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Unit price EUR
Net total EUR
01 Industriebodenplatte
01
Industriebodenplatte
Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen
DEUTSCHE PROJEKTBAU GmbH & Co. KG
Stand: 07/2019
1.0 Was sind die Grundlagen Ihres Angebotes?
1.1 Die Ausschreibungsunterlagen in allen ihren Teilen, mit den Einheits- und/oder Pauschalpreisen des Bieterangebotes.
1.2 Es handelt sich um eine beschränkte Ausschreibung ohne offiziellen Eröffnungstermin.
1.3 Der Bieter hält sich 30 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist an sein Angebot gebunden.
1.4 Mit Auftragserteilung werden verbindliche Vertragsfristen für die Ausführung der Arbeiten festgelegt.
2.0 Was sind die Grundlagen für die Ausführung?
2.1 Grundlagen der Ausführung und der Abrechnung für die auszuführende Leistung sind in nachfolgend aufgeführter Rang- und Reihenfolge:
• das Auftragsschreiben der DEUTSCHE PROJEKTBAU
• die Bauzeichnungen
• der Bauzeitenplan
• Allgemeine Vertragsbedingungen DEUTSCHE PROJEKTBAU
• Ergänzende Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis (soweit zu den einzelnen Gewerken vorhanden)
• VOB, Teil B und C in der jeweils gültigen Fassung
• die Ausschreibungsunterlagen in all ihren Teilen mit den Einheits- und/oder
Pauschalpreisen des Bieterangebotes
2.2 Unabhängig davon, ob DEUTSCHE PROJEKTBAU im Rahmen der Vertragserfüllung durch den AN Ausführungswerkpläne zur Prüfung und Freigabe vorgelegt wurden, bleibt es bei der alleinigen Verantwortung des AN für den Planungsinhalt, insbesondere die inhaltliche Richtigkeit gemäß der anerkannten Regeln der Technik.
2.3 Gerät der Auftragnehmer mit der Fertigstellung in Verzug, ist eine Vertragsstrafe von 0,2 % pro Werktag zu zahlen, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden.
2.4 Die angebotenen Einheits- und Pauschalpreise sind Festpreise auf die Dauer der Bauzeit.
2.5 Sollten ggf. Arbeiten erforderlich werden, die im vertraglichen Leistungsumfang nicht enthalten sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ein entsprechendes Nachtragsangebot rechtzeitig zu unterbreiten. Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen müssen aus Beweisgründung schriftlich getroffen werden. Ein Vergütungsanspruch besteht nur bei schriftlicher Beauftragung unter Berücksichtigung der Zeichnungsberechtigung eines Beauftragten der DEUTSCHE PROJEKTBAU in Verbindung mit einem Prokuristen oder
dem Leiter des Einkaufs.
2.6 Durch die DEUTSCHE PROJEKTBAU wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die erforderlichen Prämien werden anteilig umgelegt und mit 0,5 % der Auftragssumme von der Schlussrechnung des Auftragnehmers einbehalten. Die Selbstbeteiligung des Subunternehmers beträgt 1.000,00 € pro Schadensfall.
2.7 Bei bauseitiger Zurverfügungstellung eines Gerüstes hat sich der Auftragnehmer davon zu überzeugen, dass sich das Gerüst in einem gebrauchsfähigen und sauberen Zustand befindet. Kosten für eine evtl. erforderliche Reinigung werden nach dem Gerüstabbau auf die beteiligten Gewerke anteilig umgelegt.
3.0 Was müssen Sie alles in Ihre Einheitspreise mit einkalkulieren?
Nachstehend aufgeführte Leistungen sind Nebenleistungen und mit den vereinbarten Preisen abgegolten.
Dabei sind zu berücksichtigen:
3.1 Aufbau, Vorhaltung und Räumen der erforderlichen Baustelleneinrichtung mit Hub- und Transportgeräten sowie Lager und Aufenthaltsräume außerhalb des Gebäudes in Abstimmung mit der Bauleitung. Die DEUTSCHE PROJEKTBAU wird Toiletten zur Verfügung stellen.
