Trennwände
Bestand-Süd
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Vorbemerkungen Objekt Sanierung und Umbau von industriellen Bestandsgebäuden zu einer KiTa mit 5 Gruppen im Erdgeschoss und einer Physio-Praxis, sowei einer Intensivpflege im Obergeschoss Projektbezeichnung: Bestand - Süd - Steingutgelände Projektnummer: 1803.1 Baufeld / Ort: Schönebecker Straße (auf dem Steingutgelände) 28759 Bremen Bauherr: Steingut 2. Projekt GmbH Charlotte Wolff-Allee 9a 28217 Bremen Projektbeteiligte Planer und Ingenieure Projektsteuerung / Bauleitung: PROCON-Gruppe Charlotte Wolff-Allee 9a 28217 Bremen Architekt Entwurf: Schönborn und Schmitz Architekten GbR Heinrich-Roller-Straße 16b 10405 Berlin Architekt Ausführung: PROCON-Gruppe Charlotte Wolff-Allee 9a 28217 Bremen Statik: OP Engineers GmbH Harburger Straße 69 21614Buxtehude Wärmeschutz: dannING Bauphysik Bergstraße 17 26122Oldenburg Brandschutz: KEMPEN KRAUSE INGENIEURE GMBH Am Kaiserkai 10 20457 Hamburg
Vorbemerkungen Objekt
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - ZTV - Allgemein Die zum Zeitpunkt der Abnahme gültige ENEV, die DIN 4109 (Schallschutz), DIN 4102 (Brandschutz) und die gewerkerelevanten Normen in jeweils neueste Fassung sind unbedingt einzuhalten. Der AN verpflichtet sich, vor Ausführung seiner Arbeit die vom AG zur Verfügung gestellten Ausführungspläne auf die Einhaltung der vorgesehenen DIN zu prüfen. Dem AN werden vor Baubeginn alle vorhandenen Genehmigungsunterlagen überreicht. Er hat sicherzustellen, daß sämtliche Verordnungen und Auflagen des zuständigen Bauordnungsamtes bei der Ausführung der Arbeit beachtet werden. Diese Bestimmungen und Auflagen sind vom AN ohne Mehrkosten für den AG mit auszuführen, wenn sie nicht in einer Position gesondert ausgeschrieben sind oder ihm vor Baubeginn nicht bekannt waren. Der Bieter bestätigt durch Abgabe seines Angebots, dass er im Falle einer Beauftragung seinen Arbeitnehmern den gesetzlich vorgegebenen Mindestlohn nach § 1 MiLoG mindestens zahlt. Beim Einsatz von Nachunternehmern obliegt dem AN die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohngesetzes durch seine Nachunternehmer Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den AN für gesamte Leistungen oder Teilleistungen bedarf der Zustimmung des AG. Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge " Herstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und -technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV VOB - Teil C - als beschrieben. Der AN ist verpflichtet, alle in den vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen befindlichen Maße und Informationen zu prüfen. Falls die dem AN zur Verfügung gestellten Unterlagen Maße und Informationen vermissen lassen, die zur Herstellung der Arbeit erforderlich sind, ist der AN verpflichtet, vor Ausführung der entsprechenden Arbeiten in Bezug auf die fehlenden Maße oder Informationen eine schriftliche Anweisung der Bauleitung des AG einzuholen. Bei Nichteinhaltung dieser Regel ist der AN für alle Fehler oder Abweichungen verantwortlich. Der Bieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er sich über Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen, durch Besichtigung der Baustelle und Rückfragen, volle Klarheit verschafft hat. Einwendungen des Bieters nach Angebotsabgabe sind ausgeschlossen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h. Leistungen, die sich zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Das geplante Bauvorhaben befindet sich in einem Wohngebiet, hieraus resultierende Beschränkungen sind zu berücksichtigen. Die Lagerung der Baumaterialien darf nur mit Zustimmung des AG auf eigene Gefahr erfolgen. Ort und Platz der Lagerung der verschiedenen Materialien sind mit dem AG abzusprechen. Behördliche Auflagen hinsichtlich Emission, Straßen- und Verkehrssicherheit sind zu beachten, Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen. Erforderliche Genehmigungen und Nachweise sind Sache des AN. Beschädigungen der Fahrbahnen, Fußwege, Zäune und Mauerwerkseinfriedungen im Bereich der Baustelle, die durch die Baumaßnahme entstehen, gehen zu Lasten des AN (Auftragnehmer) und sind durch den AN auf eigene Kosten wieder herzustellen. Die Auftraggeber sind bei der Regulierung von Schadenfällen zu beteiligen. Der AN hat die Baustelle sauber zu halten, die