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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Neubau eines Wohngebäudes mit 39 Wohneinheiten mit 13
PKW Stellplkätzen
Es wird ein Neubau erstellt, welcher zu Wohnzwecken
genutzt
wird. Das Bauwerk mit fünf Vollgeschossen liegt im
Roggengrund, 39130 Magdeburg.
Gründung
Das Neubaugebäude wird als Plattengründung gemäß den
statischen Angaben auf einer Bodenplatte aus Stahlbeton
frostfrei mittels Fundamentstreifen gegründet. Die
Fundamente
der bestehenden nachbarlichen Bestandshäuser in den
Brandwandbereichen müssen für den Neubau statisch nicht
ertüchtigt werden. Die Fundamente an der Brandwand des
Nachbarbaus müssen zur statischen Entlastung mittels
Tiefengründung unter die Bestandsfundamente geführt
werden.
Außenwände
Die Außenwände der Gebäude bestehen in EG- und
OG-Bereichen gem. den statischen Angaben aus
KS-Mauerwerk. Raumseitig wird ein Dünnlagenputz
aufgetragen. Stützen und Unter- und Überzüge werden aus
Stahlbeton hergestellt. Von außen wird ein WDVS System
mit
einer Wärmedämmung gem. den bauphysikalischen und
brandschutztechnischen Angaben und einer Putzschicht
angebracht.
Decken
Die Decken sind als konventionelle Stahlbetondecken
gemäß
der statischen Berechnung geplant. Notwendige Unterzüge
werden in der Planung berücksichtigt. Die
Geschossdecken im
umdämmten Bereichen erhalten einen Fußbodenaufbau mit
schwimmenden Estrich inkl. Fußbodenheizung auf
Trittschalldämmung und Belag. Deckenbauteile, die der
Aussenwitterung ausgesetzt sind, werden gem. der
Aussenwand gedämmt.
Dach
Das Dach wird als gedämmtes 2%-Gefälle-Flachdach in
Stahlbeton ohne Dachüberstand erstellt. Eine bituminöse
Abdichtung dient als Feuchteschutz über der Dachdämmung
gem. bauphysikalischen Anforderungen. Über der
Abdichtung
wird eine extensive Dachbegrünung mit geeignetem Aufbau
installiert. Die Dachabschlüsse werden über Attiken mit
aufliegender Zinkabdeckung und Abschlußverwahrungen
bewerkstelligt.
Fenster und Türen
Die Eingangstür zur Wohnanlage ist als eine
einbruchhemmende und wärmegedämmte Kunststoffrahmentür,
mit einer Isolierverglasung (Klarglas) gem.
Wärmeschutznachweis (Verbundsicherheitsglas) geplant.
Eine
zentrale Schließvorrichtung mit Einbruchschutz dient
dem
generellen Zutritt. Eine Gegensprechanlage mit
einzelnen
Klingelschildern wird neben der Eingangstür
angebracht. Die
Wohnungseingangstüren werden gedämmt und
einbruchhemmend mit Schließvorrichtungen und Spion, mit
Ausstattung gem. Brandschutzkonzept versehen. Alle
Fenster
werden aus einer wärmegedämmten Kunststoffkonstruktion
erstellt. Die beweglichen Teile werden mit einem
Dreh-Kippbeschlag versehen und erhalten ein
Aufsatzrollladenkasten gem. dem Wärmeschutznachweis. Wo
notwendig wird ein integrierter Sonnenschutz gem. dem
Wärmeschutznachweis mit Elektroantrieb eingebaut.
Terrassen / Balkone
Die Terrassen werden über Terrassentüren erschlossen.
Der
Bodenbelag ist nicht brennbar, rutschfest und mit
Absturzsicherungen aus Stahl gesichert. Die Balkone
werden
aus vorgehängten Stahlbetonfertigteilen, thermisch von
der
Fassade getrennt, hergestellt. Die Entwässerung wird
an das
Regenfallrohr angeschlossen.
Innenwände
Die tragenden Treppenhaus- sowie die Wohnungstrennwände
werden gem. den statischen Angaben aus KS-Mauerwerk
oder
Trockenbauplatten hergestellt und erhalten beidseitig
einen
Dünnlagenputz / Spachtelung. Stützen und Unterzüge
werden
aus Stahlbeton hergestellt. Die Aufzugswände werden
gem.
statischem, brandschutz- und schallschutztechnischem
Erfordernissen aus Stahlbeton (d=30cm) hergestellt. Die
leichten Innenwände werden als Trockenbauwände aus
Gipskarton mit zwischenliegender Dämmung hergestellt,
(mind.
10 cm). In den Nassbereichen werden hydrophobierte
Platten
verwendet. Die Wände werden gespachtelt und
gestrichen. Die
Oberflächen in den Nassbereichen werden gefliest. Alle
Wände
werden mit einem hellen Innendispersionsanstrich
gestrichen.
Barrierefreie Wohnungen
Gemäß § 49 BauO LSA muss in Gebäuden mit mehr als zwei
Wohnungen ein Geschoß barrierefrei nutzbar und über den
üblichen Hauptzugang barrierefrei erreichbar sein. Die
Anzahl
der notwendigen barrierefreien Wohnungen wird in jedem
Geschoß nachgewiesen.
Kinderwagen, Rollstühle
Die Abstellplätze in ausreichender Anzahl für
Kinderwagen und
Rollstühle befinden sich im Erdgeschoss in eigens dafür
vorgesehenen Räumen.
Haustechnik
Die haustechnischen Anschlussräume befinden sich im
EG. Die
Versorgung HLS und Elektro wird über Schächte
bewerkstelligt.
Diese werden in jedes Geschoss geführt. Das gesamte
Gebäude wird über ein Nahwärmenetz mit Wärme versorgt.
In
allen Wohneinheiten wird eine Fußbodenheizung
installiert. Die
Bäder erhalten zusätzlich zur Fußbodenheizung jeweils
einen
Bad-Heizkörper, der an das Heizkreissystem der
Fußbodenheizung mit angeschlossen wird und ebenso wie
diese außentemperaturabhängig geregelt wird. Alle
innenliegende Bäder werden mechanisch entlüftet. Deri
Treppenaufgang verfügt über einen Aufzug mit einem
lichten
Kabinenmaß von 1,10m x 2,10m. Dieser werden elektrisch,
durch Seilaufhängung betrieben. Eine
Haltestelle wird für jedes Geschoß vorgesehen.
Elektroinstallation
Die Starkstromversorgung wird über den separaten
Technikraum in die Wohnanlage geführt. Die Anlage wird
gemäß VDE und DIN-Bestimmungen ausgeführt. Jede
Wohneinheit erhält einen eigenen Anschluss. Pro Wohnung
werden unterschiedliche Schaltkreise mit
Abnehmereinheiten
vorgesehen. Die Bäder und Küchen werden mit
FI-Schaltern
ausgestattet. Die Klingelanlage ist als Gegensprech-
und
Türöffner-Anlage geplant.
Sanitär
Jede Einheit wird mit moderner Sanitärausstattung
ausgestattet.
Die Ausstattung der Bäder umfasst ein Handwaschbecken,
ein
wandhängendes WC und eine bodentiefe Dusche bzw. eine
Badewanne. Für alle Objekte werden Armaturen
vorgesehen.
Die Küchen erhalten einen Anschluss für Zu- und
Abwasser.
Neben den internen Wasseranschlüssen in den Bädern und
den
Küchen werden Abnahmestellen an der Außenwand für die
Versorgung der Gartenbereiche vorgesehen werden. Diese
erhalten ein Absperrventil.
Vorbeugender Brandschutz
Alle Wohnungen sind über zwei Rettungswege erreichbar.
