Betonfertigteile
AzGA Duhamel Ensdorf
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Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG 1. Vorbemerkungen Die RAG errichtet am Standort Duhamel eine zentralen Anlage zur Grubenwasseraufbereitung (AzGA). In mehreren Bauabschnitten ist die Errichtung der Anlagenteile von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Infrastruktur geplant. 2. Leistungsumfang Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst dabei die Gewerke: • Stahlbetonfertigteile 3. Angaben zur Baustelle, örtliche Verhältnisse: Der Baustandort der AzGA Duhamel liegt im im Südwesten des Bundeslandes Saarland, im Landkreis Saarlouis und liegt zwischen dem Saarlouiser Ortsteil Fraulautern im Norden und dem Zentrum von Ensdorf im Süden. Die AzGA wird auf einem knapp 5,5 ha großen Baufeld errichtet (Flurstück Nr. 197/23) und umfasst den Bereich der ehemaligen Tagesanlage einschließlich des früheren Grubenbahnhofs, Kläranlage sowie die Anlagen des Barbarastollens. Die zentrale Zufahrt zur Baustelle für die AzGA erfolgt im Nordosten ausschließlich über das Tor 2 an der Hülzweilerstraße. Das Tor 4 als Zufahrt von der westlichen Provinzialstraße (B51L) ist im gesamten Bauzeitraum nur für Rettungsfahrzeuge der Grubenwehr zu benutzen. Die Zuwegung der Rettungsfahrzeuge über Tor 4 bis zum Gebäude Grubenwehr ist durchgängig sicherzustellen und in den Bauabläufen zu berücksichtigen. Erst für den späteren Betrieb der AzGA Duhamel dient das Tor 4 als Hauptzu- und Ausfahrt. Geländeoberkante Bestand Außengelände i.M. 192,5 m ü. NHN 4. Allgemeine Angaben zur Ausführung Die Arbeiten im Bereich der Baugruben erfolgen parallel zu Leistungen anderer Baugewerke insbesondere Ingenieurbau, Hochbau, Kanalbau und Strassenbau. Zwischen den Gewerken ist eine Abstimmung zu Schnittstellen und Kreuzungspunkten erforderlich. Die Baustelle grenzt unmittelbar an die anschließende Berghalde  mit ca. 50 ha Grundfläche. Während der Ausführung auf der Baustelle ist der AN verpflichtet, mindestens einen kompetenten Vertreter zu Baubesprechungen zu entsenden. Die Regelarbeitszeit auf dem Baugelände ist werktags Montag bis Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr. Samstags von 6.00 bis 15.00 Uhr nach vorheriger Anmeldung. Werktags Montag bis Freitag kann die Arbeitszeit aus wichtigem Grunde verlängert werden, dies ist dem AG vorher schriftlich zu melden. Unabhängig davon sind die Maßgaben des Schallschutzgutachtens während Bau und Betrieb vollumfänglich umzusetzen. Gleiches gilt für die Auflagen und Nebenbestimmung der vorliegenden Genehmigungen. Bei allen Positionen ist, wenn nicht anders beschrieben, die Lieferung und die betriebsfertige Montage in die Einheitspreise einzukalkulieren. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen: Bei der Durchführung der Leistungen einschl. Materiallieferung sowie als Kriterium für Gewährleistungsfälle sind alle einschlägigen Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien sowie Normen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung zu berücksichtigen. Hierunter fallen insbesondere: die einschlägigen Richtlinien und Merkblätter von - Europäische Norm - DIN - ZTV-Ing. - DVGW
Allgemeine Vorbemerkungen
Gleichwertigkeit von Normen und Gesetzen Gleichwertigkeit von Normen und Gesetzen Bei allen nachfolgend angegebenen Normen und gesetzlichen Bezügen gilt "oder gleichwertig", d.h. dass zum Beispiel bei Außerkraftsetzung entsprechende gleichwertige oder Nachfolgefassungen zu berücksichtigen sind
Gleichwertigkeit von Normen und Gesetzen
02 Betriebsgebäude
02
Betriebsgebäude
02.05 Betonarbeiten
02.05
Betonarbeiten