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ELEKTRO
ELEKTRO
PROJEKTBESCHREIBUNG Projektbeschreibung
- 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 27
- 9 Wohneinheiten und 8 Außenstellplätze
- 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss
- das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach
-Grundstücksfläche: 785 m²
- Gesamtwohnfläche: ca. 703 m²
- Kubatur: ca. 2.805 m³, davon ca. 235m³ KG
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
Planungsstand
- Baugenehmigung liegt vor
- Ausführungsplanung ist abgeschlossen
Baubeginn
- Beginn Rohbau: ca. Mai 2026
- Beginn Rohinstallation ELT: ca. September 2026
PROJEKTBESCHREIBUNG
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN Das Projekt unterteilt sich in 9 Wohneinheiten sowie einen Keller mit Technikraum. Das Gebäude wird über einen Treppenhauskern ohne Aufzug erschlossen. Der Bauablauf gliedert sich in die nachfolgenden Arbeitsschritte.
Zeiten
______ Arbeitstage Rohinstallation KG (erfolgt parallel zur Rohinstallation der Etagen)
______ Arbeitstage Installation der Steigestränge und Hauptverteiler bis Dachfläche
______ Arbeitstage Rohinstallation je Etage mit 3 WE
______ Arbeitstage Feininstallation mit Unterverteilungen je Etage mit 3 WE
______ Arbeitstage Feininstallation mit Unterverteilungen KG
______ Arbeitstage Endmontage und Prüfung je Etage mit 3 WE
______ Arbeitstage Endmontage und Prüfung KG
______ Arbeitstage Treppenhaus/Klingelanlage
______ Arbeitstage
Lieferzeit PV-Anlage mit allen Bauteilen u.a. Wechselrichter vom Abruf bis zum ______ Arbeitstage Montagebeginn Inbetriebnahme nach Montage der PV-Anlage
______ Arbeitstage Montagedauer der PV-Anlage
Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen:
ausschreibung@terra-colonia.de
Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend.
____________________________________________________________
Umlagen
- Sicherheitseinbehalt: 10,00 %
- Gewährleistungseinbehalt 5,00 %
- Bauleistungsversicherung 0,70 %
- Baustrom 0,15%
- Bauwasser durch AN
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
siehe anliegende Anlagenliste
Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben.
_____________________________
Unterschrift Bieter
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN
VORBEMERKUNGEN Vorbemerkungen der Terra Colonia GmbH
1. Vertragsbestandteile
1.1 Dem Angebot sowie der Übernahme und Ausführung der Arbeiten liegen in nachstehender
Reihenfolge zugrunde:
- das Auftragsschreiben bzw. der Bauvertrag
- das Angebot des Auftragnehmers
- das Leistungsverzeichnis einschließlich den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen
- die allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB/C
- die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B
- die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL)
- die Bestimmungen des BGB, insbesondere die über das Werkvertragsrecht
- sonstige einschlägige DIN-Güte-Maßbestimmungen für die am Bauwerk verarbeitenden Stoffe
und Bauteile
- die einschlägigen technischen Vorschriften, baupolizeilichen Bestimmungen und ministeriellen
Richtlinien, für die jeweiligen Gewerke
- die jeweils gültige Baupreisverordnung
- die zeichnerischen Unterlagen einschließlich der Angaben und Hinweise, Baubeschreibung,
Massenberechnung etc.
1.2 Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen, Anordnungen und Richtlinien aller in Betracht
kommenden Behörden, der Berufsgenossenschaften, des TÜV, der örtlichen
Versorgungsbetriebe, des Gewerbeaufsichtsamtes usw., die anerkannten Regeln der
Technik, die DIN-Normen und andere technischen Vorschriften und Richtlinien sowie die
Bestimmungen, Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten.
1.3 Lieferungs-, Zahlungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie
vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind.
2. Preisermittlung und Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis
2.1 Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit,
d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig
ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht
besonders erwähnt sind. Alle angegebenen Einheitspreise sind Festpreise und beinhalten
die fix- und fertige Leistung, einschl. aller Lieferungen und Nebenarbeiten.
2.2 Alle im Leistungsbeschrieb aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt. Mehr- und
Minderleistungen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Es bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten, Positionen aus dem Auftrag zu nehmen, ohne dass dem
Auftragnehmer ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Ersatzarbeiten oder dergleichen
zusteht. §2 Nr.3 VOB/B findet keine Anwendung.
