Elektro
WG-0218 Zollern 12
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Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung Die Wüstenrot Haus und Städtebau GmbH (WHS) errichtet auf dem Grundstück ?Hohenzollern- straße 12" drei Mehrfamilienhäuser mit 43 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit. Die Gebäude verfügen jeweils über ein bis zwei Treppenhäuser mit jeweils einer Aufzugsanlage pro Gebäude. Es werden pro Haus jeweils sechs Vollgeschosse errichtet. Die Gebäude werden vollständig ein-, bzw. zweigeschossig unterkellert. Im ersten Untergeschoss befindet sich die Tiefgarage gemäß der zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültigen Garagenverordnung des Landes Baden-Württemberg. Die Tiefgarage wird über die Tiefgarage der Firmenzentrale der WHS über die Elmar-Doch-Straße erschlossen. Es werden 34 Tiefgaragenstellplätze hergestellt. Die Tiefgarage wird mit getrennter Zu- und Abfahrt erschlossen. Es werden 39 Kellerräume im zweiten Untergeschoss im Haus B untergebracht. Die Abstellplätze für Fahrräder mit geeigneten Parksystemen werden in zentralen Räumen im Erdgeschoss und in den Außenanlagen erstellt. Zusätzlich befinden sich in den Untergeschossen die Technik- und Hausanschlussräume, der Hausmeisterraum, die Waschräume, sowie die Abstellräume für Kinderwagen. Die Müllräume befinden sich im Erdgeschoss. Bereiche zur gemeinschaftlichen Nutzung mit Spielmöglichkeit werden gemäß Planung in die Außenanlage integriert.
Allgemeine Baubeschreibung
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Versorgung Baustelle mit Strom / Wasser Versorgung der Baustelle mit elektrischem Strom und mit Wasser erfolgt bauseits und wird mit 0,5% (0,25% Strom und 0,25% Wasser) anteilig bei allen Gewerken von der Bruttoabrechnungssumme in Abzug gebracht.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Hinweise für die Ausführung 1. Der Auftragnehmer Elektro bietet die ausgeschriebenen Arbeiten nach den Plänen des Fachingenieur Büros sowie nach Besichtigung der Baustelle und Kenntnis der örtlichen Verhältnissen sowie sonstige hinreichenden Informationen über die zur Abgabe des Angebots notwendigen Einzelheiten an. Spätere Einwendungen wegen Erschwernis oder dergl. sind ausgeschlossen. Fehlkalkulationen auf Grund mangelnder Ortstandkenntnisse oder unzureichender Informationen werden nicht anerkannt. 2. Die Bauherrschaft / Auftraggeber behält sich die Auswahl unter den Bewerbern vor. Die Bauherrschaft / Auftraggeber behält sich vor, vor der Vergabe bestimmte Teile, Titel oder Positionen nicht zu beauftragen. 3. Angebotsgrundlage ist die VOB Teil C DIN 18382/384 elektrotechnische Anlagen. 4. Unter der Bezeichnung "Material" wird verstanden: Die Anlieferung gemäß der in der jeweiligen Position beschriebenen Teile in einwandfreier, fabrikneuer Ausführung als Ganzes oder, falls erforderlich, in Einzelteilen einschließlich Fracht und Verpackung frei Verwendungsstelle und einschl. der notwendigen Beschreibung, Zeichnungen usw. sowie das sonstige vom Betrieb erforderliche Zubehör, auch wenn dies im Text nicht besonders vermerkt ist. 5. Unter der Bezeichnung "Montage" wird verstanden: Die betriebsfertige Montage der gelieferten Teile einschl. vorschriftsmäßiger Befestigung, Anschließen sämtlicher Leitungen, Einsetzen der Zubehörteile und Überprüfen auf einwandfreie Funktion. Sämtliche erforderliche Klein- und Befestigungsmaterialien, wie Dübel, Schrauben, Schellen, Haken, Endtüllen, Zement usw. zur betriebsfertigen Montage der zu montierenden Teilen. 6. Bauteile / Stoffe / Bemusterung Die Auswahl aller zur Verwendung kommenden Materialien und Konstruktions-/ und Bauteile bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Auf Verlangen des Bauherrn oder Auftraggeber sind die Bauteile und Materialien kostenlos als Muster vorzulegen. Eigenmächtig eingebaute Teile, die nicht von der Bauleitung des AG, Fachingenieur oder Architekten genehmigt waren, müssen auf Verlangen kostenlos geändert oder ausgewechselt werden. 7. Für die gesamte Bauzeit muss der AN durch einen verantwortlichen Projekt- / Fachbauleiter vertreten sein. Dieser muss dem Auftraggeber und Ingenieurbüro sowie der Bauleitung des AG schriftlich benannt werden und an allen Bauleiterbesprechungen teilnehmen. Der auf der Baustelle eingesetzte Fachbauleiter hat bis zur Beendigung der Vertragsleistung die Baustelle zu leiten und darf nur mit Genehmigung der Bauleitung ausgewechselt werden. Als Ausnahme gelten nur Krankheit oder Kündigung. 