39 Trockenbauarbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen.
1. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
1.1 Nachweise (soweit sich der Wert nicht aus der ÖNORM ergibt) durch einen Prüfbericht einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle:
für die Standfestigkeit der Wandkonstruktionen
für die geforderte Feuerwiderstandsklasse der Wandkonstruktionen
für den geforderten Schallschutzwert (Rw) der Wandkonstruktionen
1.2 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
Höhen bis 3,2 m, wenn keine Höhe angegeben ist
Gerüste (z.B. Arbeitsgerüste, Aufstiegshilfen) für die angegebene Höhe, einschließlich erhöhtem Aufwand für den Materialtransport und sonstiger Erschwernisse
bei Ständerwänden und Bekleidungen das Herstellen und Schließen von Öffnungen bis 0,01 m2
bei Ständerwänden eine Dämmschicht aus 5 cm Mineralwolle
ein starrer Anschluss der Profile mit Dichtungsstreifen an Wand, Decke und Boden
das Verspachteln von Plattenstößen und Befestigungsmitteln erfolgt gemäß ÖNORM mit der Qualitätsstufe 2
bei Eckausbildungen eingespachtelte Glasfaser- oder Papierstreifen
das Ausgleichen von Unebenheiten mit einer Ausgleichsschicht bis 20 mm bei Wandbekleidungen
das Erstellen von Wänden in 2 Arbeitstakten
2. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
2.1 Höhen über 3,2 bis 5 m:
Die Abgeltung der Erschwernisse bei Höhen über 3,2 bis 5 m ist mit einer Aufzahlung geregelt, in die auch Gerüstmehrkosten (z.B. für Arbeitsgerüste, Aufstiegshilfen) einkalkuliert sind.
Bei Wänden mit einer Höhe über 3,2 bis 5 m wird die Aufzahlung von der Aufstandsfläche bis Oberkante dieser Wand, also die gesamte Wandhöhe und nicht nur die höher gelegenen Teilflächen, verrechnet.
Wände mit einer Höhe von Null bis über 3,2 m werden durch gedachte lotrechte seitliche Begrenzungen gegenüber etwaigen Wänden mit einer Höhe von Null bis 3,2 m, auch bei schrägem oberen Abschluss, abgegrenzt.
2.2 Öffnungen:
Öffnungen, für oder ohne Einbauten, bis 4 m2 werden hohl für voll abgerechnet.
Das Ausbilden von Randausbildungen und Leibungen bis 30 cm Breite, einschließlich Kantenausbildung und etwaige Anschlussfugen an Einbauteile, ist in die Einheitspreise einkalkuliert.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen.
1. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
1.1 Nachweise (soweit sich der Wert nicht aus der ÖNORM ergibt) durch einen Prüfbericht einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle:
für die Standfestigkeit der Wandkonstruktionen
für die geforderte Feuerwiderstandsklasse der Wandkonstruktionen
für den geforderten Schallschutzwert (Rw) der Wandkonstruktionen
1.2 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
Höhen bis 3,2 m, wenn keine Höhe angegeben ist
Gerüste (z.B. Arbeitsgerüste, Aufstiegshilfen) für die angegebene Höhe, einschließlich erhöhtem Aufwand für den Materialtransport und sonstiger Erschwernisse
bei Ständerwänden und Bekleidungen das Herstellen und Schließen von Öffnungen bis 0,01 m2
bei Ständerwänden eine Dämmschicht aus 5 cm Mineralwolle
ein starrer Anschluss der Profile mit Dichtungsstreifen an Wand, Decke und Boden
das Verspachteln von Plattenstößen und Befestigungsmitteln erfolgt gemäß ÖNORM mit der Qualitätsstufe 2
bei Eckausbildungen eingespachtelte Glasfaser- oder Papierstreifen
das Ausgleichen von Unebenheiten mit einer Ausgleichsschicht bis 20 mm bei Wandbekleidungen
das Erstellen von Wänden in 2 Arbeitstakten
2. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
2.1 Höhen über 3,2 bis 5 m:
Die Abgeltung der Erschwernisse bei Höhen über 3,2 bis 5 m ist mit einer Aufzahlung geregelt, in die auch Gerüstmehrkosten (z.B. für Arbeitsgerüste, Aufstiegshilfen) einkalkuliert sind.
Bei Wänden mit einer Höhe über 3,2 bis 5 m wird die Aufzahlung von der Aufstandsfläche bis Oberkante dieser Wand, also die gesamte Wandhöhe und nicht nur die höher gelegenen Teilflächen, verrechnet.
Wände mit einer Höhe von Null bis über 3,2 m werden durch gedachte lotrechte seitliche Begrenzungen gegenüber etwaigen Wänden mit einer Höhe von Null bis 3,2 m, auch bei schrägem oberen Abschluss, abgegrenzt.
2.2 Öffnungen:
Öffnungen, für oder ohne Einbauten, bis 4 m2 werden hohl für voll abgerechnet.
Das Ausbilden von Randausbildungen und Leibungen bis 30 cm Breite, einschließlich Kantenausbildung und etwaige Anschlussfugen an Einbauteile, ist in die Einheitspreise einkalkuliert.
39.03 Gipskartonständerwände
39.04 Wandverkleidungen
39.11 Gipsbauplattenständerwände (funktionale LB)
Gipsbauplattenständerwände (funktionale LB)
39.21 Gipskartonständerwände
39.24 Wandverkleidungen
39.27 Installationsverkleidungen
Installationsverkleidungen
39.29 Zusätzliche Leistungen und Aufzahlungen
Zusätzliche Leistungen und Aufzahlungen
48 Maler
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
Im Folgenden sind Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen, Metall, Mauerwerk (Mwk), Putz, Beton und Leichtbauplatten (Leichtbaupl.) beschrieben.
1. Ausführung der Beschichtungen:
Einfache, Standard- und hochwertige Ausführungen sowie die Instandhaltung (Wartung) sind gemäß ÖNORM ausgeführt.
Beschichtungen von Fensterflügeln und Türblättern erfolgen im ausgehängtem Zustand.
2. Erbringungsort:
Der Erbringungsort ist die Baustelle.
3. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Das Entsorgen der Baurestmassen ist in die Einheitspreise einkalkuliert.
Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
Im Folgenden sind Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen, Metall, Mauerwerk (Mwk), Putz, Beton und Leichtbauplatten (Leichtbaupl.) beschrieben.
1. Ausführung der Beschichtungen:
Einfache, Standard- und hochwertige Ausführungen sowie die Instandhaltung (Wartung) sind gemäß ÖNORM ausgeführt.
Beschichtungen von Fensterflügeln und Türblättern erfolgen im ausgehängtem Zustand.
2. Erbringungsort:
Der Erbringungsort ist die Baustelle.
3. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Das Entsorgen der Baurestmassen ist in die Einheitspreise einkalkuliert.
Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen.
48.13 Vorarbeiten f.Beschichtungen
Vorarbeiten f.Beschichtungen