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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Projekt 926 BSW Aldingen
Leistungsverzeichnis Estricharbeiten
_______________________________________________________________________________________
Auftraggeber FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Straße 28
69221 Dossenheim
Bauherr FWD Hausbau GmbH Ausführungort Schuraer Straße 2/1
Gerhart-Hauptmann-Straße 28 78554 Aldingen
69221 Dossenheim
_______________________________________________________________________________________
Abgabeort FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Holger Ducati
06221-8750-132
Abgabedatum 03.04.2026
Ausführungsbeginn 18.05.2026
Ausführungsende 12.06.2026
_______________________________________________________________________________________
Angebotssumme netto EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________
Angebotssumme netto abzgl. Nachlass EUR ______________
Umsatzsteuer 19 % EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ~~~~~~~~______________
_______________________________________________________________________________________
_________________________________________ _________________________________________
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Projekt 926 BSW Aldingen
00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Dokument2 Seite [[Seitennummer]] von [[Seitennummer]]
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
1
Angebot
.1
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszufüllen und alle geforderten Unterla-gen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgefüllte Unterlagen oder von Forderungen des Leistungs-verzeichnisses abweichende Angebote können von der Bewertung ausge-schlossen werden.
.2 Weiter Angebotsunterlagen sind:
.1
Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung,
.2 die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terminvereinba-rung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen,
.3 die allgemeinen technischen Vorschriften für die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschlägi-gen DIN-Normen und die VDI- und VDE-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich Wärme- und Schallschutz ist besonders zu achten.
.4 die Vorschriften und Bedingungen der Versorgungsträger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc.,
.5 das Gebäudeenergiegesetz (GEG),
.6 die Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien,
.7 die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen der Berufsgenos-senschaf-ten,
.8 die Unfallverhütungsvorschriften der GUV,
.9 die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Fachverbände,
.10 die Auflagen des TÜV.
.3
Preisgünstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erwünscht. Das Alternativange-bot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben.
.4 Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er vor Auftragserteilung dem Auftragge-ber die Unbe-denklichkeitsbescheinigung darüber vorlegen kann, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steu-ern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl. Vergabe an Subunter-nehmer nur solche Handwerker zu berücksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten Bedingungen erfüllen.
.5 Verstößt der AN gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG den Ver-trag kündigen.
.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AN haben keine Gültigkeit.
2
Art und Umfang der Leistung
.7
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeich-nungsunterlagen zu unterrichten.
.8 Die Ausführungsfrist für die vollständige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren.
.9 Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausführen-den Unter-nehmern benötigt wird, insbesondere Baukran, Gerüste, Baustellenabsiche-rung etc., stellt der Unternehmer diese zur Verfügung.
.10 Subunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpart-ner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird.
.11 Der AN hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu berücksichtigen. Montageteile, Befesti-gungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu wählen, dass sie den Anforderungen gerecht werden.
.12 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließ-lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Befördern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle.
3
Vergabe
.13
Die Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwir-kung des AG, niemals mündlich oder stillschweigend.
.14 Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der nachstehenden Reihenfolge:
.11
Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,
.12
Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden,
.13 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen,
.14 alle Zeichnungen und Detailangaben,
.15 die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der neues-ten Fas-sung,
.16 die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wenn und soweit der AN Planungs-leistungen (Ausführungs- und/oder Fachingenieursplanung) übernimmt,
.17 die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
.15
Die unter Ziffer 1.2 aufgeführten Unterlagen gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsproto-koll evtl. zusätzlich aufgeführt worden sind.
.16 Alle Überschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Ausle-gung.
.17 Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4
Vergütung, Zahlungen
.18
Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Vergütung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Vergütung. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrund-lagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu überprüfen.
.19 Die Vergütung ist zahlbar nach Baufortschritt, gemäß einem noch festzulegenden Zahlungs-plan.
.20 Die Vertragspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit.
.21 Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlussrechnung schließen Rückforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderun-gen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
5
Sicherheitsleistungen
.22
Als Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung erfolgt ein 10%er Abzug an den Abschlagszahlun-gen, dieser Abzug kann durch eine Bürgschaft nach Mustervorlage des Auftragge-bers abgelöst werden.
