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Bietererklärung und Besondere Vertragsbedingungen BIETERERKLÄRUNG:
Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass:
1. Er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen sowie die Anlagen zum LV anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt und erkennbare Fehler in den Ausschreibungen aufgrund seiner Fachkunde spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzeigt. Nachtragsforderungen aus vorgenanntem Sachverhalt können nicht entstehen.
2. Er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege überzeugt bzw. unterrichtet hat.
3. Über die Art der Ausführung sämtlicher im LV aufgeführten Positionen Klarheit besteht.
4. Er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeiten und über Sozialabgabeleistungen beibringt.
5. Er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutze der auf Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten Arbeiten abgeschlossen hat.
6. Er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat bzw. dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Eventuell auftretende Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort zu melden. Der Unternehmer ist verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes Bedenken gegen die geplante Ausführung sofort zu melden, auch dann wenn diese nicht gerechtfertigt sind.
7. Die Schlussabnahme gemeinsam, auf schriftliche Beantragung des AN, durchzuführen ist. Eine fiktive Abnahme ist ausgeschlossen.
8. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten mit einem ausreichenden und fachlich qualifizierten Arbeitskräfteeinsatz ausgeführt werden.
9. Bei Auftragserteilung die Arbeiten laut Werkvertrag, dreifach vom Architekten ausgestellt, ausgeführt werden.
10. Die Richtlinien für den Infektionsschutz gemäß den aktuellen gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen umzusetzen und einzuhalten sind.
Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer: ...................................................................
Ort/Datum: ..................................................................
Anschrift: ..................................................................
Stempel und Unterschrift: ..................................................................
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB)
10.1 Besondere Vertragsbedingungen:Siehe EVM 214.H.
10.2 Besichtigung von Baustellen:Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B:Anschlussmöglichkeiten für Baustrom und Bauwasser werden von der Rohbaufirma gestellt. Der Verbrauch wird entsprechend bei allen Firmen zum Abzug gebracht (siehe AHZL). Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück vorhanden und werden von der Bauleitung angewiesen.
10.4 Bauleiter:Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein.
10.5 Anordnung von Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B):Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und dürfen ausschließlich nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers ausgeführt werden. Die Stundenlohnzettel sind wöchentlich einzureichen.
10.6 Baustellenbesprechungen:Der Auftragnehmer hat zu den wöchentlichen Baustellenbesprechungen einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Teilnahme erfolgt unentgeltlich.
10.7 Nachabnahmen:Kosten für notwendige Nachabnahmen aufgrund unzureichender Mängelbeseitigung werden dem Auftragnehmer angelastet.
10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan):Der SiGe-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Bei Einsatz fremdsprachiger Mitarbeiter hat der AN für die Übersetzung der erforderlichen Hinweise zu sorgen.
10.9 Gerichtsstand:Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen.
10.10 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen:Der AG stellt Pläne digital (PDF) zur Verfügung. Der AN hat erforderliche Detail- und Anschlusszeichnungen normgerecht (DIN A4 bis max. DIN A0) innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung zu erstellen.
10.11 Bautagebuch:Es ist ein Bautagesbericht zu führen und wöchentlich unaufgefordert der Bauleitung zu übergeben.
10.12 Baudokumentation (Anlage zur Schlussrechnung):Nach Abschluss ist eine Dokumentation (3-fach, Papier und digital) einzureichen, bestehend aus: Detail- und Anschlusszeichnungen, bauaufsichtlichen Zulassungen (abP/abZ/ETA) aller eingebauten Bauteile und Baustoffe (insb. Brandschutz- und Schallschutzkonstruktionen), Produktdatenblättern, Fachunternehmer-Erklärungen (auch für KfW).
10.13 Baufristenplan:Der AN hat einen Baufristenplan über seine Leistungen zu erstellen und bei Terminverschiebungen unverzüglich fortzuschreiben.
