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Projektbeschreibung Die Amprion GmbH ist einer von vier Übertragungs-netzbetreibern für das Hochstspannungsnetz (380kV-Netz / 220kV-Netz) in Deutschland.
Mit rund 11.000km Netzlänge sowie ca. 180 Schalt- und Umspannanlagen versorgt die Amprion GmbH ca. 29 Millionen Menschen über ihr Energienetz mit Strom..
Am Standort Hoheneck plant die Amprion GmbH den Neubau eines Betriebsstandortes mit einem zweigeschossigen Bürotrakt sowie einem angrenzenden Hallentrakt als Generalunternehmerleistung.
Im geplanten Bürogebäude entstehen ca. 50 barrierefreie Büroarbeitsplätze, einschließlich der erforderlichen Besprechungs- und Archivräume.
Der Hallentrakt besteht aus einer Fahrzeugabstellhalle, Lagerbereichen, Werkstätten und Sozialräumen.
Das Baugrundstück für den Neubau befindet sich innerhalb der
bestehenden Umspannanlage Hoheneck.
Kugelberg 6
71642 Ludwigsburg
Ein Bebauungsplan für das Baugelände ist nicht vorhanden. Die
baurechtliche Beurteilung erfolgt somit nach § 34 BauGB.
Projektbeschreibung
03 Rohbauausführung
03
Rohbauausführung
Vorbemerkungen für alle nachfolgenden Stahlbetonfertigteile im Titel 3.100 VORBEMERKUNGEN STAHLBETON-FERTIGTEILE
Leistungsumfang:
Zum Einsatz kommen - insbesondere - folgende Stahlbeton-Voll- und Halbfertigteile:
Fertigteilstützen für die Montage in bauseitige Köcherfundamente
Fertigteil-Unterzug (für Ortbetondecke)
Fertigteilbinder (Satteldach, Pultdach)
FT-Treppenläufe und -podeste
FT-Innen- und Außenwände
Sichtbeton-Sandwichelemente mit Wärmedämmung
Der Leistungsumfang umfasst das Planen, Herstellen, Liefern und Montieren aller Vollfertigteile - als komplett fertige und mindestens feuerbeständige Konstruktion - inkl. sämtlicher An- und Einbauteile, Konsolen etc. sowie aller temporären Unterstützungs- und Sicherungsmaßnahmen für die Zeit der Montage, die nach den Sicherheitsvorschriften (Montageanweisungen mit SiGeKo abgestimmt) zu erfolgen hat.
Teilbereiche sind zusätzlich als mind. feuerbeständige Brandwändeauszuführen. (siehe LV-Pos.)
Planung:
Angebotserstellung:
Der AN kalkuliert den Leistungsumfang auf Grundlage dieser Ausschreibung und der beiliegenden Statik, der Planungen und weiteren technischen Unterlagen. Bei Unklarheiten sind Rückfragen in gesammelter Form - im Zuge der Angebotserstellung - an das ausschreibende Büro zu richten.
Nach Beauftragung:
Der AN erhält die Ausführungsplanungen (incl. der statischen Berechnungen) vom Tragwerksplaner und dem planendem Architekten - ausschliesslich in digitaler Form - als Grundlage für seine Werkstatt- und Montageplanung. Der AN ist verantwortlich für die Bearbeitung und termingerechte Lieferung fertiger und vollständiger Werkstatt- und Montagepläne sowie rechtzeitiger Vorlage und statischer Prüfung der Pläne / Berechnungen beim Prüfingenieur) für alle Fertigteil-Konstruktionen (incl. sämtlicher Fugenaufteilungen, Lagen von Leerrohren, und Darstellung der Anschlüsse) - zur Vorlage - in digitaler Form - beim Tragwerksplaner und planenden Architekten.
Die Pläne für die Werkstatt und Montageplanung sind NICHT EINZELN in diversen Sendungen sondert in "gesammelter Form" zu versenden.
Der AN liefert auch die ggf. noch darüberhinaus erforderlichen, statischen Nachweise - über die statische Berechnungen des Tragwerkplaners hinaus -, wie z.B. Bemessungen von Elastomerlagern in den Auflagerbereichen von Bindern und Riegeln, Bemessung von Transportankern, etc. . Die Kosten dafür sind einzukalkulieren.