.23 Die Gewährleistungsdauer des Unternehmers beträgt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gewährleis-tungsansprü-che hat der Auftraggeber das Recht, für die Dauer der Gewährleistungszeit bei der Schlussabrech-nung einen Einbehalt von 5 % der Bruttovertragssumme vorzunehmen.
.24 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankbürgschaft, inhaltlich nach Mustervor-lage des Auftraggebers, ablösen.
.25 Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlusszahlung oder vor Ablösung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 5.3 ein Leis-tungsmangel vorhan-den ist.
6
Gerichtsstand
.26
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
1
Stoffe und Bauteile
.1
Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen.
.2 Es dürfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen.
.3 Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen.
.4 Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern.
.5 Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es dürfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines später aufgebrachten Anstriches entgegenwirken.
2
Ausführung
.6
Allgemeines
.1
Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen.
.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht.
.5 Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen.
.6 Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen.
.7 Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verfügung. Für den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt für den Strom.
.8 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.
.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.
.10 Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen.
.7
Ausführungsunterlagen
.11
Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich bekanntzugeben.
.12 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.
.13 Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen.
.14 Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
.8
Ausführungsfristen
.15
Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.
.16 Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.
.9
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
.17
Der AN hat seine Arbeit so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden.
3
Nebenleistungen
.10
Nebenleistungen sind ergänzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen:
.11 Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
.12 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.
.18
Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.
.19 Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit äußerster Sorgfalt abzudecken -, Beschlägen, Gesimsen, Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen, Heizkörpern, Rohren und sonstigen Installationen usw.
.20 Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gründlich, dass den Folgeunternehmern, über deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen.
.21 Maßnahmen zum Umweltschutz.
.22 Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit.
.23 Herstellen von Proben und Musterflächen.
4
Teilkündigungen durch den AG sind zulässig.
5 Haftung der Vertragsparteien
.13
Wird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen.
.14 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen.
6
Vertragsstrafe
.15
Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.
.16 Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch für die neuen Termine.
.17 Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.
7
Abnahme
.18
Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuführen.
.19 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
.20 Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen trägt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung.
8
Gewährleistung
.21
Die Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre.
.22 Der AN ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern.
9
Abrechnung
.23
Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.
10
Stundenlohnarbeit
.24
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
.25 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohnsätze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. Für evtl. benötigte Materialien oder Geräte ist vor Ausführung eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Estricharbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ESTRICHARBEITEN
1
Allgemeines
.1
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszufüllen und alle geforderten Unterlagen sind dem Angebot beizulegen. Nicht komplett ausge-füllte Unterlagen oder von Forderung des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote können von der Bewertung ausgeschlossen werden.
.2 Die Leistung wird nach Pauschalpreis vom Auftraggeber vergeben, nach vorheriger Massen- und Mengenüberprüfung durch den Auftragnehmer anhand der Architekturpläne.
.3 Grundlage der Arbeiten sind sämtliche einschlägigen DIN-Normen und Vor-schriften, insbesondere:
DIN 18336 Abdichtarbeiten
DIN 18353 Estricharbeiten
DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
DIN 18560 Estriche im Bauwesen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN EN 1264 Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung
DIN EN ISO 16283-2 Akustik
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller
Arbeits- und Hinweisblätter des Bundesverbandes Estrich und Belag im Zent-ralverband des Deutschen Baugewerbes
Bestimmungen der Gütegemeinschaft Hartschaum e.V.
Für alle Vorschriften und Normen gilt jeweils die neueste Fassung. Außerdem sind die anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen.
.4
Mehrforderungen infolge Unkenntnis der Unterkonstruktionen und der Bau-stelle werden grundsätzlich nicht anerkannt. Der Bieter ist daher verpflich-tet, die Unterkonstruktion anhand der Zeichnungen und auf der Baustelle vor Angebotsabgabe zu überprüfen. Etwaige Mängel sind der Bauleitung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
.5 Für sämtliche an seinen Arbeiten und Arbeitsgegenständen entstehenden Schäden haftet der Unternehmer allein. Außerdem übernimmt er für die Dauer von 5 Jahren die volle Garantie für die einwandfreie Beschaffenheit des Estrichs und die Einhaltung der von ihm zugesicherten Eigenschaften, vor allem hinsichtlich der Raumbeständigkeit und Schalldämmung. Alle an seinen Arbeiten entstehenden Schäden und Mängel infolge schlechtem oder ungeeignetem Material oder schlechter Verarbeitung sind unverzüglich und kostenlos zu beseitigen. Die Haftung umschließt auch die dadurch erforderlich werdenden Neben- und Folgearbeiten (Auswechslung der Oberbeläge, Sockel usw.). Dasselbe gilt für nicht waagerecht liegende Estriche.
