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Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Baumkirchner Str. / Rosenheimer
Bahndamm in der Gemarkung ´Berg am Laim´ in München, FlNr. 418/22-/25, 418/28
und 430/147 ein Wohngebäude mit Gewerbeeinlagerung, 1-geschossiger Tiefgarage
und einem Haus für Kinder (HfK) zu errichten.
Das architektonische Konzept sieht einen kompakten Baukörper mit Wohnraum
(überwiegend gefördert/teilw. frei finanziert) und Gewerbeeinheit vor. Das HfK ist als
freistehender, 2-geschossiger Baukörper in Holzbauweise vorgesehen und nicht
Bestandteil dieser Ausschreibung.
Anzahl Wohnungen 65 + 1 Gewerbe
Wohnfläche 4.636 m2
Verkaufsfläche 314 m2
Bruttorauminhalt 33.128 m3
TG-Stellplätze 46 Stück
HÖHENANGABEN
* +- 0 ,00m = ca. 526,80 m ü.NN
* OK Gelände im Mittel = ca. 524,10 m bis 524,20 ü.NN
* höchster Grundwasserstand = ca. 522,50 m ü.NN
* Sohle Flachgründung 2.UG = 520,02 (- 6,78m) / 519,72 (- 7,08 m)
* Gründungssohle Aufzugsunterfahrten = 518,62 (- 8,18m)
Zeitlicher Ablauf:
Fertigstellung der Rohbauarbeiten bis Mitte Juli 2026.
Ausführungsbeginn für die Balkonbeläge ab Frühjahr 2027.
Die genauen Termine zur Leistungserbringung werden in Vergabeverhandlungen vor einer
möglichen Auftragserteilung festgelegt.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt
Allgemeine Technische Vorbemerkungen T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen
Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplans), anderfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern.
Weitere erfoderliche Flächen sind durch den Auftrgsnehmer in eigener Sache ggf. anzumieten bzw. zu beschaffen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Verkehrssicherung, Beschilderung und Reinigung der angrenzenden öffentlichen Verkehrswege bzw. Zufahrtsstraßen zur Baustelle ist durch den Auftragnehmer zeitnah und selbstständig durchzuführen.
Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ist in jedem Falle zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist die gesamte Baustelle aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen. Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen.
Übernachtungen auf der Bautelle sind nicht zulässig.
T 2. Vorleistungen / Vorarbeiten
Der Auftraggeber hat weitere Ausbauarbeiten in Auftrag gegeben. Diese Leistungen werden teilweise parallellaufend ausgeführt.
Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur Termin- und qualitätsgerechten Herstellung erwartet.
T 3. Unfallverhütung/Sicherheit
Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen, insbesondere für Absturzgefährdungen (Treppenloch, Schächte, bodengleiche Fenster) und bei Schneide-, Transport- und Anschlagarbeiten).
Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen.
Insbesondere die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der UVV "Erste Hilfe" (VBG 109) sind hinsichtlich ausreichender Einrichtungen auf der Baustelle zu beachten.
Der Zugang zu Erste-Hilfe- und Rettungsmaterial ist zu kennzeichnen und während des Baubetriebes allgemein zugänglich zu halten.
Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein. Eine Meldeeinrichtung (Telefon) muß vorhanden und zugänglich sein.
Der Aushang "Erste Hilfe" ist vom AN zu stellen. Kosten hierfür sind in die Angebots-Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenverordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert beauftragen.
T 4. Ausführung und Montage
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen Regeln der Technik anzubieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des
jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben.
Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Es sind ausschließlich DIN-konforme Materialien aus europäischer Produktion mit entsprechenden Übereinstimmungserklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden.
Die Qualität von Liefermaterial ist vom Auftragnehmer bei Bedarf ohne Mehrkosten für den Auftraggeber mit unabhängigen Gutachten/Prüfberichten zu belegen.
Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrikaten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden.
T 5. Abrechnungshinweise
Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Dazu gehört auch ein für die Arbeiten erforderliches Hebezeug.
Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers.
T 6. Umwelt- und Entsorgungsvorschriften
Der AN ist in seinem Aufgabenbereich zuständig für die Einhaltung aller Umweltvorschriften, die sich aus den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, behördlichen Richtlinien sowie Bau- und Betriebsgenehmigungen ergeben. Dies betrifft die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern, einschl. der anfallenden Gebühren, die bestimmungsmäßige Anwendung, Lagerung und den Transport von gefährlichen Stoffen, sowie die Beachtung von Schutzgebieten und -zeiten im Bereich der Baustelle (Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz), soweit diese bei den Arbeiten und Leistungen des AN anfallen.
