Fenster, Türen und Sonnenschutz
Birkenlicht SF
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Die Ausführungsbeschreibungen und Hinweise im nachfolgenden Teil der Vorbemerkungen sind Bestandteil der Einheitspreise / des Angebotes und werden nicht gesondert vergütet. Für das Angebot ist in jedem Fall die beiliegende Leistungsbeschreibung vollständig auszufüllen. Alternativen und Änderungen sind auf besonderen Anlagen beizufügen und müssen zur Vergleichbarkeit einen eindeutigen Bezug zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses haben. Änderungen an den Vorbemerkungen sowie alle Anlagen sind Bestandteil des Angebotes und mit einzureichen. Der Auftragnehmer (AN) hat sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich über die örtlichen Verhältnisse und die ausgeschriebenen Arbeiten zu informieren. Spätere Ansprüche, die aus Unkenntnis resultieren, werden nicht anerkannt. Die komplette Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzurechnen. Alle für die Fenster-, Rollladen- und Jalousiearbeiten erforderlichen Arbeits-, Schutz- und Montagengerüste sowie ggf. Aufstiege und Sicherungen sind vom Bieter mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Preise beinhalten die Herstellung der kompletten Leistung. Dies umfasst auch die Lieferung aller Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, Transporte sowie alle erforderlichen Vorbereitungs- und Nebenarbeiten. Die Preise beinhalten ebenfalls die Vermessungsleistungen, soweit sie der AN zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat (z. B. Aufmaß der Öffnungen, Kontrolle von Leibungen und Anschlüssen). Leistungen, die nicht im Auftrag enthalten sind, dürfen erst nach schriftlicher Anordnung durch den Auftraggeber (AG) ausgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten sind die notwendigen Maße und baulichen Voraussetzungen vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen zu kontrollieren. Bei Unstimmigkeiten hat der AN den AG unverzüglich (vor Arbeitsaufnahme) schriftlich zu informieren. Konstruktions- bzw. Massenänderungen sind vom AN beim AG schriftlich anzuzeigen. Vor Ausführungsbeginn hat der AN alle Ausführungsbedenken dem AG schriftlich anzuzeigen (z. B. mangelhaft vorbereitete Anschlussflächen, unzureichende Unterkonstruktionen, fehlende oder ungeeignete Befestigungsuntergründe). Der Bieter hat Ausführungsbedenken, die er im Rahmen der Angebotserstellung erkennt, mit Abgabe seines Angebotes anzuzeigen. Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, ein mehrmaliges Anrücken zur Baustelle, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder baustellenübliche Arbeitsbeschränkungen sind im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen. Witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen im üblichen Umfang berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die Ausführungs- bzw. Werkpläne des AG sowie die geprüften Aufmaße. Mit der Leistungsfertigstellung sind die Dokumentationsunterlagen nach Gliederung des AG zu übergeben. Hierzu gehören insbesondere Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Pflegehinweise, Einstellprotokolle, Nachweise für verwendete Beschläge, Antriebe und Steuerungen sowie ggf. CE-Leistungserklärungen. Die Konstruktion sowie die technische Ausführung müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Ausführungsbestimmungen (z. B. einschlägige DIN-Normen, VOB/C, Fachregeln für Fenster- und Fassadenbau sowie für Rollladen- und Sonnenschutzanlagen) als beschrieben. Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung (z. B. Fensterelemente, Außentüren, Verglasungen, Rollladenanlagen, Jalousien inkl. Zubehör und Befestigungen). Zur Vermeidung von Verschmutzungen und Beschädigungen sind geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Besondere Sorgfalt ist auf das Abdecken und Schützen folgender Bauteile zu verwenden: bestehende und neu eingebaute Fenster- und Türelemente Verglasungen fertige Bodenbeläge, Fensterbänke und angrenzende Oberflächen Putz- und Maleroberflächen, WDVS, Fassadenbekleidungen u. ä. Alle Schutzmaßnahmen sind bis zur Abnahme zu unterhalten und kurz vor der Abnahme bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu entfernen. Beschädigungen am Bestand und an Fremdgewerken, die durch den AN verursacht werden, sind durch das gewährleistungstragende Unternehmen fachgerecht zu beheben. Entstehende Verschmutzungen sind zu beseitigen. Die verwendeten Materialien dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten oder in Verbindung untereinander gesundheitsschädliche Reaktionen verursachen. Die Auswahl und Kombination der eingesetzten Materialien (Profile, Dichtstoffe, Dämmstoffe, Befestigungsmittel, Beschichtungen usw.) hat unter Beachtung der Materialverträglichkeit und etwaiger Herstellerangaben zu erfolgen. Restmaterial, Verschnitt, Verpackungsmaterial etc. ist täglich vom AN zu entfernen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Müll und Sondermüll sind strikt einzuhalten. Erfolgt dies trotz einmaliger Aufforderung durch den AG nicht, wird der AG die Beseitigung auf Kosten des AN veranlassen. Alles Lagergut muss ordentlich, übersichtlich und materialgerecht gelagert werden. Sämtliche Materialien sind gemäß Herstellervorschriften zu liefern und zu lagern sowie gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Stundenlohnarbeiten bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung durch die AG-Bauleitung bzw. den Bauherrn. Rapporte sind täglich zur schriftlichen Anerkennung der AG-Bauleitung vorzulegen. Entstehende Mehrkosten, die den Nachfolgegewerken bedingt durch unsachgemäße Ausführung oder verspätete Mängelbeseitigung entstehen, gehen zu Lasten des AN. Der AN übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit seiner Baustelle, die Tauglichkeit und Betriebssicherheit eigener und mitzubringender Geräte, Gerüste und sonstiger Baustelleneinrichtungen sowie die Überwachung der Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen. Dies gilt insbesondere für Arbeiten an Fassaden, in Absturzhöhe, an Öffnungen und im Bereich elektrisch betriebener Antriebe und Steuerungen. Auf der Baustelle gelagertes Material und bereits eingebaute Bauteile (Fenster, Rollladen, Jalousien, Antriebe, Steuerungen etc.) stehen bis zur Übergabe der Anlage bzw. Schlussabnahme der Arbeiten in der alleinigen Verantwortung des AN. Mit den am Bau tätigen Firmen ist ein gutes Einvernehmen herzustellen. Für alle Beschädigungen, Verschmutzungen und sonstigen Sach- und Personenschäden, welche durch den AN bzw. seine Mitarbeiter oder vom AN beauftragte Personen verursacht werden, haftet der AN auch Dritten gegenüber. Muss die Ausführung der Arbeiten bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies im baustellenüblichen Rahmen nicht zu Mehrforderungen. Die Tätigkeit anderer Firmen an der Baustelle und damit einhergehende Behinderungen im üblichen Umfang sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Fenster-, Rollladen- und Jalousiearbeiten Geltung / Grundlagen Für die Ausführung gelten VOB/B und VOB/C in der jeweils gültigen Fassung, die anerkannten Regeln der Technik sowie die einschlägigen DIN-/EN-Normen und Richtlinien, insbesondere: EN 14351-1 (Fenster und Außentüren - Produktnorm, CE) BauPVO (Leistungserklärung) EN 12207 / EN 12208 / EN 12210 (Luftdurchlässigkeit / Schlagregendichtheit / Windlast) DIN 4108 (Wärmeschutz, insb. -7 