Lohnleistung Rohbau
Alfred-Herrhausen-Schule
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1. Allgemeine Vorbemerkungen bezügl. Sicherheit 1. Allgemeine Vorbemerkungen bezügl. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Regelung des Arbeitsschutzes auf der Baustelle geltenden Gesetze, Verordnungen sowie das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk zu beachten. 1.2. Entsprechend der Verordnung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen (BaustellV vom 1006.1998 bzw. der EG-Richtlinie 92/57 EWG ) ist für die Planung der Ausführung und die Ausführungsphase vom Bauherrn ein Koordinator bestellt. Dieser erstellt den gemäß Baustellenverordnung erforderlichen Sicherheits-und Gesundheitsschutzplan und eine Baustellenordnung, koordiniert die Umsetzung der geplanten Schutzmaßnahmen während der Ausführung und veranlaßt die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren. Die Hinweise des Koordinators zu den erforderlichen Sicherheits-und Gesundheitsschutzplanes und der Baustellenordnung sind zu beachten ! 1.3. Widersprüche gegen die aus dem Sicherheits-und Gesundheitsschutzplan ergebenden Maßnahmen sind unverzüglich ( schriftlich formlos) unter Darstellung einer gleichwertigen Sicherheit gewährleistende Ersatzmaßnahme anzuzeigen. 1.4. Vom Auftragnehmer ist ein für den Arbeitsschutz in seinem Bereich Verantwortlicher zu benennen. Dieser ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durch die ihm unterstellten Arbeitskräfte  ( einschließlich der Arbeitskräfte seiner Subunternehmer, vgl. BGV A16, UW Grundsätze der Prävention ) zuständig. Er steht weiterhin dem Koordinator ( nach BaustellV ) als Ansprechpartner zur Verfügung, setzt dessen Forderungen nach Verbesserungen von Sicherheit und Gesundheit der beschäftigten um und nimmt an den vom Koordinator im Bedarfsfall einberufenen Sicherheitsbesprechungen teil. Für den Verhinderungsfall muß ein Vertreter benannt werden. Die dem SiGeKo schriftlich zu übergebende Gefährdungsbeurteilung zum eigenen Gewerk ist vor Baubeginn vom AN durchzuführen.
1. Allgemeine Vorbemerkungen bezügl. Sicherheit
2. Allgemeine Vorbemerkungen 2. Allgemeine Vorbemerkungen 2.1 GEGENSTAND DER AUSSCHREIBUNG : Bei der Ausschreibung handelt es sich um: Rohbauarbeiten an der bestehenden 2-geschoßigen Förderschule Carl- Friedrich-Goerdelerstrasse 16 in 40595 Düsseldorf. 2.2 GRUNDSTÜCK / BAUKÖRPER / BAUSTELLENEINRICHTUNG : Die Stadt Düsseldorf ist Träger der städtischen Förderschule Carl- Friedrich-Goerdelerstrasse 16 in 40595 Düsseldorf. Im Rahmen der wiederkehrenden Brandschau wurde der fehlende 2. Rettungsweg aus den Obergeschossen der Schulflure und dem Dachgeschoss bemängelt. Der 2. Rettungsweg ist über einen baulichen Rettungsweg ( Stahltreppe) herzustellen. Das Baugrundstück befindet sich im Stadteil Düsseldorf-Garath im innerstädtischen Bereich, vorwiegend Wohnbebauung. Das Grundstück ist eben. Das Bestandsgebäude ist eine Stahlbetonkonstruktion aus dem Jahre 1965 welche im Stützenraster mit Mauerwerk ausgefacht ist. Die Fassade besteht aus vorgehängten Waschbetonplatten. Das Gebäude ist unterkellert und 2-geschossig. KG, EG, 1.OG, 2.OG und in Splittlevel aufgeteilt. Es besteht nur ein zentrales Treppenhaus. Das Brandschutzkonzept sieht vor den 2. baulichen Rettungsweg über 3 Stk Stahltreppentürme zu gewährleisten. TRH 1, TRH 2, TRH 3. Innerhalb des Gebäudes werden Fluchtwege durch eine Bypasslösung optimiert, neue Tür-und Fluchtfenster eingebaut und in den Fluren Mauerbrüstungen und Waschbetonvorhangplatten entfernt. Innerhalb des Gebäudes besteht eine Schadstoffbelastung über welche das beigefügte Schadstoffgutachten Auskunft gibt. Insoweit Rückbaumaßnahme im Innenbereich durchzuführen sind darf dies nur durch eine dafür zertifizierte Schadstoffsanierungsfirma durchgeführt werden. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die bestehende Feuerwehreinfahrt über die Carl-Friedrich-Goerdelerstrasse 16 und führt weiter über die rückwertigen Rasenflächen des Gebäudes zu TRH 2+3. Alleine TRH 1 liegt unmittelbar vor dem Gebäude im Pausenhofbereich. Durch die Überschneidung zum laufenden Schulbetrieb sind die Verkehrssicherungspflichten zu beachten sodas für die Schüler keine Gefährdung besteht. Die Maßnahme ist im laufenden Schulbetrieb durchzuführen. Einzelmaßnahmen in den schulfreien Zeiten. 2.4 UNTERLAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG : Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung als PDF-Datei beigefügt: Ausführungsplanung TRH1 + TRH 2 + TRH 3 Baustelleneinrichtungsplan Lageplan Bodengutachten Bauzeitenplan Stand 30.04.2026 Statikplan TRH 1 + 3 ( TRH 2 noch in Bearbeitung jedoch analog zu TRH 1+3 ) 2.5 GEBÄUDEBETRIEB : Die Maßnahme ist im laufenden Schulbetrieb durchzuführen. Einzelmaßnahmen in den schulfreien Zeiten. Auf die Verkehrssicherungspflichten des AN wird besonders hingewiesen. 2.6 BAUABLAUF / ZEITPLAN : Die Rohbauarbeiten sind in folgenden Zeitabläufen durchzuführen : Nach beigefügten Bauzeitenplanung und Vorbemerkungen der Stadt Düsseldorf Das erforderliche Aufmaß ist unmittelbar nach Auftragsvergabe durchzuführen. 2.7 Normen und Richtlinien : Für die Auftragsabwicklung gelten : die VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen), die VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen), die für die auszuführenden Gewerke maßgeblichen Normen in neuester Fassung, die von den Fachverbänden der Industrie und des verarbeitenden Gewerbes herausgegebenen Richtlinien, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller. Ferner gelten die Unfallverhütungs-Vorschriften, die Schulbau-und Arbeitsstätten-Richtlinien, die jeweils gültige Landesbauordnung, die Energieeinsparverordnung. Fachbauleitung: Der Auftragnehmer stellt bis zur endgültigen Fertigstellung seiner vertraglichen Leistungen den verantwortlichen Fachbauleiter und benennt schriftlich vor Beginn der Arbeiten eine hierfür geeignete Person. Ein Wechsel dieser Person ist dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich anzukündigen. Ausführung: Die vorhandenen Räumlichkeiten sowie Boden- und Wandflächen sind zu schützen. Entstandene Verschmutzungen und Beschädigungen sind zu beheben. Anfallender Schutt ist sofort aus dem Gebäude zu transpor- tieren und abzufahren. Die Arbeitsbereiche sind täglich zu säubern und nach Abschluss der Arbeiten gründlich zu reinigen. Abbruchmaterial ist zum Nachweis zu entsorgen. Die Entsorgung inkl. Gebühr, der Transport sowie die Containerstellung für Schutt-und Abbruchmaterial sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Ggf. anfallende Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in den Einheitspreisen zu kalkulieren und können nicht gesondert abgerechnet werden. Wasser und Strom werden bauseits durch den AG zur Verfügung gestellt. Das Gebäude verfügt über Aussenzapfstellen. Der AN hat bei Bedarf verlängerte Schläuche zu stellen. Schlauchlängen auf Rolle bis ca. 50m.
