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Anlagenverzeichnis Anlagen
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Schnitt Zuleitung hydraulische Sicherung
Anlage 3 Fotodokumentation
Anlage 4 Abfalltechnische Untersuchung Rohrleitungstrasse vom 29.09.2022
Anlage 5 Analytik GWM 9 vom 28.07.2022
Anlage 6 Ausbau Bohrprofil GWM 9
Anlage 7 Verfahrensskizze
Analge 8 Anweisungen der Leitungsträger
Anlage 9 Georadarbericht zur Kampfmittelerkundung vom 23.03.2023
Anlage 10 Wasserrechtliche Erlaubnis Sanierungsplan
Anlage 11 Beispiel Betriebstagebuch
Anlage 12 Verbindlichkeitserklärung vom 15.06.2023
Anlage 13 Aufbruchgenehmigung nach §16 Abs. 3 StrG-BW vom 02.05.2023 und Bestätigung der Verlängerung der Ausführungsfrist vom 23.10.2024
Anlage 14 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vom 02.08.2023
Anlagenverzeichnis
Baubeschreibung 1. Allg. Beschr. ATV DIN 18299 Baubeschreibung
Allgemeine Beschreibung der Maßnahmen
Die Stadt Karlsruhe, vertreten durch das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, plant am Altstandort "Ehemalige Farbenfabrik Karlsruhe-Rüppurr" eine Anlage zur hydraulischen Sicherung im Abstrombereich des Schadensschwerpunktes zu installieren.
Die geplante Aufstellfläche der Wasserreinigungsanlage inkl. geplanter Zu- und Ablaufleitung sowie der Förder- und des Versickerungsbrunnen ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Die Aufbereitungsanlage wird auf einen Durchsatz von 2 x 3 l/s = 6 l/s (21,6 m³/h) ausgelegt und besteht aus den folgenden wesentlichen Anlagenteilen:
Förderpumpen in 2 Sanierungsbrunnen Zuleitungen Vorlagebehälter zwei Beutelfilter parallelgeschaltet (druckgesteuerte Umschaltung) 2 schwachbasische Ionenaustauscher in Reihe geschaltet (Arbeitsfilter) 1 schwachbasischer Ionenaustauscher als Wechselfilter 1 starkbasischer Ionenaustauscher (Sicherheitsfilter) Ableitung 1 Versickerungsbrunnen Anlagensteuerung Das Grundwasser wird aus den Brunnen GWM 9 (Bestand) und GWM 11 über jeweils eine eigene Zuleitung zum Vorlagebehälter geführt. Eine Zwischenpumpe fördert das Mischwasser aus dem Vorlagebehälter über Beutelfilter und Ionenaustauscher bis zum Infiltrationsbrunnen GWM 12 (s. hierzu auch die Verfahrensskizze in Anlage 7).
Basierend auf den Ergebnissen der im Jahr 2016 durchgeführten Pumpversuche an der bestehenden Messstelle GWM 9 sowie der im Jahr 2013 durchgeführten Pumpversuche an der Messstelle GWM 1 wird mit einer Zulaufkonzentration in der Aufbereitungsanlage von 500 bis 1.200 µg/l CN ges und 25 bis 100 µg/l CN l.freis. zu Sanierungsbeginn gerechnet (Vgl. hierzu auch Analytik GWM 9 in Anlage 5, bezüglich weiterer Inhaltsstoffe).
Die Abreinigung erfolgt auf mind. £ 50 µg/l (CN ges ) bzw. £ 10 µg/l (CN l.freis. ).
Umfang der geplanten Maßnahme
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Anlieferung, Montage, Miete, Wartung und den Betrieb einer Wasserreinigungsanlage zur hydraulischen Sicherung. Miete, Wartung und Betrieb der Anlage werden zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren ausgeschrieben.
Mit eingeschlossen ist die Leistung zur Verlegung der erforderlichen Zu- und Ablaufleitungen und die Erstellung von Streifenfundamenten zur Aufstellung der Anlagentechnik sowie die Herstellung des notwendigen Stromanschlusses.
Ebenfalls mit ausgeschrieben wird die Leistung zur Erstellung des Förderbrunnens GWM 11 und des Infiltrationsbrunnens GWM 12 sowie die Ausrüstung der Förderbrunnen GWM 9 und GWM 11 und des Versickerungsbrunnens GWM 12 mit jeweils einer Brunnenstube.
Des Weiteren soll im Zuge der Maßnahme der an die Gebrüder-Grimm-Straße anschließende Wirtschaftsweg entsiegelt werden.
Folgende Abbildung zeigt den zu entsiegelnden Abschnitt des Wirtschaftsweges.
Quelle: © OpenStreetMap
Zur besonderen Beachtung:
Die Vorgaben der wasserrechtlichen Erlaubnis, Anlage 10, sind einzuhalten.
Die Teilnahme eines Bauleiters des AN an wöchentlichen Baubesprechungen ist Pflicht.
Die Arbeiten werden von der Fachbauüberwachung des AG begleitet und dokumentiert.
Der AN ist verpflichtet, auf seine Kosten die Baustelle, wie auch die Zufahrt, in einem sauberen Zustand zu halten. Die durch seine Arbeiten entstehenden Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Der AN hat seine Arbeitsverfahren so zu wählen, dass an das Baufeld angrenzende Gebäude, Straßen, Randsteine, Leitungen usw. nicht verschoben oder beschädigt werden.
Die Koordinierung und Beschaffung von Anträgen und Genehmigungen usw. sind vom AN eigenverantwortlich und rechtzeitig vorzunehmen. Die Kosten sind in die entsprechenden Angebotspreise einzukalkulieren.
Bei der Entsorgung von Aushubmaterial, welches bei der Herstellung der Leitungsgräben anfällt, ist vorgesehen, das Material auf der Baustelle zu beproben, um dann anhand der Analysen das Material abfallrechtlich einzustufen und den fachgerechten Entsorgungs- bzw. Verwertungsweg zu bestimmen.
Das Material kann z.B. in Containern für die Beprobung bereitgestellt werden oder es werden Haufwerke zur Beprobung gebildet. Der entsprechende Aufwand zur Bereitstellung des Materials zur Beprobung sowie der Zeitbedarf von Probennahme (bauseits) bis zum Vorliegen der Deklaration hat der AN bei seinem Bauablauf zu berücksichtigen und in die entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren. Es ist mit 15 Arbeitstagen (Mo. - Fr.) zwischen Probennahme und Vorliegen der Analysenergebnisse zu kalkulieren. Die Abfuhr kann erst nach Genehmigung/Freigabe der gewählten Ensorgungseinrichtung erfolgen.
Das Gelände ist vom AN nach Abschluss der Arbeiten frei von Abfällen und überschüssigem Aushubmaterial zu übergeben. Notwendige Aufwendungen zum Entfernen von Abfällen und überschüssigem Aushubmaterial auf dem Gelände sind einzukalkulieren. Dies schließt auch die vom AN genutzte Fläche zur Bereitstellung des Aushubmaterials für die Probennahme auf der Baustelle mit ein. Sämtliche in Anspruch genommenen Grünflächen sind nach Abschluss der Arbeiten fachgerecht wieder herzustellen.
Die Beweissicherung (visuelle Begehung mit Fotodokumentation) der betroffenen Straßen-/Wegeabschnitte, Grünanlagen und weiteren von der Baumaßnahme betroffenen Bauwerken wird vor dem Beginn und im Nachgang an die Baumaßnahme durch den AG bzw. dessen örtlichen Bauüberwachung durchgeführt. Eine Teilnahme des AN ist nach Terminabstimmung möglich.
1. Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - ATV DIN 18299
1.1 Angaben zur Baustelle
1.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei Ihrer Benutzung
Die Förderbrunnen zur hydraulischen Sicherung befinden sich an der Gebrüder-Grimm-Straße auf Höhe der Stadtgärtnerei. Der Aufstellort der Wasserreinigungsanlage befindet sich auf dem Gelände der Stadtgärtnerei, einer mit Zaun und Hecke umfriedeten Lagerfläche. Der Zugang ist mittels Tor verschlossen.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt ausschließlich über die Gebrüder-Grimm-Straße.
Die Ablaufleitung zum Infiltrationsbrunnen wird im Bereich eines Wirtschaftsweges verlaufen, welcher in Verlängerung der Gebrüder-Grimm-Straße verläuft.
Die maximale Zufahrtsbreite zur Stellfläche der Wasserreinigungsanlage beträgt 3,10 m (Torbreite). Die Breite des Wirtschaftsweges beträgt 2,0 bis 2,50 m.
