Arbeiten auf Flachdächern & Spenglerarbeiten im Quartier 2
Quartiersentwicklung Mittenheim
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1. Allgemeine Vertragsbedingungen für Nachunternehmer 1. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1.    Vertragsgrundlage       Als Vertragsgrundlage wird die VOB, Teil B und C in der zur Zeit der Angebotserstellung geltenden Fassung vereinbart. 2.    Leistungsumfang       Die nachfolgend beschriebenen Leistungen verstehen sich einschließlich aller für eine fertige Arbeit notwendigen Materiallieferungen samt Abladen, Lagerung und Verbringen zum Einsatzort an der Baustelle. Zum Leistungsumfang des AN gehören alle Leistungen, die unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen wie behördlichen Vorschriften zur Herstellung einer ordnungsgemäßen und zu der vertraglich vorgesehenen Nutzung betriebsbereiten und funktionsfähigen Leistung erforderlich sind. Diese Leistungen sind mit den vertraglich vereinbarten Preisen abgegolten. 3.    Abwicklung       3.1.Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Die Fachbauleitung hat durch den AN zu erfolgen.       3.2.Der AN ist verpflichtet, an der Baustelle nur Materialien einzubauen, für die eine entsprechende Zulassung einer staatlich anerkannten Materialprüfstelle vorliegt. Auf Wunsch sind die Zulassungsunterlagen dem AG kostenlos zur Verfügung zu stellen.       3.3.Der AN hat die Baustelle täglich von Abfällen, Verpackungsmaterial usw. zu reinigen. Die Abfälle sind zu entsorgen. Die kompletten Schuttbeseitigungs- sowie alle Grobreinigungsarbeiten sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten.       3.4.Der AN ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG berechtigt, Nachträge oder Zusatzaufträge für das in diesem Vertrag beschriebene Bauvorhaben von Dritten (Bauherr, Architekt, Käufer, usw.) anzunehmen oder diesem direkt anzubieten. 4.    Gewährleistung       Die Gewährleistung regelt sich grundsätzlich nach den Bestimmungen der VOB, wird aber auf 5 Jahre und 6 Monate verlängert. 5.    Sicherheitseinbehalt       Für die vertragsgerechte Ausführung der Leistungen und eventuelle Überzahlungen wird eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 10 % vereinbart, welche nach Wahl des AN nach weiterer Maßgabe des § 17 VOB/B geleistet wird.       Für die Sicherung von Mängelansprüchen im Gewährleistungsstadium wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme auf Dauer der Gewährleistungszeit vereinbart, welche durch den AN nach dessen Wahl nach näherer Maßgabe des § 17 VOB/B geleistet wird.       Bei Sicherheit durch Bürgschaft hat der Bürge jeweils zu erklären, dass       -   er sich nicht auf erstes Anfordern, ansonsten jedoch unbedingt, unwiderruflich, unbefristet und selbstschuldnerisch verbürgt,       -   er auf die Einrede der Vorausklage, § 771 BGB, verzichtet,       -   er auf die Einrede der Aufrechnung verzichtet, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist,       -   eine Befreiung durch Hinterlegung des Bürgschaftsbetrags ausgeschlossen ist,       -   die Rückgabe und Enthaftung nur entsprechend den Regelungen dieses Vertrags verlangt werden kann,       -   für den Fall, dass mehrere Bürgen für die Ansprüche des Auftraggebers haften, er unabhängig von etwaigen Zahlungen der anderen Bürgen auf den vollen Betrag der von ihm übernommenen Bürgschaft haftet, bis alle von ihm verbürgten Ansprüche des Auftraggebers vollständig erfüllt sind,       -   er aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden kann,       -   er sich unter ausschließlicher Geltung des deutschen Rechts verpflichtet und       -   ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Bürgschaft München (Stadt) ist.       Die Sicherheit zur Mängelhaftung wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurückgegeben. 6.    Baustrom, Bauwasser, WC       Der AN wird anteilig mit pauschal 1,2 % seiner Brutto-Abrechnungssumme an den Kosten für Baustrom, Bauwasser und Baustellen-WC durch Abzug von der Schlussrechnung beteiligt, außer, es wird im Verhandlungsprotokoll anders vereinbart. 7.    