Rückstände seiner Arbeiten zu beseitigen und nach Fertigstellung der Arbeiten vor Verlassen der Baustelle das Grundstück in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Die Bauschuttabfuhr ist wöchentlich vorzunehmen. Sollte die Baustelle nicht sauber verlassen werden, behält sich der AG das Recht vor, zu Lasten des AN den Schutt beseitigen zu lassen, wenn dieser einer einmaligen schriftlichen Aufforderung nicht binnen 3 Tagen nachkommt. Auf die sicherheitstechnischen Vorschriften der Berufsgenossenschaften wird besonders hingewiesen. Den Anordnungen der Bauleitung ist Folge zu leisten, die Anweisungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) sind umgehend zu befolgen. In Zweifelsfällen entscheidet der Vertreter der zuständigen Berufsgenossenschaft. Persönliche Schutzausrüstungen sind vorzusehen, ggf. erforderliche Verankerungspunkte sind herzustellen. Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz ist vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung einzureichen. Werden im Zuge der Arbeiten Leistungen erforderlich, die in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten sind, so ist hierfür rechtzeitig ein Nachtragsangebot einzureichen. Die Ausführung dieser Leistung kann erst nach Beauftragung durch den Bauherren erfolgen. Ausgeführte Leistungen, für die kein Aufrag vorlag, können nicht vergütet werden. Stundenlohnarbeiten erfolgen nur nach vorheriger Anordnung durch den Auftraggeber, sind täglich durch Tagelohnzettel zu belegen und innerhalb von 3 Werktagen der Bauleitung vorzulegen. Die Anerkennung der Stundennachweise gilt vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Ohne Auftrag ausgeführte Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet. Arbeitsunterbrechungen und Ausführung der Arbeiten in Teilleistungen berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Eine Abarbeitung der beauftragten Leistungen in einem Zuge kann nicht garantiert werden. Die komplette Baustelleneinrichtung, einschl. aller für das eigene Gewerk erforderlichen Gerüste, Absturzsicherungen, Hub- bzw. Scherengitter und Hebewerkzeuge einschl. Vorhaltung, sind; soweit nicht gesondert aufgeführt, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Baustrom und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt. Der AG schließt für die Dauer der Bauzeit eine Bauleistungsversicherung ab. Der Selbstbehalt beträgt 500 _. Transportgenehmigungen sind eigenverantwortlich einzuholen. Die Lieferung versteht sich frei Baustelle, einschließlich Entladung und Montage. Krankosten sowie Kosten für sämtliche Hilfsmittel und -stoffe, die zur Entladung und Montage benötigt werden, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Umweltschutz: Schädliche Flüssigkeiten (Öle, Benzin, o.ä.) dürfen nicht in den Untergrund oder vorh. Gewässer eingeleitet werden. Daraus resultierende Schäden werden auf Kosten des Auftragnehmers beseitigt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Vertrag zu kündigen. Die Lärmentwicklung ist auf ein Minimum zu senken. Die Maschinen, die der Lärmschutzverordnung nicht entsprechen, sind auf der Baustelle nicht zugelassen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, nicht alle ausgeschriebenen Leistungen in Auftrag zu geben. Ein Anspruch auf den Gesamtauftrag sowie ggf. auf entgangenen Gewinn besteht nicht. Etwaige Erschwernisse infolge ungünstiger Witterung sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Stilllegung und Arbeitsunterbrechung berechtigen den Auftragnehmer nicht zu Nachforderungen. Regenfälle werden nicht als höhere Gewalt oder unabwendbarer Umstand im Sinne des § 7 Nr. 1 VOB/B angesehen, es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass sie völlig außergewöhnlich und einmalig waren. Das Bauwerk und seine Bauteile sind während aller ausgeführten Arbeiten gegen Witterungsschäden und Niederschlagswasser zu schützen. Die der Jahreszeit entsprechenden Schutzmaßnahmen müssen ohne besondere Aufforderung durch die Bauleitung vorgenommen werden und sind als Nebenleistungen durch die Einheitspreise mit abgegolten. Alle Massen und Mengen gelten zum Nachweis, sofern in der Leistungsbeschreibung keine andere Abrechnung gefordert ist. Die Aufmaße sind gemeinsam mit der Bauleitung aufzustellen. Massenmehrungen oder Massenminderungen - auch über 10% hinaus - und der