To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen 1.0 Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Grundsätzlich gelten sämtliche DIN Vorschriften, Normen und Richtlinien in Ihrer neuesten Fassung, die VOB  Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, die Bauordnung BW, Herstellerrichtlinien- und Vorschriften, sowie Zulassungsbescheide und alle sonstigen Bau- und ortspolizeilichen Vorschriften sowie das BGB. 1.2 Sämtliche Positionen verstehen sich wie folgt  Liefern und Einbauen aller Materialien, einschl. allen Befestigungsmaterialien sowie aller erforderlichen Hilfs- und Nebenleistungen. 1.3 Die angebotenen Preise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit, welche alle Leistungen abgelten, die nach der Leistungsbeschreibung einschl. Vorbemerkungen sowie der gewerblichen Verkehrssitte zur Vertragsleistung gehören. 1.4 Die Auftragserteilung ist erst verbindlich, wenn ein schriftlicher, vom Auftraggeber unterzeichneter Vertrag vorliegt. Die Leistung wird erst durch eine förmliche Abnahme mit der Bauleitung abgenommen. Sie ist vorher zu beantragen. Die Abnahmekosten trägt der AN. 1.5 Gewährleistung  die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche für die Mängelbeseitigung endet nicht vor Ablauf der vereinbarten Gewährleistungszeit. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre nach BGB, § 638, vom Tage der mängelfreien Übergabe. 1.6 Der Auftraggeber empfiehlt dem Bieter, vor Abgabe eines Angebotes die örtlichen Gegebenheiten und Verhältnisse zu überprüfen und sich Klarheit über die technische sowie baurechtliche Durchführbarkeit zu verschaffen. Alle Maß- und Höhenangaben sind vom AN örtlich zu prüfen. Nachtragsforderungen die aus Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse herrühren werden ausgeschlossen. 1.7 Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen sind überschlägig ermittelt. Sie sind für Zwecke der Materialbeschaffung nicht verbindlich. Die Ermittlung der Massen obliegt dem AN. 1.8 Der AN hat die Leistungen im eigenen Betrieb durchzuführen  eine teilweise oder komplette Übertragung auf einen Dritten ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers und unter namentlicher Bekanntgabe des evtl. Nachunternehmers zulässig. 1.9 Der AN übernimmt die volle Verantwortung, dass die beauftragten Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Alle Arbeiten werden, soweit betroffen nach DIN-18202, Maßtoleranzen im Hochbau, Tabelle 3 - Zeile 2, mit erhöhten Anforderungen ausgeführt. 1.10 Der AG behält sich vor, den Auftrag nach eigenem Ermessen zu vergeben. Aus der Abgabe eines Angebotes entstehen dem Bauherrn bzw. Erfüllungsgehilfen keine Verpflichtungen. Das Ausarbeiten des Angebotes erfolgt unentgeltlich. 1.11 Der Text des Leistungsverzeichnisses darf nicht verändert werden. Auf evtl. Ergänzungen oder Unstimmigkeiten in der Ausschreibung müssen in einem Begleitschreiben hingewiesen werden. 1.12 Für erforderlich werdende, im LV nicht erfasste Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht ersichtlich waren, muss rechtzeitig vor Ausführungsbeginn ein Nachtrag eingereicht werden. Nachträge werden nur vergütet, wenn Sie vor Ausführungsbeginn der jeweiligen Leistung eingereicht werden. Die Kalkulation des Nachtrages muss auf Grundlage des Hauptangebotes und der Vorbemerkungen erstellt werden. Ein Kalkulationsnachweis kann jederzeit bei der Bauleitung angefordert werden. Die Urkalkulation ist bei Auftragsvergabe in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen. 1.13 Regiearbeiten können nur dann vergütet werden, wenn diese vor Anfall durch AN dem AG schriftlich angezeigt und vom AG dem Grunde und der Höhe nach schriftlich gegenüber dem AN freigegeben wurden. Nicht schriftlich freigegebene Regiearbeiten sind nicht zur Zahlung fällig, ein Anspruch auf Vergütung entsteht für den AN nicht. In dringenden Einzelfällen kann eine Freigabe durch die Bauleitung erfolgen, wobei mit Freigabe der Tätigkeit durch die Bauleitung ein Anerkenntnis des AG der Höhe nach nicht verbunden ist. Die Vergütung wird in diesen Fällen nach Stundennachweis und Prüfung durch Bauleitung und AG berechnet. 1.14 Den Anordnungen des SiGeKo ist stets Folge zu leisten. 1.15 Baustelleneinrichtungskosten sind mit den Einheitspreisen des Angebotes abgegolten. Baustrom, Bauwasser, werden vom Bauherren allen am Bau beteiligten Firmen zur Verfügung gestellt. Diese Regelung gilt bis zur restlosen Fertigstellung des Bauvorhabens. 2.0 Allgemeine Technische Vorbemerkungen 2.1 Die Baustelleneinrichtung mit sämtlichen erforderlichen Geräten, Maschinen, Werkzeugen, Unterkünften und sanitären Anlagen hat in Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen. Sie hat so umfangreich zu sein, dass alle Arbeiten zügig durchgeführt werden können. Die Baustelleneinrichtungskosten sind mit den Einheitspreisen des Angebotes abgegolten. 2.2 Benutzt der Auftragnehmer Flächen außerhalb des Grundstückes, hat er hierfür die erforderlichen Genehmigungen selbst einzuholen und die Kosten hierfür zu übernehmen. 2.3 Der Auftragnehmer hat während der gesamten Bauzeit den anfallenden Bauschutt und die Verpackungsmaterialien aus eigener Arbeit sachgerecht zu entsorgen. Die Baustelle ist stets ordentlich zu hinterlassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der vorgenannten Forderung den Bauschutt auf Kosten des Auftragnehmers zu entsorgen. Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten besenrein an die Bauleitung zu übergeben. 2.4 Zum Schutz vor Beschädigungen und Verschmutzungen an Bauteilen jeder Art sind vom Auftragnehmer geeignete Vorkehrungen zu treffen. Er hat seine Leistungen und Fremdleistungen ab Beginn des Einbaus bis zur Abnahme durch die Bauleitung zu schützen. 2.5 Alle Maßnahmen zur Straßenverkehrssicherung sowie dauernde Reinigung der durch Baustellenverkehr verschmutzten öffentlichen Straßen und Wege sind in den Einheitspreisen enthalten. 2.6 Verkehrssicherheit obliegt dem AN insgesamt, somit ist dieser voll verantwortlich. 2.7 Eventuell benötigte Hebezeuge oder Hilfsgerüste sind vom Auftragnehmer in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Einrichten der Baustelle, das Vorhalten der Baustelleneinrichtung und der Schutz von Bauteilen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Allgemeine Vorbemerkungen
Grundlagen Grundlagen des Angebots: - Plansätze Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Detailpläne April/Mai 2026 - Hinweise beachten! - in die Leistungspositionen sind alle Neben-, besondere und zusätzliche Leistungen einzukalkulieren, die für die fix und fertig herzustellende Auftragsleistung notwendig sind
Grundlagen
02 Kernbohrungen und Durchbrüche
02
Kernbohrungen und Durchbrüche
02.01 Kernbohrungen und Betonschneidearbeiten
02.01
Kernbohrungen und Betonschneidearbeiten