Abbrucharbeiten
Bengelsdorfstraße 3-5
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01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen Bauvorhaben: Herstellung des zweiten Rettungsweges, Bengelsdorfstraße 3–5, 22179 Hamburg, Haus Nord und Haus Süd (Flurstück 10834, Gemarkung Bramfeld). Bestand: Viergeschossiges, unterkellertes Wohngebäude, Baujahr 1971, Massivbauweise (Stahlbetondecken, Mauerwerk, Flachgründung). Kaltdachkonstruktion in Holz mit bituminöser Abdichtung; Dachrand mit Waschbetonplatten-Bekleidung. Erschließung der OG-Wohnungen über Laubengänge. Maßnahme: Herstellung von zwei Fluchtwegstegen (Podesten) auf Ebene Fußboden 3. OG (Haus Nord und Haus Süd) als zweiter Rettungsweg. Zugang über neu herzustellende Öffnungen in den Laubengangbrüstungen. Stege werden über Zugstützen an einer Trägerlage oberhalb der Dachebene abgehängt. Beim Haus Süd zusätzlich Lastabtragung über Stahlstütze auf neues Einzelfundament; beim Haus Nord über zwei horizontal im Hintermauerwerk verdübelte Stahlträger HEB 120. Leistungsumfang (Teil B – GU-Leistungen): Sämtliche Bau- und Nebenleistungen gemäß FLB vom 14.08.2026, Teil B, mit Ausnahme der Schlosserarbeiten (Teil A). Umfasst Baustelleneinrichtung, Gerüstarbeiten, Abbruch-, Mauer- und Betonarbeiten, Erd- und Gründungsarbeiten sowie Zimmer- und Dachdeckerarbeiten einschließlich aller zugehörigen Nebenleistungen. Wesentliche Randbedingungen: Das Gebäude ist während der gesamten Bauzeit bewohnt. Alle Leistungen sind unter laufendem Wohnbetrieb zu erbringen. Lärm- und Staubschutz sowie Verkehrssicherung sind durchgängig zu gewährleisten. Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist eine Schadstoffverdachtsprüfung der auszubauenden Materialien durchzuführen (Baujahr 1971). Umgang mit ggf. schadstoffhaltigen Materialien nach GefStoffV, TRGS 519 und TRGS 521. Schnittstellen S1–S7 mit AN Teil A (Schlosserarbeiten) gemäß Schnittstellentabelle FLB A.4/B.4 sind zu koordinieren. Die angegebenen Mengen sind sorgfältig ermittelt, stellen jedoch lediglich eine Kalkulationshilfe dar und werden nicht Vertragsbestandteil. Der Bieter ist verpflichtet, die Mengen anhand der Ausschreibungsunterlagen und einer Ortsbesichtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Mengenabweichungen berechtigen nicht zur Anpassung des Einheitspreises, soweit die Leistung nach Art und Umfang aus den Vertragsunterlagen erkennbar war. Vertragsgrundlagen: VOB/B und VOB/C, FLB vom 14.08.2026, statische Berechnung Ing.-Ges. Sander & Schneider PartmbB (Projekt 41-25, 26.06.2026), Ausführungszeichnungen AIT Holger Trumpf. Ausführungsstandards: Gerüste: DIN EN 12811-1, TRBS 2121-1; Abbruch: DIN 18007, ATV DIN 18459; Betoninstandsetzung: DAfStb-Instandhaltungs-Richtlinie; Betonarbeiten: DIN EN 13670/DIN 1045; Abdichtung: DIN 18531; Holzbauarbeiten: DIN EN 1995/DIN 68800.
Allgemeine Vorbemerkungen
04 Abbrucharbeiten
04
Abbrucharbeiten
04.__.0010 Abbruch bituminöse Dachabdichtung, 4-lagig Abbruch der bituminösen Dachabdichtung, 4-lagig, im Arbeitsbereich der neuen Trägerlagen gemäß DIN 18007 und ATV DIN 18459, Fläche ca. 45 m². Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist eine Schadstoffverdachtsprüfung der Materialien durchzuführen (Baujahr 1971, mögliche PAK-Belastung in Bitumenbahnen). Umgang mit ggf. schadstoffhaltigen Materialien nach GefStoffV, TRGS 519 und TRGS 521; Kosten für Sonderentsorgung: Eventualposition gesondert. Nebenleistungen: Lösen und Aufnehmen der Bitumenbahnen einschließlich Klebeschichten und DampfsperreSchutz der angrenzenden DachabdichtungsbereicheAbtransport und fachgerechte Entsorgung (unbelastetes Material)Herstellen eines provisorischen Witterungsschutzes der offenen Dachfläche bis zur Aufstellung des Wetterschutzdachs
04.__.0010
Abbruch bituminöse Dachabdichtung, 4-lagig
45.00
04.__.0020 Abbruch Dachrandabschluss und -abdeckung Abbruch des bestehenden Dachrandabschlusses und der Dachrandabdeckung im Arbeitsbereich gemäß DIN 18007 und ATV DIN 18459, Länge ca. 10 m. Ausführung sorgfältig, um angrenzende Bauteile nicht zu beschädigen. Angrenzende Dachabdichtung ist zu schützen und vor Witterungseinflüssen zu sichern. Nebenleistungen: Lösen und Aufnehmen der Abschlussprofile und -bekleidungen; Abtransport und Entsorgung des Abbruchmaterials.