10.14 Unterkünfte:Unterkünfte dürfen in der Liegenschaft nicht eingerichtet werden.
10.15 Subunternehmer:Subunternehmer sind mit dem Angebot zu benennen und nur nach schriftlicher Genehmigung des AG zulässig.
10.16 Gewährleistung:Über die Gewährleistungszeit ist eine Bankbürgschaft einer in Deutschland ansässigen Bank über 5% der Abrechnungssumme zu erbringen.
10.17 Bauwesenversicherung:Der AG schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Dem AN werden 0,35 % der Schlussabrechnungssumme abgezogen (Selbstbeteiligung 250,00 € je Schaden).
10.18 Baustellenreinigung:Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. Trockenbaureste und Verpackungen sind umgehend fachgerecht zu entsorgen.
10.19 Radiogeräte:Radiogeräte sind auf der Baustelle untersagt.
10.20 Rauchverbot:Im gesamten Gebäude herrscht ein generelles Rauchverbot ab Beginn der Ausführung.
10.21 Einweisung und Planunterlagen:Der AN stellt sicher, dass alle Mitarbeiter eingewiesen sind und Pläne sowie ein Leer-LV vor Ort vorliegen.
10.22 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B):Bei schuldhafter Überschreitung der Fertigstellungsfrist fallen 0,25% des Endbetrages je Werktag an (max. 5% der Schlussrechnungssumme).
10.23 Schlussrechnung und Abschlagsrechnungen (§ 14 VOB/B):Rechnungen müssen die Positionsnummerierung des LVs einhalten und kumuliert aufgestellt sein. Zur Schlussrechnung sind alle Nachweise (Bautagebuch, Dokumentation, Fachunternehmererklärungen, Aufmaß) zwingend beizufügen.
Bietererklärung und Besondere Vertragsbedingungen
Baubeschreibung und Angaben zur Baustelle Projekt/Anschrift:
Neubau eines Mehrfamilienhauses am Altentrebgastplatz, 95448 Bayreuth.
Planung und Bauleitung:RK NEXT Architekten - Küfner Part GmbB, Hohereuth 11, 95448 Bayreuth.
Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens:
Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Kellergeschoss und Tiefgarage. Das Gebäude besteht aus 7 Wohnungen auf 3 Etagen (EG, 1. OG, 2. OG) und wird in Massivbauweise (Kalksandstein-Außenwände mit WDVS, HLZ/KS-Innenwände und Stahlbetondecken) erstellt. Die Erschließung erfolgt über ein Treppenhaus mit behindertengerechtem Aufzug.
Leistungsumfang Trockenbauarbeiten:
Diese Ausschreibung umfasst alle erforderlichen Trockenbauarbeiten zur Errichtung des Gebäudes, insbesondere:
- Nichttragende innere Trennwände (Metallständerwände, beidseitig doppelt beplankt)
- Freistehende Vorsatzschalen
- Abgehängte Gipskarton-Unterdecken (glatt, imprägniert sowie Brandschutzdecken F30)
- Installationsschachtwände (F90) und Träger-/Stützenbekleidungen (F90)
- Leitungsverkofferungen
- Einbauteile (Türöffnungen, Revisionsöffnungen, Traversen und Sanitärobjekttraversen)
Angaben zur Baustelle & Logistik:
- Die Zufahrt erfolgt über den Altentrebgastplatz. Auf Anlieger und umliegende Bebauung is Rücksicht zu nehmen.
- Lagerflächen auf dem Grundstück sind nur begrenzt vorhanden und vorab mit der Bauleitung abzustimmen. Lagerflächen innerhalb des Gebäudes stehen nicht zur Verfügung.
- Bestehende Bauteile und Gehwege sind wirksam vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
Ausführungsfristen:
- Beginn der Gesamtmaßnahme: März 2027
- Fertigstellung komplett: ca. Dezember 2027
- Die genauen Ausführungsfristen und Zwischentermine für die Trockenbauarbeiten werden gemäß dem Bauzeitenplan einvernehmlich vereinbart und sind als Vertragsfristen einzuhalten.
