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Allgemeine Baubeschreibung Neubau Wohngebäude Pfarrwiesenallee in Sindelfingen
In der Pfarrwiesenallee 7-31 planen die Wohnstätten Sindelfingen den Neubau von 8 Wohngebäuden (A-H) mit 222 Wohneinheiten in offener Bauweise und gemeinsamer Tiefgarage.
Die Gebäude werden auf der Nordseite von der Pfarrwiesenallee und auf der Ost- und Südseite von der Warmbronnerstraße eingerahmt. Westlich befinden sich bestehende Gebäude.
Die Geschossigkeit der 8 Wohngebäude setzt sich wie folgt zusammen:
Haus A: 7 Obergeschosse + 1 Dachgeschoss
Haus B+D: 6 Obergeschosse + 1 Dachgeschoss
Haus C+E+F: 5 Obergeschosse + 1 Dachgeschoss
Haus G+H: 4 Obergeschosse + 1 Dachgeschoss
Jedes Gebäude verfügt über ein bzw. zwei Personenaufzüge.
Alle 8 Gebäude verfügen über einen direkten Zugang zur gemeinsamen Tiefgarage. Diese verbindet die Wohngebäude im UG und erstreckt sich über das gesamte Quartier. Die Tiefgarage ist in Teilbereichen (Häuser A bis D) zweigeschossig, ansonsten eingeschossig.
Allgemeine Baubeschreibung
vorraussichtliche Montagetermine Voraussichtliche Ausführungstermine
nachfolgende Montagetermine dienen der groben zeitlichen Einschätzung der Ausführungszeiten, Vertragstermine werden gesondert festgelegt.
Haus A ca. August 2027
Haus B ca. September / Oktober 2027
Haus C ca. September 2027
Haus D ca. Dezember 2027
Haus E ca. April 2027
Haus F ca. Juni 2027
Haus G ca. April 2027
Haus H ca. März 2027
vorraussichtliche Montagetermine
ATV ATV
Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für die ARGE Pfarrwiesenallee (Gustav Epple Bauunternehmung / Dreßler Bau) - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechnungen des AN erforderlich werden.
Darüber hinaus gelten,
-die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard für die Leistungen
-die VOB B/C,
soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden
-die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen
Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll
Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen.
Alle LV-Positionen sind zu bepreisen.
Positionen die mit 0,00 € ohne Erläuterung bepreist sind, werden als „inklusive/ ohne Mehrpreis“ gewertet.
Sofern eine Position nicht bepreist werden kann, ist zwingend ein kurzer nachvollziehbarer Kommentar zur entsprechenden Position dem Angebot beizufügen.
ATV
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten. ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V. BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V. GSB International e. V. ift Rosenheim GmbH IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V. RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V. VFF: Verband Fenster + Fassade
2 Vorbereitung und Planung
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Alle bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. sind integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit eine sichtbar gerasterte oder durch Fugen unterteilte Fassade zur Ausführung gelangt, müssen Aufmaß und Montage von Türen und Fenstern streng nach dem vom Fassadenbauer vorgegebenen Raster erfolgen, da in der Rasterteilung der Fassade keine wesentlichen späteren Korrekturen mehr zur Anpassung der Fassadenbekleidung an nicht maßgerecht eingesetzte Tür- und Fensterelemente möglich sind. Insoweit trägt der AN die Verantwortung für den maßlich korrekten Einbau und die richtige Elementgröße seiner Bauelemente in Abstimmung auf das Fassadenraster.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
statische Bemessung der Scheibenstärken Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art Bemessung der Konstruktionen auf Eigen- und Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktionen und der Verankerung Tür- und/oder Fensterliste mit allen planungsrelevanten Kriterien und Angaben erforderlichenfalls Bohrungen zur Verlegungen von bauseitigen ELT-Anschlüssen für außenseitigen Sonnenschutz unter Berücksichtigung des Wärmeschutzes und der Winddichtigkeit Erstellung von Ansichts- und Schnittzeichnungen im Maßstab 1:1 bis 1:20 von allen Elementen mit Vermaßung und Angabe der Aufschlagrichtung prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur.
Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker und weist den AG auf die Vorgabehöhe 850 mm aus DIN 18040 hin.
Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Türliste alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sich aus der Kombination seiner Türkonstruktionen und der vorhandenen Öffnungsmaße ergeben. Er gleicht unaufgefordert und zum Zeitpunkt der Erstellung der Türliste die von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den vom AG anzugebenden mindesterforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können.
Sind Tür- oder Fensterlisten sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
3.1.1 Allgemeines
Gleichwertige Konstruktionen müssen sich auf folgende Merkmale beziehen:
Konstruktionstiefe Ansichtsbreiten und Wandstärken der Profile Ausbildung der Wärmedämmung bei Isolierprofilen Anordnung und Funktion der Beschläge und Dichtungen Art der Eckverbindungen und Einbau von Sprossen, Kämpfern und Glasleisten
Die Verankerungs-Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen.
Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden, elastische Fugen sind mit Dichtschnur zu hinterfüllen.
Das vollständige und rückstandslose Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen, Aufklebern, Etiketten, Positionsnummern u.ä., insbesondere von allen Glasscheiben, sowie das Säubern der Falze von Bohrrückständen gehören zum Leistungsumfang des AN.
Die Bauendreinigung wird bauseits durchgeführt.
Vom AG sind keine gesonderten Leistungsbeschreibungen oder Vergaben für die Gewerke "Verglasungsarbeiten" und "Beschlagarbeiten" vorgesehen. Daher sind alle Leistungen zum Ersteinbau von Fenstern und Türen vom AN grundsätzlich einschließlich kompletter Beschläge und Verglasungen auszuführen.
3.2 Anforderungen an die Konstruktion
3.2.1 Windwiderstandsfähigkeit
Soweit nicht vom AG angegeben, ist die Windwiderstandsfähigkeit gemäß EN 12211 und EN 12210 sowie unter Beachtung der DIN 18055 Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 und die DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1 vom AN zu berücksichtigen.
3.2.2 Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit
Soweit nicht angegeben, ist die Schlagregendichtheit gemäß DIN EN 1027 und DIN EN 12208, die Fugendurchlässigkeitgemäß DIN EN 1026 und DIN EN 12207 vom AN zu berücksichtigen.
3.2.3 Wärmeschutz
Gemäß bauseitigem Wärmeschutznachweis / GEG Berechnungsnachweis.
3.2.4 Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit
Der Wärmeschutznachweis / GEG Berechnungsnachweis und das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 wurden bauseits erstellt und werden dem Bieter übergeben.
Die Anforderungen der RAL-Einbaurichtlinie (innen dampfdicht, im Übergang wärmegedämmt und außen winddicht und diffusionsoffen) sind für die Baukörperanschlüsse zu beachten.
3.2.5 Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz)
Gemäß bauseitigem Wärmeschutznachweise / GEG Berechnungsnachweis.
3.2.6 Schallschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht an anderer Stelle konkret festgelegt, gilt grundsätzlich Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 bzw. erhöhter Schallschutz nach DIN 4109 als Mindestschallschutzqualität für Außentüren und Fenster.
3.2.7 Mechanische Festigkeit
Soweit nicht abweichend angegeben, sind die Dauerfunktion gemäß DIN EN 12400 und die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung gemäß DIN EN 13115 entsprechend der jeweils notwendigen Klasse vom AN zu berücksichtigen.
3.3 Profilausbildung
Soweit nicht an anderer Stelle abweichend angegeben, sind Mitteldichtungssysteme (MD) anstelle von Anschlagdichtungssystemen (AD) vorzuziehen.
3.4 Glas/Verglasung
Soweit Verglasungen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Verglasungen in die Bauelemente und/oder -konstruktion vom AN entsprechend prüffähig statisch zu bemessen.
3.5 Anschlussfugen zum Baukörper
Es sind ausschließlich nur RAL-gütegesicherte Abdichtungs- und Fugenbaustoffe vorzusehen.
Der AN wird die Anschlüsse seiner Bauelemente an Mauerwerkslaibungen auschließlich an glatten, vollflächigen Laibungen vornehmen. Findet der AN auf der Baustelle unebene, profilierte oder offene Grifftaschen oder Hohlkammern aufweisende Laibungen vor, weist der AN den AG hierauf rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Fenstermontage hin und meldet Bedenken gegen die Ausführung an.
ZTV
01 Elemente
01
Elemente
01.01 Türen
01.01
Türen
01.02 Elementfassade
01.02
Elementfassade
02 Sonstiges
02
Sonstiges
02.01 Sonstiges
02.01
Sonstiges