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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkungen Objekt
Sanierung und Umbau von industriellen Bestandsgebäuden
zu einer
KiTa mit 5 Gruppen im Erdgeschoss
und
einer Physio-Praxis, sowei einer Intensivpflege im
Obergeschoss
Projektbezeichnung: Bestand - Süd - Steingutgelände
Projektnummer: 1803.1
Baufeld / Ort:
Schönebecker Straße (auf dem Steingutgelände)
28759 Bremen
Bauherr:
Steingut 2. Projekt GmbH
Charlotte Wolff-Allee 9a
28217 Bremen
Projektbeteiligte Planer und Ingenieure
Projektsteuerung / Bauleitung:
PROCON-Gruppe
Charlotte Wolff-Allee 9a
28217 Bremen
Architekt Entwurf:
Schönborn und Schmitz Architekten GbR
Heinrich-Roller-Straße 16b
10405 Berlin
Architekt Ausführung:
PROCON-Gruppe
Charlotte Wolff-Allee 9a
28217 Bremen
Statik:
OP Engineers GmbH
Harburger Straße 69
21614Buxtehude
Wärmeschutz:
dannING Bauphysik
Bergstraße 17
26122Oldenburg
Brandschutz:
KEMPEN KRAUSE INGENIEURE GMBH
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Vorbemerkungen Objekt
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - ZTV -
Allgemein
Die zum Zeitpunkt der Abnahme gültige ENEV, die DIN
4109 (Schallschutz), DIN 4102 (Brandschutz) und die
gewerkerelevanten Normen in jeweils neueste Fassung
sind unbedingt einzuhalten. Der AN verpflichtet sich,
vor Ausführung seiner Arbeit die vom AG zur Verfügung
gestellten Ausführungspläne auf die Einhaltung der
vorgesehenen DIN zu prüfen.
Dem AN werden vor Baubeginn alle vorhandenen
Genehmigungsunterlagen überreicht. Er hat
sicherzustellen, daß sämtliche Verordnungen und
Auflagen des zuständigen Bauordnungsamtes bei der
Ausführung der Arbeit beachtet werden. Diese
Bestimmungen und Auflagen sind vom AN ohne Mehrkosten
für den AG mit auszuführen, wenn sie nicht in einer
Position gesondert ausgeschrieben sind oder ihm vor
Baubeginn nicht bekannt waren.
Der Bieter bestätigt durch Abgabe seines Angebots, dass
er im Falle einer
Beauftragung seinen Arbeitnehmern den gesetzlich
vorgegebenen
Mindestlohn nach § 1 MiLoG mindestens zahlt. Beim
Einsatz von
Nachunternehmern obliegt dem AN die Kontrolle der
Einhaltung des
Mindestlohngesetzes durch seine Nachunternehmer
Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den AN für
gesamte Leistungen oder Teilleistungen bedarf der
Zustimmung des AG.
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "
Herstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondert
beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter
Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der
Baukunst und -technik, der gesetzlichen und
behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen
nach den DIN-Normen der ATV VOB - Teil C - als
beschrieben.
Der AN ist verpflichtet, alle in den vom AG zur
Verfügung gestellten Unterlagen befindlichen Maße und
Informationen zu prüfen. Falls die dem AN zur Verfügung
gestellten Unterlagen Maße und Informationen vermissen
lassen, die zur Herstellung der Arbeit erforderlich
sind, ist der AN verpflichtet, vor Ausführung der
entsprechenden Arbeiten in Bezug auf die fehlenden Maße
oder Informationen eine schriftliche Anweisung der
Bauleitung des AG einzuholen. Bei Nichteinhaltung
dieser Regel ist der AN für alle Fehler oder
Abweichungen verantwortlich.
