Trockenbauarbeiten
Arthur-Scheunert-Allee 114-116
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1. Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Bauherr Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) ist ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft, das seinen Sitz in der südlich von Potsdam gelegenen Gemeinde Nuthetal im Ortsteil Bergholz-Rehbrücke hat. Die Leitung des DIfE besteht aus einem wissenschaftlichen (Tilman Grune, seit 2014) und einem administrativen (Birgit Schröder-Smeibidl, seit 2016) Stiftungsvorstand. Das DIfE wird in regelmäßigen Abständen durch den Senat der Leibniz-Gemeinschaft evaluiert. Das DIfE betreibt experimentelle und angewandte Forschung im Bereich Ernährung und Gesundheit. Die Grundlagen dafür werden von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit einem breiten naturwissenschaftlichen, medizinischen und epidemiologischen Methodenspektrum erarbeitet. Dabei stehen folgende Schwerpunkte im Fokus der DIfE-Forschung: die Rolle von Ernährungsgewohnheiten und Ernährungsfaktoren für die Entstehung von Adipositas und ihrer Komplikationen, insbesondere Typ-2-Diabetes, die Rolle der Ernährung für ein gesundes Altern, insbesondere der Einfluss der Ernährung auf metabolische und funktionelle Beeinträchtigungen im Alter, und die biologischen Grundlagen von Nahrungsauswahl und Ernährungsverhalten. Ziel ist es, die molekularen Ursachen ernährungsbedingter Erkrankungen zu erforschen und neue Strategien für Prävention, Therapie und Ernährungsempfehlungen zu entwickeln. Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) wurde am 1. Januar 1992 von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Brandenburg gegründet und ist seit dem 28. Mai desselben Jahres eine Stiftung des öffentlichen Rechts. 1.2 Angaben zur Baustelle Die Baumaßnahme findet auf dem Grundstück des Deutschen Instituts für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke im bebauten Innenstadtbereich der Gemeinde Nuthetal statt. Anschrift der Baustelle: Arthur-Scheunert-Allee 114-116 14558 Nuthetal Die umfangreiche Sanierungsmaßnahme bezieht sich auf Gebäudeabschnitte (Nord-und Süd- bzw. Südwestflügel) des DIfE-Hauptgebäudes auf dem Gelände E, die in den Jahren 1952 bis 1956 als Ergänzungsbauten errichtet wurden. In den angrenzenden Gebäudeteilen wird der Institutsbetrieb während der gesamten Baumaßnahme aufrecht erhalten. Die aus den Baumaßnahmen resultierenden Einschränkungen des Institutsbetriebes sind auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren. Insbesondere bei Lärm und Schmutz verursachenden Arbeiten sind Maßnahmen zur Lärm- und Schmutzreduzierung mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen. Alle Lärm- und Schmutz verursachenden Maßnahmen sind vorab bei der örtlichen Objektüberwachung anzuzeigen und freigeben zu lassen. Lärm und Schmutz intensive Maßnahmen können versagt werden, wenn dadurch der Institutsbetrieb beeinträchtigt wird. Dies ist vereinzelt der Fall, wenn im angrenzenden Konferenzbereich Veranstaltungen stattfinden. Angrenzende Parkflächen müssen freigehalten werden, Flächen der Baustelleneinrichtung und zur  Zwischenlagerung stehen in beschränktem Umfang zur Verfügung.(Siehe BE-Plan) Es bestehen auf der westlich gelegenen Arthur-Scheunert-Allee, je eine nördliche und eine südliche Einfahrt zum Baustellengelände. Die nördliche Zufahrt ist nur in Absprache mit der Bauleitung zu benutzen, ansonsten steht die südliche Einfahrt zur Verfügung. Die östliche Einfahrt von der Lehnbachstraße bleibt dem Institutsbetrieb vorbehalten. Welche der Einfahrten für die jeweiligen Arbeiten genutzt wird, entscheidet die örtliche Bauüberwachung in Zusammenhang mit dem Baufortschritt der Baumaßnahme. 