Putz- und Stuckarbeiten
Aldingen
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Projekt 926 BSW Aldingen Leistungsverzeichnis Putz- und Stuckarbeiten _______________________________________________________________________________________ Auftraggeber FWD Hausbau GmbH Gerhart-Hauptmann-Straße 28 69221 Dossenheim Bauherr FWD Hausbau GmbH Ausführungort Schuraer Straße 2/1 Gerhart-Hauptmann-Straße 28 78554 Aldingen 69221 Dossenheim _______________________________________________________________________________________ Abgabeort FWD Hausbau GmbH Gerhart-Hauptmann-Str. 28 69221 Dossenheim Ansprechpartner Holger Ducati 06221 8750 -132 Abgabedatum 09.01.2026 Ausführungsbeginn 02.03.2026 Ausführungsende 31.03.2026 _______________________________________________________________________________________ Angebotssumme netto EUR ______________ Nachlass _____ % EUR ______________ Angebotssumme netto abzgl. Nachlass EUR ______________ Umsatzsteuer 19 % EUR ______________ Angebotssumme brutto EUR ~~~~~~~~______________ _______________________________________________________________________________________ _________________________________________ _________________________________________ Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Projekt 926 BSW Aldingen
00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Dokument2 Seite [[Seitennummer]] von [[Seitennummer]] Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen 1 Angebot .1 Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszufüllen und alle geforderten Unterla-gen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgefüllte Unterlagen oder von Forderungen des Leistungs-verzeichnisses abweichende Angebote können von der Bewertung ausge-schlossen werden. .2 Weiter Angebotsunterlagen sind: .1 Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung, .2 die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terminvereinba-rung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen, .3 die allgemeinen technischen Vorschriften für die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschlägi-gen DIN-Normen und die VDI- und VDE-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich Wärme- und Schallschutz ist besonders zu achten. .4 die Vorschriften und Bedingungen der Versorgungsträger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc., .5 das Gebäudeenergiegesetz (GEG), .6 die Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien, .7 die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen der Berufsgenos-senschaf-ten, .8 die Unfallverhütungsvorschriften der GUV, .9 die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Fachverbände, .10 die Auflagen des TÜV. .3 Preisgünstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erwünscht. Das Alternativange-bot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben. .4 Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er vor Auftragserteilung dem Auftragge-ber die Unbe-denklichkeitsbescheinigung darüber vorlegen kann, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steu-ern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl. Vergabe an Subunter-nehmer nur solche Handwerker zu berücksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten Bedingungen erfüllen. .5 Verstößt der AN gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG den Ver-trag kündigen. .6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AN haben keine Gültigkeit. 2 Art und Umfang der Leistung .7 Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeich-nungsunterlagen zu unterrichten. .8 Die Ausführungsfrist für die vollständige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren. .9 Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausführen-den Unter-nehmern benötigt wird, insbesondere Baukran, Gerüste, Baustellenabsiche-rung etc., stellt der Unternehmer diese zur Verfügung. .10 Subunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpart-ner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird. .11 Der AN hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu berücksichtigen. Montageteile, Befesti-gungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu wählen, dass sie den Anforderungen gerecht werden. .12 