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Unit price EUR
Net total EUR
Angebotsaufforderung
VOM 28.10.2024
BAUVORHABEN: H 77 Aufstockung
Finkenwerder
Kreetslag 10
21129 Hamburg
AUFTRAGGEBER: Airbus Operations GmbH
Kreetslag 10
21129 Hamburg
GEWERK: KG 410, KG 420, KG 430, KG 480
Angebotssumme netto: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro
zzgl. ____ % Mehrwertsteuer: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro
Angebotssumme brutto: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro
. . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bieter, Stempel und Unterschrift
Angebotsaufforderung
1 KG410 SAN
1
KG410 SAN
I. Termine und Zuständigkeiten 1. Auskünfte
Projektleitung:
Adresse: Airbus Operations GmbH
Kreetslag 10
21129 Hamburg
Name: Frau Gil
Tel.: 040 743080471
e-mail ritmila.gil@airbus.com
Verantwortlich für Kaufmännische Fragen:
Adresse: Airbus Operations GmbH
Kreetslag 10
21129 Hamburg
Name: Herr Dähner
Tel.: 040 743 62484
e-mail denny.daehner@airbus.com
Technische Rückfragen sind zu richten an:
Adresse: Airbus Operations GmbH
Kreetslag 10
21129 Hamburg
(HKLS)
Name: Herr Peters
Tel.: 040 / 743 75834
e-mail oliver.peters@airbus.com
(ELT)
Name: Herr Flömer
Tel.: +49 170 564 7916
e-mail andre.floemer@airbus.com
2. Ausführungsfristen (zu § 5 VOB/B)
Vorbereiten der Bauausführung
Für das Vorbereiten der Bauausführung ist insgesamt eine Frist von 10 Tagen vorgesehen.
Diese Frist endet vor dem Bauausführungsbeginn.
Durchbruchs-, Montageplanung, Materialbeschaffung
Beginn: sofort nach Beauftragung
Fertigstellung der
Montageplanung umgehend nach Beauftragung (ca. 10 Tage)
Bauausführung
Baubeginn: Januar 2026
Fertigstellung: Januar 2027
Die vorgegebenen bzw. vor Auftrag abgestimmten Ausführungs-, Zwischen- und Endtermine werden Vertragsbestandteil.
I. Termine und Zuständigkeiten
II. Allgemeine Vorbemerkungen II. Allgemeine Vorbemerkungen
1 Lage, Zugang und allgemeine Baubeschreibung
Die Baustelle liegt innerhalb des überwachten Geländes der Airbus Operations GmbH. Die Zufahrt hat nur auf den dafür vorgesehenen Wegen und Straßen zu erfolgen. Für die Arbeiten auf dem Werksgelände ist die Ausstellung von Sonderausweisen sowie deren Kontrolle bei der Einfahrt erforderlich. Die auf dem Werksgelände geltenden Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
II. Allgemeine Vorbemerkungen
III. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen III. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Für die auf den folgenden Seiten beschriebenen Arbeiten muß für die Kalkulation folgendes berücksichtigt werden:
1. Vorschriften / Richtlinien
- die VOB, Teil B und C
- die VDI-Vorschriften
- die VDE Vorschriften
- die DIN-Vorschriften
- die behördlichen Vorschriften
- die ATEX-Richtlinien
- die allgemeinen Verlegerichtlinien der Hersteller
- die anerkannten Regeln der Technik sowie die internen Richtlinien (TAR) der Airbus Operation GmbH
Anwendung finden weiterhin alle für die ausgeschriebenen Leistungen in Frage kommenden Richtlinien, Vorschriften, Normen, Gesetzesvorlagen und Auflagen, auch wenn diese im einzelnen nicht aufgeführt sind, gemäß letztgültigem Stand und Stand der Technik.
2. Ausführungsunterlagen
Der Auftragnehmer erhält als dwg- und pdf-Dateien:
- die Ausführungspläne des Fachingenieurs im Maßstab 1:20 / 1:50 bzw. die Schemata
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Unterlagen sachlich inhaltlich, technisch und auf Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehalte müssen innerhalb der Prüfzeit schriftlich angemeldet werden; spätere Einwände bzw. Mehrkosten werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Änderungen in der Ausführung dürfen nur nach Freigabe durch den Auftraggeber bzw. dem Vertreter vorgenommen werden. Eigenmächtige Änderungen kann der Auftraggeber zu Lasten des Auftragnehmers demontieren lassen und gemäß geplanter Ausführung zu Lasten des Auftragnehmers neu installieren lassen.
3. Werkstatt- und Montagezeichnungen
Alle nachstehenden zu liefernden Unterlagen sind Nebenleistungen nach VOB (C) und mit in den Einheitspreisen zu kalkulieren, sofern nicht besondere Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden sind. In Abhängigkeit zum verbindlichen Gesamtterminplan sind die Werk- und Montagepläne, koordiniert mit den Baugewerken und anderen am Projekt beteiligten Technikgewerken in dreifacher Ausführung (Ausdruck) komplett zur Genehmigung und Freigabe beim Auftraggeber bzw. deren Vertreter einzureichen.
- Grundrisse und Schnitte M = 1:20 / 1:50 mit den Installationen
Die für die Pläne notwendigen Koordinierungsaufgaben mit allen Gewerken sind durch den Auftragnehmer wahrzunehmen. Über die Erfordernisse der Genehmigung einzelner Pläne entscheidet im Zweifelsfall die Bauleitung. Die genannten Unterlagen sind fortlaufend dem Baufortschritt anzupassen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, daß der Auftraggeber und dessen Beauftragte stets im Besitz der gültigen Montagepläne sind. Notwendige Änderungen sind umgehend einzuarbeiten. Die Pläne müssen so beschaffen sein, daß danach alle Arbeiten durchgeführt werden können. Die Genehmigung der Pläne durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter wird die alleinige Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Montagen in keiner Weise eingeschränkt.
Die Ausführung der Arbeiten selbst darf erst nach Freigabe der Montagepläne begonnen werden. Abweichungen von der Planung oder dem Auftrag sind dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten unaufgefordert als solche schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber kann Änderungen in den Zeichnungen und Plänen vornehmen bzw. die Neuerstellung mit völliger Neukonstruktion verlangen, ohne daß daraus Mehrforderungen geltend gemacht werden können. Bezüglich allgemeiner Forderungen nach Ausführungs (Montage-)unterlagen, der Begriffsbestimmungen, der genormten Darstellungsweise und der durchzuführenden Prüfungen wird hingewiesen auf VOB (C) und die entsprechenden DIN-Blätter.
In einem beschrifteten Ordner müssen die Pläne nach DIN gefaltet und abgeheftet sein, sowie ein aktuelles Zeichnungsverzeichnis beinhalten. Dieses Verzeichnis ist während der ganzen Bauzeit zu führen, unaufgefordert zu aktualisieren und auszugeben. Schriftköpfe von Zeichnungen müssen folgendes aufweisen:
- Ausführende Firma
- Bauvorhaben
- Anlagenteil
- Zeichnungsnummer
- Zeichnungsdatum
- Bezeichnung "MONTAGEPLAN" und Stand
- Unterschriften des Zeichners und Prüfers
4. Umfang der Leistungen
Alle Leistungen umfassen die Lieferung, den Einbau, Abladen, Lagerung auf der Baustelle, sämtlicher Materialien inkl. Zubehör, sowie Nebenleistungen, Hilfsmaterialien (Leitern, Gerüste, Werkzeuge etc.) und Geräte einschl. Bedienung. Zum Leistungsumfang gehört grundsätzlich eine komplette betriebsfertige Anlage, auch wenn einzelne Anlagenteile in dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis nicht erwähnt werden.
5. Ausführung der Arbeiten mit vorheriger Sicherheitseinweisung
VOR Beginn der Arbeiten muss eine Sicherheitseinweisung des Auftragnehmers durch die zuständige Fachabteilung bzw. dem SiGeKo durchgeführt werden. Ein Termin ist rechtzeitig mit der zuständigen Fachabteilung abzustimmen.
Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der Sicherheitseinweisung ordnungsgemäß nach den Handwerksregeln auszuführen.
6. Baustoffwahl
Es dürfen nur Baustoffe und Bauteile erster Wahl eingesetzt werden, sie müssen genormt, geprüft und zugelassen sein. Grundsätzlich sind halogen- und silikonfreie Materialien einzubauen ggf. sind Alternativen anzubieten.
7. Verkehrssicherungspflicht
Dem Auftragnehmer obliegt allein die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt den Fachbauleiter und übernimmt die Pflichten des Unternehmens gemäß HBO. Er hat für die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft und deren Aushang in den Aufenthaltsräumen Sorge zu tragen. Für Haftung und Gewährleistung gelten die Bestimmungen des BGB. Jeder Unternehmer ist für die Erfüllung seines Auftrages haftbar. Der Fachbauleiter ist der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Auftragnehmer einen anderen Fachbauleiter zu fordern, falls er mit dessen Leistungen nicht einverstanden ist. Eine Ablösung des Fachbauleiters durch den Auftragnehmer kann nur nach vorheriger Genehmigung des Auftraggebers erfolgen. Der benannte Fachbauleiter ist verpflichtet, auf Verlangen an den turnusmäßigen Baubesprechungen teilzunehmen. Der Zeitaufwand einschl. der An- und Abfahrt zum Besprechungsort ist eine Nebenleistung nach VOB (C) und gilt mit den Einheitspreisen als abgegolten.
8. Montageabwicklung
Sofort nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer einen technischen Sachbearbeiter zu benennen, der mit den notwendigen technischen und kaufmännischen Vollmachten ausgestattet ist, um eine fach- und termingerechte Abwicklung des Auftrages durchführen zu können. Falls es von der örtlichen Bauleitung für erforderlich gehalten wird, muß dieser Sachbearbeiter ständig auf der Baustelle anwesend sein. In jedem Fall hat er an den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Desgleichen ist ein örtlicher Bauleiter des Auftragnehmers zu benennen, der u.a. auch für die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen verantwortlich ist. Der Auftragnehmer vertritt den Bauherrn gegenüber Behörden als Fachbauleiter.
9. Verlegevorschriften / Baukoordinierung
Das für die Gewerke vorgeschriebene Material ist genau nach Verlegevorschriften zu verarbeiten. Ferner sind die Arbeiten in engster Zusammenarbeit mit den anderen ausführenden Firmen durchzuführen. Erforderliche Aussparung sind dem Auftragnehmer der Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie Zimmererarbeiten rechtzeitig aufzugeben, damit dies von der Bauleitung bei der Ausführung der Arbeiten berücksichtigt werden kann.
10. Schweißarbeiten
Schweißarbeiten an Stahlleitungen dürfen nur von Monteuren mit von einem unabhängigen Sachverständigen bestätigter und gültiger Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606-1 ausgeführt werden.
Die Schweißerprüfungsbestätigungen sind der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen.
Für Schweißarbeiten ist grundsätzlich vom Bauherren eine Schweißgenehmigung einzuholen.
11. Arbeiten mit Absturzgefahr (z.B. auf dem Dach)
Arbeiten mit Absturzgefahr dürfen nur durch Mitarbeiter mit dem Nachweis ausgeführt werden, dass eine arbeitsmedizinische Voruntersuchung nach G-41 durchgeführt wurde.
12. Reinigung
Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, ständige Grobreinigungen seiner Montagebereiche vorzunehmen sowie eine Feinreinigung vor der Abnahme durchzuführen.
Eine Endreinigung hat nach Abschluß sämtlicher Bauaktivitäten zu erfolgen. Sämtliche Bauteile sind außen und innen vor Inbetriebnahme/Übergabe zu reinigen.
13. Materialentsorgung durch das Airbus Entsorgungszentrum
Alle Baustellenabfälle sind nach § 50 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zentral zu entsorgen. Die Abfälle sind über den Entsorgungspartner von Airbus zu entsorgen. Nach vorheriger Absprache mit der örtlichen Bauleitung können ggf. Abfallcontainer von der dort genannten Entsorgungsfirma zur Verfügung gestellt werden.
14. Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme der Anlagen hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die Inbetriebnahme ist der örtlichen Bauleitung und dem Bauherrn rechtzeitig vorher schriftlich mitzuteilen.
a) Funktionsprüfungen und Probebetriebnahme sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten bekanntzugeben, damit dieser bei der Prüfung anwesend sein kann. Die Prüfungen haben entsprechend dem Baufortschritt auch in Teilabschnitten zu erfolgen.
b) Teile der Anlage oder einzelne Komponenten, die später nicht mehr zugänglich sind, sind zu prüfen oder abnehmen zu lassen, so lange dies noch möglich ist. Die baubegleitende Prüfung umfaßt die Prüfung der technischen Unterlagen sowie die erbrachte Leistung des Auftragnehmers.
15. Vollständigkeit der Lieferung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn seiner Arbeiten die Maße der Zeichnungen und der Örtlichkeit zu überprüfen sowie die erforderlichen Baustoffmengen festzustellen und mit den Mengen des Leistungsverzeichnisses zu vergleichen. Treten Mehr- oder Mindermassen auf, sind die dem GP sofort aufzugeben. Für die Kosten des Verbrauchs und den Einsatz von Meßeinrichtungen erhält der Auftragnehmer keine gesonderte Vergütung.
Bei Anlieferung, Lagerung bzw. bei Montageunterbrechung sind die Rohrenden mit Folie und Klebeband zu verschließen (VDI 6022/6023).
Hinweise zur Ausführung
Die in VOB Teil C aufgeführten Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten sind beim Auftraggeber schriftlich zu beantragen. Kleine Stemmarbeiten an bereits vorhandenen Durchbrüchen und Schlitzen sind vom Auftragnehmer durchzuführen. Schalldämmeinlagen in den Befestigungen und dergleichen müssen abriebfest, alterungsbeständig und nicht pressend sein. Eventuelle Stemmarbeiten im Bereich der Sohlen (weiße Wanne, säurefeste Abdichtung bzw. Beschichtung) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung von Statiker und Bauleitung.
In allen Wand- und Deckendurchführungen sind Rohrleitungen mit mind. 30 mm brandsicherem Dämmstoff zu ummanteln; dabei sind sichtbare Wand- und Deckendurchführungen stirnseitig mit Blenden zu versehen. Die Ummantelung muß auf beiden Seiten ausreichend überstehen und ist vom Auftragnehmer nach Fertigstellung der Putz- und Fußbodenarbeiten bündig abzuschneiden. Die erforderlichen Kosten sind in die Einheitspreise entsprechend der Position einzurechnen. Bei der Installation ist darauf zu achten, daß der nötige Platz zum Ausbau der Aggregate für die Bedienung und Wartung vorhanden ist.