Luftdichtheit) DIN 4109 (Schallschutz) DIN 18008 (Glas im Bauwesen, insb. -4 für absturzsichernde Verglasungen) DIN 18040-2 (Barrierefreiheit) - Schwellen max. 20 mm DIN 18540 (Fugendichtstoffe) DIN 18542 (vorkomprimierte Dichtbänder) DIN 18531-18535 (Bauwerksabdichtung - je Anwendungsfall) RAL "Leitfaden zur Montage" (aktuelle Ausgabe) DIN 18202 (Toleranzen) für den Bezug der Rohbaumaße (RBÖ) / Fertigmaße Besondere Angebots- und Vertragsbedingungen Wasser und Strom stehen auf der Baustelle zur Verfügung; der Verbrauch wird nach Schlüssel umgelegt. Baustelleneinrichtung gilt als Nebenleistung und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nebenangebote sind zulässig; deren Gleichwertigkeit ist durch System-/Prüfunterlagen (z. B. Systemstatiken, Prüfzeugnisse, Herstellerunterlagen) nachzuweisen. Sicherheitsleistungen werden gemäß Vertrag verlangt; ein gültiger Haftpflichtversicherungsnachweis des AN ist vorzulegen. Angebotspreise gelten als Festpreise bis zur Fertigstellung. Änderungen der Bauausführung begründen grundsätzlich keine Anpassung der Einheitspreise; Mengenänderungen werden gemäß VOB abgerechnet. Auf der Baustelle ist während der Arbeitszeit stets mindestens ein deutschsprachiger Facharbeiter des AN anwesend. Nachunternehmer sind mit ihren jeweiligen Leistungsanteilen zu benennen (VOB/B § 4 Abs. 8). Baustelleneinrichtung / Baureinigung Die Baustelle ist nach Fertigstellung der Leistungen besenrein zu übergeben. Erfolgt dies nicht, kann der AG nach einmaliger Fristsetzung Dritte mit der Reinigung auf Kosten des AN beauftragen. Baureinigung ist grundsätzlich Eigenleistung des AN. Für Feinreinigung und Schuttabfuhr gelten die Regelungen des Vertrages; sofern gesondert vereinbart, werden je 1 m³ Schutt 3 Arbeitsstunden berechnet. 01 Art und Umfang der Leistung 01.01 Herstellung, Lieferung und Montage von Fensterelementen aus Kunststoff und Aluminium einschließlich aller Materialien, Nebenbauteile, Befestigungsmittel und Nebenleistungen. 01.02 Verglasungsarbeiten einschließlich Lieferung, Einsetzen und Abdichten sämtlicher Scheiben / Ausfachungen, inkl. Dichtstoffe, Dichtprofile, Glasauflager, Klotzungsbrücken. 01.03 Lieferung und Montage von außenliegenden Rollladen- und Jalousieanlagen (Raffstores / Außenjalousien) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen und den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses. 02 System / Profil 02.1 Kunststoff-Profilsystem Kunststoff-Profilsystem vom Systemgeber REHAU oder gleichwertig. Mehrkammersystem gemäß Systemaufbau Profil-, Zubehör- und Beschlägeauswahl gemäß Systemunterlagen des Herstellers Energetische Mindestanforderungen (Projektstandard): Uw = 0,75 W/m²K (GEG-Nachweis "Birkenlicht") 3-fach-Verglasung, Ug = 0,5 W/m²K Uf = 0,8 W/m²K g-Wert 0,50 (50 %) System-Stahlarmierungen nach statischen Erfordernissen Zulässige Flügelgrößen und -gewichte gemäß Herstellerangaben Farbausführung: innen: weiß außen: farbig gemäß Farbkonzept des Architekten (Folie / Acryl) Kompatibel mit RAL-konformer Montage sowie schalltechnisch korrektem Baukörperanschluss Schallschutzanforderung: Rw = 32 dB (SSK 2) im eingebauten Zustand 02.2 Aluminium-Profilsystem Aluminium-Profilsystem vom Systemgeber WICONA (z. B. Wicline-Serie) oder gleichwertig. Wärmedämmende, thermisch getrennte Aluminium-Profilsysteme Systeme vollständig gemäß WICONA-Systemstatik und Systemprüfungen Profil-, Zubehör- und Beschlägeauswahl gemäß Systemunterlagen des Herstellers Energetische Mindestanforderungen (identisch zum Projektstandard): Uw = 0,75 W/m²K 3-fach-Verglasung, Ug = 0,5 W/m²K Uf entsprechend systemkonform zur Erreichung Uw = 0,75 W/m²K g-Wert 0,50 (50 %) Schallschutzanforderung: Rw = 32 dB (SSK 2) im eingebauten Zustand Farbausführung: außen: gemäß Farbkonzept (pulverbeschichtet, z. B. nach RAL) innen: systemabhängig pulverbeschichtet Alle Bauteile müssen QNG-konforme (VOC-arme) Beschichtungen und Dichtstoffe aufweisen Zulässige Flügelgrößen und -gewichte gemäß WICONA-Systemfreigaben Kompatibel mit RAL-konformer Montage (luftdicht innen / schlagregendicht außen) 03 Profilverbindungen / Dichtungen / Entwässerung Gehrungen und T-Stöße sind zu verschweißen; mechanische Verbindungen sind fachgerecht abzudichten. Es sind austauschbare Systemdichtungen zu verwenden (materialverträglich, dauerelastisch, witterungsbeständig). Falz- und Vorkammerentwässerung nach außen; sichtbare Öffnungen sind mit geeigneten Kappen zu verschließen. 04 Aufmaß / Maße / RBÖ Das Aufmaß erfolgt bauseits durch den AN am Objekt; alternativ nach Plan in Abstimmung mit dem AG. Bei Fertigung vor endgültigem Aufmaß sind Bautoleranzen gemäß DIN 18202 zu berücksichtigen und Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren. Anpassungen an die Rohbauöffnungen (RBÖ) durch seitliche Rahmenverbreiterungen bzw. Bodeneinstandsprofile sind zulässig, sofern planerisch vorgesehen oder mit dem AG abgestimmt. 05 Ausführungszeichnungen / Freigabe Der AN liefert rechtzeitig Konstruktions- und Montagezeichnungen sowie ggf. die prüffähige Statik. Die Fertigung darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG erfolgen. 06 Montage / Befestigung / Anschlüsse Montage flucht- und lotgerecht; Einbauebene gemäß Planung. Befestigungsmittel aus nichtrostendem Stahl oder gleichwertig korrosionsgeschützt. Anschlussfugen nach RAL-Montageleitfaden: innen luftdicht, mittig wärmedämmend, außen schlagregendicht und diffusionsoffen. Dichtstoffe gemäß DIN 18540, vorkomprimierte Bänder gemäß DIN 18542, sonstige Abdichtungen gemäß DIN 18531-18535 je Anschlussfall. Luftdichtheit nach DIN 4108-7 ist sicherzustellen. Anforderungen aus Wärme-, Feuchte-, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen. Die Dichtstoffe müssen insbesondere den Anforderungen des QNGplus entsprechen. Bodeneinstandsprofile bzw. untere Rahmenverbreiterungen sind, soweit der Anschluss einer Außenfensterbank geplant ist, mit einem systemkompatiblen Fensterbankanschlussprofil auszuführen. Das Anschlussprofil ist thermisch getrennt und ermöglicht die schlagregendichte, wärmebrückenarme und optisch saubere Anbindung der Außenfensterbank an das Element. Profil mit Tropfkante und Entwässerungsnut gemäß Systemvorgabe, z. B. im System Gutmann GS40 oder gleichwertig. Anschluss an Fensterbank und Fassade gemäß RAL-Montagerichtlinie dauerhaft elastisch, schlagregendicht und wartungsfreundlich ausbilden. 07 Beschläge / Griffe Systemkompatible Beschläge: Dreh-Kipp-Beschläge mit Fehlbediensperre, nachstellbar Griffe in schwerer Objektausführung, standardmäßig abschließbar (sofern nicht anders beschrieben) Für Fenstertüren Zusatzeinheiten (z. B. Zapfenschnäpper, Türziehgriff) gemäß Positionsbeschreibung Referenzprodukt: Hoppe Tokyo 0710/U26 (Kunststoff, weiß, schwere Ausführung) oder gleichwertig in Abmessung, Material, Haptik und Funktion. 07a Farbe / Oberflächen Alle Fensterelemente erhalten eine einheitliche Farbgebung: innen: Kunststoff weiß außen: Kunststoff braun (oder gemäß Farbkonzept des AG) Seitliche Rahmenverbreiterungen und Bodeneinstandsprofile sind in der jeweiligen Fensterfarbe auszuführen. Farbabweichungen zwischen Rahmen, Flügel, Verbreiterungen und Zubehörteilen sind nicht zulässig. 