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Unit price EUR
Net total EUR
1. Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben 1. Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
BAUBESCHREIBUNG
Neubau:
Die Samtgemeinde Fredenbeck plant auf einem
angrenzenden Grundstück neben der
örtlichen Grundschule den Neubau einer Mensa als
Grundlage für den Ganztagsbetrieb ab
Sommer 2027.
Umbau:
Im Zuge des Neubaus soll der vorhandene Bereich für
die Lehrer vergrößert werden. Um im
ZentralenVerbindungsriegel der bestehenden Schule
Flächen für den größeren Lehrerbereich
zu generieren, werden Umbauten in 2 Abschnitten
erforderlich. Diese Maßnahmen werden
nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus
erfolgen:
Umbau Abschnitt l: Nach Umzug der Hausmeister in den
Neubau werden die Räume zum
Sozialbereich für die Reinigungskräfte umgebaut. Die
Bibliothek und ein angrenzender Raum
werden zur Verwaltung umgebaut.
Umbau Abschnitt ll: Die Lehrer werden provisorisch für
die Umbauphase in den
Bewegungsraum des Neubaus ziehen. Die aktuelle
Verwaltung und das alte Lehrerzimmer
werden umgebaut zum großen Bereich für die Lehrer.
Alle Umbauten finden im laufenden Schulbetrieb statt.
Die umzubauenden Bereiche werden
durch Staubschutzwände abgetrennt. Erschließung
erfolgt jeweils von außen durch ein
Fenster, welches durch eine Bautür ersetzt wird.
BAUHERR
Auftraggeber und Rechnungsempfänger ist:
Samtgemeinde Fredenbeck
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
ART UND UMFANG DER LEISTUNGEN
1.
Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes an
Hand der vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Unterlagen und bei einer
Besichtigung vor Ort über Lage und Zustand
der Baustelle und der Zufahrtswege, über alle
sonstigen Gegebenheiten sowie über den
Umfang und die Art der Leistungen zu unterrichten.
Spätere Nachforderungen des AN aufgrund mangelnder
Kenntnis über die Gegebenheiten
vor Ort, sowie aufgrund nicht abgeforderter Unterlagen
für die Kalkulation des Angebots sind
ausgeschlossen.
2.
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen
sind je nach Erfordernis bauteil- und
zeitversetzt auszuführen. Dieses ist bei der
Kalkulation zu berücksichtigen.
3.
Als Grundlage für die Ausführung, soweit nichts
anderes vereinbart ist, gilt die VOB/ B und
ATV der VOB/ C in ihrer aktuellsten Fassung.
4.
Der Auftragnehmer hat für die Ausführungszeit seiner
Leistung einen Bauleiter im Sinne des
§ 55 NBauO bei der Auftragsvergabe zu benennen. Sollte
sich der Bauleiter während der
Bauphase ändern, ist dies dem Bauherrn und der
Objektüberwachung unverzüglich
mitzuteilen.
Während der Ausführung muss immer min. eine
deutschsprachige Person als
Ansprechpartner des Auftragnehmers anwesend sein.
5.
Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften sind zu
beachten.
6.
Die gültigen Arbeitsstättenrichtlinien sind zu
beachten.
ANGABEN ZUR BAUSTELLE
1. Anschrift der Baustelle:
Raakamp 6
21717 Fredenbeck
2. Nachbarschaft und Umgebung
Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind
benachbarte Bauwerke vorhanden.
Die Arbeiten finden parallel zum Schulbetrieb statt.
ANGEBOTSABGABE
1.
Ggf. in der Anlage befindliche oder sonst übergebene
Pläne/Zeichnungen dienen nur zum
Verständnis. Maße für die Ausführung sind vor Ort vom
Auftragnehmer eigenverantwortlich
zu nehmen.
AUFTRAGSERTEILUNG
1.
Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für
spätere Aufträge, die auf Grund von
Nachtragsangeboten oder besonderen Preisvereinbarungen
in Verbindung mit dem
Hauptauftrag erteilt werden.
2.
Das Anbringen von Firmenschildern ist untersagt.
AUSFÜHRUNGSZEITRAUM
1.
Geplante Dauer der Arbeiten Neubau:
siehe Terminplan vom 27.11.2025
Geplante Dauer Umbauten
Abschnitt l: siehe Terminplan vom 27.11.2025
Abschnitt II: siehe Terminplan vom 27.11.2025
UNTERLAGEN
1.