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließ-lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Befördern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle. 3 Vergabe .13 Die Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwir-kung des AG, niemals mündlich oder stillschweigend. .14 Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der nachstehenden Reihenfolge: .11 Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll, .12 Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, .13 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen, .14 alle Zeichnungen und Detailangaben, .15 die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der neues-ten Fas-sung, .16 die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wenn und soweit der AN Planungs-leistungen (Ausführungs- und/oder Fachingenieursplanung) übernimmt, .17 die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). .15 Die unter Ziffer 1.2 aufgeführten Unterlagen gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsproto-koll evtl. zusätzlich aufgeführt worden sind. .16 Alle Überschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Ausle-gung. .17 Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 4 Vergütung, Zahlungen .18 Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Vergütung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Vergütung. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrund-lagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu überprüfen. .19 Die Vergütung ist zahlbar nach Baufortschritt, gemäß einem noch festzulegenden Zahlungs-plan. .20 Die Vertragspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit. .21 Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlussrechnung schließen Rückforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderun-gen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet. 5 Sicherheitsleistungen .22 Als Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung erfolgt ein 10%er Abzug an den Abschlagszahlun-gen, dieser Abzug kann durch eine Bürgschaft nach Mustervorlage des Auftragge-bers abgelöst werden. .23 Die Gewährleistungsdauer des Unternehmers beträgt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gewährleis-tungsansprü-che hat der Auftraggeber das Recht, für die Dauer der Gewährleistungszeit bei der Schlussabrech-nung einen Einbehalt von 5 % der Bruttovertragssumme vorzunehmen. .24 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankbürgschaft, inhaltlich nach Mustervor-lage des Auftraggebers, ablösen. .25 Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlusszahlung oder vor Ablösung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 5.3 ein Leis-tungsmangel vorhan-den ist. 6 Gerichtsstand .26 Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg. gelesen (Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB 1 Stoffe und Bauteile .1 Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen. .2 Es dürfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen. .3 Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen. .4 Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern. .5 Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es dürfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines später aufgebrachten Anstriches entgegenwirken. 2 Ausführung .6 Allgemeines .1 Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen. .2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. .3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. .4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht. .5 Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. .6 Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen. .7 Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verfügung. Für den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt für den Strom. .8 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen. .9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw. .10 Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen. .7 Ausführungsunterlagen .11 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich bekanntzugeben. .12 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. .13 Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen. .14 Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig. .8 Ausführungsfristen .15 Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist. .16 Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten. .9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung .17 Der AN hat seine Arbeit so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. 