Dachdecker- und Zimmererarbeiten
BB_Hohenhameln_Marktstraße
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Projektbeschreibung Mit dem Bauvorhaben „Marktstraße – Volksbank“ entsteht in der Hohen Straße 8 in 31249 Hohenhameln ein modernes Wohn- und Geschäftshaus mit 27 Wohneinheiten, zwei Wohngemeinschaften, vier Gewerbeeinheiten sowie einem Standesamt. Das Gebäude vereint öffentliche und private Nutzungen in einem zukunftsorientierten Nutzungskonzept. Das Bauvorhaben besteht aus einem Vorderhaus mit Mansarddach und einem Hinterhaus mit Satteldach. Die Errichtung erfolgt nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und erfüllt den KfW-Effizienzhaus-Standard 55. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe, die Warmwasserbereitung dezentral über Durchlauferhitzer. Sämtliche Nutzungseinheiten erhalten eine individuell regelbare Fußbodenheizung sowie eine moderne technische Ausstattung mit Video-Türsprechanlage, Cat-7-Verkabelung und hochwertiger Sanitärtechnik. Die Gebäude werden in massiver Bauweise mit Kalksandsteinmauerwerk, Stahlbetondecken und einer zweischaligen Klinkerfassade mit Kerndämmung errichtet. Personenaufzüge in beiden Gebäudeteilen sowie eine Tiefgarage mit elektrisch betriebenem Rollgitter gewährleisten eine komfortable und barrierearme Erschließung. Insgesamt verbindet das Bauvorhaben energieeffiziente Gebäudetechnik, hochwertige Bauqualität und ein vielseitiges Nutzungskonzept zu einem modernen Wohn- und Geschäftsgebäude.
Projektbeschreibung
Baubeschreibung Baubeschreibung 1.1 Allgemein Das Bauvorhaben befindet sich in der Hohen Straße 8 in 31249 Hohenhameln. Auf dem Grundstück entsteht ein modernes Wohn- und Geschäftshaus mit insgesamt 27 Wohneinheiten, zwei Wohngemeinschaften sowie vier Gewerbeeinheiten. Das Gebäude gliedert sich konstruktiv und funktional in zwei voneinander getrennte Hauptgebäude. Das straßenseitige Vorderhaus wird mit einem Mansarddach und das hofseitige Hinterhaus mit einem klassischen Satteldach ausgeführt. Maßgebend für sämtliche Ausführungen sind  die Ausführungsplanung sowie die statischen Berechnungen, das nachfolgende Leistungsverzeichnis, die Bauleistungsbeschreibung und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Das Bauvorhaben wird nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) errichtet und erfüllt den KfW-Effizienzhaus-Standard 55 zur Erreichung der Förderkriterien des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ für die Wohneinheiten. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz sind gemäß den entsprechenden Nachweisen und dem Brandschutzkonzept umzusetzen. 1.2 Erdarbeiten Die Fundamente und Bodenplatten werden entsprechend der statischen Berechnung hergestellt. Sämtliche erforderlichen Entwässerungsleitungen werden gemäß Entwässerungsplanung verlegt und vor Inbetriebnahme geprüft. Der vorhandene Oberboden wird abgefahren und fachgerecht entsorgt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Arbeitsräume mit geeignetem Aushubmaterial bis zum vorhandenen Geländeniveau verfüllt. Die Erschließung des Grundstücks mit Strom-, Trinkwasser- und Schmutzwasseranschlüssen erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen der örtlichen Versorgungsunternehmen. Die Regen- und Schmutzwasserleitungen werden an vorhandene Kontrollschächte angeschlossen. 1.3 Gründung Die Fundamente und Bodenplatten werden aus Stahlbeton entsprechend den statischen Vorgaben hergestellt. Die Bodenplatten werden in wasserundurchlässigem Beton ausgeführt. Zusätzlich wird eine Erdungsanlage nach DIN 18014 vorgesehen. Die Eingangsbereiche werden ebenerdig hergestellt, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. 