Gebäudeautomation
ARGE Hochspannung Mainka – Dobler
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17 KG 480 - Gebäudeautomation
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KG 480 - Gebäudeautomation
Kurzbeschreibung Projekt Leistungsverzeichnis über die Gebäudeautomation im Projekt Pfisterer Winterbach, Neubau Hochspannungshalle Bauherr: PFISTERER Kontaktsysteme GmbH Rosenstraße 44, 73650 Winterbach Projekt Nr.: 988-PFI Projektkurzbeschreibung Die Firma PFISTERER Kontaktsysteme GmbH plant, in Winterbach ein neues Hochspannungsprüflabor mit Prüfhalle und Büroräumen zu errichten. Hier soll in Zukunft sowohl die Durchführung von Routinetests als auch von Typtest möglich sein. Prüfhalle Die Prüfhalle ist ein eingeschossiges Gebäude. Das Gebäude hat eine Höhe von ca. 31,40 m. Labor- und Bürogebäude Im Labor- und Bürogebäude werden Prüfungen und Tests durchgeführt und Aufbauten zur Prüfung vorbereitet. Hinzu kommen noch ein Leitstand und Nebenräume im EG sowie ein Materiallabor und Büroräume im ersten und zweiten Obergeschoss. Bauteil 2 ist 3-geschossig (EG, 1. und 2. OG). Nebengebäude Das südlich an der Prüfhalle angeordnete Nebengebäude umfasst einen zweiten Leitstand und einen weiteren Vorbereitungsraum. Das Nebengebäude ist eingeschossig. Das Baugrundstück befindet sich an der Rosenstraße 44 (Ostlandstraße), 73560 Winterbach Ausführungsrichtlinien und Normen Für die Ausführung der Arbeiten gelten: Die VOB Teil C in ihrer neuesten Fassung. Alle von der zu erbringenden Leistung berührten DIN-EN-Normen und Ausführungsrichtlinien. Alle von der zu erbringenden Leistung berührten Fachregeln und Merkblätter der zuständigen Verbände und Gütegemeinschaften. Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller Arbeitsstättenrichtlinien Vorschriften und Richtlinien des Bauherrn sowie dessen allgemeine und technische Vertragsbedingungen. Alle wärme-, schall- und brandschutztechnischen Auflagen der zuständigen Genehmigungsbehörden. Die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes Allgemeine Hinweise Der Bieter ist gehalten die im Leistungsverzeichnis beschriebene Ausführung der Arbeiten auf Vollständigkeit, Fachgerechtigkeit und Eignung für den Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Ausführungsbeschreibung Die Ausführung erfolgt gemäß dieser Leistungsbeschreibung, bestehend aus den Zusätzlichen Technischen Vorbemerkungen und den Leistungspositionen sowie ggf. Auszügen aus den Unterlagen, Leistungsbeschreibungen des Bauherrn und Plan-Ausschnittkopien im Anhang. Bei Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis oder in den angegebenen Unterlagen des Bauherrn gemachten Angaben, hat der Bieter vor Auftragsannahme seine Einwände schriftlich zu äußern und zu begründen. Nach Beginn der Ausführung erhobene Bedenkenanmeldungen werden nicht anerkannt. Einheitspreispositionen sind mit anzubieten, da entsprechende Nachbeauftragungen durch den AG möglich sind. Bei Angebotsabgabe sind technische Unterlagen mit Angaben der funktionellen, kennzeichnenden und bauphysikalischen Merkmale aller angebotenen Materialien als Produktbeschreibungen mit einzureichen. Wird der abgefragte "Fabrikat / Typ" nicht ausgefüllt, so gilt das ausgeschriebene Leitprodukt als angeboten. Die Zulassungen sind dem Auftraggeber ohne besondere Aufforderung vor Produktion/Bestellung vorzulegen. Nebenangebote Sondervorschläge und kostengünstigere Alternativangebote sind ausdrücklich erwünscht. Sie sind unter Hinweis auf die LV-Position in einem Nebenangebot einzureichen. Dabei ist die Gleichwertigkeit des Angebotes in geeigneter Weise durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Dokumentation Vor Montagebeginn, auch einzelner Leistungen, sind die Dokumentationsunterlagen der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Spätestens 2 Wochen vor dem Gesamtfertigstellungstermines ist die vollständige Dokumentation dem AG in 3-facher Ausfertigung und digital als PDF- und DWG-Datei zu übergeben. Die Dokumentationsunterlagen müssen den letztgültigen, tatsächlich gebauten Stand wiedergeben. Die fehlende oder unvollständige Vorlage der Dokumentationsunterlagen stellt einen Mangel dar. Technische Bearbeitung Die technische Bearbeitung umfasst: Erstellen erforderlicher Konstruktions-, Montage- und Verlegepläne Erstellen erforderlicher statischer Nachweise von Tragsystemen und Unterkonstruktionen Leistungsumfang Leistungen ohne besondere Vergütung: In die Einheitspreise sind Baubegehungen, Baugespräche auf Verlangen des Auftraggebers, Koordinationen der Arbeiten mit anderen Gewerken, evtl. anfallende Wartezeiten mit einzukalkulieren. Die Arbeiten müssen nach dem jeweiligen Bauablauf abschnittsweise auch auf Kleinflächen vorgenommen werden. Daraus evtl. resultierende Erschwernisse sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Hinweis