Der Bieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er
sich über Art und Umfang der zu erbringenden
Leistungen, durch Besichtigung der Baustelle und
Rückfragen, volle Klarheit verschafft hat. Einwendungen
des Bieters nach Angebotsabgabe sind ausgeschlossen.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h. Leistungen,
die sich zwangsläufig ergeben, hat er mit
einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis
nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich in einem
Wohngebiet, hieraus resultierende Beschränkungen sind
zu berücksichtigen.
Die Lagerung der Baumaterialien darf nur mit Zustimmung
des AG auf eigene Gefahr erfolgen. Ort und Platz der
Lagerung der verschiedenen Materialien sind mit dem AG
abzusprechen.
Behördliche Auflagen hinsichtlich Emission, Straßen-
und Verkehrssicherheit sind zu beachten,
Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen.
Erforderliche Genehmigungen und Nachweise sind Sache
des AN.
Beschädigungen der Fahrbahnen, Fußwege, Zäune und
Mauerwerkseinfriedungen im Bereich der Baustelle, die
durch die Baumaßnahme entstehen, gehen zu Lasten des AN
(Auftragnehmer) und sind durch den AN auf eigene Kosten
wieder herzustellen. Die Auftraggeber sind bei der
Regulierung von Schadenfällen zu beteiligen.
Der AN hat die Baustelle sauber zu halten, die
Rückstände seiner Arbeiten zu beseitigen und nach
Fertigstellung der Arbeiten vor Verlassen der Baustelle
das Grundstück in den ursprünglichen Zustand
zurückzuversetzen. Die Bauschuttabfuhr ist wöchentlich
vorzunehmen. Sollte die Baustelle nicht sauber
verlassen werden, behält sich der AG das Recht vor, zu
Lasten des AN den Schutt beseitigen zu lassen, wenn
dieser einer einmaligen schriftlichen Aufforderung
nicht binnen 3 Tagen nachkommt.
Auf die sicherheitstechnischen Vorschriften der
Berufsgenossenschaften wird besonders hingewiesen. Den
Anordnungen der Bauleitung ist Folge zu leisten, die
Anweisungen des Sicherheits- und
Gesundheitskoordinators (SiGeKo) sind umgehend zu
befolgen. In Zweifelsfällen entscheidet der Vertreter
der zuständigen Berufsgenossenschaft. Persönliche
Schutzausrüstungen sind vorzusehen, ggf. erforderliche
Verankerungspunkte sind herzustellen.
Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz
ist vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung
einzureichen.
Werden im Zuge der Arbeiten Leistungen erforderlich,
die in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten sind,
so ist hierfür rechtzeitig ein Nachtragsangebot
einzureichen. Die Ausführung dieser Leistung kann erst
nach Beauftragung durch den Bauherren erfolgen.
Ausgeführte Leistungen, für die kein Aufrag vorlag,
können nicht vergütet werden.
Stundenlohnarbeiten erfolgen nur nach vorheriger
Anordnung durch den Auftraggeber, sind täglich durch
Tagelohnzettel zu belegen und innerhalb von 3 Werktagen
der Bauleitung vorzulegen. Die Anerkennung der
Stundennachweise gilt vorbehaltlich der nachträglichen
Zustimmung durch den Auftraggeber. Ohne Auftrag
ausgeführte Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet.
Arbeitsunterbrechungen und Ausführung der Arbeiten in
Teilleistungen berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
Eine Abarbeitung der beauftragten Leistungen in einem
Zuge kann nicht garantiert werden.
Die komplette Baustelleneinrichtung, einschl. aller für
das eigene Gewerk erforderlichen Gerüste,
Absturzsicherungen, Hub- bzw. Scherengitter und
Hebewerkzeuge einschl. Vorhaltung, sind; soweit nicht
gesondert aufgeführt, in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Baustrom und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung
gestellt.
Der AG schließt für die Dauer der Bauzeit eine
Bauleistungsversicherung ab. Der Selbstbehalt beträgt
500 _.
