Holztreppe
Bedarf Konstanz; Uni, Großwärmepumpe
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LEISTUNGSVERZEICHNIS LEISTUNGSVERZEICHNIS BAUVORHABEN Universität Konstanz, Gebäude F - Großwärmepumpe, Gemeinde Konstanz, Gemarkung Konstanz, Flurstück 3663, Universitätsstraße 10, 78464 Konstanz (Geb. F u. K) Flurstück 4237/1, Langhardtstraße 1+3, 78464 Konstanz (Geb. Q)
LEISTUNGSVERZEICHNIS
ANGABEN ZUM BAUVORHABEN ANGABEN ZUM BAUVORHABEN Maßnahme Gemäß des Klimaschutzgesetzes Baden-Württembergs besteht das Ziel der Landesverwaltung bis 2030 die Netto-Treibhausneutralität zu erreichen. Hierfür spielt die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung eine große Rolle. Die Universität Konstanz soll nun als eines von acht Pilotprojekten eine klimaneutrale Wärmeversorgung erhalten. Aufgrund der direkten Nähe zum Bodensee dient hierfür als Energieträger das Seewasser. Entwurf Zur Realisierung der Wärmepumpenanlage sind neben einem Neubau, Eingriffe in den Bestand erforderlich. Während im Neubau (Geb. F Neubau) die Großwärmepumpen platziert werden, sind Teile der von Elektrotechnik im unmittelbar angrenzenden Bestandskeller untergrbracht. In einem Bestandsraum in Gebäude K sind die Pufferspeicher vorgesehen. Ergänzend hierzu werden an einem bestehenden Heizwerk (Geb. Q) zusätzliche Wärmepumpen aufgestellt. Die Gebäudeteile dieser Maßnahme sind nicht in unmittelbarer Nähe zueinander, sondern auf dem Campus mitunter größerer Entfernung verteilt. Baurechtliche Beurteilung Das Gebäude F Neubau wird in Gebäudeklasse 5 gem. § 2(4) LBO BW eingestuft. Die Bestandsgebäude lassen sich ebenfalls der Gebäudeklasse 5 zuordnen.
ANGABEN ZUM BAUVORHABEN
ANGABEN ZUR BAUSTELLE ANGABEN ZUR BAUSTELLE 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung Flurstück 3663, Universitätsstraße 10, 78464 Konstanz (Geb. F u. K) Flurstück 4237/1, Langhardtstraße 1+3, 78464 Konstanz (Geb. Q) Die Universität befindet sich auf dem Konstanzer Gießberg, entlang der Universitäts- und Langhardtstraße. Sowohl das Grundstück als auch die Bestandsgebäude sind im Besitz des Landes Baden-Württemberg. Anschrift Bauvorhaben: Universität Konstanz, Gebäude F + K, Universitätsstraße 10, 78464 Konstanz Universität Konstanz, Gebäude Q,  Langhardtstraße 1+3, 78464 Konstanz Die Maßnahme ist in drei Bereiche aufgeteilt: Bereich 1: Neubau Geb. F, Sanierungsmaßnahmen Geb. F Bestand Bereich 2: Sanierungsmaßnahmen Geb. K Bereich 3: Sanierungsmaßnahme Geb. Q Die oben genannten Bereiche werden über die vorhandene Feuerwehrzufahrt erschlossen. Diese geht im Ring um die Universität. Die Hauptbaumaßnahme findet bei Gebäude F Bestand/ F Neubau statt. Demzufolge befindet sich an der Ecke Universitätsstraße zu Zufahrt Süd die Hauptbaustellenzufahrt. Von dort aus geht es die erste Abbiegung nach rechts auf den Ring in Richtung Kinderhaus Knirps & Co. Die Einfahrt zwischen Gebäude D und E kann als Wendemöglichkeit genutzt werden. Weitere Wendemöglichkeiten sind nicht gegeben. Östlich des Neubaus befinden sich neben dem Kran Lagerflächen. Es erfolgt keine Sperrung von Wegen für den Baustellenbetrieb. Beim Ausfahren von LKWs ist seitens des AN eine zusätzliche Person als Sicherheitsposten zur Sicherung des Verkehrsbereichs bereit zu stellen. Dies gilt für alle Baustellenzufahrten und Wendemöglichkeiten. Die Bereitstellung des Sicherheitsposten ist in den Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Baumaßnahme Geb. K wird ebenfalls über die vorhandene Feuerwehrzufahrt erschlossen. Allerdings befindet sich die Zufahrt für diese Baumaßnahme NICHT an der Universitätsstraße, sondern von der L219 über den Parkplatz Ost. Es ist zu berücksichtigen, dass diese Baustellenzufahrt nur unmittelbar vor dem Gebäude K begrenzte Wendemöglichkeiten für eine maximale Fahrzeuggröße von einem Dreiachser hergibt. Größere Fahrzeuge müssen den Ring Richtung Gebäude F Neubau weiter nehmen. Östlich des