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Ausbildungszentrum Samariter Bund Berlin
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Inhaltsverzeichnis - 1. Allgemeine Vorbemerkungen - 2. Besonderer Teil - 3. Baubeschreibung - 4. Leistungsverzeichnis - 5. Planunterlagen: - 1.Amtlicher Vermesserplan - 2. Lageplan - 6. Schalpläne - 9. Baugrundgutachten - 10. Fotos
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemein Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behörd- lichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet 'Bauart' das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Freistellen mit Punktfolgen (....) sind vom Bieter auszufüllen. Alle Maße in den Ausführungsplänen sind am Bau zu prüfen, bevor sie als Grundlage für Materialbestel- lungen und Werkstattplanungen zu verwenden sind. 2. Güteüberwachung Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Gütezeichen einer aner- kannten Überwachungs-/ Güteschutzgemeinschaft vorliegt. 3. Leistungsabgrenzungen Es sind alle zum jeweiligen Gewerk gehörenden Materialien und Leistungen, einschließlich der in den Technischen Vorschriften und Ausführungsbestimmungen beschriebenen, zu veranschlagen. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er sich vom Umfang der auszuführenden Arbeiten, dem Zustand der Zu- und Abfahrtswege und den Örtlichkeiten des Baugrundstückes in Kenntnis gesetzt hat. Nachforderungen aufgrund von Schwierigkeiten, die vor Angebotsabgabe erkennbar waren, werden nicht vergütet. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazuge- hörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, Verteilen an die Verbrauchs- stelle, Rücktransport nicht benötigter Materialien etc. 7. Baustellenprotokolle Alle auf der Baustelle durchgeführten Abstimmungen bezüglich Ausführungsart und Terminen werden wöchentlich protokolliert, das Protokoll an alle Beteiligten per Mail versendet. Widersprüche gegen das Baustellenprotokoll sind schriftlich innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang bei der Bauüberwachung einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Protokoll als von allen Seiten anerkannt und die darin protokollierten und in der Besprechung zwischen allen Beteiligten abgestimmten und festgelegten Ausführungstermine als vertraglich vereinbart. 8. Angaben zur Baustelle Das Grundstück befindet sich an der Wendenschlosstrasse 348 , Ecke in12577 Berlin. Die Ausführung der Arbeiten an allen Bauteilen erfolgt in einem Bauabschnitt. Die Fahrzeuge der Mitarbeiter des Auftragnehmers dürfen deshalb nur außerhalb oder auf den im Baustellenein- richtungsplan gekennzeichneten Flächen des Geländes geparkt werden. Für den Schutz der vorhandenen Bäume, Pflanzbestände und Vegetationsflächen ist DIN 18920 zu beachten. Ebenso sind die Pflasterflächen benachbarter Grundstücke und des Bürgersteiges zu schützen. Soweit der AN Schäden zu vertreten hat, ist Schadenersatz zu leisten. (Verkehrs- und Schadenersatzwesen von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Obstgehölzen und Reben nach dem Sachwertverfahren von W. Koch, Heft 69). 9. Baustelleneinrichtung Die zur Baustelleneinrichtung zur Verfügung stehende Fläche wird durch den Baustelleneinrichtungsplan reguliert (s. dazu BE-Planskizze als Vorlage für die Erstellung durch das Bauhauptgewerk). Große Materiallieferungen und -zwischenlagerungen sind mit der Bauüberwachung abzustimmen. Flächen für Tagesunterkünfte, Materiallager sind auf den dafür gekennzeichneten Flächen einzurichten und müssen vor ihrer Inanspruchnahme von der Bauüberwachung genehmigt werden. Nach Absprache mit der Bauleitung / dem Bauherrn können Abweichungen zum Baustelleneinrichtungsplan gewährt werden. Wünscht der AN eigene zusätzliche Räume, so kann er diese auf eigene Kosten außerhalb der Baustelle einrichten. Diese Leistung wird nicht vergütet. Feuergefährliche oder leicht brennbare Materialien dürfen auf der Baustelle nicht gelagert werden. 10. Vorhandene Leitungen Der AN hat sich bei Bedarf vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim Bauherrn und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten. 14. Lärmintensive Arbeiten Lärmintensive Arbeiten dürfen nur - werktags - in der Zeit von 07:30 - 13:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr ausgeführt werden. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen müssen vorher mit der örtlichen Bauleitung und mit dem Bauherrn abgestimmt, sollten jedoch vermieden werden. 15. Bautagebuch Durch den Auftragnehmer ist bauseits ein Bautagebuch mit folgenden Inhalt zu führen: Luft- und Wandtemperatur, Wetter, Tägliche Arbeitsleistung, eingesetztes Personal 19. Rechnungsstellung Sämtliche Rechnungen sind gemäß VOB B § 14 (1) mit nachvollziehbarem Aufmaß einzureichen. 20. Termine Daraus ergeben sich folgende Einzelfristen: Durchführung Los 1 erweiterte Rohbauarbeiten im Zeitraum 30.03. bis 24.07.2026
1. Allgemein
2.      BESONDERER TEIL 2.1     Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus der aktuellen Fassung der VOB: 2.2     Stoffe, Bauteile 2.2.1   Allgemeines         Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben.         Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen mehr Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber zu fordern.         Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse C nach DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar - muß bei Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein.         Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. 2.3    Preisinhalte         Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:         Das Rohbau-Aufmaß zur Anfertigung der Auftragnehmer-Konstruktionszeichnungen ist vom Auftragnehmer durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor Beschädigungen sind nur nach Absprache mit dem Auftraggeber/Bauleitung nicht zu entfernen. Werden vom Auftraggeber Schutzvorrichtungen gefordert für den Zeitraum zwischen der Abnahme der Leistung und der Gesamtfertigstellung des Bauwerks, so ist das eine Besondere Leistung. Das gilt entsprechend für Ersatzhandlungen, z.B. das Aushängen von Türen, als zwischenzeitliche Maßnahme. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Bauseitig wird in der Regel ein 230-Volt- Anschluß vorgesehen und bereitgestellt. Die elektrische Steuereinrichtung einschließlich der Kleinspannungsinstallation ist vom Auftragnehmer zu erbringen und einzukalkulieren. Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. Falls für die angebotene Konstruktion keine allgemeine amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen unter Beachtung der in der Genehmigungsplanung enthaltenen und ihm mitgeteilten Auflagen, ggf. durch zusätzliche Prüfungen, zu bewirken. Das gilt entsprechend für dazu erforderliche Gutachten und Prüfversuche. Die Aufwendungen für die Genehmigungsfähigkeit sind in die Preise einzurechnen.
2.      BESONDERER TEIL
2.4.2 Ausführung 2.4.2.5 Gründungen - Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. - Es darf grundsätzlich nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet werden. - Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen. - Anschlußbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen. - Sind aus den Planungsunterlagen betonangreifende Böden oder Wässer ersichtlich oder können diese nach Durchführung der Erdarbeiten vermutet werden, sind mit der Bauleitung entsprechende Maßnahmen abzusprechen. - Fundamentübergänge, z.B. von unterkellerten zum nichtunterkellerten Teil eines Gebäudes, sind treppenartig auszubilden Für Unterfahrungen bestehender Fundamente ist zu beachten: - Das vorhandene Fundament darf nur in Abschnitten von 1,0 bis 1,25~m Länge unterfahren werden, falls die statischen Berechnungen keine Werte angeben (in dem Fall gelten letztere). Der Betoniervorgang hat abschnittsweise, z.B. in der Reihenfolge 1,3,5 - 2,4.6, zu erfolgen. - Der Beton ist über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen und intensiv zu verdichten. Nach 30 - 45 Minuten ist zwecks Schließung der eventuellen Setzung ohne nochmalige Verdichtung fließfähiger Beton nachzufüllen oder Quellmörtel zuverwenden. Vertikale Trennfugen sind anzuordnen. 2.5 Besondere Angaben zur Baustelle Der Umbau erfolgt unter laufendem Betrieb. Die nicht von der Baumaßnahme betroffenen Bereiche müssen während der Maßnahmen freigehalten werden.
2.4.2 Ausführung
01 erweiterter Rohbau
01
erweiterter Rohbau
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.03 Erdarbeiten
01.03
Erdarbeiten