Transportgenehmigungen sind eigenverantwortlich
einzuholen. Die Lieferung versteht sich frei Baustelle,
einschließlich Entladung und Montage. Krankosten sowie
Kosten für sämtliche Hilfsmittel und -stoffe, die zur
Entladung und Montage benötigt werden, sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Umweltschutz: Schädliche Flüssigkeiten (Öle, Benzin,
o.ä.) dürfen nicht in den Untergrund oder vorh.
Gewässer eingeleitet werden. Daraus resultierende
Schäden werden auf Kosten des Auftragnehmers beseitigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zuwiderhandlung
den Vertrag zu kündigen. Die Lärmentwicklung ist auf
ein Minimum zu senken. Die Maschinen, die der
Lärmschutzverordnung nicht entsprechen, sind auf der
Baustelle nicht zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, nicht
alle ausgeschriebenen Leistungen in Auftrag zu geben.
Ein Anspruch auf den Gesamtauftrag sowie ggf. auf
entgangenen Gewinn besteht nicht.
Etwaige Erschwernisse infolge ungünstiger Witterung
sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren und
werden nicht besonders vergütet. Stilllegung und
Arbeitsunterbrechung berechtigen den Auftragnehmer
nicht zu Nachforderungen. Regenfälle werden nicht als
höhere Gewalt oder unabwendbarer Umstand im Sinne des §
7 Nr. 1 VOB/B angesehen, es sei denn, der Auftragnehmer
weist nach, dass sie völlig außergewöhnlich und
einmalig waren.
Das Bauwerk und seine Bauteile sind während aller
ausgeführten Arbeiten gegen Witterungsschäden und
Niederschlagswasser zu schützen. Die der Jahreszeit
entsprechenden Schutzmaßnahmen müssen ohne besondere
Aufforderung durch die Bauleitung vorgenommen werden
und sind als Nebenleistungen durch die Einheitspreise
mit abgegolten.
Alle Massen und Mengen gelten zum Nachweis, sofern in
der Leistungsbeschreibung keine andere Abrechnung
gefordert ist. Die Aufmaße sind gemeinsam mit der
Bauleitung aufzustellen. Massenmehrungen oder
Massenminderungen - auch über 10% hinaus - und der
Wegfall einzelner Positionen ändern die Einheitspreise
nicht. Bei Entfall derartiger Leistungen steht dem AN
keine Entschädigung - auch nicht für entgangenen Gewinn
- zu.
Die Mängelbeseitigung bzw. die Reklamationsbearbeitung
und die Beseitigung der Beanstandungen durch Erwerber
ist innerhalb von zwei Wochen durch den Unternehmer zu
erledigen, nachdem ihm der Mangel bekanntgegeben wurde.
Sollte innerhalb dieser Frist die Reklamation nicht
beseitigt sein, so wird ihm eine Nachfrist von max. 10
Werktagen gewährt. Die vorgenannten Fristen verlängern
sich nur, wenn der Unternehmer schriftlich und
fristgemäß nachweist, daß der den Grund der Verzögerung
nicht zu vertreten hat.
Die relevanten Revisionsunterlagen und
Fachunternehmererklärungen sind nach Beendigung der
Leistungen bei Abnahme der Leistungen vollständig zu
übergeben. 1 x in Papierform und 1 x in digitaler Form
auf einem Datenträger (USB-Stick).
