Trockenbauarbeiten
Auf der Falkenbeiz - falk@stauch-wohnbau.de
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GRUNDLAGE: VOB TEIL B + C, in der jeweils aktuellen Fassung DIN Normen, jeweils neueste Fassung Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den zugrundeliegenden Plänen und sonstige erwähnte Unterlagen. ANERKENNTNIS: Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und Kostenangebot in ihrem gesamten Umfang. Er bestätigt, dass er die zugrundeliegenden Pläne vor Abgabe des Angebots eingesehen, sowie sich über Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert hat. Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt werden. Änderungen der Angebots- und Auftragsbedingungen und in der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des LVZ. So genannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigung des Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen. ZUSCHLAGSFRIST Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Angebotseröffnung. Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot gebunden. BAUVERTRAG: Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen. NACHTRAGSANGEBOTE: Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber einzuholen. Die Abrechnungen erfolgen über die des Hauptauftrages zu denselben Konditionen. PREISÄNDERUNG: Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl. Material und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. AUSFÜHRUNG: Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der Position zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf seine zu leistende Garantie selbstverantwortlich zu überprüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle vorzunehmen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Alte Arbeiten, die nicht gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden können, werden trotzdem nach denselben Einheitspreisen abgerechnet. Die in den Bauvorlagen eingetragenen Prüfvermerke (Maße, Erinnerungen, usw. ) sowie die sonst beigefügten Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen sind genau zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat für das tägliche Öffnen und Schließen der Fenster ab dem Tag der Verglasung bis zur Beendigung seiner Arbeit für Zwecke der Bautrocknung zu sorgen. Alle bereits eingebauten Haustüren, Garagentore oder provisorische Bautüren sind nach Arbeitsschluss täglich abzuschließen und bei Arbeitsbeginn wieder zu öffnen. Alle übergebenen Schlüssel sind zu verwalten und nach Beendigung der Arbeiten unaufgefordert zurückzugeben. BAUSTELLENEINRICHTUNG: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Die Baustelle ist von jedem Auftragnehmer in ordentlichem Zustand zu halten. Die Bauschuttentsorgung ist Sache des Auftragnehmers. TAGLOHNARBEITEN: Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden und werden daraufhin Bestandteil des Hauptauftrages. Rapporte sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Nachträglich eingereichte oder nicht unterschriebene Rapporte werden nicht anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. aller NK, Zuschläge, Baustellenan- und Abfahrt etc. Vergütung. Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen sich frei Baustelle. RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE: Auf Anforderung erhält der Auftraggeber ABSCHLAGSZAHLUNGEN in Höhe von 90 % der jeweils vertragsmäßig und frei von Mängeln erbrachten Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu verstehen alle noch nicht fest eingebauten Materialien, Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle Einrichtungen. Es müssen leicht prüfbare Unterlagen vorgelegt werden. Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen Rechnungen die Bezeichnungen der Teilleistungen die Nummern der Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die Schlussrechnung mit allen prüfbaren Unterlagen, Aufmaßbelegen und Revisionszeichnungen muss nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden. Durch die Zahlung der Schlussrechnung ist keine Abnahme erfolgt. ÜBERZAHLUNGEN: Rückforderungen aus Überzahlungen (§812 ff BGB) kann der Auftraggeber stellen. Er ist insoweit berechtigt, Auftragnehmerrechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer banküblich zu verzinsen. ZWISCHENABNAHME: Für Teil- oder Gesamtleistungen bei denen eine Überprüfung bei der geforderten Abnahme nach Bezugfertigstellung nicht mehr möglich ist, wird eine Zwischenabnahme auf Verlangen des Auftragnehmers durchgeführt bzw. kann die Bauleitung darauf bestehen. Maßgebend sind jedoch die getroffenen Festlegungen im Zusammenhang mit der Schlussabnahme (nach 13). Eine Inbetriebnahme oder Benutzung ist nicht gleichbedeutend wie eine Abnahme. SCHLUSSABNAHME: Es hat eine förmliche Abnahme nach §12 Abs. 4 VOB Teil B stattzufinden. Bei Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein von Mängeln dem Auftragnehmer in Form einer Mängelrüge zugeht. MÄNGELANSPRÜCHE: Die Gewährleistungsfrist für die Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und 10 Monate. Abweichend hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist für Abdichtungsarbeiten 10 Jahre. HAFTUNG: Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem Architekten als auch Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und für alle möglichen Personen- und Sachschäden eine ausreichende Haftpflichtversicherung sowie eine Betriebs- und Bauwesensversicherung abgeschlossen hat. Er trägt die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. Es besteht die Verpflichtung, dem Auftraggeber unaufgefordert eine Police vorzulegen. Ebenfalls verpflichtet sich der Auftragnehmer über die Vorlage einer Police oder Zahlungsbelege der Nachweise zur Zahlung aller Beiträge an die Sozialkassen zu erbringen. BAUWESENVERSICHERUNG: Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung 0,4 % des Rechnungsbetrages für die Bauwesenversicherung abzuziehen. Bei einem durch den Auftragnehmer verursachten Schadensfall ist der Selbstbehalt von bis zu 500 _; je nach Schadensfall aufzubringen. Dieser wird mit den offenen Forderungen verrechnet. STROM / WASSER / VORHANDENE BAUSTELLENEINRICHTUNG: Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung pauschal 1,2 % des Rechnungsbetrags für Strom- und Wasserverbrauch, sowie für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtung, abzuziehen. SICHERHEITSLEISTUNGEN:      Sicherungsleistungen sind gemäß VOB Teil B separat zu vereinbaren. Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird gemäß § 17 VOB Teil B in Form eines Sicherheitseinbehalts in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme verlangt. Diese Barsicherung kann durch Beibringung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft eines in Deutschland   anerkannten Bankinstituts abgelöst werden. Die Sicherheitsleistung ist für die in Ziffer 14 vereinbarte Gewährleistungsfrist zu stellen. Anschließend erfolgt die Freigabe der Sicherheitsleistung. Soweit zu diesem Zeitpunkt geltend gemachte Ansprüche noch nicht erfüllt sind, ist der Auftraggeber berechtigt einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, anstelle eines Sicherheitseinbehalts gemäß Ziffer 18.1 von den in Rechnung gestellten Beträgen des Auftragnehmers (Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung) 0,4 % des Rechnungsbetrages zum Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer erspart sich hierdurch die Vorlage einer Sicherungsbürgschaft sowie deren Kosten. Das Sicherungsbedürfnis des Auftraggebers wird durch den endgültigen Einbehalt des Abzugs genügt. Eine Rückforderung seitens des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat binnen 18 Tagen nach Vertragsabschluss zu widersprechen, sollte er mit einem Abschlag in Höhe von 0,4 % nicht einverstanden sein.Im Falle des Widerspruchs wird eine Sicherheitsleistung nach Ziffer 18.1 einbehalten. NACHUNTERNEHMER: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Nachunternehmer und deren Nachunternehmer ohne Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für seine Nachunternehmer Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen. VERTRAGSSTRAFE: Der Auftraggeber ist befugt für den Fall des Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den Bauvertrag aufgenommen. STREITIGKEITEN: Im Falle von Streitigkeiten soll eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsverfahren versucht werden. Die Kosten für Sachverständige hat bei erwiesener Schuld der Unternehmer zu tragen. VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN: Beide Parteien benennen Bevollmächtigte, die als ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweilige Vertragspartei abgeben und entgegennehmen können. MUSTER: Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen bzw. anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um gütegesicherte Baustoffe handeln muss. Der Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt. BAUSTELLENREINIGUNG: Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des Auftragnehmers. Der AN hat sämtlich anfallenden Müll wie Schutt und Verpackungsmaterial sowie Verunreinigungen, die von seiner Arbeit herrühren wöchentlich zum Arbeitsende und unentgeltlich zu beseitigen. Der Zeitpunkt, zu dem die Baustellenreinigung spätestens erfolgt sein muss, wird wöchentlich auf Freitag, 19.00 Uhr festgelegt. Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so wird die Baustellenreinigung durch den AG auf Kosten des ANs herbeigeführt. Sollten mehrere Auftragnehmer ihrer Verpflichtung zur Baustellenreinigung nicht nachkommen, so wird die vom AG mit der Bauleitung beauftragte Person die Kostenaufteilung zwischen diesen Auftragnehmern nach ihrem Ermessen vornehmen. Die Kosten werden von der Schlussrechnung der betreffenden AN zum Abzug gebracht. GERICHTSSTAND: Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 26. QNG+ ZERTIFIZIERUNG: Die vom Auftragnehmer auszuführenden Arbeiten sind so zu planen, auszuführen, zu dokumentieren und nachzuweisen, dass die Anforderungen der QNG+ Zertifizierung eingehalten und die QNG+ Zertifizierungsfähigkeit des Bauvorhabens gewährleistet wird. Der Auftragnehmer hat sämtliche hierfür erforderlichen Produktdatenblätter, Zulassungen, Eignungsnachweise, Herstellererklärungen und sonstigen Nachweise rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen. Abweichungen oder Bedenken sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und durch die Bauleitung freigeben zu lassen. Die hierfür erforderlichen Leistungen und Nachweise sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
GRUNDLAGE:
