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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis
KG 420 - Fußbodenheizung
Bauvorhaben ALDI Beucha
Projekt-Nr.: 2384_420_01
Bauherr: ALDI immobilienverwaltung GmbH & Co.KG
Hohewardstraße 345 - 349
07318 Saalfeld45699 Herten
Fachplaner: Kremer + Scheib Ingenieure GmbH
Breite Straße 13
99094 Erfurt
Tel.: +49 361 34067-0
E-Mail: info-ef@kremer-scheib.de
Bieter:
(Unterschrift und Stempel)
Angebotssumme netto EUR ................................... EUR ...................................
Mehrwertsteuer 19,00 % EUR ................................... EUR ...................................
Angebotssumme brutto EUR ................................... EUR ...................................
(ungeprüft) (geprüft)
.......................................................
Unterschrift und Stempel
Leistungsverzeichnis
I. Allgemeine Vertragsbedingungen I. Allgemeine Vertragsbedingungen
Es gelten die AVB des Auftraggbers, Stand 05.2024. Das Dokument ist im Register "Dokumente" hinterlegt.
I. Allgemeine Vertragsbedingungen
II. Zusätzliche Vertragsbedingungen: II. Zusätzliche Vertragsbedingungen:
1. Fabrikate und Typen:
Die in den Leistungsverzeichnissen angegebenen Fabrikate und Typen legen den geforderten Mindeststandard fest. Es ist zulässig, alternative Fabrikate und Typen anzubieten, sofern der Vermerk "oder gleichwertig anerkannt" bei der entsprechenden Position des LVs vermerkt ist. Fehlt dieser Vermerk, so ist ein Wechsel von Fabrikat und Typ nicht zulässig. Im Falle der Änderung von Fabrikaten und Typen müssen die entsprechenden Daten bei der jeweiligen Position eingetragen werden. Fehlt diese Eintragung, so wird angenommen, dass kein Wechsel von Fabrikat oder Typ beabsichtigt ist. Der Nachunternehmer muss in diesem Falle die ausgeschriebenen Fabrikate und Typen liefern und einbauen.
Bei der Verwendung von Alternativen muss der Nachunternehmer die Gleichwertigkeit nachweisen. Wenn der Nachweis der Gleichwertigkeit nicht lückenlos erbracht wird, ist der Nachunternehmer verpflichtet, das ausgeschriebene Fabrikat bzw. Typ einzubauen.
Wenn Alternativen vorgesehen werden, ist auf die Einhaltung der vorhandenen Aufstellungsflächen und -höhen besonders Wert zu legen. Die Prüfung der Einbaumöglichkeit, des vorhandenen Platzes und der vorhandenen Raumhöhen ist Sache des Auftragnehmers. Mehrkosten, die sich aus der Nichtbeachtung der vorliegenden Platzverhältnisse ergeben, werden nicht vom Hauptunternehmer erstattet
2. Bemusterung:
Auf Verlangen der Bauleitung verpflichtet sich der AN vor Montagebeginn eine Raumbemusterungsliste über alle zum Einbau vorgesehenen Materialien mit Fabrikaten und Typenangaben vorzulegen. Anschließend kann durch den AG eine detaillierte Einzelbemusterung gefordert werden. Der AN verpflichtet sich, auf Wunsch Musterteile vorzulegen. Die Bemusterung ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Die Schadstofffreiheit der zu verbauenden Werkstoffe bzw. Produkte ist sicherzustellen und auf Verlangen des AG vorzuweisen.
3. Der AN hat bei der Montagebearbeitung wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Konstruktion und den Anlagenteilen vorrangig zu berücksichtigen (Demontagemöglichkeiten, leichte Bedienung, Wartung, schnell erhältliche Lagertypen).
Etwaige Änderungsvorschläge sind einzureichen. Der AG kann vom AN den Nachweis einer wirtschaftlichen Auslegung vor oder während der Ausführungszeit verlangen. Stellt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist heraus, dass der AN keine wirtschaftliche Lösung verwirklicht hat, so fallen ihm die Kosten für eine spätere vom Bauherrn veranlasste Änderung zur Last.
