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Allgemeine Beschreibung Bauvorhaben 1. Einleitung:
Die Saltire S.à r.l realisiert in Berlin im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Andreas Quartier.
Auf dem Gesamtgrundstück mit einer Fläche von insgesamt 19.673 m² wird eine zusammenhängende Quartiersentwicklung entstehen, bestehend aus zwei Teilprojekten. Für eine mögliche spätere Teilung des Gesamtgrundstücks wurde eine Grundstücksgrenze festgelegt.
Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei Teilprojekte. Das Projekt Andreas Quartier Campus erstreckt sich über die westliche Teilfläche von ca. 14.673 m². Geplant ist ein Campus mit überwiegender Büronutzung, einer anteiligen Wohnnutzung und einer belebten Sockelzone. Das zweite Teilprojekt auf der östlichen Teilfläche von ca. 5.000 m² ist nicht Teil dieser Ausschreibung und wird daher hier nicht weiter beschrieben.
2. Grundstück:
Das Gesamtgrundstück mit der Flurstücknummer 501 befindet sich im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain West zwischen Andreasstraße (Nr. 69-70), Lange Straße (Nr. 14-27) und Krautstraße (Nr. 31-34), wobei die Adresszuordnung Andreasstraße das zweite Teilprojekt betrifft.
Im Süden schließt das Teilgrundstück durchgehend an eine gemeinsame Grenze mit der Bahntrasse der Deutschen Bahn an. Im Westen, jenseits der Krautstraße liegt das im Bau befindliche Projekt "Krautstraße 30" und das Neubauvorhaben des Schwimmbads Holzmarktstraße, direkt westlich davon. Im Osten liegen das zweite Teilgrundstück des Gesamtprojektes sowie das unter Denkmalschutz stehende Bestandsgebäude der Andreasstraße 72.
Nach den Zerstörungen der ehemaligen Bebauung im Zweiten Weltkrieg und der Zuschüttung der vorhandenen Bestandskeller wurde das Grundstück bis in die Mitte der 90er Jahre durch die Julius Pintsch AG als Fläche für ein produzierendes Gewerbe genutzt. In dieser Zeit entstanden weitere Hoch und Tiefbauten. Nach Aufgabe der betrieblichen Nutzung wurden die Hochbauten zurückgebaut. Die Kellerräume wurden in Teilen verschüttet, blieben jedoch bestehen. Nach Untersuchungen der bestehenden Substanz, wurden großflächige Kontaminationen der Böden und von Teilbereichen der verbliebenen unterirdischen Strukturen festgestellt. Der Rückbau der Bestandskeller und die Entsorgung von belasteten Böden und Bauteilen erfolgte auf dem Teilgrundstück bereits vorauslaufend zur Erstellung der Baugrube im Zuge der Baufeldfreimachung und Altlastensanierung.
Die Planung der Bebauung sowie die technologischen Abläufe der Herstellung sind und werden weiterhin umfänglich mit der Deutschen Bahn fachtechnisch abgestimmt. Die grundsätzlichen Anforderungen der Deutschen Bahn sind im Entwurf, Gründungsplanung und Baustellenablauf berücksichtigt und werden im weiteren Verlauf der Ausführungsplanung und Ausführung fortwährend abgestimmt.
3. Entwurf:
Der Entwurf stammt vom international renommierten Architekturbüro MVRDV aus Rotterdam; die fortführende Ausführungsplanung verantwortet die in Berlin ansässige KEC Planungsgesellschaft mbH. Der Campus besteht aus zwei Baukörpern mit insgesamt 3 Gebäuden mit geplanten 9.350 m² Wohn- und 51.850 m² Büro- und Gewerbefläche. Der erste Baukörper bildet das Gebäude 1 (Büro - G1) an der Lange Straße und Krautstraße. Der zweite Baukörper besteht aus dem Gebäude 2 (Büro - G2) entlang der südlichen Bahntrasse und dem Gebäude 3 (Wohnen - G3) an der östlichen Baugrenze, mit Anschluss zur Lange Straße.