3.2 Für ein täglich zu erfolgendes ordnungsgemäßes Beseitigen von Schutt und Verpackungsmaterial hat der Auftragnehmer Sorge zu tragen. Es werden keine Container durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, überflüssige Teile (Geräte, Material usw.) sofort nach Gebrauch von der Baustelle zu entfernen und die Baustelle täglich von Verschmutzungen und Verunreinigungen restlos zu befreien. Beschmutzte Wege und Plätze müssen ordnungsgemäß wiederhergestellt und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
3.4 Sofern gegen die v. g. Punkte 3.2 und 3.3 verstoßen wird, d. h. Verschmutzungen und/oder Restmaterialien vorliegen, deren Verursachung oder auch teilweise Mitschuld beim Auftragnehmer festgestellt werden, trägt dieser die kompletten erforderlichen Reinigungs- und Entsorgungskosten eines vom Auftraggeber beauftragten Drittunternehmens.
3.5 Die Teilnahme des Fachbauleiters an den nach Erfordernis ausdrücklich angesetzten und bekanntgegebenen Bausitzungen ist verpflichtend. Ohne besondere Aufforderung hat der Fachbauleiter an den vorgegebenen Bauleiter-Turnusterminen (i. d. R. wöchentlich) zwingend teilzunehmen.
3.6 Über alle Arbeiten ist an der Baustelle ein Bautagebuch zu führen und wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
3.7 Die Kosten für Schäden an Glas und Einrichtungsgegenständen werden anteilig auf die Ausbaugewerke umgelegt auf Grundlage der einzelnen Gewerkekosten bzw. Auftragshöhen (Ausnahmen: Rohbaugewerke, Estricharbeiten, Aufzugsanlage, Außenanlage).
3.8 Dem Nachunternehmer werden Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt. Für die Kosten hat der Nachunternehmer 0,8 % der Abrechnungssumme zu bezahlen. Verlangt der Nachunternehmer eine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch, hat dieser auf eigene Kosten Verbrauchsmengenzähler anzubringen. Alle Anschlussleitungen an und zur Hauptentnahmestelle hat der Auftragnehmer entsprechend den einschlägigen Vorschriften in Abstimmung mit der Bauleitung selbst zu verlegen, ebenso ist er für die Beleuchtung des jeweiligen Arbeitsbereiches selbst verantwortlich.
Ist die Bereitstellung von Strom und Wasser aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so hat sich der Auftragnehmer mittels Stromaggregaten und Wassertonnen selbst zu versorgen.
4.0 Was müssen Sie bei einer Pauschalpreisvereinbarung beachten?
Bei Vereinbarungen eines Pauschalpreises beinhaltet dieser den Umfang des angebotenen Leistungsumfanges einschließlich aller Nebenleistungen sowie auch, falls dies im Leistungsverzeichnis nicht besonders erwähnt wird, den kompletten Leistungsumfang des benannten Gewerkes auf Grundlage der Planungsunterlagen und Beschreibungen sowie der hieraus resultierenden Massen und Leistungen, welche selbstverantwortlich vor Vertragsabschluss vom Auftragnehmer zu überprüfen sind.
5.0 Wie und wann erfolgt die Vergütung Ihrer Leistungen
5.1 Abschlagszahlungen für ausgeführte Leistungen erfolgen in Höhe von 90 % des vom Auftragnehmer zu erstellenden Nachweises des Leistungsstandes sowie anschließend gemeinsamer Massenklärung mit dem Auftraggeber bzw. gemäß dem im Vertrag festgelegten Zahlungsplan.
5.2 Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 5 % der geprüften Schlussrechnungssumme einbehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Einbehalt zu hinterlegen oder kann stattdessen eine Gewährleistungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts (Bank oder Sparkasse) stellen.