zur Baustelleneinrichtung Auf der Baustelle stehen sehr begrenzte Lagerflächen zur Verfügung. Es muss daher ein sinnvolles und umsetzbares Konzept für die Montage vorgelegt werden, das beispielsweise folgende Punkte berücksichtigt: Flächenbedarf: Ermittlung des konkreten Lager-, Transport- und Montageraums für Bauteile, Werkzeuge und Materialien; Abstimmung mit dem Auftraggeber/Planer zur Freigabe von Nutzflächen. Anlieferung und Zwischenlagerung: Festlegung von zeitlich begrenzten, sicher abgegrenzten Bereichen für Anlieferung, Zwischenlagerung und Entladezone; Nutzung von Schutzabdeckungen gegen Witterung. Die öffentliche Straße darf nicht für Kranstandorte genutzt werden; lediglich zur Zufahrt Logistikplanung: Abfolge der Montagearbeiten, zeitliche Staffelung von Lieferungen, Minimierung von Umschlägen und Doppelarbeiten; klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten. Dokumentation: Erfassung der gelieferten Komponenten mit Backup-Pläne bei Engpässen. Kommunikation: Festlegung eines Ansprechpartner- und Kommunikationswegs für Zahlen, Abnahmen und Änderungen. Montagezeichnungen, 2-fach. Der Auftragnehmer hat die Vorgaben (Leistungsverzeichnis und Ausführungszeichnungen) des Planers zu überprüfen und eigenverantwortlich Montage- und Detailpläne anzufertigen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung für die Funktion der Anlagen. Die Montagezeichnungen sind farbig anzulegen. Sie müssen eine vollständige Wiedergabe der gesamten, vom Auftragnehmer zu liefernden Anlagen, einschließlich der zur Funktion notwendigen bauseitigen Lieferungen und Erstellungen, in leicht erkennbarer Form enthalten. Die eingetragenen Anlagenteile sind, soweit erforderlich, mit den Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses zu versehen. Sie sind maßstäblich und mit Bezugsmaßen zum Baukörper einzutragen. Für Zentralen, Schächte, Installationsschwerpunkte und sonstige Details ist der geeignete Maßstab zu wählen. Darstellungsvorschriften und genormte Symbole sind anzuwenden. Die Montagezeichnungen sind 12 Werktage vor Montagebeginn dem Auftraggeber zur Prüfung (2-fach) vorzulegen. Die Montagezeichnungen des Auftragnehmers werden vor Beginn der Ausführung durch die Bauleitung anerkannt. Die Haftung für eine einwandfreie Funktion und Bemessung der Anlagen durch den Auftragnehmer wird hierdurch jedoch nicht eingeschränkt.
Kurzbeschreibung Projekt
Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Für die Durchführung der Arbeiten sind alle maßgebenden Normen und Richtlinien maßgebend, im Besonderen die Bestimmungen der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil B+C in ihrer neuesten Fassung und Richtlinien der Hersteller, sofern sie den DIN-Vorschriften nicht widersprechen. Der Auftragsnehmer (AN) ist verantwortlich für die vertragsgemäße und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechende Ausführung der Arbeiten, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechend Baustellenverordnung (BaustellV in der aktuellen Fassung). Schnittstellen Für die Regelung von Schnittstellen und für die Koordination der ausgeschriebenen Leistungen ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Der hierfür notwendige Aufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen. Schnittstellen übergreifend zu Fremdgewerken: Alle Angaben, insbesondere produktbezogene Daten, die für Leistungen angrenzender Gewerke notwendig sind, sind eigenverantwortlich rechtzeitig vorzulegen. Bei Widersprüchen zwischen LV-Langtext und LV-Kurztext hat stets der LV-Langtext Vorrang in der Gültigkeit. Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Der Auftragnehmer selbst ist direkt nach Auftragserteilung für das Aufmaß und die technische Klarstellung an Ort und Stelle verantwortlich. Baubesprechungen Der AN ist verpflichtet, an den Baubesprechungen teilzunehmen. Der Fachbeteiligte ist mindestens 1 x pro Woche vor Ort um Baubesprechungen durchzuführen. Während der gesamten Ausführungszeit ist eine verantwortliche deutschsprachige Führungsperson auf der Baustelle zu beschäftigen, welche auch für die firmeneigene Bauleitung gem. VOB/B § 4, Abs. 2 verantwortlich ist. Der Auftragnehmer hat seinen Fachbauleiter bei Auftragsvergabe namentlich zu benennen. Dokumetationsunterlagen Vom AN ist eine Baudokumentation in digitaler Form zu erstellen. Die Kosten sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Inhalt und Ordnerstruktur: Ordnername: Maßnahme_Gewerk (z.B "Umbau xy_Maler- und Bodenbelagsarbeiten") Unterordner: A_Bescheinigungen, B_Prüfzeugnisse und Prüfberichte, C_Zertifikate, Nachweise und Zulassungen, D_Produktdatenblätter, E_Hinweise zur Anwendung, Wartung und Pflege, F_Sonstiges (Revisionspläne). Ausführungsunterlagen Die Ausführungsunterlagen werden ausschließlich digital zur Verfügung gestellt.
Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen gewerkeübergreifend Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV), gewerkeübergreifend Informationsmaterial / Muster / Prüfzeugnisse Sämtliche Materialien sind vor dem Einbau zu bemustern und von der Bauleitung freigeben zu lassen. Der AN hat dem AG auf Anforderung zusätzliches Informationsmaterial und/ oder zusätzliche Prüfzeugnisse zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat seine gesamte eigene Baustelleneinrichtung bestehend aus z.B. Containern, kleinere Kran- und Förderanlagen, Hebezeuge, Fahrzeuge, Kleingeräte, Maschinen, Werkzeuge, Lagereinrichtungen, erforderliche Befestigungen/Fundamente unterhalb der Bestandteile der eigenen Baustelleneinrichtung usw. für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen in die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren sofern nicht extra ausgeschrieben. Sofern für die Befestigungen/Fundamente statische Berechnungen notwendig werden, sind diese Sache des AN. Den Materialtransport hat der AN eigenverantwortlich zu gewährleisten. Hierzu werden ihm vom Bauherrn oder von anderen am Bau beteiligten Unternehmen keinerlei Gerätschaften/Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Verschmutzungen und Beschädigungen, die durch Tätigkeiten des AN entstehen, sind umgehend auf eigene Kosten zu beheben. Der AN hat erforderliche Abstimmungen mit anderen am Bau beteiligten Unternehmen/Gewerken im Rahmen seiner Koordinationspflicht vorzunehmen. Alle erforderlichen Gerüste (Arbeits-/Schutz-/Traggerüste) zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen sind bei der Preisfindung zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nur wenn gesonderte LV-Positionen vorhanden sind. Dies gilt für alle Arbeitshöhen und alle Bemessungsklassen. Zur Sicherstellung eines möglichst reibungslosen Bauablaufes sind Ausführungstermine mit der Bauleitung abzustimmen. Spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung ist der Bauleitung des Auftraggebers ein detaillierter Terminplan (Aufteilung in Bauabschnitte mit Anfangs- und Endzeiten, Maßnahmen bezüglich Baustelleneinrichtung usw.) zu übergeben. Alle Kosten, die sich aus der Umsetzung der vorgenannten Punkte ergeben, sind bei der Preisfindung zu berücksichtigen (sofern gesonderte Position im LV vorgesehen sind, durch Kalkulation in diesen gesonderten Positionen; ansonsten durch Einrechnen in die LV-Positionen, ggf. über Umlagen). Die Einheitspreise des LVs umfassen die Preise für abgeschlossene Arbeiten, einschließlich Materiallieferung, Montage, Material für Befestigung und sämtliche Nebenleistungen, die nicht im LV enthalten sind. Hinweis zu Stundenlohnarbeiten: Bei diesem Projekt handelt es sich um eine Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme, die das Bauen im Bestand erfordert. Für Arbeiten und Leistungen des Auftragnehmers, die außerhalb dieser Leistungsbeschreibung liegen, gelten die üblichen Stundenverrechnungssätze des Bieters. Bei vorgelegten Stundenlohnnachweisen ohne Absprache mit der Bauleitung behält sich der AG vor, diese nicht anzuerkennen. Werk- und Montageplanung: Komplette Werk- und Montageplanung für die angebotenen Anlagentechnik auf der Basis folgender Unterlagen: - Ausführungszeichnungen des Ingenieurbüros - Architektenpläne (neuester Stand) - Montagepläne von Maschinen- und sonstigen Anlageteilen - bauliche Gegebenheiten (aktueller Stand). Unter Zugrundelegung dieser Zeichnungen sind vom AN nochmals sämtliche Detailklärungen und Abstimmungen mit dem Auftraggeber, dem Ing.