1.3 Angaben zur Ausführung Der öffentliche Bereich der Zufahrten, sowie die Zufahrten selbst bis den direkten Baustellenbereichen sind vor Beschädigungen zu schützen. Dies betrifft insbesondere die Vorsorge bei Beschädigungsgefahr von Randsteinen und zu überfahrenden Absätzen. Der AN hat entsprechende Maßnahmen zu treffen und zu gewährleisten, dass während der Arbeiten Feuerwehrzufahrten und Verkehrswege nicht behindert werden und aufrechterhalten bleiben, einschl. sämtlicher Kosten für die hierzu erforderlichen Maßnahmen. Zufahrt und Aufstellfläche der Feuerwehr sind grundsätzlich und ausnahmslos freizuhalten.Die Sicherheit der  Fußgänger-, Radfahrer - und des Fahrzeugverkehrs ist zu gewährleisten. Geeignete Verkehrssicherungsmaßnahmen sind zu treffen. Der AN hat die ungehinderte An- und Abfahrt für alle Anlieger in der Umgebung der Baustelle    während der Bauzeit sicherzustellen. Es ist für eine geordnete und gefahrlose Zu- und Ausfahrt der Baustelle zu sorgen, ggf. ist für Sicherungsposten zu sorgen. Ein Rückstau auf der Straße ist unbedingt zu vermeiden. Die Hinweisschilder für den Baustellenverkehr sowie das Aufstellen der Schilder eines absoluten Park- und Halteverbots in den Bereichen der Zu- und Ausfahrten stellt der AN VE 100 Baustelleneinrichtung zur Verfügung. Während der durchzuführenden Arbeiten befinden sich die Gebäude auf dem Gelände in Nutzung. Zufahrten und Eingänge zu den Gebäuden sind freizuhalten. Die Gebäude liegen außerhalb des Baufeldes und dürfen nicht betreten werden. Sanitäreinrichtungen werden im Rahmen der Baustelleneinrichtungen zur Verfügung gestellt (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die Zufahrt auf das Gelände wird durch einen Pförtner kontrolliert. Bei Lieferungen ist eine Anmeldung beim Pförtner rechtzeitig (genaue Angabe) vorzunehmen. Der AN hat alle Anlieferungen so zu steuern, das dies erst dann auf die Baustelle geliefert werden, wenn Personal des AN zum Empfang sowie zur sicheren Lagerung und Aufbewahrung bereit steht. Lieferungen sind im Vorfeld wöchentlich mit der örtlichen Objektleitung zu organisieren. Die örtliche Objektleitung und der Pförtner nehmen keine Lieferung entgegen. Die im Bereich der Baumaßnahmen befindlichen Grünanlagen sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung zu befahren, Containerstellflächen und Zwischenlagerplätze sind in einem Baustelleneinrichtungsplan dargestellt und der örtlichen Bauüberwachung vor Baubeginn vorzulegen und genehmigen zu lassen. 1.4 Angaben zur Angebotserstellung Den Bietern wird vor Angebotsabgabe die Möglichkeit der Objektbesichtigung nach Anmeldung beim Auftraggeber mit der örtlichen Bauüberwachung eingeräumt. Während der Bauausführung kann es zu Unterbrechungen kommen, wenn der Institutsbetrieb (Veranstaltungen, Kongresse )dies erfordert. (Diskontinuierlicher Bauablauf ) Die Termine werden zwischen Bauüberwachung und AN rechtzeitig abgestimmt. 1.5 Datenaustausch nach GAEB Der Datenaustausch erfolgt nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) über die Schnittstellen GAEB 90, GAEB 2000 oder GAEB DA XML. Der Datenaustausch zwischen dem Auftragnehmer und der Objektüberwachung ist vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen: - Angebotsabgabe als Datei *.D84, *.P84, *.X84 - Nachtragsangebote als Datei *.D86, *.P86, *.X86 - Aufmaßübergabe als Datei *.D11/D12 Die Mengen-/Massenaufstellung erfolgt nach der REB-Verfahrensbeschreibung 23.003 "Allgemeine Mengenberechnung". 1.6 Einreichen von Nachträgen Nachträge werden unter der Bereichsnummer 99 aufgestellt. Nachträge müssen lückenlos nummeriert sein, auch bei Ablehnung eines Nachtrages bleibt diese Nummerierung bestehen. Beispiel: Bereich Abschnitt Positionen (Nr. des NT) Nachtrag 1 99. 01. 0001 bis 00xx, Nachtrag 2 99. 02. 0001 bis 00xx      usw. Aufgestellte Positionen müssen nach Mehrungen und Minderungen getrennt und mit Zwischensummen ausgewiesen werden. Neue Positionen und Massenmehrungen (mit Angabe Bezug auf die ursprügliche LV-Position) sind innerhalb des eingereichten Nachtrages durchzunummerieren, Massenminderungen sind unter Angabe der LV-Position aufzustellen. Handelt es sich im Nachtrag um neue Positionen, so ist ein Kalkulationsnachweis beizulegen, aus dem die Einstandspreise, Zeitansätze und die lt. Angebot festgelegten Aufschläge ersichtlich sind. Die Angabe von Kostengruppen ist erforderlich. Die Nachträge sind an den Bauherrn zu adressieren und zur Prüfung beim Objektplaner Stoeckert Architekten GmbH mit allen Nachweisen sowohl in Papierform als auch im vereinbarten GAEB-Format einzureichen. Unvollständige Nachträge werden ungeprüft an den Auftragnehmer zurückgesandt.