Allgemeines Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des Auftraggebers rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf die VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen. Gerüste Bis 4,50 m Arbeitshöhe sind Gerüste seitens des Auftragnehmers auf- und abzubauen sowie vorzuhalten. Vorschriften Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18340 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Dämmung und sonstige Materialien sind gemäß der letztgültigen Wärmeschutzverordnung bzw. Brandschutzbestimmungen auszuführen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Positionen dahingehend zu überprüfen und schriftlich den Auftraggeber darauf hinzuweisen, falls die vorgesehene Leistung den obengenannten Vorschriften nicht entspricht. Ausführung Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind. Das Anarbeiten von Schalungen oder Gipsbeplankungen an Fenster- bzw. Rollladenschienen, Türen, Stützen, Installationen oder sonstigen Bauteilen ist vom Auftragnehmer fachgerecht auszuführen. Inbegriffen ist die Unterkonstruktion und alle Befestigungsteile. Soweit einzelne Bereiche auszuschäumen sind, ist dies nur mit FCKW-freiem Material zulässig. Alle Kanten und Grate von Holzschalungen sind mit passenden Abdeckprofilen abzudecken. Befestigungsteile wie Dübel, Winkel, Laschen und sonstiges Befestigungsmaterial, sind, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, im Einheitspreis enthalten. Es sind ausschließlich Metallteile aus nicht rostendem Material zu verwenden. Die Metallverbindungen im sichtbaren Bereich sind zu versenken. Eventuelle Stemmarbeiten für Auflager und ähnliches sind vom Auftraggeber selbst auszuführen. Anschlüsse zwischen Gipsverkleidungen und Putz sind mit Acryl herzustellen. Fugen zwischen den Beplankungen sind fachgerecht mit geeigneten Armierungsstreifen zu überdecken. Falls es der Baufortschritt notwendig macht, sind die Arbeiten in einzelnen Abschnitten auszuführen. Ebenso ist das nachträgliche Herstellen von Anschlüssen an angrenzende Bauteile erforderlichenfalls durchzuführen. Die Abkofferungen im Bodenbereich sind ggf. zur Durchführung der Estricharbeiten nur bodenseitig vorab zu verschalen und in einem zweiten Schritt fertig zu stellen. Unterdecken sind anhand eines Verlegeplanes zu verlegen. Dabei sind alle Einbauteile, wie z.B. Leuchten, Vorhangschienen, Luftauslässe, usw. sowie die Rohrführungspläne zu berücksichtigen. Ungeklärte Detailpunkte sind vor Verlegebeginn mit dem Auftraggeber abzusprechen. Anschlüsse der Decken an Wänden und Stützen sind so auszubilden, dass alle an die Unterdecke gestellten Forderungen erhalten bleiben. Doppelbodensysteme müssen mindestens der vom Bundesverband Systemboden herausgegebenen Sicherheitsrichtlinie für Doppelböden entsprechen. Doppelbodenstützen müssen aus nicht brennbarem Material bestehen. Vor der Ausführung der Arbeiten sind die geforderten Höhen und die Maßgenauigkeit des Rohfußbodens durch den Auftragnehmer zu prüfen. Falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen im Fußbodenaufbau festgestellt werden, sind die tatsächlichen Einbauhöhen vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber abzusprechen. Unterböden sind prinzipiell mit Fugenversatz zu verlegen. Alle Stöße, auch bei Nut- und Federverbindungen, sind, sofern im LV nicht anders beschrieben, mit geeignetem Kleber zu verkleben. Bei Verlegung auf Trockenschüttungen sind in Türbereichen oder bei Anschlüssen an massiven Bauteilen geeignete Maßnahmen zur Unterfangung vorzunehmen. Schleifarbeiten mit Schleifgeräten im Trockenverfahren sind grundsätzlich mit Absaugung auszuführen. Holzverbindungen sind grundsätzlich zu verschrauben. Klammergeräte dürfen nur mit Druckbegrenzer verwendet werden. Dampfsperren sind grundsätzlich zu verkleben. Bohr- und Dübelarbeiten an sichtbar bleibenden Wand- und Deckenflächen sind sorgfältig auszuführen, sodass keine Beschädigung der Bauelemente auftritt. Befestigungspunkte an vorhandenen Wänden, Fußböden und Decken sind unter Berücksichtigung etwaiger vorhandener Kabel und Rohrleitungen zu wählen. In zweifelhaften Fällen sind die Befestigungsstellen gemeinsam mit dem Auftraggeber festzulegen. Materiealien Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Typen oder Fabrikate anzubieten. Verwendete Holzwerkstoffplatten dürfen kein Formaldehyd enthalten. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die verwendeten Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein. Dies gilt insbesondere für Unterkonstruktionen, Schienen und Profile. Abrechnung Sind dem Leistungsverzeichnis vermaßte Skizzen beigefügt, so gelten diese Maße nicht für die Ausführung, sondern sind nur Grundlage für die Kalkulation. Beiliegende Holzlisten sind nicht für den Zuschnitt freigegeben. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Fertigmaße, auch im gehobelten Zustand. Als gedämmte Fläche wird nur das lichte Maß zwischen den Balken gerechnet.
Allgemeines
01 DÄMMUNG
01
DÄMMUNG
01.01 W.Dämm. zwischen Sparren, d=200 mm, WLG 032 Mineralfaserdämmstoff in Sparren- bzw. Zangenfelder, Abstand ca. 75 cm, nicht hinterlüftete Ausführung, nach Herstellerrichtlinien liefern und fachgerecht einbauen. Sparren übermessen. WLG 032, d= 200 mm Bereich: Dachdämmung zwischen Sparren und Dach Gauben Fabrikat: G+H Isover o.g.
01.01
W.Dämm. zwischen Sparren, d=200 mm, WLG 032
420.00
m2
01.02 W.Dämm. Gaubenkonstruktion, d=140 mm, WLG 032 Mineralfaserdämmstoff in Sparren- bzw. Zangenfelder, nicht hinterlüftete Ausführung, nach Herstellerrichtlinien liefern und fachgerecht einbauen. WLG 032, d= 140 mm Bereich: Gauben Seitenwanddämmung Fabrikat: G+H Isover o.g.
01.02
W.Dämm. Gaubenkonstruktion, d=140 mm, WLG 032
30.00
m2
01.03 W. Dämm. zw Lattung, d= 30 mm, WLG 032 Mineralfaserdämmstoff zwischen Lattenunterkonstruktion liefern und einbauen. WLG 032, d= 30 mm Einbauort: Gaubenwände und Dach Fabriket: G+H Isover o.g.
01.03
W. Dämm. zw Lattung, d= 30 mm, WLG 032
450.00
m2
01.04 Dampfbremsfolie 0,2 mm als Dampfbremse und Windsperre unterhalb der Dämmung an den Sparrenunterseiten fachgerecht im Schrägdachbereich anbringen, einschl. 10 cm Stoßüberlappung und dauerhafter Verklebung am Gebäudes. Das Gebäude wird hinsichtlich der Luftdichtheit mit einem Blower-Door-Test überprüft. Fabrikat Dampfbremse: DELTA-DAWI GP o.g. Fabrikat Klebeband: SIGA o.g.
