Abbrucharbeiten
ALDI_Kisdorf_Henstedter Str
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Bei den folgenden Leistungen handelt es sich um den Teilabbruch und Entsorgungsarbeiten eines ALDI-Marktes in 24629 Kisdorf, Henstedter Straße 26. Der Markt erhält eine strukturelle Modernisierung und Erweiterung für die Backvorbereitung, Leergutabgabe Sozialbereiche und Lager. Die Maßnahme umfasst unter anderem den kompletten Abbruch des Nagelplattenbinder-Satteldachs und die Erstellung eines neuen Pultdachs mit BSH-Binder-Tragwerk, Trapezblechen, Dampfsperre, Dachdämmung und Kunstoffdachdichtungsbahn. Die bestehenden Außenwände der Nord- und Westfassade bleiben bis zur OK Ringbalken bestehen. Die Ringbalken werden zur Aufnahme der neuen Dachkonstruktion stellenweise ertüchtigt. Die Abbrucharbeiten beinhalten vor allem den vorsichtigen selektiven Abbruch des alten Daches samt der unterhalb daran hängenden Bauteile. Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Allgemein übliche statische Sicherungsmaßnahmen in Form von Absteifungen, Abfangungen und sonstigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen sind grundsätzlich in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Besteht die Gefahr, dass durch die Abbrucharbeiten Schäden an benachbarten Grundstücken - auch im öffentlichen Bereich - entstehen können, ist nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung ein Bestandsprotokoll zu erstellen. Die Staubentwicklung ist zu minimieren, Ruhezeiten sind ebenfalls zu berücksichtigen. Bei anfallender Staubentwicklung ist dafür zu sorgen, dass anfallender Staub mittels Berieselung durch Wasser gebunden wird. Die Beseitigung anfallender Verschmutzungen der Nachbargebäude liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers (AN). Die gemeinsame Zufahrt sind gemeinsame Zufahrt von ALDI, EDEKA und dem rückwärtig gelegenen Gartencenter sind ständig offen zu halten, etwaige notwendige temporäre Sperrungen der Zufahrt vom im Vorfeld mit EDEKA und dem Gartencenter abzustimmen. Die direkte Zufahrt von der Henstedter Straße ist als Baustellenzufahrt angedacht. Das mögliche Baufeld für die Baustelleneinrichtung beschränkt sich auf die Stellplatzfläche des ALDI-Marktes.  Die eventuell zusätzlich erforderliche Nutzung von öffentlichen Flächen für die Baustelleneinrichtung ist vom AN eigenverantwortlich mit allen Formalitäten abzuwickeln und die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei Verschmutzung der öffentlichen Straßen und der Zufahrten ist täglich die Reinigung der Fahrbahnen und der Bürgersteigüberfahrt unaufgefordert vorzunehmen! Der anfallende Schotter und die Restmaterialien wie auch Verpackungen sind regelmäßig, d. h. täglich, vor dem Verlassen der Baustelle zu entsorgen. Sollte diese Anweisung nicht befolgt werden, behält sich der Bauherr vor, auf Kosten des Verursachers eine Firma mit Aufräum- und Entsorgungsarbeiten zu beauftragen. Den Weisungen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators - SiGeKo - ist Folge zu leisten. Die Tätigkeit des SiGeKo befreit den AN nicht von seinen Pflichten, insbesondere nicht von der Abstimmungsverpflichtung mit anderen Unternehmern gem. § 6 BGV A 1 "Prävention". Eine Begehung vor Ort ist Bestandteil der Angebotsabgabe, evtl. auftretende Änderungen in Position oder Massen, die erst durch die Begehung ersichtlich werden, müssen in die Preise mit einkalkuliert werden. Es ist bei der Kalkulation unbedingt darauf zu achten, dass geeignete Maschinen und Gerätschaften auszuwählen sind, Betriebskosten sind mit einzukalkulieren. Die Kosten für das Trennen und Einfüllen von schadstoff- belastetem Abbruch- und Ausbaumaterial sind Teil des Leistungsumfangs, ebenso Erschwernisse durch ggf. abschnittsweise Arbeiten und witterungsbedingte Erschwernisse, mit denen bei Abgabe des Angebots während der Ausführungszeit normalerweise gerechnet werden muss. Die Leistung ist exakt, zeit- und kosteneffizient zu kalkulieren. Bei der Kalkulation ist vom AN die Beschreibung der vorgelegten Leistung auf ihre fachliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und ggf. Berichtigungen, Erklärungen und Ergänzungen auf einem gesonderten Beiblatt einzureichen. Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe kann gefordert werden. Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien angetroffen, so sind der Auftraggeber (AG) bzw. dessen Vertreter unverzüglich zu verständigen und geeignete Schutzmaßnahmen für Mensch und Umwelt einzuleiten. Diese Verpflichtung gilt auch im Zweifelsfall. Ein Nachweis über spezielle Zulassungen beauftragter Dritter (z. B. Transportunternehmen, Deponiebetreiber) kann verlangt werden. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Zwischenlagerkosten werden grundsätzlich nicht gesondert vergütet. Der AN hat sich vor Arbeitsausführung über die Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Der AG sorgt für die Freischaltung der abzubrechenden Bauteile bezüglich vorhandener Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien. Die Wahl technologischer Vorgänge bleibt, wenn nicht anders beschrieben, dem AN überlassen. Dabei sind die Arbeiten so auszuführen, dass Beeinträchtigungen anderer Arbeiten, Belästigungen durch Lärm und Staub auf das unvermeidbare Maß reduziert werden. Während der Abbrucharbeiten muss ständig eine bautechnisch ausgebildete und deutschsprechende Fachkraft als Vorarbeiter zu gegen sein. Wurzelbereiche erhaltenswerter Bäume sind zu schützen und dürfen nicht befahren bzw. belastet werden.
Bei den folgenden Leistungen handelt es sich um den
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Vor Einrichten der Baustelle ist ein Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und der Bauleitung vorzulegen. Ein Teil der Kundenparkplatzanlage wird zur Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt und zwar die Stellplätze im nordwestlichen Bereich der Parkplatzanlage gegenüber der Anlieferrampe. Die Erschwernis durch die beengten Platzverhältnisse ist bei den Preisen einzukalkulieren. Die eventuell zusätzlich erforderliche Nutzung von öffentlichen Flächen für die Baustelleneinrichtung ist vom AN eigenverantwortlich mit allen Formalitäten abzuwickeln und die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nach Beendigung der Bauarbeiten und Beseitigung der Baustelleneinrichtung ist, soweit erforderlich, der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Der AN hat die Baustelle so anzulegen und abzusichern, dass keine Personen zu Schaden kommen können. Notwendige Absperrungen, Warnschilder und Absturz-Brüstungen wie z. B. nach 1,00 m Absturzhöhe im Rampenbereich, sind unaufgefordert anzubringen und werden nicht zusätzlich vergütet. Entsprechende Aufwendungen bleiben dem AN überlassen und sind einzukalkulieren.
Vor Einrichten der Baustelle ist ein
01.__. 1 Einrichten und Räumen der Baustelle Einrichten, Vorhalten über die Abbruchzeit und Räumen der Baustelle - mit folgenden in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen: -    Stellen der Hebegeräte -    Herrichten der erforderl. Lager- und Arbeitsplätze, nach Vorgaben des Baustelleneinrichtungsplanes. Das Aufstellen einer dauerhaften Krananlage ist aus Platzgründen nicht möglich. Erforderliche Autokraneinsätze sind vom Bieter in Anzahl und Autokrangröße eigenständig zu planen, zu beantragen (falls erforderlich) und zu kalkulieren. - Materialvorhaltekosten - Lohnkosten - Personalkosten - Sicherungsmaßnahmen der Verkehrswege auf und vor   dem Grundstück, auf Zufahrten und Bürgersteigen, im   Gebäude -   Eventuelle Kranarbeiten für Fremdgewerke sind gegen Vergütung zu erbringen -   Kosten für die eventuelle Nutzung öffentl. Flächen
01.__. 1
Einrichten und Räumen der Baustelle
1.00
psch
01.__. 2 Mobiltoilette aufstellen + beseitigen Mobiltoilette mit Handwaschbecken und integriertem Wassertank, auch für die Nutzung durch andere Fremdgewerke, aufstellen, für die Dauer der vertraglichen Ausführungsfrist vorhalten und beseitigen. Die regelmäßige Reinigung der Anlage und Entsorgung der Fäkalien ist in den Preis einzukalkulieren. Vorhaltezeit: ca. 6 Wochen.