Die Sicherheit für Gewährleistung erstreckt sich auf die Erfüllung der Ansprüche auf Gewährleistung einschließlich Schadenersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungszeit.
5.3 Der Auftragnehmer verzichtet auf die Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber, sofern dieser der Abtretung nicht ausdrücklich zustimmt.
6.0 Welche Verantwortung haben Sie vor/nach der Abnahme für Ihr Gewerk?
6.1 Der Auftragnehmer trägt allein im Rahmen seiner Leistung die volle Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Personen im und am Bau, ferner für die Sicherheit und Betriebssicherheit seiner Geräte, Hilfsmittel und seiner, bzw. bauseitig zur Verfügung gestellten Gerüste, die er einer ständigen Kontrolle unterziehen muss.
Er haftet für alle Unfälle, die durch Nichtbeachtung der bestehenden Vorschriften und Fahrlässigkeit entstehen. Er übernimmt die Verkehrssicherungspflicht. Des Weiteren haftet er über die Gewerkeabnahme hinaus bis zur Gesamtabnahme durch den Bauherrn für Schäden an seinen Bauteilen und Baustoffen
Vor der Abnahme darf der Auftraggeber auch ohne vorherige Teilkündigung eine Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen, wenn der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat. Das Kündigungserfordernis des Bauherrn § 4, Nr. 7, Absatz 3 in Verbindung mit § 8, Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich aufgehoben.
6.2 Vor der Gesamtabnahme durch den Bauherrn, die zeitlich i. d. R. nach der Gewerkeabnahme erfolgt, hat der Auftragnehmer alle von ihm errichteten Anlagen auf Betriebssicherheit und Funktionsmäßigkeit zu prüfen.
6.3 Für die Gewährleistung des AN gilt VOB/B § 13, jedoch beträgt die Verjährungsfrist in Abänderung von § 13 Nr. 4 generell 5 Jahre und 7 Monate, da in der Regel die Gesamtabnahme des Bauwerkes mit dem Bauherrn später als die Gewerkeabnahme stattfindet.
7.0 Sonstiges
Mit Auftragserteilung ist der AN berechtigt, das Bauvorhaben in seinen Referenznachweisen unter Nennung des AG zu veröffentlichen. Der AN verpflichtet sich, auf seiner Homepage einen Link einzurichten (z.B. unter Referenzen, Referenzfotos etc.) auf www.deutscheprojektbau.de (www.deutscheprojektbau.de).
8.0 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der hierin enthaltenen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
____________________________________________, den _________________________
(Ort)(Datum)
________________________________________________
(Unterschrift des Bieters)
Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen
Angaben zur Baustelle 1. Lage der Baustelle: Emmy-Noether-Str. 3, 63755 Alzenau
2. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Energie auf dem Baugrundstück sind vorhanden bzw. werden vom Auftraggeber bereitgestellt.
3. Bauzeit: Beginn 1.6.2026 - Bauende 30.12.2026
4. Ausführungszeitraum: KW 40-41
Angaben zur Baustelle
Vorbemerkungen zur Baustelleneinrichtung und Bauüberwachung (ZTV) Der AN hat nach Auftragserteilung einen Baustelleneinrichtungsplan der Bauleitung vorzulegen.
Flur- und sonstige Beschädigungen an fremden Grundstücken durch den AN gehen zu Lasten des AN.
Die Sauberhaltung der Zu- und Abfahrtswege ist Sache des Auftragnehmers. Weitere Arbeits-
und Lagerplätze, die nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind ausschließlich
Sache des AN und von ihm auf eigene Kosten zu mieten, zu unterhalten und wieder in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen. Zahlungen für Straßen-, Platz- und Gehwegbenützung,
sowie evtl. Straßensperrungen und jegliche Sicherungen des öffentlichen Verkehrs gehen zu Lasten
des AN. Die erforderlichen Genehmigungen hat der AN selbst einzuholen.