Die hierzu erforderlichen Ausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen hat der AN für die Dauer seiner Arbeiten auf seine Kosten zu beschaffen, vorzuhalten und einzusetzen. Für eventuell bei Durchführung seiner Arbeiten nötige Bauhilfsmaßnahmen hat der AN die dafür erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen.
Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter bzw. sein Umweltschutzverantwortlicher hat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich sicherzustellen. Er ist verpflichtet, seine Arbeits- kräfte rechtzeitig in der Beachtung aller Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich in Abstimmung mit dem AG zu unterweisen. Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN durchzusetzen.
Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist die Belästigung durch Geräusche der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Fahrzeuge usw. so gering wie möglich zu halten. Gesetzliche Bestimmungen und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen, Richtlinien usw. sind einzuhalten. Während arbeitsfreier Zeiten und bei Unterbrechungen sind die Arbeitsmaschinen auszuschalten. Es sind Baumaschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG vom 08.05.2000 und den Ergänzungen gem. Richtlinie 2005/88/EG entsprechen und die Kriterien des Umweltzeichens „lärmarme Baumaschine“ enthalten und entsprechend gekennzeichnet sind.
Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die AV Baulärm!
Grundsätzlich ist in Bezug auf die Lagerung und Entsorgung von Abfällen, Lärm-, Staub- und Bodenschutz auf der Baustelle die Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten- verordnung (BBodSchV) zu beachten.
Sonntagsarbeit (ohne Lärmbelästigung) z.B. beim Innenausbau:
Für diese Genehmigung ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig.
(Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren gehören zum Leistungsumfang des AN).
T 7. Bauseitige Leistungen
Vom AG werden folgende Leistungen bereitgestellt:
- Fassadengerüst
Alle anderen erforderlichen Gerüste und Rüstungen für die Leistungen des AN sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren, auch wenn nicht eigens im LV erwähnt.
- Beleuchtung der Verkehrs- und Fluchtwege,
- Elektroverteilungen außerhalb des Gebäudes.
- Höhenbezugspunkte auf jeder Etage.
- Entnahmepunkt "Bauwasser" ebenerdig.
- Sanitärcontainer / Chemietoilette ebenerdig.
- Bauwesenversicherung
Der Auftraggeber erwirkt die erforderliche Baugenehmigung.
Er beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung; die Sige-Koordination gem. Baustellenverordnung wird er getrennt beauftragen.
Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Der Verbrauch von Strom und Wasser sowie die Mitbenutzung der bauseitigen sanitären Anlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt über eine Bauumlage von 1,75 % der Netto-Abrechnungssumme zzgl. Umsatzsteuer.
Die Beteiligung an der Bauwesenversicherung durch den AN erfolgt über eine Umlage von 0,3 % der Netto- abrechnungssumme. Hierin ist die Versicherungssteuer bereits enthalten.
T 8. Sicherheitsleistungen
Ausführungssicherheit 10 % der Auftragssumme.
Gewährleistungssicherheit 5 % der Abrechnungssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ( 5 Jahre + 6 Monate).
Die Modalitäten zu den Sicherheiten werden in der Auftragsverhandlung in einem Verhandlungsprotokoll genauer festgelegt.
T 9. Planunterlagen
Pläne werden dem AN als pdf-Dateien, bzw. nach Abstimmung auch als dwg/dxf-Datei zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Kalkulationshinweise Vorbemerkungen zu den Leistungstexten
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und allgemein anerkannten Regeln der Technik anzubieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen,
Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des
jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben.
Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Die Baustelleneinrichtungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ebenso Kosten für Strom, Wasser, WC-Nutzung und Bauwesenversicherung als Umlage gemäß technischen Vorbemerkungen.
Sofern im LV-Text nicht anders angegeben, ist immer das Liefern und der fachgerechte Einbau der angegebenen Materialien / Stoffe zu kalkulieren.