.6 Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen bzw. bei Unter-brechungen und Vorwegleistungen sind nach Aufforderung durchzuführen und be-rechtigen zu keinen Nachforderungen.
.7 Einwendungen und zusätzliche Forderungen des Bieters werden nur aner-kannt, wenn sie in einem Begleitschreiben mit der Angebotsabgabe begründet werden. Die angebotenen Fabrikate sind in jedem Fall zu nennen.
2
Stoffe und Bauteile
.1
Es dürfen nur ungebrauchte, gütegesicherte Materialien verwendet wer-den.
.2 Für sämtliche Materialien sind auf Anforderungen Probestücke, Gutach-ten, Prüfzeugnisse u. ä. beizubringen.
.3 Zusätze dürfen nur in Abstimmung mit der Bauleitung verwendet werden.
.4 Die Estriche dienen als Unterböden für verschiedene Beläge (z.B. Lino-leum, PVC-Beläge, Gummi, Bodenklinker, Textilbelag, Parkett) und müssen eine einwandfreie Unterlage hierfür ergeben.
.5 Es müssen unbedingt gewährleistet sein:
* Absolute Raumbeständigkeit und Rissfreiheit; Verwerfungen; Hochgehen des Estrichs u. ä. müssen ausgeschlossen sein.
* Unempfindlichkeit gegen Temperaturschwankungen auch bei auf dem Rohfußbo-den verlegten Rohren.
* Hohe Druckfestigkeit und Biegezugfestigkeit; der Unterboden muss kleine Setzrisse der Rohdecke durch seine Elastizität aufnehmen können.
* Die chemische Zusammensetzung darf Leitungen und Oberbeläge nicht angrei-fen. Gegebenenfalls ist eine Isolierung (z.B. von Eisenteilen) voll verant-wortlich auszuführen und in die Preise einzurechnen; der Bieter soll im An-gebot besonders darauf hinweisen.
* Eine ebene Oberfläche, die sicherstellt, dass die vorgesehenen Beläge ohne spachteln aufgebracht werden können. Eine Glättschicht darf sich nicht lösen oder abblättern.
3
Ausführung
.6
Zementestriche: Biegezugfestigkeit, Druckfestigkeit und Dicken nach DIN~18560. Mit glatter und geschlossener Oberfläche, verschleißfest während des Baubetriebs. Soweit erforderlich, sind Fugen anzuordnen, die vor dem Verlegen des Bodenbelags durch den AN zu schließen sind.
.7 Besonderer Wert wird auf genaue Höhenanschlüsse an andere Beläge und genaue Einhaltung der Bodenhöhe gelegt.
.8 Die Estriche sind absolut eben bzw. im Gefälle nach Angaben zu verlegen.
.9 Die bauseits gereinigten Bodenflächen sind grundsätzlich nochmals zu säubern. Kleinere Mörtelreste usw. sind kostenlos zu entfernen.
.10 Nacharbeiten, die sich aus der Ungenauigkeit bei der Ausführung erge-ben, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Sämtliche notwendigen Reinigungen sind vorzunehmen, welche zur Ausführung der Arbeit gehören.
.11 Es sind Dehnfugen (Schnittfugen) alle 5-6~m vorzusehen. Eine eventuell vorhandene Bewehrung läuft im Fugenbereich durch.
.12 Der Randdämmstreifen ist auf die Rohdecke gestellt, an sämtlichen Rän-dern und Einbauten wie Türzargen, Rohren, Bodentrennschienen usw. auszufüh-ren. Sind Verputz oder Wandplatten nicht bis zur Rohdecke geführt und befindet sich die Versatzstelle noch in der Estrichstärke, so müssen zur Vermeidung von Schallbrücken Schaumstoffstreifen als einwandfreies Widerlager für den durchgehenden Randstreifen aufgefüttert werden.