3 Nebenleistungen .10 Nebenleistungen sind ergänzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen: .11 Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. .12 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt. .18 Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen. .19 Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit äußerster Sorgfalt abzudecken -, Beschlägen, Gesimsen, Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen, Heizkörpern, Rohren und sonstigen Installationen usw. .20 Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gründlich, dass den Folgeunternehmern, über deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen. .21 Maßnahmen zum Umweltschutz. .22 Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit. .23 Herstellen von Proben und Musterflächen. 4 Teilkündigungen durch den AG sind zulässig. 5 Haftung der Vertragsparteien .13 Wird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen. .14 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen. 6 Vertragsstrafe .15 Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich. .16 Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch für die neuen Termine. .17 Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine. 7 Abnahme .18 Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuführen. .19 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. .20 Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen trägt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung. 8 Gewährleistung .21 Die Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre. .22 Der AN ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern. 9 Abrechnung .23 Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen. 10 Stundenlohnarbeit .24 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. .25 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohnsätze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. Für evtl. benötigte Materialien oder Geräte ist vor Ausführung eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren. gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1 ALLGEMEINES .1 Für die zur Ausführung kommenden Arbeiten gelten die DIN-Normen sowie die jeweilige Lan-desbauordnung und alle darüber hinaus gültigen Bestimmungen, Vorschriften. .2 Werden Einwendungen bezüglich der Ausführungsart erhoben, so sind diese vor Beginn der Arbeiten schriftlich der Bauführung mitzuteilen. .3 Der AN ist für die Einhaltung aller polizeilichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften allein verantwortlich. Für alle durch sein Verschulden entstehenden Schäden haftet er den Geschädigten in vollem Umfang. Der AN übernimmt ausdrücklich die Fachbauleitung für sein Gewerk. .4 Der AN hat sich von der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen von Vorunternehmern zu überzeugen. Mängel an der Leistung des AN die nachträglich auf mangelhafte Vorleistungen zurück-geführt werden, berechtigen nicht zu Nachforderungen, um den vertragsgemäßen Zustand seiner Leis-tung herzustellen. .5 Gerüste sind auch anderen Handwerkern zur Verfügung zu stellen. Der Abbau oder das Um-setzen erfolgt nur mit Genehmigung der Bauleitung. .6 Nacharbeiten, die sich aus der Ungenauigkeit bei der Ausführung ergeben, gehen zu Lasten des AN. .7 Mehrforderungen infolge Unkenntnis der Unterkonstruktion auf der Baustelle werden grund-sätzlich nicht anerkannt. Der Bieter ist daher verpflichtet, die Unterkonstruktion anhand der Zeichnungen und auf der Baustelle vor Angebotsabgabe zu überprüfen. Etwaige Mängel sind der Bauleitung rechtzei-tig schriftlich mitzuteilen. .8 Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen bzw. bei Unterbrechungen und Vor-wegleistungen sind nach Aufforderung durchzuführen und berechtigen zu keinen Nachforderungen .9 Vor Auftragserteilung sind Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtliche Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien dem Auftraggeber vor-zulegen. Gegebenenfalls hat die Bemusterung in Form einer Probehängung nach Anforderung durch die Objektüberwachung kostenlos zu erfolgen. .10 Die angebotenen Fabrikate sind in jedem Fall zu nennen. 