Müllbeseitigung       Die tägliche Beseitigung des durch seine eigenen Arbeiten anfallenden Bauschutts, Verpackungsmaterials und sonstigen Mülls ist Sache des Auftragnehmers. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Aufforderung durch den AG nicht nach, so kann dieser die Müll- und Schuttbeseitigung durch einen Dritten zu Lasten des AN veranlassen.       Alle anfallenden Abfälle sind nach Maßgabe des KrWG (unter besonderer Beachtung von §6) nach Arten des Abfalls getrennt gem. Abfallschlüssel (AVV) zu sortieren. Der Auftragnehmer ist in vollem Umfang verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. 8.    Müllumlage                    Für die Müllentsorgung wird bauseits durch den AG ein zentraler Bereich ("Wertstoffhof") vorgehalten. In diesen hat der AN die Abfälle arbeitstäglich und ordentlich zu entsorgen. Der "Wertstoffhof" wird zu diesem Zweck täglich durch den Logistikbevollmächtigten geöffnet. Die entgültige Verwertung erfolgt dann koordiniert über den AG.       Der AN wird anteilig mit einer prozentualen Umlage seiner Brutto-Abrechnungssumme an den Kosten der endgültigen Verwertung des Mülls durch Abzug von der Schlussrechnung beteiligt. Entsprechender Prozentsatz wird im Verhandlungsprotokoll vereinbart.       Die Entsorgung von Fehllieferungen, Überlieferungen und Müll von anderen Bauvorhaben ist nicht enthalten. Ebenso bleibt die Müllentsorgung von mangelhaften Leistungen im Verantwortungsbereich des AN. 9.    Bauwesenversicherung       Der AG hat für die Gesamtbaustelle eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Bei der Schlusszahlung werden dem AN 0,3 % seiner Bruttoabrechnungssumme als Kostenbeteiligung hierfür abgezogen. Der Selbstbehalt beträgt 2.500,00 € je Schadensfall. 10.  Regiearbeiten       Regieleistungen müssen vor Ausführung ausdrücklich mit dem AG vereinbart werden. Regieberichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. Nicht rechtzeitig unterschriebene Regieberichte werden später nicht mehr anerkannt. 11.  Preisbindung       Die vereinbarten Preise sind Festpreise bis zum Ende der vertraglichen Bauzeit und gelten darüber hinaus auch für nachlaufende Zusatzleistungen/Nachträge bis zum Gesamtabschluss des Bauvorhabens. 12.  Vertragsstrafe       Kommt der AN mit dem Beginn der Ausführung und/oder der Fertigstellung in Verzug, hat er dem AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 % der Nettoauftragssumme pro Werktag zu zahlen. Bei schuldhafter Überschreitung der vereinbarten Zwischentermine fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % des Nettoauftragswertes pro Werktag der Überschreitung an, der bis zum Zeitpunkt des überschrittenen Zwischentermins vertragsgemäß abzuwickeln gewesen ist (d.h. die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe ist bei der Überschreitung von Zwischenterminen der Wert, der bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgemäß zu erbringenden Leistung).       Vorgenannte Vertragsstrafen (sowohl für die schuldhafte Überschreitung von Beginn- und Fertigstellungstermin, als auch für die Überschreitung von Zwischenterminen) sind auf höchstens insgesamt 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.       Eine Kumulation der Vertragsstrafe aus der Überschreitung mehrerer Vertragsfristen erfolgt nicht, der Höchstbetrag kann nur einmal berechnet werden. Tage, die bei Überschreitung von Zwischenterminen in Ansatz gebracht worden sind, werden daher bei weiteren Überschreitungen von Zwischenterminen bzw. des Endtermins bei Berechnung der Vertragsstrafe nicht nochmals berücksichtigt.       Der Anspruch des AG auf Ersatz des über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.       Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Vertragsstrafe im Falle einer Verschiebung der Ausführungsfristen auch ohne neue Vereinbarung für den geänderten Beginn und/oderFertigstellungstermin, sofern es durch die Verschiebung nicht zu einer grundlegenden Neuordnung des terminlichen Ablaufs der Baustelle kommt und die Abwicklungsmodalitäten der Baustelle auch bei Verschiebung der Ausführungsfristen vergleichbar mit den ursprünglichen Abwicklungsverhältnissen bleiben. 13.  Angebotsbindefrist       Die Bindefrist dieses Angebots beträgt 6 Monate nach Angebotseingang. Allgemeine Vertragsbedingungen gelesen und anerkannt: ____________________                   _________________________________ (Ort/Datum)                                                   (Stempel und Unterschrift d. Bieters)