8. Schweiß-, Schneid- und Bohrarbeiten an Beton und Stahlteilen dürfen erst nach vorheriger Freigabe durch die Bauleitung ausgeführt werden. Notwendige Aussparungen, Bohrungen und Stemmarbeiten sind jeweils schriftlich bei der Bauleitung des AG anzuzeigen. 9. Die Elektro-Montagepläne über die sicherheitsrelevante Anlagen sind durch den AN-Elektro bei der vorbeugenden Brandschutzbehörde bzw. vereidigten Sachverständigen vor dem Montagebeginn zur Genehmigung einzureichen. 10. LBO, GVO, MLAR, RGA und LAR Bei Verlegen der Elektroleitungen sind die notwendigen obig genannten Verordnungen in den jeweiligen gültigen Fassungen des betreffenden Bundesland (Baugebiet) zwingend zu beachten und einzuhalten. Zusätzliche Hinweise Während der gesamten Bauzeit verpflichtet sich der Auftragnehmer, das Umfeld und die Baustelleneinrichtung ständig sauber zu halten insbesondere nach Arbeitsende. Bei bereits vermieteten und bezogenen Bereichen ist der Lärmpegel auf dem absoluten Minimum zu erhalten. 11. Die aufgeführten Massen sind annährend ermittelt und deshalb für die Ausschreibung nicht verbindlich. Es bleibt der Bauherrschaft überlassen, ohne Anspruch auf Vergütung oder entgangenen Gewinn Positionen wegfallen zu lassen. 12. Nachträge müssen zeitnah mit Berücksichtigung der Prüfung durch den Auftraggeber gestellt werden. Bei Unstimmigkeiten der Preisbildung in den Nachträgen ist die Kalkulation des AN offen zu legen. Müssen Arbeiten ausgeführt werden, die im Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt sind, dann hat der Unternehmer den Preis dafür vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung bekannt zugeben und durch diesen genehmigen zu lassen. Erfolgt dies nicht, dann ist der Unternehmer damit einverstanden, dass der Preis vom Ingenieurbüro, Auftraggeber oder Bauleitung festgelegt wird. 13. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung der örtlichen Bauleitung ausgeführt werden. Stundenlohnzettel müssen folgende Arbeiten enthalten: - Name und Beruf des Arbeiters - geleistete Stunden - die ausgeführten Arbeiten - Materialverbrauch und etwaige Gerätevorhaltungen. Vergütet wird der Lohnaufwand aufgrund anerkannter Stundenlohnzettel nach den im Leistungsverzeichnis festgesetzten Stundensätzen. 17. Es ist ein grober Bauzeitenplan zu fertigen, aus welchem Vorfertigung, Rohmontage und Fertigmontage mit dem jeweiligen Personalaufwand hervorgeht. Es ist bei der Aufstellung des Netzplanes Hilfe zu leisten. Der Plan ist ständig zu überarbeiten und immer auf den neuesten Stand zu bringen. 18. Bei Bedarf muss nach Aufforderung der Bauleitung das Montagepersonal so verstärkt werden, dass der vertraglich festgelegte Fertigstellungstermin auf jeden Fall eingehalten wird und einem reibungslosen Ausbau des Gebäudes nichts im Wege steht. 19. Die elektrische Installation zwischen den Schaltschränken, den elektrischen Verbrauchern und den externen Schalt-, Regel- und Steuergeräten der H/L/S-Anlagen erfolgt durch den Auftragnehmer der Elektroarbeiten. Zum Leistungsumfang der Auftragnehmer H/L/S gehört das Absetzen, Einführen und Anklemmen der bauseits herangeführten Leitungen an die Schaltschränke, Geräte, Fühler usw., sowie die Inbetriebnahme. Funktionsprüfung, Einregulierung und Einstellung der Regel- und Schutzvorrichtungen Technische Vorbemerkungen Niederspannungsschaltanlagen Für gleiche Bauteile wie Schütze, Schalter, Leitungsschutzschalter usw. ist nur ein Fabrikat zur günstigeren Lagerhaltung einzusetzen. Haben Geräte gleiche Größe, gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so sind das gleiche Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen. Der Nachweis über Einhaltung der Abschaltbedingungen ist in Tabellenform je Leitungslänge zu erbringen. Konstruktiver Aufbau: Jedes Kabel ist im Verteiler gut lesbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Hinter der Frontplatte sind Geräte übersichtlich und dauerhaft zu kennzeichnen. Klemmen und Verdrahtungskanäle müssen in ausreichender und übersichtlicher Anordnung dauerhaft und gut lesbar gekennzeichnet sein. Weitere Anforderungen zum Aufbau: 20 % Reserveplätze für späteren Geräteeinbau sind vorzusehen. In den Schalt- und Verteileranlagen sind aktuelle Übersichtspläne sowie Stromlaufpläne zu hinterlegen.Aus dem Stromlaufplan muss hervorgehen, in welchem Raum sich die Geräte befinden. Elektrischer Aufbau: Alle Querschnitte der Leitung zu den Abgangsklemmen sind für maximale Belastung entsprechend dem maximal möglichen Sicherungsorgan auszulegen. Es sind Vorsicherungen für Beleuchtungsstromkreise, Steckdosenstromkreise vorzusehen. In den Verteileranlagen sind die Elemente kenntlich zu machen. Bezeichnungen müssen mit den Schaltplanbezeichnungen korrespondieren. Verteilungen/Zählerplätz: Die zu errichtenden Verteilungen sind im Elektroplan dargestellt. Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise sind separat abzusichern. Kabel- und Leitungsinstallation : Die Installationskabel und Leitungen werden auf Kabelwannen, im Fussboden sowie auf Putz im Technikbereich und unter Putz im Treppenhaus und Wohnbereich verlegt. Bei der Dimensionierung sind die sich aus der Verlegeart ergebenden Verminderungsfaktoren bzw. Reduktionsfaktoren gemäß VDE 0298, Teil 4, zu beachten. Sämtliche Kabel und Leitungen sind nach DIN 18015 waagerecht bzw. senkrecht unter Einhaltung der Installationszonen zu verlegen. Es dürfen nur Kabel mit Cu-Leitern und VDE-Zeichen verlegt werden. Kabelmaterial: Es sind grundsätzlich Kabel und Leitungen mit CU-Leitern und VDE-Zeichen zu verlegen. Bei der Verlegung auf Kabelpritschen und -rinnen sowie in Installationskanälen wird eine saubere Verlegung gefordert. Die Kabel und Leitungen sind ohne Verdrehungen und Verdrillung einzulegen und auszurichten. Bögen, Abzweige, T-Stücke, Abzweigkästen usw. sind mit größtmöglichen Radien auszuführen. Auf schräg verlaufenden Pritschenstrecken sind die Leitungen mittels Kunststoffbändern zu befestigen, diese sind in die Angebotspreise mit einzukalkulieren. In den Installationskanälen ist dieselbe Ausführung wie auf bzw. in den Kabelrinnen und -pritschen gefordert. Es sind jedoch kleinste Kabel- und Leitungsradien, die an den Außenecken liegen, herzustellen, ebenso ist für die Zugentlastung bei vertikal montierten Installationskanälen zu sorgen. Beim Einziehen von Kabeln und Leitungen in Rohre muss besonders darauf geachtet werden, dass der Mantel bzw. die Isolierung nicht beschädigt wird. Leitungen und Kabel mit beschädigtem Mantel müssen auf jeden Fall ausgewechselt werden.Des weiteren ist beim Einziehen von Kabeln und Leitungen in Installationsrohre der max. zulässige Füllfaktor zuberücksichtigen. Kabel und Leitungen, die nicht sauber ausgerichtet verlegt sind, müssen zu Lasten des Auftragnehmers nachgezogen oder ausgetauscht werden. Verlegung im Zwischendeckenbereich: Kabel und Leitungen, welche im Zwischendeckenbereich von den Installationshaupttrassen abzweigen und als Einzelkabel verlaufen, dürfen nicht lose im Zwischendeckenbereich verlegt werden, sondern sind mittels ISO-Leitungsschellen oder - bei mehreren Leitungen - ISOLeitungsträger an der Rohdecke zu befestigen. Diese Befestigungen incl. der erforderlichen Materialien werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Angebotspreise mit einzukalkulieren. Für die Befestigung dürfen nur gebohrte Dübel verwendet werden. Verlegung auf Steigtrassen und auf Putz: Die Auf-Putz-Kabel- und Leitungsverlegung versteht sich komplett mit allem erforderlichem Klein-, Isolier-,Klemmen- und Befestigungsmaterial. Einzelleitungen sind mittels ISO-Abstandsschellen zu verlegen. Bei mehr als zwei Leitungen sind Anker- oder Reihenschienen zu montieren und die Leitungen mit dem zugehörigen Schellenmaterial zu befestigen. Bei großen Querschnitten sind grundsätzlich Ziegler- Krallen oder KVSSchellen zu verwenden. Bei feuchtem Untergrund sind Schienen mit Rostschutz zu verwenden. Bei Verwendung von Ankerschienen ist der Bedarf für die Schwachstrominstallation sowie eine 30 %ige Reserve zu berücksichtigen. Der Schellenabstand darf 30 cm nicht überschreiten.Alle Befestigungen sind grundsätzlich zu bohren. Verlegungsarten: u.P.: Unter-Putz-Montage einschl. schlagen oder fräsen der erforderlichen Schlitze sowie Befestigungsmaterial. i.P.: Im-Putz-Montage auf roher Wand einschl. sämtlichem Befestigungsmaterial. i.D.: Montage auf Deckenschalung auf 1.Armierungslage einschl. Befestigungsmaterial in betondicht gesetzte Auslaß- bzw. Verteilerdosen. i.DHr.: Montage im Deckenhohlraum einschl.sämtlichem Befestigungsmaterial. Die Verlegearbeiten der Kabel müssen mit größter Sorgfalt, unter Einhaltung der zulässigen verlegetechnischen Grenzwerte gemäß den dafür gültigen Datenblättern, durchgeführt werden. Hierbei dürfen insbesondere die Werte: - max. Zugbeanspruchung, - min. Biegeradius, - max. Drall (Verdrehung des Kabels entlang seiner Längsachse)  nicht, (auch nicht kurzzeitig) über- bzw. unterschritten werden. Installationsgeräte: Die Installationsgeräte werden generell in Unterputz-Montage bzw. Einbaumontage ausgeführt. Ausnahmen: In Kellergeschoß wird eine Aufputz-Installation in IP44 vorgesehen. Dies gilt u. a. für folgende Bereiche: - Technikräume - Kellerräume - Sonstige