Fristen:
Dem Architekten und Fachplanern stehen 10 Arbeitstage (Mo-Fr) zur Planprüfung zu Verfügung.
Fertigteile:
Alle Fertigteile sind, soweit nicht in der jeweiligen LV-Pos. anderslautend, mit glatter Schalung (SB 2) und geschlossenporiger Oberfläche gemäß DBV-Merkblatt - Sichtbeton - herzustellen. Alle eventuelle Nacharbeiten, die zur Erlangung der geforderten Oberflächenqualität erforderlich werden, sind für den AG kostenfrei durchzuführen und nur nach vorhergehender gemeinsamer Besichtigung
und Abstimmung mit der Bauobjektüberwachung.
Die Sichtbetonoberflächen sind für den AG kostenneutral jeweils in den Farbtönen "betongrau" oder "hellgrau" - nach Wahl und Bemusterung durch den planenden Architekten auszuführen. Zum Verschliessen der Ankerlöcher sind Stopfen aus Faserbeton zu verwenden. Auf ein geordnetes Schalbild mit strukturierter Anordnung der Ankerlöcher ist seitens des AN immer zu achten.
Beim Versetzen der Fertigteile ist auf eine erhöhte Genauigkeit bzgl. Höhe und Flucht zu achten. Zulässigen Abmaße nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7.
Kanten- und Eckausbildungen - bis auf die Bereiche mit Kantenschutz - sind mittels eines selbstklebenden Einlegebandes als leicht abgerundete Betonkante (r=max 3 mm) auszuführen Bei Einbau von Einbauteilen in Sichtbetonflächen sind die Einbauteile umlaufend mit einem Streifen aus komprimierbarem, geschlossenzelligen Schaumstoff zu versehen. Sichtseiten nach Angabe des planenden Architekten.
Alle Bewegungs- und Gebäudefugen sind in den Konstruktionen zu übernehmen. Auswechselungen/ Durchbrüche, z.B. Installationen für die Gebäudetechnik, Stege der PI-Plattendeckenträger, etc. sind einzukalkulieren.
Die wetter- und regendichte Ausbildung des Rohbaus mittels dauerelastischem Fugenverschluss aller Fertigbauteile gehört zur Nebenleistung des AN und ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Fertigteile enthalten alle Fugeneinteilungen, Einbauteile, statisch erforderliche Verbindungen und Montageverbindungen sowie der zur Montage notwendigen Ab- und Unterstützungen (auch für den Bauzustand).
Liefern und montieren aller Befestigungsmittel, Erstellen aller Auswechslungen, An- und Abschlüsse und Trennlagen sowie sämtlicher Transport- und Verbindungsmittel, Montagelager, Gleit- oder Kipplager für den endgültigen Zustand.
Kraftschlüssiges Schließen aller Fugen bei den Fertigteilen, in der jeweiligen Brandschutzanforderung sowie dauerelastische Verfugung aller Roh-Gebäudefugen zur Erzielung eines wetterfesten Gehäuses.
Verschluss von Montageöffnungen, das Einpassen und Anpassen von Fertigteilen einschl. Abschleifen, Trennen oder Abspitzen einzelner Teile. Soweit für die Montage der Fertigteile erforderlich fachgerechtes Schließen der Fugen bzw. an- und abdichten von Fertigteilen untereinander und anschließend an Ortbeton bzw. an die übrige Konstruktion mittels dauerelastischer Fugen soweit nicht anderweitig im Positionsbeschrieb gefordert.
Einbauteile, die nicht für den Endzustand erforderlich sind (z.B. Montageösen, Transportanker etc.) werden nicht gesondert vergütet.
Bei Lagerfugen von FT-Wänden sowie waagerechten Wandstößen inkl. konstruktiv erforderlicher Verdollungen und dafür erforderlichen Hüllrohreinsätzen in den Fertigteilen, wie auch den erforderlichen Kernbohrungen und/ oder Bohrungen für den Einbau dieser Verdollungen in Ortbetonbauteilen.
Alle erforderlichen Passstücke, Schnitte, Aussparungen und Durchbrüche
Ausführung von nicht sichtbaren Befestigungen.