01.04
Dampfbremsfolie 0,2 mm
450.00
m2
01.05 Dampfbremsfolie 0,2 mm Anschluss Dichtmasse für Wandanschlüsse der Dampfbremse und Windsperre einschl. Anpresslattung. Fabrikat: SIGA Primur
01.05
Dampfbremsfolie 0,2 mm Anschluss
250.00
m
01.06 Zulage Dampfbremsfolien Anschluss Putzband Zulage Putzband für Wandanschluss der Dampfbremse auf zu verputzende Beton- oder Ziegelwände. Fabrikat: Knauf LDS Einputzband o.g.
01.06
Zulage Dampfbremsfolien Anschluss Putzband
O
800.00
m
01.07 Betongrundierung Klebeband Betongrundierung mit Primer als Haftbrücke für das Klebeband der Dampfbremse.
01.07
Betongrundierung Klebeband
O
250.00
m
01.08 Zulage Dampfbremse f. Durchdringungen Zulage für das dampfdichte Abkleben von Durchdringungen von z.B. Rohrleitungen und Kabel verschiedener Durchmesser.
01.08
Zulage Dampfbremse f. Durchdringungen
35.00
St
02 GIPSKARTON
02
GIPSKARTON
02.01 Gipskarton unt. Dach, d=15 mm, F30 Gipskarton GKB auf geneigte, gerade oder senkrechte Holz-Dachkonstruktion, einschl. trockener Holz-Unterkonstruktion. Oberfläche malerfertig verspachtelt und gemäß Herstellerichtlinien ausgeführten Anschlüssen liefern und einbauen. Beplankung einlagig, d= 15 mm, F30. Fabrikat: Knauf GKB o.g.
02.01
Gipskarton unt. Dach, d=15 mm, F30
450.00
m2
02.02 Gipskarton unt.Dach, Feuchtraum - Zulage Zulage für Gipskarton-Bauplatten GKB wie vor beschrieben, jedoch für imprägnierte Ausführung (GKBI) in Feuchträumen. Bereich: Bäder Fabrikat: Knauf GKBI o.g.
02.02
Gipskarton unt.Dach, Feuchtraum - Zulage
25.00
m2
02.03 Gauben - Zulage Zulage für das Verarbeiten von Gipskarton-Kleinflächen im Bereich von Dachgauben für erhöhte Schneidkosten, Verschnitt, längeres Vorhalten von Gerüsten, Mehrverbrauch von Zubehörmaterial, erhöhter Zeitaufwand bei der Montage und erhöhter Fugenanteil. Beplankung einlagig, d =15 mm oder 25 mm Fabrikat: Knauf GKB o.g.
02.03
Gauben - Zulage
7.00
St
02.04 DFF Verkleidung bis 94/118 Herstellen der Anschlüsse von Gipskartonplatten an Dachfenster, inkl. Verkleiden der Leibung mit einer Tiefe von ca. 30 cm, inkl. Anschluss einer Dampfsperre an das Dachfenster und an die vorhandene Dampfsperre mit Anpresslatte und Dämmung der Hohlräume mit Mineralwolle WLG 032, sowie Einsetzen und Überspachteln einer Kantenschutzschiene, malerfertige Oberfläche. Fabrikat: Knauf o.g., d = 15 mm oder d= 25 mm Dachfenstergröße: bis ca. 94/188 cm
02.04
DFF Verkleidung bis 94/118
13.00
St
02.05 DFF Verkleidung 134/98 Herstellen der Anschlüsse von Gipskartonplatten an Dachfenster, inkl. Verkleiden der Leibung mit einer Tiefe von ca. 30 cm, inkl. Anschluss einer Dampfsperre an das Dachfenster und an die vorhandene Dampfsperre mit Anpresslatte und Dämmung der Hohlräume mit Mineralwolle WLG 032, sowie Einsetzen und Überspachteln einer Kantenschutzschiene, malerfertige Oberfläche. Fabrikat: Knauf o.g., d = 15 mm oder d= 25 mm Dachfenstergröße: bis ca. 134/98  cm
02.05
DFF Verkleidung 134/98
2.00
St
02.06 Kniestockwand, 1x GKB 15 mm GK-Ständerwand, bestehend aus einfachem Ständerwerk aus verzinkten CW-Profilen (50 mm), einer dazwischen eingelegten Dämmung (40 mm, Schall) und einer Beplankung GKB, 15 mm einseitig, Oberfläche malerfertig, gespachtelt und geschliffen, als Raumabschuss im Kniestock- und Abseitenbereich bzw. als Anschluss der Dachflächenuntersicht an das Kniestockmauerwerk im Bereich von Fußpfetten. Fabrikat: Knauf o.g.
02.06
Kniestockwand, 1x GKB 15 mm
72.00
m2
02.07 Kniestockwand, 2x GKBI 15mm, Zulage Kniestockwand wir vor beschrieben, jedoch Beplankung 2-fach mt GKBI-Platten als Zulage. Bereich: Kniestockbereich/Abseiten Bäder Fabrikat: Knauf o.g.
02.07
Kniestockwand, 2x GKBI 15mm, Zulage
9.00
m2
02.08 Bodenschienen Vorab Bodenschienen setzen im Bereich von WC- u. Waschbeckenständer nach Angabe der Sanitärfirma als Zulage zu den Vorwänden WC und Bad.