2.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen sind genau zu kalkulieren und anzubieten.
Alternativ- und Eventualpositionen kommen nur nach schriftlicher Beauftragung des AG zur
Ausführung.
2.4 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei
Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften
mittels Zertifikaten und Zulassungen, ggf. Muster zu erbringen. Alternativvorschläge müssen
die durch die Änderung teilweise notwendige technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr
enthalten. Sie dürfen keine verzögerte Wirkung haben, z.B. Lieferzeit. Über die
Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Es dürfen durch Alternativen keine zusätzlichen Kosten
in anderen Gewerken oder auch im eigenen Gewerk entstehen.
2.5 Sofern Positionen als „Zulage bzw. Mehrpreis“ ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis
bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im
Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine
Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)
dar.
2.6 Zum Zwecke einer sorgfältigen Preisermittlung und Terminplanung hat sich der Bieter vor
Angebotsabgabe eingehend über die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks, sowie der
Anfahrts- und Lagermöglichkeiten für die Baustelle und die Baustelleneinrichtung zu
unterrichten und sich von allen erforderlichen Einzelheiten des Angebotes und seinen
Grundlagen Kenntnis zu schaffen. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum
werden nicht anerkannt.
2.7 Bei eventuellen Unklarheiten bezüglich des Leistungsverzeichnisses, der Ausführung oder
der Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber nach vorheriger telefonischer
Vereinbarung Rücksprache zu nehmen bzw. sind die vorhandenen Planunterlagen
einzusehen.
2.8 Vor Durchführung von Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind
Nachtrags-Einheitspreise vor Ort oder telefonisch mit der Bauleitung des AG abzustimmen
und anschließend sofort schriftlich einzureichen. Die Nachtragspreise müssen der
Kalkulation des Hauptangebotes entsprechen.
2.9 Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der
Auftragnehmer hat in diesem Fall nur Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen;
weitere Ansprüche ausgeschlossen.
3. Tagelohnarbeiten
3.1 Tagelohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und Auftragserteilung durch die
Bauleitung durchgeführt werden.
3.2 Die entsprechenden Tagelohnzettel sind spätestens am nächsten Tage nach Durchführung
der jeweiligen Leistungen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die ausgeführten
Arbeiten sind auf dem Tagelohnzettel aufzuführen. Andernfalls kann eine Vergütung nicht
erfolgen.
4. Baustelleneinrichtung
4.1 Die gesamte Baustelleneinrichtung, mit Aufbau, Vorhalten und späteren Abbau,
einschließlich Aufräumen der Baustelle, Vorhalten der erforderlichen Geräte, Baumaschinen
für den Aufbau, Unterkünfte, Hygieneräume, für Straßenreinigung durch Verschmutzung, für
entsprechende Verkehrs-, Verbots -und Hinweisschilder, sowie für Baubeleuchtung, sind die
Einzelpreise des Angebotes einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet.
4.2 Die Versorgung mit Bauwasser für seine Leistungen obliegt dem AN in eigener Regie. Das
Bauwasser kann der AN in Abstimmung mit dem AN Rohbau über einen Hydranten
beziehen.
4.3 Die Mitbenutzung (im Sinne der Rüsthilfe) von Teilen der Baustelleneinrichtung ist während
der gesamten Bauzeit den anderen am Bau beschäftigen Unternehmen zu gestatten.
4.4 Der Auftragnehmer stellt, wenn er die Funktion nicht selbst wahrnimmt, einen für die
Durchführung und Abrechnung der Maßnahme nach den Vorschriften der BauO NW
Sachverständigen und gegenüber dem Bauherrn bevollmächtigten Fachbauleiter.
Name: _____________________
4.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seines Auftrages, anfallenden Schutt,
Verpackungsmaterial und Ähnliches, fortlaufend zu entfernen und abzufahren. Freitags ist
die Baustelle von überschüssigem Material zu räumen. Bei Nichteinhaltung dieser
Verpflichtung veranlasst die Bauleitung die Beseitigung des Bauschutts auf Kosten des
betreffenden Unternehmers.