4. Entsprechend dem Verwendungszweck, den Anforderungen an die Funktion der einzelnen Anlagenkomponenten und den Vorschriften sind die entsprechenden Materialien einzubauen, auch wenn in dem Leistungsverzeichnis keine besonderen Angaben enthalten sind.
Stoffe und Bauteile müssen DIN-Güte- und Maßbestimmungen entsprechen. Stoffe und Bauteile, die nach den behördlichen Vorschriften einer Zulassung bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein. Stoffe und Bauteile, für welche weder DIN-Normen bestehen noch eine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, dürfen nur mit Zustimmung des AGs verwendet werden. Stoffe und Bauteile müssen dem Verwendungszweck entsprechend korrosionsgeschützt sein.
5. Wartung:
Der AN liefert zusätzlich zu dem vorliegenden Angebot für die Erbringung von Leistungen ein besonderes eigens aufgestelltes Angebot für die Wartung von Maschinen, Apparate, Geräten, Schalt- und Regelkomponenten und dergleichen in aufgeschlüsselter Form in Bezug auf Umfang und Zeitzyklus. Dieser Wartungsvertrag ist nach VDMA Standard zu erstellen.
6. Außer den allgemeinen Nebenleistungen sind nachstehende Leistungen ebenfalls Nebenleistungen und in die Einheitspreise mit einzurechnen:
- Anfertigen der Montage- und Detailzeichnungen, Einrichten und Räumen der
Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume.
- Herstellen von Bohrungen in Wänden und Decken.
- Ausstemmen von Decken im Kreuzungsbereich der Leitungen.
- Herstellen von Schlitzen 8 x 8 cm und Durchbrüchen bis ca. 30 x 30 cm
(in verschieden dicken Wänden) sowie größerer Art, sofern die Angaben
zur bauseitigen Ausführung nicht rechtzeitig in den Bauablauf eingeflossen
sind.
- Aussparen von C-Profilen in bauseitige Ständerwänden bei waagrechter
Verlegung von Leitungen.
- Abdichten von Durchführungen in Trockenbauwänden (siehe auch Titel
Isolierung).
- Nachstemmarbeiten an bauseits hergestellten Schlitzen und
Durchbrüchen.
- Liefern und Einbau sämtlicher systemgebundenen Befestigungen.
- Liefern und Einbau von Gerätefundamenten.
- Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten und Arbeitsbühnen
unabhängig von der Höhe
- In jedem Fall ist die Koordination zwischen den einzelnen Gewerken
rechtzeitig und lückenlos durchzuführen. Der AN verpflichtet sich,
hierzu alle über den AG zur Verfügung gestellten Unterlagen zu nutzen.
Evtl. Änderungsarbeiten gehen zu Lasten des AN.
- Alle Nebenleistungen und Materialien, die zur Fertigstellung der
Anlage beitragen, auch wenn diese nicht in den Positionen gesondert
beschrieben sind.
- Lieferung und dauerhafte Befestigung der Funktions-, Bezeichnungs-
und Hinweisschilder, sofern im Leistungsverzeichnis diese Leistung
nicht besonders aufgeführt ist.
- Einstellen und Einregulierung der montierten Anlage auf die Nutzungs-
forderung einschließlich eines Funktions- und Leistungsnachweises.
- Lieferung der Bestandsunterlagen gemäß II. 18.
- Einweisung des Bedienungspersonals.
- Kosten für Fracht, Verpackung und Transportversicherung, Gebrauchs-
und Schlussabnahme nach Fertigstellung der Anlage.
7. Stemm-, Fräs-, und Bohrarbeiten am Bauwerk dürfen nur im Einvernehmen mit dem AG durchgeführt werden. Baustoffe, die zerstörend auf Anlagenteile wirken können, dürfen nicht verwendet werden.
8. Anschießen von Befestigungen ist nicht gestattet.
Offene Anlagenteile, z. B. Rohrenden, sind bei jeder Montageunterbrechung durch
geeignete Maßnahmen gegen Eindringen von Fremdteilen sicher zu verschließen.