Der
bauliche Rettungsweg führt über das zentrale
Treppenhaus. Der
zweite Rettungsweg word über die Anleiterbarkeit
gewährleistet.
Die Zugänglichkeit für Feuerwehrfahrzeuge ist 24
Stunden
gewährleistet. Die Planung wurde auf einem
Brandschutzkonzept eines Brandschutzgutachters
erstellt.
Gartenplanung
Die Außenanlagen werden mit festen Gehwegen aus
Betonsteinen und Rasenflächen hergestellt. Die
Bepflanzung
der Flächen, Hecken und Bäumen wird gemäß
Außenanlagenplanung hergestellt. Die insgesamt
notwendigen
Fahrradstellplätze werden nachgewiesen. Siehe Nachweis
Fahrradabstellplätze. Die notwendigen Kinderspiel- und
Aufenthaltsbereiche werden auf den Freiflächen
nachgewiesen
und mit den notwendigen Geräten ausgestattet. Eine
Aufstellung befindet sich auf dem Grünanlagenplan.
Siehe
Nachweis Spielplatzfläche. Des Weiteren sind in dem
Außenanlagenplan die Müllstandorte in ausreichender
Größe
vorgesehen und nachgewiesen. Siehe Nachweis
Müllentsorgung.
Neubau eines Wohngebäudes mit 39 Wohneinheiten mit 13
Planungsbeteiligte
Bauherr: Am Sternsee GmbH
Lassenstraße 11-15
14193 Berlin
Planung: PWK GmbH
Peters Wormuth Kaiser Architekten
Bergmannstrasse 103
10961 Berlin
Tel.: +49 / (0)30 / 88 62 41 11
Statik: GETI - Beratebde Ingenieure
Wettinerstraße 28
04600 Altenburg
Tel.: +49 / (0)33 447 81 148
Haustechnik: IBD GmbH
Chausseestraße 88
10115 Berlin
Tel.: +49 / (0)30 / 20 05 92 36
Landschaftsarchitekt: Nolte | Gehrke
Lindenstraße 36N
12555 Berlin
Tel.: +49 / (0)30 / 54 84 66 49
Planungsbeteiligte
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Angebotsunterlagen
1.1 Dem Angebot liegen zugrunde und werden im Falle der
Erteilung des Auftrages Vertragsbestandteil:
1.1.1 Die Baubeschreibung und das Leistungsverzeichnis
einschließlich aller technischen und allgemeinen
Vorbemerkungen und alle Anlagen gem. Anlagenverzeichnis
1.1.2 Die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB)
Teil B
und C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültigen
Fassung.
1.1.3 Die allgemein anerkannten Regeln der Technik zum
Zeitpunkt der Abnahme.
1.1.4 Die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller-
bzw.
Lieferfirmen.
1.1.5 Sämtliche die den Auftragnehmer beauftragten
Leistungen
betreffenden DIN- und EN-Normen, jeweils in der zum
Zeitpunkt
der Abnahme gültigen Fassung.
1.1.6 Alle einschlägigen öffentlichen Bestimmungen,
insbesondere die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes
einschließlich etwaiger ergänzender Bestimmungen, die
Bestimmungen der Berufsgenossenschaft, des
Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit der Verordnung
über
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
(Baustellenverordnung - BauStellV), der städtischen
Versorgungsbetriebe, des zuständigen Tiefbauamtes und
die
Bestimmungen zum Schutze des Baumbestandes, wobei
jeweils der Zeitpunkt der Ausführungen der Abnahme
entscheidend ist.
1.2 Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen
Vertragsgrundlagen ist im Zweifel die höherwertigere
Ausführung geschuldet.
1.3 Leistungs-, Lieferungs- und sonstige Bedingungen
des
Auftragnehmers und/oder sonstiger am Bau Beteiligter
werden
nicht Vertragsbestandteil, auch wenn sie dem Angebot
des
Auftragnehmers beigefügt sind und auf sie im Angebot
Bezug
genommen ist.
2. Angebot
2.1 Der Bieter hat die Verpflichtung, sich vor der
Angebotsabgabe ein genaues Bild über Art und Umfang der
Arbeiten, insbesondere über die örtlichen
Verhältnisse, zu
machen. Die Unkenntnis dieser Verhältnisse berechtigt
den
Bieter nicht zu irgendwelchen Nachforderungen
2.2 Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit
maximal drei
Nachkommastellen einzutragen. Die Mehrwertsteuer ist
gesondert auszuweisen.
2.3 Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote
müssen als gesonderte Anlage eingereicht und deutlich
gekennzeichnet werden. Die Nebenangebote sind so
aufzubauen, dass die Gesamtleistung eindeutig
beschrieben
bleibt, d. h. alle Leistungen, die zur sach- und
funktionsgerechten Erfüllung der Gesamtleistung
gehören,
müssen durchgängig aufgeführt werden, auch dann, wenn
einzelne Teilleistungen unverändert aus der
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers übernommen
werden. Falls die v. g. Forderungen nicht erfüllt
werden, ist ein
eindeutiger Preisvergleich zur ausgeschriebenen
Leistung nicht möglich. Die so gemachten Nebenangebote
werden somit bei der Bewertung ausgeschlossen.
2.4 Das Angebot darf nur die Preise und die in den
Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen
enthalten. Es
muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen
sein.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen
zweifelsfrei sein, Änderungen an den
Verdingungsunterlagen
sind unzulässig. Muster und Proben müssen als zum
Angebot
gehörig gekennzeichnet sein. In den
Ausschreibungsunterlagen
genannte technische Regelwerke sowie der Ausschreibung
vorangestellte Technische Vorbemerkungen sind
zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Nr. 2 d
VOB/B.
2.5 Zusammen mit dem Angebot ist auch eine ausgefüllte
"Eigenerklärung zur Eignung" rechtsverbindlich
unterschrieben
abzugeben.
2.6 Anstelle des vom Auftraggeber übersandten
Leistungsverzeichnisses können selbstgefertigte
Abschriften
oder Kurzfassungen wie folgt verwendet werden
Kurzfassungen müssen mit dem vom Auftraggeber
übersandten
Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Ordnungszahlen
Position
vollständig übereinstimmen. Sie müssen für jede
Teilleistung
nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit,
den
Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den
jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis
entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte,
die
Angebotsendsummen und alle vom Auftraggeber geforderten
Textergänzungen enthalten. Die Kurzfassung ist
zusammen mit
dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis
Bestandteil des Angebotes. Der Bieter ist
verpflichtet, auf
Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein
vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
nachzureichen.
2.7 Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen
Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch
dann,
wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegen-
oder
Nebenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet
sowie für
Eventual- oder Alternativpositionen. Ist im
Leistungsverzeichnis
vorgegeben, auf welche Weise die Leistung zu erbringen
ist, ist
der Auftragnehmer daran gebunden. Im Übrigen hat der
Auftragnehmer die technologische Ausführung seiner
Arbeiten
selbst zu wählen.
2.8 Sofern Positionen mit dem Zusatz "als Zulage"
ausgeschrieben werde, ist der Grundpreis bereits im
einer
andern Position enthalten. Die Zulageposition
beinhaltet
entweder eine im Aufmaß übermessene Leistung (meist in
einer
anderen Einheit) oder stellt eine Preisdifferenz zu
einer bereits
beschriebenen anderen Leistung (mit gleicher
Einheit) dar.
2.9 Der Bieter räumt mit der Abgabe seines Angebots
eine
3-monatige Zuschlagsfrist ein. Die Frist beginnt mit
dem
Abgabetermin. Sofern der Bieter den Zuschlag erhält
gelten die
angebotenen Preise für die Dauer bis zur
Fertigstellung aller
beauftragten Leistungen.