1. Allgemeine Vertragsbedingungen für Nachunternehmer
2. Allgemeine Vorbemerkungen 2. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Das Bauvorhaben 'Quartiersentwicklung Mittenheim', 85764 Oberschleißheim, umfasst die Entwicklung eines städtischen Wohnquartiers auf einem ingesamt ca. 8,50 Hektar großen Grundstück. Die Krämmel Unternehmensgruppe realisiert bis Ende 2026 eine Wohnanlage mit ca. 440 Wohnungen, einer Kita sowie 3 Doppelhäusern. Die gesamte Bebauung ist in fünf Einzelabschnitte (Quartier 1 - 5) eingeteilt, welche zeitversetzt realisiert werden. Die angefragten Leistungen umfassen nachfolgende Einzelabschnitte: -  Quartier 2 mit 132 WE inkl. UG-1 - Abdichtung und Entwässerung der Flachdächer inkl. extensiver Begrünung, Dachsicherheitseinrichtungen, RA, Lichtkuppeln u. Dachausstiege sowie Spenglerarbeiten. Die Gebäude werden als konventioneller Massivbau mit einer Tragkonstruktion aus Stahlbetonwänden und -decken mit extensiv begrüntem Flachdach errichtet. Die Außenwände sind ab Erdgleiche als tragende Stahlbetonwand mit mineralischem Wärmedämmverbundsystem geplant. Die Beheizung aller Häuser erfolgt mittels dezentralen Wärmepumpen (Sole/Wasserwärmepumpe). Dazu wird ein kaltes Nahwärmenetz unter Nutzung des anstehenden Grundwassers aufgebaut. Alle Wohn- und Aufenthaltsräume sind mit Fußbodenheizung ausgestattet und verfügen über dezentrale Lüftungsanlagen. Die Gebäude erfüllen die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetz von 2023 und erreichen die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 QNG Plus. Baustellenzufahrt und Logistik: Baustellenzufahrt mit LKW bedingt möglich. Lieferungen sind sieben Tage vor Eintreffen auf der Baustelle über ein durch den AG gestelltes Online-Avisierungsportal zu buchen. Eine Stunde vor Zufahrt auf die Baustelle hat sich der Fahrer beim bauseits beauftragten Logistikbevollmächtigten telefonisch anzumelden. Bei nicht gebuchten, unangemeldeten oder zeitlich abweichenden Lieferungen behält sich der AG vor, diese abzulehnen. Baukran: Der Baukran steht für evtl. Beihilfe gegen Kostenerstattung (130,00 €/Std.) begrenzt bis Rohbaufertigstellung zur Verfügung. Die Termine der Baukranbenutzung sind rechtzeitig mit dem Polier und der zuständigen Bauleitung abzustimmen und über das bereitgestellte Portal zu buchen. Die Kranbenutzung kann nur koordiniert mit dem Bauablauf erfolgen. Terminliche Verschiebungen sind der Kranbenutzung nicht abzuleiten. Mengenprüfung: Die Mengenprüfung erfolgt vor der Vergabe eigenverantwortlich durch den AN. Unfallschutz: Der AN haftet vollverantwortlich für den Unfallschutz seiner Beschäftigten und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Dabei sind die die geltenden Arbeitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen, insbesondere ArbSchG SiGe-PlanGefährungsbeurteilungArbeitsanweisungenFestlegungen aus Sicherheitsunterweisungen. Vor Beginn der Arbeiten hat der AN dem AG eine auf das Bauvorhaben angepasste Gefährungsbeurteilung sowie Sicherheitsunterweisung zu übergeben. Sollten diese zu Beginn der Arbeiten nicht vorliegen, behält sich der AG das Recht vor, diese durch eine durch den AG beauftragte Sicherheitsfachkraft erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der AN. Jeder auf der Baustelle beschäftige Arbeitnehmer hat, wenn vorgeschrieben, PSA (z.B. Sicherheitsschuhe, Bauhelm, Warnweste) zu tragen. Diese sind durch den AN bereitzustellen. Zuwiederhandlung der Arbeitsschutzmaßnahmen können mit Baustellenverweisen sowie ggfs. Ordnungsgeldern zu Lasten des AN geahndet werden. Die Anzahl der vom AN bereitzustellenden Ersthelfer richtet sich nach Anzahl der auf der Baustelle beschäftigten Personen entsprechend der Vorgaben der BG Bau. Alle Arbeitsbereiche sind gegen unabsichtlichen unabsichtigen Zugang abzusichern. Erforderliche Hilfseinrichtungen müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen und werden nicht gesondert vergütet. Der Aufwand hierfür ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat Unklarheiten, die sich aus der Besichtigung der Baustelle ergeben, in einem Begleitschreiben zum Angebot dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Angebotsunterlagen: Neben dieser Ausschreibung liegen der Angebotsaufforderung folgende Unterlagen bei: - Übersichtsplan - Grundrisse und Schnitte - Detailpläne - Brandschutznachweis - Wärmeschutznachweis - QNG-Anforderungskatalog zur Schadstoffvermeidung - Vertragsanlage zur Einhaltung QNG-Anforderungen
2. Allgemeine Vorbemerkungen
3. Technische Vorbemerkungen 3. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Allgemeines Die Arbeiten sind nach den aktuell gültigen und genehmigten Ausführungsplänen durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht ausführen zu lassen oder gesondert zu vergeben. Eine Gefährdungsbeurteilung ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten dem AG unaufgefordert vorzulegen. Der AN hat die bauseitigen Vorleistungen eigenverantwortlich und rechtzeitig zu prüfen. Beanstandungen sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Liegt keine schriftliche Anzeige des AN vor bzw. unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung, so gilt die Leistung als mängelfrei anerkannt. Unklarheiten bei der Bauausführung sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit der Arbeitsvorbereitung, aller spätestens jedoch direkt vor der Ausführung mit der Bauleitung zu klären. Vor Beginn der Ausführung sind bereits vorhandene Schäden an Putz, Perimeterdämmung, Regenfallrohren etc. schriftlich beim Auftraggeber anzuzeigen. Normen und Richtlinien Grundlagen dieses Ausschreibungstextes sind die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassungen die Flachdachrichtlinien vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerkes e.V., das ABC der Bitumenbahnen vom VDD Industrieverband Bitumen-, Dach- und Dichtungsbahnen e.V., der VOB Teil B und C, der Verlegerichtlinien der genannten Hersteller, der Energieeinsparverordnung (EnEV), der relevanten DIN Normen. Die Ausführung der Dachbegrünung erfolgt nach den "Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen" der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung-Landschaftsbau e.V. (FLL). Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsverbände sind einzuhalten. Die gültigen Normen und Festlegungen bzw. Ausführungsdetails gemäß Flachdachrichtlinie sind zu beachten und in allen Teilbereichen einzuhalten. Verlege- und Verarbeitungsrichtlinien Der Auftragnehmer hat die Abdichtungsarbeiten nach den Verlege- und Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers der Dach- und Dichtungsbahnen auszuführen. Bei Auftragserteilung hat er nachzuweisen, dass er in der Verlegung sowie Verarbeitung der angebotenen Dach- und Dichtungsbahnen, bereits geschult wurde und am Objekt nur entsprechend geschultes Fachpersonal einsetzen wird. Baustelleneinrichtung Das Liefern, Aufstellen und Vorhalten der Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Schutzgerüst Umlaufend um das Gebäude ist ein Schutzgerüst vorhanden. Alle weiteren benötigten Gerüste innerhalb des Gebäudes sind vom ausführenden Unternehmer selbst zu erstellen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Material Alle verwendeten Materialien zum Erreichen der vertraglichen Leistungen sind vom AN hinsichtlich der geforderten Qualität und Güte auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Brandschutzrechtlich geregelte Bauprodukte sind dem AG rechtzeitig und unaufgefordert vor Ausführung in Form von technischen Datenblättern und der zugehörigen baufsichtlichen Zulassung, des entsprechenden Prüfzeugnisses oder der Zulassung im Einzelfall mit der darauf abgestimmten Übereinstimmungserklärung vorzulegen. Der AN haftet im Rahmen seiner Arbeit für die richtige Materialwahl und -kombination. Die Leistung umfasst ggf. notwendigen Mehraufwand zum Ausgleich von Unebenheiten des Untergrunds sowie die Vorbehandlung mit Haft- und Sperrgrundierung oder durch Aufrauhen. Vor