04.__.0020
Abbruch Dachrandabschluss und -abdeckung
10.00
m
04.__.0030 Demontage und Zwischenlagerung Waschbetonplatten, Dachrand Sorgfältige Demontage der Waschbetonplatten-Bekleidung im Dachrandbereich zur Wiederverwendung, einschließlich Zwischenlagerung auf der Baustelle, Länge ca. 10 m. Platten sind beim Ausbau schonend zu lösen, zu kennzeichnen und geordnet zu stapeln, damit eine Wiederverwendung möglich ist. Beschädigte oder nicht wiederverwendbare Platten sind gesondert zu kennzeichnen. Nebenleistungen: Lagerung auf geeignetem Untergrund, Schutz vor Beschädigung durch Folgearbeiten, gegebenenfalls Reinigung der Platten vor Wiedereinbau.
04.__.0030
Demontage und Zwischenlagerung Waschbetonplatten, Dachrand
10.00
m
04.__.0040 Demontage Unterkonstruktion Waschbetonplatten, Dachrand Demontage der Unterkonstruktion (UK) der Waschbetonplatten im Dachrandbereich, Länge ca. 10 m, gemäß DIN 18007 und ATV DIN 18459. Bauteile, die für die Wiederherstellung geeignet sind, sind sorgfältig zu demontieren und für eine Wiederverwendung zu lagern. Nebenleistungen: Lösen von Verbindungsmitteln und Verankerungen; Abtransport und Entsorgung nicht wiederverwendbarer Bauteile.
04.__.0040
Demontage Unterkonstruktion Waschbetonplatten, Dachrand
10.00
m
04.__.0050 Entsorgung Dachdämmung Ausbau und fachgerechte Entsorgung der Dachdämmung im Abbruchbereich, Fläche ca. 45 m², gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und einschlägigen Entsorgungsvorschriften. Vor dem Ausbau ist das Dämmaterial auf Schadstoffbelastung zu prüfen (Baujahr 1971; mögliche Verwendung von KMF oder anderen belasteten Dämmstoffen). Ggf. schadstoffbehaftetes Material ist nach GefStoffV, TRGS 521 getrennt zu erfassen und zu entsorgen; Kosten für Sonderentsorgung: Eventualposition gesondert. Nebenleistungen: Sortenreines Trennen, Befüllen von Entsorgungsbehältern, Transport zur Entsorgungsanlage, Entsorgungsnachweis.
04.__.0050
Entsorgung Dachdämmung
45.00
04.__.0060 Provisorische OSB-Tür als Absturzsicherung Herstellen, Einbauen, Vorhalten und Rückbau von provisorischen OSB-Türen als Absturzsicherung in den Brüstungsöffnungen des Laubengangs bis zur Montage der Stahlstege und Geländer durch AN Teil A, 2 Stück (je eine pro Haus). Anforderungen: kindersicher, abschließbar, witterungsbeständig; Ausführung gemäß ASR A2.1 und DGUV Vorschrift 38 für Absturzsicherungen im bewohnten Bestand. Höhe und Breite gemäß Brüstungsöffnung, Aufmaß am Bau. Nebenleistungen: Befestigungsmittel, Dichtung an den Rändern zur Witterungsabdichtung, regelmäßige Kontrolle und Nachbessern bei Beschädigungen.
04.__.0060
Provisorische OSB-Tür als Absturzsicherung
2.00
Stk
04.__.0070 Schutz der Trittflächen im Arbeitsbereich Herstellen und Vorhalten eines Schutzes der Trittflächen (Laubengangbelag) im Arbeitsbereich während der Bau- und Montagearbeiten, 2 Stück (je eine Schutzfläche pro Haus). Schutz gegen mechanische Beschädigungen durch Baustellenbetrieb, Werkzeuge und Materialablagerungen. Ausführung z. B. durch Holzbohlen, Schutzfolien oder geeignete Abdeckplatten. Nebenleistungen: Befestigung des Schutzes, tägliche Kontrolle auf Vollständigkeit und Beschädigungen, Rückbau nach Abschluss der Arbeiten.