1. Allgemeine Vorbemerkungen
2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 2.1 Normen und Regelwerke Für die Leistungen dieses Pakets gelten die VOB Teil C in der jeweils aktuellen Fassung, insbesondere: -Erd- und Abdichtungsarbeiten: ATV DIN 18300, 18336 -Rohbau- und Zimmererarbeiten: ATV DIN 18330, 18331, 18334 -Dachdeckungs-, Klempner- und Fassadenarbeiten (WDVS): ATV DIN 18338, 18339, 18345 -Estrich- und Trockenbauarbeiten: ATV DIN 18353, 18340 Ergänzend gelten die Fachregeln der jeweiligen Gewerke (z. B. ZVDH, Fachverband WDVS) sowie die geltenden DGUV-Vorschriften und DIN-Normen für den Schall- und Brandschutz im Bestand. 2.2 Vorleistung und Planung Der AN hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Bestandsleitungen und Hindernissen zu informieren. Er weist den AG rechtzeitig auf notwendige bauseitige Vorleistungen (z. B. Medienfreischaltungen, statische Freigaben) hin.Der AN prüft vor Beginn eigenverantwortlich: -Die Maßhaltigkeit und Beschaffenheit der Bestandsbauteile als Grundlage für die neuen Schichten (insb. bei WDVS, Estrich und Trockenbau). -Die Schadstofffreiheit gemäß den vorliegenden Gutachten. -Den Zustand der Umgebungsflächen (Protokoll inkl. Fotodokumentation mit der Objektüberwachung). 2.3 Ausführungsspezifische Anforderungen im Bestand -Sicherung der Substanz: Geöffnete Bereiche (Dach, Fassade, erdberührte Bauteile) sind täglich und bei Arbeitsunterbrechungen gegen Wassereintritt (Notabdichtung) zu sichern. Ein Eindringen von Feuchtigkeit in die Bestandssubstanz oder Institutsräume ist unter allen Umständen zu verhindern. -Sorgfalt und Statik: Arbeiten an tragenden Bauteilen (Rohbau/Zimmerer) dürfen das statische Gefüge nicht gefährden. Erhaltungswürdige Altbausubstanz ist konsequent vor Beschädigung zu schützen. -Lärm- und Staubschutz: Die Anforderungen des Institutsbetriebs (max. 60 dB tagsüber) sind strikt einzuhalten. Staubintensive Arbeiten (z. B. Schleifen von Trockenbau/WDVS, Trennschnitte) erfordern wirksame Absaugungen und staubdichte Abschottungen zu den Institutsbereichen. -Brandschutz: Bei brandgefährdeten Arbeiten (z. B. Heißverklebung bei Dach/Abdichtung) ist eine Brandwache sicherzustellen. Die Abstimmung mit der Brandmeldezentrale des Instituts erfolgt über die Bauleitung. -Gerüstbau: Die Gerüststellung muss so erfolgen, dass Fluchtwege und Medienzugänge des Instituts jederzeit frei bleiben. 2.4 Logistik und Entsorgung -Baustellenlogistik: In die Einheitspreise einzukalkulieren sind sämtliche Erschwernisse durch räumliche Enge beim Materialtransport (z. B. Kleinteiltransporte für Ausbauarbeiten) sowie die Bereitstellung notwendiger Hebezeuge und Montagetechnologien. -Sauberkeit: Alle Verkehrswege sind täglich von Schutt und Materialresten (insb. Dämmstoffabfälle des WDVS) zu reinigen. -Entsorgung: Bauabfälle und Erdaushub sind sortenrein nach AVV zu trennen und innerhalb einer Arbeitswoche abzufahren. Die Dokumentation erfolgt über Wiegescheine/Entsorgungsnachweise. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen, sofern keine gesonderten Positionen aufgeführt sind.