Besonderer Wert wird auf die Einhaltung der DIN 4102, der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) und den Brandschutzmaßnahmen TGA im Hochbau sowie auf die Einhaltung der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - gelegt. Alle Befestigungen sind derart auszuführen, daß keine Körperschallübertragung auf das Bauwerk erfolgen kann.
Schalldämm-Maßnahmen sind entsprechend der Forderungen der DIN- und VDI-Normen etc. einzuhalten. Alle Anlagen oder Anlagenteile, von denen Körperschall ausgehen kann, sind einwandfrei körperschallgedämmt aufzustellen bzw. zu montieren. Hierzu gehört der Einbau mit elastischen Kanal und Rohranschlüssen. Zwischen Fundamenten und Geräten sind Profilgummistreifen in entsprechender Shore-Härte einzulegen. Befestigungen, insbesondere an Decken, dürfen nur mit Dübelverbindungen hergestellt werden, die auch für Zugzonen des Betons zugelassen sind.
16. Nebenleistungen
Für Nebenleistungen gilt die VOB Teil C. Weiterhin sind zusätzlich nachstehende Leistungen zu erbringen. Die hierfür erforderlichen Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern nicht besondere Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden sind:
- Vorhalten, Aufbau und Abbau von Gerüsten mit Arbeitsbühnen
- Erstellen der Antragsunterlagen für behördliche Abnahmen
- Montageunterlagen, Bestandszeichnungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie Revisionsunterlagen
- Mitwirken bei Inbetriebnahme der Nebengewerke, soweit davon die Leistung des Auftragnehmers berührt wird
- Betreiben der Anlage zum Zwecke der Einregulierung
- Teilinbetriebnahmen von Anlagenabschnitten bzw. Teilbereichen
- Einweisung des Bedienpersonals
- Prüfung der fertigen Anlage vor Inbetriebnahme auf Betriebsfähigkeit
- Schutz sämtlicher Einbauteile gegen Verschmutzungen von innen und außen während der Bauphase
- die gesetzlichen , behördlichen, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind zu beachten. Der Auftragnehmer ist verantwortlich, alle Schutzgeländer usw., die für die Dauer der Arbeiten entfernt werden, umgehend, auch während einer Arbeitspause, wieder herzustellen
- für Fach- und Hilfskräfte zum Abladen,Transport, Lagern und Versetzen von Materialien hat der Auftragnehmer selbst aufzukommen, gleiches gilt auch für die Transporte. Bauseits gelieferte Stoffe und Bauteile hat der Auftragnehmer in Empfang zu nehmen, auf Vollständigkeit zu prüfen, abzuladen und ggf. zwischenzulagern. Nicht geeignete Stoffe und Bauteile sind zurückzuweisen. Verpackungsmaterial ist von ihm zu seinen Lasten zu entfernen
- das Auflegen der bauseitig heranzuführenden Elektroanschlußleitungen auf die Anschlußklemmen der Schaltschränke und Geräte
17. Einmessen von Anlagenteilen
Der Auftragnehmer hat das Einmessen aller Leitungen und Leitungsteile, das Anfertigen von Bestandsplänen mit sämtlichen Maßangaben, Lage- und Höhenmessungen, zu erbringen. Diese Arbeiten müssen grundsätzlich schon im Zuge der Ausführung gemacht werden. Die Bauleitung behält sich vor, diese Skizzen und Aufzeichnungen unangemeldet zu kontrollieren.
18. Anmelden von Bedenken
Hat der Auftragnehmer gegen eine vorgeschriebene Ausführungsart Bedenken, so ist er verpflichtet, der Bauleitung schriftlich Mitteilung und Gegenvorschläge zu machen. Äußert der Auftragnehmer keine Bedenken, so übernimmt er für die vorgeschriebene Ausführung der Arbeit und für die Beschaffenheit der Baustoffe dem Bauherrn gegenüber die volle Garantie.
19. Revisionsunterlagen
Bezüglich allgemeiner Forderungen nach Revisionsunterlagen, den Begriffsbestimmungen, der genormten Darstellungsweise und der durchzuführenden Prüfungen wird hingewiesen auf VOB (C) und die entsprechenden DIN-Blätter. Schriftköpfe von Zeichnungen müssen folgendes aufweisen:
- Ausführende Firma
- Bauvorhaben
- Anlagenteil
- Zeichnungsnummer
- Zeichnungsdatum
- Bezeichnung "REVISIONSPLAN" und Stand
- Unterschriften des Zeichners und Prüfers
Die Art, der Umfang und die Ausführung der Revisionsunterlagen ist im Leistungstext detailliert aufgeführt und entsprechend zu kalkulieren, einschl. sämtlicher Nebenkosten.
20. Abnahme und Übergabe
Der Auftragnehmer hat eine funktionsfähige, betriebssichere Gesamtanlage vorzuführen und zu übergeben. Die Übergabe vollständiger Revisions- und Dokumentationsunterlagen ist Voraussetzung für die Abnahme.
Ebenso Voraussetzung für die förmliche Abnahme:
- Vorlage aller Prüfzeugnisse, Werkstatt-Atteste für Anlagenteile, die dies erfordern
- Vorlage von Protokollen über die durchgeführten Dichtigkeitsprüfungen an Anlagen, die dies erfordern
- Abnahmebescheinigung neutraler Sachverständiger, wie z. B. TÜV /CSN gemäß bestehender Richtlinien bzw. darüber hinausgehende Forderungen, soweit dies in der Leistungsbeschreibung gefordert wird
Über die Abnahme wird ein Protokoll geführt, in welchem eventuell noch zu behebende Mängel mit Fristsetzung aufgeführt werden. Sicherheitsmängel werden gesondert aufgeführt, wobei der Auftraggeber sich vorbehält, die Anlage zu übernehmen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer bis zur vollständigen Behebung der Mängel verpflichtet, die Anlage eigenverantwortlich gemäß Betriebserfordernis zu betreiben. Eine Vergütung dafür erfolgt nicht!
Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht termingerecht bzw. werden Abnahmen aufgrund von Fahrlässigkeit, Verschuldung des Auftragnehmers wiederholt, so wird der Zeitaufwand des Auftraggebers ermittelt und diese Kosten von der Schlußrechnung abgezogen.
21. Fabrikatsvorgaben
Der Auftragnehmer hat grundsätzlich das Angebot unter Berücksichtigung der Technischen Ausführungsrichtlinien Gebäudetechnik, Airbus Werk Hamburg, zu kalkulieren. Stehen mehrere Fabrikate / Typen zur Auswahl, so ist das vom Auftragnehmer gewählte Fabrikat mit Typ im Angebot auszuweisen. Abweichungen vom Planungsfabrikat sind unter Beachtung der Gleichwertigkeit und den koordinierten Baugrößen in einem gesonderten Nebenangebot anzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, bei denen die Fabrikate und vollständige Typenbezeichnungen nicht eingesetzt wurden, von der Wertung auszuschließen.
Der Auftragnehmer kann ergänzend zum Hauptangebot in einem Nebenangebot alternativ frei wählbare Fabrikate / Typen anbieten. Alle spezifischen Kenndaten sind neben den Fabrikats- und Typangaben schriftlich und prüffähig im Nebenangebot auszuweisen.
22. Wochenend- und Nachtarbeit
Wochenend- und Nachtarbeiten sind vor Durchführung der Arbeiten unbedingt mit der Airbus-Projektleitung abzustimmen. Die Stundenzettel sind der Bauleitung am nächsten Tag unaufgefordert zur Unterschrift vorzulegen. Das Original bleibt in der Bauleitung.
III. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
IV. Anlagenbeschreibung KG 410 IV. Anlagenbeschreibung KG 410
Allgemeines
Bei der Baumaßnahme Haus 76 handelt es sich um die Aufstockung eines bestehenden Gebäudes. Die Aufstockung ergänzt den dreigeschossigen Gebäuderiegel an der Südseite der Halle 14.
Abmessungen: L = ca. 60 m; B = ca. 10 m, Aufstockung = ca. 8 m
Im EG des Bestandsgebäudes befinden sich die Werkstatt- und Sozialräume für die Mitarbeiter. Im 1. und 2. OG sind Sozialräume (WC-, Wasch-, Pausen- und Umkleideräume) für die Mitarbeiter aus der Halle 14 untergebracht.
Im 3. OG und 4. OG werden weitere Sozialräume (WC-, Wasch-, Pausen- und Umkleideräume) für die Mitarbeiter aus der Halle 14 untergebracht.
Medienversorgung:
Schmutzwasser über die Infrastruktur
Regenwasser über die Infrastruktur
Betriebswasser in Halle 14 nicht vorhanden, ein
Betriebswassernetz wird derzeit nicht ausgeführt!
Trinkwasser über die Infrastruktur
Löschwasserversorgung keine Anforderung
Druckluft keine Anforderungen, keine Ausführung!
410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Allgemeines
1.1 Ausführungsumfang der Anlagengruppe
In dieser Anlagengruppe sind folgende Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen:
Schmutzabwasserinstallation
Trinkwasserinstallation einschließlich Objekte und Beschlagteile
1.2 Abwasserinstallation
Die Abwasserinstallation erfolgt grundsätzlich im Trennungssystem. Die Montage der Regenentwässerung erfolgt bauseits.
In der Baumaßnahme fällt ausschließlich häusliches Abwasser aus den Sozialbereichen an.
Der Büroriegel ist mit einem Flachdach ausgeführt.
1.3 Wasserinstallation
Die Trinkwasserversorgung für die Sozialräume im Bereich der Aufstockung wird komplett neu aufgebaut. Als Pilotprojekt kommen hier die Sanitärarmaturen von der Fa. Wimtec mit automatischen Spülprogramm zum Einsatz. Endstirnig sind automatische Spüleinrichtungen für die Strangspülung zu montieren.
1.4 Ausführungsstandards der Sanitärtechnik
Die Ausführungsstandards der Sanitärtechnik (Ausnahme Sanitärarmaturen) hat gem. den TAR -Technischen Ausführungsrichtlinien der Airbus Operations GmbH zu erfolgen.
Auslegungsparameter
2.1 Schmutzentwässerung
im Riegelgebäude (Bestand und Aufstockung) fällt Schmutzabwasser (häusliches Abwasser) nur in den WC- und den Waschräumen an.
Die anfallenden Schmutzabwässer aus den Sozialbereichen werden über Sammelleitungen den Fallsträngen zugeführt. Wegen der Länge der Anschlussleitungen sind auch zahlreiche Umlüftungen erforderlich.
Unter der Sohle wurden für die Entwässerung der Fallstränge sowie die Entsorgung der Sanitären Objekte aus dem Erdgeschoß entsprechende Grundleitungen eingeplant.
Es sind für die Infrastruktur 2 Schmutzwasseranschlussstellen vorhanden.
Gemäß hydraulischer Berechnung (siehe Anhang- Berechnung SW), wird ein zusätzlicher DN 100 und ein DN 150 Schmutzwasseranschluss benötigt.
Die Schnittstellen zwischen Gebäudeinstallation- und Infrastruktur liegen ca. 1,00 m vor der Gebäudeaußenkante bzw. 1m unterhalb der Sohlplatte. Die Ausführung erfolgt nach den allgemeinen Regeln der Technik und der DIN 1986, EN 12056 und VDI 3806.
2.2 Trinkwasser
Da im Umfeld der Baumaßnahme keine Betriebswasserversorgung vorhanden ist, werden im neuen Sozialgebäude sämtliche Sanitäreinrichtungen mit Trinkwasser versorgt.
Der Trinkwasseranschluss für den Riegelanbau ist in der Technikzentrale Achse 8-9 vorhanden. Der Trinkwasserbedarf für das Gebäude wird über eine vorhandene Versorgungsleitung DN 65 aus der erdverlegten TW-Leitung der Infrastruktur sichergestellt. Gemäß hydraulischer Berechnung (siehe Anhang- Berechnung TW), wird eine DN 65 Leitung benötigt.
Die Leitungsführung im Gebäude erfolgt so, dass keine Strecken ohne Durchspülung und Erneuerung des Wasserinhaltes bleiben; Verhinderung der Wasserverkeimung.
Die Warmwasserbereitung ist als für die zusammenhängenden Wasch- und Sozialräume über eine zentrale Frischwasserstation vorhanden und wird über das Gewerk Heizung abgewickelt.
Die Versorgung in den Gebäuderiegeln erfolgt über absperrbare Steigestränge mit Stockwerksverteilung zu den Verbrauchern.
Die Schnittstellen zwischen Gebäudeinstallation- und Infrastruktur liegen im Bereich
der Sohlendurchführung DN 65 in PE Rohr im Gebäude (Hausanschluss).
Die Ausführung erfolgt nach den allgemeinen Regeln der Technik und der DIN / EN.
2.3 Betriebswasser
Ein Betriebswassernetz ist in der Halle 14 nicht vorhanden, deshalb wird kein Betriebswassernetz vorgesehen.
2.4 Sanitäre Objekte und Beschlagteile
Die Standards der Sanitärtechnik erfolgt gem. den Technischen Ausführungsrichtlinien TAR der Airbus Operations GmbH.
IV. Anlagenbeschreibung KG 410
1.01 KG 410 - Abwasser-, Wasseranlagen
1.01
KG 410 - Abwasser-, Wasseranlagen
2 KG420 HZG
2
KG420 HZG
I. Termine und Zuständigkeiten 1. Auskünfte
Projektleitung:
Adresse: Airbus Operations GmbH
Kreetslag 10
21129 Hamburg
Name: Frau Gil
Tel.: 040 743080471
e-mail ritmila.gil@airbus.com
Verantwortlich für Kaufmännische Fragen:
Adresse: Airbus Operations GmbH
Kreetslag 10
21129 Hamburg
Name: Herr Dähner
Tel.: 040 743 62484
e-mail denny.daehner@airbus.com
Technische Rückfragen sind zu richten an:
Adresse: Airbus Operations GmbH
Kreetslag 10
21129 Hamburg
(HKLS)
Name: Herr Peters
Tel.: 040 / 743 75834
e-mail oliver.peters@airbus.com
(ELT)
Name: Herr Flömer
Tel.: +49 170 564 7916
e-mail andre.floemer@airbus.com
2. Ausführungsfristen (zu § 5 VOB/B)
Vorbereiten der Bauausführung
Für das Vorbereiten der Bauausführung ist insgesamt eine Frist von 10 Tagen vorgesehen.
Diese Frist endet vor dem Bauausführungsbeginn.
Durchbruchs-, Montageplanung, Materialbeschaffung
Beginn: sofort nach Beauftragung
Fertigstellung der
Montageplanung umgehend nach Beauftragung (ca. 10 Tage)
Bauausführung
Baubeginn: Januar 2026
Fertigstellung: Januar 2027
Die vorgegebenen bzw. vor Auftrag abgestimmten Ausführungs-, Zwischen- und Endtermine werden Vertragsbestandteil.