Die Baukörper rücken von der Lange Straße und Krautstraße zurück und erweitern den öffentlich zugänglichen Straßenraum. Insbesondere an der Lange Straße ist dieser Freiraum als eine durchgängige, öffentlich nutzbare und begrünte erweiterte Wegeverbindung vorgesehen. Durch die versetzte Position der Baukörper zueinander entstehen an der Krautstraße und Lange Straße Zugänge, über welche ein zentraler Innenhof erschlossen wird. Die Haupteingänge mit den Eingangslobbys zu den Obergeschossen orientieren sich auf diesen öffentlich zugänglichen Quartiersplatz. Zur Lange Straße und Krautstraße orientieren sich ergänzende Nebeneingänge und die Ausgänge der Fluchtwege. Das Gebäude 2 (Büro) rückt im Süden von der Bahn ab. Die sich hierdurch ergebende Gasse dient als zusätzliche Erschließung der sich zum Süden hin orientierenden inneren Flächen und einem Logistikhof.
Die Gebäude bestehen aus zueinander versetzten Kuben unterschiedlicher Größe, die zusätzlich horizontal in der Erdgeschosszone (+0,00 m = +34,95 m NHN), dem zentralem horizontalen Band und den zurückgesetzten Dachterrassen (Attikahöhe: +39,10m = 74.05 m NHN und +42,85 m = +77.80 m NHN) die Volumen gliedern.
Technikflächen werden, soweit möglich und sinnvoll im Untergeschoss untergebracht, um Technikaufbauten auf dem Dach zu reduzieren. In Teilbereichen des Gebäude 1 wird die Dachzentrale mit einer Höhe von +42,90 m = +77.85 m NHN untergebracht. Lokale Liftüberfahrten auf den erhöhten Baukörpern aller Gebäude mit maximaler Höhe von +44,67 m = +79.62 m NHN ergeben punktuelle, zurückversetzte Hochpunkte.
Die Fassade der Bürobauten ist bestimmt durch ihre vertikale Gliederung der außenliegenden Metallpaneele vor den Büroflächen und Mietbereichen im EG. In Teilbereichen verzichtet die Fassade auf die Ausbildung der vertikalen Gliederung. Dies geschieht zur Akzentuierung von Eingangsbereichen, dem zentralen horizontalen Band und besonders exponierten Bereichen der obersten Geschosse. Die Fassade des Wohnungsbaus wird über das Element der Balkone zusätzlich erweitert.
Die Dachterrassen sind als begrünte Flachdächer vorgesehen.
In der Sockelzone des Campus ist ein Nutzungsmix aus Einzelhandel, Kleingewerbe, Gastronomie und anderen gewerblichen Nutzungen für eine Belebung des Quartiers vorgesehen. Die Nutzflächen im Erdgeschoss orientieren sich sowohl zum Straßenraum als auch in den Innenhof. Dazwischen liegen die Erschließungs- und Lobbybereiche der Büro- und Wohnflächen der Obergeschosse.
Der Campus ist innerhalb der äußeren Gebäudegrenzen im Erdgeschoss und des Innenhofs unterkellert. Die Randbereiche zur Krautstraße, Lange Straße und zur Bahn sind nicht unterkellert. Die gemeinsame Tiefgarage mit PKW-Stellplätzen wird über eine Zufahrt mit Rampe in der Krautstraße erschlossen.
Für den Campus wird eine Nachhaltigkeitszertifizierung in höchster Stufe (LEED Platin sowie WELL) angestrebt. Dazu tragen unter anderem das Energiekonzept mit vollständigem Verzicht auf die Nutzung von fossilen Brennstoffen im Gebäudebetrieb, Solar-Paneele auf dem Dach und Energierückgewinnung aus Abwasser bei, wodurch ein sogenanntes "Near Zero-Energy Building" erreicht wird. Das Nachhaltigkeitskonzept wird abgerundet durch die vollständige Regenwassersammlung und -nutzung vor Ort, ausgedehnte Grünflächen sowie ein modernes Mobilitätskonzept.
4. Bauwerk:
4.1 Baukonstruktion:
Die Gebäude sind oberirdisch als monolithische Stahlbetonskelettbauten konzipiert. Das Stützenraster aller Regeldecken der Bürobereiche beträgt 8,10 m x 8,10 m. Im Wohnungsbau kommen kürze Spannweiten von 4,05 m zum Einsatz. Sämtliche Außenstützen folgen durch Schrägstellung der Gebäudegeometrie.
Die Wandscheiben der Erschließungskerne (Treppenhäuser und Aufzugskerne) stellen die Aussteifung der einzelnen Baukörper gegenüber Horizontallasten aus Wind und Schiefstellung sicher, nehmen die Abtriebskräfte der schrägen Stützen auf und werden grundfest bis auf die Gründungsebene geführt.