2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
3. Besondere Bedingungen zum Bauablauf - Diskontinuierliche Ausführung 3.1. Bauen im Bestand / Laufender Institutsbetrieb Die Baumaßnahme findet bei laufendem Institutsbetrieb auf dem gesamten Grundstück und in angrenzenden Gebäudeteilen statt. Auf die Belange des Instituts (insb. Erschütterungsfreiheit, Lärmschutz, Staubfreiheit und Aufrechterhaltung der Laborprozesse) ist zwingend Rücksicht zu nehmen. 3.2. Diskontinuierlicher Bauablauf Der Bieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit einem diskontinuierlichen Bauablauf zu rechnen ist. Bedingt durch den laufenden Betrieb kann es zu kurzfristigen, betriebsbedingten Unterbrechungen, Teilstillständen oder einer staffelweisen Freigabe von Arbeitsbereichen kommen. Ein Anspruch auf einen ungestörten, linearen Bauablauf besteht nicht. 3.3. Mehraufwand für Koordination und Montagetechnologie In die Kalkulation der Einheitspreise (EP) sind sämtliche Mehraufwendungen einzurechnen, die aus diesen Randbedingungen resultieren. Dies umfasst insbesondere: - Den erhöhten Aufwand für die Planung und Abstimmung der Bauabläufe in enger Taktung mit der Institutsleitung und der Bauleitung. - Die Vorhaltung, Anpassung und Durchführung spezieller Montagetechnologien (z.B. Kleinteiltransporte statt Kranlogistik, lärmarme Verfahren, staubdichte Abschottungen). - Den erhöhten Aufwand für die gegenseitige Abstimmung der Leistungen mit anderen Gewerken unter räumlicher Enge und zeitlicher Versetzung. - Mehrfache An- und Abfahrten sowie das Umsetzen von Gerätschaften und Baustelleneinrichtungen innerhalb des Objekts. 3.4. Vergütung Mit den angebotenen Einheitspreisen der Positionen sind alle vorgenannten Erschwernisse und Nebenleistungen abgegolten. Separate Nachtragsforderungen aufgrund von Wartezeiten, Behinderungen durch den Institutsbetrieb oder Bauablaufstörungen im Rahmen der oben beschriebenen Bedingungen werden nicht anerkannt. Für den zeitlichen Mehraufwand für die besondere Baukoordination ist eine Leistungsposition im Abschnitt "Baustelleneinrichtung" berücksichtigt.