-Büro sowie den anderen am Bau beteiligten Gewerken durchzuführen und im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Detailzeichnungen, Montagepläne und Werkstattzeichnungen zu erstellen. - Grundrisszeichnungen der Vertragsanlage und Rohrführung  im Maßstab 1:50 - Detailpläne bei erhöhter Montagedichte Folgende zusätzlichen technischen Inhalte sind vom AN in die Pläne einzuarbeiten: - es sind die Messpunkte einzutragen; - das Regel- und Wirkschema (mit der Darstellung der Schnittstellen anderer Gewerke) ist beizufügen; - der Einbauort mit Vermaßung in Anlehnung an die Gebäude-Achsen der Anlagen und Kabeltrassen; - alle Geräte und Aggregate sind mit Hersteller und Typ zu bezeichnen; - es sind sämtliche technisch/physikalische Daten wie Gewicht, Leistung, einzutragen; Die Darstellung in den Montagepläne hat in jeder Hinsicht dem tatsächlichen zu erfolgendem Einbau (Lage und Ausführung) zu entsprechen. Die Zeichnungen und Unterlagen sind vor Ausführung, digital, bei dem mit der Bauüberwachung beauftragten Ingenieurbüro einzureichen. Diese erhält der Auftragnehmer mit Sichtvermerk zurück. Die Haftung des Auftragnehmers für die technisch einwandfreie und funktionsgerechte Ausführung der Anlagen und Einhaltung der allgemein gültigen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik wird hierdurch nicht eingeschränkt.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen gewerkeübergreifend
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Gebäudeautomation Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV), Gebäudeautomation Lieferung und betriebsfertige Montage der gesamten Elektroausrüstung für die Umbaumaßnahme: Gegenstand des Angebotes ist die Sanierung der Gebäudeautomation für Lüftung und Heizung. Die vorhandene Elektroinstallation der Altanlagen ist zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen. Die Verkabelung ist an die neue Installation anzupassen. Einleitung In diesem Leistungsverzeichnis sind die Leistungen der Umbaumaßnahme ausgeschrieben. Dieses Leistungsverzeichnis enthält alle erforderlichen Arbeiten zur Erstellung der neuen Gebäudeautomationsausrüstung. Vorschriften Der Ausschreibung, dem Angebot und der Ausführung liegen zugrunde: - die VOB (jeweils neuster Stand) - die VDE (jeweils neuster Stand) - die DIN (jeweils neuster Stand) - TAB des örtlichen Energieversorgers - die nachfolgende Leistungsbeschreibung - die Arbeitsstättenrichtlinien - die AMEV Richtlinien - die Unfallverhütungsvorschriften - Vertragsbedingungen des Auftraggebers - die gesetzlichen Arbeitszeiten sind einzuhalten Technische Anlagen Die angebotenen Anlagenschwerpunkte müssen den neuesten gültigen VDE - Bestimmungen entsprechen. Die komplette Montage erfolgt durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat somit alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Die Schaltschränke sind fachtechnisch in einwandfreier Form zu montieren, sie müssen komplett betriebsfertig angeschlossen werden. Positionen Die nachstehend aufgeführten Positionen sind vollständig inklusive Lieferung und Montage anzubieten auch wenn dieses in den Texten nicht explizit erwähnt ist, die Einheitspreise sind einzutragen. Die Positionen beschreiben die geforderte Funktion, welche vollständig erbracht werden muss. Die hierfür erforderlichen Baugruppen und Bauteile sind entsprechend den einzelnen Funktionen zuzuordnen. Umfang Anzubieten ist eine voll funktionsfähige Anlage mit allen hierzu notwendigen Bauteilen. Die Anlage ist so anzubieten, dass eine Aufschaltung der Unterstation auch auf eine Leitwarte eines Fremdfabrikates über BACnet möglich ist.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Gebäudeautomation
17.1 KG 481 - Automationseinrichtungen
17.1
KG 481 - Automationseinrichtungen
17.2 KG 482 - Schaltschränke, Automationsschwerpunkte
17.2
KG 482 - Schaltschränke, Automationsschwerpunkte
17.3 KG 483 - Automationsmanagement
17.3
KG 483 - Automationsmanagement
17.4 KG 484 - Kabel, Leitungen und Verlegesysteme
17.4
KG 484 - Kabel, Leitungen und Verlegesysteme
17.5 KG 485 - Datenübertragungsnetze
17.5
KG 485 - Datenübertragungsnetze
17.6 KG 489 - Sonstiges zur KG 480
17.6
KG 489 - Sonstiges zur KG 480