Gebäudes K befinden sich Lagerflächen sowie Platz für ein Betonsilo. Das Aufstellen von Aufenhaltscontainern ist nur begrenzt möglich. Die Baumaßnahme Geb. Q wird über die Langhardtstraße erschlossen. Das Baufeld befindet sich am Ende der Langhardtstraße. Alle Zufahrten sind mit Fahrzeugen bis 40t befahrbar. Die Fahrzeuggröße ist durch die möglichen Schleppkurven im Straßenraum beschränkt. Die Fahrspuren zum Baufeld oder den Bestandsgebäuden sind sehr beengt. Auf dem Grundstück der Universität Konstanz gibt es keine Parkplätze, auch nicht für Firmenfahrzeuge. Die Nutzung der gebührenpflichtigen Stellplätze (Parkplatz Süd, Nord, Ost der Uni Konstanz) wird nicht vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Zutritt zu den Bestandsgebäuden erhalten ausführende Firmen über die Leitwarte des i-Punkts. Hier werden Schlüssel ausgehändigt, welche den Zugang zu verschiedenen Bereichen ermöglichen. Als Pfand sind die Personalien der entsprechenden ausführenden Personen zu hinterlegen. Das Abschließen der Baustelle ist von den ausführenden Firmen selbst zu erbringen. Es gibt keinen Sicherheitsdienst. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen Die Arbeiten werden bei laufendem Universitätsbetrieb in den angrenzenden Gebäudeteilen durchgeführt. Das Vermeiden bzw. Reduzieren von Baulärm ist vorrangig zu betrachten. Alle auf der Baustelle eingesetzten Geräte- und Maschinen sind dem neusten Stand der Technik, entsprechend den derzeit gültigen Lärmschutzvorschriften auszurüsten und zu betreiben. Nachweise für die Einhaltung der Emissions- und Immissionsrichtwerte sind vom AN auf Verlangen vorzulegen. Eine terminliche Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung des AG ist bei besonders lärmintensiven Arbeiten und Nutzungseinschränkungen unbedingt erforderlich. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. Bei der Baustellenzufahrt ist Rücksicht auf den Fuß- und Fahrradverkehr der Universität und des Kinderhauses zu nehmen. Der Verkehr darf durch die Baustellenzufahrt bzw. durch Anlieferungen und Abtransporte nicht gefährdet werden. Insbesondere die Feuerwehrzufahrt darf nicht behindert werden. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Die für den Betrieb der Baustelle notwendigen Anliefer- und Verkehrsflächen sind freizuhalten. Feuerwehrzufahrten, -aufstellflächen sowie Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwege, z.B. Montageöffnungen. Der AN hat für seine eigene Leistung grundsätzlich sein eigenes Hebewerkzeug und dessen Bedienung in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die nur sehr eingeschränkt vorhandenen Aufstellflächen sind bei der Wahl des eigenen Hebewerkzeugs zu beachten. Die Verwendung von eigenem Hebewerkzeug ist mit der örtlichen Bauleitung im Vorfeld abzustimmen und von dieser freizugeben. Die Nutzung der bestehenden Aufzüge der Bestandsgebäude ist untersagt. Geb. F: Durch das Gewerk Rohbauarbeiten wird bei Gebäude F ein baufeldabdeckender Baustellenkran errichtet. Es handelt sich um einen stationären Turmdrehkran mit min. 50 m Laufkatzenausleger und einer Spitzenlast von min 2 t. Nach der Beendigung der Rohbauarbeiten wird dieser Turmdrehkran abgebaut. Der Turmdrehkran steht grundsätzlich dem Gewerk Rohbauarbeiten zur Verfügung und steht daher nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Eine Mitnutzung des Turmdrehkran kann beim Gewerk Rohbauarbeiten angefragt werden. Die Abrechnung für die Nutzung erfolgt direkt zwischen AN und dem Gewerk Rohbauarbeiten. Die gewünschte Nutzung und Nutzungsdauer des Krans ist daher mit einem Vorlauf von 2 Wochen bei der örtlichen Bauleitung anzumelden und mit den weiteren auf der Baustellen tätigen Gewerken zu koordinieren. Ein Anspruch auf Nutzungszeiten des Baukranes besteht grundsätzlich nicht. Geb. K: Durch das Gewerk Rohbauarbeiten werden Wandöffnungen auf das Maß 2,20 m x 1,90 m vergrößert, um die Einbringung größerer Bauteile zu gewährleisten. Es werden an diesem Baufeld keine weiteren Transporteinrichtungen und Transportwege zur Verfügung gestellt. Geb. Q: Es werden an diesem Baufeld keine Transporteinrichtungen und Transportwege zur Verfügung gestellt. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser. Geb. F: Der Baustromhauptverteiler wird westlich des Neubaus bauseits gestellt. Der bauseitig errichtete Bauwasseranschluss befindet sich ebenfalls westlich des Neubaus, neben dem Baustromhauptverteiler. Geb. K: Der Baustromhauptverteiler wird südlich des Bestandsgebäudes K bauseits gestellt. Vor Beginn der Arbeiten werden in Ebene 02 und Ebene 04 des Bestandsgebäudes K Baustromunterverteiler bauseits gestellt. Der bauseitig errichtete Bauwasseranschluss befindet sich ebenfalls südlich des Bestandsgebäudes K, neben dem Baustromhauptverteiler. Geb. Q: Der  Baustromhauptverteiler wird nördlich des Gebäudes Q2 bauseitig gestellt. Der bauseitig errichtete Bauwasseranschluss befindet sich ebenfalls nördlich des Bestandsgebäudes Q, neben dem Baustromhauptverteiler. Es ist absolut untersagt, verschmutztes oder schadstoffhaltiges Abwasser über bauseits vorhandene Abflüsse zu entsorgen. Der AN ist jeweils für die fachgerechte Entsorgung verantwortlich. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume. Die Sanitärcontainer werden durch das Gewerk Rohbauarbeiten für die gesamte Bauzeit gestellt und stehen allen Gewerken bauseits zur Verfügung. Die Nutzung der im Gebäude vorhandenen sanitären Anlagen ist untersagt. Eine Baubeleuchtung erfolgt lediglich als eine Grundbeleuchtung zur Verkehrssicherung. Dies erfolgt durch das Gewerk Elektrotechnik. Die notwendige Beleuchtung der Arbeitsbereiche erfolgt durch den eigenverantwortlichen Einsatz von Baustellenleuchten durch den Auftragnehmer. Die sehr beengten Platz- und Baustellenverhältnisse der Baustelleneinrichtungsfläche sind zu berücksichtigen. Das Aufstellen von Aufenthaltscontainern ist nur begrenzt möglich. Lagermöglichkeiten auf der Baustelle sind nicht bzw. nur in sehr begrenzten Umfang vorhanden. Es besteht kein Anspruch auf Materiallagerung im Gebäude oder auf dem Gelände. Es ist davon auszugehen, dass Materialien zum Ein- und Ausbau direkt an- und abgefahren werden. Geb. F: Standflächen für Aufenthalts- und Lagercontainer sind nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung ausschließlich auf der östlichen Baustelleneinrichtungsfläche möglich. Die Flächen auf der Westseite sind nur nach Freigabe durch die örtliche Bauleitung für Materialcontainer oder als Lagerfläche zu nutzen. Container mit Wohn- und Übernachtungsmöglichkeiten sind auf dem Baugrundstück nicht erlaubt. Geb. K: Standflächen für Aufenthalts- und Lagercontainer sind nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung ausschließlich auf der direkt angrenzenden Grünfläche östlich des Gebäudes K möglich. Container mit Wohn- und Übernachtungsmöglichkeiten sind auf dem Baugrundstück nicht erlaubt. Geb. Q: Standflächen für Aufenthalts- und Lagercontainer sind nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung ausschließlich nördlich des Gebäudes Q möglich. Container mit Wohn- und Übernachtungsmöglichkeiten sind auf dem Baugrundstück nicht erlaubt. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen Werden beim Gewerk Verbau-, Rohbauarbeiten und Außenanlagen separat geführt. 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässer. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. Geb. F: In den Baugrundaufschlüssen wurde kein Grundwasser angetroffen. Die hier vorhandene kiesige Auffüllung ist durchlässig bis stark durchlässig. Der Geschiebemergel ist aufgrund seiner feinkörnigen, tonigen Prägung schwach bis sehr schwach durchlässig und bildet einen Grundwasserhemmer bzw. -stauer. Der Molassesand ist wegen seines hohen Feinkornanteils überwiegend schwach durchlässig und ein Grundwasserhemmer. Der Molassefels ist sehr schwach durchlässig und ein Grundwasserstauer. Erfahrungsgemäß können im Geschiebemergel unregelmäßig nichtbindige Schichten eingelagert sein, die Schichtenwasser führen können. Im Molassesand können feinkornarme Lagen und im Molassefels zu Sand zersetzte Lagen (Lockergestein) eingeschaltet sein, die wasserleitend sind. In diesen nichtbindigen Schichten bzw. Lagen kann sich Schichtenwasser bilden, das wegen der Überdeckung mit wasserstauenden Schichten gespannt sein kann. In der kiesigen Auffüllung kann sich (ohne Drainage) durch Sickerwasser Stauwasser bilden. Das Schichtenwasser und Stauwasser ist erfahrungsgemäß zum Teil niederschlagsabhängig, es wird von Sickerwasser in höheren Hangbereichen und aus terrassierten Flächen gespeist. Vor allem zur Tiefe hin ist auch mit dauerhaft wasserführenden Schichten zu rechnen. Ein durchgehendes Grundwasservorkommen ist nicht vorhanden bzw. allenfalls erst in großer Tiefe unterhalb des geplanten Gebäudes. Geotechnologisch betrachtet liegen keine Gewässer von Bedeutung in unmittelbarer Nähe des Projekts. 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften. Lärmschutz: Es sind grundsätzlich lärmreduzierte Arbeitsweisen vorzuziehen und lärmintensiven Arbeitsweisen zu vermeiden. Siehe auch Punkt 0.1.2. Staubschutz: Die Ausbreitung von Staub auf unbelastete bzw. in Betrieb befindliche Bereiche ist möglichst zu verhindern und Ablagerungen zu vermeiden. Die Baustellenbereiche werden von den sonstigen Bereichen staubdicht abgetrennt. Maschinen und Geräte sind mit einer Absaugung zu versehen.  Zur Beseitigung von Stäuben sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren anzuwenden. Die Geräte zum Bearbeiten (Abschneiden etc.) von Bauprodukten sowie die Geräte zum Erfassen von Stäuben müssen dem letzten Stand der Technik entsprechen. Schutz von Boden und Grundwasser: Boden und Grundwasser sind vor Alt- oder Hydrauliköl, sowie von schädlichen chemischen Einträgen durch geeignete Maßnahmen wie z. B. Folien oder Wannen zu schützen. Im Falle eines Eintrags sind nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung ggf. Bodenbereiche auszutauschen. Dies gilt insbesondere für Stoffe mit der Kennzeichnung R 50 – R 59 (Richtlinie 67/548/EWG). 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z.B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Die Baufelder befinden sich unmittelbar angrenzend an Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§9 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 6 BauGB). Darüber hinaus befindet sich in direkter Umgebung ein geschützter Grünbestand "Jungerhalde/Hockgraben". Bäume / Vegetation/ Straßen, Wege… außerhalb der Baustelle: Die außerhalb der Baustellenabgrenzung (Bauzaun) vorhandenen Grün- , Strauch- und Wiesenflächen dürfen durch die Baustelle und die AN in keiner Weise genutzt oder beeinträchtigt werden, ein Teil der Flächen außerhalb der Baustelle ist als FFH-Gebiet besonders geschützt. Aus diesem Grund dürfen auch keinerlei Flächen außerhalb der befestigten Wege befahren werden. Generell gilt, dass nur Flächen innerhalb des Bauzauns genutzt werden dürfen, z.B. für Lagerung- und auch hier nur nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbestände, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Bestehende Bäume sind mittels eines Stammschutzes aus Brettern zu schützen, ggf. ist ein Wurzelschutz notwendig. Beim Transport von Materialien und bei der Durchfahrt ist darauf zu achten, dass die Baumkronen nicht beschädigt werden. Die Bestandsgebäude sind ebenfalls zu schützen. Insbesondere die Statik des Bestands ist zu gewährleisten. Ggf. ist diese durch Verankerungen oder Stützkonstruktionen sicherzustellen. Sowohl der Neubau, als auch der Bestand sind vor Witterungseinflüssen zu bewahren. 