Außenanlagen BF3 Doppelhäuser
Bad Heilbrunn Ortsmitte
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ZTV Außenanlagen ZTV Außenanlagen 1. Allgemeines Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne Aufforderung täglich vorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die  Bauleitung  darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip. Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 2. Mitgeltende Normen und Regeln Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18340 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet. Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen. 4. Angaben zur Ausführung 4.1. Allgemeines Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen. Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann 4.2 Tragschichten, Frostschutzschichten Werden unter den Trag- oder Frostschutzschichten Sauberkeitsschichten zur Ableitung von Oberflächenwässern notwendig, so sind diese bis zur Böschung oder Sickergräben zu führen. Tragschichten unter Pflaster- und Plattenbelägen sollen wasserdurchlässig sein; bei vorhandenen wasserundurchlässigen Tragschichten im Bestand ist die Wasserableitung durch Gefälle oder Dränage zu sichern. Sind Sieblinienbereiche vorgeschrieben, so müssen diese dem eingebauten Zustand entsprechen; eine Entmischung ist zu verhindern. Bituminös gebundene Tragschichten für Pflaster sind mit dem oberen zulässigen Hohlraumgehalt nach ZTVT-StB herzustellen; die Oberflächen der Tragschichten müssen das Gefälle des Belags aufweisen. Für die Bettung von Pflaster aus künstlichen Steinen oder gebranntem Material darf kein ausblühfähiges Recycling-Material verwendet werden. 4.3 Pflaster-, Plattenbeläge Ränder sowie Anschlüsse an Bordsteine und dergleichen sind Anfangs-, End- und Randsteine zu verwenden, wenn das Steinformat dies erfordert. Nur wenn für das zu verlegende Produkt keine Anfangs-, End- und Randsteine verfügbar sind, sind dürfen Passstücke geschnitten werden. Bei der maschinellen Verlegung von Betonsteinpflaster dürfen nur Steine mit Abstandhaltern verwendet werden. Das entbindet nicht vom Abschnüren bei geradlinigem Fugenverlauf. Unterschiedliche Dicken der Pflastersteine sind nicht in der Bettung, sondern bereits in der Tragschicht auszugleichen, falls das Höchstmaß der Bettungsdicke überschritten würde. Beim Verrütteln von Pflasterbelägen ist darauf zu achten, dass keine angrenzenden Bauteile beschädigt werden. Rüttelwalzen dürfen nicht eingesetzt werden. Beim Gefällewechsel sowie beim Anschluss an andere Beläge, Rinnen u. dgl. darf nicht über die Kante hinausgerüttelt werden. Es sind Flächenrüttler mit Gummischuh oder Neoprene-Schutzplatte zu verwenden. Die Umwucht ist niedrig einzustellen. Das Rütteln soll vom befestigten Rand zur Mitte hin erfolgen. Bei Sandverschluss der Fugen nach dem Rütteln ist der Restsand erst unmittelbar vor Übergabe der Leistung abzukehren. Um unnötige Schneidarbeiten zu vermeiden, soll vor endgültiger Fixierung der Begrenzungen, z.B. Borde, bei beidseitig begrenzten Wegen ein Pflasterstreifen über die vorgesehene Breite verlegt werden. In Abhängigkeit vom Steinmaß ist mit der Bauleitung die endgültige Breite abzustimmen. Eine Verkleinerung des Maßes kommt nicht in Betracht. Bei Verbundpflaster sind nach Absprache mit der Bauleitung im Bereich geplanter oder möglicher späterer Aufgrabungen Ausgleichsfugen anzulegen, um den Verband nicht zu beschädigen. 4.4 Bordsteine, Einfassungen Bordsteine aus Beton sollen zur Sicherung gegen Kantenpressung mit angeformten Abstandhaltern versehen sein. Anderenfalls sind dafür entsprechende Maßnahmen zu treffen. 4.5 Entwässerung Roste für Straßeneinläufe sind - sofern sich der Einlauf noch über dem Straßenniveau befindet - während der Bauzeit zum Schutz vor Leitungsverschmutzung mit einer Folie zu unterlegen. Entwässerungsrinnen aus Fertigteilen sind so einzubauen, dass aus der anschließenden Oberflächenbefestigung keine Horizontalkräfte durch Fahrzeuge oder Temperaturänderungen eingetragen werden. Roste müssen vor dem Herstellen der Oberflächenbefestigung eingelegt sein; ersatzweise sind Absteifungen der Kanten vorzunehmen. 5. Angaben zur Abrechnung Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl Des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag). Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen. Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt. Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Es sind für jeden Arbeitstag Bautagesberichte zu führen, die der Bauleitung wöchentlich zu übergeben sind. Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runter zu laden. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt. Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang das Anhangdokument 313 aus dem QNG-Anforderungskatalog zu beachten. Die notwendigen Unterlagen, z.B. PDB, Blauer Engel, FSC u.ä., sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG zur Prüfung zu übergeben. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Produkte begonnen werden. Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten.