untergeordnete Räume. Als allgemeine Richtlinien für die Einbaumaße von Schaltern und Steckdosen gelten: Schalter, Sensor, Taster 1,05 m über Fertigfußboden Putzsteckdosen und Steckdosen 0,30 m über Fertigfußboden An Türen 15 cm neben Rohbauöffnung Abzweigdosen 0,20 m von Deckenunterkante (wenn notwendig in Kellerräumen). Potentialausgleich und Betriebserde: Um eine einwandfreie Einhaltung der EMV-Vorschriften zu gewährleisten, sind die geltenden Normen und Bestimmungen unbedingt und penibel einzuhalten. Die Verteiler (LAN- Schränke) sind bezüglich ihrer Anschlüsse für Betriebserde und Potentialausgleich zwingend wie folgt zu beschalten: Der Anschluss für Potentialausgleich des Schrankkörpers (nicht zu verwechseln mit der isoliert eingebauten Sammelschiene für die Betriebserde der eingebauten Komponenten) ist über eine 16mm starke Potentialausgleichsleitung mit dem zentralen Potentialausgleich des Gebäudes oder, falls vorhanden, mit dem Etagen-Potentialausgleich zu verbinden. Jeder einzelne Schrank ist auf diese Weise an den Potentialausgleich des Gebäudes anzuschließen. Das Durchschleifen der Potentialausgleichsleitung von Schrank zu Schrank ist nicht zulässig. Die Anschlüsse für Betriebserde der eingebauten Komponenten sind sternförmig (auf kürzestem Weg) einzeln mit der, gegenüber dem Schrankpotential isoliert montierten Betriebserde-Sammelschiene des Schrankes zu verbinden. Das Durchschleifen der Leitung Betriebserde von Komponente zu Komponente ist nicht zulässig. Die Betriebserde-Sammelschiene jedes einzelnen Schrankes ist über eine 16mm starke Anschlussleitung mit dem zentralen Potentialausgeich des Gebäudes oder, falls vorhanden, mit dem EtagenPotentialausgleich zu verbinden. Das Durchschleifen der 16mm Betriebserde-Anschlussleitung von der Sammelschiene eines Schrankes zur Sammelschiene eines weiteren Schrankes ist nicht zulässig. Verlegematerial: a) Kabelrinnen Material: bandverzinktes Stahlblech, gelocht und gesickt, feuerverzinkt. Schutzkappen aus Weich-PVC in signalroter Farbe sind in allen Stiel- und Rinnenenden anzubringen. Kantenhöhe 60 mm. Stoßstellen der Rinnen sind elektrisch leitend zu verbinden Stützabstand max.. 1,5 m. b) Tragkonstruktion Material: Feuerschlussverzinktes Warmwalzprofil. Bei beidseitiger Belegung - H-Stiel - I 80 bei einseitigerBelegung - T-Stiel - T 45 Tragfähigkeit - I 80 =720 kp, T 45 = 360 kp. Deckenstiele sind bei Fixlängen mit angeschweißten Kopfplatten, sonst mit separaten, anschraubbaren Kopfplatten zu liefern. Im Hinblick auf die Belastung und die Zuverlässigkeit der Schweißungen, hat der Lieferant den Nachweis zu erbringen. Ausleger, feuerverzinkt-schlussverzinkt. Traglast 360kp, bei Wand- und Stielmontage. c) Montage Bei Befestigung von Stielen und Auslegern an Betonwänden und Decken sind grundsätzlich Stahlspreizdübel zu verwenden. Die Betonart ist bei der Bauleitung zu erfragen. Bei im Beton vorhandenen Ankerschienen sind passende Ankerschrauben zu verwenden. Bei Befestigung an Mauerwerk werden, um die Tragfähigkeit zu erreichen, durchgehende Ankerbolzen verwendet. Sämtliches Kleinmaterial, wie Schrauben zum Befestigen der Rinnen auf den Auslegern, Verbindungsteile usw.sind mit einzurechnen. Die angegebenen Preise gelten für Lieferung und Montage. Funktionserhalt nach DIN 4102 Teil 12 Die elektrischen Leitungsanlagen von bauaufsichtlich vorgeschriebenen notwendigen Sicherheitseinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass diese Sicherheitseinrichtungen im Falle eines Brandes nicht vorzeitig ausfallen. Die Betriebssicherheit notwendiger Sicherheitseinrichtungen ist gewährleistet, wenn die elektrischen Leitungsanlagen so ausgeführt oder umkleidet werden, dass sie bei äußerer Brandeinwirkungfür eine ausreichende Zeitdauer funktionsfähig bleiben. Die Dauer des Funktionserhaltes muss mindestens betragen: 30 Minuten bei: Brandmeldeanlagen einschließlich der zugehörigen Übertragungsleitungen; ausgenommen sind Leitungsanlagen in Räumen, die durch automatische Brandmelder überwacht werden Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen an Besucher und Be- schäftigte, sofern diese Anlagen im Brandfall wirksam sein müssen; ausgenommen sind Leitungsanlagen in Räumen, in denen die Informationseinrichtungen wie Lautsprecher und Hupen an diese Leitungsanlagen angeschlossen sind, Sicherheitsbeleuchtung und sonstige Ersatzstrombeleuchtung, ausgenommen sind Leitungsanlagen in Räumen, in denen Sicherheitsleuchtenan diese Leitungsanlage angeschlossen sind, Personenaufzugsanlagen mit Evakuierungsschaltung, ausgenommen sind Leitungsanlagen, die