Die Lage der Brunnen und der Aufstellfläche der Wasserreinigungsanlage kann der Anlage 1 entnommen werden.
Die Bieter können die Örtlichkeiten eigenständig besichtigen. Die Leitungstrassen und Standorte der Brunnen sind frei zugänglich. Die spätere Aufstellfläche ist nicht direkt zugänglich, sondern nur durch das vorhandene Tor einsehbar.
1.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen
Gefahrenbereiche sind abzusperren und gegen Betreten durch Unbefugte zu sichern. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenosschenschaft sind einzuhalten. Die Arbeiten finden in einem Wohngebiet statt. Vermeidbare Geräusche sind zu verhindern (s. auch § 22 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)). Es dürfen nur geräuschgedämpfte Baumaschinen nach den allg. Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm eingesetzt werden. Die Bestimmungen der 32. BImSchV sind einzuhalten. Die Arbeiten sind zu den üblichen Arbeitszeiten montags bis freitags 07:00 - 17:00 Uhr durchzuführen. Dies gilt auch für An- und Abfahrten von LKW´s und Baumaschinen von und zur Baustelle. Aufgrund von erhöhten Anlieferungen der angrenzenden Stadtgärtnerei sind sämtliche Arbeiten
außerhalb der Monate Mai, Oktober und November durchzuführen. Der genaue Zeitpunkt und Dauer der Arbeiten sind frühzeitig mit der Stadtgärtnerei abzustimmen. Staubminimierungsmaßnahmen sind zu ergreifen. Auftretender Staub ist durch Sprühen von Wasser zu binden.
1.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse
Die genaue Lage kann den Plänen der Anlage 1 entnommen werden.
1.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Das Baufeld ist über die Gebrüder-Grimm-Straße zu erreichen. Siehe Plan in Anlage 1. Das Baufeld ist weitestgehend befestigt. Der Wirtschaftsweg, in welchem die zu verlegende Ablaufleitung zum Infiltrationsbrunnen verlaufen wird, ist nur teilweise befestigt. Die Stellfläche der Wasserreinigungsanlage ist derzeit gepflastert. Hier sind Streifenfundamente für die Container der Wasserreinigungsanlage herzustellen.
1.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Eine der beiden Zufahrten zur Stadtgärtnerei sowie die Zufahrt zum Garagenhof am Ende der Gebrüder-Grimm-Straße ist zu jeder Zeit freizuhalten, s. nachfolgende Skizze.
1.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen
Keine
1.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Herstellung eines Stromanschlusses, welcher für den Betrieb der Wasserreinigungsanlage benötigt wird. Die Verbrauchskosten (Strom) für den späteren Betrieb der Anlagentechnik übernimmt der AG.
Wird ein Wasseranschluss benötigt (für die Bauarbeiten oder auch für den späteren Betrieb) kann dieser in Abstimmung mit der benachbarten Stadtgärtnerei hergestellt werden. Der Aufwand für Wasser und Wasseranschluss sowie die Kosten für Stromanschluss und Strom für die Dauer der Bauarbeiten sind durch den AN einzukalkulieren.
1.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume
Das Baufeld steht dem AN während der Bauausführung nicht zur alleinigen Verfügung. Eine der beiden Zufahrten zum Gelände der Stadtgärtnerei sowie die Zufahrt zum Garagenhof ist zu jeder Zeit zu gewährleisten (s. Punkt 1.1.5).
Flächen für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerung sind eigenverantwortlich auf den ausgewiesenen Flächen einzurichten (siehe Punkt 1.2.1).
Diese Leistungen sind in die entprechenden LV-Positionen der Baustelleneinrichtung (Abschnitt 1) einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer ist für die Sicherung seines auf der Baustelle gelagerten Materials selbst verantwortlich.
1.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
Siehe Abfalltechnische Untersuchung Rohrleitungstrasse vom 29.09.2022 (Anlage 4).
1.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen
Auf dem Baufeld ist lediglich mit niederschlagsbedingtem Oberflächenwasser zu rechnen.
Das Grundwasser steht bei einem Flurabstand von 3,0 bis 5,0 m an.
1.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Für die Arbeiten an bzw. mit Schadstoffen, insbesondere cyanidhaltigen Produkten, sind die Vorgaben der einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe einzuhalten.
Die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Technischen Regeln für Gefahrstoffe sowie die GefStoffV und das KrWG sind bei den Arbeiten und bei der Entsorgung zu beachten.
Die Vorgaben der wasserrechtlichen Erlaubnis, Anlage 10, sind einzuhalten.
Ebenso sind die Vorgaben der Verbindlichkeitserkärung, Anlage 13, einzuhalten.
Insbesondere wird auf die Punkte 4 bis 6 der Nebenbestimmungen hingewiesen:
4. Im Bereich der Bohrungen dürfen keine umweltgefährdenden Stoffe gelagert werden.
5. Im Falle eines eingetretenen Schadensereignisses mit wassergefährdenden Stoffen sind sofort Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr zu ergreifen. Die Feuerwehrleitstelle bei der Branddirektion der Stadt Karlsruhe (Telefon 0721/133-3750), der Notruf 112 oder die örtliche Polizeidienststelle sind umgehend zu verständigen. Außerdem ist die Stadt Karlsruhe - Umwelt- und Arbeitsschutz - (Telefon 0721/133-3101) zu informieren.
6. Entsprechende Ausrüstung zur Aufnahme von wassergefährdenden Stoffen (Ölbindemittel, Auffanggefäße u.ä.) ist vorzuhalten.
Weiterhin wird auf die Nebenbestimmungen des Gartenbauamts hingewiesen:
Die Grünfläche im Nahbereich der Bäume (Radius 2,50m) ist von Beanspruchungen, Ablagerungen, Abgrabungen u.ä. freizuhalten. Sofern dies gewährleistet ist, kann auf weitere Schutzmaßnahmen verzichtet werden. Die Grünfläche ist nach Abschluss der Arbeiten fachgerecht wiederherzustellen.
1.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall
Der Auftraggeber ist Abfallerzeuger. Die Abfallerzeugernummer wird nach Auftragsvergabe mitgeteilt. Er wird den Auftragnehmer bevollmächtigen, die notwendigen Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsorgung, insbesondere auch für die gefährlichen Abfälle, mit den zuständigen Stellen in seinem Namen durchzuführen. Die Bevollmächtigung hat der AN direkt beim AG einzuholen (Ergänzendes Formblatt zur Verfahrensbevollmächtigung und Beauftragung, nach Auftragsvergabe).
1.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen
Der gesamte Standort der Sanierungsmaßnahme liegt im Wasserschutzgebiet "WW Durlacher Wald" der Stadt Karlsruhe (WSG-Nr. 212.015), Schutzzone III B. Die Entfernung zur Schutzzone II beträgt rund 1.500 m. Weiterhin liegt der Standort im Landschaftsschutzgebiet Nr. 2.12.023 Oberwald-Rißnert. In seinem östlichen Abschnitt grenzt der Standort an das FFH-Gebiet Nr. 7016-343 Oberwald und Alb an (Waldfläche). Die Schutzgebiete sind dem Lageplan Anlage 1 zu entnehmen.
1.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
Kabel / Leitungen im Untergrund sowie alle bestehenden Bäume sind zu schützen. Für Arbeiten im Grünstreifen an der Gebrüder-Grimm-Straße sind erforderliche Geräte und Maschinen ausschließlich von der Gebrüder-Grimm-Straße aus einzusetzen. Ein Befahren des Grünstreifens ist zu vermeiden. Zum Schutz der neu gepflanzten Bäume entlang des Wirtschaftsweges (neben der geplanten Lagerfläche) ist ein Bauzaun um die Bäume zu stellen.
Generell ist um alle bestehenden Bäume eine Schutzfläche im Radius von 2,5 m um den Stamm einzuhalten. Diese ist von jeglichen Beanspruchungen, Ablagerungen, Abgrabungen u.ä. freizuhalten. Nach Abschluss der Arbeiten sind sämtliche Grünflächen fachgerecht wiederherzustellen.
Die von den Stadtwerken Karlsruhe (SW) und dem Tiefbauamt Karlsruhe (TBA) vorgeschriebenen (lichten) Schutzabstände sind einzuhalten:
Sparte Parallelverlegung [m] Kreuzung [m]
oberhalb / unterhalb
Abwasser (TBA) 1,0 0,3 / 0,8 Der lichte Abstand zu den
Schächten der Abwasser- und
Regenwasserkanäle muss
mindestens 1,0 m betragen.
Die Kabelschutzanweisung der
jeweiligen Betreiber, siehe
Anlage 8, sind zu beachten.
