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Vorbemerkungen
Objekt- und Projektbeschreibung Objekt- und Projektbeschreibung
Die geplante Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Wohngebäudes aus dem frühen 20. Jahrhundert umfasst umfangreiche Maßnahmen zur Modernisierung und Aufwertung der Immobilie. Das bestehende Gebäude mit acht Wohneinheiten wird durch den Ausbau des Daches um eine weitere Wohneinheit ergänzt, wodurch die Gesamtzahl auf neun Wohneinheiten steigt.
Im Zuge der Fassadensanierung werden Ausbesserungsarbeiten durchgeführt und ein neuer Anstrich aufgebracht, um das äußere Erscheinungsbild aufzuwerten und zu schützen. Zur Verbesserung der Belichtungssituation im Spitzboden werden zusätzliche Dachflächenfenster sowie eine ca. 4,2 m2 große Dachverglasung installiert.
Der Dachstuhl erfährt eine umfassende Sanierung, bei der eine Zwischensparrendämmung angebracht und die Dacheindeckung erneuert wird. Hierbei kommen Biberschwanzziegel zum Einsatz, die dem historischen Charakter des Gebäudes Rechnung tragen. Zusätzlich wird eine Solarthermieanlage auf der Dachfläche installiert, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern.
Die Grundrisse der bestehenden Wohnungen bleiben weitgehend erhalten, um den ursprünglichen Charakter des Gebäudes zu bewahren. Die vorhandenen Holzfenster und -türen werden fachgerecht saniert, teilweise neu positioniert und mit moderner Verglasung ausgestattet. Eine umfassende Erneuerung der Böden, Wandflächen und Badezimmer trägt zur Modernisierung der Wohneinheiten bei.
Als zeitgemäße Ergänzung erhält das Gebäude an der Südseite neue Balkone in Form einer vorgesetzten Stahlkonstruktion, die den Wohnkomfort erhöhen und gleichzeitig das äußere Erscheinungsbild behutsam ergänzen, in diesem Zug werden die bestehenden Fenster ausgebaut und anschließend nach Abbruch der Brüstung und Anpassung der Wandöffnungen neue historisch nachgebildete Balkontüren montiert.
Schadhafte Fenster werden demontiert und durch neue historisch nachgebildete Fensterelemente ausgetauscht.
Um den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden und das historische Erscheinungsbild zu erhalten, erfolgen sämtliche Materialauswahlen, Arbeiten und Ausführungen in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Dies gewährleistet, dass die Sanierung und Erweiterung im Einklang mit den denkmalpflegerischen Vorgaben stehen und gleichzeitig modernen Wohnstandards entsprechen.
Objekt- und Projektbeschreibung
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein 1. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen
1.1 Allgemein
Durch die Angebotsabgabe wird vom Auftragnehmer der Erhalt, bzw. die Kenntnis der "Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen" und der übrigen Bestimmungen und Vorschriften bestätigt.
1.2 Nachunternehmer
Der Auftragnehmer hat Nachunternehmer dem Auftraggeber vor Beauftragung bekannt zu geben.
2. Angebotsbedingungen
2.1 Als Grundlage gelten die VOB/B und VOB/C. Bei Abweichungen zwischen der VOB/C und den Festlegungen im Vertrag bzw. im Leistungsverzeichnis haben die vertraglichen Regelungen Vorrang.
2.2 Pauschalierung
Bei Pauschalierung der Leistungen aus diesem Leistungsverzeichnis geht das Mengen- und Vollständigkeitsrisiko, ausgenommen vereinbarte Leistungen aus Abrechnungspositionen auf den AN über.
Weiterhin ist durch den Bieter für auf ggf. fehlende Positionen hinzuweisen. Eventuell erkannte Mengenabweichungen und zusätzlich erforderliche Positionen sind im Angebotsschreiben mit Verpreisung bekannt zu geben. Im Zuge der Pauschalierung sind diese Positionen vom Bieter zu beschreiben, zu
verpreisen und in der Pauschale zu berücksichtigen.
3. Leistungsumfang, Maßgaben für die Ausführung
3.1 Kenntnis der Baustelle
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit, die anliegende Bebauung und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung und Erkundigung der örtlichen Gegebenheiten unterrichtet. Der AN hat alle daraus resultierenden Umstände bei der Bestimmung seines Leistungsumfanges berücksichtigt.
3.2 Werk-, Konstruktions- und Montagezeichnungen
Der AN hat sämtliche Werk-, Konstruktions- und Montagezeichnungen zu fertigen. Sämtliche vom AN zu fertigende Werk-, Konstruktions- und Montagezeichnungen sowie Verlegepläne hat dieser jeweils so rechtzeitig dem AG bzw. dem von diesem beauftragten Architekten zur Prüfung und Freigabe vorzulegen, so dass die Regelprüfristen eingehalten werden und die Ausführung der Leistung ungehindert erfolgen kann (wenn nicht anders beschrieben). Sind keine Regelprüffristen beschrieben beträgt die Prüffrist des AG 2 Wochen nach Eingang der Planung.