I. Termine und Zuständigkeiten
II. Allgemeine Vorbemerkungen II. Allgemeine Vorbemerkungen
1 Lage, Zugang und allgemeine Baubeschreibung
Die Baustelle liegt innerhalb des überwachten Geländes der Airbus Operations GmbH. Die Zufahrt hat nur auf den dafür vorgesehenen Wegen und Straßen zu erfolgen. Für die Arbeiten auf dem Werksgelände ist die Ausstellung von Sonderausweisen sowie deren Kontrolle bei der Einfahrt erforderlich. Die auf dem Werksgelände geltenden Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
II. Allgemeine Vorbemerkungen
III. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen III. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Für die auf den folgenden Seiten beschriebenen Arbeiten muß für die Kalkulation folgendes berücksichtigt werden:
1. Vorschriften / Richtlinien
- die VOB, Teil B und C
- die VDI-Vorschriften
- die VDE Vorschriften
- die DIN-Vorschriften
- die behördlichen Vorschriften
- die ATEX-Richtlinien
- die allgemeinen Verlegerichtlinien der Hersteller
- die anerkannten Regeln der Technik sowie die internen Richtlinien (TAR) der Airbus Operation GmbH
Anwendung finden weiterhin alle für die ausgeschriebenen Leistungen in Frage kommenden Richtlinien, Vorschriften, Normen, Gesetzesvorlagen und Auflagen, auch wenn diese im einzelnen nicht aufgeführt sind, gemäß letztgültigem Stand und Stand der Technik.
2. Ausführungsunterlagen
Der Auftragnehmer erhält als dwg- und pdf-Dateien:
- die Ausführungspläne des Fachingenieurs im Maßstab 1:20 / 1:50 bzw. die Schemata
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Unterlagen sachlich inhaltlich, technisch und auf Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehalte müssen innerhalb der Prüfzeit schriftlich angemeldet werden; spätere Einwände bzw. Mehrkosten werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Änderungen in der Ausführung dürfen nur nach Freigabe durch den Auftraggeber bzw. dem Vertreter vorgenommen werden. Eigenmächtige Änderungen kann der Auftraggeber zu Lasten des Auftragnehmers demontieren lassen und gemäß geplanter Ausführung zu Lasten des Auftragnehmers neu installieren lassen.
3. Werkstatt- und Montagezeichnungen
Alle nachstehenden zu liefernden Unterlagen sind Nebenleistungen nach VOB (C) und mit in den Einheitspreisen zu kalkulieren, sofern nicht besondere Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden sind. In Abhängigkeit zum verbindlichen Gesamtterminplan sind die Werk- und Montagepläne, koordiniert mit den Baugewerken und anderen am Projekt beteiligten Technikgewerken in dreifacher Ausführung (Ausdruck) komplett zur Genehmigung und Freigabe beim Auftraggeber bzw. deren Vertreter einzureichen.
- Grundrisse und Schnitte M = 1:20 / 1:50 mit den Installationen
Die für die Pläne notwendigen Koordinierungsaufgaben mit allen Gewerken sind durch den Auftragnehmer wahrzunehmen. Über die Erfordernisse der Genehmigung einzelner Pläne entscheidet im Zweifelsfall die Bauleitung. Die genannten Unterlagen sind fortlaufend dem Baufortschritt anzupassen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, daß der Auftraggeber und dessen Beauftragte stets im Besitz der gültigen Montagepläne sind. Notwendige Änderungen sind umgehend einzuarbeiten. Die Pläne müssen so beschaffen sein, daß danach alle Arbeiten durchgeführt werden können. Die Genehmigung der Pläne durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter wird die alleinige Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Montagen in keiner Weise eingeschränkt.
Die Ausführung der Arbeiten selbst darf erst nach Freigabe der Montagepläne begonnen werden. Abweichungen von der Planung oder dem Auftrag sind dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten unaufgefordert als solche schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber kann Änderungen in den Zeichnungen und Plänen vornehmen bzw. die Neuerstellung mit völliger Neukonstruktion verlangen, ohne daß daraus Mehrforderungen geltend gemacht werden können. Bezüglich allgemeiner Forderungen nach Ausführungs (Montage-)unterlagen, der Begriffsbestimmungen, der genormten Darstellungsweise und der durchzuführenden Prüfungen wird hingewiesen auf VOB (C) und die entsprechenden DIN-Blätter.
In einem beschrifteten Ordner müssen die Pläne nach DIN gefaltet und abgeheftet sein, sowie ein aktuelles Zeichnungsverzeichnis beinhalten. Dieses Verzeichnis ist während der ganzen Bauzeit zu führen, unaufgefordert zu aktualisieren und auszugeben. Schriftköpfe von Zeichnungen müssen folgendes aufweisen:
- Ausführende Firma
- Bauvorhaben
- Anlagenteil
- Zeichnungsnummer
- Zeichnungsdatum
- Bezeichnung "MONTAGEPLAN" und Stand
- Unterschriften des Zeichners und Prüfers
4. Umfang der Leistungen
Alle Leistungen umfassen die Lieferung, den Einbau, Abladen, Lagerung auf der Baustelle, sämtlicher Materialien inkl. Zubehör, sowie Nebenleistungen, Hilfsmaterialien (Leitern, Gerüste, Werkzeuge etc.) und Geräte einschl. Bedienung. Zum Leistungsumfang gehört grundsätzlich eine komplette betriebsfertige Anlage, auch wenn einzelne Anlagenteile in dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis nicht erwähnt werden.
5. Ausführung der Arbeiten mit vorheriger Sicherheitseinweisung
VOR Beginn der Arbeiten muss eine Sicherheitseinweisung des Auftragnehmers durch die zuständige Fachabteilung bzw. dem SiGeKo durchgeführt werden. Ein Termin ist rechtzeitig mit der zuständigen Fachabteilung abzustimmen.
Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der Sicherheitseinweisung ordnungsgemäß nach den Handwerksregeln auszuführen.
6. Baustoffwahl
Es dürfen nur Baustoffe und Bauteile erster Wahl eingesetzt werden, sie müssen genormt, geprüft und zugelassen sein. Grundsätzlich sind halogen- und silikonfreie Materialien einzubauen ggf. sind Alternativen anzubieten.
7. Verkehrssicherungspflicht
Dem Auftragnehmer obliegt allein die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt den Fachbauleiter und übernimmt die Pflichten des Unternehmens gemäß HBO. Er hat für die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft und deren Aushang in den Aufenthaltsräumen Sorge zu tragen. Für Haftung und Gewährleistung gelten die Bestimmungen des BGB. Jeder Unternehmer ist für die Erfüllung seines Auftrages haftbar. Der Fachbauleiter ist der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Auftragnehmer einen anderen Fachbauleiter zu fordern, falls er mit dessen Leistungen nicht einverstanden ist. Eine Ablösung des Fachbauleiters durch den Auftragnehmer kann nur nach vorheriger Genehmigung des Auftraggebers erfolgen. Der benannte Fachbauleiter ist verpflichtet, auf Verlangen an den turnusmäßigen Baubesprechungen teilzunehmen. Der Zeitaufwand einschl. der An- und Abfahrt zum Besprechungsort ist eine Nebenleistung nach VOB (C) und gilt mit den Einheitspreisen als abgegolten.
8. Montageabwicklung
Sofort nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer einen technischen Sachbearbeiter zu benennen, der mit den notwendigen technischen und kaufmännischen Vollmachten ausgestattet ist, um eine fach- und termingerechte Abwicklung des Auftrages durchführen zu können. Falls es von der örtlichen Bauleitung für erforderlich gehalten wird, muß dieser Sachbearbeiter ständig auf der Baustelle anwesend sein. In jedem Fall hat er an den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Desgleichen ist ein örtlicher Bauleiter des Auftragnehmers zu benennen, der u.a. auch für die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen verantwortlich ist. Der Auftragnehmer vertritt den Bauherrn gegenüber Behörden als Fachbauleiter.
9. Verlegevorschriften / Baukoordinierung
Das für die Gewerke vorgeschriebene Material ist genau nach Verlegevorschriften zu verarbeiten. Ferner sind die Arbeiten in engster Zusammenarbeit mit den anderen ausführenden Firmen durchzuführen. Erforderliche Aussparung sind dem Auftragnehmer der Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie Zimmererarbeiten rechtzeitig aufzugeben, damit dies von der Bauleitung bei der Ausführung der Arbeiten berücksichtigt werden kann.
10. Schweißarbeiten
Schweißarbeiten an Stahlleitungen dürfen nur von Monteuren mit von einem unabhängigen Sachverständigen bestätigter und gültiger Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606-1 ausgeführt werden.
Die Schweißerprüfungsbestätigungen sind der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen.
Für Schweißarbeiten ist grundsätzlich vom Bauherren eine Schweißgenehmigung einzuholen.
11. Arbeiten mit Absturzgefahr (z.B. auf dem Dach)
Arbeiten mit Absturzgefahr dürfen nur durch Mitarbeiter mit dem Nachweis ausgeführt werden, dass eine arbeitsmedizinische Voruntersuchung nach G-41 durchgeführt wurde.
12. Reinigung
Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, ständige Grobreinigungen seiner Montagebereiche vorzunehmen sowie eine Feinreinigung vor der Abnahme durchzuführen.
Eine Endreinigung hat nach Abschluß sämtlicher Bauaktivitäten zu erfolgen. Sämtliche Bauteile sind außen und innen vor Inbetriebnahme/Übergabe zu reinigen.
13. Materialentsorgung durch das Airbus Entsorgungszentrum
Alle Baustellenabfälle sind nach § 50 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zentral zu entsorgen. Die Abfälle sind über den Entsorgungspartner von Airbus zu entsorgen. Nach vorheriger Absprache mit der örtlichen Bauleitung können ggf. Abfallcontainer von der dort genannten Entsorgungsfirma zur Verfügung gestellt werden.
14. Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme der Anlagen hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die Inbetriebnahme ist der örtlichen Bauleitung und dem Bauherrn rechtzeitig vorher schriftlich mitzuteilen.
a) Funktionsprüfungen und Probebetriebnahme sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten bekanntzugeben, damit dieser bei der Prüfung anwesend sein kann. Die Prüfungen haben entsprechend dem Baufortschritt auch in Teilabschnitten zu erfolgen.
b) Teile der Anlage oder einzelne Komponenten, die später nicht mehr zugänglich sind, sind zu prüfen oder abnehmen zu lassen, so lange dies noch möglich ist. Die baubegleitende Prüfung umfaßt die Prüfung der technischen Unterlagen sowie die erbrachte Leistung des Auftragnehmers.
15. Vollständigkeit der Lieferung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn seiner Arbeiten die Maße der Zeichnungen und der Örtlichkeit zu überprüfen sowie die erforderlichen Baustoffmengen festzustellen und mit den Mengen des Leistungsverzeichnisses zu vergleichen. Treten Mehr- oder Mindermassen auf, sind die dem GP sofort aufzugeben. Für die Kosten des Verbrauchs und den Einsatz von Meßeinrichtungen erhält der Auftragnehmer keine gesonderte Vergütung.
Bei Anlieferung, Lagerung bzw. bei Montageunterbrechung sind die Rohrenden mit Folie und Klebeband zu verschließen (VDI 6022/6023).
Hinweise zur Ausführung
Die in VOB Teil C aufgeführten Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten sind beim Auftraggeber schriftlich zu beantragen. Kleine Stemmarbeiten an bereits vorhandenen Durchbrüchen und Schlitzen sind vom Auftragnehmer durchzuführen. Schalldämmeinlagen in den Befestigungen und dergleichen müssen abriebfest, alterungsbeständig und nicht pressend sein. Eventuelle Stemmarbeiten im Bereich der Sohlen (weiße Wanne, säurefeste Abdichtung bzw. Beschichtung) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung von Statiker und Bauleitung.
In allen Wand- und Deckendurchführungen sind Rohrleitungen mit mind. 30 mm brandsicherem Dämmstoff zu ummanteln; dabei sind sichtbare Wand- und Deckendurchführungen stirnseitig mit Blenden zu versehen. Die Ummantelung muß auf beiden Seiten ausreichend überstehen und ist vom Auftragnehmer nach Fertigstellung der Putz- und Fußbodenarbeiten bündig abzuschneiden. Die erforderlichen Kosten sind in die Einheitspreise entsprechend der Position einzurechnen. Bei der Installation ist darauf zu achten, daß der nötige Platz zum Ausbau der Aggregate für die Bedienung und Wartung vorhanden ist.
Besonderer Wert wird auf die Einhaltung der DIN 4102, der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) und den Brandschutzmaßnahmen TGA im Hochbau sowie auf die Einhaltung der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - gelegt. Alle Befestigungen sind derart auszuführen, daß keine Körperschallübertragung auf das Bauwerk erfolgen kann.
Schalldämm-Maßnahmen sind entsprechend der Forderungen der DIN- und VDI-Normen etc. einzuhalten. Alle Anlagen oder Anlagenteile, von denen Körperschall ausgehen kann, sind einwandfrei körperschallgedämmt aufzustellen bzw. zu montieren. Hierzu gehört der Einbau mit elastischen Kanal und Rohranschlüssen. Zwischen Fundamenten und Geräten sind Profilgummistreifen in entsprechender Shore-Härte einzulegen. Befestigungen, insbesondere an Decken, dürfen nur mit Dübelverbindungen hergestellt werden, die auch für Zugzonen des Betons zugelassen sind.
16. Nebenleistungen
Für Nebenleistungen gilt die VOB Teil C. Weiterhin sind zusätzlich nachstehende Leistungen zu erbringen. Die hierfür erforderlichen Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern nicht besondere Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden sind:
- Vorhalten, Aufbau und Abbau von Gerüsten mit Arbeitsbühnen
- Erstellen der Antragsunterlagen für behördliche Abnahmen
- Montageunterlagen, Bestandszeichnungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie Revisionsunterlagen
- Mitwirken bei Inbetriebnahme der Nebengewerke, soweit davon die Leistung des Auftragnehmers berührt wird
- Betreiben der Anlage zum Zwecke der Einregulierung
- Teilinbetriebnahmen von Anlagenabschnitten bzw. Teilbereichen
- Einweisung des Bedienpersonals
- Prüfung der fertigen Anlage vor Inbetriebnahme auf Betriebsfähigkeit
- Schutz sämtlicher Einbauteile gegen Verschmutzungen von innen und außen während der Bauphase
- die gesetzlichen , behördlichen, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind zu beachten. Der Auftragnehmer ist verantwortlich, alle Schutzgeländer usw., die für die Dauer der Arbeiten entfernt werden, umgehend, auch während einer Arbeitspause, wieder herzustellen
- für Fach- und Hilfskräfte zum Abladen,Transport, Lagern und Versetzen von Materialien hat der Auftragnehmer selbst aufzukommen, gleiches gilt auch für die Transporte. Bauseits gelieferte Stoffe und Bauteile hat der Auftragnehmer in Empfang zu nehmen, auf Vollständigkeit zu prüfen, abzuladen und ggf. zwischenzulagern. Nicht geeignete Stoffe und Bauteile sind zurückzuweisen. Verpackungsmaterial ist von ihm zu seinen Lasten zu entfernen
- das Auflegen der bauseitig heranzuführenden Elektroanschlußleitungen auf die Anschlußklemmen der Schaltschränke und Geräte
17. Einmessen von Anlagenteilen
Der Auftragnehmer hat das Einmessen aller Leitungen und Leitungsteile, das Anfertigen von Bestandsplänen mit sämtlichen Maßangaben, Lage- und Höhenmessungen, zu erbringen. Diese Arbeiten müssen grundsätzlich schon im Zuge der Ausführung gemacht werden. Die Bauleitung behält sich vor, diese Skizzen und Aufzeichnungen unangemeldet zu kontrollieren.