Etwaige Wartungsangebote sind im Zuge der Baumaßnahme
der Bauleitung zu übergeben.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - ZTV -
01 WC-Trennwände
01
WC-Trennwände
Vorbemerkungen:
Sanitärtrennwandanlage, TÜV zertifiziert und GS
geprüfte Sicherheit,
wie folgt liefern und montieren:
Wände:
- 13 mm starke HPL-Vollkernplatten, wasserbeständig,
fäulnissicher,
widerstandsfähig gegen Beschädigungen und besonders
pflegeleicht
- Wandanschlüsse durch stabile Aluminium-Plattenhalter
Füße:
- Durchmesser 20mm, höhenverstellbar, aus Aluminium
pulverbeschichtet mit Edelstahlteller und trittfester
Abdeckrosette aus Nylon (Klebefüße sind aus
Sicherheitsgründen nicht zugelassen)
Türen:
- Ausführung entsprechend Wände
- mit Anschlag
- selbstschließend
Türgriffe/ Garnituren:
- Nylon-Drückergarnitur mit Verriegelung als
WC-Garnitur
Farben:
- Farben Wände und Türen: nach Angabe des Architekten
bzw. Auftraggebers, aus Hersteller-Farbtonpalette
Vorbemerkungen:
01.__. 1 Sanitär-Trennwände 3-Kabinen-Anlage liefern und einbauen, gemäßß
anliegender Skizze, bestehend aus:
1 Vorderwand ca. 3000 mm
3 Tür ca. 760 mm
2 Mittelteil: ca. 1440mm
Seitenteile: ca. 400mm
Höhe der Kabinen-Anlage: ca. 1400mm
Bodenfreiheit: 10 cm, auf Füßen zur Montage auf
Heizestrich mit Fliesenbelag (30mm Dübeltiefe)
Farbe weiß oder nach Bemusterungskatalog des
Herstellers
Beschläge nach Hersteller Bemusterungskatalog
kindgerechte Ausführung
Ausführungsort: Kinder Sanitärbereich EG
01.__. 1
Sanitär-Trennwände
O
1.00
St
01.__. 2 Sanitär-Trennwände 4-Kabinen-Anlage liefern und einbauen, gemäßß
anliegender Skizze, bestehend aus:
1 Vorderwand ca. 4220 mm
4 Tür ca. 760 mm
3 Mittelteil: ca. 1440mm
Seitenteile: bauseitig Wand
Höhe der Kabinen-Anlage: ca. 1400mm
Bodenfreiheit: 10 cm, auf Füßen zur Montage auf
Heizestrich mit Fliesenbelag (30mm Dübeltiefe)
Farbe weiß oder nach Bemusterungskatalog des
Herstellers
Beschläge nach Hersteller Bemusterungskatalog
kindgerechte Ausführung
Ausführungsort: Kinder Sanitärbereich EG
01.__. 2
Sanitär-Trennwände
O
1.00
St
01.__. 3 Sanitär-Trennwände 2-Kabinen-Anlage liefern und einbauen, gemäßß
anliegender Skizze, bestehend aus:
1 Vorderwand ca. 2050 mm
2 Tür ca. 760 mm
1 Mittelteil: ca. 1440mm
Seitenteile: bauseitig Wand
Höhe der Kabinen-Anlage: ca. 1400mm
Bodenfreiheit: 10 cm, auf Füßen zur Montage auf
Heizestrich mit Fliesenbelag (30mm Dübeltiefe)
Farbe weiß oder nach Bemusterungskatalog des
Herstellers
Beschläge nach Hersteller Bemusterungskatalog
kindgerechte Ausführung
Ausführungsort: Kinder Sanitärbereich EG
01.__. 3
Sanitär-Trennwände
O
1.00
St
02 Duschtrennwände
02
Duschtrennwände
02.__. 1 Duschtrennwand 1 Duschtrennwand liefern und montieren.
Gesamtlänge ca: 1850mm
Tür ca: 760mm
Höhe ca. 1800mm
Bodenfreiheit ca. 100mm
sonst wie WC Trennwände
02.__. 1
Duschtrennwand 1
1.00
Stk
02.__. 2 Duschtrennwand 2 Duschtrennwand liefern und montieren.
Gesamtlänge ca: 1300mm
Tür ca: 760mm
Höhe ca. 1800mm
Bodenfreiheit ca. 100mm
sonst wie WC Trennwände
02.__. 2
Duschtrennwand 2
1.00
Stk
03 Stunden
03
Stunden
03.__. 1 Facharbeiter/Baugeräteführer/Berufskraftfahrer Facharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte
auf der Baustelle auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige
Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn sowie die An- und Abfahrt
zur Baustelle.