.13 Dämmschichten, Schaumkunststoffplatten oder Mineralfaserplatten sind im Verband zu verlegen und dicht zu stoßen. Bei mehreren Lagen allseitige Fugenüberdeckung. Auf dem Untergrund liegende Rohrleitungen müssen vollstän-dig in der Wärmedämmung liegen und dürfen eine evtl. vorhandene Trittschall-dämmung nicht schwächen o. unterbrechen. Unter Anschlagschienen ist die Dämm-schicht durchzulegen. Dämmschichten in den Vorräumen sind erst nach Estrich-verlegung in den übrigen Räumen zur Vermeidung von unzulässigem Zusammendrü-cken und Beschädigen beim Estrich-Transport einzubringen.
.14 Abdeckung der Dämmstoffe mit einer nackten Bitumenpappe 250 g/m² bzw. 500 g/m² oder einer Polyäthylenfolie 0,2 mm Dicke. Die Abdeckung ist an den Anschlüssen bis auf Höhe der Randisolierung hochzuziehen, und die einzelnen Bahnen müssen sich an einzelnen Stößen ausreichend, jedoch mindestens 8 cm, überlappen. In Bädern mit Bodenablauf sind zur Abdeckung der Dämmschichten nur Polyäthylenfolien 0,2 mm dick an einem Stück ohne Fugen auszuführen, die wiederum seitlich über die Randisolierung und Bodenabläufe hochzuziehen sind.
.15 Bei der Verlegung von Heizleitungen im Estrich ist die Isolierung zwei-schichtig auszuführen.
.16 Schallbrücken sind absolut zu vermeiden. Für die sorgfältige Ausführung und Überwachung haftet der Auftragnehmer. Schallmessungen, die fehlerhafte Ausführungen aufdecken, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. In jedem Falle werden Trittschallkurzmessungen durchgeführt, die Kosten für die Messungen werden bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung des nach DIN geforderten bewerteten Norm-Trittschallpegels (gemessen unmittelbar nach Fertigstellung).
4
Nebenleistungen
.17
Der Bieter hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige fachgerechte Ausführung einschl. sämtlicher erforderli-chen Nebenarbeiten zu kalkulieren. Die Preise gelten für Materialien 1. Qua-lität und die angegebenen Fabrikate.
.18 Lieferung aller Baustoffe frei Baustelle mit Abladen und diebstahlsi-cherer Lagerung; Vorhalten aller Werkzeuge und Hilfsstoffe; alle erforderli-chen Nebenarbeiten wie Randstreifen, Rohrüberdeckungen, Bewehrungen über Rohrleitungen, Randverwahrungen an Rohren, Hochziehen von Folien, Abdeckungen usw. an Rändern, Trennschienen usw. Absperren und Schützen während der Tro-ckenzeit; Reinigen des Untergrundes; Sicherungen von Installationen, vor al-lem soweit solche auf dem Untergrund verlegt sind; Wiedereinbau von Abschran-kungen; Fugenanordnung und Verdübelung; Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art sowie das Ent-fernen aller durch eigene Arbeiten verursachten Verunreinigungen der Bau-stelle usw.
.19 Folgende Leistungen sind kostenlose Nebenleistungen, entgegen DIN 18353:
* Sicherung des Verkehrs; Maßnahmen aus Gründen des Umweltschutzes; Beson-derer Schutz der Bauleistungen;
* Vorhalten von Lager- und Aufenthaltsräumen, Ziffer 4.2.2;
* Ausgleich von größeren Unebenheiten, Ziffer 4.2.7;
* Nachträgliches Herstellen von Anschlüssen, Ziffer 4.2.12;
* Einbauen von Anschlagschienen, Bewehrungen, Ziffer 4.2.13;
* Ausbilden, Verfüllen, Schließen von Fugen, Ziffer 4.2.14;
* Herstellen von Kanten an Aussparungen, Ziffer 4.2.15;
* Schließen von Aussparungen, Ziffer 4.2.16;
.20
Im Falle einer Absandung an der Oberfläche hat der Unternehmer auf Anordnung der Bauleitung eine Haftbrücke aufzubringen; eine gesonderte Ver-gütung erfolgt nicht.