Verantwortlicher Bauleiter:
Der Auftragnehmer der Grab-, Beton-, Maurerarbeiten hat über die ganze Vertragsdauer für die Leitung
seiner Arbeiten an der Baustelle einen fachkundigen Vertreter, der ihn dem Auftraggeber gegenüber
rechtsverbindlich vertritt, zu bestellen.
Dieser ist besonders für das Einhalten der am Bau zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften
voll verantwortlich. Der Bauleiter hat den Anforderungen eines Fachbauleiters nach LBO zu entsprechen.
Dieser ist der Genehmigungsbehörde vor Beginn der Arbeiten namentlich zu nennen.
Ein Polier oder Vorarbeiter, der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während
der Arbeitszeit anwesend sein. Er sollte nachweislich ähnliche Arbeiten ausgeführt hat und über
entsprechende Ausbildung verfügt. Er darf nur abgezogen werden wenn mit dem bauführenden Architekten
eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist.
Bauüberwachung:
Der Auftragnehmer hat für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Abnahme aller statisch beanspruchten
Konstruktionsteile durch die Bauaufsichtsbehörde bzw. durch das Ingenieurbüro für Tragwerksplanung zu sorgen.
Diese sind mindestens 24 Stunden vor Beginn der Betonierarbeiten zu informieren.
Vorbemerkungen zur Baustelleneinrichtung und Bauüberwachung (ZTV)
01.__.0010 Technische Bearbeitung Erstellung statische Bemessung, Bewehrungszeichnung
sowie sonstige erforderliche technische Bearbeitung
01.__.0010
Technische Bearbeitung
L
1.00
psch
01.__.0020 XPS-Dämmung unter Bodenplatte d=80 mm WLG 035 Liefern und verlegen von XPS Dämmung Typ 50 in 80mm
unter Industriebodenplatte auf bauseits hergestelltes Feinplanum
WLG 035
01.__.0020
XPS-Dämmung unter Bodenplatte d=80 mm WLG 035
712.60
m²
01.__.0030 PE-Folie 1-lagig PE-Folie d = 0,2 mm (PE 200), liefern und 30 cm überlappt verlegen, 1-lagig.
01.__.0030
PE-Folie 1-lagig
2,231.00
m²
01.__.0040 Industriebodenplatte flügelgeglättet, C25/30, d= 25 cm Liefern, einbauen, verdichten und flügelglätten von Ortbeton der Industriebodenplatte mit FBH
Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht (DIN 18202, Tab. 3, Zeile 3)
Bewehrung, Abschalung und Zulagen in gesonderter Position.
Beton: C25/30
Plattendicke: 25 cm
01.__.0040
Industriebodenplatte flügelgeglättet, C25/30, d= 25 cm
2,231.00
m²
01.__.0050 Mehrbeton inkl. Stahlfasern je 1 cm Mehrbeton, incl. Stahlfasern + Mastpumpe
01.__.0050
Mehrbeton inkl. Stahlfasern
O
1.00
m²
*** Zulagen ***
*** Zulagen ***
01.__.0060 Hartstoffeinstreung liefern und aufbringen von Hartstoffeinstreung 3kg/m2 (bis zur Sättigung)
Material: NEODUR HE 3 SVS 1,5 extra oder glw.
01.__.0060
Hartstoffeinstreung
2,231.00
m²
01.__.0070 Silikatische Oberflächenvergütung Flüssige Oberflächenvergütung auf Lithium-Silikat-Basis liefern und aufbringen.
Reinigung der Betonoberfläche, chemische Oberflächenverfestigung
durch ein silikatbasiertes Betonhärtungsmittel sowie abschließende farblose,
wasser- und schmutzabweisende Oberflächenimprägnierung bzw. Versiegelung.
Fabrikat: C²-Oberflächenvergütung oder glw.