Alle oberirdischen Baukörper werden auf einem monolithischen Untergeschoss in Stahlbetonbauweise gegründet. Dessen erdberührte Bauteile sind als wasserundurchlässige Stahlbetonkonstruktion ("Weiße Wanne") geplant.
4.2 Gründung:
Die im Abstand zur Grundstücksgrenze geplante Baugrube wurde aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers als Trogbaugrube errichtet. Diese Trogbaugrube besteht aus Stahlbetonschlitzwänden und aus einer tiefliegenden Dichtsohle. Parallel zum Bahnviadukt reicht die Baugrube bis in eine Tiefe von ca. 5,5 m im übrigen Bereich dann bis in ca. 10 m Tiefe.
Die Baugrubenwände werden durch Verpressanker rückverankert. In einer kleinen Teilfläche angrenzend an die Bestandsbebauung Andreasstraße 72 werden keine Anker ausgeführt, sondern eine Abstützung in die Baugrube hinein.
Die Dichtsohle liegt so tief, dass der Auftrieb des Grundwassers durch das Gewicht des Bodens zwischen Aushubsohle, d.h. UK Bodenplatte, und Dichtsohle aufgenommen werden kann. Die Gründung erfolgt auf einer elastisch gebetteten Bodenplatte. Im nicht überbauten Bereich kommen Gewi-Pfähle zur Auftriebssicherung zum Einsatz.
4.3 Außenwände:
Die thermische Hülle des Gebäudes wird durch verglaste Vorhangfassaden mit innenliegendem Sonnenschutz gebildet. In der Hauptfassade wechselt sich das raumhohe Glasfeld mit einem schmalen opaken Feld mit integrierter Lüftungsklappe zur Komfortlüftung ab. Den opaken Feldern werden vertikale Lisenen an der Außenseite vorgesetzt.
Die Fassaden in Teilbereichen im Erdgeschoss und umlaufend im 5. OG unterscheiden sich durch ihre glatte Optik mit großem Glasanteil optisch von den Hauptfassaden.
Im Bereich der Wohnnutzung sollen Fensterbänder mit großformatigen verglasten Öffnungsflügeln zum Einsatz kommen.
4.4 Innenwände:
Sämtliche tragenden Innenwände (vor allem Kernwandscheiben) werden als Stahlbetonwände hergestellt. Die Wandoberflächen werden möglichst absatzfrei hergestellt. Nichttragende Trennwände werden innerhalb der Wohneinheiten als Gipskartonständerwände ausgebildet. Trennwände zwischen Wohneinheiten und allgemein zugänglichen Nutzungsbereichen sowie die Trennwände in den Untergeschossen werden als Kalksandsteinwände erstellt.
4.5 Decken:
Die Deckenplatten der Bürobauten werden als Stahlbetonflachdecken mit örtlicher Vorspannung in nachträglichem Verbund hergestellt. Die Deckenplatten des Wohnungsbaus werden als monolithische Stahlbetonflachdecken erstellt. In den allgemeinen Bereichen und den Gewerbeeinheiten wird ein schwimmender Estrich zur Aufnahme des Oberbelages ausgebildet. Technikbereiche erhalten je nach Erfordernis einen Estrich auf Trennlage oder Verbundestrich. Die Wohneinheiten werden mit einem schwimmenden Estrich, mit entsprechendem Oberbelag, ausgestattet.
4.6 Dächer:
Die Flachdächer der Bürobauten sowie des Wohnungsbaus werden als Stahlbetonflachdecken mit örtlicher Vorspannung in nachträglichem Verbund hergestellt. Die Dachterrassen werden als Warmdach ohne Gefälle, mit bituminöser Abdichtung und aufgeständertem Kunstwerksteinbelag ausgebildet. Weitere Flachdächer werden intensiv beziehungsweise extensiv begrünt und ebenfalls als Warmdach ohne Gefälle, mit bituminöser Abdichtung ausgebildet.
Der Innenhof und die Bereiche im EG Außenbereich über den Untergeschossen werden mit Werkstein im Splittbett und in Kinderspielplatzbereichen mit einem entsprechenden Fallschutzbelag erstellt.