0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs. Nach § 45 Abs. 6 StVO müssen Unternehmer, deren Bauarbeiten sich auf den Straßenverkehr auswirken, rechtzeitig (mind. 10 Arbeitstage) vor Arbeitsbeginn mit der Verkehrsbehörde beim Garten- und Tiefbauamt abklären, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie die Baustellenandienung erfolgen soll. Wird für die Baustelleneinrichtung öffentliches Straßengelände (Straßen-, Geh- und Radwege, Parkplätze, Trenn-, Seiten- und Randstreifen usw.) benötigt, ist hierzu die Sondernutzungserlaubnis des Garten- und Tiefbauamtes erforderlich, die durch den AN herbeizuführen ist. Es ist ein entsprechender Verkehrszeichenplan vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt der AN. 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Durch das geplante Baufeld des Gebäudes F Großwärmepumpe verläuft die Trinkwasserringleitung DN160 auf einer Höhenlage von ca. 430,60 m. An dieser Leitung ist ein Überflurhydrant angeschlossen, der auch im Baufeld steht. Diese Leitung und der Hydrant werden im Zuge einer Vorabmaßnahme umverlegt. Die Leitung verläuft zukünftig südlich des neuen Gebäudes unter dem Weg zwischen Gebäude F und Kinderhaus. Die Höhenlage wird ähnlich dem Bestand sein. Der Hydrant wird in die Nähe des Fettabscheiders des Kinderhauses verlegt. Dieser ist östlich des Baufeldes im Bereich von Achse 520/CN-CT. Die geplanten Bohranker für die Bohrpfähle kreuzen bestehende Leitungen auf der West- und Südseite des neuen Gebäudes. Zur Ermittlung der genauen Lage sind ggf. Suchschlitze erforderlich. Es liegt in der Verantwortung des AN, sich über die genaue Lage und den erforderlichen Schutz der Bestandsleitungen beim AG zu informieren, wenn dort Arbeiten anstehen. 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dränen, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Im Bereich des Neubaus F auf der Nord- und Ostseite befindet sich eine bestehende Drainageleitung. Diese ist zu erhalten. Im Bereich des Verbaus ist ein Erhalt der Leitung nicht möglich. Hier wird die Drainageleitung erneuert. Des Weiteren liegen eine Vielzahl von Kanälen und Leitungen innerhalb des Baufeldes. Diese sind zum größten Teil in den Plänen dargestellt. Es wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass zur Erkundung von Ver- und Entsorgungsleitungen das Anlegen von Suchschlitzen (Aufgrabungen) notwendig wird. 0.1.21 Art und Umfang der Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Baujahresbedingt ist in den verschiedenen Gebäuden der Universität mit Schadstoffen zu rechnen. Bekannt und für die Maßnahme relevant sind die folgenden Schadstoffe und Einbausituationen aus Geb. F, E und K: - schwach gebunden asbesthaltige, leichte Trennwände (Brandwände aus Promasbestplatten),   teilweise als sogenannte Sprossenwände ausgebildet - fest und schwach gebunden asbesthaltige Plattenverkleidungen - asbesthaltige Brandschutzklappen - asbesthaltige Gewebe und Schnüre als Tür- und Anschlagdichtung von Einwurfklappen des Müllschacht - asbesthaltige Schwarzabdichtungen - Schwermetallhaltige Beschichtungen/Anstriche - Rohrisolierungen aus alter Mineralwolle - Dämmungen und Isolierungen aus alter Mineralwolle - KMF-beaufschlagte Liegestäube Die gefundenen Schadstoffe sind in den jeweiligen LV-Positionen berücksichtigt. Im Verdachtsfall von weiteren Schadstoffen ist unverzüglich die Bauleitung zu informieren. 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Von Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle ist grundsätzlich auszugehen. Deshalb müssen die Auftragnehmer ihre Arbeitsschritte rechtzeitig mit der örtlichen Bauleitung absprechen, damit einvernehmliche Lösungen in Schnittstellen- und Kollisionsbereichen gefunden werden können.
ANGABEN ZUR BAUSTELLE
1 BAUSTELLENEINRICHTUNG
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BAUSTELLENEINRICHTUNG
1.03 BAUSTELLENEINRICHTUNG SONSTIGES
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BAUSTELLENEINRICHTUNG SONSTIGES