Exakte Rohrführung waagrecht, senkrecht, parallele Ausdehnungsmöglichkeit, Geräuschfreiheit bei Rohrausdehnungen, fachgerechte und solide Rohrbefestigung, unter anderem heizungsspezifische Selbstverständlichkeiten, sind Ausführungsbedingungen und werden bei der Abnahme beurteilt. Bei den Rohrhülsen sind die Fertigmaße zu berücksichtigen.
9. Die Isolierarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen, eine Fachunternehmererklärung ist vorzulegen.
10. Werden Arbeiten zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen (zum Beispiel Heizölanlagen, Frostschutzmittel in Heizungsverteilung) ausgeführt, ist vor der Vergabe des Auftrages vom AN die Urkunde als Fachbetrieb nach § 19 I WHG und eine Bestätigung der Überwachung vorzulegen, die nicht älter als 2 Jahre sein darf.
11. Der AN hat die Ausführungsunterlagen in eigener Verantwortung montagereif weiterzuentwickeln. Dabei ist der letzte Stand der Architektenpläne zusätzlich zu berücksichtigen:
a) Anfertigen von Montage-, Werkstatt-, Detail- und Terminplänen
und Kabellisten.
b) Nachrechnung der ausgehändigten Berechnungen und Ermittlung aller
sonstigen Werte.
c) Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der bauphysikalischen
Vorgaben und der angrenzenden Gewerke und deren Leistungen.
d) Koordinierung mit allen am Bau beteiligten Gewerken. Hierzu gehört
die aktive Nutzung des Projektraumes. Der AN ist verpflichtet, zur
Erstellung seiner Montageplanung die Ausführungs- und Montage-
planung der jeweils anderen TGA – Gewerke zu berücksichtigen.
e) Zur Erstellung der Montageplanung gehört die mit den anderen
TGA-Gewerken einheitlich abgestimmte Betriebsmittel-Kenn-
zeichnung. Die Systematik wird durch den AG vorgegeben.
Alle Pläne müssen rechtzeitig nach Auftragserteilung, vor Montagebeginn vom Nachunternehmer angefertigt und dem AG in 2-facher Ausfertigung, zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach nicht genehmigten Plänen darf nicht gearbeitet werden.
Der AG erhält von allen Berechnungen, Auslegungen und koordinierten Ergebnissen unaufgefordert laufend Duplikate in 1-facher Fertigung, die gleichzeitig in den Projektraum durch den AN eingestellt werden. Die Dateien sind im dwg, dxf, pdf und plt Format zur Verfügung zu stellen. Bei Projekten nach BIM-Standard als IFC-Format.
12. Alle Maßangaben auf den Plänen und Maße am Bau sind vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich an der Baustelle zu prüfen. Fehler und Mängel sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Änderungen gegenüber der geplanten Ausführung bzw. freigegebenen Montageplänen sind mit der Bauleitung zu klären und müssen schriftlich und zeichnerisch festgelegt und bestätigt werden.
13. Der AN ist für die Koordinierung der Arbeiten sowohl während der Vorbereitung der Arbeiten als auch während der Ausführung verantwortlich. Er hat alle erforderlichen Angaben rechtzeitig abzufordern und die Ausführung entsprechend dem Baufortschritt zu koordinieren. Kosten aufgrund von Behinderungen, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, werden dem Nachunternehmer in Rechnung gestellt.
14. Es ist zu berücksichtigen, dass die Schaltschränke in Art und Aufbau mit den anderen Gewerken abzustimmen sind.
15. Brandschutzmaßnahmen:
Es dürfen nur Bauprodukte, Systeme und Bauarten ausgeführt werden, deren Verwendbarkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen ist.
Folgende Verwendbarkeitsnachweise sind je nach Bauprodukt möglich:
- Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungsbescheid.
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis.
- Ausführung nach DIN 4102-4 (nur für die dort aufgeführten allgemein
gebräuchlichen und bewährten Bauprodukte und Bauarten).
- Nur im Ausnahmefall:
Zustimmung im Einzelfall des Staatsministeriums des Innern (Oberste Baubehörde).