1.4 Tiefgarage Die Tiefgarage wird über die Hohe Straße erschlossen und durch ein elektrisch betriebenes Rollgitter gesichert. Die Steuerung erfolgt über Funkfernbedienungen oder über die Schließanlage des Gebäudes. Die Tiefgarage erhält eine hoch belastbare Epoxidharzbeschichtung einschließlich Parkflächenmarkierung und rutschhemmender Oberfläche. 1.5 Wände Wohngeschosse Die tragenden  Außen- und Innenwände werden überwiegend in massiver Kalksandsteinbauweise entsprechend den statischen und bauphysikalischen Anforderungen errichtet. Definierte Bereiche werden entsprechend der statischen Berechnung in Stahlbetonbauweise ausgeführt. Die Außenfassaden werden als zweischaliges Mauerwerk mit mineralischer Kerndämmung und hochwertiger Klinkervorsatzschale hergestellt. Die Dämmstärken richten sich nach dem Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz. Innenwände werden je nach Anforderung als Kalksandstein- oder Trockenbauwände ausgeführt. 1.6 Geschossdecken Die Geschossdecken werden entsprechend der statischen Berechnung als Stahlbeton-Fertigdecken ausgeführt. Im Vorderhaus werden die Decken über Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss und Dachgeschoss hergestellt. Im Hinterhaus werden die Decken über Kellergeschoss, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss als Stahlbeton-Fertigdecken ausgeführt. Die Deckenstöße werden tapezierfertig verspachtelt. Treppen werden als Stahlbeton-Fertigtreppen hergestellt. 1.7 Dach Das Tragwerk wird als Holzkonstruktion entsprechend den statischen und bauphysikalischen Anforderungen ausgeführt. Das Vorderhaus erhält ein Mansarddach, das Hinterhaus ein klassisches Satteldach. Die Dachflächen werden entsprechend den Anforderungen des Wärmeschutznachweises gedämmt. Die geneigten Dachflächen werden mit frostbeständigen Tondachziegeln eingedeckt. Flachdachbereiche und Dachterrassen werden als Warm- bzw. Umkehrdach mit entsprechender Abdichtung und Gefälledämmung ausgeführt. Zur Wartung der Photovoltaikanlagen werden beide Dächer mit Dachausstiegsluken ausgestattet.
Baubeschreibung
Liste der Projektbeteiligten Auftraggeber/Generalunternehmer: AH Projektbau GmbH, Industriestraße 27b, 22880 Wedel Generalübernehmer/Projektsteuerer: Beste Bau Bauregie GmbH, Mittelstraße 4, 31319 Sehnde Bauherr/Eigentümer: Volksbank eG Hildesheim, Kennedydamm 10, 31134 Hildesheim Planung Hochbau: Hirtz Planmanagement GmbH, Bahnhofstraße 9, 26180 Rastede Tragwerksplanung: Allo - Ingenieure, M. Eng. Rezan Allo, Grubenbecherstraße 16, 50829 Köln Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz): Trinity Consulting GmbH, Hoher Weg 4 - 37444 St.Andreasberg Planung Haustechnik (HLSE): wpb - Woker Planungsbüro GmbH, Leonhardtsreaße 10, 30175 Hannover Brandschutz: Hirtz Planmanagement GmbH, Bahnhofstraße 9, 26180 Rastede Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung: Ingenieurbüro Wode GmbH, Ingenieure und Geologen,  Kolberger Straße 13,  31319 Sehnde WU-Konzept WU-Systeme Niedert & Bosold GmbH,  Rannenberger Straße 3, 31749 Auetal SiGeKo: AH Ingenieure GmbH, Veritaskai 3, 21079 Hamburg
Liste der Projektbeteiligten
Allgemeine Vorbemerkung Vorbemerkung Zimmerer-, Dachdecker- und Dachabdichtungsarbeiten Alle Zimmerer-, Dachdämm-, Dachdecker- und Dachabdichtungsarbeiten sind gemäß den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks, den geltenden DIN-Normen (insbesondere DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten, DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten) sowie den Herstellervorschriften auszuführen. Es ist auf eine lückenlose und wärmebrückenfreie Ausführung der Dämm- und Anschlussebenen zu achten. Alle Holzbauteile müssen der Sortierklasse S10/MS10 entsprechen und technisch getrocknet sein. Die Ausführung