Baubeschreibung und Angaben zur Baustelle
Technische Angaben & Allgemeine Hinweise (AHZL) Technische Bedingungen und Normen:
Für die Ausführung gelten die jeweils neuesten Fassungen der folgenden Regelwerke:
- VOB/B und VOB/C (insbesondere ATV DIN 18299 und ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten)
- DIN 4102 / DIN EN 13501 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen)
- DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau)
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Die geltenden Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften.
Ausführungs- und Qualitätsbedingungen:
- Alle angebotenen Positionen gelten als betriebsfertige Leistungen einschließlich Lieferung aller Materialien, Hilfsstoffe, Geräte, Gerüste für eigene Zwecke und aller erforderlichen Nebenleistungen.
- Die verwendeten Baustoffe müssen gesundheitlich unbedenklich sein und über die erforderlichen bauaufsichtlichen Zulassungen (abP, abZ, ETA) verfügen. Entsprechende Nachweise und Deklarationen sind der Bauleitung vor dem Einbau vorzulegen.
- Vorgegebene oder angebotene Fabrikate und Hersteller sind nach Auftragsvergabe verbindlich und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des AG geändert werden. Die Nennung von Leitfabrikaten versteht sich stets mit dem Zusatz „oder gleichwertig“.
Umlagen für Baustrom, Bauwasser und Entsorgung:
Gemäß den allgemeinen Bedingungen des Bauvorhabens werden für die Inanspruchnahme von Baustrom, Bauwasser sowie für eine etwaige bauherrenseitige Ersatzvornahme bei der Schuttbeseitigung folgende Prozentsätze von der Netto-Schlussabrechnungssumme abgezogen:
- Baustrom und Bauwasser:0,50 %
- Bauschuttbeseitigung / Baustellenreinigung:0,70 %
- Gesamtumlage:1,20 %
Jeder Unternehmer ist primär selbst für die tägliche besenreine Reinigung seines Arbeitsbereichs und die sofortige fachgerechte Entsorgung seiner Abfälle verantwortlich. Wird dies nicht eingehalten, erfolgt eine kostenpflichtige Ersatzvornahme.
Verhaltensregeln auf der Baustelle:
- Auf dem gesamten Baustellengelände gilt ein absolutes Alkohol- und Rauchverbot.
- Die Verwendung von Radios oder sonstigen Musikgeräten ist im gesamten Baustellenbereich untersagt.
- Baumaschinen müssen den Schallschutzgrenzwerten entsprechen (Bayerische Luftreinhalteverordnung für das Stadtgebiet Bayreuth).
- Werbetafeln und Banner des AN dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe des AG angebracht werden.
- Funkenerzeugende Arbeiten (Flexen, Schweißen) sind auf das absolute Minimum zu beschränken, rechtzeitig anzumelden und erfordern einen Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten sowie die Bereitstellung geeigneter Feuerlöscher durch den AN.
Technische Angaben & Allgemeine Hinweise (AHZL)
Standard-Details für Trockenbauanschlüsse Die Ausführung aller Trockenbaukonstruktionen hat nach den anerkannten Regeln der Technik, den Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller (z. B. Knauf, Rigips, Siniat oder gleichwertig) sowie den einschlägigen DIN-Normen (DIN 18181, DIN 18183-1, DIN 18340) zu erfolgen. Insbesondere sind folgende Standardanschlüsse fachgerecht auszuführen:
1. Gleitender Deckenanschluss (für Deckenabsenkungen > 10 mm):
- Bei Anschlüssen von nichttragenden Metallständerwänden an Decken, bei denen mit Durchbiegungen der Rohdecke von > 10 mm zu rechnen ist, ist zwingend ein gleitender Deckenanschluss herzustellen.
- Ausführung: Die vertikalen CW-Ständerprofile müssen im oberen UW-Anschlussprofil ein ausreichendes Spiel aufweisen (Eintauchtiefe min. 15-20 mm kürzer als die lichte Raumhöhe).