Allgemeine Beschreibung Bauvorhaben
ZTV Estricharbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für das Gewerk Estricharbeiten
1. Leistung:
Die Leistung umfasst die Herstellung von Estrichen, schwimmend, auf Trennlage und im Verbund innerhalb des Gebäudes. Einschließlich Wärme- und Trittschalldämmung, Trennlagen und Dampfsperren.
2. Anforderungen:
Die zur Ausführung vorgesehenen Estrichkonstruktionen müssen für den jeweiligen Einbauort und die Nutzung geeignet sein. Bauphysikalische und brandschutztechnische Vorgaben müssen erfüllt werden. Alle Konstruktionen müssen so bemessen sein, dass sie den statischen Anforderungen entsprechen und für die Verkehrslasten gemäß Tragwerksplanung geeignet sein. Die zur Ausführung vorgesehenen Estriche müssen den für den jeweiligen Betrieb typischen Belastungen oberflächenkonstant dauerhaft standhalten. In Bereichen mit erhöhten Anforderungen und bei starren Oberflächen ist eine Bewehrung (als Faserarmierung) gemäß Beanspruchung mit einzukalkulieren.
Für den Ausbau sind gemäß DIN 18202 - Tabelle 3 erhöhte Ebenheitstoleranzen einzuhalten. Oberflächen müssen für nachfolgende Beschichtungen und Beläge geeignet sein. Dies beinhaltet das Glätten der Estrichflächen, nicht jedoch das Schleifen oder andere Untergrundvorbereitungsmaßnahmen, die durch das Gewerk Bodenbeläge (Parkett, Fliese, Beschichtungen) ausgeführt werden.
3. Werkstoffe:
Die Baustoffe sind entsprechend den Einbaubereichen zu verwenden. Der AN bleibt für die richtige Auswahl der Systeme, Werkstoffe, Materialien, usw. allein verantwortlich. Alle Stoffe sind in der Originalverpackung zu liefern und zu verarbeiten.
4. Ausführung:
Der Untergrund ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten auf Eignung zu prüfen, so dass notwendige Maßnahmen zur Vorbereitung des Untergrundes ohne Terminverzüge erfolgen können. Alle erforderlichen Untergrundbehandlungen sind Bestandteil der Leistung und in das Angebot einzukalkulieren.
Vorbereiten des Untergrundes durch trockenes Reinigen des Untergrundes, nach Erfordernis auch durch Kugelstrahlen. Bei Verbundestrichen auch Fräsen oder Stocken. Der anfallende Schmutz ist zu beseitigen. Strahlmittelrückstände sind auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren, Fugen und dergleichen zu entfernen. Bei Verbundkonstruktionen sind Haftbrücken aufzubringen. Bei schwimmenden Konstruktionen sind unterhalb des Estrichs entsprechend Planung ein- oder zweilagige Trennlagen aus PE-Folie einzubauen. Trennlagen sind mit mindestens 10 cm Überlappung zu verlegen und an aufgehenden Bauteilen bis mindestens OK Estrich hochzuziehen. Bei Bauteilen gegen Erdreich ist zusätzlich eine Dampfsperre auf dem Rohboden aufzubringen.
Bei größeren Unebenheiten und Rauigkeiten, Gefälleabweichungen, Änderung der Konstruktionshöhe, vorhandenen Kabeln und Rohren, etc. muss der Untergrund durch einen Ausgleichsestrich nivelliert werden. Der Ausgleich des Rohbodens hat mittels Aufbringens selbstnivellierender Ausgleichsmassen oder als Ausgleichsschüttung zu erfolgen.
Risse sind zu öffnen, auszublasen, zu reinigen und mit einem niederviskosen Harz in Pinseltechnik zu füllen. Bei langen und breiten Rissen sind die Risse im Rahmen der Verharzung zusätzlich zu verdübeln.
Der Einbau der Konstruktion ist spannungsfrei vorzunehmen. Bewegungen aus Wärmedehnung des Materials, sowie Bewegungen des Bauwerkes müssen aufgenommen werden können. Die Verarbeitungstemperatur darf + 5° C nicht unterschreiten. Der Estrichaufbau ist so zu wählen, dass zu benachbarten Räumen kein Niveauunterschied im Fertigboden entsteht.
In Bereichen von Einbauten wie Elektroleitungen; Rohrleitungen, Kabelkanäle, etc. ist die Estrichkonstruktion durch Einlegen von Stahlmatten in ausreichender Breite gegen Rissbildung zu schützen.
Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten Räume sind vom AN abzusperren und soweit erforderlich gegen rasches, unregelmäßiges Austrocknen zu schützen und entsprechend dem Stand der Technik nachzubehandeln.
Falls Stahlzargen mit Bodeneinstand ausnahmsweise nach dem Einbau des Estrichs eingebaut werden müssen (Regelfall: erst Zarge, dann der Estrich), ist der Estrich im Zargenbereich auszusparen. Nach Zargenmontage ist der Estrich in diesem Bereich besonders sorgfältig zu schließen. Die Anbindung an die Restfläche erfolgt durch Verklebung mit Epoxydharzen. Folgeschäden durch Estrichbruch, etc., sind auszuschließen.
Bei der Verlegung von Randdämmstreifen, Ausgleichsschichten, Wärme- und Trittschalldämmung, Folien, etc. ist äußerste Sorgfalt geboten, damit beim Einbau des Estrichs keine Körperschallbrücken durch massive Verbindungen entstehen. Die Estrichbeläge sind generell von allen anderen Bauteilen schalltechnisch zu entkoppeln.
Notwendige Bodenschotts, die aufgrund bauphysikalischer und brandschutztechnischer Anforderungen eingebaut werden müssen, sind zu liefern und einzubauen.
Bei der Verwendung von Schnellestrichen, sind die entsprechenden Zusatzmittel einzukalkulieren.
In der Planung festgelegte Estrichhöhen sind die Mindesthöhen des Estrichs entsprechend der Belastung. Zur Anpassung der Höhen aufgrund unterschiedlicher Bodenaufbauten sind Estrichmehrstärken oder ggf. Höhenausgleichsschichten zu erbringen. Die vorgegebenen angegebenen Mindesthöhen dürfen nicht unterschritten werden.
Überall wo erforderlich (Bodeneinläufe, Rinnen, etc.) ist der Estrich im Gefälle auszuführen, teilweise als Punktgefälle. Das erforderliche Gefälle ist in der Ausgleichsschicht herzustellen. Der Estrich muss eine durchgehend gleichbleibende Stärke aufweisen. Auch die Gesfälleestriche sind gleichmäßig und ebenflächig auszuführen.
In Bereichen, in denen keine weiteren Bodenbeläge aufgebracht werden, ist ein Estrich mit erhöhten Anforderungen an die Oberflächenbeschaffenheit einzubauen.
Unter Berücksichtigung von aufzubringenden Beschichtungen / Imprägnierungen / Versiegelungen ist eine Haftzugfestigkeit von 1,5 N/mm² sicherzustellen. Ein entsprechender Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen ist durch den AN zu erbringen.
Dämmungen sind entsprechend der Wärmebedarfsberechnung, dem Schallschutzkonzept, dem Brandschutzkonzept und den Lastanforderungen, die an den jeweiligen Bodenaufbau gestellt werden, auszuführen.
Dämmstoffe sind dicht gestoßen zu verlegen. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindliche technische Installationen (Rohrleitungen, Kabel, etc.) kantengrade zu verlegen. Die Installationen sind mit Dämmstoff abzudecken. Verbleibende Hohlräume sind mit geeignetem Dämmmaterial zu verfüllen. An in der Dämmebene liegenden Kabelkanälen, Leitungen, etc. ist die Dämmung sauber anzuarbeiten. Installationsdurchführungen sind ebenfalls sorgfältig gegen Schallübertragung zu sichern (durch zusätzliches Hinterstopfen, Versiegeln, Ausschäumen). Eine akustische Entkopplung ist zu gewährleisten. Insbesondere dürfen Rohrbefestigungen keinen Schall auf die Decke übertragen.
Um Schäden am Dämmmaterial auszuschließen, ist im Bereich von Transportwegen die Dämmung erst unmittelbar vor dem Estricheinbau zu verlegen und durch geeignete Maßnahmen (z.B. Bohlenwege) zu schützen.
Alle Fugen zu aufgehenden Bauteilen (Wände, Stützen, etc.) sowie sonstigen Einbauteilen sind mit Randdämmstreifen, Stärke d = 8 bis 10 mm, in den Ecken geschlossen, abzustellen. Höhe bis mind. 20 mm über OK Estrich, bzw. entsprechend Oberbodenbelag abzustellen. Die Randdämmstreifen müssen hinsichtlich ihrer Baustoffklasse der Dämmschicht entsprechend gem. Brandschutzkonzept ausgeführt werden.
