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Allgemeine Vorbemerkungen 1. Projektbeschreibung
Die Auftraggeberin beabsichtigt mit vorliegendem Bauvorhaben, in der Straße zum Müggelhort 1 in 12559 Berlin-Müggelheim, das durch einen Brandschaden zerstörte Gasthaus abzubrechen und eine Wohnanlage mit 7 Mehrfamilienhäusern und einem eingeschossigen Nebengebäude für Technik und Müll zu realisieren.
Das Bauvorhaben befindet sich in einem Wasserschutzgebiet (Schutzzone IIIA Wasserschutzgebiet Friedrichshagen) ohne Anschluss an den öffentlichen Kanal. Abwässer, egal welcher Art, sind in geeigneten Behältnissen zu sammeln und müssen regelmäßig abgefahren werden.
Die 7 Mehrfamilienhäuser werden durch die 3 nachfolgenden Haustypen unterschieden:
Haustyp A: zweigeschossig mit Staffelgeschoss,
4 Wohneinheiten, davon 2 barrierefrei,
ca. 508 m² BGF,
Anzahl der HäuserTyp A: 4
Haustyp B: zweigeschossig mit Staffelgeschoss,
4 Wohneinheiten, davon 2 barrierefrei,
ca. 465 m² BGF,
Anzahl der Häuser Typ B: 1
Haustyp C: eingeschossig mit Staffelgeschoss,
3 Wohneinheiten, davon 2 barrierefrei,
ca. 340 m² BGF,
Anzahl der Häuser Typ C: 2
Die Gebäude eines Haustyps sind nahezu identisch und unterscheiden sich lediglich teilweise in der Größe des Balkones bzw. der Terrasse.
Insgesamt entstehen 26 Wohneinheiten.
In diesem Leistungsverzeichnis sind die Massen für alle 7 Häuser in den einzelnen Positionen zusammengefasst enthalten.
Das Technikgebäude ist nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses.
2. Allgemeine Vorbemerkungen
Für die Ausführung, das Aufmaß und die Abrechnung der Arbeiten sind die technischen Vorschriften der Vergabe- und Vertragssordnung für Bauleistungen (VOB) in der gültigen aktuellen Fassung maßgebend.
Wenn in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, ist die Lieferung sämtlicher Materialien in den Einheitspreisen enthalten, desgleichen alle Nebenarbeiten, die zu einer ordnungsgemäßen Ausführung und Fertigstellung der Arbeiten erforderlich sind. Die Einheitspreise sind als Festpreise bis zur Fertigstellung aller Arbeiten verbindlich. Eine Lohngleitklausel wird nicht vereinbart.
Der Auftragnehmer ist dafür zuständig, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die es ermöglicht in deutscher Sprache zu verhandeln. Ist dies trotz Mahnung des AG nicht der Fall, so ist dieser berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
Für die Einhaltung der Vorschriften des Bauamtes und der Berufsgenossenschaft ist der AN verantwortlich.
Abschlagszahlungen werden in Höhe von 90% der geleisteten Arbeit auf besonderer Zwischenrechnung ausgezahlt.
Der AN hat sich von den Örtlichkeiten zu überzeugen, so dass durch Unkenntnis keine Mehrkosten entstehen können. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Kabeln, Dränen, Kanälen und
dgl. zu unterrichten.
3. Ergänzende besondere Vertragsbedingungen
Baustelleneinrichtung
Einrichtung von Lagerflächen und Unterkünften
Freie Lagerflächen können in geringem Umfang auf dem Baugrundstück zur Verfügung gestellt werden. Im Außenbereich dürfen keine Lagerräume etc. eingerichtet werden; er muss unangetastet bleiben.
Aufenthalts- und Lagerräume werdem vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Unterkünfte wie Schlaf- und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen nicht auf dem Baugrundstück eingerichtet werden. Die Einrichtung, Vorhaltung und Beseitigung der Baustelleneinrichtung ist Sache des AN.
Die Lager- und Arbeitsplätze des AN sind so einzurichten, dass keine Behinderungen für Folgegewerke eintreten können. Treten Behinderungen auf, die der AN beim Aufstellen der BE hätte erkennen müssen, so ist das Umsetzen der entsprechenden Teile der BE durch die Vertragspreise abgegolten. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine öffenliche Abwasserleitung zur Entsorgung des Schmutzwassers ist nicht vorhanden!