2 STOFFE UND BAUTEILE .11 Alle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den jeweiligen DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen, insbesondere Zuschlagstoffe, Zusatzstoffe und Anmachwasser. .12 Alle verwendeten Stahl- und Eisenteile (z. B. Schrauben, Nägel, Klammern und andere Befes-tigungsmittel) sind als verzinkte, oder nichtrostende Teile einzubauen.2.3 Drahtgeflechte, Rip-penstreckmetall, Baustahlmatten u. ä. müssen frei von losem Rost sein und dürfen auf dem Putz keinen schädigenden oder verfärbenden Einfluss haben. Textile Gewebe müssen alkalibeständig sein. .13 Schienen und Profile wie Eckschutzschienen, Abschlussschienen, Dehnungsprofile, Randwin-kel und Einlassprofile aus Metall müssen entsprechend dem Verwendungszweck verzinkt oder korrosi-onsresistent sein. 3 AUSFÜHRUNG .14 Vor Ausführungsbeginn findet eine gemeinsame Baustellenbegehung mit dem verantwortlichen Bauleiter statt, bei der die auszuführenden Leistungen des AN noch einmal geprüft werden. .15 Zur Herstellung des Außenputzes sind grundsätzlich Gerüste, welche der Gewebeordnung ent-sprechen, zu verwenden. Die Vorschriften der Bau-Berufsgenossenschaften sind bindend einzuhalten. .16 Bauwerksfugen in der Rohbaukonstruktion sind im gleichen Verlauf konsequent hindurchzufüh-ren und auszubilden. Soweit erforderlich, müssen Dehnungsfugen angeordnet werden. .17 Die Lage von Steckdosen, Kabelauslässen u. ä. sind beim Elektriker zu erfragen bzw. abzu-stimmen. Vorhandene Einbauteile sind zu sichern und vor Verschmutzung zu bewahren. .18 Das Anbringen des Außenputzes hat bei bedeckter Witterung zu erfolgen. Jede angebrachte Putzlage ist vor Witterungsunbilden, wie Frost, Schlagregen, direkte Sonnenbestrahlung etc. kostenlos zu schützen. Vor dem Auftragen der obersten Sichtputzlage sind auf Wunsch einige Putzmuster kosten-los anzubringen und nach Beurteilung und Festlegung kostenlos wieder zu entfernen. Die oberste Putz-lage hat stoßfrei über alle Gerüstlagen auf der gesamten Gebäudefläche zu erfolgen. Arbeitsunterbre-chungen dürfen nur an Gebäudeecken erfolgen. .19 Außenputz auf Mauerwerk aller Art, Beton und Putzträger fix und fertig angebracht, einschl. der Untergrundvorbehandlung. .20 Bei allen Edel- und Sonderputzen sind die Werksvorschriften der Hersteller genauestens zu beachten. .21 Die Prüfung des Untergrundes auf Eignung der geforderten Putzart nimmt der Auftragnehmer eigenverantwortlich vor. Eventuelle Bedenken gegen die Ausführungsart müssen vor der Leistungsaus-führung schriftlich der Bauleitung mitgeteilt werden. .22 Das Mischungsverhältnis der Putze entspricht der einschlägigen DIN-Vorschriften. .23 Der Außenputz wird als Edelputz ausgeführt. Vor Aufbringen des Oberputzes muss der Unter-grund einwandfrei gerissen sein; so dass später keinerlei Nachreißen zusammen mit dem Oberputz möglich ist. .24 Alle fertigen Oberflächen anderer Gewerke müssen bis zur Abnahme dauerhaft und gut gegen Verschmutzungen geschützt werden (z. B. durch Abkleben bzw. Absichern mit geeigneten Foli-en/Klebebändern). Beschädigungen, die aus Nichtbeachten dieser Vorgaben entstehen, werden dem Unternehmer angelastet. .25 Gerüste sind auch anderen Handwerkern zur Verfügung zu stellen. Der Abbau oder das Um-setzen erfolgt nur mit Genehmigung der Bauleitung. .26 Ein evtl. bauseits gestelltes Fassadengerüst ist nach Beendigung der Gipserarbeiten wieder in dem übertragenen Zustand zu übergeben. 4 NEBENLEITSUNGEN Ergänzend zur DIN 18350 und den vorstehenden Vertragsbedingungen sind auch folgende Leistungen Nebenleistungen: 4.1 Die Untersuchung des Untergrundes im Zuge der Prüfung und Hinweispflicht des AN und die fachgerechte Vorbehandlung der Untergründe. 4.2 Das Sauberhalten der Baustelle von Mörtelreste durch Reinigen der Putzmaschine, Entsorgung von Verpackungsmaterial und sonstiger Materialreste. Wird der Bauschutt nicht selbstständig beseitigt, geschieht dies auf Veranlassung der Bauleitung zu Lasten des Arbeitnehmers. 