18. Anmelden von Bedenken
Hat der Auftragnehmer gegen eine vorgeschriebene Ausführungsart Bedenken, so ist er verpflichtet, der Bauleitung schriftlich Mitteilung und Gegenvorschläge zu machen. Äußert der Auftragnehmer keine Bedenken, so übernimmt er für die vorgeschriebene Ausführung der Arbeit und für die Beschaffenheit der Baustoffe dem Bauherrn gegenüber die volle Garantie.
19. Revisionsunterlagen
Bezüglich allgemeiner Forderungen nach Revisionsunterlagen, den Begriffsbestimmungen, der genormten Darstellungsweise und der durchzuführenden Prüfungen wird hingewiesen auf VOB (C) und die entsprechenden DIN-Blätter. Schriftköpfe von Zeichnungen müssen folgendes aufweisen:
- Ausführende Firma
- Bauvorhaben
- Anlagenteil
- Zeichnungsnummer
- Zeichnungsdatum
- Bezeichnung "REVISIONSPLAN" und Stand
- Unterschriften des Zeichners und Prüfers
Die Art, der Umfang und die Ausführung der Revisionsunterlagen ist im Leistungstext detailliert aufgeführt und entsprechend zu kalkulieren, einschl. sämtlicher Nebenkosten.
20. Abnahme und Übergabe
Der Auftragnehmer hat eine funktionsfähige, betriebssichere Gesamtanlage vorzuführen und zu übergeben. Die Übergabe vollständiger Revisions- und Dokumentationsunterlagen ist Voraussetzung für die Abnahme.
Ebenso Voraussetzung für die förmliche Abnahme:
- Vorlage aller Prüfzeugnisse, Werkstatt-Atteste für Anlagenteile, die dies erfordern
- Vorlage von Protokollen über die durchgeführten Dichtigkeitsprüfungen an Anlagen, die dies erfordern
- Abnahmebescheinigung neutraler Sachverständiger, wie z. B. TÜV /CSN gemäß bestehender Richtlinien bzw. darüber hinausgehende Forderungen, soweit dies in der Leistungsbeschreibung gefordert wird
Über die Abnahme wird ein Protokoll geführt, in welchem eventuell noch zu behebende Mängel mit Fristsetzung aufgeführt werden. Sicherheitsmängel werden gesondert aufgeführt, wobei der Auftraggeber sich vorbehält, die Anlage zu übernehmen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer bis zur vollständigen Behebung der Mängel verpflichtet, die Anlage eigenverantwortlich gemäß Betriebserfordernis zu betreiben. Eine Vergütung dafür erfolgt nicht!
Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht termingerecht bzw. werden Abnahmen aufgrund von Fahrlässigkeit, Verschuldung des Auftragnehmers wiederholt, so wird der Zeitaufwand des Auftraggebers ermittelt und diese Kosten von der Schlußrechnung abgezogen.
21. Fabrikatsvorgaben
Der Auftragnehmer hat grundsätzlich das Angebot unter Berücksichtigung der Technischen Ausführungsrichtlinien Gebäudetechnik, Airbus Werk Hamburg, zu kalkulieren. Stehen mehrere Fabrikate / Typen zur Auswahl, so ist das vom Auftragnehmer gewählte Fabrikat mit Typ im Angebot auszuweisen. Abweichungen vom Planungsfabrikat sind unter Beachtung der Gleichwertigkeit und den koordinierten Baugrößen in einem gesonderten Nebenangebot anzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, bei denen die Fabrikate und vollständige Typenbezeichnungen nicht eingesetzt wurden, von der Wertung auszuschließen.
Der Auftragnehmer kann ergänzend zum Hauptangebot in einem Nebenangebot alternativ frei wählbare Fabrikate / Typen anbieten. Alle spezifischen Kenndaten sind neben den Fabrikats- und Typangaben schriftlich und prüffähig im Nebenangebot auszuweisen.
22. Wochenend- und Nachtarbeit
Wochenend- und Nachtarbeiten sind vor Durchführung der Arbeiten unbedingt mit der Airbus-Projektleitung abzustimmen. Die Stundenzettel sind der Bauleitung am nächsten Tag unaufgefordert zur Unterschrift vorzulegen. Das Original bleibt in der Bauleitung.
III. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
IV. Anlagenbeschreibung KG 420 Wärmeversorgungsanlagen IV. Anlagenbeschreibung KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
1. Bestandanlage
Die Wärmeversorgung für das Haus 76 erfolgt über eine eigene Heizungszentrale im Erdgeschoss des Gebäudes. Die Heizungszentrale wird von einem Abgang in DN 65 an der Fernleitung DN 150 im Mediengang im Südwesten der direkt anschließenden Halle 14 versorgt.
Auf Grundlage der Bestandspläne stellt sich die derzeitige Versorgungssituation von Haus 76 wie folgt dar:
In der Heizungszentrale im Erdgeschoss sind 3 Strahlpumpen-Stationen vorhanden.
Statische Heizung
Leistung: 65 kW (mit Reserve 110 kW)
Primärseite: 105/50 °C
Sekundär 70/50 °C
Dynamische Heizung
Leistung: ca. 36,4 kW (max. ca. 85 kW)
Primärseite: 105/60 °C
Sekundär 90/60 °C
Warmwasserbereitung Durchflusssystem
Leistung: 455 kW (max. ca. 535 kW)
Primärseite: 105/30 °C
Sekundär 68/30 °C
Die statische Beheizung der Werkstätten und Sozialflächen erfolgt mit profilierten Plattenheizkörpern im Zweirohrsystem, welches nach Airbus-Standard in Stahl ausgeführt wurde. Bei den erforderlichen Raumtemperaturen wurde die TAR Airbus zugrunde gelegt, wobei die Raumtemperatur für Umkleidebereiche im Gegensatz zur aktuellen TAR (24 °C) mit 21 °C ausgelegt ist.
Das Heizregister des auf dem Dach befindlichen Lüftungsgerätes wird über die Strahlpumpenstation im Heizraum versorgt. Aufgrund der geodätischen Höhe von über 15 m NN im Falle einer Aufstockung befindet sich eine zusätzliche Regelgruppe in einer Leerkammer des Lüftungsgerätes. Die Warmwasserbereitung erfolgt über das Durchflusssystem.
2. Aufgabenstellung
Im Zuge der geplanten Aufstockung von Haus 76 ist die Beheizung der neu zu errichtenden Sozialflächen den neuen Anforderungen anzupassen. Die Maßnahmen zur erforderlichen Anpassung der Heizungsinstallation sind Gegenstand der vorliegenden Planung.
3. Planungsgrundlagen
Die Heizlast für die Aufstockung wird nach DIN EN 12831 ermittelt. Die der aktuellen Normfassung entsprechende Norm-Außentemperatur für den Projektstandort mit der Postleitzahl 21129 beträgt -9,8 °C.
Es wird, in Absprache mit der Fachabteilung von Airbus, eine von der TAR (-12 °C) abweichende Auslegungsaußentemperatur von -10 °C angesetzt.
Rauminnentemperaturen
Folgende Rauminnentemperaturen werden gem. TAR Airbus (Stand: 11.11.2019) für die
Heizlastberechnung angesetzt:
Wasch-, Dusch-, Umkleideräume: 24 °C
WC-Räume: 21 °C
Pausenräume/Teeküchen: 20 °C
Flure, Treppenhäuser: 16 °C
u-Werte
Für die Heizlastberechnung werden die u-Werte aus den uns vorliegenden Revisionsunterlagen bzw. nach dem Gebäudeenergiegesetz - GEG 2023 - Technische
Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude) - zugrunde gelegt.
Hinweis
Die Umkleidebereiche werden gemäß der Absprache mit der Fachabteilung von Airbus genauso wie die Bestandsgeschosse mit einer Rauminnentemperatur von 21 °C statt der aktuellen TAR (24 °C) berechnet.
4. Heizenergiebilanz
Die ermittelte Heizlast gemäß DIN EN 12831-1 ergibt für die Aufstockung einen Wert von ca. 37 kW.
Zur Versorgung der beiden Heizregister in den Lüftungsanlagen wird eine Heizleistung von ca. 85 kW benötigt.
5. Anlagebeschreibung:
Statische Heizung
Die statische Beheizung der Treppenhäuser erfolgt mittels profilierter Plattenheizkörper im Zweirohrsystem, ausgelegt auf eine sekundäre Spreizung von von 70 °C/50 °C. Die Rohrleitungsverteilung wird gemäß Airbus-Standard in Stahl ausgeführt und durch Schweißverbindungen verbunden.
Maßnahme: Anschluss Versorgung Treppenhausheizkörper an den Bestand
Im Rahmen der Aufstockung werden zunächst folgende Schritte durchgeführt:
Die beiden bestehenden Obergeschosse werden derzeit über horizontale Abgänge aus dem Technikräumen, die oberhalb des Heizraums angeordnet sind, versorgt. Die Abgänge für das Erdgeschoss befinden sich direkt im Heizraum. Die Treppenhäuser der bestehenden Geschosse sind an die horizontale Verteilung des Erdgeschosses angeschlossen.
Die bestehenden Absperr- und Strangregulierventile für die Versorgungsleitungen des Erdgeschosses befinden sich ebenfalls im Heizraum. Über diese Ventile wird die horizontale Verteilung des Erdgeschosses abgesperrt und der entsprechende Versorgungskreis entleert (s. Abbildung 1 und Abbildung 2).
Abbildung 1: Ausschnitt Strangschema Bestand
Abbildung 2: Ausschnitt Heizraum Erdgeschoss Bestand
Die Heizkörper in den neu zu errichtenden Treppenhäusern werden vertikal an den bestehenden Heizungsstrang im 2. Obergeschoss angebunden. Hierzu wird die bestehende Anbindung der Treppenhaus-Heizkörper mit Nennweite DN 15 im 2. Obergeschoss aufgetrennt und über ein T-Stück neu verbunden. Der Heizungsstrang wird dann vertikal bis in das 4. Obergeschoss verlängert und an die Heizkörper der aufgestockten Treppenhäuser angeschlossen (s. Strangschema Ausführungsplanung: 22033-A-AIRB-HAUS-76-00-H302).
Fußbodenheizung
Die Beheizung der neu errichteten Geschosse (mit Ausnahme der Treppenhäuser) erfolgt mittels einer Fußbodenheizung. Die Regelgruppe für die Fußbodenheizung wird im Heizraum des Erdgeschosses aufgebaut. Die Hydraulik der Regelgruppe Fußbodenheizung besteht aus einer vorregelnden Strahlpumpe sowie einem Dreiwegeventil. Über dieses Ventil wird der 50°C-Rücklauf der bestehenden Anlagengruppen (Mitteltemperatur-Rücklauf) genutzt, der als zweiter Vorlauf für die Fußbodenheizung genutzt wird. Der Aufbau der SP-Station erfolgt in Anlehnung an die TAR Wärmeversorgungsanlagen. Die Steuerung der SP-Station erfolgt über das Gewerk Gebäudeautomation (nicht Bestandteil dieser Anlagenbeschreibung).
Aufgrund des Einsatzes von Kunststoffrohren in der Fußbodenheizung erfolgt hinter der Strahlpumpenstation eine Systemtrennung mittels Plattenwärmetauscher. Nach der Systemtrennung erfolgt die Verteilung des Heizwassers über ein hydraulisches Zweirohrsystem mit einem Heizkreis: Fußbodenheizung 32 kW (42 °C/ 30,5 °C).
Die Verteilung erfolgt zunächst strangweise vertikal und anschließend horizontal unterhalb der Geschossdecken bis zu den jeweiligen Heizkreisverteilern im 3. und 4. Obergeschoss.
Die Verteilung wird nach Airbus Standard in Stahl mit Schweißverbindungen ausgeführt. Zur Sicherstellung des hydraulischen Abgleichs ist in jedem Strang rücklaufseitig jeweils ein Strangregulierventil pro Geschoss vorgesehen.
Die Heizkreisanschlüsse erfolgen über jeweils zwei Heizkreisverteiler pro Geschoss, die eine zonenspezifische Steuerung ermöglichen. Jeder Abgang der Heizkreisverteiler ist im Rücklauf mit Stellantrieben ausgestattet, die die Rücklaufventile ansteuern. Diese werden über die Gebäudeautomation geregelt, um eine optimale Temperaturregelung in der Zone zu gewährleisten.
Die Heizschlangen der Fußbodenheizung werden aus Polyethylen (PE-Xa) entsprechend DIN 16892 verlegt (Druckstufe PN 6). Die Verlegung der Heizschlangen erfolgt gemäß den Vorgaben des Herstellers und den einschlägigen Normen, wobei Verlegeart, Rohrdurchmesser und maximale Kreislauflängen den Planungsunterlagen entsprechen. Vor Inbetriebnahme wird eine Druck- und Dichtheitsprüfung durchgeführt.
Maßnahme: Anschluss der Regelgruppe Fußbodenheizung an den Bestand
Im Rahmen der Aufstockung werden zunächst folgende Schritte durchgeführt:
Die Regelgruppen der bestehenden Anlagen (statische Heizung, dynamische Heizung und Warmwasserbereitung) werden außer Betrieb genommen.
Die Primärversorgung dieser Regelgruppen wird über die vorhandenen Absperrventile an den jeweiligen Regelgruppen sowie über die Hauptabsperrventile an der Fernwärmeeinführung im Heizraum unterbrochen. Anschließend werden die Primärleitungen entleert.
Insgesamt sind vier Anschlüsse an die bestehende Wärmeversorgung im Heizraum des Erdgeschosses erforderlich:
Gesamt-Rücklauf:
Anschluss in DN 50 an die bestehende Rücklaufleitung der Primärversorgung DN 65.
Mitteltemperatur-Rücklauf (Bestandsregelgruppe dyn. Hzg):
Anschluss in DN 25 an die bestehende Rücklaufleitung der Primärversorgung DN 25.