2. Allgemeine Vorbemerkungen
3. ZTV - Zusätzliche technische Vetragsbedingungen 3. ZTV - Zusätzliche technische Vetragsbedingungen 3.1 ZTV Allgemein 3.1.1 Als Grundlage für die Ausführung der Arbeiten gelten die nachfolgend aufgeführten Vorschriften und Regeln : a) Anerkannte Regeln der Technik - Gesamt b) VOB, Teil B und C allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen ( ATV), neuste Fassung, vollinhaltich und insbesondere : DIN 4 117 Abdichtung von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit DIN 4 122 Abdichtung von Bauwerken gegen nicht drückendes Oberflächenwasser DIN 18 300 Erdarbeiten DIN   4 095 Dränung des Untergrundes zum Schutz von baulichen Anlagen (einschl. Beiblatt) DIN 18 330 Maurerarbeiten DIN 18 331 Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN   4 102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN   4 108 Wärmeschutz im Hochbau DIN   4 109 Schallschutz im Hochbau Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc.. Die Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des System-Herstellers geplant und gefertigt werden. 3.2 Anforderung an die Konstruktion 3.2.1 System Angaben zur Leistungsbeschreibung Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung der Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung gesondert dem Angebot beizufügen. 3.2.2 Baumaße Das Aufmass ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmass unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren. 3.2.3 Meterriss Die Festellungen des Meterrisses sind Leistungsbestandteil des AN. Ausgangspunkt sind die jeweiligen Fertigfußbodenhöhen der Bestandgeschoßes 3.2.4 Einbau Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Der Meterriss, wird abweichend von § 3 VOB/B "in unmittelbarer Nähe" nur einmal pro Geschoss angebracht und muss eigenverantwortlich vom AN an die für ihn relevanten Stellen übertragen werden. 3.3 Schlussbemerkungen 3.3.1 Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist. ( z.B. aufgrund von Rechen oder Eingabefehlern). 3.3.2 Alle Leistungen die im LV beschrieben sind, verstehen sich als fertige Leistung in fix-und fertiger Ausführung. Alle notwendigen Arbeiten zur Erledigung von fix-und fertigen Leistungen sind einzukalkulieren, auch dann, wenn diese nicht gesondert erwähnt sind, aber zur fertigen Leistung gehören. Eventuelle nachträgliche Vergütungen sind aus diesen Gründen ausgeschlossen.
3. ZTV - Zusätzliche technische Vetragsbedingungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01._._._._.010 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers, d.h. an- und  abtransport, auf- und abbauen, unterhalten und vorhalten sämtlicher notwendiger Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Förderanlagen und Kräne sowie alle erforderlichen Mieten und Reparaturzuschläge. Wasser und Strom werden bauseits durch den AG zur Verfügung gestellt. Das Gebäude verfügt über Aussenzapfstellen. Der AN hat bei Bedarf verlängerte Schläuche zu stellen. Schlauchlängen auf Rolle bis ca. 50m. Vorhaltedauer Baustelleneinrichtung bis Ende der Bauzeit des eigenen Gewerkes.
01._._._._.010
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
02 Rohbauarbeiten
02
Rohbauarbeiten
02.1 Treppenhaus 1
02.1
Treppenhaus 1
02.2 Treppenhaus 2
02.2
Treppenhaus 2
02.3 Treppenhaus 3
02.3
Treppenhaus 3
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03._._._._.010 Facharbeiterstunden Lohnstundenverrechnungssatz eines Facharbeiters zum Nachweis für Arbeiten, die vorab nicht genau spezifiziert werden können und nur auf besondere Anordnung der Bauleitung oder des Bauherren ausgeführt werden. In den Verechnungssatz sind alle Lohn- und Gehaltskoten einschl. Nebenkosten und Fahrkosten mit einzukalkulieren. Ausführung nur nach schriftlicher Aufforderung Bauleitung. Tagelohnzettel sind spätestens innerhalb 1 Woche zur Unterschrift vorzulegen.
03._._._._.010
Facharbeiterstunden
5.00
h
03._._._._.020 Helferstunden Lohnstundenverrechnungssatz eines Helfers zum Nachweis für Arbeiten, die vorab nicht genau spezifiziert werden können und nur auf besondere Anordnung der Bauleitung oder des Bauherren ausgeführt werden. In den Verechnungssatz sind alle Lohn- und Gehaltskoten einschl. Nebenkosten und Fahrkosten mit einzukalkulieren. Ausführung nur nach schriftlicher Aufforderung Bauleitung. Tagelohnzettel sind spätestens innerhalb 1 Woche zur Unterschrift vorzulegen.
03._._._._.020
Helferstunden
5.00
h