3.3 Statischen Berechnungen, Nachweise und Prüfzeugnisse
Sämtliche statischen Berechnungen, Nachweise und Prüfzeugnisse sind vom AN zu erstellen, soweit der AN diese zur Vorlage bei den Baugenehmigungsbehörden aufzustellen bzw. zu führen oder beizubringen hat.
3.4 Probestücke, Muster, Materialproben
Von den zur Verwendung kommenden Werk- und Baustoffen sind auf Verlangen des AG vor Beginn der Arbeiten kostenlos Probestücke, Muster, Materialproben, techn. Merkblätter und Zulassungen bzw. Prüfzeugnisse sowie die Herstellerfirma anzugeben. Musterbauteile im üblichen Umfang (z.B. Rahmen- und Flügelprofil, Griffoliven, Mustergläser, Rollladen, Eckmuster Fenster, etc.) sind auf Verlangen des
AG kostenlos herzustellen.
4. Termine
4.2 Baustellen-Jour-Fixe
Auf Verlangen des AG werden regelmäßig Baustellen-Jour-Fixe unter Beteiligung des AG bzw. seines Vertreters abgehalten. Der AN oder dessen Vertreter haben bei Bedarf an den Baustellen-Jour-Fixen teilzunehmen. Diese werden in der Regel im Abstand von 1 Woche durchgeführt. Durch die Teilnahme des AN entsteht diesem kein zusätzlicher Vergütungsanspruch.
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
1. Allgemein
Sämtliche Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
Die aktuelle DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art mit den dort aufgeführten Querverweisen zu anderen technischen Regeln ist zu beachten.
Im Leistungsverzeichnis angegebene Maße sind Cirka-Abmessungen.
Maßangaben in Details und Ausschreibungsplänen sind vollständig als Richtwerte zu verstehen und in der weiteren Planung des Auftragnehmers zu konkretisieren
Folgende Regelungen sind zu berücksichtigen:
- anerkannte Regeln der Technik
- Regelungen SiGePlan
- Auflagen aus der Baugenehmigung
- Auflagen und Abstimmungen der zuständigen Denkmalschutzbehörde
2. Baufeld
Das Bestandsgebäude liegt im Augsburger Stadtteil Augsburg-Hochfeld. Das Baufeld unterliegt einer ständigen Verkehrslast, sowie beengten Platz- und Zuliefermöglichkeiten. Die Anlieferzone befindet sich in der Burgfriedenstraße. Rund um das Baufeld herrschen begrenzte Parkmöglichkeiten.
Auf die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle wird sehr viel Wert gelegt. Dementsprechend hat der Auftragnehmer für eine ständige (tägliche) Reinigung und Ordnung zu sorgen. Bei stärkerer Verschmutzung ist das Intervall zu verkürzen. Die Reinigung ist zu dokumentieren.
Die üblichen Ruhezeiten vor Ort sind bei der Ausführung der Arbeiten zu beachten.
Aus den vorgenannten Umständen evtl. resultierende Erschwernisse hat der Auftragnehmer bei der Bemessung der Bauzeit und bei der Kalkulation seiner Leistungen und Preise berücksichtigt. Ansprüche auf Mehrvergütung oder Bauzeitverlängerung können daraus nicht abgeleitet werden.
3. Unfallverhütung -SiGe-Plan:
Bei der Ausführung aller Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Der Auftragnehmer hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, auch wenn in den einzelnen Positionen nicht extra darauf hingewiesen wird. Die Arbeitskräfte müssen von fachlich geeigneten Vorgesetzten und Aufsichtsführenden Personen, die weisungsbefugt sind, geleitet und beaufsichtigt werden. Diese müssen die arbeitssichere Durchführung der Arbeiten gewährleisten. Fehlende Einrichtungen bzw. Mängel an Gerüsten, Betriebseinrichtungen, an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind von Seiten des Auftragnehmers, auch soweit diese nicht durch ihn selbst errichtet bzw. instandgehalten werden müssen, unverzüglich der örtlichen Objektüberwachung zu melden. Die Vorschriften der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung -BaustellV)" der Bundesregierung Deutschland sind strikt einzuhalten, den Weisungen des über diese Verordnung wachenden Sicherheitsingenieurs auf der Baustelle ist unbedingt Folge zu leisten.
4. Qualität der Leistung
Die Leistungen des Auftragnehmers haben den Vorgaben des Auftraggebers und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Sämtliche zum Einsatz kommende Materialien haben die relevante DIN Konformität zu erfüllen. Eine bauaufsichtliche Zulassung ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Ausführungshinweis: Denkmalgeschütztes Bestandsgebäude Allgemeine Anforderungen
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude. Sämtliche Arbeiten, verwendeten Materialien und Ausführungsarten sind an die vorhandene Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild anzupassen. Oberflächenstrukturen und -farben sind entsprechend den bestehenden Bauteilen bzw. gemäß Vorgaben der örtlichen Bauüberwachung herzustellen.