1.1.15 Art und Umfang der
Regelung und Sicherung des
öffentlichen Verkehrs
Die geplante Verlegung der
Zulaufleitungen verläuft im
Bereich der
Gebrüder-Grimm-Straße und
somit im öffentlichen
Verkehrsraum. Weiterhin
finden die Bohrarbeiten für
die Erstellung des Brunnens
GWM 11 im Grünstreifen
entlang der
Gebrüder-Grimm-Straße statt,
was zu einer Beeinträchtigung
des Verkehrs in der
Gebrüder-Grimm-Straße führt.
Eine der beiden Zufahrten zur
Stadtgärtnerei sowie die
Zufahrt zum Garagenhof sind
zu jedem Zeitpunkt
freizuhalten. Die Verlegung
der Ablaufleitung findet im
Wesentlichen im Bereich des
Wirtschaftsweges statt,
welcher für
landwirtschaftlichen Verkehr
sowie von Radfahrern und
Fußgängern genutzt wird.
Weiterhin ist die Benutzung
des Wirtschaftsweg teilweise
und während der
Flächenentsiegelung und
Rohrverlegung sowie während
der Bohrarbeiten für den
Brunnen GWM 12 vollständig
eingeschränkt.
Eine entsprechende
verkehrsrechtliche Anordnung
ist einzuholen.
1.1.16 Im Bereich der
Baustelle vorhandene Anlagen,
insbesondere Abwasser- und
Versorgungsleitungen
Siehe Lageplan Anlage 1.
Des Weiteren ist die
Leitungserkundigungspflicht
gem. Aufbruchgenehmigung,
Anlage 13, zu beachten:
"[...] [Das] beauftragte
Unternehmen [hat] sich
maximal 8 Arbeitstage vor
Baubeginn bei den nachfolgend
aufgeführten Ver- und
Entsorgungsträgern über das
Vorhandensein von Ver- und
Entsorgungsleitungen sowie
deren Lage und Verlauf [zu
erkundigen] [...] und ihm
[müssen] die entsprechenden
aktuellen Planunterlagen
vorliegen.
a) Tiefbauamt
Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe
1. Stadtentwässerung:
Öffentliche
Entwässerungskanäle Tel.
0721/133-7425
(kanalkataster@tba.karlsruhe.d
e)
Private
Hausentwässerungskanäle Tel.
0721/133-7453
(hausentwaesserung@tba.karlsru
he.de)
2. Koordinierung:
Privatleitungskataster Tel.
0721/133-6607
(privatleitungskataster@tba.ka
rlsruhe.de)
b) Stadtwerke Karlsruhe
Netzservice GmbH Tel.
0721/599-4818
Daxlander Str. 72, 76185
Karlsruhe Fax.0721/599-4819
(leitungsauskunft@netzservice-
swka.de)
Planauskunft: Gas/Wasser,
Fernwärme
Netzdokumentation:
Strom/Straßenbeleuchtung/Verke
hrskabel
c) Liegenschaftsamt Tel.
0721/133-6254
Sicherung von Vermessungs-
und/oder Grenzzeichen
d) Deutsche Telekom Technik
GmbH
Postfach 10 01 64, 76231
Karlsruhe Fax: 07161/15670010
(trassenauskunft.kabel@telekom
.de)
e) Vodafone BW GmbH
Aachener Str.746-750, 50933
Köln Tel. 0800 773 31 99
(planauskunft@unitymedia.de)
Fax 0221 466 190 53
f) Sonstige
Leitungsbetreiber: (z. B.
Deutsche Bahn AG,
Geschäftsbereich Netz,
weitere Lizenznehmer nach
dem
Telekommunikationsgesetz,
Gasversorgung Süddeutschland,
Bundeswehr, usw.)
Es kann nicht ausgeschlossen
werden, dass Erdleitungen von
sonstigen Betreibern
vorhanden sind. Diese sind
von dem Berechtigten
gesondert zu ermitteln. "
1.1.17 Bekannte oder
vermutete Hindernisse im
Bereich der Baustelle, z. B.
Leitungen, Kabel, Dräne,
Kanäle, Bauwerksreste und,
soweit bekannt, deren
Eigentümer
siehe 1.1.14 und 1.1.16.
1.1.18 Bestätigung, dass die
im jeweiligen Bundesland
geltenden Anforderungen zu
Erkundungs- und
gegebenenfalls
Räumungsmaßnahmen
hinsichtlich Kampfmitteln
erfüllt wurden
Die Ergebnisse der
Kampfmittelerkundung sind in
Anlage 9 dargestellt.
1.1.19 Gemäß der
Baustellenverordnung
getroffene Maßnahmen
Die Ausführung der
ausgeschriebenen Leistungen
hat nach den jeweils aktuell
gültigen Gesetzen,
Unfallverhütungsvorschriften
und Sicherheitsrichtlinien,
DIN-Vorschriften sowie der
Baustellenverordnung zu
erfolgen.
Der vorstehende Auftrag wird
unter der Bedingung erteilt,
dass die Ausführung den
geltenden Gesetzen,
Unfallverhütungs- und
Arbeitsschutzvorschriften
sowie den allgemein
anerkannten
sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln
entspricht. Bei Verstößen
gegen diese Vorschriften
haftet der Unternehmer für
den entstandenen Schaden.
Alle notwendigen Aufwendungen
und Leistungen für den
Sicherheits- und
Gesundheitsschutz, die nicht
eigens benannt und in eigenen
LV-Positionen vergütet
werden, sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
1.1.20 Besondere Anordnung,
Vorschriften und Maßnahmen
der Eigentümer (oder der
anderen Weisungsberechtigten)
von Leitungen, Kabeln,
Dräne,n Kanälen, Straßen,
Gewässern, Gleisen, Zäune,n
und dergleichen im Bereich
der Baustelle
Schutzabstände s. 1.1.14
1.1.21 Art und Umfang von
Schadstoffbelastungen, z. B.
des Bodens, der Gewässer, der
Luft, der Stoffe und
Bauteile; vorliegende
Fachgutachten oder dergleichen
Weitere Paramter im
Grundwasser siehe Analytik
2022 in Anlage 5
Ergebnis der Pumpversuche in
2017:
- 500 - 1.200 µg/l CN ges.,
- 25 - 100 µg/l CN frei
1.1.22 Art und Zeit der vom
Auftraggeber veranlassten
Vorarbeiten.
Keine
1.1.23 Arbeiten anderer
Unternehmer auf der Baustelle
Keine
1.2 Angaben zur Ausführung
1.2.1 Vorgesehene
Arbeitsabschritte,
Arbeitsunterbrechungen und
Arbeitsbeschränkungen nach
Art, Ort und Zeit sowie
Abhängigkeit von Leistungen
anderer
Bohrarbeiten,
Rohrleitungsgrabenbau mit
Leitungsverlegung,
Brunnenstuben, Aufstellfläche
Sanierungsanlage herrichten
(inkl. Fundamente), Montage,
Anlieferung und Aufbau
Sanierungsanlage sowie
Inbetriebnahme und Betrieb.
Der Rohrleitungsgrabenbau mit
Leitungsverlegung hat
aufgrund der
Verkehrsverhältnisse in der
Gebrüder-Grimm-Straße in zwei
Abschnitten zu erfolgen, da
eine der beiden Zufahrten zur
Stadtgärtnerei zu jedem
Zeitpunkt freizuhalten ist.
Im Folgenden sind zwei
mögliche Bauabschnitte
beschrieben. Der tatsächlich
geplante Bauablauf ist mit
Angebotsabgabe zu beschreiben.
Arbeitsunterbrechungen: In
den Monaten Mai, Oktober und
November dürfen keine
Arbeiten stattfinden.
Abschnitt 1:
Für Bauabschnitt 1 ist die
Zufahrt 1 freizuhalten (s.
nachfolgende Skizze), es wird
der hintere Teil der
Leitungsverlegung
durchgeführt. Als Lagerfläche
ist der Lagerplatz der
Stadtgärtnerei (= Stellfläche
Sanierungsanlage) sowie ein
Teil der Wiesenfläche am
Wirtschaftsweg vorgesehen.
Für die Zufahrt zum
Garagenhof ist der Verkehr
über die Parkplatzflächen zu
führen. Dies ist bei der
Beantragung der
verkehrsrechtlichen Anordnung
mit zu berücksichtigen.
Rückbau und Wiederherstellung
der Parkplatzumfriedung
(Buschwerk) ist zu
berücksichtigen.
Die Leitungsverlegung inkl.