Mitteltemperatur-Rücklauf (Bestandsregelgruppe stat. Hzg):
Anschluss in DN 32 an die bestehende Rücklaufleitung der Primärversorgung DN 32.
Vorlauf Fußbodenheizung:
Anschluss in DN 20 an die bestehende Vorlaufleitung der Primärversorgung DN 65.
Rohrmaterial bis zum Anschluss an die Heizkreisverteiler:
Die Verrohrung erfolgt aus schwarzem Stahlrohr. Bis einschließlich DN 50 aus nahtlosem
mittelschwerem Gewinderohr nach EN 10255 (schwarz, für Heizungs-Wasser, Werkstoff S
195 T nach EN 10027, verbinden durch Schweißen). Ab DN 65 aus nahtlosem Stahlrohr
nach DIN EN 10216.
Wärmedämmung:
Alle Rohrleitungen erhalten eine Wärmedämmung gemäß Energieeinsparverordnung bzw.
nach TAR Airbus Standard. Die Heizkörperanschlussleitungen innerhalb der beheizten
Räume werden nicht gedämmt. Innerhalb des Technikraumes wird die Wärmedämmung bis
2 m OKFFB mit verzinktem Stahlblechmantel umhüllt, da hier eine erhöhte mechanische
Belastbarkeit erforderlich wird (Reparatur- und Wartungsarbeiten etc.). Alle weiteren
Dämmungen befinden sich in sichtbaren Bereichen bzw. dem Medienkanal/Torluftkanal und
werden mit einer zusätzlichen Kunststoffummantelung versehen.
Die Ausführung der Heizungstechnik erfolgt gemäß den Technischen Ausführungsrichtlinien
der Airbus Operations GmbH.
Dynamische Heizung
Die Strahlpumpenstation ist ursprünglich für eine maximale Leistung von 85 kW ausgelegt, und die Rohrleitungen, die das Heizregister des vorhandenen Lüftungsgerätes versorgen, haben ausreichend große Dimensionen, um eine Erweiterung um zwei weitere Geschosse zu ermöglichen. Standardmäßig werden Stahlrohre verwendet und die Systemtemperaturen sind auf 90°C/60°C festgelegt.
Im Zuge der Aufstockung werden zunächst folgende Schritte durchgeführt:
Die Regelgruppe der bestehende RLT Anlage wird außerbetrieb genommen und der Versorgungskreis entleert. Zudem wird der bestehende Abgang zwischen dem Versorgungsschacht und der Dachdurchführung im WC-Damen im 2. OG (bemessen auf DN 32) abgetrennt, entleert und fachgerecht entsorgt.
Das provisorische Luftheizgerät wird anschließend mithilfe neugeplanter Absperrventile im 2.OG an den Versorgungskreis der dynamischen Heizung im Bestand angeschlossen.
Nach Fertigstellung der Baumaßnamen im Zuge der Aufstockung wird die entsprechende Strangleitung der dynamischen Heizung ab dem 2.OG mittels zuvor eingebauter Absperrventile bis zum 4. OG weitergeführt.
Hierbei erfolgt auch der Einbau einer neuen Umwälzpumpe, die die Versorgung der Regelgruppe der dynamischen Heizung sicherstellt.
Im 4. OG erfolgt die Anbindung des alten sowie des neu geplanten Lüftungsgerätes an die Strangleitung. Um möglichst kurze Leitungswege im Außenbereich zu verlegen, erfolgen die zwei Dachdurchbrüche und die Anbindung der Heizregister direkt unter den Lüftungsgeräten.
Für das neu geplante Lüftungsgerät ist außerdem zur Überwindung der geodätischen Höhe von über 15 m NN eine zusätzliche Regelgruppe in einer Leerkammer des Lüftungsgeräts geplant.
Die Kosten für die Freischaltung, Demontage und Entsorgung der Heizungsleitungen sowie der Anschluss des Provisoriums sind in der Kostengruppe 429 enthalten.
Warmwasserbereitung
Die Warmwasserbereitungsanlage im Bestand ist mit einer maximalen Leistung von 535 kW für die Aufstockung ausreichend dimensioniert. Daher sind keine zusätzlichen Maßnahmen für die Warmwasserbereitung erforderlich.
IV. Anlagenbeschreibung KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
2.01 KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
2.01
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
3 KG430 RLT
3
KG430 RLT
I. Termine und Zuständigkeiten 1. Auskünfte
Projektleitung:
Adresse: Airbus Operations GmbH
Kreetslag 10
21129 Hamburg
Name: Frau Gil
Tel.: 040 743080471
e-mail ritmila.gil@airbus.com
Verantwortlich für Kaufmännische Fragen:
Adresse: Airbus Operations GmbH
Kreetslag 10
21129 Hamburg
Name: Herr Dähner
Tel.: 040 743 62484
e-mail denny.daehner@airbus.com
Technische Rückfragen sind zu richten an:
Adresse: Airbus Operations GmbH
Kreetslag 10
21129 Hamburg
(HKLS)
Name: Herr Peters
Tel.: 040 / 743 75834
e-mail oliver.peters@airbus.com
(ELT)
Name: Herr Flömer
Tel.: +49 170 564 7916
e-mail andre.floemer@airbus.com
2. Ausführungsfristen (zu § 5 VOB/B)
Vorbereiten der Bauausführung
Für das Vorbereiten der Bauausführung ist insgesamt eine Frist von 10 Tagen vorgesehen.
Diese Frist endet vor dem Bauausführungsbeginn.
Durchbruchs-, Montageplanung, Materialbeschaffung
Beginn: sofort nach Beauftragung
Fertigstellung der
Montageplanung umgehend nach Beauftragung (ca. 10 Tage)
Bauausführung
Baubeginn: Januar 2026
Fertigstellung: Januar 2027
Die vorgegebenen bzw. vor Auftrag abgestimmten Ausführungs-, Zwischen- und Endtermine werden Vertragsbestandteil.
I. Termine und Zuständigkeiten
II. Allgemeine Vorbemerkungen II. Allgemeine Vorbemerkungen
1 Lage, Zugang und allgemeine Baubeschreibung
Die Baustelle liegt innerhalb des überwachten Geländes der Airbus Operations GmbH. Die Zufahrt hat nur auf den dafür vorgesehenen Wegen und Straßen zu erfolgen. Für die Arbeiten auf dem Werksgelände ist die Ausstellung von Sonderausweisen sowie deren Kontrolle bei der Einfahrt erforderlich. Die auf dem Werksgelände geltenden Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
II. Allgemeine Vorbemerkungen
III. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen III. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Für die auf den folgenden Seiten beschriebenen Arbeiten muß für die Kalkulation folgendes berücksichtigt werden:
1. Vorschriften / Richtlinien
- die VOB, Teil B und C
- die VDI-Vorschriften
- die VDE Vorschriften
- die DIN-Vorschriften
- die behördlichen Vorschriften
- die ATEX-Richtlinien
- die allgemeinen Verlegerichtlinien der Hersteller
- die anerkannten Regeln der Technik sowie die internen Richtlinien (TAR) der Airbus Operation GmbH
Anwendung finden weiterhin alle für die ausgeschriebenen Leistungen in Frage kommenden Richtlinien, Vorschriften, Normen, Gesetzesvorlagen und Auflagen, auch wenn diese im einzelnen nicht aufgeführt sind, gemäß letztgültigem Stand und Stand der Technik.
2. Ausführungsunterlagen
Der Auftragnehmer erhält als dwg- und pdf-Dateien:
- die Ausführungspläne des Fachingenieurs im Maßstab 1:20 / 1:50 bzw. die Schemata
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Unterlagen sachlich inhaltlich, technisch und auf Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehalte müssen innerhalb der Prüfzeit schriftlich angemeldet werden; spätere Einwände bzw. Mehrkosten werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Änderungen in der Ausführung dürfen nur nach Freigabe durch den Auftraggeber bzw. dem Vertreter vorgenommen werden. Eigenmächtige Änderungen kann der Auftraggeber zu Lasten des Auftragnehmers demontieren lassen und gemäß geplanter Ausführung zu Lasten des Auftragnehmers neu installieren lassen.
3. Werkstatt- und Montagezeichnungen
Alle nachstehenden zu liefernden Unterlagen sind Nebenleistungen nach VOB (C) und mit in den Einheitspreisen zu kalkulieren, sofern nicht besondere Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden sind. In Abhängigkeit zum verbindlichen Gesamtterminplan sind die Werk- und Montagepläne, koordiniert mit den Baugewerken und anderen am Projekt beteiligten Technikgewerken in dreifacher Ausführung (Ausdruck) komplett zur Genehmigung und Freigabe beim Auftraggeber bzw. deren Vertreter einzureichen.
- Grundrisse und Schnitte M = 1:20 / 1:50 mit den Installationen
Die für die Pläne notwendigen Koordinierungsaufgaben mit allen Gewerken sind durch den Auftragnehmer wahrzunehmen. Über die Erfordernisse der Genehmigung einzelner Pläne entscheidet im Zweifelsfall die Bauleitung. Die genannten Unterlagen sind fortlaufend dem Baufortschritt anzupassen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, daß der Auftraggeber und dessen Beauftragte stets im Besitz der gültigen Montagepläne sind. Notwendige Änderungen sind umgehend einzuarbeiten. Die Pläne müssen so beschaffen sein, daß danach alle Arbeiten durchgeführt werden können. Die Genehmigung der Pläne durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter wird die alleinige Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Montagen in keiner Weise eingeschränkt.
Die Ausführung der Arbeiten selbst darf erst nach Freigabe der Montagepläne begonnen werden. Abweichungen von der Planung oder dem Auftrag sind dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten unaufgefordert als solche schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber kann Änderungen in den Zeichnungen und Plänen vornehmen bzw. die Neuerstellung mit völliger Neukonstruktion verlangen, ohne daß daraus Mehrforderungen geltend gemacht werden können. Bezüglich allgemeiner Forderungen nach Ausführungs (Montage-)unterlagen, der Begriffsbestimmungen, der genormten Darstellungsweise und der durchzuführenden Prüfungen wird hingewiesen auf VOB (C) und die entsprechenden DIN-Blätter.
In einem beschrifteten Ordner müssen die Pläne nach DIN gefaltet und abgeheftet sein, sowie ein aktuelles Zeichnungsverzeichnis beinhalten. Dieses Verzeichnis ist während der ganzen Bauzeit zu führen, unaufgefordert zu aktualisieren und auszugeben. Schriftköpfe von Zeichnungen müssen folgendes aufweisen:
- Ausführende Firma
- Bauvorhaben
- Anlagenteil
- Zeichnungsnummer
- Zeichnungsdatum
- Bezeichnung "MONTAGEPLAN" und Stand
- Unterschriften des Zeichners und Prüfers
4. Umfang der Leistungen
Alle Leistungen umfassen die Lieferung, den Einbau, Abladen, Lagerung auf der Baustelle, sämtlicher Materialien inkl. Zubehör, sowie Nebenleistungen, Hilfsmaterialien (Leitern, Gerüste, Werkzeuge etc.) und Geräte einschl. Bedienung. Zum Leistungsumfang gehört grundsätzlich eine komplette betriebsfertige Anlage, auch wenn einzelne Anlagenteile in dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis nicht erwähnt werden.
5. Ausführung der Arbeiten mit vorheriger Sicherheitseinweisung
VOR Beginn der Arbeiten muss eine Sicherheitseinweisung des Auftragnehmers durch die zuständige Fachabteilung bzw. dem SiGeKo durchgeführt werden. Ein Termin ist rechtzeitig mit der zuständigen Fachabteilung abzustimmen.
Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der Sicherheitseinweisung ordnungsgemäß nach den Handwerksregeln auszuführen.
6. Baustoffwahl
Es dürfen nur Baustoffe und Bauteile erster Wahl eingesetzt werden, sie müssen genormt, geprüft und zugelassen sein. Grundsätzlich sind halogen- und silikonfreie Materialien einzubauen ggf. sind Alternativen anzubieten.
7. Verkehrssicherungspflicht
Dem Auftragnehmer obliegt allein die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt den Fachbauleiter und übernimmt die Pflichten des Unternehmens gemäß HBO. Er hat für die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft und deren Aushang in den Aufenthaltsräumen Sorge zu tragen. Für Haftung und Gewährleistung gelten die Bestimmungen des BGB. Jeder Unternehmer ist für die Erfüllung seines Auftrages haftbar. Der Fachbauleiter ist der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Auftragnehmer einen anderen Fachbauleiter zu fordern, falls er mit dessen Leistungen nicht einverstanden ist. Eine Ablösung des Fachbauleiters durch den Auftragnehmer kann nur nach vorheriger Genehmigung des Auftraggebers erfolgen. Der benannte Fachbauleiter ist verpflichtet, auf Verlangen an den turnusmäßigen Baubesprechungen teilzunehmen. Der Zeitaufwand einschl. der An- und Abfahrt zum Besprechungsort ist eine Nebenleistung nach VOB (C) und gilt mit den Einheitspreisen als abgegolten.
8. Montageabwicklung
Sofort nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer einen technischen Sachbearbeiter zu benennen, der mit den notwendigen technischen und kaufmännischen Vollmachten ausgestattet ist, um eine fach- und termingerechte Abwicklung des Auftrages durchführen zu können. Falls es von der örtlichen Bauleitung für erforderlich gehalten wird, muß dieser Sachbearbeiter ständig auf der Baustelle anwesend sein. In jedem Fall hat er an den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Desgleichen ist ein örtlicher Bauleiter des Auftragnehmers zu benennen, der u.a. auch für die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen verantwortlich ist. Der Auftragnehmer vertritt den Bauherrn gegenüber Behörden als Fachbauleiter.
9. Verlegevorschriften / Baukoordinierung
Das für die Gewerke vorgeschriebene Material ist genau nach Verlegevorschriften zu verarbeiten. Ferner sind die Arbeiten in engster Zusammenarbeit mit den anderen ausführenden Firmen durchzuführen. Erforderliche Aussparung sind dem Auftragnehmer der Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie Zimmererarbeiten rechtzeitig aufzugeben, damit dies von der Bauleitung bei der Ausführung der Arbeiten berücksichtigt werden kann.
10. Schweißarbeiten
Schweißarbeiten an Stahlleitungen dürfen nur von Monteuren mit von einem unabhängigen Sachverständigen bestätigter und gültiger Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606-1 ausgeführt werden.
Die Schweißerprüfungsbestätigungen sind der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen.
Für Schweißarbeiten ist grundsätzlich vom Bauherren eine Schweißgenehmigung einzuholen.
11. Arbeiten mit Absturzgefahr (z.B. auf dem Dach)
Arbeiten mit Absturzgefahr dürfen nur durch Mitarbeiter mit dem Nachweis ausgeführt werden, dass eine arbeitsmedizinische Voruntersuchung nach G-41 durchgeführt wurde.