Beauftragung sind dem Auftraggeber die angebotenen Pflastersteine und Platten als Muster vorzulegen. Leistungsumfang Sämtliche Abdichtungsarbeiten, inkl. Nebenleistungen und Befestigungsmaterialien, sowie alle aus den Plänen ersichtlichen Abdichtungs- und Dämmarbeiten, sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Verschmutzungen Nach Abschluss der Arbeiten sind alle sichtbaren Bauteile von Verschmutzungen, die vom Auftraggeber verursacht wurden, kostenlos zu reinigen. Entsprechende Vorbeugemaßnahmen sind in die Preise einzurechnen. Witterungsschutz Der AN hat während der Arbeitszeit und bei technologisch bzw. arbeitszeitlich bedingter Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis vorsorglich für eine ausreichende provisorische Abdeckung zu sorgen. DIe Kosten sind in die Preise einzurechnen. Bauablauf Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise nach dem Lean-Construction System in wochenweise versetzten Taktbereichen. Die Taktzeit beträgt eine Arbeitswoche. Die Leistungen sind innerhalb dieses Zeitfensters abzuschließen und an das Nachfolgegewerk zu übergeben. Auszuführende Arbeiten sind in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen am Bau beteiligten Firmen durchzühren. Die Kapazität des entsprechenden Personals ist z.B. bei zeitgleichen Arbeiten in mehreren Taktbereichen eigenverantwortlich vom AN zu planen und vorzuhalten. Der Leistungsabgleich in der Taktsteuerung erfolgt täglich zu einer festgelegten Uhrzeit mit der Bauleitung des AG und ist von einem deutschsprachigem, weisungsbefugtem Mitarbeiter wahrzunehmen. Materiallagerungen dürfen nur nach Absprache mit der Bauleitung erfolgen. Der AG ist für eine Bereitstellung von Räumlichkeiten grundsätzlich nicht verpflichtet. Die Lagerung muss materialgerecht erfolgen und ist gegen Feuchtigkeit, Beschädigungen etc. zu schützen, bis zur Übergabe des Bauwerks liegt die Verantwortung alleinig beim AN. Geräte, Gerüste und sonstige Baustelleneinrichtungen müssen tauglich und betriebssicher sein und den einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen und Prüfungen entsprechen. Die Verantwortung hierfür liegt ebenfalls alleinig beim AN. Die Entsorgung von Restmaterialien, Verschnitt, Bauschutt, Verpackungen etc. sind gem. der Vorschriften streng einzuhalten und haben arbeitstäglich zu erfolgen, hier gilt v.a. die Getrenntsammlungspflicht gem. §3 Abs 1 der Gewerbeabfallverordnung. Der Abtransport von gefährlichen Stoffen wie Mineralwolle hat in zugelassenen KMF-Säcken zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung von Entsorgungsaufforderungen, wird der AG die Entsorgung zu Lasten des AN vornehmen. Windsogberechnung Falls für die Dachbegrünung eine Windsogberechnung erforderlich ist, so ist diese in die Einheitspreise miteinzurechnen. Statische Berechnungen Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen. Konstruktions- und Ausführungspläne Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. Verblechungen Verblechungen sind konstruktiv so zu erstellen, dass es zu keiner Kontaktkorrosion kommt, insbesonders bei der Kombination unterschiedlicher Materialien. Sämtliche Verblechungen sind, falls nicht anders vereinbart, als konventionelle Stehfalzblechdeckung auszuführen. Die Stehfalze sind winkelrecht zur Traufe anzuordnen. Abrechnungshinweise Gemessen wird die tatsächlich eingedeckte Fläche. Verschnitt und Überdeckungen werden nicht gesondert vergütet. Dachbegrünung Eine 10-jährige Wurzelschutzgarantie des Herstellers wird Vertragsbestandteil. Wurzelschutzfolien bzw. wurzelfeste Abdichtungen sind mit Schutzlagen aus verrottungsfesten Vliesmatten abzudecken. Die verwendeten Substrate müssen widerstandsfähig gegenüber Flugfeuer und strahlender Wärme sein. Bei windexponierter Lage und bei geneigten Dachflächen ist die Substratschicht bis zum Schluss der Pflanzendecke vor Erosion zu schützen. Die Gewährleistung bei Pflanzen endet mit erfolgtem Durchtrieb bzw. nach Beendigung der Entwicklungspflege. Abrechnungshinweise Gemessen wird die tatsächlich eingedeckte Fläche. Verschnitt und Überdeckungen werden nicht gesondert vergütet. Nebenleistungen Mit den