Wegfall einzelner Positionen ändern die Einheitspreise nicht. Bei Entfall derartiger Leistungen steht dem AN keine Entschädigung - auch nicht für entgangenen Gewinn - zu. Die Mängelbeseitigung bzw. die Reklamationsbearbeitung und die Beseitigung der Beanstandungen durch Erwerber ist innerhalb von zwei Wochen durch den Unternehmer zu erledigen, nachdem ihm der Mangel bekanntgegeben wurde. Sollte innerhalb dieser Frist die Reklamation nicht beseitigt sein, so wird ihm eine Nachfrist von max. 10 Werktagen gewährt. Die vorgenannten Fristen verlängern sich nur, wenn der Unternehmer schriftlich und fristgemäß nachweist, daß der den Grund der Verzögerung nicht zu vertreten hat. Die relevanten Revisionsunterlagen und Fachunternehmererklärungen sind nach Beendigung der Leistungen bei Abnahme der Leistungen vollständig zu übergeben. 1 x in Papierform und 1 x in digitaler Form auf einem Datenträger (USB-Stick). Etwaige Wartungsangebote sind im Zuge der Baumaßnahme der Bauleitung zu übergeben.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - ZTV -
01 WC-Trennwände
01
WC-Trennwände
Vorbemerkungen: Sanitärtrennwandanlage, TÜV zertifiziert und GS geprüfte Sicherheit, wie folgt liefern und montieren: Wände: - 13 mm starke HPL-Vollkernplatten, wasserbeständig, fäulnissicher, widerstandsfähig gegen Beschädigungen und besonders pflegeleicht - Wandanschlüsse durch stabile Aluminium-Plattenhalter Füße: - Durchmesser 20mm, höhenverstellbar, aus Aluminium pulverbeschichtet mit Edelstahlteller und trittfester Abdeckrosette aus Nylon (Klebefüße sind aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen) Türen: - Ausführung entsprechend Wände - mit Anschlag - selbstschließend Türgriffe/ Garnituren: - Nylon-Drückergarnitur mit Verriegelung als WC-Garnitur Farben: - Farben Wände und Türen: nach Angabe des Architekten bzw. Auftraggebers, aus Hersteller-Farbtonpalette
Vorbemerkungen:
01.__. 1 Sanitär-Trennwände 3-Kabinen-Anlage liefern und einbauen, gemäßß anliegender Skizze, bestehend aus: 1 Vorderwand  ca. 3000 mm 3 Tür  ca. 760 mm 2 Mittelteil:  ca. 1440mm Seitenteile:  ca. 400mm Höhe der Kabinen-Anlage: ca. 1400mm Bodenfreiheit: 10 cm, auf Füßen zur Montage auf Heizestrich mit Fliesenbelag (30mm Dübeltiefe) Farbe weiß oder nach Bemusterungskatalog des Herstellers Beschläge nach Hersteller Bemusterungskatalog kindgerechte Ausführung Ausführungsort: Kinder Sanitärbereich EG
01.__. 1
Sanitär-Trennwände
O
1.00
St
01.__. 2 Sanitär-Trennwände 4-Kabinen-Anlage liefern und einbauen, gemäßß anliegender Skizze, bestehend aus: 1 Vorderwand  ca. 4220 mm 4 Tür  ca. 760 mm 3 Mittelteil:  ca. 1440mm Seitenteile:  bauseitig Wand Höhe der Kabinen-Anlage: ca. 1400mm Bodenfreiheit: 10 cm, auf Füßen zur Montage auf Heizestrich mit Fliesenbelag (30mm Dübeltiefe) Farbe weiß oder nach Bemusterungskatalog des Herstellers Beschläge nach Hersteller Bemusterungskatalog kindgerechte Ausführung Ausführungsort: Kinder Sanitärbereich EG
01.__. 2
Sanitär-Trennwände
O
1.00
St
01.__. 3 Sanitär-Trennwände 2-Kabinen-Anlage liefern und einbauen, gemäßß anliegender Skizze, bestehend aus: 1 Vorderwand  ca. 2050 mm 2 Tür  ca. 760 mm 1 Mittelteil:  ca. 1440mm Seitenteile:  bauseitig Wand Höhe der Kabinen-Anlage: ca. 1400mm Bodenfreiheit: 10 cm, auf Füßen zur Montage auf Heizestrich mit Fliesenbelag (30mm Dübeltiefe) Farbe weiß oder nach Bemusterungskatalog des Herstellers Beschläge nach Hersteller Bemusterungskatalog kindgerechte Ausführung Ausführungsort: Kinder Sanitärbereich EG
01.__. 3
Sanitär-Trennwände
O
1.00
St
02 Duschtrennwände
02
Duschtrennwände
02.__. 1 Duschtrennwand 1 Duschtrennwand liefern und montieren. Gesamtlänge ca: 1850mm Tür ca:  760mm Höhe ca.  1800mm Bodenfreiheit ca. 100mm sonst wie WC Trennwände
02.__. 1
Duschtrennwand 1
1.00
Stk
02.__. 2 Duschtrennwand 2 Duschtrennwand liefern und montieren. Gesamtlänge ca: 1300mm Tür ca:  760mm Höhe ca.  1800mm Bodenfreiheit ca. 100mm sonst wie WC Trennwände
02.__. 2
Duschtrennwand 2
1.00
Stk
03 Stunden
03
Stunden
03.__. 1 Facharbeiter/Baugeräteführer/Berufskraftfahrer Facharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf der Baustelle auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn sowie die An- und Abfahrt zur Baustelle. Ein Stundenlohnnachweis ist dem AG innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung vorzulegen.