07b Fenstergriffe Alle Fenster sind mit Griffen aus Kunststoff, Farbe weiß, in schwerer Objektausführung auszustatten. Die Bedienung erfolgt über einen Dreh- bzw. Dreh-Kipp-Beschlag mit Fehlbediensperre. Alle Griffteile müssen systemkompatibel, wartungsarm und dauerhaft leichtgängig sein. 08 Verglasung Dreifach-Wärmeschutzverglasung Ug ≈ 0,5 W/m²K (Argon oder gleichwertig) mit System-Dichtungen (außen EPDM, innen EPDM / koextrudiert). Absturzsichernde Verglasungen nach DIN 18008-4 dort, wo erforderlich. Glasdimensionierung nach Tabellen / Lastannahmen des Herstellers und einschlägigen Regelwerken. Klotzung und Glasauflager nach ift-Richtlinien bzw. gleichwertigem Regelwerk. 09 Nachweise / Dokumentation Beizulegen sind insbesondere: Leistungserklärung (DoP) & CE-Kennzeichnung nach EN 14351-1 System- / ift-Prüfzeugnisse Montageprotokolle Pflege- und Wartungsanleitungen ggf. Emissions- / QNG-Nachweise der eingesetzten Baustoffe (z. B. VOC, EPDs, Herstellererklärungen) 10 Qualität / QNGplus Es sind gesundheitlich unbedenkliche Materialien zu verwenden. Die Anforderungen aus KfW-40 / QNGplus (z. B. VOC- / Schadstoffarmut, ggf. EPDs / Herstellererklärungen) sind einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Profile, Dichtstoffe, Schäume, Kleber, Beschichtungen und andere emissionsrelevante Baustoffe. 11 Fensterbänke Außen- und Innensimse werden in einem gesonderten Titel ausgeschrieben. Die Vorbemerkungen dieses Titels gelten sinngemäß für die Anschlussdetails (Gleitabschluss, Abdichtung, Schallschutz, Wärmebrückenminimierung). 12 Rollladenanlagen (Aluminium) und Außenjalousien 12.1 Allgemeines Die Verschattung erfolgt als außenliegende Systeme: Rollladenanlagen mit Aluminium-Rollladenpanzern und Außenjalousien / Raffstores mit verstellbaren Lamellen, entsprechend den Positionsbeschreibungen. Die Rollladenkästen des Typs Beck + Heun Roka Therm RG 2 sind bauseits vorhanden. Rollladenpanzer, Führungsschienen (RG 75), Endleisten, Aufhängungen, Arretierungen sowie sämtliche Zusatzkomponenten sind vollständig durch den AN zu liefern und zu montieren. 12.2 Rollladenpanzer Auswahl des Rollladenpanzerprofils (z. B. Mini-, Midi- oder Maxi-Lamellen oder gleichwertige Aluminiumprofile) erfolgt durch den AN. Auswahl anhand: Elementgrößen, zulässige maximale Behangflächen und -breiten, Windlastanforderungen gemäß EN 13659, erforderliche Motorzugkraft. Es sind doppelwandige, ausgeschäumte Aluminiumprofile mit witterungsbeständiger, UV-stabiler Oberflächenbeschichtung zu verwenden. Alle sichtbaren Aluminiumbauteile sind gemäß architektonischem Farb- und Materialkonzept auszuführen. Aufhängungen, Endleisten und Arretierungen sind systemgerecht auf Profil und Teleskopwelle des vorhandenen Kastensystems abzustimmen. 12.3 Rollladenantriebe Rollladenantriebe als elektrische Rohrmotoren, mindestens mit: Drehmomentüberwachung automatischer Endlagenerkennung Hinderniserkennung Festfrierschutz selbstlernender Endlagensteuerung Motorzugkraft ist auf Profil, Behanggewicht und Behanggröße abzustimmen. 12.4 Außenjalousien / Raffstores Für Außenjalousien / Raffstores gelten ergänzend: Lamellen aus rollgeformtem Aluminium, in der Regel 60-80 mm breit, mit witterungsbeständiger Beschichtung, Farbe gemäß Gestaltungskonzept. Führung über seitliche Schienen oder Spannseile gemäß Systemvorgabe. Windstabilität und zulässige Behanggrößen gemäß EN 13659 und Herstellerfreigaben. Antrieb in der Regel elektrisch (Rohrmotor oder Aufsteckantrieb) mit geeigneter Endlagensteuerung; ggf. Einbindung in zentrale Steuerung / Gebäudeautomation gemäß LV. Möglichst geräuscharmer Lauf, geeignete Aufhängungen und Dämpfungselemente. Anforderungen an Schallschutz, Blend- und Sonnenschutz gemäß Projektvorgabe sind zu berücksichtigen. 