4.3 Das sorgfältige Verhängen von Fenstern und das Verwahren anderer Bauteile, wie Türen, Trep-pen, Schmiedearbeiten, Heizkörper, Steinarbeiten etc., samt dem nachträglichen sach- und fachgerech-ten Reinigen. Besondere Sorgfalt ist auf den Schutz sämtlicher Beschläge, Fenster- und Türrahmen aus Aluminium sowie Naturholzteilen aufzuwenden. Glasscheiben, welche durch mangelnde Sorgfalt Schaden erleiden, werden auf Kosten des Unterneh-mers ausgewechselt. Die gleiche Regelung bezieht sich auch auf Aluminium etc. 4.4 Sämtliche Gerüststellungen innen, auch Gerüste mit Arbeitsbühnen über 2,00 m und Gerüst-stellungen im Treppenhaus. 4.5 Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit: 4.6 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen 4.7 Herstellen von Proben, Musterflächen 4.8 Das dauerelastische Abfugen aller in den Außenputz einbindenden Bauteile, z. B. Fall-rohrhalter, Geländerstäbe, Anschlüssen an gedämmten Fensterleibungen, Untersichten von Fertigteil-balkonen usw. 5 PREISBILDUNG 5.1 Maßgebend für die Preisbildung sind Vertragsbedingungen, das Leistungsverzeichnis und die Zeichnungen. Der Bieter hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu berücksichtigen, also sämtliche Mon-tagearbeiten, Befestigungsmittel usw. 5.2 Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen bzw. bei Unterbrechungen und Vor-wegleistungen sind nach Aufforderung durchzuführen und berechtigen zu keinen Nachforderungen. 5.4 Die angebotenen Fabrikate sind in jedem Fall zu nennen. ___________________________________________ Zur Kenntnis genommen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Baubeschreibung Baubeschreibung Bauvorhaben: Betreutes Wohnen Aldingen Bauherr: FWD Hausbau GmbH Gerhart-Hauptmann-Str. 28 69221 Dossenheim Bauort: 78554 Aldingen Neubau eines barrierefreien viergeschossigen Wohngebäudes mit Teilunterkellerung, Mittelflur-Erschließung und Aufzug. Insgesamt werden 24 Eigentumswohnun-gen für Betreutes Wohnen und ein Gemeinschaftsraum errichtet. Lage des Baugeländes Das Baugrundstück ist in der Ortsmitte gelegen und wird mit einer Zufahrt von der Schuraer Straße her neu erschlossen. Gebäude- und Fassadenhöhen - 5 Geschosse UG, EG, 1.OG, 2.OG und DG mit Flachdächern. - Gebäudehöhen/Attikahöhen ca. 9,00 m, bis 12,00 m. - Die Fassade ist durch viele Rücksprünge (Loggien) stark gegliedert. - Die Gerüste werden in den oberen Geschossen teilweise auf Terrassen errichtet. - Das Gebäude erhält ein Wärmedämm-Verbundsystem mit 24 cm Dämmung.
Baubeschreibung
01 Innenputz
01
Innenputz
01.__.0010 Gipswandputz, Q2 geglättet Innenwandputz als Gipsmaschinenputz inkl. der erforderlichen Haftbrücke und Aufbrennsperre fluchtgerecht herstellen. Mörtelgruppe: B1 nach EN 13279-1 (MG P IVa), Dicke: i. M. 10 mm, Putzgrund Kalksandsteinmauerwerk/Beton/Styrodur, Putzhöhe: bis 4,00 m, Qualitätsstufe: Q2 geglättet Erzeugnis: z. B. Maxit IP22 o. glw. Angeboten: Einschließlich dem Schließen der Sanitärschlitze, Elektroschlitze sowie aller sonstigen Aussparungen und Beschädigungen etc., erf. Kellenschnitte im Stoßbereich von verschiedenen Bauteilen.
01.__.0010
Gipswandputz, Q2 geglättet
2,662.30
m2
01.__.0020 Gipswandputz, Q2 geglättet - Leibungen bis 15 cm Innenwandputz als Gipsmaschinenputz, wie Pos-Nr. 02.    10, jedoch an Leibungen. Breite bis 15 cm.
01.__.0020
Gipswandputz, Q2 geglättet - Leibungen bis 15 cm
O
1.00
m
01.__.0030 Gipswandputz, Q2 geglättet - Leibungen 15 < b <= 25 cm Innenwandputz als Gipsmaschinenputz, wie Pos-Nr. 02.    10, jedoch an Leibungen. Breite über 15 bis 25 cm.
01.__.0030
Gipswandputz, Q2 geglättet - Leibungen 15 < b <= 25 cm
620.42
m
01.__.0040 Gipswandputz - Leibungen 1 cm Mehrstärke Mehrpreis pro 1 cm Mehrstärke Gipswandputz an Leibungen,  z. B. Aufzugschacht
01.__.0040
Gipswandputz - Leibungen 1 cm Mehrstärke
29.80
m
01.__.0050 Gipswandputz, Q2 geglättet - Stützen <= 20 cm Innenwandputz als Gipsmaschinenputz, wie Pos-Nr. 02.    10, jedoch an Stützen. Breite bis 20 cm.
01.__.0050
Gipswandputz, Q2 geglättet - Stützen <= 20 cm
O
1.00
m
01.__.0060 Gipswandputz, Q2 geglättet - Stützen 20 < b <= 30 cm Innenwandputz als Gipsmaschinenputz, wie Pos-Nr. 02.    10, jedoch an Stützen. Breite über 20 bis 30 cm.