02.08
Bodenschienen
42.00
m
02.09 Estrichstreifen Vorab GK-Streifen bodenseitig Abstellung als Anschalg für Estrich montieren, l= ca. 20-25 cm, einfach beplankt, inkl. notwendiger Aussparungen für bodenseitigen Leitungen. Ort: alle Vorwände und raumhoche Schächte
02.09
Estrichstreifen
110.00
m
02.10 GK HT-Verkofferung, eins. 2xGKBI 12,5 mm GK-Ständerwand zur zwei- und dreiseitigen Verkofferung von haustechnischen Leitungen, bestehend aus einfachem Ständerwerk aus verzinkten CW-Profilen (50 mm), Mineralfaser-Dämmstoff d= 40 mm und einer Beplankung GKBI 2x12,5 mm einseitig, Stöße versetzt anordnen, Oberfläche fertig zum Befliesen. Der Mehraufwand für die Berücksichtigung von Haustechnikleitungen ist einzukalkulieren. Die Verschraubungen der Verkofferungen sind mit einer wasserunlöslichen Masse auch in zu verfliesenden Bereichen flächenbündig zu verspachteln. Vor den Estricharbeiten ist für den Sanitärinstallateur die Bodenschiene der Sanitärabschalungen zu setzen. Wandstäke 75 mm mit variablen Wandabstand Bereich: Bäder, WCs Fabrikat: Knauf o.g.
02.10
GK HT-Verkofferung, eins. 2xGKBI 12,5 mm
50.00
m2
02.11 GK HT-Verkofferung, eins. 2xGKB 12,5 mm GK-Ständerwand zur zwei- und dreiseitigen Verkofferung von haustechnischen Leitungen, bestehend aus einfachem Ständerwerk aus verzinkten CW-Profilen (50 mm), Mineralfaser-Dämmstoff d= 40 mm und einer Beplankung GKB 2x12,5 mm einseitig, Stöße versetzt anordnen, Oberfläche malerfertig, gespachtelt und geschliffen. Wandstäke 75 mm mit variablen Wandabstand Bereich: Wohnräume, Küchen Fabrikat: Knauf o.g.
02.11
GK HT-Verkofferung, eins. 2xGKB 12,5 mm
25.00
m2
02.12 Installationsvorsatzschale, H=1,40 m, eins. 2 x 12,5 mm, Typ A, F0 Lieferung und Montage einer Installationsvorsatzschale, bestehend aus einer geeigneten Unterkonstruktion, d= 50 mm aus verzinkten Stahlblechprofilen gem. DIN 18182-1/18183-1 als Einfachständerwerk. Dämmschicht aus Mineralvolle (MW) nach DIN EN 13162, Mindestohsdichte 40 kg/m3, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Dicke 40 mm. Bekleidung einseitig 2 x 12,5 mm, Typ A (DIN EN 520). Platten stumpf stoßen und verspachteln. Verdeckte Befestigung der Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare Teile der Befestigungsmittel verspachteln. Höhe:bis 1,40 m Feuerwiderstandsklasse gem. DIN 4102 Teil 4: F0 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Teil 33: Rw 54dB Gesamtstärke 75 mm mit variablen Wandabstand. Umlaufende Anschlüsse starrm Befestigungsuntergrund: Mauerwerk, Beton oder Trockenbau; die Baukörperanschlüsse sind einzukalkulieren. Oberfläche Qualitätsstufe Q2 nach DIN 18340. Einbauort: WCs/Wohnräume Fabrikat: Knauf o.g.
02.12
Installationsvorsatzschale, H=1,40 m, eins. 2 x 12,5 mm, Typ A, F0
17.00
02.13 Installationsvorsatzschale, H=1,40 m, eins. 2 x 12,5 mm, Typ H2, F0 Lieferung und Montage einer Installationsvorsatzschale, bestehend aus einer geeigneten Unterkonstruktion, d= 50 mm aus verzinkten Stahlblechprofilen gem. DIN 18182-1/18183-1 als Einfachständerwerk. Dämmschicht aus Mineralvolle (MW) nach DIN EN 13162, Mindestohsdichte 40 kg/m3, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Dicke 40 mm. Bekleidung einseitig 2 x 12,5 mm, Typ H2 (DIN EN 520). Platten stumpf stoßen und verspachteln. Verdeckte Befestigung der Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare Teile der Befestigungsmittel verspachteln. Höhe: bis 1,40 m Feuerwiderstandsklasse gem. DIN 4102 Teil 4: F0 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Teil 33: Rw 54dB Gesamtstärke 75 mm mit variablen Wandabstand. Umlaufende Anschlüsse starrm Befestigungsuntergrund: Mauerwerk, Beton oder Trockenbau; die Baukörperanschlüsse sind einzukalkulieren. Oberfläche Qualitätsstufe Q2 nach DIN 18340. Einbauort: Bäder/Nassräume Fabrikat: Knauf o.g.
02.13
Installationsvorsatzschale, H=1,40 m, eins. 2 x 12,5 mm, Typ H2, F0
53.00
02.14 Vorsatzschale, CW 50/75, eins. 2 x 12,5 mm, Typ A, F0 Vorsatzschale als Schachtwand als Einfachständerwand: Unterkonstruktion, d=50 mm aus verzinkten Stahlblechprofilen gem. DIN 18182-1/18183-1, als Einfachständerwerk. Dämmschicht aus Mineralwolle (MW) nach DIN EN 13162, Mindestrohdichte 40 kg/m3, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Dicke 40 mm. Bekleidung einseitig 2x 12,5 mm, Typ A (DIN EN 520), Platten stumpf stoßen und verspachteln. Verdeckte Befestigung der Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare Teile der Befestigungsmittel verspachteln. Einbaubereich 1, Höhe bis 3,50 m. Feuerwiderstandsklasse gem. DIN 4102 Teil 4: F0 Bewertetes Schalldämmaß nach DIN 4109 Teil 33: Rw 54 dB. Gesamtstärke 75 mm mit variablen Wandabstand. Umlaufende Anschlüsse starr, Befestigungsuntergrund: Mauerwerk/ Beton; die Baukörperanschlüsse sind einzukalkulieren. Oberfläche Qualitätsstufe Q2 nach DIN 18340. Einbauort: WCs/Wohnräume Fabrikat: Knauf W626 o.g.