12.5 Nachweise Vor Ausführung hat der AN folgende Nachweise vorzulegen (Rollladen und Jalousien): Datenblatt des ausgewählten Rollladen- und Jalousieprofils Nachweis der zulässigen Behangbreiten und -flächen Windlastnachweis gemäß EN 13659 Herstellerfreigaben zur Kompatibilität mit Roka Therm RG 2, RG 75 und vorhandener Teleskopwelle Nachweis der Motorzugkraft Bestätigung der Einhaltung der schallschutztechnischen Anforderungen des Projektes 12.6 Montage Die Montage von Rollladen und Außenjalousien erfolgt: gemäß RAL-Leitfaden nach den Regeln der Technik unter Einhaltung der Anforderungen an Luftdichtheit, Schlagregendichtheit, Feuchteschutz und Schallschutz. Anschlussdetails (Durchführungen, Führungsschienen, Kästen, Blenden usw.) sind so auszubilden, dass Wärmebrücken, Schallbrücken und unkontrollierte Luftundichtheiten minimiert werden.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Fensterbauarbeiten
01
Fensterbauarbeiten
01.01 Kunststoff-Fenster/ -Türen, Rollladen, Jalousie
01.01
Kunststoff-Fenster/ -Türen, Rollladen, Jalousie
01.02 Alu-Türen
01.02
Alu-Türen
02 Sonstiges
02
Sonstiges
02.01 Dokumentation, Berechnungen, Planung
02.01
Dokumentation, Berechnungen, Planung
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.__.0001 Stundenlohnarbeiten Fenster-, Türen- und Verschattungsbauarbeiten - Mittellohn Stundenlohnarbeiten im Bereich der Fensterbauarbeiten / Fenstermontage, einschließlich aller im Rahmen dieser Stundenlohnleistungen erforderlichen Nebenarbeiten. Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anordnung durch den Auftraggeber (AG) bzw. die Bauleitung und auf Grundlage täglich vorzulegender und vom AG gegenzuzeichnender Stundenlohnzettel / Rapporte. Ohne entsprechende Anordnung und ohne schriftlich bestätigte Rapporte besteht kein Anspruch auf Vergütung als Stundenlohnarbeit. Mittellohn / Leistungsinhalt: Abgerechnet wird ein Mittellohn je Stunde, bestehend aus: dem gemittelten Stundenlohn der im Fensterbau eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer (z. B. Fenstermonteure, Monteurhelfer) einschließlich Lohnnebenkosten, tariflicher und gesetzlicher Zuschläge sowie den darin einkalkulierten Allgemeinen Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten sowie Wagnis & Gewinn des AN. Im Mittellohn enthalten sind insbesondere: sämtliche Lohnkosten der ausführenden gewerblichen Mitarbeiter im Zusammenhang mit den angeordneten Stundenlohnarbeiten, die Verwendung des üblichen Handwerkzeugs und kleinerer Hilfsmittel des Fensterbauers (z. B. Akkuschrauber, Handsägen, Montiereisen, Keile, Dichtstoffpistolen, Messwerkzeuge), die unmittelbare baustellenbezogene Organisation der Stundenlohnleistung (kurzfristige Abstimmungen, Einweisung der Monteure, kleinere Anpassungsarbeiten an bereits montierten Fenstern/Türen ohne wesentlichen Umplanungs- bzw. Umbaubedarf). Nicht im Mittellohn enthalten und ggf. gesondert nach Nachweis abzurechnen sind: der Einsatz besonderer Geräte und Hilfsmittel, z. B. Glas- und Lasthebegeräte, Vakuumheber, Minikrane, Stapler, Hubarbeitsbühnen, größere stationäre Maschinen, soweit erforderlich und nicht anderweitig im LV geregelt, Material- und Baustoffkosten, z. B. zusätzliche Fenster- oder Türbauteile, Beschläge, Verglasungen, Dichtstoffe, Bandmaterial, Anschlussprofile, Befestigungsmittel, Ausgleichsprofile, Abdeckleisten, Ergänzungsprofile und sonstige Materialien, sonstige nachweislich angefallene und vom AG anerkannte Auslagen gemäß gesonderten Material- bzw. Geräte-Nachweisen. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten, nachgewiesenen und vom AG schriftlich bestätigten Stunden der gewerblichen Mitarbeiter. Abrechnung / Einheit: Mittellohn für gewerbliche Mitarbeiter im Gewerk Fensterbau / Fenstermontage je Stunde.
03.__.0001
Stundenlohnarbeiten Fenster-, Türen- und Verschattungsbauarbeiten - Mittellohn
20.00
h