Im Bereich von Außen- und Innenecken darf der Randdämmstreifen zur Vermeidung "runder Ecken" nicht durchgehend geführt werden, sondern ist sauber zu trennen, neu anzusetzen und dauerhaft zu fixieren.
Auf eine fachgerechte Ausbildung der Randfugen im Bereich der Türschwellen ist besonders zu achten. Bauteilfugen sind nicht nur als statische Trennung zu sehen. Teilweise dienen sie auch der akustischen und schwingschutztechnischen Entkopplung der Bauteile. In diesem Falle ist eine körperschallbrückenfreie Ausbildung bis in den Oberbelag herzustellen. Auf fachgerechte Ausführung, evtl. auch zusätzliche Anordnung der Fugen, hat der AN zu achten. Diese Fugen müssen ausreichend breit sein. Fugenfüllungen sind aus geeigneten elastischen Füllstoffen herzustellen. Je nach Arbeitsfolge sind zusätzliche Trennfolien einzubauen, um zu verhindern, dass es zu Körperschallbrücken kommt.
Nach der Verlegung der Bodenbeläge sind Überstände der Randstreifen höhengerecht abzuschneiden, zu entfernen und zu entsorgen.
Die Anzahl von Arbeits- und Scheinfugen ist so gering wie möglich zu halten. Erforderliche Abstellungen sind einzuplanen. Die Fugen sind fachgerecht auszubilden.
Dehn-, Schwind- und Bewegungsfugen sind nach Erfordernis im Estrich durch Einlegen von Bewegungsfugenprofilen (bzw. geeigneten Trennstreifen) herzustellen und mit dem Architekten / AG abzustimmen. Die Profile sind höhen- und fluchtgerecht auszurichten. Durch den AN ist ein Fugenplan zu erstellen und mit dem Architekten / AG abzustimmen.
Für die Verfugung von Bewegungs- bzw. Anschlussfugen ist ein auf die Einbauörtlichkeit abgestimmter Fugendichtstoff einzusetzen.
Die Fugenausfülltiefe im Verhältnis zur Fugenbreite ist der Herstellerverbrauchstabelle zu entnehmen. Tiefe Fugen sind mit Hinterfüllmaterial (elastischem Rundprofil oder ähnliches) entsprechend auszufüllen. Die Fugenflanken sind zuvor mit einem systemzugehörigen Voranstrich zu versehen. Die Versiegelung der Randfugen darf erst nach Fertigstellung des Wandanstriches erfolgen.
Alle notwendigen Abstellungen im Bereich der Einbaurahmen für Sauberlaufmatten, etc. sind zu berücksichtigen.
Erforderliche Aussparungen z.B. für Duschwannen, Sauberlaufmatten, sonstige Einbauteile, etc. sind gemäß Planangabe unter Berücksichtigung der erforderlichen Estrichstärken vorzusehen. Die zugehörigen Abstellwinkel sind mit einzusetzen. Aussparrungen im Estrich sind nach Aufforderung kraftschlüssig und übergangslos zu schließen. Grundsätzlich sind alle Öffnungen und Aussparungen für die TA durch den AN herzustellen.
Zum Abstellen des Estrichs an Hohlraumböden sind Edelstahl-Abkantwinkel einzubauen. Es sind Trennprofile aus nichtrostendem Stahl (VA) vorzusehen, die den Estrichaufbau des Bodens auf die gesamte Konstruktionshöhe gegen den Doppelboden abgrenzen.
Terrazzo
Die einzubauenden Terrazzoestriche sind an Einbauteile und Abstellungen sowie an angrenzende und durchdringende Bauteile (Türzargen, Stützen u. dgl.) anzupassen. Hierbei sind Randdämmstreifen zur Trennung des Estrichs von den Einbaurahmen der Einbauteile einzuarbeiten. Die Randstreifen sind auf die Rohdecke zu stellen und an sämtlichen Bauteilen hochzuführen. Die Höhe der Randstreifen ist auf den Gesamtfußbodenaufbau abzustimmen. Die Oberkante der Randstreifen darf, soweit nicht anders beschrieben, nicht mehr als 3 cm über OK FFB liegen. Hohlräume zwischen
Randdämmstreifen und aufgehenden Bauteilen wie Wänden , Türzargen, Einbauteilen, etc . sind auszuschließen. D ie maximale Toleranz zur Dicke des jeweiligen Randdämmstreifens beträgt + 2 m m zum angrenzenden Bauteil. Die Randdämmstreifen sind an allen Außen - und Innenecken, sowie Versprüngen zuzuschneiden und exakt anzupassen. Durchlaufende Randdämmstreifen mit Biegeradien an den Außen- und Innenecken, sowie Versprüngen sind nicht zulässig.