Einheitspreisen sind folgende Leistungen abgegolten: -   Das Liefern, Aufstellen und Vorhalten der Baustelleneinrichtung. -   Das präventive Schützen aller sichtbaren Bauteile vor Ausführung der Arbeiten. -   Sämtliche ausgeführten Anschlüsse an die Dachdeckung, an aufgehende Wände, Durchdringungen und den Ortgang. -   Die Bemessung der Notüberläufe für die abzudichtende Fläche. -   Die Erstellung und das Maßnehmen auf der Baustelle zu Erstellung von Konstruktions- und Ausführungsplänen, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind. -   Das Säubern der Dachfläche vor Beginn der Begrünungsarbeiten sowie das Durchführen einer Kontrolle der Abdichtung auf Beschädigungen und Dichtigkeit. -   Die Grundwässerung der Drainageschicht bei begrünten Dachflächen ist eine Nebenleistung. -   Die Ausbildung des Gefälles im Belag gemäß genehmigter Ausführungspläne gilt als Nebenleistung. -   Die Berechnung der Gefälledämmungsverteilung erfolgt durch den Bieter und ist in die Preise einzukalkulieren. -   Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle. -   Sämtliche ausgeführten Anschlüsse an die Dachdeckung, an aufgehende Wände, Durchdringungen und den Ortgang. -   Sämtliche An- und Abschlussbleche, Nebenleistungen und Befestigungsmaterialien, sowie alle aus den Plänen ersichtlichen Blecharbeiten. -   Die Erstellung und das Maßnehmen auf der Baustelle zu Erstellung von Konstruktions- und Ausführungsplänen, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind. Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten sind die Planunterlagen an den AG zur Durchsicht zu übergeben. Stundenlohnarbeiten Unterschriften auf Regiezetteln gelten nicht als Rechnungsanerkennung. Die Prüfung ob es sich tatsächlich um Stundenlohnarbeiten handelt oder Vertragsleistungen beeinhalten bleibt vorbehalten. Regiearbeiten sind dem AG vor Ausführung anzuzeigen, zu beauftragen und spätestens am Ende des Arbeitstages zur Abzeichnung vorzulegen. Bei einem späteren Vorlegen behält sich der AG eine Nicht-Anerkennung vor. Dokumentation Dem AG ist eine vollständige Dokumentation der verwendeten Materialien und deren bauaufsichtliche Zulassung spätestens zur Abnahme kostenfrei zu übergeben. Der AN hat ein Bautagebuch zu führen in dem die einzelnen Arbeiten und Ereignisse täglich aufgenommen werden. Dieses ist unaufgefordert wöchentlich dem AG zu übergeben. Die Dokumentation ist vor der Abnahme in Form eines Dokumentationsordners dem AG 1-fach in Papierform und 1-fach in digitaler Form (PDF-Dateien auf einem Datenträger) zu übergeben. Technische Vorbemerkung gelesen und anerkannt: ____________________                   _________________________________ (Ort/Datum)                                                   (Stempel und Unterschrift d. Bieters)
3. Technische Vorbemerkungen
34 Arbeiten auf Flachdächern & Spenglerarbeiten im Quartier 3&4
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Arbeiten auf Flachdächern & Spenglerarbeiten im Quartier 3&4
Allgemeiner Hinweis zu QNG-Plus Allgemeiner Hinweis zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG Plus Das Bauvorhaben erhält Förderungen im Rahmen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude QNG-Plus. Dementsprechend verpflichten wir unsere Nachunternehmer zur Einhaltung der QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien sowie an nachhaltige Materialgewinnung (Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe). Mehraufwendungen zur EInhaltung sind einzukalkulieren. Die Anforderungen sind der Ausschreibung beigefügt.
Allgemeiner Hinweis zu QNG-Plus
34.211 Dachabdichtungsarbeiten
34.211
Dachabdichtungsarbeiten
34.213 RA, Lichtkuppeln u. Dachausstiege
34.213
RA, Lichtkuppeln u. Dachausstiege
34.214 Dachsicherungseinrichtungen
34.214
Dachsicherungseinrichtungen
34.215 Dachbelegung
34.215
Dachbelegung
34.221 Entwässerung von Flachdächern
34.221
Entwässerung von Flachdächern
34.222 Verblechungen
34.222
Verblechungen
34.223 Dachdurchführungen
34.223
Dachdurchführungen
34.991 Technische Bearbeitung
34.991
Technische Bearbeitung
34.992 Regiearbeiten u. sonstige Leistungen
34.992
Regiearbeiten u. sonstige Leistungen