01.__. 2
Mobiltoilette aufstellen + beseitigen
2.00
Stk
01.__. 3 Metall-Leichtbauzaun, h = 2,0 m Metall-Leichtbauzaun, fest verschraubt, h = 2,0 m, mit 4 Hinweisschildern "Betreten der Baustelle verboten, Eltern haften für Ihre Kinder", liefern, aufstellen und nach Bauende abbauen und abfahren. Vorhaltezeit: 10 Monate.
01.__. 3
Metall-Leichtbauzaun, h = 2,0 m
340.00
m
01.__. 4 Zulage für Tor im Bauzaun Zulage für Tor im Bauzaun, Ausführung entsprechend Bauzaun, einbauen, für die Dauer der vertraglichen Ausführungsfrist vorhalten und beseitigen. Lichte Breite der Öffnung 5,0 m.
01.__. 4
Zulage für Tor im Bauzaun
2.00
Stk
01.__. 5 Vorhalten des vorbeschriebenen Bauzauns aus mobilen Vorhalten des vorbeschriebenen Bauzauns über die vereinbarte Grundeinsatzzeit hinaus für jede weitere Woche.
01.__. 5
Vorhalten des vorbeschriebenen Bauzauns aus mobilen
O
1.00
m/Wo
01.__. 6 Schuttcontainer für Materialien, die außerhalb der Schuttcontainer für Materialien, die außerhalb der Leistungsbeschreibung anfallen, wie z. B. Reste aus dem Gebäudeabbruch, aufstellen und beseitigen. Fassungsvermögen des Schuttcontainers 10 cbm. Ausführung auf Anordnung der Bauleitung, inkl. sämtlicher Gebühren.
01.__. 6
Schuttcontainer für Materialien, die außerhalb der
O
2.00
Stk
01.__. 7 Stromverteilerkasten bestehend aus: Sich Stromverteilerkasten bestehend aus: Sicherungskasten (z.B. Hensel KV 9024) mit einzelnen Sicherungs- automaten , NFI- Schutzschalter Schaltuhr (Mini Rex) für die Außenblinklichter, Euro-Steckdose (16A- 6h 220/380 V), Euro Steckdose (32 A -6h 220/380 V), 4 Stck Schuko-Steckdosen für den Außenbereich und ca. 25,0 m Zuleitungskabel liefern, anschließen und nach Bauende demontieren. Vorhaltezeit: 10 Monate.
01.__. 7
Stromverteilerkasten bestehend aus: Sich
O
1.00
psch
01.__. 8 Wasseruhr in Verbindung mit einem Wasser Wasseruhr in Verbindung mit einem Wasserzapf- hahn, 70 m Wasserschlauch und allen notwendigen Anschluß-Verbindungsstücken liefern und nach Bau- fertigstellung abbauen. Vorhaltezeit: 10 Monate.
01.__. 8
Wasseruhr in Verbindung mit einem Wasser
1.00
Stk
02 Abbrucharbeiten
02
Abbrucharbeiten
Hinweise zum Abbruch Die Abbrucharbeiten müssen von einer fachlich geeigneten Person geleitet werden. Während der Abbrucharbeiten muss diese Person ständig auf der Baustelle anwesend sein oder einen gleichwertig qualifizierten Vertreter bestimmen. Die Gefahrenbereiche sind festzulegen und gegen Betreten zu sichern. Vor Arbeitsunterbrechungen der Abbrucharbeiten, auch beim täglichen Arbeitsende, ist dafür zu sorgen, dass keine gefahrdrohenden Zustände, z. B. hängende Teile, Schrägstellung von Bauteilen etc. bestehen bleiben. Der Dachabbruch ist durch - für die Abbruchfolge sinnvolle - auf jeden Fall vorherige sorgfältige und vorsichtige Demontage der Dachstuhlverankerungen im Ringbalken vorzubereiten. Der Ringbalken darf nicht beschädigt werden, da er für die Aufnahme des neuen Dachtragwerks voll funktionstüchtig bleiben muss. Bei den Abbrucharbeiten in der direkten Nähe des stehenbleibenden Bestands ist immer auf dessen Standsicherheit zu achten. Bei schwierigen Situationen ist im Vorfeld Rücksprache mit der Bauleitung bzw. dem Statiker zu halten ! Das gesamte Abbruchmaterial wird Eigentum des AN. Der Abbruch, der Transport, die Beseitigung bzw. Entsorgung oder Wiederverwertung der Abbruchmaterialien muss gemäß den geltenden Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und aller sonstigen abfallrechtlichen, immisionsschutzrechtlichen sowie arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften erfolgen. Dementsprechend erforderlich werdende Entsorgungsnachweise sind zu erbringen und der Bauherrin auszuhändigen. Die dafür anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Bei eventuellem Auftreten unvorhersehbarer Gefahrstoffe ist der AG sofort zu informieren. In einem solchen Fall obliegt es dem AN alle einschlägigen Vorschriften (BGR, TRGS, LAGA etc.) anzuwenden und die gesamte Entsorgungskette von fachgerechter Zwischenlagerung, Transport und Entsorgung über Begleit- und Lieferscheine, Wiegenoten der autorisierten Annahmestellen etc. zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Grundsätzlich ist beim Abbuch mit Wasser zu sprengen, um eine Staubentwicklung zu minimieren.