12. Reinigung
Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, ständige Grobreinigungen seiner Montagebereiche vorzunehmen sowie eine Feinreinigung vor der Abnahme durchzuführen.
Eine Endreinigung hat nach Abschluß sämtlicher Bauaktivitäten zu erfolgen. Sämtliche Bauteile sind außen und innen vor Inbetriebnahme/Übergabe zu reinigen.
13. Materialentsorgung durch das Airbus Entsorgungszentrum
Alle Baustellenabfälle sind nach § 50 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zentral zu entsorgen. Die Abfälle sind über den Entsorgungspartner von Airbus zu entsorgen. Nach vorheriger Absprache mit der örtlichen Bauleitung können ggf. Abfallcontainer von der dort genannten Entsorgungsfirma zur Verfügung gestellt werden.
14. Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme der Anlagen hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die Inbetriebnahme ist der örtlichen Bauleitung und dem Bauherrn rechtzeitig vorher schriftlich mitzuteilen.
a) Funktionsprüfungen und Probebetriebnahme sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten bekanntzugeben, damit dieser bei der Prüfung anwesend sein kann. Die Prüfungen haben entsprechend dem Baufortschritt auch in Teilabschnitten zu erfolgen.
b) Teile der Anlage oder einzelne Komponenten, die später nicht mehr zugänglich sind, sind zu prüfen oder abnehmen zu lassen, so lange dies noch möglich ist. Die baubegleitende Prüfung umfaßt die Prüfung der technischen Unterlagen sowie die erbrachte Leistung des Auftragnehmers.
15. Vollständigkeit der Lieferung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn seiner Arbeiten die Maße der Zeichnungen und der Örtlichkeit zu überprüfen sowie die erforderlichen Baustoffmengen festzustellen und mit den Mengen des Leistungsverzeichnisses zu vergleichen. Treten Mehr- oder Mindermassen auf, sind die dem GP sofort aufzugeben. Für die Kosten des Verbrauchs und den Einsatz von Meßeinrichtungen erhält der Auftragnehmer keine gesonderte Vergütung.
Bei Anlieferung, Lagerung bzw. bei Montageunterbrechung sind die Rohrenden mit Folie und Klebeband zu verschließen (VDI 6022/6023).
Hinweise zur Ausführung
Die in VOB Teil C aufgeführten Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten sind beim Auftraggeber schriftlich zu beantragen. Kleine Stemmarbeiten an bereits vorhandenen Durchbrüchen und Schlitzen sind vom Auftragnehmer durchzuführen. Schalldämmeinlagen in den Befestigungen und dergleichen müssen abriebfest, alterungsbeständig und nicht pressend sein. Eventuelle Stemmarbeiten im Bereich der Sohlen (weiße Wanne, säurefeste Abdichtung bzw. Beschichtung) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung von Statiker und Bauleitung.
In allen Wand- und Deckendurchführungen sind Rohrleitungen mit mind. 30 mm brandsicherem Dämmstoff zu ummanteln; dabei sind sichtbare Wand- und Deckendurchführungen stirnseitig mit Blenden zu versehen. Die Ummantelung muß auf beiden Seiten ausreichend überstehen und ist vom Auftragnehmer nach Fertigstellung der Putz- und Fußbodenarbeiten bündig abzuschneiden. Die erforderlichen Kosten sind in die Einheitspreise entsprechend der Position einzurechnen. Bei der Installation ist darauf zu achten, daß der nötige Platz zum Ausbau der Aggregate für die Bedienung und Wartung vorhanden ist.
Besonderer Wert wird auf die Einhaltung der DIN 4102, der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) und den Brandschutzmaßnahmen TGA im Hochbau sowie auf die Einhaltung der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - gelegt. Alle Befestigungen sind derart auszuführen, daß keine Körperschallübertragung auf das Bauwerk erfolgen kann.
Schalldämm-Maßnahmen sind entsprechend der Forderungen der DIN- und VDI-Normen etc. einzuhalten. Alle Anlagen oder Anlagenteile, von denen Körperschall ausgehen kann, sind einwandfrei körperschallgedämmt aufzustellen bzw. zu montieren. Hierzu gehört der Einbau mit elastischen Kanal und Rohranschlüssen. Zwischen Fundamenten und Geräten sind Profilgummistreifen in entsprechender Shore-Härte einzulegen. Befestigungen, insbesondere an Decken, dürfen nur mit Dübelverbindungen hergestellt werden, die auch für Zugzonen des Betons zugelassen sind.
16. Nebenleistungen
Für Nebenleistungen gilt die VOB Teil C. Weiterhin sind zusätzlich nachstehende Leistungen zu erbringen. Die hierfür erforderlichen Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern nicht besondere Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden sind:
- Vorhalten, Aufbau und Abbau von Gerüsten mit Arbeitsbühnen
- Erstellen der Antragsunterlagen für behördliche Abnahmen
- Montageunterlagen, Bestandszeichnungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie Revisionsunterlagen
- Mitwirken bei Inbetriebnahme der Nebengewerke, soweit davon die Leistung des Auftragnehmers berührt wird
- Betreiben der Anlage zum Zwecke der Einregulierung
- Teilinbetriebnahmen von Anlagenabschnitten bzw. Teilbereichen
- Einweisung des Bedienpersonals
- Prüfung der fertigen Anlage vor Inbetriebnahme auf Betriebsfähigkeit
- Schutz sämtlicher Einbauteile gegen Verschmutzungen von innen und außen während der Bauphase
- die gesetzlichen , behördlichen, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind zu beachten. Der Auftragnehmer ist verantwortlich, alle Schutzgeländer usw., die für die Dauer der Arbeiten entfernt werden, umgehend, auch während einer Arbeitspause, wieder herzustellen
- für Fach- und Hilfskräfte zum Abladen,Transport, Lagern und Versetzen von Materialien hat der Auftragnehmer selbst aufzukommen, gleiches gilt auch für die Transporte. Bauseits gelieferte Stoffe und Bauteile hat der Auftragnehmer in Empfang zu nehmen, auf Vollständigkeit zu prüfen, abzuladen und ggf. zwischenzulagern. Nicht geeignete Stoffe und Bauteile sind zurückzuweisen. Verpackungsmaterial ist von ihm zu seinen Lasten zu entfernen
- das Auflegen der bauseitig heranzuführenden Elektroanschlußleitungen auf die Anschlußklemmen der Schaltschränke und Geräte
17. Einmessen von Anlagenteilen
Der Auftragnehmer hat das Einmessen aller Leitungen und Leitungsteile, das Anfertigen von Bestandsplänen mit sämtlichen Maßangaben, Lage- und Höhenmessungen, zu erbringen. Diese Arbeiten müssen grundsätzlich schon im Zuge der Ausführung gemacht werden. Die Bauleitung behält sich vor, diese Skizzen und Aufzeichnungen unangemeldet zu kontrollieren.
18. Anmelden von Bedenken
Hat der Auftragnehmer gegen eine vorgeschriebene Ausführungsart Bedenken, so ist er verpflichtet, der Bauleitung schriftlich Mitteilung und Gegenvorschläge zu machen. Äußert der Auftragnehmer keine Bedenken, so übernimmt er für die vorgeschriebene Ausführung der Arbeit und für die Beschaffenheit der Baustoffe dem Bauherrn gegenüber die volle Garantie.
19. Revisionsunterlagen
Bezüglich allgemeiner Forderungen nach Revisionsunterlagen, den Begriffsbestimmungen, der genormten Darstellungsweise und der durchzuführenden Prüfungen wird hingewiesen auf VOB (C) und die entsprechenden DIN-Blätter. Schriftköpfe von Zeichnungen müssen folgendes aufweisen:
- Ausführende Firma
- Bauvorhaben
- Anlagenteil
- Zeichnungsnummer
- Zeichnungsdatum
- Bezeichnung "REVISIONSPLAN" und Stand
- Unterschriften des Zeichners und Prüfers
Die Art, der Umfang und die Ausführung der Revisionsunterlagen ist im Leistungstext detailliert aufgeführt und entsprechend zu kalkulieren, einschl. sämtlicher Nebenkosten.
20. Abnahme und Übergabe
Der Auftragnehmer hat eine funktionsfähige, betriebssichere Gesamtanlage vorzuführen und zu übergeben. Die Übergabe vollständiger Revisions- und Dokumentationsunterlagen ist Voraussetzung für die Abnahme.
Ebenso Voraussetzung für die förmliche Abnahme:
- Vorlage aller Prüfzeugnisse, Werkstatt-Atteste für Anlagenteile, die dies erfordern
- Vorlage von Protokollen über die durchgeführten Dichtigkeitsprüfungen an Anlagen, die dies erfordern
- Abnahmebescheinigung neutraler Sachverständiger, wie z. B. TÜV /CSN gemäß bestehender Richtlinien bzw. darüber hinausgehende Forderungen, soweit dies in der Leistungsbeschreibung gefordert wird
Über die Abnahme wird ein Protokoll geführt, in welchem eventuell noch zu behebende Mängel mit Fristsetzung aufgeführt werden. Sicherheitsmängel werden gesondert aufgeführt, wobei der Auftraggeber sich vorbehält, die Anlage zu übernehmen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer bis zur vollständigen Behebung der Mängel verpflichtet, die Anlage eigenverantwortlich gemäß Betriebserfordernis zu betreiben. Eine Vergütung dafür erfolgt nicht!
Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht termingerecht bzw. werden Abnahmen aufgrund von Fahrlässigkeit, Verschuldung des Auftragnehmers wiederholt, so wird der Zeitaufwand des Auftraggebers ermittelt und diese Kosten von der Schlußrechnung abgezogen.
21. Fabrikatsvorgaben
Der Auftragnehmer hat grundsätzlich das Angebot unter Berücksichtigung der Technischen Ausführungsrichtlinien Gebäudetechnik, Airbus Werk Hamburg, zu kalkulieren. Stehen mehrere Fabrikate / Typen zur Auswahl, so ist das vom Auftragnehmer gewählte Fabrikat mit Typ im Angebot auszuweisen. Abweichungen vom Planungsfabrikat sind unter Beachtung der Gleichwertigkeit und den koordinierten Baugrößen in einem gesonderten Nebenangebot anzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, bei denen die Fabrikate und vollständige Typenbezeichnungen nicht eingesetzt wurden, von der Wertung auszuschließen.
Der Auftragnehmer kann ergänzend zum Hauptangebot in einem Nebenangebot alternativ frei wählbare Fabrikate / Typen anbieten. Alle spezifischen Kenndaten sind neben den Fabrikats- und Typangaben schriftlich und prüffähig im Nebenangebot auszuweisen.
22. Wochenend- und Nachtarbeit
Wochenend- und Nachtarbeiten sind vor Durchführung der Arbeiten unbedingt mit der Airbus-Projektleitung abzustimmen. Die Stundenzettel sind der Bauleitung am nächsten Tag unaufgefordert zur Unterschrift vorzulegen. Das Original bleibt in der Bauleitung.
III. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
IV. Anlagenbeschreibung KG 430 Raumlufttechnische Anlagen IV. Anlagenbeschreibung KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
Allgemein
Auslegungsgrundlagen
Allgemeine Planungsfestlegungen
Grundlagen für die Planung bilden unter anderem:
- die DIN- und DIN EN-Vorschriften, z. B.
DIN EN 16798-3 Lüftung von Nichtwohngebäuden
- die VDI-Vorschriften, z. B.
VDI 6022 Raumlufttechnik, Raumlufttechnik - Hygieneanforderungen
- die Lüftungsanlagen-Richtlinie
- die sonstigen zutreffenden gesetzlichen Vorschriften
- die behördlichen Vorschriften wie z. B. Arbeitsstättenverordnung und Richtlinien
- das Brandschutzgutachten
Grundlagen zur Anlagendimensionierung
Energieversorgung:
Elektrische Energie Stromart: Drehstrom 400 V, 50 Hz
Werksstrom 230 V, 50 Hz
Heizenergie Fernleitung PHW 105° / 60° C steht ganzjährig
konstant zur Verfügung
Meteorologische Daten
Außenluft:
Sommer 32 °C 40 % r.F
Winter -12 °C 90 % r.F
Rückkühler 36 °C 40 % r.F
Produktionsbereiche 36 °C
und Rechnersäle
Die Raumtemperaturen im Heizfall werden gemäß Arbeitsstättenrichtlinie bestimmt. Die RLT-Anlage wird mit einem Erhitzer und einer Wärmerückgewinnung (WRG) ausgestattet. Der Erhitzer sorgt in Verbindung mit der WRG lediglich für eine vorkonditionierte Außenluft und ist nicht maßgeblich für die Gebäudebeheizung verantwortlich.
Wärmerückgewinnung (WRG)
Durch die vorgesehenen hocheffizienten WRG-Systeme wird ein nachhaltiger energieeffizienter Gebäudebetrieb ermöglicht.
Brandschutz
Alle Durchführungen durch die Bauteile mit einer Feuerschutzanforderung werden entsprechend den gültigen Normen ausgeführt.
Außenluftvolumenstrom (nur für innenliegende Räume)
Der Mindestaußenluftvolumenstrom ergibt sich aus folgenden Festlegungen:
Für den Pausenraum: nach DIN 16798-1, Kategorie II, schadstoffarmes
Gebäude
für die Technikräume: 2-faches Raumvolumen pro Stunde
für den Putzmittelraum: 2-faches Raumvolumen pro Stunde
für die WC-Räume: 11 m³/(h*m²)
für die Dusch-/Waschräume: 10-faches Raumvolumen pro Stunde in Abweichung
von ASR 4.1 mit 11 m³/(h*m²)
für Umkleideräume 11 m³/(h*m²)
Die Luftbilanzberechnung und die Anlagenübersicht sind in der Tabelle dargestellt (siehe Berechnungsunterlagen).
Auslegung Heizregister
Die Heizregister der raumlufttechnischen Anlagen werden wie folgt ausgelegt:
Vorlauf 90 °C
Rücklauf 60 °C
Geräuschemissionen
Innen:
Für die zulässigen Geräuschpegel der RLT-Anlage innerhalb der belüfteten Räumlichkeiten wird ein maximaler Schallpegel zu Grunde gelegt
- WC- und Waschräume 55 dB(A)
- Umkleideraum 45 dB(A)
- Speiseräume 45 dB(A)
Auflistung der Anlagen
Lüftung Sanitär-, Umkleide-, Pausen- und Waschräume im 3. Und 4.OG
Anlage Bestand: Zu- und Abluftanlage für Sanitär-und Waschräume des Sanitärriegels
Die Bestandslüftungsanlage steht auf dem Dach 2.OGs. Sie wurde unter Berücksichtigung der Aufstockung ausgelegt. Leider wurden damals andere Anforderungen an die Aufstockung gestellt. Deshalb reicht die vorgesehene Luftmenge für zusätzliche Versorgung nur eines Sanitärbereiches im 3. Obergeschoss aus.