3. Besondere Bedingungen zum Bauablauf - Diskontinuierliche Ausführung
3. Sonderabfallgesellschaft (SBB) Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg-Berlin (SBB) einzuschalten. Im Angebot sind die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger, sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlagen zu benennen. Die Anforderungen an die Herstellung, Verwendung und den Wiedereinbau mineralischer Abbruchmaterialien als Ersatzbaustoffe wird seit dem 01.08.2023 bundeseinheitlich durch die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) geregelt. Die bisherigen Festlegungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) bezüglich der Schadstoffuntersuchung, Klassifizierung und Verwertungseignung für den Wiedereinbau von mineralischen Baustoffen ist nicht mehr gültig. Bitte Beachten : Erstellen A+S-Plan gemäß DGUV 101-004 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen - gemäß TRGS 524) Technologisch werden die Fenster und Türen bis zur Fertigstellung der Entsorgungsarbeiten von Schadstoffen im Innenbereich erhalten. Der Rückbau von Fenstern und Türen erfolgt erst nach Abschluss dieser Arbeiten. Es sind folgende Zertifikate vorzulegen: TRGS 521 TRGS 519 TRGS 524
3. Sonderabfallgesellschaft (SBB)
4. SiGeKo Für die Baustelle wurde vom Bauherren ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt. Der SiGeKo wird die Baustelle in regelmäßigen Abständen begehen und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen achten. Den Anweisungen und Auflagen zur Abstellung von Mängeln ist unverzüglich Folge zu leisten. Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen etc. sind mit dem SiGeKo abzustimmen. Jeder Unfall ist dem SiGeKo umgehend schriftlich und vorab telefonisch zu melden. Im Brandfall ist die örtliche Feuerwehr umgehend zu alarmieren. Im Anschluss sind die Örtliche Objektüberwachung, sowie der SIGEKO und der Bauherrenvertreter zu informieren. Um einer Brandentstehung vorzubeugen sind für Trennarbeiten Mitarbeiter mit Schweißerlaubnisschein mit der Aufgabe zu betreuen. Die auf der Baustelle anwesenden Firmen haben untereinander einen Koordinator nach Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 zu bestimmen, sofern eine Abstimmung bei gegenseitiger Gefährdung gegeben ist. Dieser VBG-Koordinator ist dem SiGeKo zu benennen und hat sich mit diesem abzustimmen. Gemäß BaustellV wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGE-Plan) vom beauftragten SiGeKo erstellt und ausgehängt. Die Regelungen des SiGE-Plan sind zu beachten. Die Einweisung der Firmen in den SiGe-Plan erfolgt durch den SiGEKo. Sämtliche gemäß Unfallverhütungsvorschriften und anderen Gesetzen und Verordnungen erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind unmittelbar und parallel mit den Arbeiten aus- bzw. durchzuführen und gemäß Anweisung der Bauleitung und des SiGeKo einschl. der notwendigen ErsteHilfe-Einrichtungen vorzuhalten, incl. eventuell erforderlicher Wartung und Reparatur. Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Arbeiten diese schriftlich anzuzeigen, damit unmittelbar vor Beginn der Arbeiten die Einweisung durch den SiGeKo erfolgen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich vor Beginn der Bauarbeiten folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Baustelleneinrichtungsplan Gefährdungsbeurteilung gem. § 5/§ 6 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Unterweisungsnachweis der Beschäftigten Angabe des Namens der Sicherheitsfachkraft Angabe der Namen der Sicherheitsbeauftragten Angabe der Namen der Ersthelfer Gefahrstoffliste mit Mengenangaben, sofern erforderlich Für die gesamte Bauzeit hat der AN einen Bauleiter zu bestellen, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist. Der Bauleiter hat an allen wöchentlichen Bauberatungen teilzunehmen. Zu diesen Beratungen sind auch wöchentlich die Stundennachweise zu übergeben. Die Teilnahme eines entscheidungsbefugten Mitarbeiters des AN an den Bauberatungen ist verpflichtend.
4. SiGeKo
14 vorgezogene Trockenbau- und Malerarbeiten
14
vorgezogene Trockenbau- und Malerarbeiten
14.__.__.__.01 F30-Direktbekleidung an Holzwerkstoffschalung (Unterseite) Herstellen einer feuerhemmenden Brandschutzbekleidung (F30-B) durch direkte Verschraubung an der vorbeschriebenen OSB-3 Schalung der Dachkonstruktion. Material: Feuerschutz-Gipskartonplatten (GKF) oder Gipsfaserplatten. Dicke: Ausführung gemäß Systemnachweis für F30 (i. d. R. 2 x 12,5 mm oder 1 x 18 mm/20 mm je nach Hersteller und Belastung). Befestigung: Direktverschraubung in die OSB-3 Schalung mit bauaufsichtlich zugelassenen Grobgewindeschrauben (Schnellbauschrauben mit Holzgewinde). Die Schraublänge ist so zu wählen, dass eine ausreichende Verankerungstiefe in der OSB-Platte (mind. 15-20 mm) gewährleistet ist, ohne die Dampfsperre auf der Oberseite zu beschädigen. Ausführung: Zweilagige Verlegung mit versetzten Plattenstößen (Längs- und Querfugen versetzt). Vollständiges Verspachteln der Fugen und Schraubköpfe beider Lagen (Brandschutzspachtel). Dichter Anschluss an die aufgehenden Stb-Wände mittels Trennstreifen oder Brandschutzkitt. Einbaubereich: Treppenhaus
14.__.__.__.01
F30-Direktbekleidung an Holzwerkstoffschalung
22.00
m2
14.__.__.__.02 Verspachtelung (Qualitätsstufe Q2) Verspachteln der Gipskartonfugen und Schraubköpfe inkl. Fugendeckstreifen (Bewehrungsstreifen). - Grundverspachtelung und Nachspachteln (Finish) bis zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche. - Schleifen der gespachtelten Bereiche.