sich innerhalb der Fahrschächte oder der Triebwerksräume befinden und 90 Minuten bei: Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung, Anlagen zur Abführung von Rauch und Wärme im Brandfall, Feuerwehraufzügen und notwendigen Bettenaufzügen in Krankenhäusern und anderen baulichen Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung, ausgenommen sind Leitungsanlagen, die sich innerhalb der Fahrschächte oder der Triebwerksräume befinden. Verlegesysteme Für die im folgenden beschriebenen Kabel und deren Verlegung sind die notwendigen besonderen Maßnahmen, wie speziell geprüfte, zugelassene Dübel (z.B. Dätwyler), zugelassene Kabelleitern, Kabelrinnen, sowie Kabelverlegesysteme der Firmen Dätwyler, MFK, Niedax, OBO Bettermann, PUK, Rieth, Tolartois, van Geel,Vergokan, Wilden und anderen zu berücksichtigen. Werksbescheinigung Vom Unternehmer, der die Maßnahme zum Funktionserhalt der Kabelanlage herstellt, muss für jedes Bauvorhaben eine Übereinstimmungserklärung ausgestellt werden. Mit dieser bestätigt er, dass die von ihm ausgeführte Maßnahme den Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entspricht. Kennzeichnung Die Kabelanlage ist vom Unternehmer mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen, das an der Kabelanlage anzubringen ist und folgende Angaben enthalten muss: · Name des Unternehmers, der die Kabelanlage hergestellt hat · Bezeichnung der Kabelanlage laut allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis · Funktionserhaltsklasse · Inhaber des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses · Herstellungsjahr Beleuchtungskörpern: Das gelieferte Material muss den einschlägigen VDE-Vorschriften, den DIN-Normen und den VDS- Empfehlungen entsprechen. Besondere Beachtung muss der Leuchtdichtbegrenzung gelten. Messdaten sind auf Anforderung zu stellen. Insbesondere ist sind zu beachten: a) Für die Ausführung der Leuchten DIN VDE 0710. Es sind nur solche elektrischen Elemente zu verwenden, die das VDE-Zeichen tragen. b) Leuchten für Leuchtstofflampen sind prinzipiell durch Parallelkondensatoren zu kompensieren. c) Nur Leuchten mit F-Zeichen sind zu verwenden. Anmerkung und bei den EP-Preis Angebote beachten. Vor Beschaffung aller Beleuchtungskörper muss unbedingt das Einverständnis der Bauleitung eingeholt werden. Vor Bestellung aller Beleuchtungskörper muss am Bau, zusammen mit der Bauleitung eine Stückzahlaufnahme gemacht werden, bei der die Art der Beleuchtungskörper entsprechend den tatsächlichen Erfordernissen genau bestimmt wird. Die Montagepreise verstehen sich einschl. Lieferung von sämtlichem Kleinmaterial, Isolier- und Befestigungsmaterial, wie Haken, Dübel, Schrauben, Klemmen, Verdrahtung usw. für die betriebsfertig montierte und angeschlossene Leuchte sowie einschl. Bruchsicherung und Transport frei Verwendungsstelle, die Lieferpreise einschl. Leuchtmittel. Deckenausschnitte für Strahler- bzw. Einbauleuchten werden bauseits erstellt. Auf Wunsch des Bauherrn, Architekten, Bauleitung sind Musterleuchten kostenlos zu beschaffen und beizustellen. Die Bemusterung findet zeitnah bei einem von der Bauherrschaft bestimmten Termin statt, welche von den Leuchten in welchen Bereichen eingesetzt werden, wird an diesem Termin festgelegt. Oben aufgeführte Anmerkungen beziehen sich auf alle im Leistungsverzeichnis genannten Beleuchtungskörper. Als Leuchtmittel in sämtlichen Leuchten müssen mit Fabrikaten OSRAM, Philipps oder Sylvania bestückt werden und sind in den Angebotspreis einzurechnen. Sämtliche Leuchten sind mit Leuchtmittel anzubieten. Auf Wunsch der Bauherrschaft und Bauleitung kann verlangt werden, dass bei der Bemusterung zu den ausgeschriebenen Leuchten 1 bis 2 Alternativen günstiger oder kostenneutrale Leuchten vorgelegt werden. Die Musterleuchten sind wie folgt zu beschriften - mit welcher Wattage bestückt z. B. 2x49 W etc. - LVZ Pos. und EP-Preise - in welchen Räumen diese vorgesehen sind Des Weiteren wird bei der Bemusterung auch die Lichtfarbe und Leuchtmittel festgelegt Brandschutzmaßnahmen: Hier wird auf die Einhaltung der LAR verwiesen. Bei Durchdringungen von Brandwänden sind die Öffnungen entsprechend der Schutzklasse mit zur Nachinstallation geeigneten Schotts zu verschließen. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen 1. Allgemein: Für die Erstellung der Elektroanlage gilt, sofern im nachfolgenden Leistungsverzeichnis nicht etwas anderes gefordert wird, grundsätzlich die VOB Teil C, in ihrer neuesten Fassung. Insbesondere: DIN 18 299, 18 382, 18 384, 1053 und 4109. Außerdem gelten sämtliche einschlägige Vorschriften, die Auflagen der Genehmigungsbehörden, die TAB des zuständigen EVU sowie die Unfallverhütungsvorschriften. Die anzugebenden Fabrikate im Leistungverzeichnis müssen zweifelsfrei überprüfbar sein. Fehlende Angaben können den Ausschluss zur Folge haben. 