4.6 Zeitweilig, bauseitig bedingte Behinderungen oder Unterbrechungen der Arbeiten
rechtfertigen keine Mehrforderungen oder Ersatzansprüche des Auftragnehmers.
4.7 Die Durchführung und Einhaltung aller polizeilichen, gewerbeaufsichtlichen, bau- und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und ähnliches, sowie die Einhaltung der
einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, sind besonders zu beachten.
5. Ausführungen
5.1 Dem Auftragnehmer obliegt unter Freistellung des Auftraggebers von Ansprüchen Dritter die
Verkehrssicherungspflicht für seinen Arbeitsbereich.
5.2 Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung gem. § 4Nr.7 VOB/B nach Ablauf einer
gesetzlichen Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber anstelle der Kündigung des
Vertrages den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, oder Minderung
verlangen.
5.3 Einer vorherigen Aufforderung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die sofortige
Beseitigung des Mangels im öffentlichen Interesse liegt, Gefahr im Verzuge ist oder zur
Vermeidung von größeren, sofort eintretenden Folgeschäden geboten ist.
5.4 Subunternehmerleistungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers.
Sofern Auftragnehmer demzufolge beabsichtigt, das Gewerk ganz oder teilweise mit
Subunternehmern auszuführen, hat er diese namentlich dem Auftraggeber bekannt zu
geben. Die Auftragnehmer haben bei der Weitergabe von Arbeiten an andere Unternehmen
ihrer Abstimmungspflicht gemäß § 8 ArbSchG sowie § 6 BGV A1 nachzukommen.
5.5 Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Auftragnehmer ausreichend über die
örtlichen Verhältnisse, auch über den Zugang zur Baustelle, sowie die Gegebenheiten für
die Handhabung von Materialien und Bauteilen unterrichtet hat. Eine unterbliebene
Ortsbesichtigung ist dem Auftraggeber nicht anzulasten.
5.6 Die im Rahmen seiner Leistungen anfallenden demontierten Teile, Montage Abfälle und
Verpackungen hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten ordnungsgemäß und im Rahmen
der geltenden Umweltschutzrichtlinien zu entsorgen.
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt grundsätzlich fünf Jahre, für
Dichtungsarbeiten gem. DIN 18336, 18337, 18338 10 Jahre und bei beweglichen Teilen,
die dem Verschleiß unterliegen, 2 Jahre, bei Leuchtmitteln sechs Monate. § 640 Abs.2 BGB
(Abnahme) findet keine Anwendung.
6.2 Ist ein vom Auftragnehmer erstelltes Gewerk mit einem Mangel behaftet, so stehen dem
Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt auch im Falle des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet alleine für die Sicherheit der Baustelle nach den rechtlichen
Vorschriften und stellt den Bauherrn von allen Ansprüchen frei.
7.2 Der Auftragnehmer haftet aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen für
jeden (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) bei der Ausführung des Auftrages
verursachten Schadens.
7.3 Schädigt der Auftragnehmer Dritte, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen
Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - frei.
7.4 Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er für die Dauer seiner
auszuführenden Arbeiten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme
von mindestens 500.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00€ für Sachschäden
versichert ist und wird dies dem Auftraggeber in geeigneter Form unaufgefordert
nachweisen.
7.5 Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
sowie bautechnischen Bestimmungen zu beachten.
8. Vertragsstrafen
Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Unternehmer bei
Überschreitung der einzelnen Vertragsfristen für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der
Vertragssumme, mit maximal 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Geltendmachung
weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen, auch wenn diese Schäden nur mittelbar den
Auftraggeber treffen.
9. Ausführungsfristen
9.1 Die Baustelle ist während der Ausführung mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter und
einer gleichbleibenden Kolonne zu besetzen. Erforderliche Personalaufstockungen, um den
Terminablauf zu gewährleisten, sind eigenverantwortlich durchzuführen bzw. haben nach
Aufforderung durch die Bauleitung spätestens nach zwei Tagen zu erfolgen.
9.2 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er in der Lage ist, die Fristen
verbindlich einzuhalten, gerechnet vom Tage der Auftragserteilung bzw. vom Tage der
Aufforderung zum Arbeitsbeginn durch die Bauleitung.