ZTV Außenanlagen
01 Erdarbeiten
01
Erdarbeiten
01.__.01 Oberboden Lagerung Baustelle Oberboden des Homogenbereiches O1 einschließlich Vegetationsdecke und Kleinbewuchs abtragen, Abtragsfläche waagerecht und auf dem Baugelände in Mieten lagern. Unrat vorher und während der Arbeiten aussondern. Unrat wird Eigentum des AN und ist von der Baustelle zu entfernen. Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen. Transportentfernung bis 100 m Abtragsdicke 25 - 30 cm
01.__.01
Oberboden Lagerung Baustelle
100.00
01.__.02 Boden flächig lösen, laden Boden für Verkehrs-, Vegetations- und Gebäudeflächen profilgerecht lösen und auf LKW des AN laden. Der Oberboden ist bereits abgetragen. Boden aus Homogenbereich 2 (ehemals Bodenklasse 3-5) Abtragtiefe bis 1,00 m
01.__.02
Boden flächig lösen, laden
700.00
01.__.03 Transport Baustelle Auf Fahrzeug des AN lagernden Boden bis 100 m auf der Baustelle transportieren und als Haufwerk oder Miete zur Beprobung oder zum Wiedereinbau zwischenlagern.
01.__.03
Transport Baustelle
700.00
01.__.04 Aushub Streifenfundamente, lagern/laden Boden für Streifenfundamente ausheben und seitlich lagern oder zum Transport auf LKW des AN laden. Aushub ab Baugrubensohle bzw. nach Abtrag des Oberbodens, Fundamentsohle verdichten ist in dieser Position enthalten. Boden aus Homogenbereich 2 (ehemals Bodenklasse 3 bis 5) Aushubbreite: bis 1,00 m Aushubtiefe: bis 1,00 m
01.__.04
Aushub Streifenfundamente, lagern/laden
60.00
01.__.05 Aushub Einzelfundamente, lagern/laden Boden für Einzelfundamente, Aufzugsunterfahrten u.ä. ausheben und seitlich lagern oder zum Transport auf LKW des AN laden. Aushub ab Baugrubensohle bzw. nach Abtrag des Oberbodens, Fundamentsohle verdichten ist in dieser Position enthalten. Boden aus Homogenbereich 2 (ehemals Bodenklasse 3 bis 5) Aushubtiefe bis 1,00 m
01.__.05
Aushub Einzelfundamente, lagern/laden
30.00
01.__.06 Zulage Handschachtung Zulage zu den Aushubarbeiten für die Ausführung in Handschachtung
01.__.06
Zulage Handschachtung
5.00
01.__.07 Verfüllung Fundamente, Boden vorhanden Arbeitsräume der Streifen-, Einzelfundamente, Aufzugsunterfahrten u.ä. mit seitlich gelagertem Material verfüllen und verdichten. Abrechnung nach verdichteter Masse. EV2=60 MN/m²
01.__.07
Verfüllung Fundamente, Boden vorhanden
100.00
01.__.08 Boden laden Zwischengelagerten Boden auf Fahrzeug des AN laden.