2. Ausführung: 2.1 Montagebeginn: Die ausführenden Unternehmer haben sich vor Beginn der Arbeiten mit den anderen Installationsfirmen genau über die gegenseitige Leitungführung zu verständigen. Hierbei ist zu beachten, daß diejeweilige Benutzung der Schlitze, Durchbrüche und Rohrkanäle nach den Vorgaben der Werkpläne erfolgt. Ebenso sind die Arbeitseinsätze abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß keinerlei gegenseitige Behinderung bei der Durchführung der Montagearbeiten entsteht.Bei Kreuzungen zwischen Elektroleitungen und Leitungen anderer Gewerke müssen bei nicht ausreichender Höhe der Installationszone auf dem Rohfussboden die Elektroleitungen durch die Elektrofirma in den Rohfussboden eingelassen (eingeschlitzt) werden. Die Mitbenutzung von fremden Trassen- und Befestigungskonstruktionen ist grundsätzlich mit der Bauleitung sowie dem Errichter dieser Leitungen abzustimmen. 2.2 Ausführung: Auf der Grundlage der Projektpläne sind vom Auftragnehmer die Ausführungsplanungen durchzuführen, die daraus resultierenden Ausführungsunterlagen zu erstellen und rechtzeitig vor Montagebeginn dem Auftraggeber zur Prüfung 2-fach einzureichen. Der Auftragnehmer hat die Berechnungen und die Ausführungszeichnungen umgehend nach Auftragserteilung zu erstellen. Die Montage ist ausschließlich an Hand genehmigter Ausführungszeichnungen durchzuführen. Dem Auftragnehmer obliegt die Überwachung der Arbeiten. Hierzu gehören auch die Stellung eines Fach- Bauleiters, Teilnahme an Baubesprechungen, das Weiterleiten der Besprechungsergebnisse an die Monteure, die Abstimmung der Arbeiten mit denen anderer Unternehmer und die diesbezüglichen Verhandlungen. Nach der Fertigstellung eines Teilabschnittes ist der fertige Anlagenteil sorgfältig zu reinigen und zu schützen. Beschädigungen oder Verschmutzungen werden auf Kosten des Auftragnehmers behoben,sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Im Zuge der Unterputz-Installation hat der Elektrounternehmer darauf zu achten, dass nach nachfolgenden Arbeiten (Plattenlegen, Gipsen) Geräteund Abzweigdosen ohne Beschädigung der Wände wiedergefunden werden können. Für Schäden, welche durch das Suchen von verdeckten Dosen verursacht werden, ist der Elektrounternehmer verantwortlich. Vor den Malerarbeiten muß vom Elektrounternehmer eine Funktionsprüfung der gesamten Anlage durchgeführt werden. Kosten, welche durch Versäumnisse obengenannter Art entstehen, gehen voll zu Lasten des Elektrounternehmers. 2.3 Fertigstellung, Montage u. Revisionspläne Nach Fertigstellung der Anlage bzw. in sich abgeschlossener Anlagenteile, ist vom Auftragnehmer die Abnahme nach VOB, § 12, Teil B, schriftlich zu beantragen. Bei der Abnahme hat der Unternehmer Revisionspläne wie beschrieben zu liefern. Außerdem sind die Messprotokolle entsprechend VDE abzugeben und das vom Auftraggeber oder Bauherrn bestimmte Bedienungspersonal einzuweisen. Wenn im Leistungsverzeichniss nicht gesondert angegeben müssen die Kosten bei der Kalkulation berücksichtigt werden. Werk- / Projektzeichnungen, Montage- und Revisionspläne. Der Unternehmer erhält eine digitale Kopie der Projektzeichnungen im dxf od. dwg Datenformat diie als Grundlage für die zu erstellenden Montagepläne genutzt werden kann. Die Montageplanung ist vom Auftragnehmer zu erbringen. Ausführungspläne, Werkszeichnungen und Montagezeichnungen des Auftragnehmers sind 4 Wochen nach Auftragserteilung 1-fach auf Datenträger CD/DVD (DWG, DXF) und 2- fach auf Papier der Bauleitung bzw. dem Ing. Büro oder den Bauherrn zur Genehmigung vorzulegen. Werden keine Montagezeichnungen gefertigt, so können diese vom Fachingenieur auf Kosten des Auftragnehmers gefertigt werden und werden bei der Schlussrechnung in Abzug erbracht. Der Auftragnehmer hat folgende Zeichnungen und Unterlagen zu erstellen: - Montagepläne, Einlegepläne, Revisionspläne, Detailpläne - Ausführungs- und Montagezeichnungen 1 : 50 mit Grundrissen und Schnitten auf Grundlage letzter Stand der Architekten und Ausbaupläne) - Fundamentpläne und Blitzschutzpläne (sofern im Auftrag enthalten) Ausführliche Schemazeichnungen über + die elektrotechnischen Anlagen mit Bedienungsanweisung + Schaltpläne über die Schaltschränke und Anlagen + Stromlaufpläne + Fortschreibung der Montagepläne und Schemazeichnungen nach dem