Grabenbau für die
Ablaufleitung zum
Infiltrationsbrunnen mit
Entsiegelung des
Wirtschaftswegs sowie die
Herstellung des
Stromanschlusses erfolgt
ebenfalls in Bauabschnitt 1,
da hierbei die Zufahrt 2 zur
Stadtgärtnerei ebenfalls
teilweise beeinträchtigt wird.
Abschnitt 2:
Für Bauabschnitt 2 ist die
Zufahrt 2 freizuhalten (s.
nachfolgende Skizze), es wird
der vordere Teil der
Leitungsverlegung im Bereich
der Zufahrt 1 durchgeführt.
Als Lagerfläche sind ein Teil
der Gebrüder-Grimm-Straße
sowie der Lagerplatz der
Stadtgärtnerei (=Stellfläche
Sanierungsanlage) vorgesehen.
Der Verkehr ist um das
Baufeld und die Lagerfläche
zu führen, hierfür ist
ebenfalls die Inanspruchnahme
der Parkplatzflächen
notwendig (s. auch
Bauabschnitt 1).
1.2.2 Besondere Erschwernisse
während der Ausführung, z. B.
Arbeiten in Räumen, in denen
der Betrieb weiterläuft,
Arbeiten im Bereich von
Verkehrswegen oder bei
außergewöhnlichen äußeren
Einflüssen
Arbeiten an den Brunnen und
Brunnenstuben nur von der
Straße aus, nicht im
Grünstreifen.
1.2.3 Vorgaben, die sich aus
dem SiGe-Plan gemäß
Baustellenverordnung ergeben
Siehe Anlage 14.
1.2.4. Art und Umfang von
Leistungen zur
Unfallverhütung und zum
Gesundheitsschutz für
Mitarbeiter anderer
Unternehmen, z. B.
trittsichere Abdeckungen
Keine
1.2.5 Besondere Anforderungen
für Arbeiten in
kontaminierten Bereichen,
gegebenfalls besondere
Anforderungen für Schutz- und
Sicherheitsmaßnahmen
Beim Umgang mit
cyanidbelasteten
Wässern/Böden ist mindestens
die folgende persönliche
Schutzausrüstung zu stellen.
Körperschutz: geeigneter
Chemikalienschutzanzug (mind.
Typ 4)
Augenschutz: Gestellbrille
mit Seitenschutz oder
Gesichtsschutz
Handschutz:
Baumwollunterziehhandschuhe
und z. B. Überziehhandschuhe
aus folgenden Materialien
(Durchbruchzeit >= 8 Stunden):
- Naturkautschuk/Naturlatex -
NR (0,5 mm) (ungepuderte und
allergenfreie Produkte
verwenden)
- Polychloropren - CR (0,5 mm)
- Nitrilkautschuk/Nitrillatex
- NBR (0,35 mm)
- Butylkautschuk - Butyl (0,5
mm)
- Fluorkautschuk - FKM (0,4
mm)
- Polyvinylchlorid - PVC (0,5
mm)
1.2.6 Besondere Anforderungen
an die Baustelleneinrichtung
und Entsorgungseinrichtungen,
z. B. Behälter für die
getrennte Erfassung
Keine
1.2.7 Besondere Anforderungen
an das Auf- und Abbauen sowie
Vorhalten von Gerüsten
Keine
1.2.8 Mitbenutzung fremder
Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge,
Aufenthalts- und Lagerräume,
Einrichtungen und dergleichen
durch den Auftragnehmer
Keine
1.2.9 Wie lange, für welche
Arbeiten und gegebenenfalls
für welche Beanspruchung der
Auftragnehmer Gerüste,
Hebezeuge, Aufzüge,
Aufenthalts- und Lagerräume,
Einrichtungen und dergleichen
für andere Unternehmer
vorzuhalten hat
Keine
1.2.10 Verwendung oder
Mitverwendung von
wiederaufbereiteten
(Recycling-)Stoffen
Die einzusetzenden
schwachbasischen
Ionenaustauscherharze müssen
regeneriert werden und dürfen
nicht der Entsorgung
zugeführt werden.
1.2.11 Anforderungen an
wiederaufbereitete
(Recycling-)Stoffe und an
nicht genormte Stoffe und
Bauteile
Es ist kein Einsatz von nicht
genormten Stoffen und
Bauteilen vorgesehen.
1.2.12 Besondere
Anforderungen an Art, Güte
und Umweltverträglichkeit der
Stoffe und Bauteile, auch z.
B. an die schnelle
biologische Abbaubarkeit von
Hilfsstoffen
Keine über die gesetzlichen
Vorgaben hinausgehenden
Anforderungen.
1.2.13 Art und Umfang der vom
Auftraggeber verlangten
Eignungs- und Gütenachweise
Mit dem Angebot sind folgende
Unterlagen in der angegebenen
Reihenfolge einzureichen:
a) Referenzen zu drei
vergleichbaren Projekten
(mind. 5 m³/h;
Cyanidbelastetes Grundwasser)
in den letzten
8 Jahren (2017-2024)
mit Kurzbeschreibung,
Konzentrationen im Zulauf und
Ablauf, Reinigungsverfahren,
Auftraggeber und
Ansprechpartner,
Auftragsvolumen
b) Sachkundenachweis nach
TRGS 524
c) Nachweis über eine
Haftpflichtversicherung mit
der Mindestdeckungssumme von
2 Mio Euro für Personen-,
Sach-, Vermögens- und
Umweltschäden oder Vorlage
einer Erklärung, dass im
Auftragsfall ein
Versicherungsschutz in der
geforderten Höhe
abgeschlossen wird.
d) Nachweis der Eignung der
an der Entsorgung beteiligten
Unternehmen (Nachweis
Entsorgungsfachbetrieb)
e) Rahmenterminplan (BE,
Bohrungen, Grabenbau,
Leitungsverlegung,
Anlagentechnik)
f) Verfahrensschema mit MSR
g) Anschlusswert der Anlage
inkl. Angabe aller
Einzelverbraucher und deren
Anschlusswerte sowie der
erwartete monatliche
Stromverbrauch der
Gesamtanlage
h) Typ der
Ionenaustauscherharze
(schwachbasisch und
starkbasisch) sowie die
erwartete Standzeit der
Ionenaustauscher
i) Aufstellplan inkl.
insgesamt benötigter
Platzbedarf der einzelnen
Anlagenteile
j) Baustelleneinrichtungspl
an inkl. Darstellung der
verschieden Bauabschnitte
sowie der jeweiligen
Verkehrsführung.
k) Beschreibung des
Bauablaufs (siehe 1.2.1)
1.2.14 Unter welchen
Bedingungen auf der Baustelle
gewonnene Stoffe verwendet
werden dürfen oder müssen
oder einer anderen Verwendung
zuzuführen sind
Siehe Abfalltechnische
Untersuchung
Rohleitungstrasse vom
29.09.2022 (Anlage 4).
1.2.15 Art, Zusammensetzung
und Menge der aus dem Bereich
des Auftraggebers zu
entsorgenden Böden, Stoffe
und Bauteile; Art der
Verwertung oder bei Abfall
die Entsorgungsanlage;
Anforderungen an die
Nachweise über Transporte,
Entsorgung und die vom
Auftraggeber zu tragenden
Entsorgungskosten
Der Transport von
gefährlichen Abfällen darf
nur von Unternehmen mit einer
Transportgenehmigung nach
§ 54 Abs.1 KrWG durchgeführt
werden.
Vor Baubeginn ist dem AG
mitzuteilen, welche
Verwertungsanlage,
Erddeponie,
Entsorgungsanlage, etc.
angefahren wird.
Die Wiege-, Übernahme- und
Begleitscheine sind dem AG
zeitnah zu übergeben. Eine
Vergütung erfolgt nur gegen
Vorlage der Wiegescheine und
Nachweispapiere.
Die gesonderte Gewinnung bzw.
Trennung der Materialien mit
unterschiedlichen
Deklarationen ist hier
einzukalkulieren. Diese wird
nicht zusätzlich vergütet.
Auf die Abfalltechnische
Untersuchung
Rohrleitungstrasse vom
29.09.2022 des AG wird
hingewiesen.
1.2.16 Art, Anzahl, Menge
oder Masse der Stoffe, die
vom Auftraggeber beigestellt
werden, sowie Art, genaue
Bezeichnung des Ortes und
Zeit ihrer Übergabe
Keine
1.2.17 In welchem Umfang der
Auftraggeber Abladen, Lagern
und Transport von Stoffen und
Bauteilen übernimmt oder
dafür dem Auftragnehmer
Geräte oder Arbeitskräfte zur
Verfügung stellt
Keine
1.2.18 Leistungen für andere
Unternehmer
Keine
1.2.19 Mitwirken beim
Einstellen von Anlagenteilen
und bei der Inbetriebnahme
von Anlagen im Zusammenwirken
mit anderen Beteiligten, z.