Es ist anzugeben welcher Verwendbarkeitsnachweis der jeweiligen Ausführung zugrunde liegt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungsbescheide und Prüfzeugnisse müssen zum Zeitpunkt der Bauausführung gültig sein. Die Verwendbarkeitsnachweise sind auf Wunsch, bauaufsichtliche Zulassungsbescheide bei jeder Verwendung bzw. Anwendung des zugelassenen Bauprodukts vorzulegen.
Es ist ein Übereinstimmungsnachweis darüber zu erbringen, dass die Bauprodukte mit dem Verwendbarkeitsnachweis übereinstimmen (Übereinstimmungserklärung bzw. Übereinstimmungszertifikat entsprechend dem jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis).
Die Bauprodukte bzw. ausgeführten Arbeiten sind - wie im Verwendbarkeits- bzw. Übereinstimmungsnachweis vorgeschrieben - zu kennzeichnen (Ü-Zeichen, Kennzeichnung von Kabelabschottungen, Brandschutzbeschichtungen usw.). Abgewandelte Formen der Bauprodukte, Systeme und Bauarten sowie Ergänzungen und Änderungen usw., die nicht dem Verwendbarkeitsnachweis entsprechen, dürfen nicht verwendet und eingebaut werden. Alle Leistungen müssen den Bestimmungen des jeweiligen Verwendbarkeitsnachweises entsprechen. Für die Einhaltung haftet der Bieter.
Für die Durchführung der Arbeiten ist ein verantwortlicher Fachbauleiter zu benennen, der eine entsprechende Qualifikation besitzen muss.
Die Arbeiten sind entsprechend den Bestimmungen der Verwendbarkeitsnachweise von geschultem Fachpersonal auszuführen.
Lassen die Baustellenverhältnisse bzw. die Vorgaben eine Ausführung gemäß Ausschreibung und Verwendbarkeitsnachweis nicht zu, hat der Ausführende (Bieter) den AG darauf schriftlich hinzuweisen Gegebenenfalls müssen die für eine fachgerechte Ausführung erforderlichen baulichen Verhältnisse geschaffen oder andere Systeme eingesetzt werden. Die erforderlichen Maßnahmen sind mit dem AG abzustimmen, wobei ggf. vom AG unter dem Hinweis auf die Abweichung eine Zustimmung im Einzelfall beider Obersten Baubehörde eingeholt werden muss.
Nach Fertigstellung der Leistungen ist vom ausführenden Unternehmen über die geleisteten Arbeiten eine Werksbescheinigung nach DIN 50049, Abschnitt 2, auszustellen.
16. Protokolle sind für die Übertragungsnetze (siehe Spezifikationen) zu erstellen.
17. Bestandsunterlagen:
Die Bestandsunterlagen müssen alle technischen und funktionellen Angaben aufweisen und den Endzustand der Anlage beinhalten. Die Unterlagen sind 1-fach in den mit Registern und untergliedertem Inhaltsverzeichnis versehenen Ordnern vor Schlussabnahme zur Prüfung einzureichen.
Nach Freigabe sind sie 3-fach an den Bauherrn zu übergeben. Die Beschriftung ist einheitlich mit den anderen Gewerken und der Bauleitung abzustimmen.
Die Bestandsunterlagen (Pläne und Berechnungen) sind in "digitaler Form" zu übergeben. Das Format ist abzufragen. Bei Projekten nach BIM-Standard als IFC-Format.
Die Bestandsunterlagen müssen mit einem entsprechenden Stempel (Bestandsplan) gekennzeichnet sein und zusätzlich mit einem Prüfvermerk, "Übereinstimmung vor Ort geprüft", und Unterschrift vom Nachunternehmer versehen werden.
Die Dokumentation ist in zehn Teile zu gliedern. Die einzelnen Teile sind durch beschriftete Einlegeblätter zu trennen.
Deckblatt mit Angaben über Gebäude, Gewerk, Baujahr, ausführende Firma mit Anschrift und Telefonnummer, Planer bzw. Planungsbüro mit Anschrift und Telefonnummer.
Teil 1: Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Beschreibung der Anlage
Teil 3: Betriebsanleitung für die Anlage
Anlagenbeschreibung: Stichpunktartige Beschreibung der Installation,
Detaillierte Funktionsbeschreibung über Steuer- und Regelfunktionen
der einzelnen Anlagen, Parameterlisten
Teil 4: Datenblätter und Funktionsschema
Datenblätter der Geräte mit Einstellungen und Betriebs-Istwerte,
Betriebsmittelkennzeichnung.