WC-Container mit Abwassertank, Strom und Bauwasser: werden vom AG ab Hauptentnahmestelle zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt über die Umlagepauschale. Die Leitungen zu den Verwendungsstellen sowie die.Arbeitsplatzbeleuchtung hat der AN auszuführen.
Etagenverteiler: bauseits vorhanden
Baustellenbesprechung:
Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils mind. wöchentlich und nach Absprache und Bedarf statt.
Baufristenplan:
Der AN hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann.
Die Festlegung des AG, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem AG 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich (spätestens nach 6 Werktagen) jeweils in 2 Fertigungen zu übergeben.
Materialanlieferung:
Die Anlieferung von Material hat fracht- und verpackungsfrei bis zur Verwendungsstelle zu erfolgen. Hilfskräfte zum Entladen der Teile werden nicht zur Verfügung gestellt.
4. Baumschutz:
Auf dem Gelände gibt es mehrere schützenswerte Bäume gemäß Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO). Diese sind während der Bauzeit unbedingt gemäß den Auflagen in der Baugenehmigung zu schützen. Der Grundschutz wurde bereits bauseits mit den Abrissarbeiten hergestellt.
Allgemeine Vorbemerkungen
ZTV Beschlagarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Beschlagarbeiten
1 Grundlage
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., FTA: Fachverband Türautomation e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., VdS Schadenverhütung GmbH.
2 Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung erstellt der AN in enger Abstimmung mit dem AG für die angebotene Schließanlage einen Schließplanentwurf. Schließzylinderlängen und -typen sind unter Berücksichtigung der Türdetails, der Beschläge und der Schließanlage zu ermitteln und festzulegen. Auf Wunsch des AG klärt der AN mit dem Lieferanten/Hersteller die Verfügbarkeit von Sonderteilen für die Schließanlage.
Im Zuge der Schließplanerarbeitung sind die notwendigen Zylinderlängen vom AN zu ermitteln, festzulegen und in einen Schließplanentwurf einzutragen. Für die Richtigkeit der Zylinderlängen ist der AN allein verantwortlich.
Der Schließplan ist in einem computergestützten System zu erstellen, durch geeignete EDV-Systeme automatisch auf Plausibilität zu überprüfen und auf EDV-Datenträgern zu archivieren. Die Möglichkeit zum Abruf des jeweils aktuellen Schließplanes mit allen Erweiterungen muss jederzeit gegeben sein.
Für die Schließanlage und alle ihre zukünftigen Erweiterungen muss ein Schließanlagenverwaltungsprogramm auf MS-Windows-Basis verfügbar sein. Ist ein solches Programm Leistungsbestandteil, führt der AN für den AG kostenfrei die Anlage der Stammdaten sowie die Erstkonfiguration in diesem Programm durch.
Der AN wird unaufgefordert auch außerhalb der Türen, so unter anderem für Schaltschränke, Technikschränke, Aufzüge, Schrankanlagen, jegliche Schlüsselschaltungen etc., vollständig jeglichen Bedarf in Schließtechnik im Objekt ermitteln und in seine Schließanlagenplanung mit einbeziehen.
Der Schließplanentwurf ist erst gültig, wenn er in allen Einzelheiten vom AG genehmigt und freigeben ist.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
Während der Bauzeit sind polierte Beschläge und eloxiertes Leichtmetall vom AN gegen Beschädigung und Verschmutzung mittels entsprechender Folien oder Klebestreifen zu schützen. Nach Beendigung der Bauzeit sind die Schutzabdeckungen vom AN wieder vollständig zu entfernen.
Beschlagteile müssen mechanisch so stabil ausgeführt werden, dass sie die Funktion des betätigten oder bewegten Bauteils auf Dauer sicherstellen, und einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen.
Magnetschlösser müssen nachstellbar befestigt sein.
Für alle Außentüren ist vom AN vor Zylindern ein Anbohrschutz, bestehend aus weiteren größeren gehärteten Stahlstiften, die an der Vorderseite sowohl in den Zylinderkern als auch in das Zylindergehäuse eingebaut werden, vorzusehen.
