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Unit price EUR
Net total EUR
ZTV Tischler ZTV Tischler
1. Allgemeines
Für die Arbeiten innerhalb des Gebäudes erforderlichen Gerüste, auch über 2,00 m, sind durch den Auftragnehmer zu stellen und werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer hat Bauschutt, Abfall, Verpackungsmaterial, Recyclingmaterial und Sondermüll, der durch seine Tätigkeit anfällt, täglich, nach den jeweils gültigen Abfallgesetzen, auf eigene Kosten zu entsorgen.
Die Kosten für die Entsorgung des allgemeinen Bauschutt werden anteilig der Schlussrechnungssumme umgelegt.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18355, 18357 und 18360 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10.Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Holzwerkstoffe müssen das RAL-Umweltzeichen 76 haben.
Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren und Querrisse aufweisen.
Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen bei nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein.
Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein.
4. Angaben zur Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Alle für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten notwendigen Befestigungsmittel sind durch den AN zu liefern und einzubauen. Die Kosten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzurechnen.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Grundlage ist § 15 Abs. 3 VOB/B. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Alle Mitarbeiter auf der Baustelle haben einen gültigen Personalausweis, eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bei sich zu tragen. Aus Personalkontrollen können keine Rechte abgeleitet werden.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runter zu laden. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt.
Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat alle für seinen Leistungsumfang erforderlichen Leistungen zu erbringen und die notwendigen Unterlagen dem AG zu übergeben. Die Kosten dafür sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten
ZTV Tischler
Abrechnung Beauftragung / Abrechnung
Aus kaufmännischen Gründen erfolgt die Beauftragung und Abrechnung für jedes Baufeld gesondert, d.h. der AN erhält vier Aufträge und muss vier Schlussrechnungen stellen.
Abrechnung
01 BF1 Haus 1-3
01
BF1 Haus 1-3
1 Beschreibung Innenfensterbank, Spanplatte
[1]
Beschreibung Innenfensterbank, Spanplatte
E
01.__.01 Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/101cm Innenfensterbank wie beschrieben
Tiefe: bis 25 cm
Länge: 1,01 m
Haus 1 22 St
Haus 2 19 St
Haus 3 22 St
01.__.01
Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/101cm
R
18.00
St
01.__.02 Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/164cm Innenfensterbank wie beschrieben
Tiefe: bis 25 cm
Länge: 1,64 m
Haus 1 6 St
Haus 2 6 St
Haus 3 6 St
01.__.02
Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/164cm
R
6.00
St
02 BF2 Haus 4
02
BF2 Haus 4
02.__.01 Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/101cm Innenfensterbank wie beschrieben
Tiefe: bis 25 cm
Länge: 1,01 m
02.__.01
Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/101cm
R
12.00
St
02.__.02 Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/164cm Innenfensterbank wie beschrieben
Tiefe: bis 25 cm
Länge: 1,64 m
02.__.02
Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/164cm
R
4.00
St
03 BF3 Doppelhäuser
03
BF3 Doppelhäuser
03.__.01 Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/88cm Innenfensterbank wie beschrieben
Tiefe: bis 25 cm
Länge: 0,885 m
DH A+B 10 St
DH C+G 10 St
DH E+F 10 St
03.__.01
Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/88cm
R
30.00
St
03.__.02 Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/113cm Innenfensterbank wie beschrieben
Tiefe: bis 25 cm
Länge: 1,135 m
DH A+B 2 St
DH C+G 2 St
DH E+F 2 St
03.__.02
Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/113cm
R
6.00
St
03.__.03 Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/164cm Innenfensterbank wie beschrieben
Tiefe: bis 25 cm
Länge: 1,64 m
DH A+B 4 St
DH C+D 4 St
DH E+F 4 St
03.__.03
Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/164cm
R
12.00
St
04 BF4 Haus 5-7
04
BF4 Haus 5-7
04.__.01 Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/76cm Innenfensterbank wie beschrieben
Tiefe: bis 25 cm
Länge: 0,76 m
Haus 5 3 St
Haus 6 4 St
DH E+F 4 St
04.__.01
Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/76cm
R
11.00
St
04.__.02 Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/164cm Innenfensterbank wie beschrieben
Tiefe: bis 25 cm
Länge: 1,64 m
Haus 5 2 St
Haus 6 4 St
Haus 7 4 St
04.__.02
Innenfensterbank, Spanplatte glatt 25/164cm
R
10.00
St