Vor Beginn der Ausführung sind alle erforderlichen Maßnahmen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen und gegebenenfalls freigeben zu lassen. Die erteilten Vorgaben sind vollständig einzuhalten.
Ausführung
Die Fensterarbeiten erfolgen in sämtlichen Geschossen des Gebäudes, einschließlich Wohnungen, Treppenhaus und Kellergeschoss.
Alle Holzrahmenfenster, sofern nicht anders beschrieben, sind als nach innen öffnende Isolierglasfenster mit konstruktivem Wetterschenkel herzustellen. Es ist hochstabiles, standfestes, dreifach schichtverleimtes, kammergetrocknetes Holz, Holzfeuchte 12-15% in Fichte oder gemäß Positionsangabe in Lärche zu verwenden, mit durchgehender Decklage und Schlitzzapfen-Eckverbindungen. Rahmen und Flügel erhalten schmale, denkmalgerechte Ansichtsbreiten.
Die Verglasung erfolgt als Zweifach-Isolierverglasung mit Ug-Wert 1,1 W/(m2K) und warmer Kante. Zwei umlaufende Dichtungsebenen - auch im Stulpbereich - stellen die erforderliche Dichtheit sicher. Beschläge sind gemäß Positionsbeschreibung auszuführen, im Kellergeschoss in Silber, in den Obergeschossen schwarz eloxiert, gebürstet.
Die Holzoberflächen werden flutimprägniert, tauchgrundiert und erhalten eine zweifache Endbeschichtung mit mindestens 100 µm Trockenschichtdicke. Der Farbton richtet sich nach den Angaben des Architekten, überwiegend zweifarbig innen und außen. Dichtungen sind lichtgrau, Versiegelungen weiß, Glasleisten in Verkehrsweiß auszuführen.
Dübelbohrungen, zusätzliche Dichtungen, Abstandhalterprofile mit warmer Kante, erforderliche Fräsungen sowie sämtliches Montagematerial wie Schrauben, Montageschaum, Dicht- und Kompribänder sowie Wärmedämmstreifen sind in den Einheitspreisen enthalten.
Putzarbeiten im Einbaubereich der Fenster- und Türelemente, Abdeckmaßnahmen aus Folie und Malervlies sowie sämtliche Innen- und Außenanschlüsse, einschließlich Abdichtung, Wärmedämmung und Vorbereitungen für Fensterbankanschlüsse sind in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren.
Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen außerdem die bedarfsweise Demontage der Bestandsfenster, die sortenreine Trennung und fachgerechte Entsorgung aller Abfälle sowie den Transport der auszubauenden Elemente zur Einlagerung auf dem Baufeld gemäß den Angaben der örtlichen Bauüberwachung.
Materialanforderungen und Ausführungsqualität
Alle Ausbesserungen an Leibungen sowie die zugehörigen Farbanstriche gelten als Nebenleistung und sind in Materialgüte, Struktur und Körnung an den Bestand anzupassen. Leisten, Gewebe oder Profile sind zur Herstellung der Leistungen nicht zulässig.
Abstimmung der Maßnahmen
Art und Umfang der beschriebenen Leistungen sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Architekten bzw. dem Bauherrn abzustimmen und freigeben zu lassen. Die Ausführung hat entsprechend den abgestimmten Vorgaben zu erfolgen.
Nebenleistungen
Folgende Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet:
- Ausbesserungen von Putz und Farbanpassungen an bestehenden Strukturen und Körnungen in den
Einbaubereichen.
- Schutzmaßnahmen wie Abdeckung von Böden, Schwellen und angrenzenden Bauteilen während Transport
und Montage einschließlich Abdeckfolien und Vlies.
- Sämtliche Anschlussarbeiten innen und außen, einschließlich Abdichtung, Wärmedämmung und
Vorbereitungen für Fensterbankanschlüsse.
- Mehraufwand aus Anforderungen des Denkmalschutzes.
- Erstellung und Übergabe der für die denkmalschutzrechtliche Freigabe erforderlichen Stockzeichnungen
aller Fenster und Balkontüren.
Abtransport und Entsorgung
Alle anfallenden Abfälle und Bauschutt sind zu sammeln, sortenrein zu trennen und fachgerecht zu entsorgen. Transport- und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
Ausführungshinweis: Denkmalgeschütztes Bestandsgebäude
02 Fenster und Balkontüren
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Fenster und Balkontüren
02.01 Demontage Fensterelemente
02.01
Demontage Fensterelemente
02.02 Neue Fensterelemente und Balkontüren, Fensterbänke
02.02
Neue Fensterelemente und Balkontüren, Fensterbänke
03 Dokumentation und Stundenlohnarbeiten
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Dokumentation und Stundenlohnarbeiten
03.01 Bestandsdokumentation
03.01
Bestandsdokumentation
03.02 Stundenlohnarbeiten
03.02
Stundenlohnarbeiten