02.14
Vorsatzschale, CW 50/75, eins. 2 x 12,5 mm, Typ A, F0
30.00
02.15 Vorsatzschale, CW 50/75, eins. 2 x 12,5 mm, Typ H2, F0 Vorsatzschale als Schachtwand als Einfachständerwand: Unterkonstruktion, d=50 mm aus verzinkten Stahlblechprofilen gem. DIN 18182-1/18183-1, als Einfachständerwerk. Dämmschicht aus Mineralwolle (MW) nach DIN EN 13162, Mindestrohdichte 40 kg/m3, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Dicke 40 mm. Bekleidung einseitig 2x 12,5 mm, Typ H2 (DIN EN 520), Platten stumpf stoßen und verspachteln. Verdeckte Befestigung der Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare Teile der Befestigungsmittel verspachteln. Einbaubereich 1, Höhe bis 3,50 m. Feuerwiderstandsklasse gem. DIN 4102 Teil 4: F0 Bewertetes Schalldämmaß nach DIN 4109 Teil 33: Rw 54 dB. Gesamtstärke 75 mm mit variablen Wandabstand. Umlaufende Anschlüsse starr, Befestigungsuntergrund: Mauerwerk/ Beton; die Baukörperanschlüsse sind einzukalkulieren. Oberfläche Qualitätsstufe Q2 nach DIN 18340. Einbauort: Bäder/Nassräume Fabrikat: Knauf W626 o.g.
02.15
Vorsatzschale, CW 50/75, eins. 2 x 12,5 mm, Typ H2, F0
55.00
02.16 Zulage Blenden, Typ A Zulage für die Ausbildung von Abdeckungen und seitlichen Bekleidungen von Verkofferungen und Vorsatzschalen, bestehend aus einer geeigneten Unterkonstruktion. Bekleidung einseitig 2 x 12,5 mm, Typ A, F0 Alle Stoß-, Anschluss- und Befestigungsstellen sauber und fachgerecht verspachtelt. Die Baukörperanschlüsse sind einzukalkulieren. Qualitätsstufe Q2 Einbauort: WCs, Wohnräume Breite: 15-30 cm
02.16
Zulage Blenden, Typ A
15.00
m
02.17 Zulage Blenden, Typ H2 Zulage für die Ausbildung von Abdeckungen und seitlichen Bekleidungen von Verkofferungen und Vorsatzschalen, bestehend aus einer geeigneten Unterkonstruktion. Bekleidung einseitig 2 x 12,5 mm, Typ H2, F0 Alle Stoß-, Anschluss- und Befestigungsstellen sauber und fachgerecht verspachtelt. Die Baukörperanschlüsse sind einzukalkulieren. Qualitätsstufe Q2 Einbauort: Bäder/Nassräume Breite: 15-30 cm
02.17
Zulage Blenden, Typ H2
30.00
m
02.18 Einfachständerwand, CW 50/100, beids. 2x 12,5 mm, Typ A, F0 Nichttragende innere Wand gem. DIN 4103 Teil 1, als Einfachständerwand: Unterkonstruktion, d=50 mm aus verzinkten Stahlblechprofilen gem. DIN 18182-1/18183-1, als Einfachständerwerk. Dämmschicht aus Mineralwolle (MW) nach DIN EN 13162, Mindestrohdichte 40 kg/m3, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Dicke 40 mm. Bekleidung beidseitig 2x 12,5 mm, Typ A (DIN EN 520), Platten stumpf stoßen und verspachteln. Verdeckte Befestigung der Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare Teile der Befestigungsmittel verspachteln. Einbaubereich 1, Höhe bis 3,50 m. Feuerwiderstandsklasse gem. DIN 4102 Teil 4: F0 Bewertetes Schalldämmaß nach DIN 4109 Teil 33: Rw 52 dB Gesamtstärke 100 mm Umlaufende Anschlüsse starr, Befestigungsuntergrund: Mauerwerk/ Beton; die Baukörperanschlüsse sind einzukalkulieren. Oberfläche Qualitätsstufe Q2 nach DIN 18340. Fabrikat: Knauf W112 o.g.
02.18
Einfachständerwand, CW 50/100, beids. 2x 12,5 mm, Typ A, F0
595.00
02.19 Einfachständerwand, CW 50/100, beids. 2x 12,5 mm, Typ A/H2, F0 Nichttragende innere Wand gem. DIN 4103 Teil 1, als Einfachständerwand: Unterkonstruktion, d=50 mm aus verzinkten Stahlblechprofilen gem. DIN 18182-1/18183-1, als Einfachständerwerk. Dämmschicht aus Mineralwolle (MW) nach DIN EN 13162, Mindestrohdichte 40 kg/m3, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Dicke 40 mm. Bekleidung beidseitig 2x 12,5 mm, Typ A/H2 (DIN EN 520), Platten stumpf stoßen und verspachteln. Verdeckte Befestigung der Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare Teile der Befestigungsmittel verspachteln. Einbaubereich 1, Höhe bis 3,50 m. Feuerwiderstandsklasse gem. DIN 4102 Teil 4: F0 Bewertetes Schalldämmaß nach DIN 4109 Teil 33: Rw 52 dB Gesamtstärke 100 mm Umlaufende Anschlüsse starr, Befestigungsuntergrund: Mauerwerk/ Beton; die Baukörperanschlüsse sind einzukalkulieren. Oberfläche Qualitätsstufe Q2 nach DIN 18340. Fabrikat: Knauf W112 o.g.