01.__.0060
Gipswandputz, Q2 geglättet - Stützen 20 < b <= 30 cm
24.825
m
01.__.0070 Kalkzementunterputz, Q3 abgezogen Innenwandputz als Kalkzementmaschinenputz inkl. der erforderlichen Haftbrücke und Aufbrennsperre fluchtgerecht herstellen. Mörtelgruppe: CS II nach EN 998-1 (MG P II), Dicke: i. M. 15 mm, Putzgrund Kalksandsteinmauerwerk/Beton/Styrodur, Putzhöhe: bis 4,00 m, Qualitätsstufe: Q3, abgezogen, Erzeugnis: z. B. Maxit IP18 o. glw. Angeboten: Als Unterputz für zu verfliesende Wandflächen an Massivwänden. Inkl. Anbringen von verzinkten Abziehleisten im Abstand von ca. 80 cm.
01.__.0070
Kalkzementunterputz, Q3 abgezogen
184.86
m2
01.__.0080 Kalkzementunterputz, Q3 abgezogen - Leibungen bis 20 cm Innenwandputz als Kalkzementmaschinenputz, wie Pos-Nr. 02.    80, jedoch an Leibungen. Breite bis 20 cm.
01.__.0080
Kalkzementunterputz, Q3 abgezogen - Leibungen bis 20 cm
62.04
m
01.__.0090 Kalkzementunterputz - Leibungen 1 cm Mehrstärke Mehrpreis pro 1 cm Mehrstärke Kalkzementunterputz an Leibungen.
01.__.0090
Kalkzementunterputz - Leibungen 1 cm Mehrstärke
O
1.00
m
01.__.0100 Kalkzementunterputz Q3, abgezogen auf Q2 glätten Kalkzementunterputz mit Qualiät Q3 (Q3 - abgezogen) mit Putzglätte/Spachtelmasse auf Qualität Q2 (Q2 - geglättet) spachteln. Ort: Bäder Teilflächen ca. 1,20 m über FFB bis UK Decke.
01.__.0100
Kalkzementunterputz Q3, abgezogen auf Q2 glätten
62.68
m2
01.__.0110 Kalkzementunterputz, Leibungen glätten Leistung wie zuvor beschrieben. Ausführung jedoch an Leibungen.
01.__.0110
Kalkzementunterputz, Leibungen glätten
32.76
m
01.__.0120 Armierungsgewebe Armierungsgewebe aus hochreißfestem, alkalibeständigem Armierungsgewebe über Rohbau-Materialwechsel im Putzgrund, labilen Putzgrund u.ä. in obere Putzhälfte faltenfrei einbetten. Die Überlappung von Putzbewehrungen muss mindestens 100 mm betragen, auf benachbarte Bauteile 200 mm. Produkt: Maxit Armierungsgewebe MW 8 x 8 mm
01.__.0120
Armierungsgewebe
34.92
m2
01.__.0130 Eckschutzschiene Eckschutzschiene bzw. Abschlußschiene aus verzinktem Drahtgeflecht (Drahtrichtwinkel), Erzeugnis: z. B. Protektor o. glw.
01.__.0130
Eckschutzschiene
805.02
m
01.__.0140 Putzabschlussprofil Putzabschlussprofil für den Innenputz liefern und mit Gips/Ansetzmörtel fluchtgerecht nach Plan oder Angaben der Bauleitung an den Übergängen Putz zu Ständer-/Gipsdielenwand in den Küchen anbringen Fabrikat: Fa. Protektor o.glw.
01.__.0140
Putzabschlussprofil
2.83
m
01.__.0150 Fenster- u. Türanschlussprofil Putzanschluss im Innenraum bei Massivmauerwerk, gemäß EnEV, DIN 4108, DIN 18355 und RAL-Leitfaden zur Fenstermontage zum Herstellen eines dauerhaft luftdichten und innen, gegenüber außen, dampfdiffusionsdichteren Anschlusses zur Trennung von Raum- zum Außenklima. Im Tür- und Fensterbereich und dergleichen selbstklebendes Dichtprofil aus Kunststoff mit an der Witterungsseite angeformter, elastischer Dichtlippe aus TPE und flexiblem oder segmentiertem Abziehstreifen mit Klebeband für Abdeckfolien, liefern und fluchtrecht zum Rahmenprofil einbauen. Dabei sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers verbindlich einzuhalten. Sd -Wert  > 100 m. Schaumklebeband Dicke : 3 mm Breite : 10 mm Artikel : 3ks T-FAL-Dichtprofil Innen 3765 oder 3762 mit rotem Schaumklebeband oder gleicher Art. angeboten: ______________________________
01.__.0150
Fenster- u. Türanschlussprofil
684.10
m
01.__.0160 Einputzen von Schlitzen in Betondecken Flächenbündiges Einputzen von Deckenschlitzen und Fugen an Betonfertigteilplattendecken in zwei Arbeitsgänge.
01.__.0160
Einputzen von Schlitzen in Betondecken
1,000.00
m
01.__.0170 Einputzen von Eckzargen 1,01 x 2,00 m Einputzen von Leibungen und Rahmen von Stahltüreckzargen in der Tiefgarage, Putzgrund Mauerwerk/Beton mit Kalkzementputz, Oberfläche streichfähig. Offnungsmaß 0,77-1,01 x 2,00 m.
01.__.0170
Einputzen von Eckzargen 1,01 x 2,00 m
7.00
St
02 Innendämmung
02
Innendämmung
02.__.0010 Innendämmung mit Mineraldämmplatten 30 mm Innendämmung mit Mineraldämmplatten (Dämmstoff aus CaSi-Hydraten) mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung. Mineraldämmplatten vollflächig auf dem trag- und klebefähigen Untergrund im Verband (Überbindemaß >= 150 mm), planeben und press gestoßen im Kammbettverfahren anbringen. Stoß- und Lagerfugen werden nicht verklebt. Der Systemkleber wird mit einer Traufel (10er Zahnung bis Dämmstoffdicke 140 mm; ab 160 mm Dämmstoffdicke 12/15er Zahnung) auf die Dämmplattenoberfläche aufgekämmt. Platten werden mit leichtem Druck an der Wand eingeschwommen. Verarbeitung der Mineraldämmplatten entsprechend den Herstellervorschriften mit System-Kleber- und System-Armierungsmörtel. Das Aufbringen einer Aufbrennsperre oder Grundierung ist nicht erforderlich! Fehlstellen in der Dämmstoffebene sind unter Beachtung der Herstellerhinweise mit Füllmörtel oder Leichtmörtel fachgerecht an zuarbeiten. Großflächiges Beischleifen zur Beseitigung von Überzähnen. Die geschliffene Oberfläche muss vor Auftrag der Armierungsmasse mittels feinem Haarbesen abgekehrt werden. Ein Grundieren der Oberfläche der Mineraldämmplatten ist nicht notwendig. Der Schleifstaub ist fachgerecht zu sammeln und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Wärmeleitfähigkeit: 0,042 [W/(moK)] Druckfestigkeit im Mittel: mind. 200 kPa (im Rohdichtebereich von 85 bis 95 kg/m³) Baustoffklasse A1 nach DIN EN 13501-1. Plattendicke: 30 mm Angebotenes Produkt: _______________________________
02.__.0010
Innendämmung mit Mineraldämmplatten 30 mm
34.08
m2
02.__.0020 Leibungen dämmen Leibungen mit der Leibungsplatte dämmen. Vollflächig auf dem trag- und klebefähigen Untergrund, planeben und press gestoßen im Kammbettverfahren anbringen. Stoß- und Lagerfugen sind nicht zu verkleben. Der Systemkleber wird mit einer Traufel (10er Zahnung) auf die Dämmplattenoberfläche aufgekämmt. Platten werden mit leichtem Druck im Leibungsbereich eingeschwommen. Die Verarbeitung der Leibungsplatten entsprechend den Herstellervorschriften einschl. aller Materialien und Befestigungsmittel liefern und montieren. Plattenabmaße (l x b x d): 600 x 250 x 30 mm Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit:   = 0,050 [W/(moK)]
02.__.0020
Leibungen dämmen
O
1.00
m2
02.__.0030 Armierungsputz Armierungsputz, bestehend aus Leichtmörtel, nach Herstellerangaben vollflächig in einer mittleren Schichtdicke von 5 mm mittels 10er Zahntraufel auftragen. Alkalibeständiges Armierungsgewebe 4 x 4 mm (Flächengewicht ca. 160 g/m²) eindrücken und in das obere Drittel der Armierungsschicht einarbeiten. Oberfläche glatt streichen/ziehen. Das Aufbringen einer Aufbrennsperre oder Grundierung ist nicht erforderlich!
02.__.0030
Armierungsputz
34.08
m2
02.__.0040 Oberputz, Leichtmörtel Aufbringen des Oberputzes aus Leichtmörtel in 2-3 mm Schichtdicke. Zeitrecht abfilzen.
02.__.0040
Oberputz, Leichtmörtel
34.08
m2
02.__.0050 Kantenschutz Kantenschutz an Außenecken aus geeignetem Gewebeeckwinkel (für z. B. Wärmedämm-Verbundsystem) fachgerecht einbauen. Gewebewinkel mit Leichtmörtel auf die Mineraldämmplatten aufsetzen. Armierungsgewebe über den Gewebeeckwinkel legen und einbetten.
02.__.0050
Kantenschutz
O
16.93
m
02.__.0060 Anschlüsse an Fensterrahmen/Türen Anschlüsse an Fensterrahmen/Türen Elastische Entkopplung und zugleich luftdichter Abschluss zwischen der Dämmung und Fensterrahmen / Türen und Durchdringungen mittels geeignetem Putzleistenprofil Angebotenes Produkt: Multipor Gewebeleiste MILANO-Plus W32+
02.__.0060
Anschlüsse an Fensterrahmen/Türen
16.93
m
02.__.0070 Elastischen Randdämm-/Entkopplungsstreifen Elastischen Randdämm-/Entkopplungsstreifen aus Hanf-Filz-Dämmstreifen nach Herstellerangaben als Bewegungsdämmfuge zwischen Mineraldämmplatte und angrenzenden nichtmassiven Bauteilen, z. B. Wand, Decke, Boden oder Fensterbank, einbauen. Die Breite des Randdämmstreifens ist entsprechend der vorgesehenen Dämmstoffdicke auszuwählen. Die Armierungsschicht und der Oberputz sind oberflächenbündig, z. B. durch Kellenschnitt oder durch eine Anputzleiste, auszubilden.
02.__.0070
Elastischen Randdämm-/Entkopplungsstreifen
O
1.00
m
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Bei der Vergütung von Leistungen nach Stundenlohnsätzen werden Stunden für Aufsichtspersonal nicht vergütet. Stundenlohnarbeiten können nur anerkannt werden, wenn die Abrechnung der dafür erbrachten Leistung mit der Bauleitung vor der Ausführung vereinbart war. Stundenlohnsätze einschließlich aller Zuschlagssätze; Fahrgelder werden nicht vergütet.
Hinweis
03.__.0010 Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Facharbeiter:
03.__.0010
Facharbeiter
O
1.00
h
03.__.0020 Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Helfer:
03.__.0020
Helfer
O
1.00
h
03.__.0030 Auszubildender Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Auszubildender:
03.__.0030
Auszubildender
O
1.00
h