Anlagen zur Ausschreibung:
Lagepläne
01 - 23-0903_Lageplan_20251202_V1
02 - 23-0903 AAL_04_VOR1 Lageplan Erdbau
03 - Grundleitungen ISW894_E_SAN_Gdl_EW_100_A
04 - SW EG ISW894_E_SAN_0EG_EW_100_A
Zeichnungen Neubau:
11 - 23-0903 AAG-FU 01_VOR7 Fundamentplan Neubau Mensa
12 - 23-0903 AAG-EG 01_VOR10 EG Neubau Mensa
13 - 23-0903 AAG-DG 01_VOR6 DG Neubau Mensa
14 - 23-0903 AAG-FU 02_VOR2 Laubengang Fundamentplan
u. Schnitt C-C
15 - 23-0903 AAG-EG 02_VOR2 Laubengang Grundriss u.
Schnitt C-C
16 - 23-0903 AAS-AA_VOR4 Schnitt A-A Neubau Mensa
17 - 23-0903 AAS-BB_VOR6 Schnitt B-B Neubau Mensa
18 - 03_Ansichten Süd, West_20251202_V1
19 - 03_Ansichten Nord, Ost_20251202_V1
Zeichnungen Details:
20 - ADD-02-01 Sockel Verblender
21 - ADD-02-02 Sockel Verblender Stb_
22 - ADD-02-04 Sockel Sektionaltor
23 - AAD-03-02_VOR2 Fenstersturz m. Raffstore,
Fensteranschlag.
24 - AAD-03-05_VOR1 Detail Traufe
25 - AAD-03-10_VOR1 Fenstersturz mit Sturzabfangung
26 - AAD-04-01_VOR3 Abfangbalken
Zeichnungen Umbau:
31 - 23-0903 AAG-EG 03_VOR3 EG Umbau Lehrerzimmer
32 - 23-0903 AAG-EG 04_VOR5 EG Umbau Verwaltung
Statik Pos.Pläne Neubau:
40 - 06_Statik_20250115
40A - 06_Statik Nachtrag-A
40B - 06_Statik_Nachtrag_B
40C - 06_Statik Nachtrag C
41 - 06_P3C_Gründung
42 - 06_P2C_Erdgeschoss
43 - 06_P1C_Dachgeschoss
44 - 06_P4C_Schnitte
45 - 06_P5C_Giebelansichten
46 - 06_P6C_Laubengang
Statik Pos.Pläne Umbau:
50 - 2024_169_Statik_29.04.2025
51 - 2024-169_P10_Umbau Lehrerzimmer_24.04.2025
52 - 2024-169_P11_Umbau Verwaltung_29.04.2025
Sonstiges:
61 - Nachweis nach GEG 2024-169_WSN_13.05.2025
62 - Bodengutachten BV Erweiterung GSF_20241128
63 - GS Fredenbeck Bauzeiten Neubau 251127
2.
Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk
des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch
Übergabe neuer Unterlagen ungültig
gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer
entsprechend zu kennzeichnen und
aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen
nicht verwendet werden.
BAUBESPRECHUNG
Es findet einmal wöchentlich eine Baubesprechung
statt. Der Ort und die Zeit werden noch
festgelegt. Der verantwortliche Projektleiter oder
dessen stellvertretende Person muss an den
Baubesprechungen teilnehmen.
SIGEPLAN
Der SiGe-Plan ist zu beachten und einzuhalten.
AUFMAß UND ABRECHNUNG
1.
Sofern AbrechnungsZeichnungen erforderlich sind, hat
der Auftraggeber diese dem
Auftragnehmer zu Verfügung zu stellen.
2.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber
die Vollendung der Arbeiten zwecks
Abnahme schriftlich anzuzeigen.
3.
Mehrkosten für eine etwaige Erhöhung der gesetzlichen
Mehrwertsteuer bis zum Abschluss
der Baumaßnahme trägt der Auftraggeber.
ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG
1.
Es ist eine rechtsgeschäftliche Abnahme vorzunehmen,
die Abnahme richtet sich nach § 12
VOB Teil B. Fiktive Abnahmen sind ausgeschlossen.
2.
Eine Zustandsfeststellung gilt nicht als
rechtsgeschäftliche Abnahme.
3.
Die Abnahmeaufforderung muss schriftlich erfolgen.
1. Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
1 Neubau
1
Neubau
1. 2 Betonarbeiten
1. 2
Betonarbeiten