02.19
Einfachständerwand, CW 50/100, beids. 2x 12,5 mm, Typ A/H2, F0
350.00
02.20 Einfachständerwand, CW 50/100, beids. 2x 12,5 mm, Typ H2, F0 Nichttragende innere Wand gem. DIN 4103 Teil 1, als Einfachständerwand: Unterkonstruktion, d=50 mm aus verzinkten Stahlblechprofilen gem. DIN 18182-1/18183-1, als Einfachständerwerk. Dämmschicht aus Mineralwolle (MW) nach DIN EN 13162, Mindestrohdichte 40 kg/m3, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Dicke 40 mm. Bekleidung beidseitig 2x 12,5 mm, Typ H2 (DIN EN 520), Platten stumpf stoßen und verspachteln. Verdeckte Befestigung der Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare Teile der Befestigungsmittel verspachteln. Einbaubereich 1, Höhe bis 3,50 m. Feuerwiderstandsklasse gem. DIN 4102 Teil 4: F0 Bewertetes Schalldämmaß nach DIN 4109 Teil 33: Rw 52 dB Gesamtstärke 100 mm Umlaufende Anschlüsse starr, Befestigungsuntergrund: Mauerwerk/ Beton; die Baukörperanschlüsse sind einzukalkulieren. Oberfläche Qualitätsstufe Q2 nach DIN 18340. Fabrikat: Knauf W112 o.g.
02.20
Einfachständerwand, CW 50/100, beids. 2x 12,5 mm, Typ H2, F0
12.00
02.21 Freies Wandende, Zulage für Metallständerwände Mehraufwand für die Ausbildung eines freien Wandeendes mit Eckschiene als Zulage für die vorher beschriebenen Wände.
02.21
Freies Wandende, Zulage für Metallständerwände
15.00
m
02.22 Türöffnung herstellen, 100 mm Herstellen Türöffnung, mit Sturzprofil, seitlich raumhoch verstärken, mit Metallständerprofilen UA/CW 50, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben. Baurichtmaße: b= ca. 635 - 1385 mm, H= ca. 2010 - 2135 mm Wanddicke: 100 mm
02.22
Türöffnung herstellen, 100 mm
46.00
St
02.23 Pocket Kit Easy Standard CW 100 beidseitig gedämpft Pocket Kit Easy Standard CW 100 beidseitig gedämpft Schiebetür-Unterkonstruktion für Metallständerwand, Unterkonstruktion CW 100, Fertigwanddicke 150 mm inkl. Befestigungsmaterial und vormontiertem beidseitigem Dämpfer vorgerichtet inkl. Holztürblatt weiß beschichtet, Türblatthöhen 2135 mm für Standardtürblattaufnahme Für Türblattbreiten von 610 bis 985 mm
02.23
Pocket Kit Easy Standard CW 100 beidseitig gedämpft
1.00
St
02.24 Abgehängte Decke bzw. Deckenkoffer, F0 Gipskartonplatten GKB als abgehängte Decke bzw. deckenseitige Verkofferung von haustechnischen Leitungen, einschl. Unterkonstruktion. Oberfläche malerfertig verspachtelt nach Herstellerrichtlinien liefern und einbauen. Beplankung einseitig, 1x GKB 15 mm, F0 Bereich: Schleuse + Treppenhaus UG Abrechnung nach abgewickelter Fläche. Fabrikat: Knauf o.g.
02.24
Abgehängte Decke bzw. Deckenkoffer, F0
28.00
m2
02.25 Abgehängte Decke, F90 Gipskartonplatten GKF als abgehängte Decke bzw. deckenseitige Verkofferung von haustechnischen Leitungen, einschl. Unterkonstruktion. Oberfläche malerfertig verspachtelt nach Herstellerrichtlinien liefern und einbauen. Beplankung einseitig, 2x GKF 20 mm, F90 Bereich: Treppenhaus und Schleuse UG Abrechnung nach abgewickelter Fläche. Fabrikat: Knauf GKFo.g.
02.25
Abgehängte Decke, F90
O
28.00
m2
02.26 Zulage Volldämmung Zulage für GK HT-Verkofferung für die voll ausgedämmte Verkofferung zur besseren Schalldämmung. Einbauort: alle Koffer mit bodenseitigen Verzügen
02.26
Zulage Volldämmung
20.00
m2
02.27 Leibungen Lichtkuppel GK Trockenputz in Leibungen der Lichtkuppeln inkl. beidseitigen Abschlussprofil. Querschnitt Lichtkuppel: 1x1 m. h=40cm
02.27
Leibungen Lichtkuppel
6.00
St
02.28 Nische in Trockenbauwand Herstellen einer kleinen Ablagenische in HT-Verkofferung/ Bäder als Zulage. Nischenansichtsfläche ca. 0,1 m², Tiefe ca. bis 25 cm
02.28
Nische in Trockenbauwand
O
12.00
St
02.29 Verkleidung Stahlträger 120x120 mm, F60 Erstellen der Verkleidung von Stahlstützen vierseitig, abgewickelte Fläche ca. XX cm. Platten stumpf stoßen und verspachteln. Verdeckte Befestiung der Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare Teile der Befestigungsmittel verspachteln. Höhe ca. 2,90 m Feuerwiderstandsklasse: F60 HEB-Stütze ca. 120 x 120 mm Befestigungsuntergrund: Beton/Stahlstütze; die Baukörperanschlüsse sowie die Verkleidung der Fuß- und Kopfplatte sind einzukalkulieren. Fabrikat: Promat o.g.