01.__.08
Boden laden
100.00
01.__.09 Boden BM0/BM0* entsorgen - ca. 1,8 t/m³ Auf Fahrzeug des AN lagerndes, nicht gefährliches  Aushubmaterial zur Entsorgungsanlage nach Wahl des AN transportieren und entsorgen. Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich und dem AG zu übergeben. Die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen. Zuordnungsklasse gemäß EBV: BM-F0* AVV: 170107 Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
01.__.09
Boden BM0/BM0* entsorgen - ca. 1,8 t/m³
1,350.00
t
01.__.10 Boden BM-F1 entsorgen - ca. 1,8t/m³ Auf Fahrzeug des AN lagerndes, nicht gefährliches Aushubmaterial zur Entsorgungsanlage nach Wahl des AN transportieren und entsorgen. Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich und dem AG zu übergeben. Die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen. Zuordnungsklasse gemäß EBV: BM-F1 AVV: 170107 Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
01.__.10
Boden BM-F1 entsorgen - ca. 1,8t/m³
O
1.00
t
01.__.11 Boden BM-F2 entsorgen - ca. 1,8 t/m³ Auf Fahrzeug des AN lagerndes, nicht gefährliches Aushubmaterial zur Entsorgungsanlage nach Wahl des AN transportieren und entsorgen. Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich und dem AG zu übergeben. Die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen. Zuordnungsklasse gemäß EBV: BM-F2 AVV: 170107 Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
01.__.11
Boden BM-F2 entsorgen - ca. 1,8 t/m³
O
1.00
t
1 Rohrleitungsgräben + Schächte, lagern/laden
[1]
Rohrleitungsgräben + Schächte, lagern/laden
E
01.__.12 Rohrgraben B/T 0,80/1,25 Rohrgraben wie beschrieben, für Rohrleitungen bis DN 125 Breite: 0,80 m Tiefe: bis 1,25 m
01.__.12
Rohrgraben B/T 0,80/1,25
R
65.00
m
01.__.13 Gräben verfüllen, Boden vorhanden Rohrleitungsgräben und Schachtgruben mit seitlich gelagertem Material verfüllen und verdichten. In  dieser Position ist das ziehen eines eventuell vorhandenen Verbaus enthalten. Abrechnung nach verdichteter Masse. Einbauhöhe: bis 1,00 m EV2-Wert oberste Lage: 40 MN/m² EV2/EV1: 2,3 Proctordichte: 100 %
01.__.13
Gräben verfüllen, Boden vorhanden
65.00
01.__.14 Mediengraben, Kabelgraben Mastleuchten Graben für die bauseitige Verlegung von Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Elt etc.) herstellen. Erforderliche Erdarbeiten ausführen. Boden, wenn im Baustellen nicht weiter verwendbar, von der Baustelle entfernen, einschließlich Entsorgungsgebühren.Sandbett und nach dem bauseitigen Verlegen der Medienleitungen, die Leitungszone absanden und den Graben wieder lagenweise anfüllen und fachgerecht verdichten, einschließlich Liefern und Verlegen von Trassenwarnband. Breite bis 0,50 m Rohrüberdeckung bis 0,80 m EV2- Wert: 60 MN/m² EV2/EV1: ≤ 2,5 Proctordichte: 98 %
01.__.14
Mediengraben, Kabelgraben Mastleuchten
30.00
m
03 befestigte Flächen
03
befestigte Flächen
03.__.01 Planum Untergrund Planum auf der zu bearbeitenden Fläche herstellen
03.__.01
Planum Untergrund
960.00
03.__.02 Noppenbahn, 3-lagig Abdecken der Flächenandichtung und der außenseitigen Wanddämmung mit einer 3-lagigen Noppenbahn mit Filtervlies und Gleitfolie. Befestigung mit Abschlussschiene. Fabrikat: IMBERAL® MULTIDRAIN 89V , Remmers DS Protect o.glw.