2.10 Der Bieter ist verpflichtet, nach Vertragsschluss
seine
Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag zu
hinterlegen. Näheres regelt der Vertrag.
3 Besondere und gleichwertige Produkte
3.1 Sind besondere Hersteller oder Produkte genannt, so
versichert der Bieter, diese auch tatsächlich zu
verwenden.
3.2 Liefernachweise sind positionsbezogen zu nennen.
3.3 Werden gleichwertige Produkte (Nennung von
Fabrikat und
Hersteller) vom Bieter alternativ angeboten, weil dies
nach
Ansicht des Bieters zu einer Qualitätsverbesserung bei
gleichen
Kosten oder zu einer Kosteneinsparung bei gleicher
Qualität
führen, so soll dies unter Nennung ihrer Pos.-Nr. in
einer
Nebenangebot geschehen.
3.4 Die Gleichwertigkeit der vom Bieter zusätzlich
angebotenen
Alternativ- oder vom Bieter vorgeschlagenen
Systemprodukte
ist in geeigneter Form dem Auftraggeber oder seinem
Beauftragten nachzuweisen.
3.5 Werden gleichwertige Produkte vom Bieter
ausschließlich
angeboten, so sind:
die entsprechende Position im Leistungsverzeichnis zu
streichen, unter Nennung der Pos.-Nr. der Grund für ein
ausschließliches Angebot von gleichwertigen Produkten
zu
nennen und die Gleichwertigkeit in geeigneter Form
zusammen
mit der Abgabe des Angebots dem Auftraggeber bzw.
seinem
Beauftragten nachzuweisen. Andernfalls kann das
Angebot im
Sinne einer Gleichbehandlung aller Bieter nicht
berücksichtigt
werden.
3.6 Einwände und Bedenken gegen die vorgeschriebenen
Materialien (Lieferschwierigkeiten, etc.) und die Art
der
Ausführung müssen durch den Bieter bei Abgabe des
Angebots
schriftlich beigefügt werden. Gegenvorschläge können
erfolgen
und zwar in einem gesonderten Anschreiben.
3.7 Soweit gem. Leistungsverzeichnis kein Produkt
vorgeschlagen oder gefordert wird, sind auf
Anforderung des
Auftraggebers unverzüglich die entsprechenden
technischen
Daten des Produkts und ggf. dessen Zulassung durch den
Bieter nachzuweisen.
4. Leistungsumfang
4.1 Maßgeblich für den zu erbringenden Leistungsumfang
sind
die Regelungen des noch abzuschließenden Bauvertrages.
4.2 Der vom Bieter angegebene Preis umfasst alle
Arbeiten, die
zur Erstellung einer vollständigen, handwerklich und
technisch
einwandfreien Ausführung seiner Leistung erforderlich
sind
einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen. Bei
der
Angebotsabgabe ist darauf zu achten, dass die im
Leistungsverzeichnis angegebenen Arbeiten sich immer
auf
eine fix und fertige Arbeit beziehen. Sollte der
Bieter feststellen,
dass einzelne Positionen insoweit nicht vollständig
sind, hat er
hierauf bei der Angebotsabgabe im Anschreiben zum
Angebot
hinzuweisen. Andernfalls sind alle Leistungen, die zur
vollständigen, gebrauchsfähigen und den behördlichen
und
sonstigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, Normen
und
den allgemein anerkannten Regeln der Technik
entsprechenden
Fertigstellung der Lieferung und Leistungen benötigt
werden,
mit den Einheitspreisen der Positionen abgegolten.
4.3 Das Heranführen von Versorgungsleitungen ab
bauseitig
gestelltem Anschluss sind Bestandteil obliegt dem
Auftragnehmer, wird nicht gesondert vergütet bzw. ist
in die
Einheitspreise einzurechnen.
4.4 Die Baubewachung für die Arbeiten und die
gelieferten
Materialien obliegt dem Auftragnehmer, wird nicht
gesondert
vergütet bzw. ist in die Einheitspreise einzurechnen.
4.5 Unbrauchbare und abzufahrende Stoffe werden,
soweit sie
laut Leistungsverzeichnis nicht in die Einheitspreise
einzukalkulieren sind, als feste Masse an der
Lagerstelle
aufgemessen. Das Aufmaß muss vor Beseitigung der Stoffe
von der Bauleitung
gegengezeichnet werden.
4.6 Für sämtliche Materialien / Einbauten ist eine
Bestellliste zu
führen. Diese enthält Informationen über Lieferanten,
Lieferzeiten sowie das Datum der Auslösung der
Bestellung.
5. Umlagen
Umlagekosten, u.a. für den Verbrauch von Strom,
Wärmeenergie und Wasser, werden vor Vertragsabschluss
verhandelt.
6. Ausführungsfristen
Die Ausführungsfristen werden im Zuge werden vor
Vertragsschluss verhandelt.
8. Allgemeine Bestimmungen
8.1 Mit Unterzeichnung des Werkvertrages hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber das Bestehen einer
gültigen
Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und
Vermögensschäden nachzuweisen. Die Mindesthöhe regelt
der
Bauvertrag. Ist die Deckungssumme der
Haftpflichtversicherung
für alle Versicherungsfälle des Auftragnehmers eines
Versicherungsjahres hinsichtlich der Gesamtleistung des
Versicherers begrenzt, hat der Auftragnehmer eine
Haftpflichtversicherung in der beschriebenen
Mindesthöhe für
das ausgeschriebene Bauvorhaben abzuschließen. Der
Auftraggeber ist berechtigt, sich bei dem vom
Auftragnehmer
benannten Versicherer hinsichtlich der Wirksamkeit der
Versicherung für die Dauer der Bauzeit und der
erfolgten
Prämienzahlung zu informieren.
8.2 Wird der Auftrag einer Arbeitsgemeinschaft
übertragen,
haftet jedes Mitglied dem Auftraggeber gegenüber
uneingeschränkt in voller Höhe.
8.3 Alle Maße sind am Bau durch den Auftragnehmer
verantwortlich zu nehmen und auf Übereinstimmung mit
den
Bauzeichnungen zu kontrollieren. Die Statik ist zu
beachten. Bei
Nichtbeachtung haftet der Ausführende.
8.4 Der Auftragnehmer hat die für seine Leistungen
erforderlichen technischen Berechnungen zu erstellen,
die
entsprechende Dimensionierung festzulegen,
Prüfzeugnisse,
Bestandspläne, Betriebsanleitungen beizubringen und die
Abnahmekosten von Behörden und Sachverständigen, soweit
die Abnahmen öffentlich-rechtlichen Charakter haben,
für die
ihm beauftragten Leistungen zu tragen.
8.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die
gesamte Dauer
seiner Tätigkeit auf der Baustelle eine der Art und
dem Umfang
des Bauvorhabens entsprechende sachverständige
technische
Aufsicht (Bauleiter, Montageleiter, Polier,
Vorarbeiter) zu stellen,
die mit allen für die Leistungs- und
Baustellenabwicklung
erforderlichen Vollmachten ausgestattet sein muss,
auch im
Verhältnis zu den anderen Auftragnehmern.