Ausführung von Brandschutzfugen an allen Bauteilen von Brandwänden bzw. bauartgleichen Wänden in Brandwandqualität. Wetter- , regendichte Ausbildung des Rohbaus mittels dauerelastischem Fugenverschluss aller äußeren Gebäudefugen der Fertigteile.
Ausführung sämtlicher Stahlbetonfertigteile in Brandschutzqualität F90 -
die Treppenhauswände in der Bauart von Brandwänden sowie Brandwände gemäß Planunterlagen und dem Brandschutzkonzept.
Aufgrund transportbedingt erforderlicher Abmessungsbegrenzungen sind bestimmte Bauteile um entsprechender Anschlüsse zu erweitern.
Alle Wandelemente sind in den Stoßbereichen mittels Pfeifer-VS-ISI-Schienen (oder gleichwertig) miteinander zu verbinden (verschlaufen) und mit geeignetem Vergussmörtel (nach Zulassung – besondere Anforderung an den Mörtel bei Verwendung in Brandwänden) zu vergießen bzw. zu verfugen. Gleiches gilt für Verbindungen Stützen-Wände o.ä. Die Übertragung der Horizontalkraft aus der Spannbeton-Deckenscheibe erfolgt über Schubtaschen sowie Bewehrungsverlängerung (Schraubanschlüsse) aus den Wänden/ Riegeln.
Hüllrohre mit Bewehrungsverbindungen von Wandplatte zu Wandplatte sind gemäß Erfordernis in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Für die Gesamtgebäudeaussteifung sind Zugbewehrungen aus der Sohle über mehrere Geschosse in Hüllrohren zu führen und in die Einheitspreise einzukalkulieren (gemäß Statik). Wände sind mittels Bohrung und Dornbefestigung in der Sohle bzw. in Deckenplatten, Herstellung durch den AN, zu montieren.
Für die Verlegung sind die Verlegevorschriften des Herstellers zu beachten.
Beim Einbau und der zugehörigen Scheibenausbildung mittels Fugenverguss, Ausbetonieren der Schubtaschen, Randschalung und Ringanker-/Fugenbewehrung (einschließlich der Ringankeranbindung an Vollfertigteile) sowie Ringankerbeton sind die Vorgaben der Statik und darin beiliegenden Details zu beachten und mit dem Einheitspreis abgegolten.
Sämtliche statisch erforderlichen Montageverbindungen sowie die zur Montage notwendigen Ab- und
Unterstützungen für den Bauzustand (auch im Bereich der Decken) sowie die Montagehilfen zur Erzielung einer einheitlichen Deckenfläche der vorgespannten Elemente sind vom AN zu erbringen und stellen keine Nebenleistung dar.
Alle Fertigteile müssen so gelagert werden, dass keine Verfärbungen z.B. durch nasses Holz entstehen. Die Lagerung der Betonfertigteile hat so zu erfolgen, dass merkbare Durchbiegungen vermieden werden. Im Zweifelsfall muss die Lagerung mit dem Tragwerksplaner vereinbart werden. Fertigteile mit sichtbaren beschädigten Kanten oder beschädigter Oberflächen dürfen nicht eingebaut werden.
Erforderliche Überhöhungen bzw. Vorkrümmungen von Bauteilen (Träger/ Riegel /Binder etc. ) sind bei der Fertigteilplanung einzukalkulieren. Dies gilt auch für Berechnungen zu zulässigen Durchbiegungen bzw. Langzeitverformungen der Fertigteile.
Werden beschädigte oder gerissene Teile (auch Haarrisse) angeliefert, so sind sie durch den Tragwerksplaner auf Ihre Verwendungsmöglichkeit zu begutachten. Die Kosten für die Begutachtung hat der AN zu tragen. Je nach Grad der Beschädigung kann der AG auf Austausch oder Ersatz der einzubauenden Leistungen bestehen. Die Kosten für Austausch, Entsorgung, Neubeschaffung und Einbau gehen zu Lasten des AN.
In sichtbaren Oberflächen - im Einbauzustand - dürfen keine Transportanker vorgesehen werden. Die Lage der Transportanker ist mit den Architekten abzustimmen.