Sofern Scheinfugen/ Risse im Untergrund zwischen den beiden Estrichlagen entstehen, ist das kraftschlüssige Schließen mit Zweikomponenten- Reaktionsharz, einschl. Einschneiden, Säubern, Einlegen
von Wellenverbindern und Absanden in die Einheitspreise einzukalkulieren
Bei Verlegung der Dämmung, direkt auf den Stahlbetondecken, dürfen keine punktuellen Durchstanzungen überdeckt werden. Dies ist bei der Vorleistungsprüfung im Ergebnisprotokoll anzuzeigen. Die Beseitigung wird durch die Objektüberwachung freigegeben oder freigemeldet.
Anschlüsse oder Anschlussfugen müssen gerade, glatt und sauber sein. Alle Lagen an freien Wangen, Deckenöffnungen oder Fußbodenaussparungen, die offen bleiben, sind an senkrechten Abschlüssen geschlossenporig herzustellen. Beim Anpassen und Anschließen abgestellter Lagen ist das Einbringen von Bewehrung, falls erforderlich, mit einzukalkulieren. Vom Bauablauf erforderliche Estrichdübel sind ebenfalls in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Das Anpassen und Anschließen an alle Einbauteile ist einzukalkulieren, sofern keine gesonderten Positionen aufgeführt sind. E inbauteile sind vor Einbringen der letzten Lage des Terrazzobodens zu nivellieren. Der Boden ist bündig mit OK der Einbauteile herzustellen . Die Montage aller erforderlichen Metallprofile hat absolut eben, l ot - und fluchtrecht unter Einhaltung der o. g . Maßtoleranzen zu erfolgen.
Für das nachträgliche Anpassen und Anschließen an die Estrichflächen (untere Lage) k önnen keine Maschinen eingesetzt werden. Dies ist einzukalkulieren, sofern keine gesonderten Positionen aufgeführt sind. Das Verfüllen mit Kleinstmengen erfolgt nach Vorgabe der Bauüberwachung.
Für die Verlegung sind die vom Produkthersteller geforderten Untergrundvorraussetzungen einzuhalten.
(Restfeuchte, Haftzugfestigkeit u. dgl .). Die Estriche sind 7 Tage feucht zu halten und mindestens 14 Tage vor Austrocknung zu schützen. Der Estrich muss mit Abdeckfolie vor Zugluft geschützt werden.
Verunreinigungen und jede Art von Beschädigungen sind unbedingt durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden. Falls doch Verunreinigungen von mörtelempfindlichen Bauteilen ( Zargen etc. ) auftreten, so sind diese mit den auf das jeweilige Bauteil abgestimmten Reinigungsmaßnahmen sofort zu beseitigen. Vor Ausführung der jeweiligen Arbeitsschritte sind die Datenblätter für diese Reinigungsmaßnahmen dem AG unaufgefordert zu übergeben.
Der AN hat alle Verunreinigungen, die durch seine Leistungen verursacht wurden, täglich unaufgefordert zu beseitigen.
Die Förderschläuche sind im Gebäude so zu verlegen, dass andere Gewerke dadurch nicht behindert und vorhandene Bauteile nicht beschädigt werden. Eine Verlegung der Schläuche durch die Fassaden- oder
Fensterelemente ist ausgeschlossen.