Hinweise zum Abbruch
02.__. 1 UNI-Betonsteinpflasterfläche abbrechen, UNI-Betonsteinpflasterfläche abbrechen, Flächen im Bereich der Erweiterungsflächen vor dem Gebäude und Anlieferung, Betonpflaster, d= 8cm, Farbe grau, inkl. aller im angegebenen Bereich anfallenden Hoch- und Tiefborde abbrechen und fachgerecht entsorgen.
02.__. 1
UNI-Betonsteinpflasterfläche abbrechen,
760.00
m2
02.__. 2 Tragschicht/Schotter aufnehmen Tragschicht/Schotter aufnehmen und fachgerecht entsorgen, es ist eine Klassifizierung nach LAGA Z1.2 zu kalkulieren, Dicke d = ca. 30 cm
02.__. 2
Tragschicht/Schotter aufnehmen
O
230.00
m3
02.__. 3 Demontage und Entsorgung von Einbauten in den Demontage und Entsorgung von Einbauten in den Außenanlagen, bestehend aus - Fahrradparkbügel - Einkaufswagensammelstelle
02.__. 3
Demontage und Entsorgung von Einbauten in den
1.00
psch
02.__. 4 Beräumung u. Entsorgung von Einrichtungsgegenständen Beräumung und Transport von Einrichtungsgegenständen aus einzelnen Räumen. Beräumung von nicht mehr benötigten Einrichtungs- gegenständen wie - Tische, Stühle, Regalteile, - Garderobenständer, Gardienen incl. Schienen u.ä. - Pantryzeile mit Spüle, l = ca. 2,50 m - FL-Büro-Podest aus einer Holzunterkonstruktion,   Aufständerung ca. 0,50m, mit Schalung und   PVC-Fußbodenbelag, Grundfläche ca. 7,5 m², inkl der   Treppenstufen Abbruchbereiche: Erdgeschoss Fachgerechter Transport aus dem Gebäude Abbruchgut -zur eigenen Verwendung- abfahren und fachgerecht der Entsorgung zuführen, inkl. Deponie- und Sondermüllkosten.
02.__. 4
Beräumung u. Entsorgung von Einrichtungsgegenständen
30.00
m3
02.__. 5 Entkernungsarbeiten Durchführung der Entkernungsarbeiten, alle nicht belasteten, Materialien demontieren, verladen und entsorgen. Gebäudeausbau: Deckenkonstruktion - Dampfsperre aus PE-Folie - Unterkonstruktion aus einer Holzlattung - Innenbekleidung aus Spanholzplatten - abgehängte NE-Paneel-Akustikdecke mit Rieselschutz aus   Mineralwollmatten im Verkaufsraum, d = 20 mm - abgehängter MF-Plattendecke in den Nebenräumen Innenwände - KS-Mauerwerk, Stärke 11,5  24 cm, teilweise geputzt o.   gefliest - Sanitärtrennwände aus HPL-Verbundplatten in WC-Räumen - Wandbekleidungen im Verkaufsraum aus kunststoff-   beschichteten Spanplatten, Stärke ca. 13 mm, raumhoch Haustechnik - Sanitärobjekte in WC- und Sozialräumen - Flachheizkörper und -leitungen in den Lager- und   Nebenräumen - Deckenheiz- und Lüftungsgeräte im Verkaufsraum - Gas-Wandheizkessel-Brennwertgerät und   Warmwasser-Druck-Speichergeräte - elektrische Leitungen u. Installationen, Be- und   Entwässerungsleitungen, Kondensatleitungen
02.__. 5
Entkernungsarbeiten
1.00
psch
02.__. 6 Zulage Ausbau und Entsorgung der Dämmschicht Zulage zur Vorposition für Ausbau und Entsorgung der Dämmschicht aus Mineralfaser, in Gefachen der Untergurte der Dachkonstruktion, d = 160 mm. Der Entsorgungsnachweis für das mineralische Dämmmaterial der Vorposition ist zu erbringen und der Bauherrin auszuhändigen