10. Abnahme
Abnahmen, die von Behörden oder dem Verband für Sachversicherer verlangt werden, sind
vom Auftragnehmer zu veranlassen. Liegen die entsprechenden Bescheinigungen nicht vor,
gilt die Abnahme als nicht erfolgt. § 12 Nr. 5 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung.
11. Rechnung und Zahlung
11.1 Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber vereinbart wurden, erfolgt die Zahlung nach mängelfreier Abnahme innerhalb
von 14 Tagen.
11.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Schlussrechnungslegung ein
entsprechendes Abnahmeprotokoll vorzulegen.
11.3 Vor Stellung der Schlussrechnung sind alle erforderlichen Revisionsunterlagen,
bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise der Bauleitung digital vorzulegen.
11.4 Für die Dauer der Gewährleistungszeit wird ein unverzinslicher Sicherheitseinbehalt in
Höhe von 5 % der Bruttorechnungssumme an der Schlussrechnung vorgenommen. Dieser
Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Bankbürgschaft abgelöst
werden.
11.5 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Werkvertrag ganz
oder teilweise ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggeber abzutreten.
12. Vorbemerkungen SiGe-Koordinator
12.1 Vom Bauherrn ist gem. BaustellB ein SiGeKo eingesetzt. Der Auftragnehmer hat dem
SiGeKo vor Beginn der Arbeiten die unternehmer bezogene Gefährdungsbeurteilung gem.
§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 BGV A1 vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind
Nachweise zur Unterweisung der Beschäftigten gem. § 4 BGV A1.
12.2 Der SiGeKo kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung des Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) sowie der staatlichen und
berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften und schreitet in Abstimmung mit der
Bauleitung des Auftraggebers bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer
sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Der SiGeKo besitzt gemäß der
Baustellenverordnung keine Weisungsbefugnisse auf der Baustelle.
12.3 Der SiGeKo führt über seine Aktivitäten Protokoll und erstattet der Baustellenleitung des
Auftraggebers sowie dem Bauherrn gegenüber Bericht. Die Tätigkeit des SiGeKo befreien
die Auftragnehmer nicht von ihren Abstimmungspflichten mit anderen Unternehmen
hinsichtlich § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 BGV A1. Die Verantwortlichkeiten der
Auftragnehmer für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Beschäftigten
bleibt unberührt.
12.4 Das eingesetzte Personal der Auftragnehmer muss für die ihm übertragenen Arbeiten
geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn bzw. der Bauleitung des Auftraggebers
nicht folgen, sind abzuberufen und zu ersetzen.
13. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart.
Vorstehende Bedingungen werden uneingeschränkt anerkannt.
_______________________, den ______________________
Ort Datum
____________________________________________
Firmenstempel und Unterschrift Bieter
VORBEMERKUNGEN
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS Parallel zu dieser Ausschreibung laufen die Ausschreibungen der weiteren Projekte des Gesamtprojekts terraBuschkaulerFeld.
Die Ausstattung und Bauweise der weiteren MFH´s ist ähnlich zu dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu den anderen Projekten finden Sie unten.
Es wird eine Doppel- bzw. Dreifachvergabe der Projekte angestrebt. Es ist aber kein Muss!
terraBuschkaulerFeld
Das terraBuschkaulerFeld ist ein Neubauprojekt mit insgesamt 5 Mehrfamilienhäusern.
Internetseite: www.buschkauler-feld.de
Übersicht Rohbaubeginn
Beginn MFH 2-4 ca. Februar 2026
Beginn MFH 1 ca. Mai 2026
Beginn MFH 5 ca. Juni Mai 2026
Alfter MFH 2-4
- 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 24-32
- 3 Mehrfamilienhäuser mit 5 Hauseingängen
- 47 Wohneinheiten und 47 Tiefgaragenstellplätze
- 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss
- die Gebäude sind unterkellert und haben Flachdächer
- Gesamtwohnfläche: 3.440 m²
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
Alfter MFH 5
- 53347 Alfter, Johannes-Reinarz-Weg 23
- 9 Wohneinheiten und 9 Außenstellplätze
- 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss, das Staffelgeschoss wird als Holzrahmenbau erstellt
- das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach
- Gesamtwohnfläche: ca. 591 m²
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS
ZTV ELEKTRO 1. Technische Vorbemerkungen
1.1 Allgemeines
Für die zu erbringenden Leistungen der zusätzlichen technischen
Vertragsbedingungen erfolgt, soweit nicht in der
Leistungsbeschreibung in besonderen Positionen anders vereinbart, keine
gesonderte Vergütung.