03.__.02
Noppenbahn, 3-lagig
230.00
03.__.03 Frostschutzschicht liefern Frostschutzschicht gemäß ZTV SoB-STB und TL Gestein-StB frei Baustelle liefern. Abrechnung nach verdichteter Masse bei Dpr 100%
03.__.03
Frostschutzschicht liefern
222.50
03.__.04 Schottertragschicht liefern Kapilarbrechende Schottertragschicht gemäß ZTV SoB-STB und TL Gestein-StB frei Baustelle liefern. Abrechnung nach verdichteter Masse bei Dpr 100%
03.__.04
Schottertragschicht liefern
222.50
03.__.05 RC- Baustoff liefern Forstschutz- und Schottertragschicht aus RC- Baustoff gemäß ZTVT- StB und ZTV SoB-StB frei Baustelle liefern. (VerdichteteMasse bei Dpr 100 %) Für das angebotene Material ist dem AG durch den AN, vor dem Einbau, eine wasserrechtliche Genehmigung bzw.Freigabe der kommunalen Genehmigungsbehörde vorzulegen. angebotenes Material: (Bieterangabe) Zuordnungswert LGA: (Bieterangabe)
03.__.05
RC- Baustoff liefern
O
445.00
03.__.06 ungebundener Oberbau Bkl 0.3 einbauen Ungebundenen Oberbau für Belastungsklasse 0.3 der RStO mit folgendem Aufbau nach ZTV SoB-StB und TL Gestein-StB einbauen, profilieren und verdichten. Schottertragschicht: 15 cm EV2: 150 MN/m² EV2/EV1: ≤ 2,2 Proctordichte: 103 % Ebenheit: +/- 2 cm (i.M. 0 cm) Frostschutzschicht: 23 cm EV2: 120 MN/m² EV2/EV1 ≤ 2,3 Proctordichte: 100 %
03.__.06
ungebundener Oberbau Bkl 0.3 einbauen
300.00
03.__.07 ungebundener Oberbau Bkl 1.0 einbauen Ungebundenen Oberbau für Belastungsklasse 1.0 der RStO mit folgendem Aufbau nach ZTV SoB-StB und TL Gestein-StB einbauen, profilieren und verdichten. Schottertragschicht: 20 cm EV2: 150 MN/m² EV2/EV1: ≤ 2,2 Proctordichte: 103 % Ebenheit: +/- 2 cm (i.M. 0 cm) Frostschutzschicht: 20 cm EV2: 120 MN/m² EV2/EV1 ≤ 2,3 Proctordichte: 100 %
03.__.07
ungebundener Oberbau Bkl 1.0 einbauen
300.00
03.__.08 ungebundener Oberbau Bkl 3.2 einbauen Ungebundenen Oberbau für Belastungsklasse 3.2 der RStO mit folgendem Aufbau nach ZTV SoB-StB und TL Gestein-StB einbauen, profilieren und verdichten. Schottertragschicht: 25 cm EV2: 150 MN/m² EV2/EV1: ≤ 2,2 Proctordichte: 103 % Ebenheit: +/- 2 cm (i.M. 0 cm) Frostschutzschicht: 19 cm EV2: 120 MN/m² EV2/EV1 ≤ 2,3 Proctordichte: 100 %
03.__.08
ungebundener Oberbau Bkl 3.2 einbauen
270.00
03.__.09 Feinplanum Feinplanum auf Tragschicht herstellen. Ebenheit +/- 1,0 cm
03.__.09
Feinplanum
870.00
03.__.10 Tiefbordstein Beton 8/25 Tiefbordstein, gefast, aus Beton als Hoch- oder Tiefbord, Qualität: D, T, I einschichtig, Zuschlag gebrochenes Hartgestein, liefern und auf durchgehendes Betonfundament aus C12/15, Druckfestigkeit mind. 8 N/mm² versetzen. Fundamentdicke: 20 cm Rückenstütze: 15 cm Ausführung: gerader Verlauf Mit dem Einheitspreis abgegolten sind alle Erd- und Nebenarbeiten sowie fach- und profilgerechtes Hinterfüllen, Schneidearbeiten für Aussparungen an Straßenabläufen oder sonstigen Einbauteilen, Arbeiten für das Tiefersetzen der Randsteine an den Einfahrten. Die Höhe über OK Belag ist vor Ausführung mit der Bauleitung zu klären, soweit es in der Planung nicht vorgegeben ist. Farbton: grau Form / Abmessungen: 8/25/100 cm
03.__.10
Tiefbordstein Beton 8/25
230.00
m
03.__.11 Einzeiler Beton 20/20/8 mit Rückenstütze Randeinfassung von Pflaster- oder Grünflächen mit einer Reihe grauem Betonpflaster 20/20/8 und Rückenstütze aus Beton liefern und OK bündig einbauen
03.__.11
Einzeiler Beton 20/20/8 mit Rückenstütze
160.00
m
03.__.12 Betonpflaster, verbund, 8 cm Betonsteinpflaster gemäß DIN EN 1338, Qualität DI(K) frost- und tausalzbeständig mit filterstabilem Bettungs- und Fugenmaterial liefern und unter Beachtung ZTV Pflaster-StB 06 einbauen. Die Filterstabilität von Fuge, Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten. Zuschnitte des Pflasters mit Nassschneidetisch sind in dieser Position enthalten. Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens mit Fugenmaterial erfolgen.Der saubere Pflasterbelag ist im trockenen Zustand mit einem Flächenrüttler mit Plattengleitvorrichtung bis zur Standfestigkeit abzurütteln. Nach dem Abrütteln sind die Fugen erneut zu schließen. Bettungschicht: 4 cm Pflasterdicke: 8 cm Pflasterart: Doppel-T-Verbundpflaster Pflasterfarbe: grau
03.__.12
Betonpflaster, verbund, 8 cm
B
285.00
03.__.13 Betonpflaster, rechteck, 8 cm Betonsteinpflaster gemäß DIN EN 1338, Qualität DI(K) frost- und tausalzbeständig mit filterstabilem Bettungs- und Fugenmaterial liefern und unter Beachtung ZTV Pflaster-StB 06 einbauen. Die Filterstabilität von Fuge, Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten. Zuschnitte des Pflasters mit Nassschneidetisch sind in dieser Position enthalten. Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens mit Fugenmaterial erfolgen.Der saubere Pflasterbelag ist im trockenen Zustand mit einem Flächenrüttler mit Plattengleitvorrichtung bis zur Standfestigkeit abzurütteln. Nach dem Abrütteln sind die Fugen erneut zu schließen. Bettungschicht: 4 cm Pflasterdicke: 8 cm Pflasterart: Rechteck 20/20 cm Pflasterfarbe: grau
03.__.13
Betonpflaster, rechteck, 8 cm
A
285.00
03.__.14 Rasenfugenpflaster Rechteck 8 cm Betonsteinpflaster mit ca. 3 cm Fuge und Mikrophase gemäß DIN EN 1338 Qualität DI(K), frost- und tausalzbeständig mit filterstabilem Bettungs- und Fugenmaterial liefern und unter Beachtung ZTV Pflaster-StB 06 einbauen. Die Filterstabilität von Fuge, Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten. Der Baugrund hat eine Wasserdurchlässigkeit von kf > 5,4*10-6 m/s aufzuweisen. Für die Tragschicht gilt: kf > 5,4*10-5 m/s Für die Bettung gilt: kf > 5,4*10-4 m/s Verflüllung der Fugen mit Substrat und Rasen ansaat. Die Zuschnitte des Pflasters mit Nassschneidetisch sind in dieser Position enthalten. Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens mit Fugenmaterial erfolgen. Der saubere Pflasterbelag ist im trockenen Zustand mit einem Flächenrüttler mit Plattengleitvorrichutung bis zur Standfestigkeit abzurütteln. Nach dem Abrütteln sind die Fugen erneut zu schließen und überschüssiges Material zu entfernen. Bettungsschicht: 4 cm Pflasterdicke: 8 cm Pflasterart: Rechteck 20/20 cm, 40/20 cm Pflasterfarbe: grau Fabrikat: Godelmann Tetrago gap o.glw.
