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Allgemeine Vorbemerkung Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten bei der Angebotslegung zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wird eine Ortsbegehung des Anbieters, im Rahmen der Angebotserstellung, empfohlen. Bedenken gegen die Art, der in den Anfrageunterlagen beschriebenen Arbeiten, sind im Rahmen der Angebotserstellung dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Nachträge außerhalb dieser Anfrage sind nur möglich, wenn sie der örtlichen Bauleitung bzw. deren Stellvertretung innerhalb einer angemessenen Frist vor Ausführung mitgeteilt und von dieser ausdrücklich genehmigt werden.
In die Einheitspreise sind alle Aufwendungen einzurechnen, die zur Erreichung des in der jeweiligen Position beabsichtigten Endzustandes erforderlich werden.
Baustoffe oder Bauteile, die dem Vertrag nicht entsprechen, sind auf Anordnung des Auftraggebers von der Baustelle zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat die angebotenen Leistungen selbst auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er Teilleistungen an Nachunternehmer übertragen. Der Auftragnehmer hat bei Weitervergabe von Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zugrunde zu legen. Die Nachunternehmer sind dem Auftraggeber vor Auftragserteilung schriftlich zu benennen.
Der Aufragnehmer übernimmt gemäß VOB, Teil B / § 13, die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Mit dem Tag der Abnahme gilt eine Gewährleistung nach VOB, Teil B/§ 13 Absatz 4, als vereinbart.
Der Auftragnehmer hat der Werkvorschrift für Fremdfirmen, die auf dem Aurubis-Werkgelände arbeiten, Folge zu leisten (siehe: Anlage 1 und 2). Überdies sind die einschlägigen DIN-Vorschriften, in der zur Zeit der Ausführung des Auftrages jeweils gültigen Fassung, einzuhalten.
Das Einrichten, Vorhalten und die Räumung der Baustelle ist, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, für die Dauer der Arbeiten im Leistungsumfang des AN enthalten. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle erforderlichen technischen Geräte, die Absicherung und Beleuchtung der Montagebereiche, sowie alle sonstigen, zur fachgerechten Ausführung der Arbeiten notwendigen Geräte und Hilfsmittel. Aus der Baustelleneinrichtung ist die ggf. notwendige Gerüststellung herauszurechnen, sofern es in den Positions- oder Hinweistexten nicht anders beschrieben ist. Die Gerüststellung erfolgt bauseits durch den Auftraggeber.
Die Bereitstellung von Containern (im Radius bis 200 m um den Arbeitsbereich), für die sortenreine Trennung von anfallenden Abbruch-, Rest- und/oder Verpackungsmaterialien des AN, erfolgt bauseits. Der Transport dieser Materialien zu den Containern ist Sache des AN und dementsprechend in den betreffenden Positionspreisen zu berücksichtigen. Die Weiterverwertung bzw. die Entsorgung der Materialien erfolgt bauseits. Um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, hat der AN grundsätzlich den Bedarf an Containern, einschließlich Angaben zu Anzahl, Volumen & den Materialien die darin Verladen werden sollen, immer eine Woche vorab dem AG mitzuteilen.
Die aktuelle Werkvorschrift Werk Hamburg der Aurubis AG (vgl.: Anlage 1 & 2) ist zwingend zu beachten.
Allgemeine Vorbemerkung
Arbeitssicherheit Im Folgenden eine Zusammenstellung der zu beachtenden Richtlinien in Bezug auf das vor Ort, auf dem Gelände der Aurubis AG in Hamburg, arbeitende Personal des Auftragnehmers:
1. Die Arbeitssicherheitsvorgabensind zwingend & zu jeder Zeit der Arbeitsausführung einzuhalten
2. Für die Arbeiten auf dem Gelände der Aurubis AG Hamburg ist zwingend notwendig, dass das Personal mit der erforderlichen PSA ausgestattet ist. Diese umfasst grundsätzlich Sicherheitsschuhe S3, Schutzbrille, Helm, Warnweste und Arbeitskleidung bestehend aus langärmeliger Jacke und Hose nach EN ISO.
Weitere spezifische Persönliche Schutzausrüstung (z.B. Atemschutzmasken und Absturzsicherungen) wird dem Auftragnehmer im Bedarfsfall kostenlos durch die Aurubis AG zur Verfügung gestellt und in der Arbeitssicherheitswerkstatt (Werk Nord) ausgegeben.
Arbeitssicherheit
Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Allgemeines:
Im Werk Nord der Aurubis AG am Standort Hamburg, soll die bestehende Altmetallkonverterhalle
(Gebäude-Nr. 1504, vgl. Abb. 1 und 2), einschließlich des im Osten angrenzenden Vordachs,
zurückgebaut werden. Am selben Standort ist anschließend die Neuerrichtung einer Halle, für die
sogenannte Matte-Speiß-Trennung, geplant.
Beschreibung Gebäude:
Das Gebäude 1504 befindet sich an der nördliche Grenze des Aurubis-Werksgeländes und grenzt hier direkt an die Hovestraße. Im nord-östlichen Bereich der Halle grenzt die bestehenbleibende Zerkleinerungsanlage (EBA) an. Im Nord-Westen schließt derzeit das Maschinenhaus an die Halle an, welches jedoch im Zuge eines gesonderten Projektes vor Ausführungsbeginn der hier beschriebenen Maßnahmen bereits zurückgebaut und als Lagerfläche dienen wird.
Im Bereich des ehem. Maschinenhauses (Gebäude 1503) wird die Esse für die Matte-Speiß-Trennung errichtet.
Abb. 1 – Auszug aus Aurubis-Werkstraßenkarte, mit Kennzeichnung (roter Kreis) des Rück- & Neubaubereichs
Abb. 2 – Luftbild Altmetallkonverterhalle mit angrenzenden Gebäuden - Aurubis Werk Nord
Rot: betreffendes Gebäude zum LV Abbruch/ Neubau;
Blau: verbleibendes Bestandsgebäude;
Gelb: vorab abgebrochenes Gebäude
Die 1950 errichtete eingeschossige Halle wurde seinerzeit als Messingkonverterhalle genutzt. Die Altmetallkonverterhalle aus einem Stahlrahmenbau, welcher mit Rotklinker ausgemauert ist, bestand ursprünglich aus 7 Achsen zuzüglich des zweigeschossigen Anbaus als Sozialtrakt im Norden.
Es fanden folglich diverse Umbauten für die Ergänzung und Neuerrichtung von Filtern, Kompressoren statt und im Jahr 1969 wurde die Halle um weitere 2 Achsen im Süden ergänzt, als Erweiterung für den Schachtofen.
Im weiteren Verlauf wurden die Öfen und restlichen Anlagen und Maschinen in der Halle abgebrochen.
Seit dem Jahr 2010 wird die Halle, wie heute vorzufinden, als Lagerhalle für Ersatzmaterialien genutzt. Dafür wurde in der Halle eine ca. 3 Meter hohe Stahlbetonwand eingebaut (sh. Abb.).
Abb. 3 – Grundriss Halle als Lagerfläche mit Stützwand (wie aktueller Zustand)
Das Gebäude ist grundsätzlich auf Pfählen gegründet und hat eine ca. 20 cm starke Bodenplatte und ist nicht unterkellert. Die ursprünglichen oberirdischen Maschinenfundamente sind bereits im Zuge der diversen Umbaumaßnahmen und der Umnutzung als Lagerhalle entfernt, es kann unterirdisch jedoch noch zu beseitigende Überreste aus Stahlbetonbau geben.
Die ursprüngliche Dachdeckung des Satteldachs, einschl. der am First aufgesetzten Licht-Haube, wurden im Laufe der Jahre zurückgebaut und der Dachaufbau einschl. einer Trapezblech- deckung erneuert, sowie die gewölbten Lichtkuppeln mit integrierten RWA-Klappen über die Firstlänge ergänzt. Ebenfalls wurden die gemauerten Außenwände mit einer vorgesetzten vertikalen Trapezblechkonstruktion bekleidet.
Abb. 4 – Ansichten Halle im heutigen Zustand
Weiterhin wurde 2011 im Außenbereich das Vordach an der Ostwand der Halle ergänzt. Es wurde aus einer Stahlträgerkonstruktion mit Trapezblechüberdachung errichtet. Die flach gegründeten Stahlstützen haben jeweils einen Anfahrschutz aus Stahlprofilen erhalten.
Abb. 5 – Draufsicht und Schnitt Vordach-Stahl-Konstruktion und
Foto Bestandssituation Vordach
Abb. 6 – Ansicht östliches Vordach, Blick Richtung Süden, ab EBA Bestandsgebäude
Der nördliche Anbau, welcher als Sozialtrakt mit einer Zwischendecke aus Stahlbeton errichtet wurde, wird derzeit nicht mehr genutzt. Der Zugang von der angrenzenden EBA ist verschlossen (sh. Abb. ), ein Betreten ist nur noch von der Altmetallkonverterhalle aus möglich. Der Sozialtrakt ist ebenfalls massiv gemauert, das Flachdach besteht hier aus Trapezblech. Zwischen Hallenbereich und Sozialtrakt ist eine Styrodur-Dämmung im Bodenaufbau verbaut. In der Nord-Fassade des Anbaus sind 4 Fensterelemente verbaut.
Der Sozialtrakt-Anbau wird im Zuge des Abbruch des Maschinenhaus (Geb. 1503) zurückgebaut.
Zum Ausführungszeitpunkt der hier beschriebenen Abbrucharbeiten wird lediglich die Trennwand in Achse der Außenwand der Halle bestehen.
Abb. 5/ 6 – Bestandszeichnungen des Anbaus mit Sozialtrakt, nördlich der Halle.
Eckdaten:
Bestand:
Gebäudeabmessungen (LxBxH)
Außenmaß Halle: ca. 54,0 x 16,0 x 15,8 m (Traufhöhe); Dachneigung: ca. 11°
Außenmaß Anbau Sozialtrakt: ca. 3,5 x 16,0 x 6,8 m (Traufhöhe); Dachneigung: ca. 11°
Außenmaß Vordach: ca. 42,4 x 7,6 x 4,9 m (Traufhöhe); Dachneigung: ca. 2°
Grundfläche:
Halle mit Anbau: 920 qm
Vordach: 322 qm
Bruttorauminhalt Gebäude ohne Vordach: ca. 14.680 cbm.
Neubau Halle:
Gebäudeabmessungen (LxBxH)
Außenmaß Halle: ca. 58,1 x 23,2 x 20,0 m (Traufhöhe); Dachneigung: ca. 5,2°
mit Ausschnitte im Bereich der angrenzenden EBA-Halle von ca. 15,2 x 6,75 m
Grundfläche: ca. 1.244 qm,
Bruttorauminhalt: ca. 25.565 cbm
Beschreibung Vorhaben:
Es ist die Errichtung und Inbetriebnahme einer neuen Brecheranlage für die Matte-Speiß-Trennung im Betrieb der RWN im Werk Nord geplant. Das vorhandene Gebäude erreicht in Breite und Höhe nicht die Anforderungen der geplanten Anlage, daher ist ein Hallen-Neubau mit den erforderlichen Abmessungen entsprechend des Anlagenbaus geplant.
Die vorbeschriebene Altmetallkonverter-Halle, mit nördlichem Anbau und dem östlich angrenzenden Vordach ist daher vollständig abzubrechen, einschl. der vorhandenen Gründung mit Pfahlköpfen.
Die neue Halle besteht aus 2 Teilen, der Hauptteil der Halle - Achse 1 - 6 - umschließt die Brecheranlage; im nördlichen Teil der Halle, in Verlängerung der bestehenden EBA-Halle, wird die Filteranlage mit zugehörigem Ventilator aufgestellt und ein Schaltraum platziert.
Die Brecheranlage mit diversen Förderbändern wird bauseits auf der Bodenplatte der Halle errichtet und über diverse Stahlbühne erschlossen, diese sind nicht Teil dieser Leistungsbeschreibung.
An der Ostseite sind zwei Materialboxen zur Probenahme für das Endmaterial geplant, diese werden als Betonboxen mit zusätzlichen Stahlplatten-Schutz zur direkten Belieferung hinter den Rolltoren entlang der Ostfassade errichtet.
Die Gründung erfolgt ebenfalls über Voll-/ bzw. Teilverdrängungspfähle und die Halle wird auf Streifenfundamenten entlang der Achsen und auf der ca. 30 cm starken Betonplatte errichtet. Im nördlichen Bereich wird die Bodenplatte aufgrund der Lasten ca. 40 cm stark ausgebildet.
Weiterhin wird im Außenbereich der Halle eine Esse errichtet, für die angrenzend zur Halle im Nord-Westen das Fundament mit Tiefgründung hergestellt wird.
Die Konstruktion der neuen Halle entsteht aus Stahlprofilen als Stützen und horizontalen Riegeln mit Aussteifungen aus Windverbänden. Die Dachbinder werden mit Dachverbänden ausgesteift. Im unteren Bereich wird als Anfahrschutz ein ca. 1,30 m hoher Betonsockel ausgebildet. Die Fassade wird aus Stahlkassettenprofilen mit Schallschutzwirkung hergestellt. Die Dachdeckung erfolgt aus Sandwichpaneelen, in der Dachfläche werden RWA-Lichtkuppeln vorgesehen.
An der West- und Ostfassade werden zur Belichtung der Halle im oberen Drittel Lichtbänder eingesetzt. Als Zufahrt mit Radlader und LKW für Materialtransporte werden Rolltore in der Fassade vorgesehen. Diese dienen ebenfalls als Wärmeabzugsflächen.
Die Produktions-Halle wird mit einem Zweiträgerlaufkran ausgestattet der den Hauptteil der Halle bedient, dafür sind entlang der West- und Ostseite die Kranbahnträger auf Konsolen geplant.
Angrenzend an die neue Halle wird ein Schalthaus in Massivbauweise errichtet, für die Aufstellung von Trafos sowie der Brandmeldeanlage. Das Schalthaus wird in Massivbauweise errichtet und mit einem Flachdach und Attika ausgeführt.
Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses ist die Erbringung der in den nachfolgenden Titeln und Positionen beschriebenen Bauleistungen, einschließlich der Demontagearbeiten, zur Umsetzung der erforderlichen Umbauarbeiten.
Zur besseren Einordnung der örtlichen Verhältnisse wird dem AN eine Ortsbegehung, im Rahmen der Angebotsausarbeitung, empfohlen!
Gemäß Vorgaben der Aurubis AG darf die Halle aufgrund bleihaltiger Luft nur mit Atemschutz betreten werden.
Eine Kampfmittelsondierung wird vorab bauseits ausgeführt und dokumentiert an den AN übergeben.
Anlagen zum LV:
Im Auftragsfall können ausführliche Bestandsunterlagen bereit gestellt werden.
Projektbeschreibung
Vorbemerkungen ERDARBEITEN Vorbemerkungen ERDARBEITEN
Der Unternehmer hat sich vor der Abgabe des Angebotes genauestens über die örtlichen Verhältnisse zu informieren.
Eine nachträgliche Forderung infolge mangelhafter Überprüfung der örtlichen Verhältnisse kann nicht berücksichtigt werden.
Die eigentliche Baustelleneinrichtung ist im Einvernehmen mit der Bauleitung, entsprechend den
örtlichen Verhältnissen, durchzuführen.
Mit der Abnahme der Baustelleneinrichtung, Gerüstarbeiten, Verbau-, Ramm- und Einpreßarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten, geht die Gefahr nicht auf den AG über.
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. ä. im Bereich der Baustelle bei den zuständigen Versorgungsträgern zu unterrichten.
Die Abnahme der Baustelleneinrichtung kann beantragt werden nach Fertigstellung der gesamten Leistung.
Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch Augenschein des Grundstücks und bei den zuständigen Behörden über Art und Lage der Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telefon, Wasser) und über Entwässerungsleitungen zu erkundigen.
Die Nutzung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von der Bauleitung genehmigten Umfange erfolgen. Grundlage ist der Baustelleneinrichtungsplan, den der AN bei der Auftragserteilung vorzulegen hat.
Vor Beginn der Erdarbeiten hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich Erhebungen bei den zuständigen Stellen anzustellen über Verkehrs-, Ver- und Entsorgungs-Anlagen im Baustellenbereich.
Die Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Behörde und Stellen sind genau zu beachten und einzuhalten.
Grundsätzlich hat der Auftragnehmer evtl. erforderliche Absteifungen der Baugruben, Rohrgräben, Schächte u. a. ohne besondere Vergütung vorzunehmen.
Auf die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Berufsgenossenschaften wird
ausdrücklich verwiesen.
Erforderliche Absteifungen werden nur vergütet, wenn eine dichte Schalung, Spundwände u.ä. erforderlich werden und nur nach Genehmigung durch die Bauleitung.
Für die Festlegung der Bodenklassen gilt VOB, Teil C, DIN 18 300, Ziffer 2, in der neuesten Fassung.
Zusätzl. techn. Vorschriften Erdarbeiten
Erdarbeiten DIN 18 300; DIN 4124
Für die nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten gelten insbesondere die Bestimmungen des Leistungsbereiches ERDARBEITEN DIN 18 300 und DIN 4124
soweit nachfolgend nicht abweichend davon ausgeschrieben wird und soweit nicht andere DIN-Vorschriften mitbeachtet werden müssen. Die Leistungen der Ziffer 4.1 ff und 4.2 ff gehören
zu den vertraglichen Leistungen.
Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten:
Vor Baubeginn hat der Unternehmer ein Geländeaufmaß kostenlos zu erstellen und von der Bauführung bestätigen zu lassen.Eine zu tief ausgehobene Grubensohle ist kostenlos mit Kies aufzufüllen und in Lagen zu verdichten.Aushub von Findlingen bis 1.25 m im Durchmesser wird nicht besonders vergütet.Als Aufmaßgrundflächen gelten die Rohbau-Ausmaße der Kellerumfassungen mit einem Böschungswinkel- bei Bodenklasse 3 + 4 von 40 Grad
- bei Bodenklasse 5 von 50 Grad
- bei Bodenklasse 6 + 7 von 80 Grad.
Für alle begehbaren Arbeitsräume (z.B. wegen zu isolierender Kelleraußenwandflächen) wird alsZuschlag für den Arbeitsraum nicht mehr 15 cm für die Schalung + 50 cm verrechnet.für alle nicht begehbaren Arbeitsräume nicht mehr als 15 cm für die SchalungZuschläge für Verschalen und Versteifen der Baugrube können nicht gefordert werden. Notwendige Genehmigungen für den Aufbruch von Straßen Gehwegen u.s.w. sind vom AN einzuholen.
Bei Auftreten von Grundwasser (höchsten festgestellten Grundwasserstand angeben) sind vor Weiterführung der Arbeiten mit dem Auftragnehmer besondere Preisvereinbarungen zu treffen.
Umfaßt die Leistung des Auftragnehmers auch den Aushub für Straßen- und Hofflächen, so wird bei einer zeitlichen Trennung der Arbeiten kein besonderer Zuschlag gewährt. Vor Beginn des Baugrubenaushubes ist das Schnurgerüst samt Nivellement, durch die ausführende Baufirma fix und fertig kostenlos zu erstellen. Das Schnurgerüst ist durch das Bauamt oder einen vereidigten Vermessungsingenieur abnehmen zu lassen.
Das Abtragen und Abfahren der gesamten Baukruste nach Beendigung aller Handwerkerarbeiten ist ebenfalls in den Einheitspreisen enthalten, eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Sollte bei den Aushubarbeiten auf prähistorische Funde gestoßen werden, sind die Arbeiten zu unterbrechen und die zuständige Behördenstelle sofort in Kenntnis zu setzen.
In den Positionen Erdarbeiten ist die Gesamtherstellung der Rohplanie nach Baufertigstellung innerhalb des Gesamtgrundstückes inbegriffen.Über vorhandene Leitungen ist bei den zuständigen Ämtern Auskunft einzuholen.Auf der Baustelle darf nur solches Material verbleiben, welches sich für die spätere Wiedereinfüllung eignet. Kies darf ohne Genehmigung von der Baustelle nicht abgefahren werden.
Das Verfüllen der Arbeitsräume, Tankgruben und Leitungsgräben hat so zu erfolgen, dass Schäden jeder Art und spätere Setzungen ausgeschlossen sind, wobei im Bereich von Öltanks, wasserdichten Wänden und der Leitungen selbst nur steinloses Aushubmaterial verdichtet werden darf. Wird dieses Erdmaterial auf der Baustelle nicht angetroffen, so kann erst nach erfolgter Überprüfung und Genehmigung des Architekten die Verfüllung mit geeignetem Material nach bes. Pos. vorgenommen werden. Für aufzufüllende Bereiche in öffentlichen Flächen gilt die Festlegung nach örtlicher Vorschrift. Im übrigen dürfen Verfüllungen erst nach erfolgter Abnahme der Vorleistungen durch den Architekten oder durch die Behörde ausgeführt werden.
Sollte dabei im Hinblick auf zu erwartende Schäden der Einsatz von bestimmten Baumaschinen untersagt werden, so dürfen dem Auftraggeber dadurch keine Mehrkosten entstehen.
Überschüttungen von Bauteilen dürfen nur dann mit Maschineneinsatz durchgeführt werden, wenn keine Beschädigungen an der Isolierung zu erwarten und die Tragfähigkeit überprüft ist. Bei maschinellen Aushubarbeiten dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die den angetroffenen Baugrund in seiner Tragfähigkeit nicht mindern.
Vorbemerkungen ERDARBEITEN
__.__.0010 Oberboden abtragen d: ca. 30 cm, seitlich lagern Oberboden (Mutterboden) nach DIN 18 300, abtragen;
nach Angabe der Bauleitung im Bereich der Baustelle, in Mieten, bis 3,00 m Höhe, seitlich lagern, für Wiederverwendung vor Ort.
Abtragsdicke : bis ca. 30 cm
Entfernung zur Lagerstelle : max. 200 m.
Aufmaß nach entnommenen Flächen.
__.__.0010
Oberboden abtragen d: ca. 30 cm, seitlich lagern
O
1,660.00
m²
__.__.0020 Offene Wasserhaltung Offene Wasserhaltung nach Wahl des AN entsprechend hydraulischen und bautechnischen Erfordernissen herstellen, vorhalten, unterhalten und nach Beendigung der Bauarbeiten abbauen.
Vorhaltung bis max. 6 Wochen.
__.__.0020
Offene Wasserhaltung
O
L
1.00
PSCH
__.__.0030 Baugrubenaushub Bodenplatte, seitlich lagern Boden für Baugruben profilgerecht lösen,
Aushub nach Angabe der Bauleitung im Bereich des Baugeländes lagern.
Aushub ab Oberfläche nach Mutterbodenabtrag.
Sohlentiefe ca. -1,0 bis -2,0 m
Bodenklasse 3 - 4;
gem. Baugrundgutachten siehe Anlage.
__.__.0030
Baugrubenaushub Bodenplatte, seitlich lagern
1,230.00
m³
__.__.0040 Bodenaushub Fundamente, seitlich lagern, inkl. Verdichten u. Planum Boden für Fundamente / Frostriegel lösen und seitlich lagern, und Grobplanum herstellen, in allen Querschnitten und Abmessungen nach den Plänen des Statikers.
Aufmaß und Abrechnung nach den Werkplänen oder den Statikplänen.
Abmessungen Einzelfundamente:
(BxLxT) 2,20 x 1,20 x 0,80 m
Fundamentbalken (BxT): ca. 0,80 x 0,80 m
Sohlentiefe bis ca. -1,20 m.
Bodenklasse 3 - 4;
Einschl. Verdichten der Gründungssohle und Herstellung des Planum für Sauberkeitsschicht der Fundamente.
__.__.0040
Bodenaushub Fundamente, seitlich lagern, inkl. Verdichten u. Planum
1,300.00
m³
__.__.0050 Hindernis, bewehrter Beton, im Boden, abbrechen Hindernisse aus bewehrtem Beton im Boden im Rahmen der Aushubarbeiten abbrechen, aufladen und nach Angaben der Bauleitung auf Aurubis-Gelände verfahren bzw. in bereit- gestellte Container verladen.
Einschließlich der hierfür erforderlichen Maschinen u. Bedienpersonal.
Einzelgröße Hindernis : über 1 m³
__.__.0050
Hindernis, bewehrter Beton, im Boden, abbrechen
W
16.00
h
__.__.0060 Hindernis, unbewehrter Beton, im Boden, abbrechen Hindernisse aus unbewehrtem Beton im Bodenim Rahmen der Aushubarbeiten abbrechen, aufladen und nach Angaben der Bauleitung auf Aurubis-Gelände verfahren bzw. in bereit- gestellte Container verladen.
Einschließlich der hierfür erforderlichen Maschinen u. Bedienpersonal.
Einzelgröße Hindernis : über 1 m³
__.__.0060
Hindernis, unbewehrter Beton, im Boden, abbrechen
W
16.00
h
__.__.0070 Planum herstellen Baugrubensohle nach dem Aushub planieren und Auflockerungen mit mittelschweren Geräten verdichten.
Ausführung unmittelbar vor dem Einbringen der Kies-/Schottertragschicht als planebene Fläche,
zulässige Abweichung von der Sollhöhe höchstens +/- 2 cm auf eine Länge von 5,0 m.
Überschüssiges Material ist analog Baugrubenaushub auf der Baustelle zu lagern.
__.__.0070
Planum herstellen
1,410.00
m²
__.__.0080 Baugrubenaushub für Schacht T=2,665 m, verfüllen, verdichten Boden der Baugrube für Schächte profilgerecht ausheben ab Geländeoberfläche, Ausführung mit geböschten Wänden, Aushub soweit zum Verfüllen geeignet seitlich lagern, nach Verlegen der Leitung oberhalb der Leitungszone einbauen und verdichten, unbrauchbaren Boden von der Baustelle entfernen. Fehlenden Boden zur Verfüllung liefern (wird gesondert vergütet).
Aushubtiefe bis 2,70 m. Aushubgrundfläche über 3 bis 4 m2,
Bodenklasse 3 - 4; gem. Baugrundgutachten siehe Anlage.
Aushub für Gär-/ Sickersaftbehälter.
__.__.0080
Baugrubenaushub für Schacht T=2,665 m, verfüllen, verdichten
1.00
St
__.__.0090 Rohrgrabenaushub, einschl. Verfüllen, verdichten Bodenaushub einschl. Verfüllen, nach DIN 18 300, Boden profilgerecht ausheben, ab Geländeoberfläche.
Bei Bedarf sind die Seitenwände abzuböschen. Bodengutachten ist zu beachten.
In die Grabensohle steinfreien Sand einbringen und tragfähig verdichten, nach Verlegen der Rohre mit steinfreiem Sand überdecken und mit vorhandenem Boden verfüllen und verdichten nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben, überschüssigen Boden wird Eigentum AN und ist zur freien Verwendung abzufahren.
__.__.0090
Rohrgrabenaushub, einschl. Verfüllen, verdichten
640.00
m³
__.__.0100 Grabenaushub Bkl.3-4 Handaushub als Zuschlag Zuschlag zu Grabenaushub wie vor, jedoch als Handaushub aufgrund örtlicher Gegebenheiten Bestandssituation.
__.__.0100
Grabenaushub Bkl.3-4 Handaushub als Zuschlag
O
200.00
m³
__.__.0110 Böschungssicherung mit Folie Baugrubenböschungen vor Erosion und Tagwasser schützen.
Material: Gittergewebefolie mit Ösen.
Einzukalkulieren ist eine windsichere Verwahrung mit Erdnägeln an der Böschungsober- und -unterseite. Nach Abschluss der Fundamentierung ist die Folie zu entfernen und abzufahren, sie bleibt Eigentum des AN.
__.__.0110
Böschungssicherung mit Folie
W
1,050.00
m²
__.__.0120 Filtervlies unter Verfüllung, >200 g/m² Geotextil Vlies GRK III 150 gr./m² unter Splittschicht verlegen, nach Anforderung des Geologen.
Liefern und Einbau von Geotextil Filtervlies zwischen anstehenden Boden und grobkörniger Verfüllung des Bauwerks, Flächengewicht Filtervlies ³200 g/m², für einen filterfesten Übergang.
__.__.0120
Filtervlies unter Verfüllung, >200 g/m²
O
450.00
m²
__.__.0130 Auffüllung Kies- oder Schotterstragschicht als Tragsschicht 30 cm, seitl. gelagertes Material Auffüllung KTS oder STS (0/45) gemäß ZTV SoB-Stb,
Material gemäß Baugrunduntersuchung (Aufschotterung) liefern und unter Sauberkeitsschicht der Bodenplatten einbauen, einschl. sorgfältiger Verdichtung und fertigem Niveau für die Bodenplatte Vorgaben aus Bodengutachten sind zu beachten.
Schichtdicke ca. 30 cm in verdichtetem Zustand, als planebene Fläche, mit höchstens +/- 2 cm Höhendifferenz auf einer Länge von 5,0 m.
Geforderte Verdichtung über Nachweise DPr = 100% an der Oberfläche ist in einzukalkulieren.
__.__.0130
Auffüllung Kies- oder Schotterstragschicht als Tragsschicht 30 cm, seitl. gelagertes Material
1,750.00
m²
__.__.0140 Hinterfüllung Arbeitsräume Hinterfüllung der Baugrube, Schächte und Arbeitsräume, Geländeauffüllungen mit Lagermaterial.
Verfüllen und Anschütten mit seitlich lagerndem Aushubmaterial, profilgerecht einbauen und lagenweise verdichten, Verdichtungsgrad DPr mind. 100 %.
Einschl . Laden des Aushubs und erforderliche Transporte.
Geforderte Verdichtung über Nachweis Ev2 > = 45 MN/m² an der Oberfläche ist einzukalkulieren.
Aufmaß nach verdrängtem Volumen.
Einbauhöhe: bis ca. 2,50 m.
__.__.0140
Hinterfüllung Arbeitsräume
1,080.00
m³
__.__.0150 0/45 mm, RC-Schüttmaterial einbauen Liefern, Einbauen, Verdichten von unbelastetem und güteüberwachtem (Prüfzeugnis) Recycling-Schüttmaterial in Baugruben: Arbeitsräume, Gräben, usw.
Körnung: 0/45 mm
Aufmaß und Abrechnung nach verdrängtem Volumen.
__.__.0150
0/45 mm, RC-Schüttmaterial einbauen
O
1,080.00
m³
__.__.0160 Grubenkies setzungsempf. Bereiche Verfüllung mit Grubenkies in setzungsempfindlichen Bereichen.
Lagenweiser Einbau und sorgfältiger Verdichtung.
Aufmaß und Abrechnung nach verfülltem Volumen.
__.__.0160
Grubenkies setzungsempf. Bereiche
W
630.00
m³
__.__.0170 Suchschlitz Leitungsortung von Hand Suchschlitz zur Feststellung der Lage von Kabeln, Leitungen und dgl. nach Angabe des AG bzw. nach Spartenplänen in Handschachtung herstellen.