Teil 5: Stromlaufpläne, Schalttafelansichten mit Beschriftung, Schalttafelaufbau
Teil 6: Gerätebeschreibungen, Ersatzteillisten
Teil 7: Bedienung/Wartungsvorschriften
Dieser Teil enthält alle für den störungsfreien Betrieb nötigen Informationen und
Wartungsvorschriften/-intervalle, Ersatzteillisten.
Werkseitige Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen für zugelieferte
Aggregate, Schmierpläne, gegliedertes Wartungsangebot.
Teil 8: Bescheinigungen:
Protokolle über alle Sachverständigen-Abnahmen, Bauartzulassungen,
Werkstatt-Atteste, Prüfbescheinigungen, Stückprüfprotokolle für
Verteilungen und Schaltanlagen
Teil 9: Bestandspläne Grundrisse und Schnitte auf Grundlage des letztgültigen
Architektenplanstandes, Strangschemen, Schaltschemen mit
Leistungsangaben, Kabelpläne, Stücklisten für Schaltschränke,
Pläne der Regelung/Steuerung.
Übergabe des Datenmodells im IFC-Format.
Grundlagen Montageplanung:
Rohrnetzberechnungen, Beleuchtungsberechnungen,
Selektivitätsnachweise, Kurzschlussberechnung für
Hauptleitungen, Leistungsbilanzen
Teil 10: Sämtliche Berechnungen gemäß tatsächlichem Einbau der Anlagenteile,
Rohrnetzberechnungen, Auslegungsdaten, Wärmebedarf usw.
Messprotokolle:
Spülprotokolle Rohrleitungen Trinkwasserqualität, Druckproben
Rohrleitungen, Abgasmessung, Protokoll über erste Einregulierung,
Prüfprotokoll für elektrische Anlagen sämtlicher Stromkreise,
Luftmengenmessung, Luftdruckmessung, Luftgeschwindigkeits-
messung, Funktionsprüfung der Brandschutzklappen,
Sichtabnahmeprotokoll, Erdungswiderstand nach VDE 0185,
Mindestbeleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung nach VDE 0108,
Prüfbuch für Aufzugsanlagen
Schaltschrank:
Stromlaufpläne / Klemmenpläne nach DIN 40719, Schaltschrank-
stückliste, Beschreibung der Regelfunktionen, Datenpunktliste,
Ventillisten mit Voreinstellwerten
Herstellerunterlagen:
Herstellerprospekte (Kennzeichnung aller eingesetzten Komponenten)
Kennlinien für Armaturen und Pumpen mit Kennzeichnung der
Betriebspunkte, Fabrikatsliste und Ersatzteilliste aller eingesetzten
Komponenten
Die Gesamtfunktionsschemen werden unter Glas im Aluwechselrahmen in der Technikzentrale angebracht. Die Regelschemen der einzelnen Anlagen werden neben den jeweiligen Anlagen unter Glas im Aluwechselrahmen angebracht.
Schemata (unter Glas oder eingeschweißt in Kunststofffolie):
Anlagenschema, Strangschema, Übersichtsschema, Hydraulikschema, Luftschema, Blockschaltbilder, Übersichtsschalt- und Anschlusspläne nach DIN 40719, Datenpunktlisten, Ablaufdiagramm
Die Bezeichnungen müssen für dieselben Anlagenteile, sowohl auf den Bezeichnungsschilder, als auch in den Plänen und Beschreibungen gleichlautend sein und der Betriebsmittelkennzeichnung entsprechen.
Der AN hat sich vor Erstellung der Bestandsunterlagen zu informieren, ob Raumzuordnungen durch Raumnummern angedacht sind, um diese mit einarbeiten zu können.
Mit der Bauleitung ist abzustimmen, ob bereinigte Pläne je Gewerk abgegeben werden müssen.
Die Bestandsunterlagen sind unabhängig von vorstehender Aufstellung mit dem Bauherrn abzustimmen. Nach Rücksprache mit dem Bauherrn sind die Bestandspläne nach einem einheitlichen System zu beziffern und zu beschriften. In der Bedienungsanweisung ist darauf Bezug zu nehmen.