Der AN weist das technische Personal des Betreibers in die Struktur der Schließanlage ein. Er erläutert das Verfahren zur Bestellung von Schließzylindern bzw. Schlüsseln. Ferner unterweist er den zuständigen Personenkreis in der Bedienung der Programmier- und Verwaltungssoftware.
Die zur Schließanlage gehörige Schließkarte gibt der AN auf Verlangen des AG, auch bereits während der Bauzeit, an den AG heraus.
Nach erfolgtem Einbau der Schließzylinder sind alle Schließpläne, Sicherungsscheckkarten, übergeordnete sowie Einzel- und Ersatzschlüssel, nach Schließplan geordnet, gegen Empfangsbestätigung dem AG zu übergeben.
Schließpläne unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ersatzschlüssel und Zylinder dürfen nur gegen Vorlage einer Sicherungskarte lieferbar sein.
Bei der Ermittlung der Länge der Schließzylinder ist die Dicke von Rosetten oder Türschildern zu beachten und vom AN erforderlichenfalls zu erfragen, soweit noch nicht montiert. Die Zylinder müssen annähernd bündig und mit Überstand < 3 mm angebracht und an die Einbausituation angepasst werden.
Schließplandokumente (in Papier- und digitaler Form) sind vor unbefugtem Zugriff geschützt beim Hersteller zu archivieren.
Der angebotene Hersteller muss eine Nachlieferungsgarantie für alle Anlagenbestandteile innerhalb 3 Wochen über die Dauer von mindestens 10 Jahre bieten.
Gehen Schließpläne, Sicherungskarten und übergeordnete Schlüssel beim AN verloren, so haftet er für die gesamten dadurch entstehenden Kosten und Ersatzleistungen.
3.2 Mechanische Schließanlagen
Für mechanische Schließsysteme muss eine Anerkennung gemäß VdS-Richtlinie 2386, der VdS-Klasse A für Zentralschließanlagen und VdS-Klasse B für Haupt- und Generalhauptschlüsselanlagen vorliegen.
Schließzylinder und Schlüssel müssen vom Hersteller so gekennzeichnet sein, dass für Dritte keine Zuordnung der Schließfunktion und der Schließanlagennummer möglich ist.
Es muss gewährleistet werden, dass die bei Generalhauptschlüssel- oder Hauptschlüsselanlagen verwendeten Schlüsselprofilierungen nicht im Rahmen von Zentralschließanlagen oder Serienschließungen zum Einsatz kommen. Die zur Ausführung kommenden Schlüsselprofile sind parazentrisch auszubilden.
Der AN bearbeitet, verwahrt und transportiert alle Unterlagen zur Schließanlage sicher und ohne Möglichkeit auf Zugriff durch unbefugte Dritte bis zur endgültigen Übergabe an den AG.
Für die Profilierung der Schlüssel und Zylinder wird konkav-konvex gefordert. Dadurch wird erreicht, dass bei Befeilen eines Einzelschlüssels bis zum mutmaßlichen General- oder Hauptschlüsselprofil ein instabiles, dünnes Metallblättchen entsteht, das beim ersten Schließversuch unbrauchbar wird. Es darf nicht die Möglichkeit bestehen, eine funktionstüchtige Generalschlüsselreplik aus anderen Schlüsseln der Schließanlage herzustellen.
Je Zylinder sind mindestens 3 Sicherheitsschlüssel zu gestellen. Alle Schließzylinder sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, als Sicherheitszylinder anzubieten; d. h., die Schließung des Zylinders muss auch möglich sein, wenn auf der anderen Seite des Zylinders ein Schlüssel eingesteckt ist.
Vom Hersteller der Schließanlage müssen Vorhängeschlösser passend zur Schließanlage lieferbar sein. Standard-Vorhängeschlösser zur Aufnahme von Schließanlagen-Halbzylinder sind hierfür nicht zulässig.
ZTV Beschlagarbeiten
01 Zentral - Schließanlage
01
Zentral - Schließanlage
01.01 Schließanlage
01.01
Schließanlage
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten