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1. Allgemeine Vorbemerkungen bezügl. Sicherheit 1. Allgemeine Vorbemerkungen bezügl. Sicherheit
und Gesundheitsschutz auf Baustellen
1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur
Regelung des Arbeitsschutzes auf der Baustelle
geltenden Gesetze, Verordnungen sowie das
berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk zu beachten.
1.2. Entsprechend der Verordnung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes auf Baustellen (BaustellV vom
1006.1998 bzw. der EG-Richtlinie 92/57 EWG )
ist für die Planung der Ausführung und die
Ausführungsphase vom Bauherrn ein Koordinator bestellt.
Dieser erstellt den gemäß Baustellenverordnung
erforderlichen Sicherheits-und Gesundheitsschutzplan
und eine Baustellenordnung, koordiniert die Umsetzung
der geplanten Schutzmaßnahmen während der Ausführung
und veranlaßt die ordnungsgemäße Anwendung der
Arbeitsverfahren. Die Hinweise des Koordinators zu den
erforderlichen Sicherheits-und Gesundheitsschutzplanes
und der Baustellenordnung sind zu beachten !
1.3. Widersprüche gegen die aus dem Sicherheits-und
Gesundheitsschutzplan ergebenden Maßnahmen sind
unverzüglich ( schriftlich formlos) unter Darstellung
einer gleichwertigen Sicherheit gewährleistende
Ersatzmaßnahme anzuzeigen.
1.4. Vom Auftragnehmer ist ein für den Arbeitsschutz in
seinem Bereich Verantwortlicher zu benennen.
Dieser ist für die Einhaltung der
Arbeitsschutzvorschriften durch die ihm unterstellten
Arbeitskräfte ( einschließlich der Arbeitskräfte
seiner Subunternehmer, vgl. BGV A16, UW Grundsätze der
Prävention ) zuständig.
Er steht weiterhin dem Koordinator ( nach BaustellV )
als Ansprechpartner zur Verfügung, setzt dessen
Forderungen nach Verbesserungen von Sicherheit und
Gesundheit der beschäftigten um und nimmt an den vom
Koordinator im Bedarfsfall einberufenen
Sicherheitsbesprechungen teil. Für den
Verhinderungsfall muß ein Vertreter benannt werden.
Die dem SiGeKo schriftlich zu übergebende
Gefährdungsbeurteilung zum eigenen Gewerk ist
vor Baubeginn vom AN durchzuführen.
1. Allgemeine Vorbemerkungen bezügl. Sicherheit
2. Allgemeine Vorbemerkungen 2. Allgemeine Vorbemerkungen
2.1 GEGENSTAND DER AUSSCHREIBUNG :
Bei der Ausschreibung handelt es sich um:
Rohbauarbeiten
an der bestehenden 2-geschoßigen
Förderschule Carl- Friedrich-Goerdelerstrasse 16
in 40595 Düsseldorf.
2.2 GRUNDSTÜCK / BAUKÖRPER / BAUSTELLENEINRICHTUNG :
Die Stadt Düsseldorf ist Träger der städtischen
Förderschule Carl- Friedrich-Goerdelerstrasse 16
in 40595 Düsseldorf. Im Rahmen der wiederkehrenden
Brandschau wurde der fehlende 2. Rettungsweg aus den
Obergeschossen der Schulflure und dem Dachgeschoss
bemängelt. Der 2. Rettungsweg ist über einen
baulichen Rettungsweg ( Stahltreppe) herzustellen.
Das Baugrundstück befindet sich im Stadteil
Düsseldorf-Garath im innerstädtischen Bereich,
vorwiegend Wohnbebauung. Das Grundstück ist eben.
Das Bestandsgebäude ist eine
Stahlbetonkonstruktion aus dem Jahre 1965 welche im
Stützenraster mit Mauerwerk ausgefacht ist. Die Fassade
besteht aus vorgehängten Waschbetonplatten.
Das Gebäude ist unterkellert und 2-geschossig. KG, EG,
1.OG, 2.OG und in Splittlevel aufgeteilt.
Es besteht nur ein zentrales Treppenhaus.
Das Brandschutzkonzept sieht vor den 2. baulichen
Rettungsweg über 3 Stk Stahltreppentürme zu
gewährleisten. TRH 1, TRH 2, TRH 3.
Innerhalb des Gebäudes werden Fluchtwege durch eine
Bypasslösung optimiert, neue Tür-und Fluchtfenster
eingebaut und in den Fluren Mauerbrüstungen und
Waschbetonvorhangplatten entfernt.
Innerhalb des Gebäudes besteht eine Schadstoffbelastung
über welche das beigefügte Schadstoffgutachten Auskunft
gibt. Insoweit Rückbaumaßnahme im Innenbereich
durchzuführen sind darf dies nur durch eine dafür
zertifizierte Schadstoffsanierungsfirma durchgeführt
werden.
Die Baustellenzufahrt erfolgt über die bestehende
Feuerwehreinfahrt über die
Carl-Friedrich-Goerdelerstrasse 16 und führt weiter
über die rückwertigen Rasenflächen des Gebäudes zu TRH
2+3. Alleine TRH 1 liegt unmittelbar vor dem Gebäude im
Pausenhofbereich. Durch die Überschneidung zum
laufenden Schulbetrieb sind die
Verkehrssicherungspflichten zu beachten sodas für die
Schüler keine Gefährdung besteht.
Die Maßnahme ist im laufenden Schulbetrieb
durchzuführen. Einzelmaßnahmen in den schulfreien
Zeiten.
2.4 UNTERLAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG :
Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung als
PDF-Datei beigefügt:
Ausführungsplanung TRH1 + TRH 2 + TRH 3
Baustelleneinrichtungsplan
Lageplan
Bodengutachten
Bauzeitenplan Stand 30.04.2026
Statikplan TRH 1 + 3 ( TRH 2 noch in Bearbeitung
jedoch analog zu TRH 1+3 )
2.5 GEBÄUDEBETRIEB :
Die Maßnahme ist im laufenden Schulbetrieb
durchzuführen. Einzelmaßnahmen in den schulfreien
Zeiten. Auf die Verkehrssicherungspflichten des AN wird
besonders hingewiesen.
2.6 BAUABLAUF / ZEITPLAN :
Die Rohbauarbeiten sind in
folgenden Zeitabläufen durchzuführen :
Nach beigefügten Bauzeitenplanung und
Vorbemerkungen der Stadt Düsseldorf
Das erforderliche Aufmaß ist unmittelbar nach
Auftragsvergabe durchzuführen.
2.7 Normen und Richtlinien :
Für die Auftragsabwicklung gelten :
die VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen),
die VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
für Bauleistungen), die für die auszuführenden Gewerke
maßgeblichen Normen in neuester Fassung,
die von den Fachverbänden der Industrie und des
verarbeitenden Gewerbes herausgegebenen Richtlinien,
die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller.
Ferner gelten die Unfallverhütungs-Vorschriften,
die Schulbau-und Arbeitsstätten-Richtlinien,
die jeweils gültige Landesbauordnung,
die Energieeinsparverordnung.
Fachbauleitung:
Der Auftragnehmer stellt bis zur endgültigen
Fertigstellung seiner vertraglichen Leistungen den
verantwortlichen Fachbauleiter und benennt schriftlich
vor Beginn der Arbeiten eine hierfür geeignete Person.
Ein Wechsel dieser Person ist dem Auftraggeber
rechtzeitig schriftlich anzukündigen.
Ausführung:
Die vorhandenen Räumlichkeiten sowie
Boden- und Wandflächen sind zu
schützen. Entstandene Verschmutzungen
und Beschädigungen sind zu beheben. Anfallender Schutt
ist sofort aus dem Gebäude zu transpor-
tieren und abzufahren.
Die Arbeitsbereiche sind täglich zu säubern und nach
Abschluss der Arbeiten gründlich zu reinigen.
Abbruchmaterial ist zum Nachweis zu entsorgen.
Die Entsorgung inkl. Gebühr, der Transport sowie die
Containerstellung für Schutt-und Abbruchmaterial
sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Ggf. anfallende Kosten für die Baustelleneinrichtung
sind in den Einheitspreisen zu kalkulieren und können
nicht gesondert abgerechnet werden.
Wasser und Strom werden bauseits durch den AG zur
Verfügung gestellt.
Das Gebäude verfügt über Aussenzapfstellen. Der AN
hat bei Bedarf verlängerte Schläuche zu stellen.
Schlauchlängen auf Rolle bis ca. 50m.
2. Allgemeine Vorbemerkungen
3. ZTV - Zusätzliche technische Vetragsbedingungen 3. ZTV - Zusätzliche technische Vetragsbedingungen
3.1 ZTV Allgemein
3.1.1 Als Grundlage für die Ausführung der
Arbeiten gelten die nachfolgend aufgeführten
Vorschriften und Regeln :
a) Anerkannte Regeln der Technik - Gesamt
b) VOB, Teil B und C allgemeine Vertragsbedingungen für
Bauleistungen ( ATV), neuste Fassung, vollinhaltich und
insbesondere :
DIN 4 117 Abdichtung von Bauwerken gegen
Bodenfeuchtigkeit
DIN 4 122 Abdichtung von Bauwerken gegen
nicht drückendes Oberflächenwasser
DIN 18 300 Erdarbeiten
DIN 4 095 Dränung des Untergrundes zum Schutz von
baulichen Anlagen (einschl. Beiblatt)
DIN 18 330 Maurerarbeiten
DIN 18 331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
DIN 4 102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4 109 Schallschutz im Hochbau
Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller
ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN
EN-Normen, DIN EN ISO-Normen,
Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze,
Arbeitsanweisungen, etc.. Die Konstruktionen
müssen nach den Richtlinien des System-Herstellers
geplant und gefertigt werden.
3.2 Anforderung an die Konstruktion
3.2.1 System
Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und
die Leistungsbeschreibung der Architekten. Etwaige
Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der
ausschreibenden Stelle zu klären.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung gesondert dem Angebot
beizufügen.
3.2.2 Baumaße
Das Aufmass ist vom AN grundsätzlich
eigenverantwortlich am Bau zu nehmen.
Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem
Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein
vorheriges Aufmass unmöglich macht, so sind unter
Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die
Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren.
3.2.3 Meterriss
Die Festellungen des Meterrisses sind
Leistungsbestandteil des AN. Ausgangspunkt sind die
jeweiligen Fertigfußbodenhöhen der Bestandgeschoßes
3.2.4 Einbau
Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende
Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen
Anforderungen gerecht werden. Der Meterriss, wird
abweichend von § 3 VOB/B "in
unmittelbarer Nähe" nur einmal pro Geschoss angebracht
und muss eigenverantwortlich vom AN an
die für ihn relevanten Stellen übertragen werden.
3.3 Schlussbemerkungen
3.3.1 Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend.
Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und
Einheitspreis fehlerhaft ist. ( z.B. aufgrund von
Rechen oder Eingabefehlern).
3.3.2 Alle Leistungen die im LV beschrieben sind,
verstehen sich als fertige Leistung in fix-und fertiger
Ausführung.
Alle notwendigen Arbeiten zur Erledigung von fix-und
fertigen Leistungen sind einzukalkulieren, auch dann,
wenn diese nicht gesondert erwähnt sind, aber zur
fertigen Leistung gehören. Eventuelle nachträgliche
Vergütungen sind aus diesen Gründen ausgeschlossen.
3. ZTV - Zusätzliche technische Vetragsbedingungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01._._._._.010 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Räumen der
Baustelleneinrichtung für sämtliche Leistungen des
Auftragnehmers, d.h. an- und abtransport, auf- und
abbauen, unterhalten und vorhalten sämtlicher
notwendiger Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Förderanlagen
und Kräne sowie alle erforderlichen Mieten und
Reparaturzuschläge.
Wasser und Strom werden bauseits durch den AG zur
Verfügung gestellt.
Das Gebäude verfügt über Aussenzapfstellen. Der AN
hat bei Bedarf verlängerte Schläuche zu stellen.
Schlauchlängen auf Rolle bis ca. 50m.
Vorhaltedauer Baustelleneinrichtung bis Ende der
Bauzeit des eigenen Gewerkes.
01._._._._.010
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
02 Rohbauarbeiten
02
Rohbauarbeiten
02.1 Treppenhaus 1
02.1
Treppenhaus 1
02.2 Treppenhaus 2
02.2
Treppenhaus 2
02.3 Treppenhaus 3
02.3
Treppenhaus 3
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03._._._._.010 Facharbeiterstunden Lohnstundenverrechnungssatz eines Facharbeiters zum
Nachweis für Arbeiten, die vorab nicht genau
spezifiziert werden können und nur auf besondere
Anordnung der Bauleitung oder des Bauherren ausgeführt
werden. In den Verechnungssatz sind alle Lohn- und
Gehaltskoten einschl. Nebenkosten und Fahrkosten mit
einzukalkulieren.
Ausführung nur nach schriftlicher Aufforderung
Bauleitung.
Tagelohnzettel sind spätestens innerhalb 1 Woche
zur Unterschrift vorzulegen.
03._._._._.010
Facharbeiterstunden
5.00
h
03._._._._.020 Helferstunden Lohnstundenverrechnungssatz eines Helfers zum
Nachweis für Arbeiten, die vorab nicht genau
spezifiziert werden können und nur auf besondere
Anordnung der Bauleitung oder des Bauherren ausgeführt
werden. In den Verechnungssatz sind alle Lohn- und
Gehaltskoten einschl. Nebenkosten und Fahrkosten mit
einzukalkulieren.
Ausführung nur nach schriftlicher Aufforderung
Bauleitung.
Tagelohnzettel sind spätestens innerhalb 1 Woche
zur Unterschrift vorzulegen.
03._._._._.020
Helferstunden
5.00
h