01.__.0070
Silikatische Oberflächenvergütung
2,231.00
m²
01.__.0080 Austrocknungsschutz Curing/Folie Austrocknungsschutz mit Curing od. Folie (Aufnehmen + Entsorgung bauseits)
01.__.0080
Austrocknungsschutz Curing/Folie
2,231.00
m²
01.__.0090 Betonstahlmatten Q188A (500/550), als Lagermatten, geschweißt Liefern, schneiden und verlegen von Baustahlgewebematten
als Trägermatte für Fußbodenheizung, einschl. Schneiden von Aussparungen.
Inkl. Lieferung und Verlegung der unteren Abstandshalter.
Abstandssicherung der unteren Bewehrung wird nicht gesondert vergütet.
Abrechnung nach Stahllisten, ohne Zuschlag für Verschnitt.
01.__.0090
Betonstahlmatten Q188A (500/550), als Lagermatten, geschweißt
8.40
to
01.__.0100 Stahlfasern für Industriebodenplatte Lieferung und Zugabe von Stahlfasern für Belastung
(Leistungsklasse nach statischer Vorgabe, Richtwert ca. 25 kg/m³ Typ 90/60)
Flächenlast für Stapler und Regale 50kN/m2 bzw. 5to/m2
Einzellast, Stiellast bis 100 kN/25x25cm bzw. 10to auf 25x25cm
Einmischen der Stahlfasern in den Beton der Industriebodenplatte.
01.__.0100
Stahlfasern für Industriebodenplatte
14.00
to
01.__.0110 Kerbrissbewehrung Kerbrissbewehrung an einspringenden Ecken + Kanten; liefern + einbauen
01.__.0110
Kerbrissbewehrung
300.00
kg
*** Industrieflächenheizung ***
*** Industrieflächenheizung ***
01.__.0120 Industrieflächenheizung, Verlegeabstand = 30 cm Industrieflächenheizung mit Heizrohr (z.B. PE-Xa 20 mm),
inkl. Schutzrohr, Kupplungen, Schutzband, Industrieverteiler,
Industrieverteiler (ohne Schrank), Industrieverteiler-Anschlussset,
Rohrdurchführungsbögen liefern und einbauen.
Schnittstelle ist der Kugelhahn vor den Verteilern.
Inkl. protokollierter Druckprobe mit Druckluft
(und anschließender Übergabe an den Anlagenbauer).
Verlegeabstand (VA): 30 cm
01.__.0120
Industrieflächenheizung, Verlegeabstand = 30 cm
2,231.00
m²
01.__.0130 Verteilerschrank Verteilerschrank Breite bis 191 cm; liefern + einbauen
01.__.0130
Verteilerschrank
1.00
Stk
*** Schalungen und Profile ***
*** Schalungen und Profile ***
01.__.0140 Einschalen Tagesfelder m. Fugenkantenschutz Tagesfeldfugen 600-800 m2 möglichst quadratisch
Einschalen der Tagesfelder mit Fugenkantenschutzprofil,
Profilhöhe passend zur Plattenstärke
inkl. Materiallieferung
01.__.0140
Einschalen Tagesfelder m. Fugenkantenschutz
52.00
m
01.__.0150 Schalung Tor- und Türbereiche Lieferung und Einbau von Schalung in Tor- und Türbereichen (bis 25 cm)
01.__.0150
Schalung Tor- und Türbereiche
5.00
m
01.__.0160 Kantenschutzwinkel Türbereiche, verzinkt Lieferung und Einbau von Kantenschutzwinkel (80 x 40 x 6 mm), verzinkt, in Türbereichen.
01.__.0160
Kantenschutzwinkel Türbereiche, verzinkt
5.00
m
01.__.0170 Rand-/Dehnfugen ohne Verguss Rand- / Dehnfugen, 0,8 / 2,0 cm breit, herstellen ohne Verguss
01.__.0170
Rand-/Dehnfugen ohne Verguss
2,231.00
m²
01.__.0180 Übergangsprofil zu Bestand Übergangsprofil zur Bestandsindustriebodenplatte Breite à 2,01m
01.__.0180
Übergangsprofil zu Bestand
4.02
m