.21 Der Unternehmer ist weiterhin dafür verantwortlich, dass die Estriche gleichmäßig austrocknen und Rissbildung vermieden wird. Die dazu erforderli-chen Maßnahmen wie Abdecken mit Folien, Schutz vor Zugluft usw. sind in den Einheitspreisen enthalten. Rissbildungen sind, sofern zulässig, zu verharzen.
.22 Für die Nachbeauftragung kleinerer Restflächen im UG-Bereich o.ä. gel-ten die angegebenen Einheitspreise des LV.
.23 Das Abschneiden und Entsorgen der Randstreifen auf eine Höhe von + 2,0 cm ab Oberkante Estrich ist vor Ausführung der Maler- und Bodenbelagarbeiten abweichend von der DIN 18353 eine Nebenleistung und ist vom Auftragnehmer nach Aufforderung auszuführen.
.24 Der vom Auftragnehmer verursachte Bauschutt, sowie Abfälle aller Art, sind kostenlos von der Baustelle zu entsorgen.
gelesen und anerkannt (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Estricharbeiten
Unterlagen Beigefügte Unterlagen
Der Ausschreibung sind folgende Unterlagen beigefügt.
- Grundrisse und Schnitte
Unterlagen
01 Estrich
01
Estrich
01. 10 CT-C20-F4-S59-H45 Zement-Heizestrich DIN EN 13813 CT-C20-F4 auf Dämmung (schwimmend)
Dicke D = 59 mm
Trittschalldämmiung (Tackerplatte) und Randstreifen in gesonderter Position.
Einbauort: Bäder EG bis DG
01. 10
CT-C20-F4-S59-H45
130.45
m2
01. 20 CAF-C20-F4-S50 Calciumsulfat-Fließestrich DIN EN 13813 CAF-C20-F4
selbstverlaufend, schwimmend auf Dämmung verlegt.
Dicke D = 50 mm
PE-Folie 200 my, als Trenn- und Gleitlage verlegen.
Die Stöße sind dicht zu verkleben.
PE-Randstreifen 10/100 mm montieren, als Randfuge gem.
DIN 18 560 T1 Abs. 2.24.
Die Sintersicht ist nach Fertigstellung zur Aufnahme sämtlicher Bodenbeläge vom AN abzuschleifen.
Einbauort: Erschließungsflächen UG-DG
01. 20
CAF-C20-F4-S50
304.71
m2
01. 30 CAF-C20-F4-S54-H40 Calciumsulfat-Fließestrich DIN EN 13813 CAF-C20-F4 als Heizestrich schwimmend auf Dämmung verlegt.
Dicke D = 54 mm
Trittschalldämmiung (Tackerplatte) und Randstreifen in gesonderter Position.
Die Sintersicht ist nach Fertigstellung zur Aufnahme sämtlicher Bodenbeläge vom AN abzuschleifen.
Einbauort: Wohnungen EG bis DG
01. 30
CAF-C20-F4-S54-H40
1,306.71
m2
01. 40 CAF-C25-F5-S69-H55 Calciumsulfat-Fließestrich DIN EN 13813 CAF-C25-F5 als Heizestrich schwimmend auf Dämmung verlegt.
Dicke D = 69 mm
Trittschalldämmiung (Tackerplatte) und Randstreifen in gesonderter Position.
Die Sintersicht ist nach Fertigstellung zur Aufnahme sämtlicher Bodenbeläge vom AN abzuschleifen.
Einbauort: Gemeinschaftsbereich EG
01. 40
CAF-C25-F5-S69-H55
56.22
m2
01. 50 Zulage Randdämmstreifen in MW Zulage zur den Estrichpositonen für die Ausführung der Randdämmstreifen in Mineralwolle, nicht brennbar.