Entsprechend der Bauordnung BauO Berlin bestellt der
Auftragnehmer zudem einen Bauleiter. Dieser haftet dem
Auftraggeber gegenüber in vollem Umfang hinsichtlich
der
Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen des § 56
BauO
Berlin. Der Auftragnehmer
bestellt Fachbauleiter, insbesondere zur Umsetzung der
Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept einen
Fachbauleiter Brandschutz. Das für die termin- und
fachgerechte Ausführung des Auftrages erforderliche,
gut
geschulte Fach- und Hilfspersonal ist in genügender
Anzahl zu
stellen. Ungeeignetes und unqualifiziertes Personal
ist nach
Aufforderung der Bauleitung durch geeignetes,
qualifiziertes
Personal zu ersetzen. Der Auftragnehmer hat
Bautagesberichte
zu führen und dem Objektüberwacher und dem Bauherrn
mindestens wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle
Angaben enthalten, die für die Ausführung und
Abrechnung des
Auftrages von Bedeutung sein können, insbesondere aber
Angaben machen über:
- Zahl und Art des eingesetzten Führungspersonals und
der
beschäftigten Arbeiter,
- Art und Umfang der täglichen Arbeiten und
Leistungen,
- Anlieferung und Verwendung von Geräten und
Baustoffen,
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
Pausenzeiten sind
zu berücksichtigen.
- vertraglich wichtige Termine, wie beispielsweise
- Beginn und Ende von Bauabschnitten,
- Witterungsverhältnisse, insbesondere max. und min.
Temperaturen,
- besondere Vorkommnisse (Unfall, Überflutung etc.)
Ein
Durchschlag des Bautagesberichtes ist der
Objektüberwachung
des Auftraggebers täglich unaufgefordert zu übergeben.
Die in
den Bautagesberichten enthaltenen Angaben sind rein
informativ und begründen keine Ansprüche des
Auftragnehmers.
8.6 Einrichtungen, welche die Arbeiten anderer Gewerke
am
Bau behindern, sind in Absprache mit der Bauleitung
auf eigene
Kosten sofort zu entfernen.
8.7 Durch die vom Auftraggeber beauftragte Bauleitung
wird
mindestens einmal pro Woche eine Baubesprechung
durchgeführt (jour fixe). Der Auftragnehmer ist für
die Dauer
seiner Bauzeit verpflichtet, zu den festgesetzten
Baubesprechungen einen Fachbauleiter mit ausreichenden
Entscheidungsbefugnissen zu entsenden. Für jede
Nichtteilnahme an einer von der Bauleitung angesetzten
Baubesprechung verpflichtet sich der Auftragnehmer, ein
Ordnungsgeld in Höhe von jeweils EUR 500,00 an den
Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, die Teilnahme ist
aus
wichtigem Grund nicht zuzumuten.
8.8 Das Abladen, die Beförderung zum Einbauort, die
Lagerung
der vom Auftragnehmer zu liefernden Materialien sowie
alle
sonstigen Nebenleistungen und bauseitigen
Zulieferungen,
welche zur vollständigen Fertigstellung der Arbeiten
erforderlich
sind, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu
übernehmen.
Sofern der Auftraggeber Lieferungen, die zur
Erbringung der
vertragsmäßigen Leistung des Auftragnehmers
erforderlich
sind, erbringt, hat der Auftragnehmer diese Leistungen
entgegenzunehmen, gegebenenfalls unentgeltlich
abzuladen, zu
verwahren und an den Einbauort zu transportieren. Mit
der
Übernahme erfolgt der Gefahrenübergang.
8.9 Im Rahmen der Leistungserbringung anfallender
Bauschutt,
auch von Ausschachtungsarbeiten, ist unentgeltlich
abzufahren
und darf auf der Baustelle nicht vergraben werden.
8.10 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im
Zusammenhang
mit seinen Leistungen am Gebäude bzw. auf dem
Baugelände
entstehenden Verunreinigungen, Abfälle, Schutt u.ä.
stets ohne
Aufforderung auf eigenen Kosten aufzuräumen und zu
reinigen.
Alle benutzten
öffentlichen Zu- und Abfahrtsstraßen sind täglich von
Verschmutzungen durch die Baufahrzeuge zu reinigen.
Dies gilt
auch für Lieferfahrzeuge und Fahrzeuge der
Baunebengewerke.
8.11 Der Auftragnehmer bleibt Besitzer der von ihm
produzierten Abfälle und hat für die Entsorgung
einzustehen.
Der Auftragnehmer ist für die von ihm produzierten
Abfälle und
die Einhaltung sämtlicher für die Entsorgung
maßgeblichen
gesetzlichen und behördlichen sowie von
Entsorgungsunternehmen aufgestellten Vorschriften
verantwortlich. Er hat hierbei die "Anordnung zur
Nachweisführung bei der Verwertung von gemischten Bau-
und
Abbruchabfällen im Land Berlin" vom 04.05.1998 zu
beachten,
ebenso die Einhaltung der Vorschriften des
Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetzes, soweit es seine Leistungen
betrifft. Er stellt
den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter im Falle
derNichtbeachtung dieser Vorschriften frei.
8.12 Der Auftragnehmer haftet bis zur Abnahme seiner
Leistungen dem Auftraggeber gegenüber für das
erforderliche
Schützen von Bäumen und sonstigen zu erhaltenden
Gehölzen
im gesamten Baustellenbereich.
8.13 Der Auftragnehmer wird den vom Auftraggeber
bestellten
SiGe-Koordinator auf Aufforderung unterstützen und
diesem
insbesondere angefragte Unterlagen zum Arbeitsschutz
zur
Verfügung stellen bzw. dessen Anordnungen Folge
leisten.
8.14 Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Nachbar,
die
Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin Lichtenberg,
ein
besonderes Sicherheitsbedürfnis hat. Der Auftragnehmer
wird
deswegen sicherstellen, dass durch ihn bzw. dessen
Mitarbeiter
keine Beeinträchtigung der Sicherheitsbelange der JVA
ausgeht
und/oder keine Kontaktversuche zu Insassen der JVA
erfolgen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle
eingesetzten Mitarbeiter entsprechend eingewiesen
werden.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18
299
Sämtliche Hinweise zur Ausführung sind den beigefügten
Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Bei der Kalkulation der Preise sind diese
und weitere
Detailentwicklungen in den durch den Auftragnehmer zu
erbringenden
Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Zusätzlich sind folgende Leistungen Sache des
Auftragnehmers und für die
Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten
/ zu berücksichtigen:
Alle durch die Vergabeunterlagen beschriebenen
Leistungen und Anforderungen.
Zeitliche Unterbrechungen von Leistungen auf Grund des
Bauablaufes, auch in
Teilabschnitten, sowie das nachträgliche Ausführen von
Leistungen und
Teilleistungen, die nicht im Zuge der Hauptleistungen
erbracht werden können, sind
Sache des Auftragnehmers. Dies gleichermaßen auch für
alle nachträglich
beauftragten Leistungen. Der Auftraggeber behält sich
vor, auch Teilabschnitte von
Bauteilen vorab ausführen zu lassen, wenn es der
Bauablauf erfordert.
Sofern einzelne Teile der Baustelleneinrichtung des
Auftragnehmers nicht als
Leistungspositionen aufgeführt sind, werden sie nach
VOB Teil C DIN 18 299
(Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) zu
Nebenleistungen und sind in
die Einheitspreise mit einzurechnen. Jeweils
Bestandteil der Baustelleneinrichtung ist
jeweils der Aufbau, das Vorhalten, das Unterhalten,
das Beseitigen einschließlich der
Wiederherstellung in den vor Beginn vorhandenen
Ursprungszustand. Die
Baustelleneinrichtungen bzw. Rettungswege, sowie
brandschutztechnische
Einrichtungen, sind durch den Auftragnehmer mit der
zuständigen Feuerwehr
abzustimmen.
Bei möglicher getrennter Vergabe von Teilen,
Unterteilen, und Losen sind die
Baustelleneinrichtungen mit dem Auftragnehmer für die
Hauptbaustelleneinrichtung
(z.B. AN Erweiterter Rohbau) abzustimmen. Hierzu
gehört der Eintrag sämtlicher
Standorte einzelnen Leistungsbestandteilen der
Baustelleneinrichtung in den
Baustelleneinrichtungsplan.