03.__.14
Rasenfugenpflaster Rechteck 8 cm
100.00
03.__.15 Gehwegplatten Beton 40/40/5 Gehwegplatten aus Beton gem. DIN EN 1339 und TL Pflaster-StB, frost- und tausalzbeständig einschließlich filterstabilem Bettungs- und Fugenmaterial liefern und einbauen. Zuschnitte der Platten mit Nassschneidetisch an Einbauteile oder Begrenzungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bettungsschicht: 4 cm kalkfreier Splitt 2/5 Format: 40/40/5 cm Farbe: grau Oberfläche: nach Wahl des AG
03.__.15
Gehwegplatten Beton 40/40/5
210.00
03.__.16 Traufenstreifen, Kies Traufenstreifen aus Kies der Körnung ca. 16/32 mm entlang der Gebäudekante als Spritzschutz, inkl. Rasenkantenstein 6/20 cm, OK = ca. 5 cm über OKG, auf Unterbeton C 12/15, Rückenstütze und Vlies 150 g/m², liefern und profilgerecht einbauen, einschließlich aller erforderlicher Erdarbeiten sowie Unterbau. Dicke 15 cm Breite 50 cm
03.__.16
Traufenstreifen, Kies
60.00
m
03.__.17 Granitpflaster 5/5/5 - Kleinstfächen Natursteinpflaster mit filterstabilem Bettungs- und Fugenmaterial liefern und unter Beachtung ZTV Pflaster-StB 06 einbauen. Die Filterstabilität von Fuge, Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten. Zuschnitte des Pflasters mit Nassschneidetisch sind in dieser Position enthalten. Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens mit Fugenmaterial erfolgen. Bettungschicht: 4 cm Pflaster: Granit, gestockt oder gespitzt Pflasterdicke: 5 cm Pflastergröße: 5 / 5 cm Verlegung in Anschluss- und Zwickelbereichen
03.__.17
Granitpflaster 5/5/5 - Kleinstfächen
5.00
03.__.18 Blockstufen Beton 1520cm Blockstufen aus Beton mit 20 mm Bettungsmörtel und Fundament C20/25 mit 20 mm Überschneidung verlegen. HxBxL: 15x35x150
03.__.18
Blockstufen Beton 1520cm
23.00
St
03.__.19 Winkelstützwand 0,55m Betonwinkelstützwand, bewehrt, allseitig gefast, Magerbeton und frostscheres Material (F1) liefern und in 10 cm Betonbett C12/15 und frostsicherem Unterbau flucht- und höhengerecht versetzen. Erdaushub und Hinterfüllung mit Verdichtung, einschließlich Abfuhr des Überschussbodens sind in dieser Position enthalten. Fugen auf der Hinterfüllseite mit Bitumenstreifen abdecken. Farbton: grau Betongüte: min. C30/37 Ansichtsfläche: einseitig Belastung: Erdreich, PKW Freie Höhe: 0,55 m
03.__.19
Winkelstützwand 0,55m
68.00
m
03.__.20 Zulage Außenecke Winkelstützwand 0,50m Zulage für eine Außenecke in der Winkelstützwand 0,50m.
03.__.20
Zulage Außenecke Winkelstützwand 0,50m
8.00
St
03.__.21 Zulage Passstücke Winkelstützwand Zulage für Passstücke in den unterschiedlichen Winkelstützwänden.