hat unter Berücksichtigung des statischen Nachweises sowie der Brandschutzanforderungen zu erfolgen. Vorbemerkung Flachdachabdichtung Die Abdichtung der Flachdachflächen ist als Warmdachsystem gemäß den Flachdachrichtlinien auszuführen. Besonderes Augenmerk ist auf die fachgerechte, dauerhaft dichte Ausbildung sämtlicher Anschlüsse an aufgehende Bauteile (Attiken, Wände), Durchdringungen (Dachabläufe, Lüfter) und an die angrenzenden Steildachflächen zu legen. Die Anschlusshöhen sind gemäß den Fachregeln (mind. 15 cm über der wasserführenden Ebene) auszuführen. Die Dampfsperre ist an allen Durchdringungen und am Dachrand hochzuführen und dicht anzuschließen. Vorbemerkung Klempnerarbeiten Alle Klempnerarbeiten sind gemäß den Fachregeln für das Klempnerhandwerk sowie der DIN 18339 auszuführen. Sämtliche Blechteile sind spannungsfrei zu montieren, und es sind ausreichend Dehnungsmöglichkeiten vorzusehen. Anschlüsse an andere Bauteile sind fachgerecht und dauerhaft wasserdicht herzustellen. Die Materialverträglichkeit mit angrenzenden Baustoffen ist zu beachten.
Allgemeine Vorbemerkung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert. Lage, Transportwege Lagerplätze: Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Entsorgung von Abfall nach DIN 18299: Das Einsammeln, Abfahren und die Entsorgung von Abfall, Müll, Verpackungen, Restmaterial u.ä., die aus den Leistungen des AN resultieren, hat nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Sollten nachvollziehbare Gründe vorliegen, die gegen diese Vorgabe sprechen, so sind diese mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der AG behält sich vor, dass wenn der AN seinen Pflichten der eigenen Abfallbeseitigung nach zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt, diese auf Kosten des AN an Dritte zu beauftragen. Vom AG werden Abfallcontainer gestellt, das Entsorgungskonzept des AGs ist zu beachten. Es obliegt dem Auftragnehmer dafür zu sorgen (z.B. abschließbare Klappen/ Deckel), dass Unbefugte keine Abfälle in die Behälter des AG füllen.
Angaben zur Baustelle
Besondere Technische Vertragsbedingungen Ver- und Entsorgung Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge, für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen. Bei einer Nutzung von Schuttcontainern durch mehrere, unterabhängige Unternehmen, werden - sofern keine andere Einigung zustande kommt - dem Bereitsteller nach Abschluss der Arbeiten die Kosten dafür auf Nachweis, mengenanteilig in einer Umlage ausgeglichen. Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind. Baustoffe Es dürfen nur gütegesicherte Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen. Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch die Herstellerrichtlinien nachzuweisen. Zwischenlagerflächen sind auf dem Grundstück nur bedingt vorhanden. Die Einschätzung, inwieweit diese ausreichen, obliegt dem AN. Bei Unklarheiten und vor der Ausführung der Arbeiten ist rechtzeitig mit der Bauleitung Rücksprache zu halten. Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen. Bei den in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Positionen sind durch den Bieter, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, die Lieferung, das Verbringen zum Einbauort sowie die Montage aller notwendigen Materialien und Baustoffe, Hilfs- und Befestigungsmittel in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Besondere Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) – Zimmererarbeiten 1. Geltungsbereich und Grundlagen Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) gelten für alle in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Zimmerer- und Holzbauarbeiten. Sie ergänzen die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) sowie die einschlägigen Fachregeln des Zimmererhandwerks in ihrer jeweils neuesten Fassung. 