Für die Bauzeit soll das Lüftungsgerät demontiert und durch Auftragsnehmer gelagert werden.
Es soll dann ein provisorisches Luftheizgerät sowie ein Abluftgerät im 2. OG aufgestellt werden und mit den im Schacht liegenden Luftsträngen verbunden. Zwei Fenster werden durch Wetterschutzgitter ausgetauscht.
Nach der Dachschließung und Montage der Dachhaut wird das Bestandgerät auf dem neuen Dach aufgestellt und an die Bestandsversorgung EG - 2. OG angeschlossen.
Dazu kommt das neue Kanalnetz für die Sanitär und Waschräume im 3.OG.
Die Zu- und Abluft gelangt über Stahlblechkanäle in die Räume und wird über Deckenluftdurchlässe bzw. Tellerventile eingebracht.
Die Zuluftkanäle werden bis zur Austritt aus dem Schacht gedämmt.
In den Geschossdecken sind Brandschutzklappen mit Motor in EI90-Qualität vorgesehen.
Anlage neu: Zu- und Abluftanlage für Sanitär-, Pausen-, Umkleide- und Waschräume im 3. und 4 .OG mit ca. 10.810 m³/h
Für die Belüftung der Räume ist ein kombiniertes Zu- und Abluftgerät mit Wärmerückgewinnung, Filterung, Schalldämpfern und Erhitzer vorgesehen.
Das Gerät wird ebenfalls auf dem Dach 4.OG aufgestellt und hat folgende Komponenten:
Zuluftseite:
Außenluftkammer mit luftdichter Jalousieklappe und Filterstufe F7, Filterwechsel staubluftseitigl
Wärmerückgewinnung als Kreuzstromtauscher mit luftdichter Bypassklappe
Erhitzer mit beidseitiger An- und Abströmkammer zur Reinigung
Schalldämpfer
Zuluftventilator mit Normmotor, EC-geregelt
Schalldämpfer
Abluftseite
Filterkammer, M5, Filterwechsel staubluftseitig
Schalldämpfer
Abluftventilator mit Normmotor, EC-geregelt
Schalldämpfer
Wärmerückgewinnung, siehe Zuluftseite
Abströmkammer mit luftdichter Jalousieklappe und Ausblassfitter
Die Zu- und Abluft gelangt über Stahlblechkanäle in die Räume und wird über Deckenluftdurchlässe bzw. Tellerventile eingebracht.
Die Umkleide-, Wasch- und Pausenräume werden mit variablen Volumenstromreglern ausgestattet. Bei Bedarf wird die Lüftung über CO2- bzw. Feuchtefühler zwischen Normlüftung und Grundlüftung (30 % von Normlüftung) bei Erreichen den eingestellten Werten in den Räumen umgeschaltet.
Die Zuluftkanäle werden bis zur Austritt aus dem Schacht gedämmt.
In den Geschossdecken und in den Feuerschutzwänden sind Brandschutzklappen mit Motor in EI90-Qualität vorgesehen.
434 Kälteversorgung
Der neue DV-Raum wird gekühlt. Dafür wird eine Mono-Split-Anlage vorgesehen.
Der EDV-Raum wird im 3.OG eingerichtet und erhält ein Wandgerät. Die Außeneinheit wird auf dem Dach aufgestellt. Die Kühlleistung ist mit 5 kW vorgegeben.
Die Kondensatleitung wird in die Teeküche geführt.
Das Außengerät wird mit einem Auffang- und Rückhaltesystem vorgesehen.
Alle Durchführungen durch die Bauteile mit einer Feuerschutzanforderung werden entsprechend den gültigen Normen ausgeführt..
IV. Anlagenbeschreibung KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
3.01 KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
3.01
KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
I. Allgemeine Vorbemerkungen
I. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Haus 76 - Aufstockung um zwei Geschosse
Für die auf den folgenden Seiten beschriebenen, schlüsselfertigen Arbeiten muß für die Kalkulation folgendes berücksichtigt werden:
Für die auszuführenden Bauarbeiten sind die einschlägigen Vorschriften (DIN, VBG, VDE) usw., sowie die Bestimmungen der Betriebsmittelverordnung der Airbus (im Werk Hamburg, Abt.: GWLGMH einsehbar) anzuwenden.
Die Airbus Baustellenordnung, Entsorgungsrichtlinien, BBB's, TAR's sind in jedem Fall zu
berücksichtigen.
Bei Übergabe der Anlagen ist eine komplette Dokumentation in 3- facher Ausfertigung auszuliefern. Pläne
sind zus. als CAD files (*. DGN und *. DWG) , Listen als Excel Tabellen zu liefern -
gem. "Handbuch zur Datenübernahme, Gebäudedaten, Infrastruktur, Topographie, Stand : Index 6
vom 08.04.2020"
Übersichtspläne
Ausführungspläne
Detailpläne
Leitungspläne
Verteilerpläne
Schaltpläne
Ausführung:
Der Auftragnehmer erklärt, daß er das für die termingerechte Erfüllung des Auftrages erforderliche Material, die erforderlichen Fach- und Hilfskräfte, sowie die notwendigen Werkstätten und Bearbeitungsmaschinen besitzt. Er wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Ausführungsvorschriften und den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für die Einhaltung bieten. Alle zur terminmäßigen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Materialien, Maschinen, Werkzeuge etc. hat der Auftragnehmer rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern. Kostenlose Transport und Montagehilfen werden bauseits nicht gestellt.
Der Auftraggeber hat das Recht, die vertragsgemäße Durchführung der Leistungen zu überwachen. Der Auftragnehmer kann sich jedoch in keinem Fall darauf berufen, nicht oder ungenügend überwacht worden zu sein.
Die Leistung ist in allen Teilen gemäß der im Leistungsverzeichnis oder in den Plänen festgelegten Weise auszuführen. Änderungen ohne Genehmigung des Auftraggebers sind nicht zulässig. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Vorleistungen anderer Unternehmer, so hat er sie dem Auftraggeber unter Angabe von Gründen vor Erteilung oder Ausführung des Auftrages schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt dies, so übernimmt der Auftragnehmer die volle Verantwortung für die Ausführung. Treten Bedenken vorgenannter Art während der Durchführung der Arbeiten auf, so sind diese nicht nur schriftlich mitzuteilen, sondern die in Frage kommenden Arbeiten sind sofort einzustellen, bis eine Einigung über die Weiterführung erzielt wird. Die Haftung des Auftragnehmers wird durch die Zustimmung des Auftraggebers nicht eingeschränkt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Leistungen aller Arbeiten auf der Baustelle ständig einen bevollmächtigten Vertreter zu haben und sich zur Verfügung des Auftraggebers zu halten. Dieser Vertreter muß u. a. berechtigt sein, die verantwortliche Fachbauleitung zu übernehmen, selbständig Weisungen in Empfang zu nehmen und Anordnungen in Bezug auf die Ausführung und Preisvereinbarungen treffen zu können. Die Qualifikation des Vertreters muß den eines Ingenieures (FH) entsprechen.
Der Auftragnehmer hat den von seiner Arbeit herrührenden Abfall u.ä. laufend zu beseitigen, andernfalls wird dies durchden Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers ohne weitere Benachrichtigung veranlaßt.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden und Kosten, die auf Unstimmigkeit zurückzuführen sind und kann sich hinsichtlich der Schadensursache nicht auf Dritte berufen. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die Betriebssicherheit der technischen Anlagen und haftet für alle Mängel, die nach dem neuesten Stand der Technik zu vermeiden wären. Die Beweislast, daß er im Einzelfall außer Haftung liegt, obliegt dem Auftragnehmer.
Vergütung:
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Preise beziehensich auf die fix und fertige Arbeit, einschließlich aller etwa notwendigen Zusatz- und Nebenarbeiten, die sinngemäß zur Erbringung und Betriebsbereitschaft der Leistung gehören. Bei nur teilweiser Ausführung der Leistung behält sich der Auftraggeber vor, in der Abrechnung Abstriche vorzunehmen. Eingeschlossen sind zum Beispiel alle Kosten für Löhne, Lohnnebenkosten und Zulagen, Bau- und Bauhilfsstoffe und Nebenleistungen. Ferner sind eingeschlossen die Kosten für Material und sonstige Prüfverfahren, für erforderliche Proben und Muster, usw., sowie die Kosten für das Aufsichtspersonal.
Der Auftraggeber behält sich vor, das vorliegende LV in mehreren Aufträgen zu vergeben bzw. einzelne Positionen zu streichen.
Haftung:
Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen oder sonstigen Maßnahmen ausschließlich unter eigener Verantwortung auszuführen bzw. zu veranlassen und diese während der Gebrauchszeit voll verantwortlich zu überwachen.
Krebsverdächtige, asbest-, PVC- und halogenhaltige Baustoffe (Kunststoffe) dürfen nicht eingesetzt werden.
Alle zur Anwendung kommenden / angebotenen Materialien und Bauteile müssen den Brandschutzklassen nach der Hamburger Bauordnung und dem anliegenden Brandschutzkonzept entsprechen.
Zugehörige technische Unterlagen:
Allegemeine Vorbemerkungen ZTV
Lageplan L001 und L002
BE-Plan
Grundriss Bestand - EG, 1.OG, 2.OG, DA - inkl. Bauangaben TGA
Grundrisse Neubau - 3. OG, 4. OG, DG, DA - inkl. Bauangaben TGA
Stahlbühne
Belegungsplan PV-Anlage
Schnitte A-A bis D-D
Ansichten - Süd + Ost
Regeldetails Fliesenspiegel + Bodenabläufe
Raumtypenbuch
Baubeschreibung
Brandschutzkonzept, Büro hhp Berlin
Schal- und Bewehrungspläne (geprüft)
Statische Berechnungen (geprüft)
Wärmeschutznachweis (geprüft)
I. Allgemeine Vorbemerkungen
II. Technische Vorbemerkungen
II. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Die anzubietenden Leistungen verstehen sich in fix und fertiger Arbeit einschließlich aller Lieferungen, Zusatz- und Nebenleistungen, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Es sind bauseits keinerlei Gerüste und Hebezeuge vorhanden. Für die Ausführung der Arbeiten notwendige Gerüste, Abfangungen und Hebezeuge sind mitzubringen und in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Bei allen Arbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften, die Forderungen der Feuerwehr und des SiGeKo zu erfüllen.
Revisionspläne
Nach Abschluß der Baumaßnahme hat der Auftragnehmer mit der Schlußrechnung alle Bestandsunterlagen dem AG zur Verfügung zu stellen.
Die Bestandsunterlagen sind spätestens 2 Wochen nach Inbetriebsetzung der betreffenden Anlagenteile dem AG dreifach zur Durchsicht vorzulegen. Nach Durchsicht dieser Unterlagen durch den AG sind diese nach spätestens einer Woche, ggf. vom AN überarbeitet, dem AG zu übergeben. Die Schlusszahlung des AG setzt die Vorlage korrekter und vollständiger Bestandsunterlagen voraus.
Die vom AN erstellten Bestandsunterlagen müssen dem AG
3- fach als farbige Kopien
3- fach EDV- gerecht auf DVD-ROM oder CD-ROM als dgn- und dwg- Format übergeben werden.
Für zu wartenden Bauteile sind die bauseits zur Verfügung gestellten Equipmentlisten zu führen.
Die Daten sind gem. "Handbuch zur Datenübernahme, Gebäudedaten, Infrastruktur, Topographie, Stand : Index 6 vom 08.04.2020" zu erstellen.
Alle sonstigen dem AG übergebenen Unterlagen, wie z.B. Prüfberichte, Bedienungsanleitungen, Gutachten usw. sind ebenfalls digital zu übergeben.
Als Bestandunterlagen gelten Ausführungszeichnungen, die entsprechend der Bauausführung und den vom AG durchgesehenen Zeichnungen berichtigt und vom AN als mit der Ausführung übereinstimmend gekennzeichnet sind. In Abstimmung mit dem AG und auf die örtlichen Gegebenheiten sind die Maßstäbe 1:10 bis 1:2500 zu verwenden.
Leergebinde (Emballagen mit Reststoffen) von Anstrichmitteln, Klebern, Zusatzstoffen usw. müssen täglich von dem Auftragnehmer aus dem Baustellenbereich entfernt und entsorgt werden, hierzu wird auf Anforderung des AN ein Bauschuttcontainer vom Reststoffsammelplatz der Airbus Operations GmbH bereitgestellt und vom AG entsorgt. Anforderung und Koordination des Bauschuttcontainers ist jedoch Sache des AN - gilt jedoch nicht für Betonschutt und Erdarbeiten.
Die Baustelle ist täglich aufzuräumen, anfallender Schutt oder Verpackungsmaterial ist sofort abzufahren. Die angrenzende Hallen- und Flugbetriebsfläche darf auf keinen Fall verunreinigt werden. Die Montageflächen sind nach Beendigung der Arbeiten mit Feinbesen und feuchtem nachwischen zu reinigen (gründliche Endreinigung). Zwischenreinigungen sind nach Erfordernis ohne besondere Aufforderung durchzuführen
Sämtliche Maße sind vor Bestellung der Materialien bzw. Einbauteile vor Ort am Bau zu prüfen.
Für nicht DIN geregelte Bauteile ist eine Zulassung des INSTITUT FÜR BAUTECHNIK BERLIN nachzuweisen.
Vermessung
Vom AG werden dem AN Bezugspunkte sowie ein Höhenpunkt übergeben. Diese hat der AN zu übernehmen und zu sichern. Alle weiteren Vermessungsarbeiten sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet. Für die Durchführung von Vermessungsarbeiten hat der AN einen Vermessungsingenieur zu stellen und namentlich zu benennen.
Baugrund und Grundwasserverhältnisse
Tragfähiger Boden, d. h. eine Bodenpressung von > 200 kN/m² wird vorausgesetzt.
Wasserhaltung, Entwässerungsarbeiten
Die Entwässerung des Baustellengeländes und die notwendig werdende Abführung des Oberflächen-, Grund- und Stauwassers während der Bauzeit, einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet. Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist sorgfältig darauf zu achten, daß die vorhandenen Entwässerungsanlagen, wie Rohrleitungen und Drainagen, nicht beschädigt oder gar abgeschnitten werden. Beschädigte Leitungen sind zu Lasten des AN wieder funktionsfähig und fachgerecht herzurichten.
Die im Bereich der Baumaßnahme vorhandenen Regen- bzw. Schmutzwasserkanäle können für die Abführung von Oberflächenwasser genutzt werden. Ggf. sind diese Leitungen nach Beendigung der Baumaßnahme zu Lasten des AN von Verschmutzungen zu reinigen. Bei Benutzung der vorhandenen Siele als Vorflut ist ein Schlammfang vorzuschalten, der Verzicht zum Einsatz einer Enteisungsanlage ist durch entsprechende Gutachten zu belegen.
