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Das Projekt Berner Heerweg/Berner Au ist ein Projekt Das Projekt Berner Heerweg/Berner Au ist ein Projekt
der Richard Ditting GmbH & Co.KG
Details zum Projekt:
Das Projekt besteht aus insgesamt 2 Häusern mit jeweils
einer Tiefgarage.
Insgesamt werden 75 Wohneinheiten, eine KiTa und eine
Gewerbeeinheit realisiert.
Wohnungsaufteilung in der Übersicht:
Berner Heerweg 39 Wohneinheiten + KiTa
Berner Au 36 Wohneinheiten + Gewerbe
Das Projekt Berner Heerweg/Berner Au ist ein Projekt
Bindefrist an das Angebot Bindefrist an das Angebot
Der Auftragnehmer ist mit Angebotsabgabe an sein
Angebot
gebunden, und zwar bis 6 Monate nach Angebotsabgabe.
Bindefrist an das Angebot
Die nachfolgenden Vorbemerkungen sind "Zusätzliche Die nachfolgenden Vorbemerkungen sind "Zusätzliche
Vertragsbedingungen" und entsprechend in die EP´s
einzurechnen.
1.1 Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende
Leistungsverzeichnis oder einzelner Positionen auf ihre
Vollständigkeit, sach- und fachliche Richtigkeit sind
vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher
Form vorzubringen und zu begründen. Nachforderungen
wegen Unkenntnis bzw.
fehlerhafter Leistungsbeschreibung nach
Vertragsabschluss werden nicht anerkannt.
1.2. Die Ausführung der Leistung erfolgt entsprechend
der übergebenen Unterlagen sowie sach- und fachgerecht
mit Hinweis auf die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige DIN-Norm. Widersprüche sind
im Angebotsanschreiben bekannt zu geben.
1.3. Sämtliche Leistungen sind einschl. aller
Materiallieferungen, deren Transporte, Aussparungen,
Rohrdurchführungen, Durchbrüche, Anschlüsse aller An-,
Abschluss-, Eck- und sonstiger Profile, sowie aller
Nebenleistungen und besonderen Leistungen, mit
Befestigungsmaterial in fix und fertiger Arbeit
auszuführen bzw. in den EP 's einzubeziehen.
1.4. An.- und Abtransporte, Auf.- und Abbau,
herstellen und vorhalten aller zur Durchführung der
Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Bauaufzüge,
Gerüste, Leitern sowie sonstige Baustelleneinrichtung
etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen.
1.5. Der Einheitspreis ist in Euro anzugeben. Mit den
Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in
den besonderen Hinweisen oder den
Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck
kommt. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit
sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner
Leistungen zu erbringen hat. Sämtliche Nebenleistungen
werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne
Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
1.6. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen
Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch
dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte
Gegenangebote oder Kurzfassungen verwendet sowie für
Eventual- oder Alternativpositionen.
1.7. Sind für Leistungen des AN Werkspläne,
Montagepläne, Statik, Berechnungen oder sonstige
Nachweise zu erstellen, so sind diese vom AN zu
erbringen und sind mit den entsprechenden EP´s
abgegolten. Dies gilt nur, sofern diese Leistung nicht
gesondert im Leistungsverzeichnis erfasst ist.
1.8. Notwendige Revisionszeichnungen und
Prüfunterlagen sind nach Fertigstellung für die
entsprechenden Leistungen, vor Abnahme, vom AN dem AG
auszuhändigen.
1.9. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind
grundsätzlich zu beachten, auf Verlangen sind diese dem
AG zu übergeben. Bei geschlossenen Arbeitsgängen bzw.
Leistungen sind die einzelnen Materialien nur eines
Herstellers zu verwenden.
1.10. In den Preisen sind weiterhin einzukalkulieren
die Kosten für das Einrichten, Vorhalten und Räumen der
Baustelleneinrichtung, (Tagesunterkünfte, Geräte,
Arbeitsbühnen und dgl.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der
Leistung des Auftragnehmers.
Die Transporteinrichtung bis zur Verwendungsstelle.
Erforderliche Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei
Frost, Eis Schnee und Regen.
Versicherungen. Schlagen und Bohren von
Löchern/Schlitzen für Befestigungen aller Art.
Durchführung aller erforderlichen Materialprüfungen.