04.__.0070
Schutz der Trittflächen im Arbeitsbereich
2.00
Stk
04.__.0080 Abbruch Laubengangbrüstung, Teilstück Abbruch von Teilstücken der Laubengangbrüstungen (Stahlbeton) zur Herstellung der Zugangsöffnungen zu den neuen Fluchtwegstegen, 2 Stück (je eine Öffnung an Haus Nord und Haus Süd), gemäß DIN 18007 und ATV DIN 18459 sowie in Anlehnung an die DAfStb-Instandhaltungs-Richtlinie. Ausführung einschließlich Betonschneid- und Stemmarbeiten. Zu erhaltende Bestandsbereiche sind durch Schnittführung (Tränzigen) zu sichern. Abbruch unter laufendem Wohnbetrieb; Staubschutzmaßnahmen sind vorzusehen (FLB B.1). Nebenleistungen: Absichern des Arbeitsbereichs gegen Absturz während des AbbruchsStaubschutz für angrenzende WohnbereicheAbtransport und ordnungsgemäße Entsorgung des Abbruchmaterials (Betonbruch, Bewehrungsstahl getrennt)Lage und genaue Abmessungen gemäß freigegebener Ausführungsplanung (Schnittstelle S5, FLB B.4).
04.__.0080
Abbruch Laubengangbrüstung, Teilstück
2.00
Stk
04.__.0090 Aushub Baugrube Einzelfundament Haus Süd Ausheben der Baugrube für das Einzelfundament Haus Süd (Statik-Pos. 30), Aushubmaß ca. 1,0 × 1,0 m, Gründungstiefe ca. 1,00 m, Bodenaushub ca. 1,5 m³, gemäß ATV DIN 18300. Bodenklasse gemäß örtlichem Befund. Weicht der angetroffene Baugrund von der Annahme der Statik (Schluff, gering plastisch, Sohlwiderstand 210 kN/m²) erkennbar ab, ist der Auftraggeber vor der Betonage zu informieren (FLB B.2.2 Nr. 5). Nebenleistungen: Lösen und Laden des Aushubs; Zwischenlagerung oder Abtransport des Bodenmaterials; Verkehrssicherung der offenen Baugrube; Entwässerungsmaßnahmen bei Grundwassereinfluss.
04.__.0090
Aushub Baugrube Einzelfundament Haus Süd
1.50
04.__.0100 Wiederverfüllung und lagenweise Verdichtung Arbeitsraum Wiederverfüllung und lagenweise Verdichtung des Arbeitsraums der Baugrube nach Fertigstellung des Einzelfundaments und Freigabe durch den Auftraggeber, Volumen ca. 1,0 m³, gemäß ATV DIN 18300. Einbau in Lagen von max. 30 cm, Verdichtung mit geeignetem Verdichtungsgerät bis auf Ausgangsniveau des Geländes. Nebenleistungen: Beschaffung von geeignetem Verfüllmaterial, soweit der Aushub nicht geeignet ist; Verdichtungskontrolle; Herstellung eines gleichmäßigen Planums für die Wiederherstellung der Außenanlagen.
04.__.0100
Wiederverfüllung und lagenweise Verdichtung Arbeitsraum
1.00
04.__.0110 Wiederherstellung Außenanlagen im Arbeitsbereich Wiederherstellung der Außenanlagen im Arbeitsbereich der Gründungsarbeiten Haus Süd (Rasen- und/oder Belagsflächen) nach Abschluss der Gesamtmaßnahme, Fläche ca. 2,0 m², gemäß Bestand. Ausführung entsprechend dem vorhandenen Belag- bzw. Vegetationstyp. Beschädigte Flächen sind mindestens gleichwertig wiederherzustellen. Nebenleistungen: Bodenvorbereitung, Einbau von Oberboden, Ansaat oder Verlegen von Rasensoden (je nach Bestand) bzw. Wiederherstellung des Belags, Pflege bis zur Abnahme.
04.__.0110
Wiederherstellung Außenanlagen im Arbeitsbereich
2.00
04.__.0120 Sonderentsorgung schadstoffhaltiger Materialien (Eventualposition) Eventualposition:Sonderentsorgung von schadstoffhaltigen Materialien (z. B. PAK-haltige Bitumenbahnen, asbesthaltige Dichtungen oder Dämmstoffe, künstliche Mineralfasern) gemäß GefStoffV, TRGS 519, TRGS 521 sowie KrWG und AVV (FLB B.5 Abs. 1). Leistungsumfang (nach tatsächlichem Anfall): Entnahme von Materialproben und Laboranalyse zur SchadstoffidentifizierungErstellen eines Entsorgungskonzepts und Abstimmung mit dem AuftraggeberSchutzmaßnahmen für Personal und Anwohner gemäß TRGSSortenreine Erfassung, Verpackung und Kennzeichnung der schadstoffhaltigen FraktionenTransport zur zugelassenen SonderabfallentsorgungsanlageEntsorgungsnachweis (Begleitschein)Die Position wird nur vergütet, wenn schadstoffhaltige Materialien nachgewiesen werden. Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
04.__.0120
Sonderentsorgung schadstoffhaltiger Materialien (Eventualposition)
O
1.00
psch