Ort: Treppenhaus, Flure
01. 50
Zulage Randdämmstreifen in MW
234.74
m
02 Trittschalldämmung
02
Trittschalldämmung
02. 10 EPS 035 DES sg 30-2 mm Trittschalldämmung aus EPS (DIN EN 13163)
WLG: 035 m2K/W
Anwendungstyp: DES sg
Steifigkeitsgruppe: 30 MN/m3
Stärke: 30 mm
Zusammendrückbarkeit c: 3 mm
Verkehrslast: 10 kN/m2
Einbauort: []
02. 10
EPS 035 DES sg 30-2 mm
44.59
m2
02. 20 EPS 045 DES sm 40-3 mm Trittschalldämmung aus EPS (DIN EN 13163)
WLG: 045 m2K/W
Anwendungstyp: DES sm
Steifigkeitsgruppe: 10 MN/m3
Stärke: 40 mm
Zusammendrückbarkeit c: 3 mm
Verkehrslast: 4 kN/m2
Einbauort: Erschließungsflächen EG-SG
02. 20
EPS 045 DES sm 40-3 mm
260.12
m2
02. 30 MW T - DES sm - 30-3 Trittschalldämmung DIN EN 13162 MW T - DES sm
Anwendung: T
Dynamische Steifigkeit: <= 20 MN/m³
CP: <= 3 mm
Stärke: 20 mm
WLG: 035
Verkehrslast bis 5 kN/m2
Einbauort:
02. 30
MW T - DES sm - 30-3
O
44.59
m2
02. 40 MW T - DES sm - 40-3 Trittschalldämmung DIN EN 13162 MW T - DES sm
Anwendung: T
Dynamische Steifigkeit: <= 20 MN/m³
CP: <= 3 mm
Stärke: 40 mm
WLG: 035
Verkehrslast bis 5 kN/m2
Einbauort:
02. 40
MW T - DES sm - 40-3
O
260.12
m2
02. 50 Tackerplatte EPS 045 DES sm 20-2 mm Tackerplatte: Trittschalldämmung aus EPS (DIN EN 13163) mit oberseitig ankaschierter hochreißfester und faserverstärkter Verbundfolie aus Polyethylen zur sicheren Arretierung der Rohre mittels Tackernadeln und als Feuchtigkeitssperre, aufgedrucktem Linienraster zum Zuschneiden der Dämmung und Verlegen der Rohre im vorgesehenen Abstand und überlappender Verbundfolie an einer Längsseite zum dichtschließenden Plattenverbund.
WLG: 045 m²K/W
Anwendungstyp: DES sm
Steifigkeitsgruppe: 20 MN/m3
Stärke: 20 mm
Zusammendrückbarkeit c: 2 mm
Verkehrslast: 4 kN/m2
Einschließlich PE-Randstreifen 10/120 mm als Randfuge gem. DIN 18560.
Einbauort: []
02. 50
Tackerplatte EPS 045 DES sm 20-2 mm
31.13
m2
02. 60 Tackerplatte EPS 045 DES sm 30-3 mm Tackerplatte: Trittschalldämmung aus EPS (DIN EN 13163) mit oberseitig ankaschierter hochreißfester und faserverstärkter Verbundfolie aus Polyethylen zur sicheren Arretierung der Rohre mittels Tackernadeln und als Feuchtigkeitssperre, aufgedrucktem Linienraster zum Zuschneiden der Dämmung und Verlegen der Rohre im vorgesehenen Abstand und überlappender Verbundfolie an einer Längsseite zum dichtschließenden Plattenverbund.
WLG: 045 m²K/W
Anwendungstyp: DES sm
Steifigkeitsgruppe: 20 MN/m3
Stärke: 30 mm
Zusammendrückbarkeit c: 3 mm
Verkehrslast: 4 kN/m2
Einschließlich PE-Randstreifen 10/120 mm als Randfuge gem. DIN 18560.
Einbauort: []
02. 60
Tackerplatte EPS 045 DES sm 30-3 mm
99.32
m2
02. 70 Tackerplatte EPS 045 DES sm 35-3 mm Tackerplatte: Trittschalldämmung aus EPS (DIN EN 13163) mit oberseitig ankaschierter hochreißfester und faserverstärkter Verbundfolie aus Polyethylen zur sicheren Arretierung der Rohre mittels Tackernadeln und als Feuchtigkeitssperre, aufgedrucktem Linienraster zum Zuschneiden der Dämmung und Verlegen der Rohre im vorgesehenen Abstand und überlappender Verbundfolie an einer Längsseite zum dichtschließenden Plattenverbund.
WLG: 045 m²K/W
Anwendungstyp: DES sm
Steifigkeitsgruppe: 15 MN/m3
Stärke: 35 mm
Zusammendrückbarkeit c: 3 mm
Verkehrslast: 4 kN/m2
Einschließlich PE-Randstreifen 10/120 mm als Randfuge gem. DIN 18560.
Einbauort: []
02. 70
Tackerplatte EPS 045 DES sm 35-3 mm
1,306.71
m2
02. 80 Tackerplatte EPS 040 DES sg 40-2 mm Tackerplatte: Trittschalldämmung aus EPS (DIN EN 13163) mit oberseitig ankaschierter hochreißfester und faserverstärkter Verbundfolie aus Polyethylen zur sicheren Arretierung der Rohre mittels Tackernadeln und als Feuchtigkeitssperre, aufgedrucktem Linienraster zum Zuschneiden der Dämmung und Verlegen der Rohre im vorgesehenen Abstand und überlappender Verbundfolie an einer Längsseite zum dichtschließenden Plattenverbund.
WLG: 040 m²K/W
Anwendungstyp: DES sg
Steifigkeitsgruppe:20 MN/m3
Stärke: 40 mm
Zusammendrückbarkeit c: 2 mm
Verkehrslast: 5 kN/m2
Einschließlich PE-Randstreifen 10/120 mm als Randfuge gem. DIN 18560.
Einbauort: []
02. 80
Tackerplatte EPS 040 DES sg 40-2 mm
56.22
m2
02. 90 Tackerplatte EPS 035 DES sg 40-2 mm Tackerplatte: Trittschalldämmung aus EPS (DIN EN 13163) mit oberseitig ankaschierter hochreißfester und faserverstärkter Verbundfolie aus Polyethylen zur sicheren Arretierung der Rohre mittels Tackernadeln und als Feuchtigkeitssperre, aufgedrucktem Linienraster zum Zuschneiden der Dämmung und Verlegen der Rohre im vorgesehenen Abstand und überlappender Verbundfolie an einer Längsseite zum dichtschließenden Plattenverbund.
WLG: 035 m²K/W
Anwendungstyp: DES sg
Steifigkeitsgruppe: 30 MN/m3
Stärke: 40 mm
Zusammendrückbarkeit c: 2 mm
Verkehrslast: 10 kN/m2
Einschließlich PE-Randstreifen 10/120 mm als Randfuge gem. DIN 18560.
Einbauort: []
02. 90
Tackerplatte EPS 035 DES sg 40-2 mm
O
56.22
m2
03 Wärmedämmung, Ausgleichsschicht
03
Wärmedämmung, Ausgleichsschicht
03. 10 EPS 040 DEO 50 mm Wärmedämmung DIN EN 13163 EPS 040 DEO
Stärke: 50 mm
WLG: 040
im Verband verlegt.
Einschließlich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und Füllen der Zwischenräume mit zementgebundener Schüttung.
Einbauort:
[]
03. 10
EPS 040 DEO 50 mm
92.71
m2
03. 20 EPS 040 DEO 60 mm Wärmedämmung DIN EN 13163 EPS 040 DEO
Stärke: 60 mm
WLG: 040
im Verband verlegt.
Einschließlich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und Füllen der Zwischenräume mit zementgebundener Schüttung.
Einbauort: Bäder 1.u. 2. OG
03. 20
EPS 040 DEO 60 mm
1,169.63
m2
03. 30 EPS 035 DEO 70 mm Wärmedämmung DIN EN 13163 EPS 035 DEO
Stärke: 70 mm
WLG: 035
im Verband verlegt.
Einschließlich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und Füllen der Zwischenräume mit zementgebundener Schüttung.
Einbauort:
[]
03. 30
EPS 035 DEO 70 mm
44.59
m2
03. 40 EPS 035 DEO 140 mm Wärmedämmung DIN EN 13163 EPS 035 DEO
Stärke: 140 mm
WLG: 035
im Verband verlegt.
Einschließlich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und Füllen der Zwischenräume mit zementgebundener Schüttung.