03.__.21
Zulage Passstücke Winkelstützwand
8.00
St
04 Einbauten
04
Einbauten
04.__.01 Staketenzaun (Lattenzaun) 1,00m Staketenzaun mit zwei Querriegeln und Holzpfosten liefern und montieren, inkl. Anpassarbeiten an Ecken und Enden sowie der Erd- und Fundamentarbeiten. Die Staketen sind gehobelt, oben mit abgerundetem Kopf, sowie am Kopf und den seitlichen Kanten gefast. (abgerundet). Alle Holzbauteile kesseldruckimpräniert. Pfosten mit verzinkter Bodenhülse und verzinkter Abdeckung. Höhe: 1,00 m
04.__.01
Staketenzaun (Lattenzaun) 1,00m
200.00
m
04.__.02 Zulage einflügelige Tür Staketenzaun (Lattenzaun) 1,00m Zulage zum Staketenzaun 1,00 m für eine einflügelige Tür mit PZ-Schloss, Drückergarnitur aus Edelstahl und zusätzlichen Pfosten. Breite: 1,20 m
04.__.02
Zulage einflügelige Tür Staketenzaun (Lattenzaun) 1,00m
2.00
St
04.__.03 Sichtschutz Winkelrahmen mit Füllung verschraubt Sichtschutzelemente als Balkon- oder Terrassentrennung liefern und mit allen Befestigungsmitteln aus Edelstahl montieren. Korrosionsschutz und Oberfläche: feuerverzinkt nach EN ISO 1461 und pulverbeschichtet im DB- / RAL-Farbton nach Wahl des AG. - Rahmen aus Stahlwinkel, ca. 80/50 mm - seitliche Befestigung des Rahmens mit Z-Profilen an Fassade aus WDVS und Stützen auf den Pflasterbelag - Kämpferprofil aus Flachstahl 150/6, am Rahmen verschweiß - Füllung mit HPL- oder Trespaplatte im Farbton nach Wahl des AG am Rahmen verschraubt. Länge: ca. 2,00 m Höhe: ca. 2,00 m
04.__.03
Sichtschutz Winkelrahmen mit Füllung verschraubt
4.00
St
05 Entwässerung, Leerohre
05
Entwässerung, Leerohre
2 KG 2000 Beschreibung
[2]
KG 2000 Beschreibung
E
05.__.01 KG 2000 DN 100 Abwasserkanal/-leitung KG 2000 (PP) wie beschrieben Nennweite: DN 100
05.__.01
KG 2000 DN 100
R
40.00
m
05.__.02 Bogen KG 2000 DN100 Bogen wie beschriebene KG 2000, in unterschiedlichen Winkeln bis DN 100
05.__.02
Bogen KG 2000 DN100
40.00
St
05.__.03 Terrassenrinne 10cm höhenverstellbar, verzinkt Fassaden- und Terrassenrinne aus verzinktem Stahl, stufenlos von oben höhenverstellbar bis 11 cm, Rostbreite 10 cm, beidseitig integrierte Kiesleiste mit Drainschlitzen, geschlossener Rinnenboden, Stirnwänden, Rostverriegelungs- und Rinnenverbindungssystem, einliegender, verzinkter Maschenrost 30/10 mm mit Arretierungsbolzen, begehbar sowie rollstuhlbefahrbar, liefern und verlegen. Fabrikat: ACO ProfiLine o.glw.
05.__.03
Terrassenrinne 10cm höhenverstellbar, verzinkt
84.00
m
05.__.04 Kastenrinne 100mm ohne Gefälle Entwässerungsrinne entsprechend DIN EN 1433 und DIN 19580, mit integrierter EPDM-Dichtung zur Ausbildung eines wasserdichten Rinnenstoßes aus frost- und tausalzbeständigem Polymerbeton, mit integriertem Kantenschutz aus verzinktem Stahl, mit schraubloser Sicherheitsarretierung Drainlock, ohne Sohlgefälle liefern und einbauen, einschließlich Anschluss an die Grundleitung. Nennweite 100 mm Belastungklasse D Abdeckung mit Stegrost Edelstahl Fabrikat: ACO Multiline Seal in o.glw.