Fußbodenaufbau E02- Terrazzoestrichboden geschliffener Estrich, schwimmend R 9
Toleranz: Rohbau + /- 8 mm, Estrich + /- 2 mm
Flächenlast: 5 ,0 kN/ m2
Einzellast: 4,0 kN
25 mm schwindarmer Zementestrich, g eschliffen, R9 , CT-C50-F7-V 25, als Nutzschicht/ Sichtestrich, Schmuckkörnung 1 -5mm, Farbe Zement weiß, Zuschlag mittel bis hellgrau, Terrazzoboden im Verbund nach DIN 18353/18560-3,
65 mm schwindarmer Zementestrich CT- C40-F5-S65, als Aufnahme-/ Unterlagsestrich nach DIN 18560-2, Mindesthaftzugfestigkeit (B ) 1,5 N/mm ² nach DIN EN 13813 Oberfläche zur Vorbehandlung geschliffen
0,15 mm Trenn- und Gleitlage (PE -F olie), einlagig, > = 10 cm stoßüberlappend 30 mm Trittschalldämmung EPS 0 40 DES sg, nach DIN V 4108-10, WLS 0,045 W ( mK ), Dynamische Steifigkeit s´ < =2 0 MN/m3, Zusammendrückbarkeit CP < = 2 mm, nach DIN EN 13163
300 mm Stahlbetondeckenplatte
ZTV Estricharbeiten
Hinweis: Schnittstelle Grund- und Mieterausbau Bauteil G4:
Zum Grundausbau gehört der komplette Bauteil G4 einschließlich derBereiche mit Zwischengeschoss unterhalb des Wohngebäudes G3.
Bauteil G3:
Für das Erd- und die Obergeschosse des Wohngebäudes G3 ist das Treppenhaus einschließlich der in die Geschossflure führenden Türen im Grundausbaupaket VE07 enthalten. Alle weiteren Ausbauleistungen der Wohnungen und öffentlichen Bereiche der Geschossflure und des Erdgeschosses sind nicht Teil dieses Leistungspaketes.
Bauteile G1+2:
Für das Erd- und die Obergeschosse der Bürogebäude G1+2 sind nur Allgemeinbereiche im Grundausbaupaket VE07 enthalten. Entsprechend gilt, dass sowohl Büro als auch Einzelhandels-/ Gewerbemietflächen keinen Grundausbau erhalten. Weder Trennwände, noch Bodenkonstruktionen oder Abhangdecken werden in Mietbereichen im Grundausbau hergestellt.
Die trennende Leistung zwischen Mieter- und Grundausbau sind die mit dem Grundausbau herzustellenden Umfassungswände der Aufzugslobbys in den Obergeschossen, einschließlich Zugangstüren in die Mietungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in G2 bei Lobbys mit maximal vier möglichen Mietzugängen, nur zwei Türen im Grundausbau hergestellt werden, die anderen beiden jedoch in der geschlossenen Trockenbau-Wandkonstruktion nur mit der erforderlichen Unterkonstruktion vorgerüstet werden. Der eigentliche Türeinbau erfolgt nach Bedarf erst mit dem Mieterausbau (die Türen sind als Bedarfsleistung auch in dieser VE mit ausgeschrieben). Das Herstellen der erforderlichen Durchbrüche ist auch Teilleistung im Mieterausbau.
Mietbereichstrennwände werden in den Obergeschossen ebenfalls erst mit dem Mieterausbau hergestellt - im Grundausbau bleibt die Geschossfläche ohne Teilung. Dies ist in Abstimmung mit dem Brandschutzgutachter möglich.
Im Erdgeschoss sind ergänzende Allgemeinbereiche wie Fahrradparken, übergreifende Sanitäranlagen, die keiner exklusiven Mietung zugeordnet sind (Duschen, Behinderten-WC, etc.), Zuwegungs- und Fluchtflure sowie Nebenräume ebenfalls im Grundausbau fertigzustellen.
Die Hauptlobbys im Erdgeschoss mit Ergänzungsfläche im ersten Obergeschoss wird mit Umfassungswänden und den geplanten Türen und Brandschutz-Toranlagen hergestellt. Für die Aufzugslobbys der Obergeschosse gilt wie oben beschrieben das gleiche. Wand- und Deckenflächen bleiben in allen Lobbys ohne fertige Oberflächen. Der Bodenbelag ist als Terrazzo bzw. Werksteinbelag geplant und soll im Grundausbau mit hergestellt werden. Dies gilt für die Hauptlobbys genauso wie für die Aufzugslobbys in den Obergeschossen. Die Verbindungstreppen der Hauptlobbys zwischen EG und OG1 sind nicht Teil der VE07.
Hinweis: Schnittstelle Grund- und Mieterausbau
02 G1 - Bauteil 1 - Büro
02
G1 - Bauteil 1 - Büro
02.04 Estricharbeiten G1
02.04
Estricharbeiten G1
03 G2 - Bauteil 2 - Büro
03
G2 - Bauteil 2 - Büro
03.04 Estricharbeiten G2
03.04
Estricharbeiten G2