Einbauort:
[]
03. 40
EPS 035 DEO 140 mm
56.22
m2
03. 50 EPS 035 DEO 160 mm Wärmedämmung DIN EN 13163 EPS 035 DEO
Stärke: 160 mm
WLG: 035
im Verband verlegt.
Einschließlich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und Füllen der Zwischenräume mit zementgebundener Schüttung.
Einbauort:
[]
03. 50
EPS 035 DEO 160 mm
420.99
m2
03. 60 PUR 023 DEO 50 mm Wärmedämmung DIN EN 13165 PUR 023 DEO
Stärke: 50 mm
WLG: 023
im Verband verlegt.
Einschließlich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und Füllen der Zwischenräume mit zementgebundener Schüttung.
Einbauort:
[]
03. 60
PUR 023 DEO 50 mm
6.61
m2
03. 70 PUR 023 DEO 60 mm Wärmedämmung DIN EN 13165 PUR 023 DEO
Stärke: 60 mm
WLG: 023
im Verband verlegt.
Einschließlich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und Füllen der Zwischenräume mit zementgebundener Schüttung.
Einbauort:
[]
03. 70
PUR 023 DEO 60 mm
7.35
m2
04 Abdichtung, Sonstiges
04
Abdichtung, Sonstiges
04. 10 Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (DIN 18533-1) Aufbringen einer Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (DIN 18533-1: Wassereinwirkungsklasse W1.1-E und W 1.2-E) auf Rohbetondecke als Abdichtungsbahn aus Polymerbitumen mit Aluminiumeinlage und Glasvliesverstärkung. Längsnähte selbstklebend, 10 cm Stoß-Überlappung, radondicht, emissionsarm (geprüft nach AgBB). Kopfstöße der Abdichtungsbahn mit seblbstklebenden Anschlussstreifen schließen. Abdichtungsbahn an Mauersperrbahn heranführen/verkleben.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ist vorzulegen.
Stärke: 0,9 mm
sd-Wert: ? 1500 m
Knauf F457.de Abdichtungsbahn Katja Sprint und Knauf Anschlussstreifen o. glw.
Angeboten:
04. 10
Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (DIN 18533-1)
244.20
m2
04. 20 Risse und Fugen schließen Fachgerechtes Schließen von Rissen und ggf. Scheinfugen mit einem 2-Komponenten-Epoxidharz und anschließendem Absanden mit Quarzsand im Überschuss, Korngröße 0,3 mm bis 0,8 mm, zur Gewährleistung einer guten Haftung der darauf zu verarbeitenden Materialien. Der überschüssige Quarzsand wird nach dem Trocknen abgesaugt.
Angebotenes Erzeugnis:
04. 20
Risse und Fugen schließen
O
1.00
m
04. 30 Schallentkopplungsfuge Schallentkoppelungsfuge (DIN 4109) mit Fugenprofil und Querkraftverdübelung zur Reduzierung eines möglichen Höhenversatzes des Estrichs bei Türdurchgängen herstellen.
Abstand der Estrichdübel ca. 30 cm, die Bewegungsfuge ist gerade auszuführen, Überstände sind nach dem Trocknen des Estrichs abzuschneiden.
Profil: CB T-Fuge
Dübel: Estrichdübel Super Professional Ø 6 mm, L 300 mm, Kunststoffhüllen beidseitig
Industrie Verbund Werkstoffe CB GmbH
Ludwigshafener Str. 24-26
40229 Düsseldorf
oder gleichwertig.
Angeboten:
04. 30
Schallentkopplungsfuge
24.24
m
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Bei der Vergütung von Leistungen nach Stundenlohnsätzen
werden Stunden für Aufsichtspersonal nicht vergütet.
Stundenlohnarbeiten können nur anerkannt werden, wenn
die Abrechnung der dafür erbrachten Leistung mit der
Bauleitung vor der Ausführung vereinbart war.
Stundenlohnsätze einschließlich aller Zuschlagssätze;
Fahrgelder werden nicht vergütet.
Hinweis
05. 10 Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Facharbeiter:
05. 10
Facharbeiter
O
1.00
h
05. 20 Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Helfer:
05. 20
Helfer
O
1.00
h
05. 30 Auszubildender Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Auszubildender:
05. 30
Auszubildender
O
1.00
h