Alle Sicherheitsmaßnahmen gem. den
Unfallverhütungsvorschriften.
1.11. Alle Maße sind vor Ausführungsbeginn auf der
Baustelle zu prüfen und zu entnehmen. Sollten bei der
Montage von Leistungen, Änderungen erforderlich werden
die auf Fehler im Aufmaß beruhen, so haftet der AN für
diese Kosten.
1.12. Es wird eine komplette und abnahmereife Arbeit
gefordert, eventuelle Einstellungen bzw.
Einregulierungen zur Funktion von Anlagen sind in den
EP' s einzurechnen.
1.13. Alle Räume, Arbeitsplätze und Gerüste sind
mindestens zweimal wöchentlich besenrein zu reinigen.
1.14. Sämtliche Einbauten wie Fenster, Fassaden,
Bodenbeläge, Türen, haustechnische Artikel bzw.
sonstige Einbauteile sind vor Beschädigungen und
Verschmutzungen freizuhalten und eventuell besonders zu
schützen.
1.15. Das Aufstellen und Einrichten von
Mannschaftsunterkünften und Lagerplätzen ist mit der
örtl. Bauleitung des AG´s abzustimmen.
1.16. Bei Abweichung der ausgeschriebenen Produkte
und Fabrikate hat der AN die Nachweise für die
Gleichwertigkeit dem AG vor Ausführung und Bestellung
vorzulegen. Die Produkte müssen anhand von
Bemusterungen vorgelegt werden und müssen ausdrücklich
vom AG und vom Bauherrn freigegeben werden. Wenn der
Bieter kein abweichendes Fabrikat benennt, gilt das
Leitfabrikat als angeboten.
Die nachfolgenden Vorbemerkungen sind "Zusätzliche
01 Berner Heerweg
01
Berner Heerweg
Anforderungen an PV-Anlagen / Allgemeine Anforderungen 1. Anforderungen an Energieanlagen
§ 49 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - "Anforderungen an Energieanlagen" Energieanlagen sind so zu errichten
und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechts-
Vorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Weiter gelten die DIN VDE 100 sowie, Din 18015, geltenden TAB und Anforderungen des Netzbetreibers.
2. Netzanschluss
2.1 Die PV-Anlagen werden im Netzgebiet der Hamburger Energie Netze installiert. Der Auftragnehmer wird
beim Netzbetreiber die notwendigen Anträg für die Inbetriebsetzung stellen sowie eintragung beim MaStR.
Alle speziellen Anforderungen des Netzbetreibers jeweilige Abschaltungen Bsp.: Rundsteuerempfänger
müssen in Nachstehenden Positionen mit einkalkuliert werden.
Bauseits steht ein Zählerplatz für die PV-Anlage im Technikraum BHW 263 & einer im BHW 261 zur
Verfügung.
3. Prüfnachweis
Es muss je ein PV-Einmessprotukoll sowie je ein Inbetriebnahme Protokoll den Kunden nach der Inbetriebnahme
in Digitaler Form bereitgestellt werden.
4. Beschreibung
Es werden bauseits Kabel von je Technikraum BHW 263 & BHW 261 je zum Dach bereit gestellt.
1 Stück 5x10 qmm²
1 Stück Erdung 1x10 qmm²
1 Stück Cat7 Datenleitung
1 Stück J-Y(ST)Y 4x2x0,8 qmm²
Die Wechselrichter 26 Module (BHW 263) und Wechselrichter 2, 39 Module (BHW 261),
sollen auf den Dach platziert werden hier für muss der Auftragnehmer je eine Haltekonsole
errichten mit je Gewichtung sowie je eine Einhäusung die vor dauerhafter Solar Einstrahlung, starken
Regen und Schnee schützt.
Die PV-Kabel, mindest Ausführung 1x6 qmm² sollen nach Möglichkeit DC + & - getrennt verlegt werden,
die Kabelwege sollen durch UV-beständig Rohre erstellt werden um die Module mit den Wechselrichter
zu verbinden.
Je Im Technikraum (BHW 263) und Technikraum (BHW 261) soll von Auftragnehmer eine kleine AP-UV 4R
erstellt werden hier soll die Absicherung
für die PV-Anlage rein und das beim Wechselrichter mitgelieferte Smart-Meter.