14.__.__.__.02
Verspachtelung (Qualitätsstufe Q2)
22.00
m2
14.__.__.__.03 Deckenanstrich (Gipskarton) Herstellen eines deckenden Farbauftrags auf der vorbereiteten Gipskartonfläche - Vorbereitung: Grundierung der Gipskartonplatten und Spachtelstellen mit Tiefgrund zur Egalisierung der Saugfähigkeit. - Anstrich: Zweifacher Farbauftrag mit hochwertiger Innen-Dispersionsfarbe (Nassabriebklasse 2, Deckvermögen Klasse 1). - Farbton: Weiß oder nach Wahl des AG.
14.__.__.__.03
Deckenanstrich (Gipskarton)
22.00
m2
14.__.__.__.04 Einlagige Deckenbekleidung (A1) Herstellen einer einlagigen Deckenbekleidung aus nicht brennbaren Bauplatten durch direkte Verschraubung an der Unterseite der vorbeschriebenen OSB-Schalung. Material: Gipskartonplatte (GKB) oder Gipsfaserplatte, Baustoffklasse A1 (nicht brennbar) nach DIN 4102-1. Plattendicke: Standarddicke 12,5 mm (oder nach Wahl des AG bis 15 mm). Befestigung: Direktverschraubung in die OSB-Schalung mit Schnellbauschrauben (Grobgewinde). Wichtiger Hinweis: Die Schraublänge (z. B. 25 mm bis 30 mm) ist so zu wählen, dass eine ausreichende Verankerung in der OSB-Platte erfolgt, die oberseitige Abdichtung/Dampfsperre jedoch nicht beschädigt wird. Ausführung: Montage mit versetzten Stoßfugen. Verspachteln der Fugen und Schraubköpfe in der Qualitätsstufe Q2. Sauberer Randanschluss an Durchdringungen mittels Trennstreifen oder Acrylfuge. Einbaubereich: Lüftungszentrale Achse N-D bis N-H Hinweis: bis 1m hinter GK-F30-Wand
14.__.__.__.04
Einlagige Deckenbekleidung (A1)
193.80
m2
14.__.__.__.05 Drempelwand (Kniestock) H=60 cm, A1 an OSB-Schalung Herstellen einer Drempelwand (Kniestock) mit einer Konstruktionshöhe von ca. 60 cm, direkt an die Dachschräge (OSB-3 Schalung) angebunden. Unterkonstruktion: Metallständerwerk aus verzinkten Stahlblechprofilen (UW/CW 50 oder 75 mm). Bodenanschluss: Befestigung des unteren UW-Profils auf dem Rohfußboden. Dachanschluss: Befestigung des oberen UW-Profils durch direkte Verschraubung in die bauseitige OSB-3 Schalung der Dachschräge. Beplankung: Einlagige Beplankung aus nicht brennbaren Bauplatten (A1) nach DIN 4102-1, Dicke mind. 12,5 mm. Ausführung: Schraublängenbegrenzung: Die Befestigungsschrauben in die OSB-Platte sind so zu wählen (z. B. 3,9 x 25 mm), dass die oberseitige Abdichtung/Dampfsperre nicht beschädigt wird. Passgenaues Anschneiden der Platten an die Dachneigung. Verspachteln der Fugen und Schraubköpfe in Qualitätsstufe Q2. Anschlüsse: Staub- und rauchdichter Anschluss an die OSB-Schalung und den Boden mittels Trennwandkitt oder Anschlussdichtung.