1.1.1 Bauleiter
Es wird vereinbart, dass der AN während der Bauzeit einen ständigen
Bauleiter stellt. Dieser ist u. a. dafür verantwortlich, dass
dieAusführung der Bauarbeiten entsprechend den vertraglichen
Vereinbarungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den
Bauvorlagen erfolgt. Des weiteren ist der Bauleiter für die
ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren bautechnischen Betrieb der
Baustelle sowie für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen
verantwortlich.
1.1.2 Gerüste, Bühnen und Kräne
In die Einheitspreise sind grundsätzlich alle zur Durchführung der
ausgeschriebenen Arbeiten erforderlichen Gerüste, Arbeitsbühnen, Kräne,
Autokräne, Aufzüge etc. einzurechnen. Dies gilt auch, wenn hierauf nicht
jeweils extra in der Leistungsposition hinweisen wird.
1.1.3 Baureinigung
Dem Unternehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18
299 und den einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen technischen
Vertragsbedingungen (VOB/C). Kommt der Auftragnehmer dem innerhalb einer
angemessenen ihm gesetzten Frist nicht nach, ist der Auftraggeber zur
Teilkündigung und anschließenden Selbstbeteiligung auf Kosten des
Auftragnehmers berechtigt.
1.2 Besondere Vertragliche Pflichten des Auftragnehmers
Der AN hat sich vor Ausführungsbeginn mit allen infrage kommenden Ver-
und Entsorgungsbetrieben in Verbindung zu setzten und sich über die Lage
etwaiger Leitungstrassen usw. zu unterrichten.
Der AN hat, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders erwähnt, sämtliche
erforderlichen und ihn betreffenden Prüfzeugnisse bzw.
Nachweise auf seine Kosten beizubringen; anfallende Kosten für
behördliche Abnahmen trägt der AG.
Der AN hat die normale Arbeitszeit ohne besondere Vergütung zu
verlängern, wenn es die Einhaltung der vereinbarten Termine erfordert,
wenn die Terminüberschreitung vom AN zu vertreten ist, einschließlich
evtl. hierfür notwendiger behördlichen Genehmigungen.
Vom AN sind unaufgefordert und arbeitstäglich Bautagesberichte an die
örtliche Bauleitung abzugeben, in denen der Arbeitseinsatz nach Art und
Zahl der Beschäftigten, sowie die am jeweiligen Tag erbrachten
Leistungen bezeichnet sein müssen.
Bei der Durchführung des Bauvorhabens und der Beseitigung von Schutt,
Abfall usw. sind die Bestimmungen des Umweltschutzes zu beachten.
1.3 Bemusterung von Anlagenteilen
Auf Aufforderung müssen Anlagenteile vor der Montage zur Bemusterung zur
Verfügung gestellt werden. Diese Anlagenteile werden
vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben.
Die Bemusterung wird in der Regel nur für technische Einbauteile
gefordert, über deren Ausführungsart (z.B. Farbgebung) bis zur
Auftragsvergabe Unklarheit bestand bzw. denen sich der Bauherr die
endgültige Entscheidung vorbehalten hat.
Darüber hinaus werden Bemusterungen von Anlagenkomponenten vorgenommen,
bei denen der Bieter von der Leistungsbeschreibung abweichende
Herstellerfabrikate angeboten hat bzw. Zum Einbau vorschlägt.
1.4 Ausführungsgrundlage
1.4.1 Ausführungsbestimmungen
Die Ausführung der heizungs-, lüftungs- und sanitärtechnischen Anlage
erfolgt nach den anerkannten Regelnder Technik unter
Berücksichtigung aller einschlägigen Normen, Richtlinien und
Vorschriften sowie gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen.