Baufortschritt + Revisionspläne in 2-facher Ausfertigung, farbig angelegt mit Inhaltsverzeichnis in Ordnern, 1-fach als CD,  Zeichungen im DWG, PDF und DXF-Format. Wartung, Messprotokolle und  Bedienungsanleitungen bzw. Datenblätter als PDF-/WORD oder EXCEL-Datei für + Starkstromanlagen und Beleuchtung + Niederspannungsschaltgeräte + Schwachstromtechnische. Anlagen wie EDV, FM- und Türsprechanlagen. Revisionspläne sind wie folgt auf Veranlassung der Bauherrschaft / Auftraggeber oder dem Ingenieurbüro vorzulegen. Die Bestandspläne / Revisionspläne müssen der jeweils neuesten DIN 6771, 40719, 48820 und EN 61082 für Schaltzeichen der Stark- und Schwachstromtechnik entsprechen. In den Bestandsplänen / Revisionsplänen müssen folgende Daten enthalten sein: a) bei Installationsplänen: - die ungefähre Lage der eingebauten Geräte (Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen) mit Stromkreisbezeichnungen - Fabrikat und Type der eingebauten Leuchten b) bei Strangschemata: - Dimensionen und Type der Kabel und Leitungen - Leistungsdaten (installierte Leistung) - Standortangaben sämtlicher Geräte - Fabr./Typenangaben sämtlicher Geräte c) bei Verteilungen: - Stromkreis-Nr. - Klemmen-Nr. - Zielbezeichnung mit Raumbezeichnung - Dimensionen und Type der Kabel und Leitungen - Stromstärke der Schutzeinrichtungen - DIN-Bezeichnung aller Geräte - Fabr., Type, Standort- und Größenangaben in den Verteilerauf- bauzeichnungen d) Die Pläne sind auf Grundlage des neusten Architektenplans zu erstellen. e) Die Zeichnungen müssen alle für den Bau erforderlichen Maße und Angaben enthalten. Bei Unklarheiten oder Zweifel über die Ausführung der Elektroinstallation bzw. Erstellung von Planunterlagen hat sich der Auftragnehmer sofort unauf gefordert mit dem Ingenieurbüro in Verbindung zu setzen. f) TÜV-Bescheinigung, Abnahmeprüfung für die allgemeine komplette Elektroanlage einschl. der Schaltpläne usw. 3-fach. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Abnahme. Bietererklärung Bietererklärung: Der Bieter erklärt durch sein Unterschrift, dass er a) die vorstehenden Bedingungen (AB + ZTV + Leistungsbeschrieb) als verbindlich anerkennt. b) sich über den Umfang sowie die technische und konstruktive Tragweite des Projekts ausreichend informiert hat und die festgelegten Vereinbarungen mit seiner Firma erfüllen kann. c) auf Anforderung die Erklärung über steuerliche Unbedenklichkeit und über Sozialabgabeleistung beibringen kann. d) gegen Haftpflicht für Schäden aus seinen Arbeiten mit einer Mindestdecksumme in Höhe von EUR ........................................ für Personenschäden (vom Bieter auszufüllen) EUR ........................................ für Sachschäden ausreichend versichert ist. e) Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist g) nach der durchgeführten Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen verpflichtet sich der Bieter im Falle des Zuschlages, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten und Ausführung zu den angebotenen Preisen auszuführen. f) Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. ........................................................................ (Ort, Datum) ........................................................................ (rechtsverbindliche Unterschrift mit Firmenstempel)
Allgemeine Hinweise für die Ausführung
Zeichnerische Unterlagen ZEICHNERISCHE UNTERLAGEN Die vom AN verwendeten Bauzeichnungen, Werk- und Detailpläne müssen den Freigabevermerk des AG, des Architekten oder der Fachplaner für HLS und ELT tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht hinsichtlich DIN 18360 Ziffer 3.1.1.1. Diese bleiben unberührt. Über die Ausführung von Alternativen ist rechtzeitig und schriftlich eine Vereinbarung zu treffen. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Zeichnungen durch die Bauleitung sind verbindlich, Änderungen gegenüber den Zeichnungen  sind nur mit Genehmigung des Architekten erlaubt.  Werden jedoch seitens des Unternehmers Abweichungen der Pläne vom Architekten festgestellt, so ist die Bauleitung vor Ausführung der betroffenen Bauteile zu verständigen. Das Gleiche betrifft Maßfehler oder sonstige den Regeln der Bautechnik widersprechende Angaben. Alle zur Baustelle gelangenden Pläne und/ oder Zeichnungen von Fremdfirmen müssen den Freigabevermerk des Architekten oder seines Beauftragten aufweisen. Auf die Einhaltung der Maße in den Werk-, Detail- und Schlitzplänen für Aussparungen, Durchbrüche etc. wird besonders hingewiesen. Die Beseitigung von Unstimmigkeiten jeder Art gehen zu Lasten des Unternehmers.