05.__.04
Kastenrinne 100mm ohne Gefälle
26.50
m
05.__.05 Einlaufkasten DN100, Zulage Kastenrinne Einlaufkasten mit Schlammeimer und Geruchsverschluss als Zulage zur Kastenrinne DN100 liefern, einbauen und an die Grundleitung anschließen.
05.__.05
Einlaufkasten DN100, Zulage Kastenrinne
8.00
St
06 Begrünung
06
Begrünung
06.__.01 Boden auflockern Baugrund vor Auftrag des Oberbodens durch grubbern auflockern.
06.__.01
Boden auflockern
180.00
06.__.02 vorhandenen Oberboden einbauen Oberboden, auf Miete im Baustellenbereich gelagert, lösen, laden, transportieren und profilgerecht in Böschungs-, Pflanz- oder Rasenflächen einbauen, ohne die gelockerten Unterbodenflächen zu verdichten, einschließlich Herstellen des Feinplanums. Einbaustärke Rasenflächen 15 cm, Einbaustärke Pflanzflächen 40 cm Transportentfernung: bis 100 m
06.__.02
vorhandenen Oberboden einbauen
25.00
06.__.03 Bodenaktivator Bodenaktivator für Vegetationsschicht liefern, aufbringen und einarbeiten.
06.__.03
Bodenaktivator
960.00
06.__.04 Raseneinsaat, Düngung Raseneinsaat mit Regelsaatgutmischung 5.1 als Strapazierrasen, Saatgutmengen 30 g/m², einschließlich erforderlicher Vorbereitung des Bodens:Herstellen der Feinplanie, erforderlichenfalls durch Auflockern (maschinell oder von Hand), Nachplanieren, Abbrechen, Entfernen von Steinen (größer als 2 cm Durchmesser), Wurzeln und anderen Fremdkörpern. Unbrauchbares, abgerechtes Material geht in den Besitz des AN über und ist zu beseitigen. Einmalige Düngung der Rasenfläche mit "Floranid-Permanent" 15:9:15:2 (Compo-Werke) o.glw. , Düngermenge je m² 45 Gramm Dünger gleichmäßig aufbringen. Die Abnahme erfolgt frühestens nach dem ersten Schnitt.
06.__.04
Raseneinsaat, Düngung
960.00
06.__.05 Fertigstellungspflege Rasen Fertigstellungspflege Rasen, mähen, Wuchshöhe 5 bis 8 cm, Schnitthöhe 3 cm, Anzahl der Schnitte: 8, Schnittfolge nach Wuchshöhe, Schnittgut wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Wässern der Rasenfläche, Menge je Arbeitsgang / m² 15 l, 8 Arbeitsgänge, Natürliche Niederschläge sind bei der Bemessung der Arbeitsgänge zu berücksichtigen.
06.__.05
Fertigstellungspflege Rasen
960.00
06.__.06 Entwicklungspflege Rasen Entwicklungspflege für ein Jahr Rasen mähen, Wuchshöhe 5 bis 8 cm, Schnitthöhe 3 cm, Anzahl der Schnitte: 8, Schnittfolge nach Wuchshöhe, Schnittgut wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Wässern der Rasenfläche, Menge je Arbeitsgang / m² 15 l, 8 Arbeitsgänge, Natürliche Niederschläge sind bei der Bemessung der Arbeitsgänge zu berücksichtigen..
06.__.06
Entwicklungspflege Rasen
960.00
m²/J
07 Planung
07
Planung
07.__.01 Planung Festlegung der Regelaufbauten für die unterschiedlichen befestigten Flächen auf Grundlage der Entwurfsplanung und der RStO 12. Sollte die Entwurfsplanung nicht für die Ausführung ausreichend sein, ist durch den AN die Ausführungsplanung zu erstellen. Die Kosten dafür sind in diese Position einzurechnen.
07.__.01
Planung
L
1.00
psch