohne Profil, ausgeführt.
Wände mit Brand- und Schallschutz können je nach Anforderung auch bei einer abgehängten Decke von OK Rohboden bis UK Rohdecke geputzt und abgerechnet werden.
Putz auf gemauerten Außenwänden ist gleichzeitig die Luftdichtigkeitschicht und ist von OK Rohboden bis UK Rohdecke auszuführen und abzurechnen, auch bei Räumen mit einer abgehängten Decke.
Die genauen Putz- und Abrechnungshöhen sind vor Ausführungsbeginn schriftlich mit der Bauleitung zu vereinbaren.
Die für diese Höhe erforderlichen Gerüste oder Hebebühnen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
EG:
Rohbauhöhe: 3,62 m
Lichte Raumhöhe: 3,32 m
Fußbodenaufbau: 30 cm
OGs:
Rohbauhöhe: 2,78 m
Lichte Raumhöhe: 2,62 m
Fußbodenaufbau: 16 cm
DG:
Rohbauhöhe: bis 3,93 m
Lichte Raumhöhe: bis 3,77 m
Fußbodenaufbau: 16 cm
Raumhöhe, Putzhöhe, Abrechnung
01.__.01 Gipsputz geglättet Q3 Wand Untergrund von Verschmutzungen wie Mörtelreste, Mörtelgrate, Öl, Ausblühungen, Staub, Schmutz etc. trocken reinigen.
Für den Untergrund geeignete Putzhaftbrücke / Grundierung / Aufbrennsperre auf mineralischer Basis liefern und auf Wandflächen satt gerollt oder gestrichen auftragen
Innenputz, mineralisch gebunden, als Glattputz. Ausführung für übliche Beanspruchung, aus Gipsmörtel MG P IV liefern und auf geraden Wänden einbauen.
Der Gipsputz muss für häusliche Bäder und das Anbringen von Fliesen zugelassen sein.
Putzdicke i.M. 15 mm
Oberfläche in Qualitätsstufe Q3-geglättet
Putzgrund: KS-Mauerwerk, Beton
Haus 1 3416,3 m²
8
Haus 2 2780,3 m²
0
Haus 3 1505,6 m²
5
01.__.01
Gipsputz geglättet Q3 Wand
7,702.33
m²
01.__.02 Zulage GP abgzogen unter Fliesen, Profile Kunststoff Zulage zum Gipsputz für erhöhte Ebenheitsanforderung als Untergrund für geflieste Wände.
Putzlehre aus Kunststoff einbauen.
Haus 1 108,5 m²
1
Haus 2 33,46 m²
Haus 3 20,69 m²
01.__.02
Zulage GP abgzogen unter Fliesen, Profile Kunststoff
162.66
m²
01.__.03 Laibungen + Profile Gipsputz Laibung und Sturz in vor beschriebenem Gipsputzsystem, einschließlich Grundierung / Haftbrücke, herstellen, verzinkte Eckschutzschienen an den Außenecken und Putzanschlussprofile aus PVC mit elastischer Zwischenlage und Abtrennschutzleiste für Folienbefestigung als Anschlüsse an Fenster- und Türrahmen.
Bei Laibungen von Durchgängen ist anstelle der APU-Leiste eine Eckschutzschiene einzubauen.
Lieferung und Einbau der Schienen, Profile und Leisten sind in diese Position einzurechnen.
Tiefe: ca. 15 cm
Haus 1 470,1 m
8
Haus 2 389,8 m
8
Haus 3 359,0 m
7
01.__.03
Laibungen + Profile Gipsputz
1,219.13
m
01.__.04 freie Wandenden Gipsputz Freie Wandenden und Laibungen in Öffnungen ohne Einbauten in vor beschriebenem Gipsputzsystem, einschließlich Grundierung, herstellen. An den Außenecken beidseitig verzinkte Eckschutzschienen einbauen.
Lieferung der Eckschutzschienen ist in diese Position einzurechnen.
Breite: bis 17,5 cm
Haus 1 25,3 m
4
Haus 2 63,0 m
4
Haus 3 65,5 m
8
01.__.04
freie Wandenden Gipsputz
153.96
m
01.__.05 Mehrstärke Raffstorekasten Ausgleichsputz in einer Dicke vom ca. 5 mm auf die Raffstorekästen im EG aufbringen.
Höhe: 30 cm
siehe Plan 1423_Detail_3.31_(-)_Raffstoredetail EG
Haus 1 9,4 m²
5
Haus 2 6,6 m²
2
Haus 3 6,6 m²
2
01.__.05
Mehrstärke Raffstorekasten
22.69
m²
01.__.06 Mehrstärke Rollokasten Ausgleichsputz in einer Dicke vom ca. 30 mm auf die Rollladenkästen in den OGs aufbringen.
Höhe: 30 cm
siehe Plan 1423_Detail_3.55_(-)_Rolladendetail 2.OG
Haus 1 20,7 m²
9
Haus 2 22,3 m²
9
Haus 3 16,8 m²
6
01.__.06
Mehrstärke Rollokasten
60.04
m²
01.__.07 Betonstütze 4-seitig Gipsputz geglättet Q3+Profile Komplettes Gipsputzsystem wie oben beschrieben auf eckige Stütze/Pfeiler einbauen.