03.__. 1
Facharbeiter/Baugeräteführer/Berufskraftfahrer
5.00
Std
03.__. 2 Werker/Maschienenwerker Werker/Maschnenwerker Leistungsbeschreibung wie vorherige Position, jedoch: Stundenlohnarbeiten durch: Werker/Maschnenwerker
03.__. 2
Werker/Maschienenwerker
5.00
Std
Zeichnungen n/ Übersicht Es ist darauf zu achten, dass die beiliegenden Zeichnungen NICHT maßstäb lich sind. Sie sollen lediglich zur veranschaulichung während der Angebotszeit dienen.Es handelt sich nicht um Ausführungspläne! Maßstabsgerechte Zeichnungen können, sofern notwendig, jederzeit im Format PDF oder auch als DXF, beim Ausschreibenden Ingenieur angefordert werden. Bei der möglichen Auftragsverhandlung werden maßstäbliche Ausführungszeichnungen zur Kontrolle der Ausschreibungstexte und Massen übergeben. Die Planung und die dazugehörigen Zeichnungen entbinden die Ausführenden Unternehmen nicht von Ihrer Pflicht ALLE Maße am Bau zu überprüfen. Abweichungen sind sofort zu melden. 1.) Lageplan 2.) Grundriss EG / Entwurfsplan 3.) Grundriss 1. OG / Entwurfsplan 4.) Ansichten
Zeichnungen n/ Übersicht
Ortsbegehungen / Fotos Ortsbegehungen können gerne vereinbart werden. Hierzu ist die Bauleitung zur Terminabsprache zu kontaktieren und ein Termin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten können beim Ausschreibungsingenieur erfragt werden. Weiter Fotos können ebenfalls jederzeit angefordert werden. Sollten Ihnen Informationen fehlen, oder Beschreibungen unklar sein, so kontaktieren sie bitte den Ausschreibungsingenieur Alternativen / Nebenangebote Alternativen und Nebenangebote sind, sofern sinnvoll und wirtschaftlich interessant, ausdrücklich erwünscht. Bitte beschreiben Sie die Alternativleistung genau und umfangreich, damit diese für den AG verständlich und wertbar sind. Bitte geben sie Hersteller-und Produktangaben an. Fehler in der Ausschreibung Sofern Ihnen Fehler, Unzulänglichkeiten, schlechte Beschreibungen oder weitere Anregungen in und zu unserer Ausschreibung aufgefallen sind, so bitten wir Sie, uns diese aufzuzeigen, damit wir nachbesser können. Wir sind dankbar für Belehrungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge. Gerne können Sie dies in einer gesonderten Mail an uns, oder in einem persönlichen Telefonat tun. Änderungen / Maße Änderungen der Baubeschreibung, die sich aus behördlichen, technischen oder konstruktiven Gründen ergeben, bleiben vorbehalten. Ebenso betrifft dies im wesentlichen gleichwertige Änderungen, die sich als technisch oder wirtschaftlich sinvoll oder als erforderlich herausstellen. Ausführungen deren Gestalltung nicht näher beschrieben wird, werden vom Bauherrn bestimmt. Alle Maße und Flächenangaben sind circa Werte. Bei Vertagsabschluss sind alle Maße vom AN nochmals zu Prüfen. Die in den Zeichnungen dargestellten Möblierungen und sonstige Einrichtungsgegenstände sind Beispiele und gehören nicht zum Lieferumfang.
Ortsbegehungen / Fotos