Die im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung und
dem Baubetrieb
erforderlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer
über den Auftraggeber
einzuholen. Die anfallenden Gebühren hat der
Auftragnehmer ohne Anspruch auf
Erstattung zu beantragen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass ihm
auf dem Grundstück bzw.
im Gebäude Flächen für die Baustelleneinrichtung zur
Verfügung gestellt werden. Vor
einer Nutzung bedarf es der schriftlichen Zustimmung
durch die Bauleitung. Benutzt
er Flächen außerhalb des Grundstückes, hat er hierfür
die erforderlichen
Genehmigungen einzuholen und die Kosten hierfür zu
übernehmen. Benutzt der
Auftragnehmer Flächen auf dem Baugrundstück für die
Baustelleneinrichtung, so hat
er auf Anforderung der Bauleitung des Auftraggebers
die Baustelleneinrichtung
kostenlos umzubauen, gegebenenfalls auch mehrfach,
oder zu entfernen, sofern der
Bauablauf dies erfordert. Werden bauseitig Werk-,
Lager- oder Aufenthaltsräume zur
Verfügung gestellt, so hat der Auftragnehmer für die
Verschließbarkeit, Reinigung und
sonstigen Unterhalt selbst und auf seine Rechnung
Sorge zu tragen.
Unterkünfte, WC-, Wasch- Duschanlagen, Sanitätsräume,
Bauleitungsräume, etc. sind
arbeitstäglich gemäß den gewerbeaufsichtlichen
Vorschriften zu reinigen. Die
Aufstellung von Schlafräumen ist nicht gestattet.
Die angrenzenden öffentlichen Flächen außerhalb der
Baustelle im Baubereich sind
stets sauber und ohne Rückstände von Verschmutzungen
resultierend aus den
Bauausführungen zu halten.
Sämtliche für die Leistungen und Teilleistungen
erforderlichen Gerüste, die über die
mit Leistungspositionen abgefragten Gerüstbauteile der
Lose "Erweiterter Rohbau"
und / oder "Fassade" hinausgehen bzw. erforderlich
sind, sind vom Auftragnehmer
selbst zu beschaffen, und sind Nebenleistungen.
Benutzt der Auftragnehmer
vorhandene Gerüste oder sonstige Ausrüstungen eines
anderen Unternehmers, so
geschieht dies auf eigene Gefahr.
Notwendige statische Berechnungen, erhöhter
bautechnischer Aufwand, zusätzliche
Schutzmaßnahmen (Arbeitsschutz, Witterungsschutz) bei
der Positionierung von
Hebezeugen sind Sache des Auftragnehmers.
Die Weiterführung aller erforderlichen Leitungen von
den Entnahmestellen bis zu den
Verbrauchsstellen ist Sache der Auftragnehmer.
Trassen für die Verlegung von Ver- und
Entsorgungsleitungen sind freizuhalten.
Fußgängerzugänge zu den Funktionseinheiten, z. B.
Baustellensanitär-,
-sanitätsanlagen, Bauleitung, etc. müssen trittsicher
sein.
Das Befahren und Parken auf den Baustellen. /
Betriebsgelände und im Baubereich ist
nur mit Montagefahrzeugen gestattet. Privatfahrzeuge
erhalten keinen Zugang zum
Gelände.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, vom
Auftragnehmer Eignungs- und
Gütenachweise der zur Ausführung kommenden Werkstoffe
bzw. eingebauten
Werkstoffe zu verlangen.
Vor Beginn der Bauleistungen ist in Abstimmung mit dem
Auftraggeber eine
Begehung und Dokumentation der an das Baugrundstück
grenzenden öffentlichen
Flächen durchzuführen. Hier sind insbesondere die
Auflagen aus der Baugenehmigung
und die darin angegebenen beteiligten Fachbereiche zu
involvieren.
Maßnahmen zum Verhindern nachteiliger Auswirkungen auf
die Leistungen auf Grund
von Witterungsverhältnissen, z. B. zu geringen
Temperaturen, Feuchtigkeit und
Nässe, Schnee und Eis, scharfer Wind, Frost,
Sonneneinwirkung.
Grundsätzlich ist bei allen auszuführenden Leistungen
die jeweils höchste
Toleranzebene nach DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau -
Bauwerke einzuhalten. Die
Einhaltung der entsprechenden Toleranzen ist im Rahmen
der Baunebenleistungen
(Planungsleistungen) nachzuweisen.
Die Sicherung von Baugrubenböschungen ist mit
geeigneten Abdeckmaßnahmen
(Folie etc.) dauerhaft vor Witterung zu schützen. Ggf.
ist eine Abstimmung mit dem
Bodengutachter vorzunehmen.
Die Aushubböden werden Eigentum des Auftragnehmers und
sind fortlaufend
abzutransportieren.
Die Art der Förderwege erfolgt nach Wahl des
Auftragnehmers. Diese sind vor
Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Entsorgungswege außerhalb der
Baustelle sind mit den zuständigen Behörden der Stadt
Berlin und des Landes Berlin
abzustimmen.
Sämtliche Bodenentsorgungen (Entsorgungswege,
-nachweise, Annahmeerklärungen,
Deklarationsanalysen, Mengennachweise bzw.
Wiegescheine, etc.) sind durch den
Auftragnehmer in Abstimmung mit den zuständigen
Behörden, der Stadt Berlin und
des Landes Berlin, nachzuweisen. Die Nachweise sind
mit Fertigstellung der zu
erbringenden Leistungen entsprechend der anzuwendenden
Richtlinien (LAGA, TASI,
o. ä.) in geordneter Ausfertigung dem Auftraggeber zu
übergeben.
Durch den Auftragnehmer sind eigenverantwortlich
ausreichend
Verdichtungskontrollen mit geeigneten Verfahren durch
ein zugelassenes Institut
durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind in
geordneter Form (Tabellen, Diagramm)
dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, diese Ergebnisse
nachzukontrollieren, bzw. den
Bodengutachter zur Beauftragung durch den
Auftragnehmer beizustellen.
Nicht mehr für die Baumaßnahme wiederverwendbare Böden
werden Eigentum des
Auftragnehmers und sind zu beseitigen. Dem
Auftraggeber sind Nachweise über die
ordnungsgemäßen Entsorgungen vorzulegen.
Sämtliche Bauwerke und Bauteile im Baubereich sind mit
geeigneten Maßnahmen
gegen schädigende Auswirkungen, resultierend aus den
Bauausführungen, zu sichern
und zu schützen. Hierzu gehört auch das entsprechende
provisorische Schließen von
Zugängen dieser Bauwerke und Bauteile. Der
Auftragnehmer hat insbesondere
Rücksicht auf die anderen gleichzeitig oder
anschließend tätigen Gewerke sowie
etwaige Vorleistungen zu nehmen. Bauteile aus eigenen
oder fremden Leistungen,
die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit
erforderlich - besonders sorgfältig
als Nebenleistung zu schützen. Staubschutz ist soweit
technisch und wirtschaftlich
möglich zu gewährleisten.
Durch die Erdarbeiten dürfen keine Lockerungen der
Grundstruktur der
Gründungssohlen entstehen. Gelockerte Böden sind nach
zu verdichten. Nach
Fertigstellung der Gründungssohlen, ggf. bereits
während der Aushubarbeiten, sind
durch den Auftragnehmer für die Gründung Freigaben
eines Sachverständigen
vorzulegen.
Das Freilegen und Sichern von vorhandenen Ver- und
Entsorgungsleitungen.
Die Sicherung von Böschungen, Flächen oder Halden.