An den Außenecken verzinkte Eckschutzschienen einbauen. Lieferung und Einbau der Eckschutzschienen sind in diese Position einzurechnen.
Putzdicke i.M. 15 mm.
Geglättete Oberfläche in Qualitätsstufe Q3-geglättet.
Anzahl der Seiten: 4
Abwicklung: ca. 1,20 m
Haus 1 0,00 m
Haus 2 0,00 m
Haus 3 11,1 m
2
01.__.07
Betonstütze 4-seitig Gipsputz geglättet Q3+Profile
11.12
m
01.__.08 Unterzug 3-seitig Gipsputz geglättet Q3+Profile Komplettes Gipsputzsystem wie oben beschrieben auf eckigen Unterzug einbauen.
An den Außenecken verzinkte Eckschutzschienen einbauen, einschließlich Lieferung der Scheinen.
Deckenanschluss mit Trennfix.
Putzdicke i.M. 15 mm.
Geglättete Oberfläche in Qualitätsstufe Q3-geglättet
Anzahl der Seiten: 3
Abwicklung: ca. 1,30 m
Haus 1 0,0 m
0
Haus 2 0,0 m
0
Haus 3 4,0 m
9
01.__.08
Unterzug 3-seitig Gipsputz geglättet Q3+Profile
4.09
m
01.__.09 Putzanschlüsse Trennfix Herstellen von Putzanschlüssen an angrenzende Bauteile mit Trenn-Fix o.glw., abschneiden der Trennstreifen nach dem Aushärten.
Lage: Anschluss an sichtbare Decke
Haus 1 1186,0 m
7
Haus 2 949,87 m
Haus 3 541,91 m
01.__.09
Putzanschlüsse Trennfix
2,677.85
m
01.__.10 Anarbeiten Durchbrüche, Innenputz Anarbeiten des Innenputzes an Durchführungen, Unterputzveteiler, Lüfter u.ä., Anschluss mit Trennfix herstellen. Nach den Aushärten Trennfix abschneiden.
Der Schutz und die Reinigung der Einbauteile ist in dieser Position enthalten.
Haus 1 3 St
5
Haus 2 1 St
8
Haus 3 2 St
2
01.__.10
Anarbeiten Durchbrüche, Innenputz
75.00
St
01.__.11 Zulage Putz Treppenhaus Zulage für das Putzen von Wandflächen im Bereich der Treppenläufe und Zwischenpodeste, einschließlich Mehraufwendungen für das Anarbeiten an den Verlauf von Tritt- und Setzstufen, an die Schrägen der Treppenläufe inkl. erforderlicher Treppenhauseinrüstung bis zur doppelten Geschosshöhe, sowie Abdecken und Schützen der Boden- und Treppenflächen.
Haus 1 150,9 m²
2
Haus 2 202,9 m²
8
Haus 3 231,6 m²
8
01.__.11
Zulage Putz Treppenhaus
567.58
m²
01.__.12 Putzeckleisten verzinkt Putzeckleiste aus verzinktem Stahl liefern und an allen Außenecken nach Herstellervorschrift in Wandputz einbauen.
Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
Haus 1 27,5 m
4
Haus 2 66,8 m
8
Haus 3 63,5 m
2
01.__.12
Putzeckleisten verzinkt
157.94
m
01.__.13 Putzabschlussprofil Kunststoff Putzabschlussprofil aus Kunststoff, für Innen- und Außenputz, liefern und in Wandputz nach Herstellervorschrift einbauen, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
Haus 1 38,1 m
6
Haus 2 33,5 m
6
Haus 3 13,2 m
4
01.__.13
Putzabschlussprofil Kunststoff
84.96
m
01.__.14 Abkleben/Abdecken Abkleben und ganzflächiges Abdecken von Fenstern, Fensterbänken, Türen und anderen oberflächenfertigen Teilen. Der Einheitspreis versteht sich einschließlich der späteren, rückstandsfreien Beseitigung.
Haus 1 251,0 m²
7
Haus 2 221,1 m²
3
Haus 3 209,5 m²
6
01.__.14
Abkleben/Abdecken
681.76
m²
02 Einheitspreise
02
Einheitspreise
02.__.01 Mehrdicke Gipsputz Mehrdicke je 5 mm Dicke Gipsputz an Wand und/oder Decke.
02.__.01
Mehrdicke Gipsputz
O
1.00
m²
02.__.02 nachträgliche Leitungsschlitze Gipsputz Nachträglich hergestellte Leitungsschlitze bis 5 cm Breite in der fertigen Putzoberfläche mit Gipsputz absatzfrei verschließen.
02.__.02
nachträgliche Leitungsschlitze Gipsputz
O
1.00
m
02.__.03 Putzbewehrung Kunststoff Putzbewehrung aus Gittergewebe aus Kunststoffasern (für innen) liefern und nach Herstellervorschrift einbauen, inkl. aller systemkonformen Befestigungsmittel.
Abstand vom Untergrund ca. 7 mm, in mineralischem Unterputz.
Untergrund: Beton oder Mauerwerk
02.__.03
Putzbewehrung Kunststoff
O
1.00
m²
02.__.04 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte als Mittellohn auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Mannschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
02.__.04
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
O
1.00
h