Schlosserarbeiten
B37
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Vorbemerkungen I. Allgemeines Bei dem geplanten BV handelt es sich um die Errichtung einer Wohnanlage mit 43 WE, bestehend aus einem 6-geschossigen (5 Etagen + Staffelgeschoss) Vorderhaus (Bauteil 1) als Lückenschließung und zwei 3-geschossigen (2 Etagen + Staffelgeschoss) Gartenhäusern (Bauteile 2 + 3). Zwischen den Bauteilen 1 und 2 ist eine eingeschossige Tiefgarage mit 14 Stellplätzen angeordnet. II. Angaben zur Baustelle 1. Lage der Baustelle, umliegende Bebauung: Die Baustelle liegt im Stadtteil Berlin-Niederschönhausen in einer verhältnismäßig stark befahrenen Tempo-30/50-Durchgangsstraße, ohne Parkraumbewirtschaftung. Gegenüberliegend befindet sich eine Tankstelle. Ein vorhandener Nebenweg zum anliegenden Friedhofsgelände wird mit dem Bauteil 1 überbaut, so dass ein öffentlicher Durchgang für die Besucher des Friedhofs gewährleistet werden muss. Der Hauptzugang zum Friedhof befindet sich in der Wackenbergstr. 2. Baustellensituation: Das Grundstück verfügt über eine Gesamtbreite von ca. 38 m einschl. der überbauten, öffentlichen Zuwegung in der Blankenburger Str. Die Fahrbahn der Blankenburger Str. ist ca. 18,70 m breit, der Bürgersteig ca. 5,20 m, einschl. der Parktaschen. Es besteht eine mit Granitpflaster befestigte ca. 3,80 m breite Grundstückszufahrt im Bereich der späteren Tiefgaragenzufahrt, die während der Bauzeit mit einer Bitumendecke geschützt wird. Eine Baustellenzufahrt im Bereich der geplanten Feuerwehrzufahrt ist für die Andienung während der Erd- und Rohbauarbeiten erforderlich und wird während der Bauzeit als zunächst provisorische Gehwegüberfahrt mit einer Bitumendecke ausgebildet. 3. Baustrom und Bauwasser: Die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser werden vom Auftraggeber (AG) gestellt, sofern bereits verfügbar. 4. Verkehrssicherung: Halteverbote in der Blankenburger Str. sind eigenverantwortlich vom AN zu beantragen. Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren. Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen). III. Umlagen 1. Bauwasser, Baustrom & Bauleistungsversicherung: Der AN beteiligt sich an den Kosten für Bauwasser, Baustrom &  Bauleistungsversicherung mit pauschal 1,8 % der Abrechnungssumme. IV. Anlagen Dem LV sind folgende Unterlagen als Kalkulationsgrundlagen u.a. beigefügt: - Ausführungsplanung 1:50, Grundrisse, Schnitte und Ansichten, Stand v. 29.08.2022 - Bauzeitenplan vom... - Schlosserdetails v. ...
Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Metallbau-/Schlosserarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI, BAS.T, bauforumstahl, BFS, BIV, BVM, DASt, DGfdB, DGUV, DIN, DVS, IFBS, Institut Feuerverzinken, ISER, RAL, ttz, VdS, VFF. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Der AN übergibt dem AG für alle am Bauvorhaben tätigen Mitarbeiter personenbezogene Schweißbefähigungsnachweise. Soweit der AN Arbeiten an tragenden Bauteilen ausführt, muss sein Betrieb für diese Arbeiten nach EN 1090-1 zertifiziert sein. Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten an später verzinkten Bauteilen sind grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen. Alle Konstruktionen sind so weitgehend im Betrieb des AN herzustellen, wie es übliche Lkw-Transportkapazitäten zulassen. 3.2 Abdeckungen/Gitterroste Gitterroste sind grundsätzlich allseitig in umlaufenden Winkelrahmen, die fest mit der Bauwerkskonstruktion verankert sind, aufzulagern. Gitterroste und Abdeckungen sind mindestens für Lasten von 5,0 kN (Fußgänger) bis 70,0 kN (LKW) zu bemessen. Die Maschengröße von begehbaren Gitterrosten darf 30 x 10 mm nicht überschreiten. Herausnehmbare Gitterroste sind gegen unbefugtes Öffnen zu schützen. 3.3 Geländer und Umwehrungen Endkappen aus Kunststoff sind nur für untergeordnete Innenräume zulässig. In allen übrigen Bereichen sind Geländer stets mit Metallendplatten zu verschweißen. Wandbefestigungen sind nach Möglichkeit als Anker direkt in die Wände einzudübeln. Die Stäbe von Stabgeländern sind am Untergurt verdeckt zu verschweißen. Geländer sind, sofern nicht anders beschrieben, generell mit einer Mindesthöhe von 1,00 m über OKF herzustellen, ab 12,00 m Absturzhöhe mit einer Mindesthöhe von 1,10 m. 3.4 Befestigungen Alle Befestigungspunkte müssen thermisch bedingte Längenänderungen verformungs- und spannungsfrei aufnehmen können. Zwischen der Unterkante von Technikbühnen und Geräteträgern soll eine lichte Höhe von 50 cm bis zur Dachhaut für Revisions- und Reparaturzwecke verbleiben. 4 Türen Umfassende Regelungen zu Türlisten, Einbauhöhen, Durchgangsbreiten, Zargen, unterer Abschluss, Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse, Schließanlagen, Panikverschlüsse, Türschließer und Feststellanlagen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Vorderhaus
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Vorderhaus
01.01 Außengeländer
01.01
Außengeländer
01.02 Innengeländer
01.02
Innengeländer
01.03 Sichtschutzwand
01.03
Sichtschutzwand
01.04 Sonstige Schlosserarbeiten
01.04
Sonstige Schlosserarbeiten
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten
02 Gartenhaus
02
Gartenhaus
02.01 Außengeländer
02.01
Außengeländer
02.02 Innengeländer
02.02
Innengeländer
02.03 Stundenlohnarbeiten
02.03
Stundenlohnarbeiten