Ein Stundenlohnnachweis ist dem AG innerhalb
von 3 Werktagen nach Leistungserbringung vorzulegen.
03.__. 1
Facharbeiter/Baugeräteführer/Berufskraftfahrer
5.00
Std
03.__. 2 Werker/Maschienenwerker Werker/Maschnenwerker
Leistungsbeschreibung wie vorherige Position,
jedoch: Stundenlohnarbeiten durch:
Werker/Maschnenwerker
03.__. 2
Werker/Maschienenwerker
5.00
Std
Zeichnungen n/ Übersicht
Es ist darauf zu achten, dass die beiliegenden
Zeichnungen NICHT maßstäb
lich sind. Sie sollen lediglich zur veranschaulichung
während der
Angebotszeit dienen.Es handelt sich nicht um
Ausführungspläne!
Maßstabsgerechte Zeichnungen können, sofern notwendig,
jederzeit im
Format PDF oder auch als DXF, beim Ausschreibenden
Ingenieur angefordert
werden.
Bei der möglichen Auftragsverhandlung werden
maßstäbliche
Ausführungszeichnungen zur Kontrolle der
Ausschreibungstexte und Massen übergeben.
Die Planung und die dazugehörigen Zeichnungen entbinden
die Ausführenden
Unternehmen nicht von Ihrer Pflicht ALLE Maße am Bau zu
überprüfen.
Abweichungen sind sofort zu melden.
1.) Lageplan
2.) Grundriss EG / Entwurfsplan
3.) Grundriss 1. OG / Entwurfsplan
4.) Ansichten
Zeichnungen n/ Übersicht
Ortsbegehungen / Fotos
Ortsbegehungen können gerne vereinbart werden.
Hierzu ist die Bauleitung zur Terminabsprache zu
kontaktieren und
ein Termin zu vereinbaren.
Die Kontaktdaten können beim Ausschreibungsingenieur
erfragt werden.
Weiter Fotos können ebenfalls jederzeit angefordert
werden.
Sollten Ihnen Informationen fehlen, oder Beschreibungen
unklar sein, so
kontaktieren sie bitte den Ausschreibungsingenieur
Alternativen / Nebenangebote
Alternativen und Nebenangebote sind, sofern sinnvoll
und wirtschaftlich
interessant, ausdrücklich erwünscht.
Bitte beschreiben Sie die Alternativleistung genau und
umfangreich, damit
diese für den AG verständlich und wertbar sind.
Bitte geben sie Hersteller-und Produktangaben an.
Fehler in der Ausschreibung
Sofern Ihnen Fehler, Unzulänglichkeiten, schlechte
Beschreibungen oder
weitere Anregungen in und zu unserer Ausschreibung
aufgefallen sind,
so bitten wir Sie, uns diese aufzuzeigen, damit wir
nachbesser können.
Wir sind dankbar für Belehrungen, Kritik und
Verbesserungsvorschläge.
Gerne können Sie dies in einer gesonderten Mail an uns,
oder in einem
persönlichen Telefonat tun.
Änderungen / Maße
Änderungen der Baubeschreibung, die sich aus
behördlichen, technischen
oder konstruktiven Gründen ergeben, bleiben
vorbehalten. Ebenso betrifft
dies im wesentlichen gleichwertige Änderungen, die sich
als technisch oder
wirtschaftlich sinvoll oder als erforderlich
herausstellen.
Ausführungen deren Gestalltung nicht näher beschrieben
wird, werden vom
Bauherrn bestimmt.
Alle Maße und Flächenangaben sind circa Werte.
Bei Vertagsabschluss sind alle Maße vom AN nochmals zu
Prüfen.
Die in den Zeichnungen dargestellten Möblierungen und
sonstige
Einrichtungsgegenstände sind Beispiele und gehören
nicht zum Lieferumfang.
Ortsbegehungen / Fotos