B. mit dem Auftragnehmer für
die Gebäudeautomation
Für die gelieferten
Anlagenteile.
1.2.20 Benutzung von Teilen
der Leistung vor der Abnahme
Im Rahmen der Inbetriebnahme.
1.2.21 Übertragung der
Wartung während der Dauer der
Verjährungsfrist für die
Mängelansprüche für
maschinelle und
elektrotechnische sowie
elektronische Anlagen oder
Teile davon, bei denen die
Wartung Einfluss auf die
Sicherheit und die
Funktionsfähigkeit hat
(vergleiche § 13 Absatz 4
Nummer 2 VOB/B), durch einen
besonderen Wartungsvertrag
Siehe LV-Bereich 6.2 ff.
1.2.22 Abrechnung nach
bestimmten Zeichnungen oder
Tabellen
Siehe 1.5
1.3 Einzelangaben bei
Abweichungen von den ATV
Keine und siehe Ziffer 1.4
1.4 Nebenleistungen /
Besondere Leistungen
Leistungen der
Baustelleneinrichtung sind
Nebenleistungen nach ATV
18299, werden im vorliegenden
Leistungsverzeichnis jedoch
separat angefragt.
1.5 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt gemäß
VOB/B §14. Die erforderlichen
Aufmaße sind vom
Auftragnehmer gemeinsam mit
der Fachbauüberwachung des AG
durchzuführen.
1.6 Abrechnungseinheiten
Folgende Umrechnungsfaktoren
für die Umrechnung des
Volumens auf Tonnage bzw .
umgekehrt kommen zur
Anwendung:
Ungebundene Tragschicht: 2,0
t/m³
Boden: 2,0 t/m³
Asphalt: 2,4 t/m³
Baubeschreibung 1. Allg. Beschr. ATV DIN 18299
Baubeschreibung 2. Spez. Beschr. ATV DIN 18301 2. Spezielle Beschreibung der Maßnahmen nach ATV DIN 18301 (Bohrarbeiten) in Ergänzung zur ATV DIN 18299
2.1 Angaben zur Baustelle
2.1.1 Angaben über ober- und unterirdische Gewässer, z. B. Strömungsgeschwindigkeiten, Wasserstände, artesisches Grundwasser, Abflüsse, Wellen, Tidevewegungen, Sturmfluten sowie über Windverhältnisse
Grundwasser 3-5 m unter GOK.
2.1.2 Ergebnisse von Ramm- bzw. Drucksondierungen zur Beschreibung der Lagerungsdichte
Siehe Anlage 4.
2.1.3 Angaben zu bestehenden und geplanten Grundwasserabsenkungen, einem Grundwasseraufstau sowie zur Grundwasserentnahme
An dem neu zu errichtenden Brunnen GWM 11 sollen in Zukunft 3 l/s (10,8 m³/h) entnommen werden.
Der zu errichtende Infiltrationsbrunnen GWM 12 soll mit 6 l/s (21,6 m³/h) beaufschlagt werden.
2.1.4 Grenzwerte, Auflagen, Bedingungen und Gebühren für das Entsorgen von Betriebswasser
Das beim Klarpumpen der Grundwasserbrunnen anfallende Wasser ist in die städtische Schmutz-/Mischwasserkanalisation einzuleiten.
Hierzu ist rechtzeitig vor Beginn eine Einleitgenehmigung beim Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe,
Stadtentwässerung, Sachgebiet E1 (stadtentwaesserung@tba.karlsruhe.de oder unter 0721/ 133 7404) zu beantragen.
2.1.5 Art, Lage und Maße sowie Eigentümer natürlicher und künstlicher Hohlräume sowie bekannter Hindernisse, z. B. Anker, Injektionskörper aus früheren Baumaßnahmen
Keine
2.1.6 Gründungstiefen, Gründungsarten, Lasten und Konstruktionen benachbarter Bauwerke
Keine
2.1.7 Art, Lage, Maße, Zugänglichkeit, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Arbeitsplanums oder des Baugrundes für das Arbeitsplanum, insbesondere Einschränkungen der Arbeitshöhe
Der Brunnen GWM 11 soll im Grünstreifen neben der Gebrüder-Grimm-Straße errichtet werden. Der Infiltrationsbrunnen GWM 12 soll am Waldrand neben einem Wirtschaftsweg in einem FFH-Gebiet erstellt werden.
An beiden künftigen Brunnenstandorten können Bäume die Arbeitshöhe beschränken.
Die genauen Positionen der Brunnen sind vor Ort mit dem AG bzw. dessen Fachbauüberwachung festzulegen.
2.1.8 Möglichkeiten der Anordnung von ober- oder unterirdisch zu verlegenden Vor- und Rücklaufleitungen sowie der Misch-, Aufbereitungs- und Regenerierungsanlage für die zu verwendenden Stützflüssigkeiten oder Bohrspülungen, insbesondere im Bereich von Verkehrsflächen
Keine
2.1.9 Flächen zur Zwischenlagerung des Bohrgutes
Das Bohrgut soll in Bohrkisten gelagert werden. Als Lagerfäche kann beispielsweise die zukünftige Aufstellfläche der Grundwasseraufbereitungsanlage (umzäunt) genutzt werden, siehe Punkt 1.2.1 in Baubeschreibung 1.
2.2 Angaben zur Ausführung
2.2.1 Bei Bohrungen zur geotechnischen Erkundung und Untersuchung alle verfügbaren Informationen zur
geologischen und hydrogeologischen Situation, zu vorhandenen Bohrungen und dergleichen
Zum Teil geringmächtige Bodenauffüllungen (Standort GWM 11), geringmächtiger bindiger Boden, grobkörniger Boden/Lockergestein (Kies und Sand).
2.2.2 Beschreibung und Einteilung von Boden, Fels und sonstigen Stoffen nach Abschnitt 2
Siehe 2.2.1
2.2.3 Benennen umweltrelevanter Inhaltsstoffe, soweit diese für das Entsorgen von gelöstem Boden und Fels durch den Auftragnehmer von Bedeutung sind
Cyanidebelastung im Grundwasser.
Am Standort des künftigen Brunnens GWM 11 können geringe Mengen PAK und Schwermetalle nicht ausgeschlossen werden.
2.2.4 Wesentliche Änderungen der Eigenschaften und Zustände von Boden, Fels und sonstigen Stoffen nach dem Lösen
Keine
2.2.5 Vorgaben, die aus Sachverständigengutachten, öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnissen sowie Vereinbarungen mit Dritten resultieren
Siehe hierzu die Anlagen 10, 12 und 13.
2.2.6 Art des Bohrverfahrens
Trockenbohrverfahren mit durchgehendem Kerngewinn.
2.2.7 Entnahmekategorien und Entnahmegeräte, Probenmaße sowie Güteklassen von Proben nach
DIN EN ISO 22475-1 „Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Probenentnahmeverfahren und Grundwassermessungen - Teil 1: Technische Grundlagen für die Probenentnahme von Boden, Fels und Grundwasser" sowie Entnahmetiefen
Es sind keine Probenahmen vorgesehen.
2.2.8 Anforderungen an das Behandeln, Transportieren und Aufbewahren von Proben. Anzahl und Empfänger von Proben.
Keine bzw. Befüllen und Beschriften von Kernkisten zur baubegleitenden geologischen Aufnahme des Bohrguts.
2.2.9 Art und Anzahl von Messungen und Untersuchungen am und im offenen Bohrloch und sich daraus ergebende Hilfsleistungen und Wartezeiten
Keine
2.2.10 Enddurchmesser der Bohrung und Bohrlänge sowie maximale Bohrtiefe
Enddurchmesser der Bohrung ³ 300 mm. Tiefe ca. 18,20 m (bis in Stauer).
Siehe hierzu auch Anlage 6.
2.2.11 Lage und Höhe des Bohransatzpunktes im Lageplan und zulässige Abweichungen
Die genauen Lage der Brunnen ist vor Ort mit dem AG bzw. dessen Fachbauüberwachung festzulegen.
2.2.12 Lage des Arbeitsplanums zum Bohransatzpunkt, Art und Maße der erforderlichen Leer- und Stützverrohrung
Bohransatzpunkt auf Geländeoberkante.