Insbesondere sind zu beachten:
DIN 18 299
DIN 18 300
DIN 18 306
DIN 18 379
DIN 18 380
DIN 18 381
DIN 18 382
TAB des zuständigen Versorgungsunternehmens
Landesbauordnung sowie die im Bauschein aufgeführten Auflagen
Auflagen der Gewerbeaufsicht
Brandverhütungsvorschriften und feuerpolizeiliche Auflagen
Arbeitsstätten-Richtlinien
Vorschriften der Berufsgenossenschaften
1.4.2 Abstimmung mit anderen Gewerken
Der Aufbau der Technikzentralen, die Leitungsführung usw. ist auf
Grundlage der Planungsunterlagen mit den Gewerken aller AN (Sanitär,
Heizung, Lüftung, Elektro) in allen Teilen abzustimmen. Vor der Montage
einzelner Abschnitte hat der AN eine Abstimmung über Montageablauf und
Ausführungsdetails mit den beteiligten AN herbeizuführen.
Änderungen jeglicher Art, auch Änderungen bei anderen Gewerken und
bauliche Maßnahmen, die auf ungenügende oder unterlassene Koordination
zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN. Der Auftragnehmer hat sich
mit seinen Leistungen dem übrigen Bauablauf anzupassen.
Einzelunterbrechungen bzw. Wechsel des Montageortes sind in Kauf zu
nehmen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
1.4.3 Schallschutz
Es wird besonders auf die Einhaltung des Schallschutzes nach DIN 4109
hingewiesen. Entsprechende Maßnahmen bzw. Einrichtungen (sofern sie in
der Beschreibung nicht extra erwähnt wurden) sind zu berücksichtigen und
in die Einheitspreise einzurechnen.
1.5 Montagen
Angaben und Nachprüfung aller für den Einbau der Anlagen erforderlichen
Arbeiten auf fach- und maßgerechte Ausführung. Sämtliche Maße sind
eigenverantwortlich vor Ort zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind sofort
der Bauleitung mitzuteilen.
Zum Schutz der Anlagenteile auf der Baustelle ist vom AN ein Schutz
während und nach beendeter Montage bis zur Inbetriebnahme anzubringen.
Vor der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Anlagenteile,
Farbanstriche etc. sind vom AN wieder herzurichten, gleich wer diesen
Mangel verursacht hat.
Der AN hat während der gesamten Bauzeit für einen ausreichenden Schutz
seiner montierten Geräte, Aggregate etc. zu sorgen. Beschädigungen, die
auf unzureichenden Schutz zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN,
wenn dem Verursacher nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden
kann.
Sämtliche Ausschnitte in den Trockenbauwänden für die Leitungsführung
ist zu berücksichtigen und wird durch das jeweilige Gewerk eigenständig
hergestellt.
1.6 Sicherungsmaßnahmen
Bei allen Ausführungen und Bauleistungen sind die einschlägigen
Richtlinien, Merkblätter und die Unfallverhütungsvorschriften
zu beachten und einzuhalten; sie werden Vertragsbestandteil und somit
nicht gesondert vergütet.
Der AN hat im Rahmen seiner Arbeiten alle zur Sicherung der Baustelle
sowie für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten erforderlichen
Maßnahmen unter eigener Verantwortung zu treffen.
Der AN und dessen verantwortlicher Fachbauleiter bzw. Baustellenleiter
hat dafür Sorge zu tragen, dass Gefahrenbereiche , welche durch die
Ausführung der Arbeiten entstehen, nicht betreten werden; dieses gilt
insbesondere nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit.
Gefahrenbereiche sind sorgfältig zu sichern und abzusperren, sowie als
solche zu kennzeichnen, auch innerhalb des Gebäudes. Bei eventueller
Beeinträchtigung des öffentlichen Straßenbereiches sind zur Regelung des
Personen- und Straßenverkehrs ggfls. Posten einzusetzen.
1.7 Inbetriebnahme und Übergabe an den Betreiber
Die Anlagenteile sind so einzustellen, daß die geforderten Funktionen
und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt
werden.
Das Bedienungs- und Wartungspersonal für die Anlage ist durch den
Auftragnehmer einmal einzuweisen.
Die Funktionsprüfung der Gesamtanlage ist im Rahmen eines Probebetriebes
durchzuführen.
Eine Grundreinigung (besenrein) der Arbeitsbereiche ist vorzunehmen.
Sämtliche Apparate,Verteilungen, Kessel, Speicher, Rohrleitungen usw.
sind von leicht anhaftendem Montage- und Bauschmutz zu reinigen.