Zeichnerische Unterlagen
Weitere Hinweise Betriebsspannung: 3x 400 / 230V 50Hz . Schutzmassnahmen: Auslösung durch Überstromschutzeinrichtungen, Schutzleiter ab Verteilung bzw. Unterverteilung; FI-Schutzschaltung, If=0,03A . Anschluss: Der Anschluss erfolgt am Netzgebiet der Stadtwerke Ludwigsburg . . Verteilungen: Alle Verteilungen müssen den geltenden Bestimmungen entsprechen. Typprüfungszeugnisse des Herstellers sind auf Verlangen des Bauherrn vorzuzeigen, Stückprüfungsprotokolle sind den Bestandsunterlagen grundsätzlich beizufügen. Alle Einbaugeräte in einer Verteilung wie z. B. Leitungsschutzschalter, Relais usw. sind ausschließlich nur von einem Hersteller einzubauen! Die Verteiler sind generell mit mindestens 30% Platzreserve für Nachinstallaion auszustatten. Die Leitungsschutzschalter sind flexibel und zuglos auf Hutschienen gemäß geltender Norm zu befestigen. Die Verschienung der Sammelanschiene (Kammschiene) liegt in Einbaustellung hinter der Klemme, sodass Geräte jederzeit bequem ausgetauscht werden können. Wirksamer Berührungsschutz auch beim Umgreifen muss gewährleistet sein. Beschriftung auf den Kabeln, Klemmen und auf dem Sicherungsaustausch nach den Verteilerblenden wird gefordert. Die Verteilungen sind für die Kabeleinführungen mit Rangierband abzudecken, d. h. Abdeckprofil sowie Endkappen als Raststeckverbindungen ausführen. Die Stromkreiszuordnung und Klemmen sind mit identischer Numerierung auszuführen. In der Türe ist eine Plantasche mit 1 Satz Schaltbild der jeweiligen Verteilung dauerhaft anzubringen. Die Prinzipschaltbilder sind mit den Klemmenbezeichnungen zu versehen. Sämtliche Stromkreis sind auf Reihenklemmen zu führen, diese sind in die Einheitspreise einzukalkulieren . Steigleitungen: Die Verlegung der Steigleitungen erfolgt nach EVU-Vorschriften mit entsprechenden Querschnitten und den vom EVU vorgeschriebenen Steuerleitungen zu den Unterverteilern. Die Anordnung und Verlegung der Steigleitungen ist den jeweiligen Prinzipschaltbildern zu entnehmen. Das Prinzipschaltbild kann beim Projektanten eingesehen werden. . Installation: Leitungsverlegung grundsätzlich waagrecht und senkrecht. Installationshöhen UP-Installation: Schalter und Taster u. P. 1,05 m über OKFF. Steckdosen u. P. 0,30 m über OKFF. Steckdosen über Arbeitsflächen u. P. 1,05 m über OKFF. Spiegelleuchten 1,85 m über OKFF. Abzweigdosen 0,30 m unter UKFD. Steckdosenlage für Dunstabzugshauben ist dem Kücheneinbauplan zu entnehmen. Installationshöhen FR-AP-Installation: Schalter und Steckdosen (a. P.) 1,05 m über OKFF. Schalter und Steckdosen auf gefliesten Wänden sind genau im Fugenkreuz zu installieren (Zusammenarbeit mit dem Fliesenleger, einschl. Anzeichnen usw. Diese Mehrarbeit ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren). Bei Wippenschaltereinbau ist auf gleiche Schalterstellung zu achten. Licht- und Steckdosenstromkreise sind getrennt zu verlegen. Für Schalter- und Abzweigdosen in Leichtbauwänden sind feuerhemmende Hohlwanddosen zu verwenden. Es ist eine abzweigdosenarme Installation vorgesehen,die Klemmarbeiten sind in den Schalterdosen durchzuführen. . Installation Heizung: Für die Heizungsanlage sind die Leitungen nach Angaben und Plänen der Fachfirma zu verlegen. Installation Lüftung: Für die Lüftungsanlage sind die Leitungen nach Angaben und Plänen der Fachfirma zu verlegen. Das Einführen, Abmanteln und Anklemmen an den Geräten und Fühlern erfolgt durch die Fachfirma. Die Einspeisung für den Steuerschrank der Heizung ist anzuklemmen und bei Anforderung der Heizungsfachfirma Spannung aufzuschalten. . Potenzialausgleich In der Gesamtanlage ist der Potenzialausgleich gemäß VDE 0100 und VDE 0190 durchzuführen.
Weitere Hinweise
1 Hohenzollernstr. Ludwigsburg, Elektro
1
Hohenzollernstr. Ludwigsburg, Elektro
1.1 KG 440 Starkstromanlagen
1.1
KG 440 Starkstromanlagen
1.2 KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
1.2
KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
1.3 Kapitel Sonderwünsche
1.3
Kapitel Sonderwünsche