Aushubmaterial seitlich lagern und nach Markierung, Einmessen und Dokumentation der Stellen, nach Abnahme/ Besichtigung durch örtliche Bauüberwachung wieder einbauen und verdichten.
Bodenklasse : gem. Baugrundgutachten (Bodenklasse 3 - 4),
Tiefe : bis 2,0 m
__.__.0170
Suchschlitz Leitungsortung von Hand
W
10.00
m³
__.__.0180 Leitungsrückbau, bis 1,50 m Graben für Rückbau vorhandener Rohrleitungen ausheben und Material bei Eignung für den späteren Wiedereinbau außerhalb des Rohrgrabens im Baustellenbereich lagern.
Rohrleitung DN 160PE fachgerecht entsorgen.
Grabenbreite : bis 1,50
Förderweg : max. 100 m
Bodenklasse : 3 - 4
Rohrgrabentiefe : bis 1,50 m
__.__.0180
Leitungsrückbau, bis 1,50 m
O
50.00
m
DIN 18 306 ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN DIN 18 306 ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN
Zusätzliche technische Vorschriften
ABWASSERKANALARBEITEN - DIN 18306 + 18308
Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten:
Die Kanalisation ist an das öffentliche Kanalsystem (Misch- oder Trennsystem) anzuschließen. Die Grundleitungen sind in den Rohrgräben, deren Sohle vorher abzurütteln ist, in allseitigem Sandbett (Leitungszone) zu liefern und zu verlegen.
In den Preisen für die Abwasserleitungen sind alle erforderlichen Paß-, Übergangs-, Formstücke und Bögen enthalten.
Die Leitungen und Anschlüsse dürfen erst nach Aufmaß und Kontrolle durch die Bauleitung vom Unternehmer eingedeckt werden. Die Leitungen sind bis zum Zeitpunkt des Anschlusses an die Falleitungen und an den Abwasserkanal durch Verschlußdeckel gegen Verstopfen zu sichern und daraufhin laufend zu kontrollieren.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme hat der Hersteller des Kanalsystems sämtliche Grundleitungen von einer Spezialfirma unter Aufsicht, unter Druck, kostenlos durchspülen und reinigen zu lassen. Die Beendigung des Spülens ist der Bauführung schriftlich mitzuteilen, ebenfalls die einwandfreie Funktion des Kanalsystems.
Das Entwässerungssystem ist einzumessen. Bestandspläne in 2-facher Fertigung, farbig angelegt, sind dem Auftraggeber zu liefern. Die Leitungstrasse, bzw. der Kanal ist entsprechend der DIN zu kennzeichnen.
Leitungen jeder Art sind so zu verlegen, daß durch Setzungen des Bauwerks keinerlei Schäden entstehen können. Grundleitungen dürfen bei Fundamentdurchführung nicht kraftschlüssig einbetoniert werden.
Leitungsdurchführungen im wasserdicht herzustellenden Bereich sind entsprechend abzudichten. Bei Druckwasser wird die Abdichtung der Rohreinführungen in den Umfassungswänden nach besonderer Position vergütet.
Aufgrabungen in öffentlichen Flächen sind rechtzeitig anzuzeigen und die Genehmigung hierzu hat der Unternehmer einzuholen, wobei alle Auflagen in diesem Zusammenhang zu erfüllen sind. Alle Kosten, soweit sie nicht besonders aufgeführt sind, gelten mit den Einheitspreisen als abgegolten.
Für die nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten gelten insbesondere die Bestimmungen des ausgeschrieben wird und soweit nicht andere DIN- Vorschriften mitbeachtet werden müssen.
Die Leistungen der Ziffer 4.1 ff und 4.2 ff gehören zu den vertraglichen Leistungen.
Hinweis zu Aufmaß und Abrechnung:
Die Rohrleitungen werden abgerechnet ohne Zulage für Bögen, Abzweige, Endstücke, Verschlußdeckel, Reduzierstücke usw. soweit diese nicht gesondert ausgeschrieben sind. Die Endstücke sind durch Verschlussdeckel zu schützen.
Die Leitungen sind vor der Verfüllung abzunehmen. Die Abnahme beantragt der AN.
Soweit Rohre eingesandet werden müssen, ist diese Leistung mit dem Einheitspreis abgegolten.
DIN 18 306 ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN
__.__.0190 KG 2000 PP-Rohr DN150, liefern, verlegen, inkl. Bettung Liefern und einbauen von KG-Rohren für Abwasserleitungen/ -Kanal (Regen- u. Schmutzwasser) aus Polypropylen-Rohren DIN EN 1852. mit Doppelsteckmuffe und formschlüssig fixierten Dichtungen aus EPDM nach DIN EN 681-1,
DN 150. Regelbaulänge 5 m.
Verlegung in vorhandenem Graben.
Die Rohrleitungen sind unter Beachtung der DIN EN 1610 und der Herstellerverlegeanleitung, in frostfreier Tiefe, bis ca. 1,50 m u. GOK, im Graben auf geeignetem Verfüllmaterial für Bettungsschichten, Seitenverfüllung und Abdeckung nach DIN EN 1610 oder gemäß Herstellerangabe, im Gefälle zu verlegen.