02.__. 6
Zulage Ausbau und Entsorgung der Dämmschicht
1,150.00
m2
02.__. 7 Rüttelboden, d= ca. 8-9 cm, bis OK Rohsohle abfräsen, oder Rüttelboden, d= ca. 8-9 cm, bis OK Rohsohle abfräsen, oder abstemmen, das Verfahren bleibt dem Anbieter überlassen, ist aber bei der Angebotsabgabe zu benennen, inkl. der verbauten Trennlagen, in allen Bereichen, im HAR ist wegen der dort ankommenden Versorgungsleitungen besondere Vorsicht geboten. Leistung inkl. fachgerechter Abfuhr und Entsorgung des abgefrästen Materials
02.__. 7
Rüttelboden, d= ca. 8-9 cm, bis OK Rohsohle abfräsen, oder
1,150.00
m2
02.__. 8 Demontage der Verbindungen zwischen Stb-Ringbalken und Demontage der Verbindungen zwischen Stb-Ringbalken und Nagelplattenbindern, umlaufend ca. 140 lfdm, vorsichtig lösen bevor die Nagelplattenbinder weggehoben / abgebrochen werden, der Ringbalken darf nicht beschädigt werden
02.__. 8
Demontage der Verbindungen zwischen Stb-Ringbalken und
1.00
psch
02.__. 9 Dachtragwerk aus Nagelplattenbindern abbrechen Dachtragwerk aus Nagelplattenbindern vorsichtig abbrechen, das komplette Satteldachtragwerk inkl. aller Nebengiebel und Dachwartungsgänge, Giebelschalungsflächen, Unterschläge, umbautes Raumvolumen ca. 5.500 cbm, inkl. aller Verbindungsmaterialien (Nagelplatten, Windrispen, Aussteifungshölzer etc.), eventuell noch vorhandene Elektrokabel sind vorher auf Höhe des RB zu trennen, abbrechen und fachgerecht entsorgen. Der Ringbalken darf nicht beschädigt werden Der Entsorgungsnachweis für das Nagelplattenholz, ist zu erbringen und der Bauherrin auszuhändigen
02.__. 9
Dachtragwerk aus Nagelplattenbindern abbrechen
1.00
psch
02.__. 10 Dacheindeckung komplett aufnehmen und entsorgen Dacheindeckung komplett aufnehmen und entsorgen einschl. - Betondachsteine inkl. First-/Ortgangsteinen etc. - Lattung- u. Konterlattung - Unterspannbahn - Rinnen, Fallrohren, Trauf- u. Kehlblechen - Lüftungsleitungen, -kanäle u. Hauben - Paneeldecke im Eingangsbereich - Unterschläge
02.__. 10
Dacheindeckung komplett aufnehmen und entsorgen
1,580.00
m2
02.__. 11 Giebelverkleidung aus Kupferblech abbrechen, inkl. Trennvlies Giebelverkleidung aus Kupferblech abbrechen, inkl. Trennvlies und sonstiger Trennschichten, Verbindungsmittel und Verwahrungen, Fläche ca. 170 qm, komplett abbrechen und fachgerecht entsorgen
02.__. 11
Giebelverkleidung aus Kupferblech abbrechen, inkl. Trennvlies
1.00
psch
02.__. 12 Sekrionaltor demontieren und entsorgen. Sekrionaltor demontieren und entsorgen. Abmessungen: ca. 5,00 x 3,00 m
02.__. 12
Sekrionaltor demontieren und entsorgen.
1.00
psch
02.__. 13 Schaufenster- u. Schiebetüranlagen demontieren und Schaufenster- u. Schiebetüranlagen, als Alu-Glas-Konstruktion demontieren und entsorgen.