2. Anzuwendende Normen und Vorschriften Grundlage für die Ausführung sind insbesondere die folgenden Normen in ihrer jeweils gültigen Fassung: DIN 18334 "Zimmer- und Holzbauarbeiten" (ATV) DIN EN 15497 für Konstruktionsvollholz (KVH) DIN EN 14080 für Brettschichtholz (BSH) DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau – Bauwerke" DIN 68800-2 "Holzschutz - Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau" 3. Materialien und Baustoffe Holzqualität: Für alle tragenden Holzbauteile ist, sofern nicht anders beschrieben, mindestens Konstruktionsvollholz (KVH) Nsi oder Brettschichtholz (BSH) in der Festigkeitsklasse C24 zu verwenden. Die Holzfeuchte darf beim Einbau 18 % nicht überschreiten. Nachweise: Für alle Holzprodukte und Verbindungsmittel sind auf Verlangen der Bauleitung Übereinstimmungszertifikate und technische Zulassungen vorzulegen. Lagerung: Holz und Holzwerkstoffe sind auf der Baustelle sachgemäß zu lagern, vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit und Verschmutzung zu schützen. Eine Stapelung hat mit ausreichender Unterlüftung auf Kanthölzern zu erfolgen. 4. Ausführung Maßtoleranzen: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Maße am Bau vor Beginn der Fertigung zu prüfen (Aufmaßpflicht). Statik und Konstruktion: Die Ausführung hat exakt nach den Vorgaben der statischen Berechnung und den Ausführungsplänen zu erfolgen. Eigenmächtige Änderungen an Querschnitten oder Verbindungen sind unzulässig. Verbindungen: Alle Verbindungen sind kraftschlüssig und passgenau herzustellen. Die Auswahl und der Einbau von Verbindungsmitteln haben nach statischen Erfordernissen und Herstellervorgaben zu erfolgen. Holzschutz: Der Holzschutz erfolgt primär durch konstruktive Maßnahmen. Chemischer Holzschutz ist nur nach ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers auszuführen. 5. Nebenleistungen und Besondere Leistungen Zusätzlich zu den in der ATV DIN 18334 genannten Nebenleistungen gehören zum Leistungsumfang, ohne gesonderte Vergütung: Das Erstellen von für die Ausführung notwendigen Werkstatt- und Montageplänen. Der Schutz angrenzender Bauteile vor Beschädigung und Verschmutzung durch die eigenen Arbeiten. Die Beseitigung von Bauabfällen und Restmaterialien in die bauseits gestellten Container. 6. Abnahme und Gewährleistung Voraussetzung für die Abnahme ist die mängelfreie Fertigstellung der Leistung und die Übergabe aller geforderten Dokumentationen (z.B. Nachweise, Lieferscheine).
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) – Zimmererarbeiten
01 01 Baustelleneinrichtung
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01 Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
02 Geneigte Dächer
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Geneigte Dächer
Hinweis zur Ausführung Für die Ausführung nachfolgender Arbeiten sind stets die Anforderungen der Statik, der Bauphysik und der Ausführungsplanung zu beachten. Alle verwendeten Bauschnitthölzer haben der Sortierklasse S10 zu entsprechen.
Hinweis zur Ausführung
02.01 Dachkonstruktion und Dämmung Schrägdächer
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Dachkonstruktion und Dämmung Schrägdächer
02.02 Dachabdichtung und Dachdeckung Schrägdächer
02.02
Dachabdichtung und Dachdeckung Schrägdächer
03 Flachdächer, Terrassen und Loggien
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Flachdächer, Terrassen und Loggien
03.01 Abdichtung, Dämmung und Belegung Flachdächer
03.01
Abdichtung, Dämmung und Belegung Flachdächer
04 Dachklempnerarbeiten
04
Dachklempnerarbeiten
04.01 Klempnerarbeiten
04.01
Klempnerarbeiten