14.__.__.__.05
Drempelwand (Kniestock) H=60 cm, A1 an OSB-Schalung
24.00
m2
14.__.__.__.06 Sparren-Kapselung (A1) als Wandkopf-Sicherung Zulage zur Wandposition für die brandschutztechnische Einkapselung des direkt über der Wand verlaufenden Bestandssparrens. Material: Gipsfaserplatten oder spezielle Brandschutzplatten (A1), Dicke mind. 15 mm. Ausführung: Der Sparren ist im Bereich des Wandkopfs 3-seitig (U-förmig) zu bekleiden, bevor das obere Wandprofil montiert wird. Die Bekleidung muss die Breite des Wandprofils beidseitig um mind. 5 cm überragen (Flanschbildung), um einen thermischen Schutz des Holzes zu gewährleisten. Kraftschlüssige Verschraubung der A1-Platten direkt in den Sparren. Anschluss: Fugendichte Verspachtelung der Übergänge zwischen Sparrenbekleidung und Wandbeplankung.
14.__.__.__.06
Sparren-Kapselung (A1) als Wandkopf-Sicherung
13.40
m
14.__.__.__.07 F30-Metallständerwand (direkt unter Bestandssparren) Herstellen einer feuerhemmenden Metallständerwand (F30), Verlauf direkt unter und parallel zu einem vorhandenen Holzsparren. Unterkonstruktion: CW/UW-Profile (75 oder 100 mm). Das obere UW-Profil ist direkt unter der vorbeschriebenen Sparrenbekleidung am Holzsparren zu befestigen. Beplankung: Beidseitig 2-lagig mit je 12,5 mm Feuerschutz-Gipskartonplatten (GKF). Dämmung: Mineralwolle (Schmelzpunkt > 1000°C), Dicke entsprechend Profilbreite. Dachanschluss: Die Wandplatten sind bis unter die Sparrenbekleidung bzw. die Dachschalung zu führen und rauchdicht mit Brandschutzspachtel/-kitt anzuschließen. inkl. Herstellung einer Türöffnung von ca. 1,01x2,13m
14.__.__.__.07
F30-Metallständerwand (direkt unter Bestandssparren)
17.00
m2
14.__.__.__.08 F30-Metallständerwand [gemäß Bezugsposition 14.  .  .  .07] Ausführung am neuen Dach und Befestigung an vorbeschrieben OSB-Schalung mit GK-Beplankung
14.__.__.__.08
F30-Metallständerwand
17.00
m2
14.__.__.__.09 Vorab-Anstrich schwer zugänglicher Betonflächen Herstellen eines deckenden Anstrichs auf Beton-Rohbauflächen in Bereichen, die durch nachfolgende TGA-Installationen (Rohrleitungen, Kanäle, Trassen) verdeckt oder schwer zugänglich werden. - Grobe Reinigung der markierten Flächen (besenrein) - deckender Anstrich mit Dispersionsfarbe RAL9010 zur Herstellung einer optisch geschlossenen Oberfläche.
14.__.__.__.09
Vorab-Anstrich schwer zugänglicher Betonflächen
10.00
m2
14.__.__.__.10 Brandschutzbekleidung Dachschräge F30 (alleinig) Liefern und fachgerechtes Montieren einer Brandschutzbekleidung an der Unterseite der Bestandsparren zur Erzielung der Feuerwiderstandsklasse F30-B von unten, Ausführung ohne zusätzliche Hohlraumdämmung. Unterkonstruktion: Metall-CD-Profile oder Holzlatten, inkl. erforderlicher Abhänger zum Ausgleich von Bestandsunebenheiten. Beplankung: Hochwertige Brandschutzplatten (z. B. vliesarmierte Gipsglas- oder Gipsfaserplatten), Dicke nach statischem Erfordernis und Prüfzeugnis (ca. 18-25 mm, ein- oder zweilagig). Anschlüsse: Rauchdichte Versiegelung an alle angrenzenden Bauteile (Mauerwerk/Giebel) mit zugelassenem Brandschutz-Acryl/Dichtset. Oberfläche: Verspachtelung der Fugen und Befestigungsmittel nach Qualitätsstufe Q2 (standard) Einbauort: Westflügel (Achse N-04 bis W-01) und Süd-Westflügel (Achse SW-01 bis SW-02)
14.__.__.__.10
Brandschutzbekleidung Dachschräge F30 (alleinig)
120.00
m2