- Die Beplankung der Ständerwand darf nicht mit dem oberen UW-Profil oder der Rohdecke verschraubt werden. Es ist eine Fugen- oder Schattenfugenausbildung vorzusehen. Bei Brandschutzanforderungen (F30/F90) ist der Anschluss mit entsprechenden brandschutztechnischen Plattenstreifen und Fugendichtstoffen (z. B. intumeszierende Massen oder Mineralwollestopfung) systemkonform auszuführen.
2. Schallschutz- und Starranschlüsse an flankierende Bauteile:
- Alle UW-Bodenprofile sowie CW-Wandanschlussprofile sind mit einem elastischen, geschlossenzelligen Dichtungsband (z. B. PE-Anschlussdichtung, min. 3 mm Dicke) staubfrei an den angrenzenden Massivbauteilen (Beton, Mauerwerk) anzuschließen.
- Bei erhöhten Schallschutzanforderungen (Wand d=125 mm, Position 01.02.0020) sind die Profile zusätzlich mit dauerelastischem Dichtstoff (z. B. Trennwandkitt) zweispurig abzudichten. Die Befestigungsabstände der Anschlussprofile an den Flanken dürfen max. 1000 mm (bei Schallschutzwänden max. 800 mm, erstes Befestigungsmittel max. 200 mm von der Ecke) betragen.
3. T-Verbindung von Metallständerwänden:
- Beim Anschluss einer querenden Ständerwand an eine durchlaufende Ständerwand ist darauf zu achten, dass der Anschluss an einem Ständerprofil der durchlaufenden Wand oder an einer zusätzlichen Auswechselung erfolgt. Die Beplankung der durchlaufenden Wand muss an der Anschlussstelle unterbrochen werden, wenn erhöhte Schallschutzanforderungen bestehen (Vermeidung von Schall-Längsleitung).
4. Feucht- und Nassraumanschlüsse (DIN 18534):
- Bei Wänden in Feuchträumen (Position 01.02.0030) und Decken (Position 01.03.0020) sind korrosionsgeschützte Profile zu verwenden.
- Bodenanschlüsse in spritzwasserbelasteten Bereichen sind durch den Einbau von Dichtbändern und Dichtmanschetten (Position 01.05.0070) in die Verbundabdichtung zu integrieren.
- Eckfugen und Anschlüsse zu Sanitärgegenständen sind als elastische Bewegungsfugen (mit Silikon) auszuführen. Gipskartonplatten müssen einen Abstand von ca. 5-10 mm zum fertigen Fußboden aufweisen, um stehende Feuchtigkeit zu vermeiden.
5. Deckenanschlüsse und gleitende Deckenanschlüsse für Deckenkonstruktionen:
- Anschlüsse abgehängter Gipskartondecken an aufgehende Wände sind je nach gestalterischer Vorgabe als schallentkoppelte starre Anschlüsse (mit Trennstreifen oder Trenn-Fix) oder als schattenfugenartige Anschlüsse auszuführen.
- Bei Brandschutzdecken F30 (Position 01.03.0030) müssen die Wandanschlüsse mit zugelassenen Wandwinkelprofilen und hinterlegten Brandschutzstreifen rauch- und feuerdicht montiert werden.
Standard-Details für Trockenbauanschlüsse
01 Trockenbauarbeiten
01
Trockenbauarbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung und Vorbereitungen
01.01
Baustelleneinrichtung und Vorbereitungen
01.02 Trockenbauwände
01.02
Trockenbauwände
01.03 Deckenkonstruktionen
01.03
Deckenkonstruktionen
01.04 Schachtwände und Verkofferungen
01.04
Schachtwände und Verkofferungen
01.05 Türen und Einbauteile
01.05
Türen und Einbauteile
01.06 Stundenlohnarbeiten / Regiestunden
01.06
Stundenlohnarbeiten / Regiestunden