Das Erkunden von vorhandenen Leitungslagen,
Hindernissen und sonstiger baulichen
Anlagen.
Abtreppungen, Bermen oder andere sichernde Maßnahmen
bei geneigten
Grundflächen.
Geeignete Maßnahmen zum Erreichen der vorgeschriebenen
Verdichtungsgrade, z.B.
Bodenverbesserungen und/oder Bodenaustausch.
Das Herstellen von erforderlichen Stufen oder Rillen,
und das Aufrauen von
Böschungen.
Vor dem Verfüllen ist dem Auftraggeber Gelegenheit zur
Abnahme der später nicht
mehr sichtbaren Bauteile zu geben.
Die Leistungen beinhalten jeweils das Laden, Fördern,
Transportieren zu den
Verwendungsstellen und das Abladen.
Gründungstiefen und Gründungsarten, sowie Art und
Beschaffenheit vorhandener
Einfassungen, gemäß beigefügter Unterlagen und Planung
des Auftragnehmers.
Bodenklassen gemäß Baugrundgutachten.
Die Verdichtung der Böden muss entsprechend den
Hinweisen und Vorgaben bzw.
Ergänzungen des Bodengutachters erfolgen. Bei
Rohrleitungen unter befahrbaren
Flächen muss die Verdichtung den zusätzlichen
technischen Vorschriften und
Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTVE-STB)
entsprechen.
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18
BESONDERE HINWEISE
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung aus DIN 18355 -
Tischlerarbeiten sowie den DIN-Vorschriften für
Bauteile, Elemente und Material, insbesondere DIN
18357 -
Beschlagarbeiten und DIN 18055 - Fenster.
Für die Ausführung der Tischlerarbeiten sind ergänzend
zu den DIN-Bestimmungen auch die Richtlinien des
Instituts für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim sowie
die Angaben der RAL- RG 424/1 Holzfenster,
Gütesicherung der Gütegemeinschaft Holzfenster e.V.,
anzuwenden. Bei Widersprüchen haben diese
Richtlinien Vorrang vor den DIN-Vorschriften.
Für die Befestigung von Fensterwänden ist DIN 18056
entsprechend anzuwenden. Im Hinblick auf statische
Anforderungen bei Fenstern sind zu beachten:
DIN 1055 Teil 3 und 4 - (für Wind- und
Horizontalkräfte)
DIN 18056 - (für Vertikalkräfte auf Riegel bei zu
öffnenden Fenstern)
Weiter sind zu beachten:
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau einschl.
Berichtigung 8/92 sowie Beiblatt 1 und 2
DIN 7863 - Nichtzellige Elastomer- Dichtprofile im
Fenster- und Fassadenbau
DIN 18203-3 - Toleranzen im Hochbau; Bauteile aus Holz
und Holzwerkstoffen
DIN 18358 - Rollladenarbeiten /Sonnenschutzanlagen
DIN 18360 - Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
DIN 18361 - Verglasungsarbeiten
DIN 18363 - Maler und Lackierarbeiten
DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und
Aluminiumbauten
DIN 18540 - Abdichten von Außenwandfugen
DIN 18545-2 - Abdichten von Verglasungen mit
Dichtstoffen; Dichtstoffe, Bezeichnung, Anforderung,
Prüfung
DIN 52460 - Fugen- und Glasabdichtungen
DIN 68140 - Keilzinkenverbindung von Holz
DIN EN 438-1 - Dekorative Hochdruck-
Schichtpressstoffplatten (HPL)
2. Vorleistungen und Baufreiheit
Das Schaffen der erforderlichen Höhenbezugspunkte ist
Sache des Auftraggebers.
3. Baustelleneinrichtung
Die Kosten für die nicht vom Auftraggeber
bereitgestellte Baustelleneinrichtung sind in die
Preise
einzurechnen. Für den Verschluss von Lager- und
Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat
der
Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der
Baustelleneinrichtung.
Werden Gerüste bauseits bereitgestellt, so können sie
unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom
Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden.
Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung
der Arbeiten entfernt werden so sind diese nach
Beendigung der Arbeiten vorschriftsgemäß
wiederherzustellen.
4. Kostenabgrenzung
Die Kosten für den Verbrauch von Strom und
Wärmeenergie sind Bestandteil der Preise.
Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist
gilt in Ergänzung
der DIN-Vorschriften: alle Anschlüsse an das Mauerwerk
einschl. Fugendichtung und Verleistung, alle
Falzdichtungen sind in die Preise einzurechnen.
Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzüge bzw.
-markierungen sind vor der Übergabe kostenlos zu
entfernen.
Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der
Fenster und Türen nach Abschluss der
Malerarbeiten ist in die Preise einzurechnen.
5. Abfallbeseitigung
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer
kostenlos zu
beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die
Entsorgung von Sonderabfall, insbesondere für
asbesthaltige Baustoffe bei Abbruch, sind streng
einzuhalten.
Werden Container bauseits bereitgestellt erfolgt eine
Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem
Auftragnehmer vereinbart wird.
Das Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt.
Schleifarbeiten sind nur bei Verwendung von
Absaugvorrichtungen zulässige.
Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und
Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den
Vorschriften bzw. die erforderlichen Maßnahmen des
Einsammeln, Beförderns, Behandelns und
Lagerns entsprechend den Vorschriften und behördlichen
Auflagen.
6. Verbindung zu anderen Gewerken
In Absprache mit der Bauleitung sind die technischen
Bedingungen und Zeitabläufe der Gewerke
Gerüstarbeiten
Abbrucharbeiten
Mauerarbeiten
Naturwerksteinarbeiten
Betonwerksteinarbeiten
Zimmer- und Holzbauarbeiten
Klempnerarbeiten
Putz- und Stuckarbeiten
Fliesen- und Plattenarbeiten
Beschlagarbeiten
Rollladen- und Sonnenschutzarbeiten
Metallbau- und Schlosserarbeiten
Verglasungsarbeiten
Maler- und Lackierarbeiten
Trockenbauarbeiten
zu beachten.
7. Allgemeine Angaben zur Bauausführung
Bei Fenstern und Türen ist zu beachten:
Bei Verglasungen, die in den Auftragsbereich der
Tischlerarbeiten fallen, sind zusätzlich zu den
entsprechenden DIN-Bestimmungen auch die Vorschriften
der Isolierglashersteller zu beachten.
Soweit Detailskizzen und Ansichtspläne dem
Leistungsverzeichnis beiliegen, dienen diese der
Darstellung der
Fenster- und Türteilung und der Öffnungsart als
Anhaltspunkte für die Angebotsbearbeitung.
Zeichnungen zu wesentlichen Details der
Fensterkonstruktionen und der Anschlüsse zum Baukörper
sind
vom Auftragnehmer vor Arbeitsaufnahme nach
Vereinbarung mit dem Auftraggeber vorzulegen. Wenn
nicht
anders festgelegt oder aus Detailzeichnungen
ersichtlich, sind die Holzquerschnitte unter Beachtung
von DIN
68121 vom Hersteller der Fenster zu bemessen. Sie
richten sich nach dem Platzbedarf für Glas und
Beschläge sowie nach den Anforderungen.
Die Fenster- und Türkonstruktionen, einschließlich der
Verbindungselemente, müssen alle planmäßig auf sie
einwirkenden Kräfte aufnehmen können.
Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den
Malerarbeiten einzubauen.
Keilverzinkungen im Außenbereich sind unzulässig.
Die Befestigung der Fenster und Türen im Außenbereich
soll durch Schrauben erfolgen. Der Auftragnehmer
soll sich darüber informieren, welche
Befestigungsmöglichkeiten einzukalkulieren sind.