Rohrgräben in gesonderter Position.
__.__.0190
KG 2000 PP-Rohr DN150, liefern, verlegen, inkl. Bettung
230.00
m
__.__.0200 Zulage für Bogen DN150 PP, 15-87 Grad Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von Bögen. Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung. Nachgewiesene Ringsteifigkeit mindestens 16 kN/m².
Abwinklung: 15 - 88°.
Bogen mit Steckmuffen und Dichtungen, als Zulage für Rohrleitungen DIN EN 1610 aus PP-Rohr DIN EN 1852.Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
DN 150. Bögen mit 15 - 87 Grad.
__.__.0200
Zulage für Bogen DN150 PP, 15-87 Grad
10.00
St
__.__.0210 Zulage für Abzweig DN150 Form- und Verbindungsstücke, DN150, Abzweig, als Zulage für Anschlussleitung liefern und einbauen, für Abzweige aller Winkelgrade, mit Steckmuffen und Dichtungen, als Zulage für Rohrleitungen Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
__.__.0210
Zulage für Abzweig DN150
2.00
St
__.__.0220 Überschiebmuffe DN 150 als Zulage KG2000 Überschiebmuffe mit Dichtungen, als Zulage für
Abwassekanal/ -leitungen DIN EN 1610 aus PP-Rohr DIN
EN 1852. DN 150.
__.__.0220
Überschiebmuffe DN 150 als Zulage KG2000
2.00
St
__.__.0230 Kabelschutzrohr PE-HD DN 50 Nenn- Außendurchmesser 50 mm, liefern und in vorhandenen Graben einbauen, einschließlich einsanden.
__.__.0230
Kabelschutzrohr PE-HD DN 50
100.00
m
__.__.0240 Anschlussleitung DN 150 an Schacht / Kanal anschließen Anschlussleitung an Abwasserkanal bzw. Schacht anschließen, Anschluss dichten. Leistung einschl. Herstellen notwendiger Schnitte, 2 Passstücke zu bis je 1m, 4 Bögen sowie Verbindungsmuffen Schacht aus Betonfertigteilen, Anschlussöffnung vorhanden.
__.__.0240
Anschlussleitung DN 150 an Schacht / Kanal anschließen
4.00
St
__.__.0250 Kontrollschacht, Beton, D=100 cm, H=2,0 m Kontrollschacht auf vorhandener Baugrubensohle, Ausführung als Fertigteilschacht, d = 100 cm mit offener Wasserrinne als Halbschale, bestehend aus:
Grundmodul mit 2 Anschlußstücken, Konus, und befahrbarem (Klasse B 125),
und den erforderlichen Schacht- und Ausgleichsringen,
Deckel, einschließlich erforderlicher Steigeisen.
Liefern und Einbauen einschl. aller Anschlüsse der Rohrleitungen.
Schachthöhe: 2,0 m
__.__.0250
Kontrollschacht, Beton, D=100 cm, H=2,0 m
1.00
St
__.__.0260 Zulage Schachtverlängerung Zulage zur Pos. Kontrollschacht für die Ausführung tiefere Schächte.
Abrechnung je m zusätzliche Schachttiefe.
__.__.0260
Zulage Schachtverlängerung
O
1.00
m
Hinweistext Für den Neubau von Straßen in Asphaltbauweise gilt die „Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSt012).
Für die Dimensionierung des Asphaltoberbaus ist die Belastungsklasse ≥ 3,2 zu berücksichtigen.
Bauausführung/ Bauüberwachung und Qualitätssicherung erfolgen auf Basis der ZTV-Asphalt.
Für die Herstellung des Neubaus wird die Außenbefestigung im Bereich der Altmetallkonverterhalle und Vordach aufgebrochen und entfernt.
Nach Herstellung der neuen Halle ist die Straße/ Fahrweg entsprechend des Bestands zu ergänzen und gem. der Werknorm nd Vorgaben des AG wiederherzustellen.
Hinweistext
__.__.0270 Asphalttragschicht, d=12 cm Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut AC 22 T S herstellen.
Anlieferung des Asphaltmischguts in thermoisolierten Trabnsportbehältern.
In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk32.
Einbaudicke = 12 cm
Bindemittel = 50/70.
__.__.0270
Asphalttragschicht, d=12 cm
300.00
m²
__.__.0280 Asphaltbinderschicht, d=6,5 cm Asphaltbinderschicht aus Asphaltbinder AC 16 B S herstellen.
Anlieferung des Asphaltmischguts in thermoisolierten Trabnsportbehältern.
In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk32.
Einbaudicke = 6,5 cm
Bindemittel = 25/55-55 A.
Grobe Gesteinskörnung = Kategorie C 100/0.
Grobe Gesteinskörnung = Kategorie SZ 18.
__.__.0280
Asphaltbinderschicht, d=6,5 cm
300.00
m²
__.__.0290 Asphaltdeckschicht, d=3,5 cm Asphaltdeckschicht aus Splittmastixasphalt SMA 8 S herstellen.
Anlieferung des Asphaltmischguts in thermoisolierten Trabnsportbehältern.
In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk32.
Einbaudicke = 3,5 cm
Bindemittel = 25/55-55 A.
Grobe Gesteinskörnung = Kategorie C 100/0.
__.__.0290
Asphaltdeckschicht, d=3,5 cm
300.00
m²