Diese Bestandsunterlagen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Schlussabnahme. Ohne diese Unterlagen wird die Schlussabnahme nicht erfolgen.
Inhaltsverzeichnis Objektdokumentation siehe Anlage.
18. Übergabe/Abnahme:
Es werden folgende Bedingungen zugrunde gelegt:
1. Die Anlage muss in absolut betriebsfertigem Zustand übergeben werden. Der AN hat die Anlage auf einwandfreie Funktion zu überprüfen. Sofern die Gesamtfunktion erst bei voller Nutzung oder Maximalbelastung festgestellt werden kann, wird diese Überprüfung bei der Abnahme ausgeklammert und nachvollzogen.
2. Sämtliche Anlagenteile sind mit Schildern zu versehen, die den Positionen der Bestandspläne entsprechen.
3. Die Bestandsunterlagen müssen vorliegen.
4. Unterweisung des Bedienungspersonals einschließlich Protokoll. Der AN gewährleistet, dass die Hausmeister/Technische Personal des Bauherren so eingewiesen und angelernt werden, dass sie in Ergänzung zu den abzuschließenden Wartungsverträgen mit den Anlagen in einer Weise vertraut gemacht werden, dass ein einwandfreier Betrieb sichergestellt ist.
Funktioniert die Anlage nicht einwandfrei oder werden die garantierten Leistungen nicht erreicht, hat der AN die notwendigen Verbesserungen zu seinen Lasten vorzunehmen.
Falls betriebstechnische Ausfallzeiten auf eine mangelhafte Ausführung des AN zurückzuführen sind, so trägt der AN die dadurch entstehenden Kosten.
Für die Beseitigung der bei der Abnahme erhobenen Beanstandungen wird eine angemessene Frist eingeräumt, die nicht überschritten werden darf.
Der AG behält sich vor, einzelne Anlageteile vor Fertigstellung des Gesamtprojektes durch Teilabnahmen zu übernehmen, bzw. zu betreiben. Sollten weitere Teilabnahmen, Abnahmen und Nachabnahmen erforderlich werden, so sind diese mit den o. a. Betriebs- und Funktionsprüfungen, einschließlich Anfertigen der Protokolle auszuführen.
Leistungen, welche bei Abnahme nicht überprüft werden können, sind entsprechend dem Baufortschritt, Zwischenabnahmen zu unterziehen. Abnahmen sind durch den AN rechtzeitig, mindestens jedoch 3 Wochen im Voraus, schriftlich anzumelden.
Sämtliche Kosten, die dem AG und dessen Beauftragten durch zusätzliche Abnahmen bis zur mangelfreien Abnahme der Gesamtleistungen entstehen, sind vom ausführenden Unternehmer zu tragen.
5. Zur Abnahme muss die gesamte Anlage "innen" und "außen" gereinigt sein. Die Kosten trägt der AN.
19. Ausführungszeiten:
Die Ausführungszeiten werden im Rahmen der Auftragsvergabe vertraglich vereinbart.
20. Schnittstellen-Vereinbarung:
Die Leistungs-Schnittstellen zu anderen Gewerken werden im Rahmen der Auftragsvergabe vertraglich vereinbart.
Für die Ausführung der Regelungstechnik wurde die Fa. Kieback & Peter GmbH & Co.KG vom AG beauftragt. Die Schnittstellen sind im Detail mit dem zuständigen Projektleiter, Herrn Zobel, durch den AN abzustimmen.
21. Lieferung und Montage
Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen umfassen immer
die Lieferung fabrikneuer Komponenten und die betriebsfertig Montage, inklusive
aller Nebenarbeiten sowie Klein-, Dicht- und Befestigungsmaterial.
II. Zusätzliche Vertragsbedingungen:
IV. Baubeschreibung und allgemeine Hinweise IV. Baubeschreibung und allgemeine Hinweise
1. Allgemein
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein bestehendes Logistikzentrum von ALDI
am Standort Beucha.