Profilierungen an Fenstern im Außenbereich sind so zu
gestalten, dass anfallendes Niederschlags- oder
Schwitzwasser abgeleitet wird. Kanten der Profile sind
mit kleinstem Radius abzurunden (ca. 2 mm).
Entwässerungsöffnungen sind in ausreichender Anzahl
herzustellen.
Falls Blechabdeckungen der äußeren Fensterbänke - auch
bei bauseitiger Ausführung - vorgesehen sind, ist
das durch einen entsprechenden Unterschnitt im unteren
Blendrahmenteil zu berücksichtigen.
Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen (z. B.
Profile, Bleche, Bänder) sind entsprechend den
Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander
abzustimmen. Bei mehreren Ausführungsarten ist die
Entscheidung des Architekten herbeizuführen.
Die Anschlüsse an den Baukörper müssen den
bauphysikalischen Anforderungen an Wärmeschutz,
Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegungen
entsprechen. Die Fugen zwischen Wand und
Blendrahmen sind mit Dämmmaterial entsprechend
auszufüllen.
Wärmebrücken im Bereich der Fensterbänke sind zu
vermeiden Herausgetretener Schaum ist nach der
Erhärtung bündig abzugleichen Nach dem Einbau der
Fenster und äusseren Sohlbänke, Abdeckungen,
Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten
sind - soweit nach der Konstruktion erforderlich - die
Anschlussfugen ringsum mit einem elastischen
Dichtstoff, der überstreichbar sein muss, zu
versiegeln.
Der Dichtstoff muss weitgehend alterungsbeständig,
witterungsresistent und mit den berührten Baustoffen
verträglich sein.
Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind
während der Bauzeit gegen Beschädigung und
Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder
Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder
restlos
zu entfernen.
Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagsarbeiten nicht
erschwert -werden. Dem Auftragnehmer steht es frei,
Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach
Abschluss der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und
Schließen der Fenster muss in jedem Fall möglich sein.
Schlösser und Beschläge sind vor Ausführung der
Arbeiten als Muster vorzulegen.
Nicht mehr zugängliche Bauteile aus Stahl sind in
verzinkter Ausführung einzubauen.
Kontaktkorrosion ist auszuschließen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar
zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen,
Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu
reinigen und - soweit zulässig - zu ölen.
Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass sie die
Funktion der Fenster/Türen auf Dauer sicherstellen.
Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen
Fehlbedienung aufweisen. Bei Kippbeschlägen größerer
Fenster ist ein unbeabsichtigtes Kippen der Flügel von
der Lüftungs- in die Reinigungsstellung mit absoluter
Sicherheit auszuschließen.
Einfache Basküleverschlüsse erfülIen diese Bedingung
nicht. Die Möglichkeit der Wartung der Beschläge
muss gegeben sein.
Falze zur Aufnahme von Verglasungen müssen bei
Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas auch den
Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller
entsprechen.
Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der
Anforderung an den Schall- und Wärmeschutz sowie an die
Windbelastungen nach den Vorschriften der
Glashersteller gemäß der Tabelle zur Ermittlung der
Beanspruchungsgruppe zur Verglasung von Fenstern
herausgegeben vom Institut für Fenstertechnik e.V.,
Rosenheim, einzuhalten Wird im Leistungsverzeichnis
eine Beanspruchungsgruppe ohne Bezug auf eine
Norm vorgegeben, so richtet sich die Ausführung nach
vorgenannter Tabelle.
Glastüren oder verglaste durchsichtige Türen erhalten
einen deutlich sichtbaren Klebestreifen gemäß Nr.
4.2.8 D1N 1836 1, der vom Auftraggeber entfernt wird.
Vor dem Einbau der Fenster aus Holz muss der Anstrich
auf den sichtbaren Flächen und im
Anschlussbereich zum Baukörper eine Schichtdicke von
30 Mikrometern haben. Alle anderen Flächen
müssen einen Grundanstrich erhalten. Die Schichtdicke
des fertigen Anstriches muss auf den sichtbar
bleibenden Flächen im Mittel bei Lasuren 60 Mikrometer
und bei deckendem Anstrich 100 Mikrometer
betragen, falls die Elemente oberflächenfertig zu
liefern sind.
Sind Glashalteleisten aus Metall oder Holz vorgesehen,
so erfolgt die Befestigung raumseitig mit
nichtrostenden Stiften oder Schrauben.
Dichtstoffe dürfen nach DIN 52460 keine aggressiven
Bestandteile beinhalten und müssen nach DIN 52452
mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein.
PU-Schaum muss frei von FCKW sein.
Bekleidungen und Verleistungen sind an den Ecken mit
Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem
gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und
die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen.
Die Öffnungen zum Dampfdruckausgleich müssen folgende
Mindestquerschnitte haben: Schlitze 5 mm x 20
mm oder Bohrungen Durchmesser 8 mm. Ihr Abstand
untereinander darf 600 mm nicht überschreiten. Sie
müssen so angeordnet sein dass kein Niederschlags- und
Reinigungswasser eindringen kann.
Befestigungsschrauben sind zu versenken und mit Dübeln
abzudecken.
Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher
enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im
vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im
Außenbereich witterungsbeständig sein.
Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen
gefordert, so sind diese nachstellbar
anzubringen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der
Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages
ist zu erfragen. Lippendichtungen sollen nicht
ausschließlich parallel verstellbar sein.
8. Allgemeines:
Anleimer sind zum Feuchtigkeitsausgleich gemeinsam mit
dem Grundmaterial einzulagern. Es sollen Hölzer
mit stehenden Jahresringen verwendet werden. Das
Bündigfräsen darf erst - in Abhängigkeit vom
verwendeten Leim - nach 1 bis 2 Tagen erfolgen.
Vor dem Furnieren sind Toleranzen zwischen Rohling und
An- bzw. Umleimern auszugleichen, um
Fehlverleimungen auszuschließen.
Vor dem Beizen sind die Flächen zweimal zu schleifen
(Körnung 120 und 150). Der Schleifstaub ist unbedingt
zu beseitigen. Flecken und Leimdurchschläge sind
gründlich zu entfernen. Der Auftraggeber ist
berechtigt, in
die Verarbeitungsvorschriften des
Beizmittelherstellers Einsicht zu nehmen. Beizarbeiten
an einem Element
dürfen nicht unterbrochen werden.
Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind
Lösungsmittelbeizen zu verwenden.
Kettendübelungen sind unzulässig.
BESONDERE HINWEISE
01 Wohnungseingangstür
01
Wohnungseingangstür
01.__. 1 Wohnungseingangstür ds/ss 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m OTS Wohnungseinganstür mit folgendem technischen Aufbau:
Brandschutz nach DIN 4102, ds
Rauchschutz nach DIN 18095
Schallschutz RW, P=47 dB nach DIN 4109,
einbruchhemmend mind. RC2 nach DIN EN 1627
Zarge: Stahl-Umfassungszarge, in 24 cm StB-Wand,
Spezialdichtung grau
Maße: BR 1010 x 2135 mm
Oberfläche: 2-Komponenten-Lack fertig beschichtet
Zusatzausst.: mit OTS,selbstschliessend und
dichtschließend, inklusive
Abnahmeprüfung und dauerhafter Anbringung des
Zulassungsschildes
Beschlag: Sicherheitsbeschlag mit Kernziehschutz als
Langschild Alu. Typ Hoppe
Stockholm
Bänder: 3 x, passend zu Beschlag, 3-dim. verstellbar
Schloss: passend für PZ-Zylinder, mit
Dreichfachverriegelung, ohne Zylinder
Anschläge gemäß Türliste Typ 01.01
01.__. 1
Wohnungseingangstür ds/ss 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m OTS
18.00
St
01.__. 2 Wohnungseingangstür ds/ss/flf 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m OTS wie vor, jedoch mit Freilauffunktion
Anschläge gemäß Türliste Typ 01.02
01.__. 2
Wohnungseingangstür ds/ss/flf 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m OTS
2.00
St
01.__. 3 Wohnungseingangstür ds 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m wie Pos.1, jedoch nur dichtschließend und ohne
Obentürschliesser
Anschläge gemäß Türliste Typ 01.03
01.__. 3
Wohnungseingangstür ds 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m
19.00
St
02 Wohnungsinnentüren
02
Wohnungsinnentüren
02.__. 1 Badtüren 0,885 / 2,135 m / 0,125 m Unterschnitt Badtür mit Klimaklasse III, Röhrenspanplatte mit
nassraumgeeigneter Holzumfassungszarge in 0,125 m
Trockenbau-Wand
Türblatt:
Röhrenspanplatte, für den Innenbereich, ca. 15 kg/m²,
ungefälzt, nassreumgeeignet mit Unterschnitt
Zarge:
Holz-Umfassungszarge nassraumgeeignet, in
Trockenbau-Wand. mit dreiseitiger umlaufender
Dichtungsnut,
inklusive seidengrauer Dichtung.