02.29
Verkleidung Stahlträger 120x120 mm, F60
13.00
St
02.30 Trockenputz, Gipsplatten Typ A, 12,5 mm, Beton Bekleidung von Wänden ohne Unterkonstruktion einseitig, innen, Höhe bis 3,50 m. Befestigungsuntergrund: Beton, unverputzt. Bekleidung/Beplankung, einlagig, aus Gipsplatten Typ A (DIN EN 520), Rückseite unkaschiert, Plattendicke 12,5 mm, Befestigung der Bekleidung/Beplankung durch ansetzen mit Gips, Fugenabstand 5 mm und verspachteln. Oberfläche Qualitätsstufe Q2 gem. DIN 18340.
02.30
Trockenputz, Gipsplatten Typ A, 12,5 mm, Beton
25.00
02.31 Trockenputz, Gipsplatten Typ A, 12,5 mm, Mauerwerk Bekleidung von Wänden ohne Unterkonstruktion einseitig, innen, Höhe bis 3,50 m. Befestigungsuntergrund: Mauerwerk, unverputzt. Bekleidung/Beplankung, einlagig, aus Gipsplatten Typ A (DIN EN 520), Rückseite unkaschiert, Plattendicke 12,5 mm, Befestigung der Bekleidung/Beplankung durch ansetzen mit Gips, Fugenabstand 5 mm und verspachteln. Oberfläche Qualitätsstufe Q2 gem. DIN 18340.
02.31
Trockenputz, Gipsplatten Typ A, 12,5 mm, Mauerwerk
25.00
03 SONSTIGES
03
SONSTIGES
03.01 Bewegungsfugenprofil Bewegungsfugenprofil in einspringenden Ecken verschiederner Winkel. Fabrikat: PROTEKTOR Profil 3750
03.01
Bewegungsfugenprofil
50.00
m
03.02 Anarbeiten ELT Verteiler Öffnung herstellen für ELT Verteiler inkl. notwendiger Auswechselung. Größe: bis ca. 40 x 80 cm
03.02
Anarbeiten ELT Verteiler
15.00
St
03.03 Anarbeiten HLS Verteiler Öffnung herstellen für HLS Verteiler inkl. notwendiger Auswechselung. Größe: bis ca. 80 x 155 cm
03.03
Anarbeiten HLS Verteiler
18.00
St
03.04 UA-Profil 50 mm Liefern und montieren von UA-Profl 50 mm inkl. notwendiger Befestigungswinkel nach Montage von HLS.
03.04
UA-Profil 50 mm
28.00
m
03.05 GK-Kantenschutzwinkel Herstellen von Kanten und Abschlüssen mit einfachem, weißem Wandwinkel, streichfähig in nicht gefliesten Bereichen.
03.05
GK-Kantenschutzwinkel
150.00
m
03.06 GK-Wandanschluss streichfähig Herstellen der Wandanschlüsse durch Fugenausbildung  8 - 10 mm. Die Fuge ist mit dauerelastischem, streichfähigem Material zu füllen und zu glätten.
03.06
GK-Wandanschluss streichfähig
100.00
m
03.07 Platten-Verstärkungen HLS Verstärkungen aus Holztraversen zur Befestigung der Armaturen nach Angabe des Sanitäristallateurs montieren, Plattengröße bis ca. 60 x 60 cm, d= bis ca. 25 mm.
03.07
Platten-Verstärkungen HLS
45.00
St
03.08 Platten-Verstärkungen Verstärkungen aus Holztraversen zur Befestigung von Hängeschränke montieren, Plattengröße bis ca. 60 x 60 cm, d= bis ca. 25 mm.
03.08
Platten-Verstärkungen
15.00
St
03.09 Revisionsklappe 30x30, F0 Revisionsklappe für Vorsatzschale, abgehängte Decken bzw. Verkofferungen, liefern und einbauen, flächenbündig eingeklebter Knauf Gipsplatte, Abmessung (lichter Durchgang + 35 mm): 300 x 300 mm, mit Fangsicherung, mit nicht sichtbarem Verschluss- und Scharniersystem. Brandschutz: F0 Erzeugnis: Knauf o.g.
03.09
Revisionsklappe 30x30, F0
15.00
St
03.10 Revisionsklappe 40x40 Revisionsklappe für Vorsatzschale, abgehängte Decken bzw. Verkofferungen, liefern und einbauen, flächenbündig eingeklebter Knauf Gipsplatte, Abmessung (lichter Durchgang + 35 mm): 400 x 400 mm, mit Fangsicherung, mit nicht sichtbarem Verschluss- und Scharniersystem. Brandschutz: F0 Erzeugnis: Knauf o.g.
03.10
Revisionsklappe 40x40
15.00
St
03.11 Revisionsklappe 50x50 Revisionsklappe für Vorsatzschale bzw. Verkofferungen, liefern und einbauen, flächenbündig eingeklebter Knauf Gipsplatte, Abmessung (lichter Durchgang + 35 mm): 500 x 500 mm, mit Fangsicherung, mit nicht sichtbarem Verschluss- und Scharniersystem. Einbauort: Hebeanlage Brandschutz: F0 Erzeugnis: Knauf o.g.
03.11
Revisionsklappe 50x50
1.00
St
04 STUNDEN
04
STUNDEN
04.01 Stundenlohn Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
04.01
Stundenlohn Meister
O
1.00
h
04.02 Stundenlohn Polier Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
04.02
Stundenlohn Polier
O
1.00
h
04.03 Stundenlohn Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
04.03
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
h
04.04 Stundenlohn Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
04.04
Stundenlohn Helfer
O
1.00
h