Angebotsunterlagen
Dieses Leistungsverzeichnis
Lageplan, Grundriss EG, 1.+4.OG
Detailpläne:
- BAM-ARC-DT-FA-7-F-01
- BAM-ARC-DT-FA-9-F-02
- BAM-ARC-DT-FA-10-F-00
Allgemeine Kalkulationshinweise
01 Loggienbelag
01
Loggienbelag
01.0010 Bautenschutzmatte, 8 mm Lieferung und fachgerechter Einbau einer Bautenschutzmatte, inkl. Anpassen an die aufgehenden Bauteile und Abläufe.
Ausführung auf bauseit. Flachdachaufbau mit Gefälle von ca. 2,5 %.
Richtfabr.: Regupol Resist, 8 mm
ang. Fabrikat:
siehe Detail: BAM-ARVC-DT-FA-9-F-02.pdf
Einbauort: Türaustritte Loggien EG
01.0010
Bautenschutzmatte, 8 mm
W
38.00
m2
01.0020 WPC - Belag auf Stelzlager, Alu- Trägerschienen Liefern und Verlegen von WPC-Dielen auf höhenverstellbaren/ justierbaren Stelzlagern mit Pad, mit Alu-Trägerschiene, unsichtbar befestigt.
Im Leistungsumfang sind sämtliche Anpassungen an die angrenzenden Bauteile und Fallrohre enthalten.
inkl. Befestigungs-/Verbindungsmittel,
Farbton: Hellgrau bzw. Standard-Farbe n. Wahl des AG
Untergrund: Stahlbeton/Fertigteilbalkon
Unterkonstruktion:
ang. Fabrikat:
WPC- Dielen:
ang. Fabrikat:
Einbauort: Loggien EG-4.OG
01.0020
WPC - Belag auf Stelzlager, Alu- Trägerschienen
385.00
m2
01.0030 Zulage für das Anarbeiten an gerundet, aufgehende Bauteile siehe Grundrisse und u.a. Detail BAM-ARC-DT-FA-7-F-01
01.0030
Zulage für das Anarbeiten an gerundet, aufgehende Bauteile
26.50
lfm
01.0040 Zulage zu WPC-Dielenbelag für Einbau einer Revi-Klappe Zulage zu WPC-Dielenbelag für das Herstellen und Einbauen einer Revisions-Klappe über dem Gully
Einbauort: Loggien EG-4.OG
01.0040
Zulage zu WPC-Dielenbelag für Einbau einer Revi-Klappe
62.00
Stck
01.0050 Fassadenrinne, verz. Stahl, B/H ca. 150/75mm, Rost verzinkt MW 30/10 mm Lieferung und fachgerechter Einbau einer verzinkten Fassadenrinne in der Leibung vor den Terrassenelementen, mit geschlitzten Rinnenboden, aufgeständert/höhenverstellbar, Schmutzgitter.
- Breite/Bauhöhe ca. 150/75 mm
- Gitterrost mit MW 30/10mm, verzinkt
- Stirnwände und Längsverbinder
Anzahl ca. 11 Stück mit jeweils Längen von ca. 0,93 bis 3,42 m
siehe Detail BAM-ARC-DT-FA-9-F-02
Fabr.: z.B.: ACO Profiline 2.0; o. glw.
ang. Fabrikat:
Einbauort: Türaustritte Loggien EG
01.0050
Fassadenrinne, verz. Stahl, B/H ca. 150/75mm, Rost verzinkt MW 30/10 mm
13.00
lfm
01.0060 Fassadenrinne, verz. Stahl, B/H ca. 150/50mm, Rost verzinkt MW 30/10 mm Lieferung und fachgerechter Einbau einer verzinkten Fassadenrinne wie in Vorposition, jedoch
- Breite/Bauhöhe ca. 150/75 mm
Anzahl ca. 92 Stück mit jeweils Längen von ca. 0,93 bis 3,42 m
siehe Detail BAM-ARC-DT-FA-10-F-00 und
Einbauort: Türaustritte Loggien, 1.-4.OG
01.0060
Fassadenrinne, verz. Stahl, B/H ca. 150/50mm, Rost verzinkt MW 30/10 mm
159.00
lfm
01.0070 Zulage Fassadenrinne für Zarge und Rrost in Edelstahl MW 30/10 mm
01.0070
Zulage Fassadenrinne für Zarge und Rrost in Edelstahl MW 30/10 mm
O
172.00
lfm
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.0010 Facharbeiter
02.0010
Facharbeiter
O
1.00
Std
02.0020 Helfer
02.0020
Helfer
O
1.00
Std