Die Ausführung erfolgt gemäß der gültigen Normen VDE-AR-N 4105, 4100, DIN VDE 0100-712, DIN EN 62446.
Die Statische Berechnungen und Nachweise (zulässige Dachlast, Wind-/Schneelastzone) erfolgen mit Bezug auf das gewählte PV-Systemmodul SOLon des Herstellers Optigrün durch das für das Projekt beauftragete Statikbüro Horn und Horn.
Anforderungen an PV-Anlagen / Allgemeine Anforderungen
01.01 PV-Module und Modulhalterungen
01.01
PV-Module und Modulhalterungen
01.02 Wechselrichter und Einhäusung
01.02
Wechselrichter und Einhäusung
01.03 AP-Verteilung HA-Technikraum
01.03
AP-Verteilung HA-Technikraum
01.04 Verkabelung DC und Erdung
01.04
Verkabelung DC und Erdung
02 Berner Au - Neusurenland
02
Berner Au - Neusurenland
Anforderungen an PV-Anlagen / Allgemeine Anforderungen 1. Anforderungen an Energieanlagen
§ 49 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - "Anforderungen an Energieanlagen" Energieanlagen sind so zu errichten
und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechts-
Vorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Weiter gelten die DIN VDE 100 sowie, Din 18015, geltenden TAB und Anforderungen des Netzbetreibers.
2. Netzanschluss
2.1 Die PV-Anlage wird im Netzgebiet der Hamburger Energie Netze installiert. Der Auftragnehmer wird
beim Netzbetreiber die notwendigen Anträge für die Inbetriebsetzung stellen sowie eintragung beim MaStR.
Alle speziellen Anforderungen des Netzbetreibers jeweilige Abschaltungen Bsp.: Rundsteuerempfänger
müssen in Nachstehenden Positionen mit einkalkuliert werden.
Bauseits steht ein Zählerplatz für die PV-Anlage im Technikraum 139c zur
Verfügung.
3. Prüfnachweis
Es muss je ein PV-Einmessprotokoll sowie je ein Inbetriebnahme Protokoll den Kunden nach der Inbetriebnahme
in Digitaler Form bereitgestellt werden.
4. Beschreibung
Es werden bauseits Kabel von je Technikraum 139c je zum Dach bereit gestellt.
1 Stück 5x10 qmm²
1 Stück Erdung 1x10 qmm²
1 Stück Cat7 Datenleitung
1 Stück J-Y(ST)Y 4x2x0,8 qmm²
Die Wechselrichter 112 Module (Dach Treppenhaus 1,2,3) und Wechselrichter 2, 12 Module (Treppenhaus 4),
sollen auf den Dach platziert werden hier für muss der Auftragnehmer je eine Haltekonsole
errichten mit je Gewichtung sowie je eine Einhäusung die vor dauerhafter Solar Einstrahlung, starken
Regen und Schnee schützt.
Die PV-Kabel, mindest Ausführung 1x6 qmm² sollen nach Möglichkeit DC + & - getrennt verlegt werden,
die Kabelwege sollen durch UV-beständig Rohre erstellt werden um die Module mit den Wechselrichter
zu verbinden.
Im Technikraum (Technikraum 139c) soll von Auftragnehmer eine kleine AP-UV 4R
erstellt werden hier soll die Absicherung
für die PV-Anlage rein und das beim Wechselrichter mitgelieferte Smart-Meter.
Die Ausführung erfolgt gemäß der gültigen Normen VDE-AR-N 4105, 4100, DIN VDE 0100-712, DIN EN 62446.
Die Statische Berechnungen und Nachweise (zulässige Dachlast, Wind-/Schneelastzone) erfolgen mit Bezug auf das gewählte PV-Systemmodul SOLon des Herstellers Optigrün durch das für das Projekt beauftragete Statikbüro Horn und Horn.
Anforderungen an PV-Anlagen / Allgemeine Anforderungen
02.01 PV-Module und Modulhalterungen
02.01
PV-Module und Modulhalterungen
02.02 Wechselrichter und Einhäusung
02.02
Wechselrichter und Einhäusung
02.03 AP-Verteilung HA-Technikraum
02.03
AP-Verteilung HA-Technikraum
02.04 Verkabelung DC und Erdung
02.04
Verkabelung DC und Erdung
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.01 Sonstiges
03.01
Sonstiges