2.2.13 Richtung und Neigung der Bohrachse sowie zulässige Abweichungen. Angabe von Messmethoden
Vertikalbohrung
2.2.14 Maßnahmen beim Bohren in quellenden oder schwellenden Böden und Fels, z.B. in Anhydrit führendem Baugrund
Keine
2.2.15 Maßnahmen beim Bohren im Einflussbereich von Trink- und Mineralwassergewinnungsgebieten
Keine
2.2.16 Maßnahmen bei Bohrungen in gasführendem Baugrund
Keine
2.2.17 Chemische Einwirkungen des Baugrundes und/oder des Grundwassers auf im Zusammenhang mit Bohrarbeiten verwendete Stützflüssigkeiten und Bohrspülungen
Keine
2.2.18 Gefahr plötzlicher Verluste der verwendeten Stützflüssigkeiten oder Bohrspülungen durch Wegsamkeiten im Baugrund und daraus resultierende Leistungen, z. B. Vorhalten eines Mindestvorrates
Keine
2.2.19 Leistungen zur Behandlung und Entsorgung des Bohrgutes
Entsorgen des Bohrguts inkl. Containerstellung und Abtransport.
Die Probenahme zur abfalltechnischen Untersuchung erfolgt bauseits.
2.2.20 ‑Einsatz, Art und Entsorgung von verwendeten Stützflüssigkeiten und Bohrspülungen sowie die geforderten Nachweise
Keine
2.2.21 Anzahl zusätzlich erforderlicher Spülungsaustausche
Keine
2.2.22 Anforderungen an Bohrschablonen für Einzelbohrungen
Keine
2.2.23 Anforderungen an die Dokumentation
Folgende Unterlagen sind in Papierform und digital als pdf-Datei vorzulegen:
Schichtenverzeichnisse nach geltender DIN mit Angabe des Ruhewasserspiegels Lageplan ETSR89/UTM-Koordinaten der Bohrpunkte geodätische Höhen (m über NHN DHHN2016) von Schachtsohle, Pegeloberkante, Schachtdeckel Ausbauplan der Brunnen
2.2.24 Maßnahmen zur Separierung der Bohrspülung und des Bohrguts
Keine
2.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
Keine.
2.4 Besondere Leistungen
Leistungen zum Beseitigen von Aufwuchs, Steinen, Blöcken und Bauwerksresten, das Umsetzen einschließlich Ab- und Aufbau der Bohreinrichtung von Bohransatzpunkt zu Bohransatzpunkt, das Liefern, Füllen, Beschriften und Vorhalten der (DIN: Behälter) Kernkisten sind besondere Leistungen nach ATV DIN 18301 und werden im vorliegenden Leistungsverzeichnis separat angefragt.
Baubeschreibung 2. Spez. Beschr. ATV DIN 18301
Baubeschreibung 3. Spez. Beschr. ATV DIN 18327 3. Spezielle Beschreibung der Maßnahmen nach ATV DIN 18327 (Brunnenbauarbeiten und Erdwärmesonden) in Ergänzung zur ATV DIN 18299
3.1 Angaben zur Baustelle
3.1.1 Art, Umfang, Ziel und Zweck.
Es soll ein Entnahmebrunnen (GWM 11) zur Entnahme von mit Cyanid kontaminiertem Wasser errichtet werden. Der zweite zu errichtende Brunnen (GWM 12) dient als Infiltrationsbrunnen des Wassers aus der Grundwasseraufbereitungsanlage.
Die bestehende GWM 9 ist den Anforderungen gemäß einzukürzen.
3.1.2 Bezeichnung und Beschreibung des Bauwerksstandortes mit Lagekoordinaten, Koordinatensystem, Geländehöhe über NHN und Referenzhöhe
Anlage 1 und 2
3.1.3 Bekannte oder vermutete Grundbrüche oder Hohlräume im Baustellenbereich
Keine
3.1.4 Maße und Zustand einer bestehenden Bohrung oder des Brunnenbauwerks, insbesondere der Standfestigkeit und Verlauf der Bohrloch- und/oder Brunnenrohrachse
Die neu zu errichtenden Brunnen sollen wie der Bestandsbrunnen GWM 9 ausgebaut werden. Der Ausbauplan des Brunnens GWM 9 ist in der Anlage 6 dargestellt.
3.1.5 Zustandsbeschreibung des bestehenden Bauwerks bei Rückbau durch Verfüllen insbesondere Ergebnisse geophysikalischer und optischer Voruntersuchungen
Keine
3.1.6 Länge, Durchmesser und Trassenverlauf der Ablaufleitung und Anzahl, Art, Lage der genehmigten Einleitstelle gegebenenfalls über besondere Bauwerke, z. B. Rohrbrücken, Rohrüberfahrten, erdverlegt, Verlegung ebenerdig hindernisfrei, Gräben
Der geplante Trassenverlauf mit Angabe der Länge und Durchmesser der zu verbauenden Rohrleitungen und der Querungen anderer erdverlegter Leitungen ist in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.
3.1.7 Art und Volumen von Sedimentationsbecken, z. B. Sandfänge, Neutralisations- und Sedimentationsbecken, Becken zur Zwischenlagerung
Keine
3.1.8 Schichtenverzeichnis, Ergebnis aus Siebanalysen, geologische und hydrogeologische Situation
Die Ergebnisse aus der Trassenerkundung sind in der Anlage 4 und der Ausbauplan des bestehenden Brunnens GWM 9 ist in der Anlage 6 dargestellt.
3.1.9 Angaben zur hydraulischen, chemischen und bakteriologischen Beschaffenheit des Grundwassers sowie zu physikalischen Eigenschaften, z. B. Wärmeleitfähigkeit des Baugrunds
Das Grundwasser weist eine Cyanidbelastung auf. Weitere Parameter aus der Grundwasseranalytik werden in der Anlage 5 wiedergegeben.
3.1.10 Bekannte Behinderungen für den Ablauf der Arbeiten, z. B. durch benachbarte Brunnen
Kabel / Leitungen im Untergrund sowie alle bestehenden Bäume sind zu schützen. Für Arbeiten im Grünstreifen an der Gebrüder-Grimm-Straße sind erforderliche Geräte und Maschinen ausschließlich von der Gebrüder-Grimm-Straße aus einzusetzen. Ein Befahren des Grünstreifens ist zu vermeiden. Zum Schutz der neu gepflanzten Bäume entlang des Wirtschaftsweges (neben der geplanten Lagerfläche) ist ein Bauzaun um die Bäume zu stellen.
Generell ist um alle bestehenden Bäume eine Schutzfläche im Radius von 2,5 m um den Stamm einzuhalten.
Diese ist von jeglichen Beanspruchungen, Ablagerungen, Abgrabungen u.ä. freizuhalten.
Siehe hierzu auch die Nummern 1.1.14 und 1.1.16 der Baubeschreibung 1.
3.2 Angaben zur Ausführung
3.2.1 Leistungen zum Schutz von Bauwerken, z. B. Anfahrschutz
Siehe 3.1.10
3.2.2 Vorgaben aus Sachverständigengutachten, Genehmigungen, Erlaubnissen und Bewilligungen
Siehe hierzu die Anlagen 10, 12 und 13.
3.2.3 Art, Dauer und Umfang der Datenerfassung und Kontrolle
Keine
3.2.4 Art und Umfang von Netzersatzanlagen, z. B. Notstromaggregate
Keine
3.2.5 Art, Anzahl, Umfang und Dateiformate der Dokumentationen
Die Pläne müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
ETRS89/UTM-Koordinaten der Bohrpunkte, Schichtenverzeichnisse der Bohrpunkte nach geltender DIN mit Angabe des Ruhewasserspiegels, geodätische Höhen (m über NHN DHHN2016) von Schachtsohle, Pegeloberkante, Schachtdeckel, Ausbauplan der Brunnen, Materialangaben, Rohrdurchmesser, Streckenlängen, Formstücke, Bögen, Schieber.
Die gesamten Bestandspläne sind jeweils 3-fach in Papierform und 1-fach auf DVD jeweils als DWG-, DXF- und PDF-Datei zu liefern.
Die Bestandpläne sind normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen und DIN-gerecht zu falten. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen. Die angefertigten Unterlagen sind vom Anfertiger als
"Verfasser" zu unterzeichnen.