1.8 Bestands- und Revisionsunterlagen
Bestandsunterlagen
in beschrifteten Ordnern mit folgendem Aufbau und entsprechenden
Registern anfertigen und übergeben:
Inhaltsverzeichnis mit Allgemeinen Informationen wie Objektdaten,
Technische Daten, Anlagenbeschreibung
Liste der Kundendienste mit Anschrift und Tel./Fax-Nr.
Herstellerunterlagen wie Produktdatenblätter aller verbauten
Einbauteile, Ersatzteilverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter
Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals mit Protokoll
Fachunternehmererklärungen bzw. Bescheinigungen, sowie
Konfirmitätserklärungen mit Nachweis der verwendeten
Brandschutzeinrichtungen, i.d. Regel werde die Unterlagen zur Bauabnahme
vorab 2-fach ausgedruckt und übergeben als auch via Mail und pdf-Format
Unterverteilungspläne (DWG und PDF)
Stromkreislegenden
Datenblätter Beleuchtung, Verteilungen, Installation
Wartungsvertrag
Fachunternehmerbescheinigung
Fachbauleitererklärung
VDE 0100 Messung
Übereinstimmungserklärung
Revisionszeichnungen mit Übernahme der übergebenen Planungs- und
Berechnungsunterlagen bestehend aus Grundrisse sowie Strangschema die
den Endzustand der ausgeführten Anlage darstellen.
Alle Unterlagen sind im Original Papier, farbig, als auch im pdf-Format,
Pläne im Autocad fähigem dxf/dwg-Format, farbig,
und auf einen USB-Stick gespeichert zu übergeben.
Die Bestandsunterlagen sind am Tag der Abnahme dem AG oder der
Bauleitung in 1-facher Ausführung zu überreichen.
Im Vorfeld sind diese per Mail / Datenträger dem Fachplaner zur Prüfung
und Freigabe zur Verfügung zu stellen.
Die Revisionsplänbe sind mit dem Logo der Firma, als auch deutlich als
Bestand- und oder Revisionsplan zu kennzeichnen.
Nach erfolgter Freigabe sind die Unterlagen in 1-facher Ausführung im
Original,
Pläne in farbiger Ausführung, und 1mal als Datenträge USB-Stick
dem Auftraggeber zu übergeben, die Übergabe und Empfang sind zu
quittieren.
Schnittstellen
Die Brandschottungen erfolgen durch das Gewerk Elektro, das Verfüllen von Durchbrüchen mit Beton erfolgt durch das Gewerk Rohbau
Lüftungsanlage dezentral: Zuleitung durch Elektriker, Anschluss und Inbetriebnahme durch HLS
Zuleitung für Stellantrieb an HKV durch Elektriker, Anschluss und Inbetriebnahme durch HLS
Raumthermostat Fußbodenheizung: Zuleitung durch Elektriker, Anschluss und Inbetriebnahme durch HLS
Rollladenmotor: hier mechanische Rollläden mit Rollladengurt
ZTV ELEKTRO
1 Elektroinstallation
1
Elektroinstallation
1. 1 Baustrom
1. 1
Baustrom
1. 2 Haupt- und Unterverteiler
1. 2
Haupt- und Unterverteiler
1. 3 Kabeltrassen und Verlegesysteme
1. 3
Kabeltrassen und Verlegesysteme
1. 4 Starkstromleitungen
1. 4
Starkstromleitungen
1. 5 Installationsmaterial
1. 5
Installationsmaterial
1. 6 Potentialausgleich
1. 6
Potentialausgleich
1. 7 Beleuchtungsanlagen
1. 7
Beleuchtungsanlagen
1. 8 Fernmelde-, Daten- und Antennentechnik
1. 8
Fernmelde-, Daten- und Antennentechnik
1. 9 Türsprechanlage
1. 9
Türsprechanlage
1.10 PV-Anlage und Zubehör
1.10
PV-Anlage und Zubehör
1.11 Stemmarbeiten
1.11
Stemmarbeiten
1.12 Vorrüstung E-Mobilität
1.12
Vorrüstung E-Mobilität
1.13 Sonderwünsche
1.13
Sonderwünsche
1.14 Tagelohnarbeiten
1.14
Tagelohnarbeiten