Die sichtbaren Fugen sämtlicher Fertigteile (incl. der Einbauteile und Montageteile) sind fachgerecht mit dauerelastischen Abfugungen mit emmissionsarmem PUR Dichtstoff zu schließen. Nicht sichtbare Stellen sind fachgerecht zu verspachteln.
Die einzubauenden Materialien müssen einer Güteüberwachung unterliegen. Die Gütesicherung muss aus Eigen- und Fremdüberwachung bestehen.
Alles notwendigen Prüfzeugnisse der einzelnen Konstruktionen sind vom AN beizustellen.
Bewehrung:
Die Abrechnung der Bewehrung der Fertigteile erfolgt über die Tonnage in der gesonderten LV-Pos. zum Betonstahl für Fertigteile. Zur Abrechnung kommen dabei nur die Stahlmengen für die statisch erforderliche Bewehrung. Die erforderliche Transportbewehrung sowie alle sonstigen, notwendigen Stahlteile für Transport und Verankerung der Stahlbeton-Fertigteile liegen im Ermessen des AN und sind in die jeweiligen Einheitspreise der Fertigteile einzurechnen.
Fertigung:
Die Fertigung der Konstruktionen darf nur nach den vom planenden Architekten sowie vom Prüfingenieur freigegebenen Plänen erfolgen. Der planende Architekt legt die jeweiligen Einfüllseiten bei den Fertigteilen fest. Die Verantwortung für die Passgenauigkeit der Konstruktionen liegt beim AN.
Lieferung und Transport:
Der Lieferort für alle Konstruktionen ist die Baustelle. Die technischen und zeitlichen Abstimmungen mit dem Fertigteilwerk - auch der fristgemäße Abruf von FT-Konstruktionen nach Baufortschritt - obliegen vollverantwortlich dem AN.
Das gleiche gilt für den Transport der Fertigteile zum Bestimmungsrt.
Transport und Montage der Teile dürfen erst erfolgen, wenn die geforderte Mindestbetonfestigkeit erreicht ist. Ggf. sind auf Kosten des AN entsprechende Erhärtungsprüfungen vorzunehmen.
Zwischenlagerungen:
Wenn Fertigteile zwischengelagert werden müssen: Incl. Schutz aller sichtbaren Oberflächen und Kanten vor Beschädigung und Verunreinigung.
Montage:
Die Montagen hat incl. aller technisch erforderlichen Befestigungs-, Dichtungs- und Dämmmaßnahmen zu erfolgen. Die Verankerung muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Längenausdehnung material- und profilgerecht ausgeführt werden.
Die Montagen der Fertigteile erfolgen mit Autokran des AN - Größe und Ausladung nach Erfordernis.
Die erforderlichen temporären, bauzeitlichen Montageabstützungen für den Einbau der Fertigteile sind vom Auftragnehmer vorab zu bemessen, zu planen, zu
montieren und nach Fertigstellung der Konstruktion wieder zu demnotieren und abzutransportieren. Die Kosten für Berechnung Planung und Ausführung aller Montage-Abstützungen, Rüstmittel, Hebezeuge und Hilfskonstruktion zum Absichern und Abstützen sowie ggf. zur Sicherung des Arbeitsraumes sind in die Einheitspreise der Fertigteile einzurechnen.
Nebenangebote:
Sondervorschläge - in gleichwertiger Form zu den ausgeschriebenen Konstruktionen - sind in Form von Nebenangeboten erwünscht. Diese Alternativen sind unter Hinweis auf die jeweilige LV-Position einzureichen um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Vorbemerkungen für alle nachfolgenden Stahlbetonfertigteile im Titel 3.100
03.100 Stahlbeton-Fertigteiltragkonstruktion
03.100
Stahlbeton-Fertigteiltragkonstruktion
03.110 Stahlbeton-Fertigteilaußenwände für die Halle
03.110
Stahlbeton-Fertigteilaußenwände für die Halle
03.130 Stahlbeton-Fertigteilinnenwände
03.130
Stahlbeton-Fertigteilinnenwände
03.170 Stahlbetontreppenanlagen
03.170
Stahlbetontreppenanlagen
03.180 Baustahl
03.180
Baustahl