Wandstärken d= 12,5 cm TB, Farbe wie Türblatt
Maße:
885 x 2135 mm RB
Oberfläche:
Türblatt: endbeschichtet, RAL-9016/verkehrsweiß,
Türblattkante
farbig wie Türblatt
Bänder:
2 x matt vernickelt
Schloss:
Wechselgarnitur
Beschlag:
Firma Hoppe, Modell "Amsterdam"
Drückerhöhe nach DIN 18 040-1 = 1050 mm von OFF
Zusatzausstattung:
Boden-Türstopper: Hörmann BS 45, oder gleichwertig,
einschl. Befestigungsmaterial, am Boden befestigen.
Anschläge gemäß Türliste Typ 02
02.__. 1
Badtüren 0,885 / 2,135 m / 0,125 m Unterschnitt
44.00
St
02.__. 2 Zimmertüren, 0,885 / 2,135 m / 0,125 m Unterschnitt wie vor, jedoch ohne Feuchtraumanforderung und
Buntbartschloss
Anschläge gemäß Türliste Typ 03.01
02.__. 2
Zimmertüren, 0,885 / 2,135 m / 0,125 m Unterschnitt
34.00
St
02.__. 3 Zimmertüren, 0,885 / 2,135 m / 0,125 m wie vor, jedoch ohne Unterschnitt
Anschläge gemäß Türliste Typ 03.02
02.__. 3
Zimmertüren, 0,885 / 2,135 m / 0,125 m
64.00
St
02.__. 4 Zimmertüren, 0,76 / 2,135 m / 0,125 m wie vor, jedoch 0,76 cm breit
Anschläge gemäß Türliste Typ 04
02.__. 4
Zimmertüren, 0,76 / 2,135 m / 0,125 m
5.00
St
02.__. 5 Doppelflügeltüren, 1,20 / 2,135 m / 0,125 m Unterschnitt wie vor, jedoch doppelflügelig und 1,20 cm breit
Anschläge gemäß Türliste Typ 05
02.__. 5
Doppelflügeltüren, 1,20 / 2,135 m / 0,125 m Unterschnitt
18.00
St
03 TRH- / Technikraumtüren
03
TRH- / Technikraumtüren
03.__. 1 Tür zum notw. Flur hfh/rd/ss 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m OTS Flurtür mit folgendem technischen Aufbau:
Brandschutz nach DIN 4102, Rauchschutz nach DIN 18095,
hfh/rd/ss
Türblatt:
Türblattdicke ca. 62 mm, gefälzt, für den Innenbereich
-
1-flügelig
Zarge: Stahl-Umfassungszarge, in 24 cm StB-Wand,
Spezialdichtung grau
Maße: BR 1010 x 2135 mm
Oberfläche: 2-Komponenten-Lack fertig beschichtet
Bänder:
3 x, matt vernickelt, 3-dim. verstellbar
Schloss:
mit Blindzylinder, Stulp: nickel-silber
Zusatzausst.
1 absenkbare Bodendichtung,
Boden-Türstopper: Hörmann BS 45, oder gleichwertig
Drückergarnitur: Hörmann FS Drückergarniturmit
Drücker, Alu,
oder gleichwertig, sowie
OTS,selbstschliessend und dichtschließend
Typ: z.B. GEZE-TS 5000 RFS o.glw, inklusive
Abnahmeprüfung
und dauerhafter Anbringung des Zulassungsschildes
Hinweis für Elemente mit Schall- bzw.
Rauchschutz-Anforderung:
Die Dichtheit einer geprüften Schall- bzw.
Rauchschutztür mit
absenkbarer Bodendichtung ist abhängig von der
Ausführung
des Bodenbelages. Die Bodendichtung muss sich auf eine
durchgehende, glatte Oberfläche absenken. Ggf. ist der
Einsatz
einer Metall-Bodenschwelle (Höhe max. 5 mm, Länge =
Zargenfalzmaßbreite) erforderlich, um die zugesicherten
Leistungsmerkmale einzuhalten.
03.__. 1
Tür zum notw. Flur hfh/rd/ss 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m OTS
5.00
St
03.__. 2 Tür Haustechnik EG fh/rd/ss 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m OTS wie vor, jedoch feuerhemmend
03.__. 2
Tür Haustechnik EG fh/rd/ss 1,01 m / 2,135 m / 0,24 m OTS
1.00
St
04 zus. Arbeiten
04
zus. Arbeiten
04.__. 1 Wartung der Feststellanlage Servicepaket für Wartung und Prüfung der
Feststellanlage der vorposition nach
DIBt-Zulassung sowie nach Herstellerangabe mit
folgenden Leistungsmerkmalen:
- Einmalige Wartung je Vertragsjahr
- Kostenlose Bereitstellung und Führung der
Prüfunterlagen
- Anbringen der Prüfplakette
- Stör- und Reparatureinsätze während der
Vertragslaufzeit werden zu reduzierten
Stundensätzen durchgeführt
- Der Einsatz von Servicetechnikern erfolgt
innerhalb 24 Stunden nach Meldungseingang
von Montag Freitag in der Zeit von 07.00
17.00 Uhr ohne Zuschläge
- Persönliche Erreichbarkeit des Helpdesk 24
Std. an 365 Tagen
- Vertragslaufzeit: 2 Jahre
04.__. 1
Wartung der Feststellanlage
26.00
St
04.__. 2 Schließzylinder Bauschliessung Sicherheitsschließzylinder für
Bauschliessung mit folgenden
Anforderungen liefern und montieren,
mit zwei Schlüsseln
Türblatt:
Türblattdicke ca. 70 mm, gefälzt, für
den Innenbereich
Zarge:
Holz-Umfassungszarge, in
Trockenbauwand, Spezialdichtung
grau, Wandstärken d= 15,5 cm,
Maße:
BR 1000 x 2125 mm, LD 936 x 2093
mm
04.__. 2
Schließzylinder Bauschliessung
39.00
St
04.__. 3 Nummern WE-Türen, Alu Nummern für WE-Eingangstüren aus ALU liefen und
montieren.
Wohnungsnummern 01-39
ca. 15 x 8 cm
selbstklebend
04.__. 3
Nummern WE-Türen, Alu
39.00
St
05 Stundensätze
05
Stundensätze
05.__. 1 Stundensatz Tischler Arbeiten, welche nicht in den
Positionen erfasst sind und gegen
Nachweis zur Ausf ührung kommen:
Fachwerker
05.__. 1
Stundensatz Tischler
O
1.00
h