3.2.6 Umfang der vorzuhaltenden Mehrmengen, z. B. Füllstoffe
Keine
3.2.7 Art und Umfang der für den Ausbau erforderlichen Filter- und Vollwandrohre, Sperrrohre, Filtergewebe, Schüttgüter (Filtersande, Filterkiese, Glaskugeln, Tone), Suspensionen, Zentrierungen, Füllstoffe, Messrohre, Nachfüllrohre für Schüttgüter
Filterrohre: 6" Filterrohr aus PVC-U, DIN 4925, geschlitzt, Ausführung normalwandig, mit Gewindeverbindung mit Profilring DIN 4925, DN 150, SW 0,75 mm, Einbau in vorh. Bohrloch, einschl. der erforderlichen Passstücke Vollwandrohre: 6" Vollwandrohr (Aufsatzrohr) aus PVC-U, DIN 4925, Ausführung normalwandig, mit Gewindeverbindung mit Profilring DIN 4925, DN 150, Einbau in vorh. Bohrloch, einschl. der erforderlichen Passstücke Filterkies: Schüttung aus Filtersand/Filterkies Körnung 2,0-3,2 mm, als Ummantelung von Filterrohren Tonabdichtung Bohrloch: Abdichtung im Bohrloch zwischen Bohrlochsohle und Ausbauendtiefe, schütten, mit Tongranulat/Tonkugeln Tonabdichtung Ringraum: Abdichtung im Brunnenringraum zwischen Bohrloch und Vollwandrohr schütten, mit Tongranulat/Tonkugeln Abstandshalter, Zentrierungen für Brunnenrohre einbauen
3.2.8 Besondere Anforderungen an hygienische Eigenschaften, z. B. bei Trinkwasserbrunnen
Keine
3.2.9 Durchmesser der Bohrung, Tiefe, Verlauf der Bohrloch- und/oder Brunnenrohrachse
Vertikalbohrung, Bohrdurchmesser mind. 300 mm. Brunnenausbau gemäß Anlage 6.
3.2.10 Art der Bohrlochabstützung, z.B. verrohrt, teilverrohrt, unverrohrt, durch Bohrspülung
Bohrlochverrohrung mit nahtlosen Bohrrohren nach DIN 4918.
3.2.11 Mindestfestigkeit des Ausbaumaterials entsprechend statischer Vorgaben
Keine
3.2.12 Abmessung des Ringraums für die Bohrlochabdichtung, z. B. unter Berücksichtigung von Füllstoffen, Bohrdurchmesser, Bohrteufen, Ringraumeinbauten
Bohrdurchmesser mind. 300 mm und Ausbaudurchmesser 6" Verrohrung.
3.2.13 Länge, Stoffe und Einbringverfahren der Ringraumverfüllung außerhalb der Filterstrecken einschließlich der Dichtungsstrecken, z. B. Ausschluss der Wiederverwendung von Bohrgut
Die Abdichtung im Brunnenringraum zwischen Bohrloch und Vollwandrohr soll geschüttet und mit Tongranulat/Tonkugeln hergestellt werden. Zudem ist eine provisorische Abdeckung/Sicherung des Pegelkopfes bis zum Ausbau der Brunnenstube passend für das Brunnenrohr vorzusehen.
3.2.14 Mindestschichtdicken der Schüttgüter und Füllstoffe sowie Toleranzen der Lageabweichungen.
Gemäß Vorgabe der örtlichen Bauüberwachung.
3.2.15 Art und Höhe der Unterschüttung unterhalb der geplanten Ausbauverrohrung
Die Abdichtung im Bohrloch zwischen Bohrlochsohle und Ausbauendtiefe soll geschüttet und mit Tongranulat/Tonkugeln hergestellt werden.
Die endgültige Abstimmung der Höhe erfolgt mit der örtlichen Bauüberwachung.
3.2.16 Angaben zu Einzelrohrlängen des Ausbaus
Je Brunnen sind 15 m 6" Filterrohre und 3 m 6" Vollrohre vorgesehen.
Die entgültige Abstimmung erfolgt mit der örtlichen Bauüberwachung.
Siehe Anlage 6
3.2.17 Art und Eigenschaften der Rohrverbindungen, z. B. Anforderung an die Dichtheit, Mindestzugfestigkeit
Keine
3.2.18 Vorgesehene Brunnenleistung und vorgesehene Fördereinrichtung nach Art, Förderleistung und Einbautiefe
Für den Brunnen GWM 11 ist eine Brunnenpumpe inkl. Steigleitung, Trockenlaufschutz, Manometer, Kleinteile, Verschraubungen und notwendiger Absperrarmaturen vorgesehen. Die Einbautiefe der Pumpe soll 7,0 m ab GOK und die Fördermenge 3,0 l/s (10,8 m³/h) betragen. Der bestehende Brunnen GWM 9 soll mit den selben Komponenten und unter den selben Rahmenbedingungen ausgebaut werden.
Der neu zu errichtende Brunnen GWM 12 dient als Infiltrationsbrunnen (6 l/s bzw. 21,6 m³/h).
3.2.19 Art und Umfang der Desinfizierung der Baustoffe vor dem Einbau, z. B. bei Sanden und Kiesen
Keine
3.2.20 Vorgaben für das Einbringen von Schüttgütern sowie hydraulisch erhärtender Suspensionen, z. B. Einspül-, Schütt- und Verfüllrohre, Kieskörbe
Keine
3.2.21 Quell- und physikalische Eigenschaften, Form und Größe der geschütteten Abdichtungsstoffe
Schüttung mit Tongranulat/Tonkugeln.
3.2.22 Chemisch-physikalische Eigenschaften der hydraulisch erhärtenden Suspensionen, z. B. Mindestabdichtungseigenschaften, Zementart und Zementgüte sowie maximale Hydratationswärme nach DIN 4905 "Hydraulisch erhärtende Abdichtungen für den Brunnenbau - Anforderungen und Prüfungen"
Keine
3.2.23 Art und Umfang der Abdichtung von Bohrlochabschnitten
Schüttung mit Tongranulat/Tonkugeln.
3.2.24 Art und Umfang der vorgesehenen Messvorrichtungen
Keine
3.2.25 Dauer und Staffelung der Förderleistung und der Förderhöhe sowie Beendigungswert
(Feststoffgehalt) beim Klarpumpen
Keine
3.2.26 Art und Umfang der Entwicklung bei Brunnen und Grundwassermessstellen. Angabe von Mindestfördermengen, Beendigungs- und Abbruchkriterien
Keine
3.2.27 Dauer und Staffelung der Förderleistung und der Förderhöhe bei Pumpversuchen. Anforderungen an den Restsandgehalt beim Abnahmepumpversuch
Keine
3.2.28 Entnahmestellen am Einzelbrunnen oder an den Vorflutleitungen, z. B. zur Feststellung des Restsandgehaltes
Keine
3.2.29 Anzahl und Art der geforderten Proben, z. B. Wasserproben, Schüttgut- und Rückstellproben
Keine
3.2.30 Anzahl und Umfang von Probennahmen von Füll- und Dichtstoffen, Angaben zu deren Lagerung sowie Lagerungszeitraum
Keine
3.2.31 Art und Anzahl von Messungen und Untersuchungen und sich daraus ergebende Hilfsleistungen und Wartezeiten.
Keine
3.2.32 Angaben zu besonderen physikalischen und chemischen Beanspruchungen, z. B. aus Laboruntersuchungen, denen Stoffe und Bauteile nach dem Einbau ausgesetzt sind
Grundwasseranalytik, siehe Anlage 5.
3.2.33 Angaben zu Art, Ausbildung und Abdichtung von Abschlussbauwerken von Brunnen, Brunnenköpfen sowie Abschlüssen von Grundwassermessstellen
Fertigteilschächte mit Schachthals einschließlich der Öffnungen für die Rohranschlüsse sowie erforderlicher Auflageringe und Schachtabdeckung einbauen. Schacht aus Betonfertigteilen.
Inkl. Herstellung Planum aus 20-25 cm Schotter/RC-Material, inkl. Verdichtung 97 % einfache Proctordichte.
Schachtringe: Wandung und Bauhöhe nach DIN V 4034-1. Dichtmittel aus Elastomeren für Rohrverbindungen gem. DIN 4060 und DIN EN 681-1 als Keilgleitringdichtung. Wandstärke ³ 120 mm.
Konus mit Einstieg DN 800 mm, Wanddicke nach DIN V 4034-1, Bauhöhe 30 bis 85 cm.
Steigbügel nach DIN EN 13101 Form D und DIN 1212, Steigmaß 33 cm im regelmäßigen Wechsel links/rechts, beginnend max. 50 cm über der Austrittsfläche. V4A oberstromig angeordnet.
Betonstahl: gerippter Betonstahl gemäß DIN 488
Betondeckung Cnom = 35 mm .
Abschluss der Grundwassermessstellen mittels Seba-Kappe.