Erdarbeiten
In den Abtragstrecken anfallender zur Wiederverwendung geeigneter Boden ist, soweit erforderlich, als Bodenaustausch oder Geländeaufhöhung flächenmäßig einzubauen und zu verdichten.
Der Auftraggeber beabsichtigt, über die Eigenüberwachungspflicht des AN hinaus auf eigene Kosten die Verdichtung und die Tragfähigkeit des Erdplanums durch ein Erdbaulabor zu kontrollieren und nach erfolgreicher Kontrolle die betreffenden Flächen zum Weiterbau freizugeben. Art und Umfang der Kontrollen werden dem AN rechtzeitig mitgeteilt. Soweit Kontrollen zu nicht ausreichenden Werten führen und dies vom AN zu vertreten ist, gehen die Kosten dieser Kontrollen zu Lasten des AN.
Für die Verdichtung bei sonstigem Bodenaustausch gilt: Die Verdichtung des eingebrachten Sandes ist bei Schichtdicken > 1,0 m mit der leichten Rammsonde (DPL-5) zu prüfen. Dabei sollen die Schlagzahlen je 10 cm Eindringtiefe n10 i.M. >=10 beantragen. Unterhalb der oberen Störzonen von ca. 40 cm Tiefe müssen alle Werte n10 >= 7 sein. Die Verdichtungsprüfungen sind jeweils für max. Schichthöhen von 1,5 m durchzuführen. Wenn die geforderten Werte nicht erreicht werden, so ist der betreffende Bereich nachzuverdichten bzw. teilweise auszuräumen und erneut lagenweise zu verdichten.
UVV-, VBG- Vorschriften zu erstellen. Für alle Maschinenbauteile ist eine CE- Zertifizierung zu erbringen (Herstellererklärung / Konformitätsbescheinigung).
Alle Türen, Tore, bewegliche Bauteile, etc. sind gem. den gültigen UVV- , VBG-Vorschriften zu erstellen. Für alle Maschinenbauteile ist eine CE-Zertifizierung zu erbringen (Herstellererklärung / Konformitätsbescheinigung).
Nach Beendigung der Inbetriebnahme meldet der Lieferant die Anlage zur Abnahme gem. den Terminvorgaben bereit.
Um die Abnahme zu beginnen, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
Der Nachweis der Herstellererklärung (CE Kennzeichnung / Konformität) ist unbedingt erforderlich.
Die gesamte Anlagen- Hard- und Software einschl. Schnittstellenfunktion ist geliefert, montiert, getestet und betriebsbereit.
Die Dokumentation ist provisorisch aber vollständig vorhanden.
Es ist eine Abnahmespezifikation vorhanden, welche von Airbus Operations GmbH akzeptiert und vom Anlagenlieferanten erstellt ist.
Die, wenn nötig, sicherheitstechnischen Abnahmen, wie die der Gewerbeaufsicht, der Berufsgenossenschaft und des TÜV, sind erfolgt und in Ordnung.
Das Bedienungspersonal von Airbus Operations GmbH Hamburg ist eingewiesen.
Die Anlage gilt als übernommen, wenn der Verfügbarkeitsnachweis von 97% und der Leistungsnachweis erbracht sind und sämtliche Anlagenteile der Bestellspezifikation entsprechen.
Nach erfolgter Abnahme durch Airbus Operations GmbH Hamburg beginnt die Gewährleistungszeit.
II. Technische Vorbemerkungen
III. Objektbeschreibung
III. OBJEKTBESCHREIBUNG
Allgemein
Die Airbus Operations GmbH beabsichtigt auf dem Werksgelände in Hamburg-Finkenwerder das vorhandene Gebäude 76 um zwei Geschosse aufzustocken. Entsprechend des Bestands ist die Ausführung in Massivbauweise vorgesehen.
Die zusätzliche Bruttogeschossfläche beträgt gesamt ca. 1.320,00 m².
Als lichte Raumhöhe ist ein Maß von min. 2,70 m einzuhalten.
Generelle Vorgabe für die Fassadengestaltung ist die im Grundpreis einzukalkulierende Mischung aus Fensterelementen und Well-Profilen bzw. Kassetten. Farbton nach Angabe AG (RAL 9006). Desweiteren außenliegende Alu-Horizontaljalousien (Raffstores) und erhöhte Wärmedämmung der Dachebene (Warmdach).
Gebäudemaße der Baukörper:
Bemerkungen zur Bauleistung
Die anzubietenden Leistungen verstehen sich in fix und fertiger Arbeit einschließlich aller Lieferungen / Entsorgungen und Nebenleistungen, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Während der Bauphase ist darauf zu achten, daß der Werksbetrieb in keiner Weise behindert wird. Der nicht direkt betroffene Bereich bleibt während der Ausführungszeit in Betrieb. Erforderliche Schutzmaßnahmen wie Planen, Gerüste, Absperrungen und Hilfskonstruktionen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Flatterband ist als Absperrung nicht zulässig. Es müssen feste Einrichtungen wie Bauzaun, Schrammborde, Barken oder Rohrgeländer eingesetzt werden. Die Baustelle ist täglich aufzuräumen, anfallender Schutt oder Verpackungsmaterial ist sofort abzufahren. Die angrenzenden Betriebsflächen dürfen auf keinen Fall verunreinigt werden. Die Straßenfläche ist nach Beendigung der Arbeiten mit einem Kehrsaugwagen ohne ges. Vergütung zu reinigen. Zwischenreinigungen sind nach Erfordernis ohne besonderer Aufforderung durch zu führen.
Sämtliche Maße sind vor Bestellung der Materialien bzw. Einbauteile vor Ort am Bau zu prüfen.
III. Objektbeschreibung
IV. Baubeschreibung
IV. BAUBESCHREIBUNG
Bauobjekt:
Aufstockung eines 3-geschossigen Gebädes um 2 weitere Etagen, in Massivbauweise
Bruttogrundfläche ca. 620,00 m²
Generelle Vorbemerkung
Grundlage der Ausführung ist die vorliegende Planung sowie die Anforderungen der Fachabteilungen in den Anlagen.
Brandschutz
Alle Konstruktionen, Materialien und Anforderungen an die einzelnen Bauteile gemäß den geltenden Brandschutzbestimmungen und den Anforderungen aus dem Brandschutznachweis.
Klassifikation der Bauteile:
Alle tragenden Teile (mind.) Feuerhemmend
Außenwände Brandschutzklasse min. A2
Decken Feuerhemmend
Schallschutz, Schalldämmwerte
Gemäß DIN bzw. gültigen gesetzlichen Bestimmungen
Wärmeschutz, K-Wert
Gemäß DIN bzw. gültigen gesetzlichen Bestimmungen, GEG neuste Fassung un dem Wärmeschutznachweis.
Gründung
Das vorhandene Gebäude ist auf Stahlbetonpfählen tief gegründet. Zusätzliche Maßnahme durch die Aufstockung sind nicht erforderlich.
Bei der Errichtung des Gebäudes und der Anlagen sind bauliche Sicherungsmasnahmen zur Verhinderung von Gasansammlungen und Gaseintritten in das Gebäude vorgesehen worden (§ 16 HBauO).
- Gasdichte Leitungsdurchführungen der neuen Ver- und Entsorgungsleitungen durch die Gebäudesohle sind zu berücksichtigen.
Weiterführende Informationen zu dieser Thematik können der Broschüre „Methan aus Weichschichten, Sicheres Bauen bei Bodenluftbelastung“ unter: www.hamburg.de/altlasten entnommen werden.
Erdarbeiten- und Tiefbauarbeiten
Alle zur Errichtung und Fundamentierung erforderlichen Erd- und Tiefbauarbeiten sind Bestandteil der Ausschreibung und vom Bieter zu erbringen.
Baukörper / Rohbau
Das Gebäude wird als Massivbau erstellt.
Die lichte Raumhöhe beträgt min. 2,70 m.
Stahlkonstruktionen sind gemäß den einschlägigen Vorschriften gegen Korrosion zu schützen.
Wände, Stützen und Decken werden gemäß Brandschutzbestimmungen ausgeführt.
Außenwände
Die Außenwände sind im Bestand als Stahlbetonwände/Stahlbetonstützen/-Unterzüge mit MF-Wärmedämmung, A1, nicht brennbar ausgebildet. Die Dämmschichtdicke wurde entsprechend dem ursprünglichen EnEV-Nachweis gewählt. Außenseitig ist eine hinterlüftete Metallfassade ausgeführt.
Die Ausführung im Neubau richtet sich zum einen nach dem GEG und wird in Abhängigkeit zur gewählten Fassadengestaltung und einer möglichst nachhaltigen Bauweise noch festgelegt.
Zum anderen ist aufgrund der Nähe zum Vorfeld und der Start- und Landebahn eine nicht reflektierende Außenhülle erforderlich, um die Funktion des Flugleitsystems nicht zu beeinträchtigen.
Fenster
Größe und Anzahl gemäß Zeichnung, aus Kunstoffprofilen als DK-Fenster öffnend, lichte Öffnungsmaße min. 0,90x1,00m. Abnehmbarer Hebel mit Schieberosette. Fest zu montierende, aber aufschiebbare Rosette, Hebel jederzeit abnehmbar und aufsteckbar (zum Beispiel zur Reinigung).
Verglasung mit Wärmeschutz-Isolierglas, K-Wert n. Wärmeschutznachweis, min < 1,0 W/m²K. Fenster in WC-Bereichen mit Sichtschutz-Folierung (ähnlich Milchglas).
Sonnenschutz
Raffstore mit Alu-Lamellen, manuelle Bedienung je Fensterflügel.
Siehe auch Raumtypenbuch.
Außentüren
T90-Stahl-Außentür (gem. beiliegender Planung), Obentürschließer, Griff in Edelstahl und vorgerichtet zum Einbau eines PZ. Über dem Ausgang im DG ist eine Außenbeleuchtung in ausreichender Beleuchtungsstärke vorzusehen. Die Tür ist mit Panikfunktion auszustatten.
Decken OG's
Ausführung n. Statik u. den örtlichen Brandschutzvorschriften.
Bodenbeläge
Die Pausen- und Umkleideräume, Flure und PuMi-Raum werden mit Kautschuk Bodenbelag und passenden Sockelleisten ausgestattet. Die Vorgaben der gängigen Regelwerke sowie der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) sind einzuhalten.
In den Technikräumen staubbindender Anstrich vorzusehen.
Gebäudefußboden
Als Nutzlasten sind folgende Werte zu berücksichtigen:
- Alle Sozialraumbereiche: min. 200 kg/m²
- Flure, Zugänge, ggf. Treppenhaus: nach DIN 1054
Innenwände
Innenwände nach Wahl des AN z.B. als GK-Ständerwerkwände, z.B. Vliestapete glatt, scheuerbeständig gestrichen.
Brandwände gem. gültigen Brandschutzvorschriften und der Ausführungsplanung.
Innentüren
Innentüren "ohne Anforderungen" (WC's, Waschräume, etc)
Innentüren als Röhrenspantüren mit Edelstahl-Drückergarnitur und zum Einbau eines PZ vorgerichtet. Stahlzarge weiß lackiert. Farbe der Innentüren grau. Die Innentüren werden ohne Fensterausschnitt ausgeführt.
Innentüren hochfeuerhemmend und feuerhemmend gem. Brandschutzanforderungen (Flure, Technikräume)
Ausführung rauchdicht in Metallzarge (weißlackiert), Drückergarnitur, Obentürschließer und elektromagnetischer Feststelleinrichtung. Zusätzlich wird bei allen Flurtüren bauseitig ein Kartenleser für die elektronische Zugangskontrolle montiert, hierzu sind sämtliche Flurtüren mit einem elektrischen Türöffner (24V) vorzurichten und an der Wand jeweils eine Anschlussmöglichkeit für einen bauseitigen Wandkartenleser vorzubereiten (inkl. Kabelanschluß).
Sanitärinstallation u. Sanitärtrennwände
Die Sanitärräume sind komplett eingerichtet zu liefern.
Sämtliche Armaturen ge.m. TAR und der TGA-Ausschreibung.
Alle Armaturen müssen gekennzeichnete Griffe erhalten. Sämtliche während der Bauzeit bis zur Inbetriebnahme bzw. Übergabe offenliegende Teile einschließlich aller Einrichtungsgegenstände sind vom Auftragnehmer vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Es wird verlangt, dass alle Armaturen und Anschlüsse im Fliesenrastermaß eingemessen und ausgerichtet werden. Vor Übergabe sind sämtliche Auslaufarmaturen in der Auslaufmenge und sofern erforderlich Auslauftemperatur einzuregulieren.
Wände im Nassbereich sind mit zementgebundenen Platten auszuführen, einschl. entsprechender Abdichtung zum Fußboden.
Heizung
siehe Los TGA
Kühlung
siehe Los TGA
E-Installation, inkl. Schwachstrom (Daten, Telefon, Brandmeldetechnik BMA)
siehe Los TGA
Teeküche
Die Teeküche mit Einbauküche ist optional anzubieten und wie folgt auszustatten:
(Ausstattung jeweils pro Teeküche, vgl. beiliegende Planung)
4 x Festwasseranschluss (für Kaffeemaschine, Wassersprudler, Spülmaschine, Einhebelmischbatterie)
1 x Spülbecken mit Kalt- und Warmwasser- Einhebelmischbatterie mit Unterschrank
6 x Kühlschrank ohne Gefrierfach als Einbau- bzw. freistehendes Gerät
1 x Unterschrank mit Schubladen
1 x Unterschrank mit Ablageflächen
3 x Hängeschränk
1 x Geschirrspüler mit Unterbauschrank
1 x Mikrowelle mit Hängeschrank
Fliesenspiegel im Bereich der Arbeitsplatten oder Nischenrückwänden
Treppenanlagen
Stahltreppe zum Außenbereich Dachgeschoss mit Trittstufen einschl. Podeste mit Gitterrostbelag.
Stb-Treppenläufe und-podeste nach Wahl des Bieters als Stb-Fertigteiltreppenläufe
gem. statischem Positionsplan. Werkplanung der Stb.-Treppen ist Leistung des AN.
Alle Treppen mit zweiseitigem Geländer aus Rundrohr mit runden Füllstäben.
Beleuchtung
siehe Los TGA
Sonstiges
Laufgang als verzinkte Stahlkonstruktion mit Stahltrittrosten, gem. Planung und statischer Vorbemessung, Ausführungsplanung und statischer Nachweis ist Leistung des AN.
Verzinkte Tragkonstruktion für neues Lüftungsgerät aus TGA-Ausschreibung, gem. Planung und statischer Vorbemessung. Ausführungsplanung und statischer Nachweis ist Leistung des AN.
IV. Baubeschreibung