Im Bereich Verwaltung und im Sozialtrakt werden Räume über ein Fußbodenheizung
beheizt. Die Heizwasserversorgung erfolgt über einen eigenen Heizkreis aus der Heiz-
zentrale.
Die bestehenden Heizkreisverteiler sollen aufgrund des Anlagenalters und der geplanten
Anpassung der Regelungstechnik erneuert werden. Notwendige Nebenleistungen, wie
Absperren, Entleeren in Teilabschnitten, Medientrennung, Spülen, Befüllung, etc. sind
durch den AN mit zu erbringen.
In Summe sind 7 Stück Heizkreisverteiler im Bestand vorhanden, 2 Stück in Unterputz-
und 5 Stück in Aufputz-Ausführung (siehe beigefügte Fotos).
Die Auslegung der neuen HKV mit Leitfabrikat REHAU ergibt nachfolgende Zusammen-
stellung:
REHAU HKV-D Öffnung Schrank Schrank
Heizkreise Länge mit Kugelhahn gewählt Bestand benötigt nach Vorgabe
HKV 1 7 UP 467 HKV-D 7 1070 UP 110/ 750 UP 110/ 950
HKV 2 6 UP 417 HKV-D 6 1070 UP 110/ 750 UP 110/ 950
HKV 3 8 AP 517 HKV-D 8 1220 AP 130/ 605 AP 130/ 1205
HKV 4 10 AP 617 HKV-D 10 1160 AP 130/ 805 AP 130/ 1205
HKV 5 10 AP 617 HKV-D 10 1280 AP 130/ 805 AP 130/ 1205
HKV 6 10 AP 617 HKV-D 10 1280 AP 130/ 805 AP 130/ 1205
HKV 7 7 AP 467 HKV-D 7 1260 AP 130/ 605 AP 130/ 1205
IV. Baubeschreibung und allgemeine Hinweise
V. Ausschreibungsanerkenntnis V. Ausschreibungsanerkenntnis
Der Auftragnehmer erklärt hiermit:
1. dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat, insbesondere auch darauf, dass keine Seiten fehlen.
2. dass er die Ausschreibung lückenlos gelesen hat.
3. dass er sich von der Örtlichkeit an der Baustelle überzeugt und die Pläne eingesehen hat, Montageweg geprüft hat, bzw. dies für eine sichere Preisberechnung auf Grundlage der Leistungsbeschreibung nicht notwendig war.
4. dass der Text in der Ausschreibung nicht unverständlich oder mehrdeutig ist.
5. dass auf eventuelle Fragen eine zufriedenstellende Antwort erfolgte. Entsprechende Auskünfte sind vom Auftragnehmer im Anschreiben zu berücksichtigen.
6. dass er davon Kenntnis genommen hat, dass Nachforderungen aus Unkenntnis nicht berücksichtigt werden können.
7. dass er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände geprüft und
gewertet hat.
8. dass er diese Ausschreibung, inkl. aller beiliegenden Unterlagen, ohne Einschränkung durch seine Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt.
Folgende Erklärungen sind zu ergänzen, soweit sie zu treffen:
Dem Hauptangebot wurden ..... Stück Nebenangebote beigefügt.
Dem Hauptangebot wurden ..... Stück Änderungsvorschläge beigefügt.
Auf das Angebot wird ein Preisnachlass von ...... % gewährt.
.........................................................., ........................................
...........................................................................................................
Der Unternehmer, Stempel und Unterschrift
Fragen sind zu richten an: Kremer + Scheib Ingenieure GmbH
Eine Sichtnahme in Pläne und Berechnungen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter oben angegebener Adresse möglich.
Die ausgewiesenen Positionen sind so anzubieten, dass eine Gesamtfunktion und Gesamtfertigstellung, nach dem Stand der Technik, der Anlage sichergestellt wird, auch wenn einzelne Details nicht im einzelnen erwähnt sein sollten.
V. Ausschreibungsanerkenntnis
1 KG 420 - Fußbodenheizung
1
KG 420 - Fußbodenheizung
1.1 Fußbodenheizung und Zubehör
1.1
Fußbodenheizung und Zubehör
1.2 Nebenleistungen und Sonstiges
1.2
Nebenleistungen und Sonstiges