3.2.34 Eigenschaften von Füllstoffen für Erdwärmesonden, z. B. Anforderungen an Wärmeleitfähigkeit, Widerstand gegen Frost-Tau-Wechsel, chemische Beständigkeit
Keine
3.2.35 Art der Erdwärmesonden. Anzahl, Art, Lage, Maße und Stoffe der herzustellenden Ausbauten
Keine
3.2.36 Art, Ausbildung und Abdichtung von Erdwärmesonden am Sondenkopf
Keine
‑3.2.37 Werkstoff, Widerstandsklasse, Druckstufe sowie Art der Sondenrohre
Keine
‑3.2.38 Einbautiefe der Erdwärmesonden
Keine
3.2.39 Art und Anzahl der Verfüllrohre für Erdwärmesonden
Keine
3.2.40 Art und Umfang der Druckprüfung bei Erdwärmesonden
Keine
3.2.41 Art und Ausbildung der Sicherung und ggf. Markierung der Erdwärmesonden an der Geländeoberkante
Keine
3.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
Keine.
3.4 Besondere Leistungen
Leistungen für das Klarpumpen sowie für das Einmessen der ausgebauten Bohrungen und Erstellen von Bestandsplänen nach Lage und Höhe sind besondere Leistungen und werden im vorliegenden Leistungsverzeichnis separat angefragt.
Baubeschreibung 3. Spez. Beschr. ATV DIN 18327
Abkürzungen Abkürzungen
AT = Arbeitstag
d = Kalendertag
Wo = Woche = 7 d
Mon = Monat
St = Stück
psch = pauschal
m = Meter
m2 = Quadratmeter
m3 = Kubikmeter
t = Tonne
da = Außendurchmesser
Abkürzungen
01 Übergeordnete Leistungen
01
Übergeordnete Leistungen
01.01 BE, baubegleitende Leistungen
01.01
BE, baubegleitende Leistungen
01.02 Verkehrssicherung
01.02
Verkehrssicherung
02 Stromversorgung
02
Stromversorgung
Hinweis Stromanschluss Im Bereich der Gebrüder-Grimm-Straße ist ein Stromanschluss (Netzanschluss 50 A) herzustellen. Hierfür ist eine Zähleranschlusssäule im Bereich der Hecke außerhalb des Anlagenstellplatzes (genaue Lage s. Anlage 1) zu setzen. Die Arbeiten sind durch einen Elektrofachbetrieb durchzuführen. Die Lieferung und das Setzen des Zählers sowie den Anschluss an das bestehende Stromnetz übernehmen die Stadtwerke.
Der Anschluss der Wasserreinigungsanlage an die Zähleranschlusssäule ist durch den AN herzustellen. Hierfür ist ein Erdungsband zwischen Zähleranschlusssäule und Schaltschrank im Container mit zu verlegen.
Der Stromanschluss der U-Pumpen (redundant verlegt) sowie der Zwischenpumpe und der weiteren Verbraucher (Beleuchtung etc.) an den Schaltschrank sind in Position 6.1 zu berücksichtigen. Die Leerrohre hierfür sind in Position 3.3 enthalten.
Der Anschluss der Steuerleitungen der Mess- und Regeltechnik der der U-Pumpen (redundant verlegt) sowie der Zwischenpumpe und der weiteren Verbraucher (Beleuchtung etc.) an den Schaltschrank sind in Position 6.1 zu berücksichtigen. Die Leerrohre hierfür sind in Position 3.3 enthalten.
Hinweis Stromanschluss
02.01 Herstellung der Stromversorgung
02.01
Herstellung der Stromversorgung
03 Leitungsverlegung
03
Leitungsverlegung
03.01 Straßen-/Wegebau Leitungsgräben
03.01
Straßen-/Wegebau Leitungsgräben
03.02 Erdarbeiten Leitungsgräben, Verwertung
03.02
Erdarbeiten Leitungsgräben, Verwertung
03.03 Rohrmaterialien
03.03
Rohrmaterialien
04 Kampfmittelerkundung, Brunnenbau und Schächte
04
Kampfmittelerkundung, Brunnenbau und Schächte
Hinweis Schutz vorh. Objekte Schutz vorhandener Bäume, Pflanzen, Flächen, Bauwerke, Grenzsteine, etc. im Bereich der Baustelle.
Kabel / Leitungen im Untergrund sowie alle bestehenden Bäume sind zu schützen. Für Arbeiten im Grünstreifen an der Gebrüder-Grimm-Straße sind erforderliche Geräte und Maschinen ausschließlich von der Gebrüder-Grimm-Straße aus einzusetzen. Ein Befahren des Grünstreifens ist zu vermeiden. Zum Schutz der neu gepflanzten Bäume entlang des Wirtschaftsweges (neben der geplanten Lagerfläche) ist ein Bauzaun um die Bäume zu stellen.
Generell ist um alle bestehenden Bäume eine Schutzfläche im Radius von 2,5 m einzuhalten. Diese ist von jeglichen Beanspruchungen, Ablagerungen, Abgrabungen u.ä. freizuhalten. Nach Abschluss der Arbeiten sind sämtliche Grünflächen fachgerecht wiederherzustellen.
Für die Ausführung der Bohrarbeiten wird auf das Bohrprofil des bestehenden Brunnens GWM 9 in Anlage 6 verwiesen.
Die Vorgaben der wasserrechtlichen Erlaubnis, Anlage 10, sind einzuhalten. Für die Bohrarbeiten sind insbesondere die Punkte 1 bis 8 der Nebenbestimmungen zu beachten.
Hinweis Schutz vorh. Objekte
04.01 Kampfmittelerkundung
04.01
Kampfmittelerkundung
04.02 Brunnen
04.02
Brunnen
04.03 Fertigteilschächte (Brunnenstuben)
04.03
Fertigteilschächte (Brunnenstuben)
05 Aufstellfläche Anlagentechnik
05
Aufstellfläche Anlagentechnik
05.01 Fundamentarbeiten
05.01
Fundamentarbeiten
06 Hydraulische Sicherung
06
Hydraulische Sicherung
06.01 Montage und Inbetriebnahme der Anlage
06.01
Montage und Inbetriebnahme der Anlage
06.02 Betrieb der Anlage
06.02
Betrieb der Anlage
07 Wegebau
07
Wegebau
07.01 Wirtschaftsweg erweiterte Wegstrecke
07.01
Wirtschaftsweg erweiterte Wegstrecke
08 Leistungen auf Nachweis
08
Leistungen auf Nachweis
Hinweis Stundenlohn Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des AG bzw . dessen Beauftragten ausgeführt werden. Fahrzeiten, Fahrkosten und Zuschläge werden nicht zusätzlich vergütet.
Vollständig ausgefüllte Stundenlohnberichte (Name und Anzahl der Arbeitskräfte, zeitlicher Beginn und Ende der Stundenlohnarbeiten auf der Baustelle, detaillierter Maschineneinsatz, Materialverbrauch einschließlich Wiege- und Lieferscheinnachweise als Originale, detaillierte Beschreibung der ausgeführten Arbeiten u.a.) müssen spätestens einen Werktag nach erfolgter Leistung zur Unterschrift beim AG vorgelegt werden. Die Unterschrift des AG bzw. dessen
Beauftragten stellt lediglich die Bestätigung der geleisteten Arbeiten dar. Die Vergütung regelt der Vertrag.
Die Stundensätze für Lohn und Geräte gelten auch für die vom AN beauftragten Nachunternehmer.
Vom Auftraggeber zu vertretende und anerkannte Warte- und
Arbeitszeitunterbrechungen > 2 Stunden, die während der
Stundenlohnarbeiten anfallen, werden wie Stundenlohn vergütet.
Voraussetzung ist allerdings die rechtzeitige und unverzügliche
Benachrichtigung des AG durch den AN.
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen, Werkzeugen oder sonstige Geräte bis 450,00 € Anschaffungswert (netto) sowie die Kosten für den Einsatz von Gerüsten, deren Arbeitsfläche bis 2 m über Gelände oder Fußboden liegt, sind in den Verrechnungssätzen enthalten und werden nicht zusätzlich vergütet.
Die vertraglich vereinbarten Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Sie gelten für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Baugerät einschließlich aller Aufwendungen für das Vorhalten, die Betriebsstoffe sowie sämtliche Zuschläge. Ein erforderlicher zusätzlicher Antransport von Großgeräten auf die Baustelle, auf ausdrückliche Anordnung des AG, wird zusätzlich vergütet. Die Kosten für das Bedienpersonal werden mit dem vereinbarten Stundenlohnverrechnungssatz gesondert vergütet.
Abgerechnet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Hinweis Stundenlohn
08.01 Stundenlohnarbeiten
08.01
Stundenlohnarbeiten