02.__. 13
Schaufenster- u. Schiebetüranlagen demontieren und
55.00
m2
02.__. 14 Oberlichter demontieren und entsorgen Alu-Glas-Elemente der Oberlichter demontieren und entsorgen. Abmessungen: ca. 3.260 x 750 mm, 2-teilig
02.__. 14
Oberlichter demontieren und entsorgen
O
6.00
Stk
02.__. 15 Außenwandkonstruktion abbrechen und entsorgen, betsehend Außenwandkonstruktion betsehend aus - Hintermauerwerk aus Kalksandstein, 24 cm - Mineralische Faserdämmung, d = 10 cm - Verblendmauerwerk, d = 11,5 cm einschl. StB.-Ringbalken u. Stützen, Wandbelägen u.ä. komplett abbrechen und entsorgen. Der Entsorgungsnachweis für das mineralische Dämmmaterial ist zu erbringen und der Bauherrin auszuhändigen.
02.__. 15
Außenwandkonstruktion abbrechen und entsorgen, betsehend
130.00
m3
02.__. 16 Mauwerkskrone mit regensicherer Abdeckung verkleiden, das Mauwerkskrone mit regensicherer Abdeckung verkleiden, das obere Ende des Bestandsmauerwerks nach Abbruch des Dachs bestehend aus dem Stb-Ringbalken, der Dämmung und der Verblenderschicht ist dauerhaft bis zum Start der Ringbalkenertüchtigungsarbeiten bzw. der Richtarbeiten des neuen Dachtragwerks regensicher zu verkleiden, das Eindringen von Wasser in die Dämmung bzw. die Mauerwerk- schichten ist zu verhindern, Nord- u. Westfassade ca. 70 lfdm, Breite bis ca. 0,55m, fachgerecht abdecken
02.__. 16
Mauwerkskrone mit regensicherer Abdeckung verkleiden, das
1.00
psch
02.__. 17 Betonfertigteile, Stützenvorlage, abbrechen Betonfertigteile als scheinbare Stützenvorlage, einschl. Befestigungsmittel, wie Fußdorn, Halfen-, Flacheisen und oberer Halterung am Ringbalken etc. abbrechen und entsorgen. Zeitlich versetztes Arbeiten ist in den Angebotspreis einzukalkulieren. Abmessungen  B x T x H: ca. 30,0 x 19,5 x 350 cm
02.__. 17
Betonfertigteile, Stützenvorlage, abbrechen
12.00
Stk
02.__. 18 Betonschnitt- und -sägearbeiten in Stb.-Sohle Betonschnitt- und -sägearbeiten in Stb.-Sohle, Tiefe bis 20 cm im Bereich der Anlieferung.
02.__. 18
Betonschnitt- und -sägearbeiten in Stb.-Sohle
8.00
m
02.__. 19 Stahlbetonsohle abbrechen, entsorgen Stahlbetonsohle, Dicke bis ca. 20 cm abbrechen und entsorgen
02.__. 19
Stahlbetonsohle abbrechen, entsorgen
65.00
m2
02.__. 20 Betonschnitt- und -sägearbeitenIm Fundamentbereich Betonschnitt- und -sägearbeiten an StB.-Streifenfundamenten, Tiefe bis 50 cm im Bereich der Anlieferung.
02.__. 20
Betonschnitt- und -sägearbeitenIm Fundamentbereich
5.00
m
02.__. 21 Fundamente im Rampenbereich abbrechen und entsorgen Streifenundamente im Rampenbereich abbrechen und entsorgen, Höhe bis ca. 2,00 m, Dicke bis ca. 50 cm.
02.__. 21
Fundamente im Rampenbereich abbrechen und entsorgen
15.00
m3
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Nachfolgend sind die Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten anzugeben. Diese sind nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung auszuführen.Diese Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden nach vorheriger Freigabe und täglich bescheinigten Stundenzettel. Stundenlohnsatz einschließlich aller Nebenkosten
Nachfolgend sind die Verrechnungssätze für
03.__. 1 Facharbeiter auf Nachweis Facharbeiter auf Nachweis für Arbeiten nach Angabe -und auf ausdrückliche Anforderung- durch die Bauleitung zum Nachweis.
03.__. 1
Facharbeiter auf Nachweis
O
1.00
h
03.__. 2 Bauhelfer auf Nachweis Bauhelfer auf Nachweis für Arbeiten nach Angabe -und auf ausdrückliche Anforderung- durch die Bauleitung zum Nachweis.
03.__. 2
Bauhelfer auf Nachweis
O
1.00
h
03.__. 3 Stunden eines Baggers Stunden eines Baggers
03.__. 3
Stunden eines Baggers
10.00
h
03.__. 4 Stunden eines Rüttlers Stunden eines Rüttlers
03.__. 4
Stunden eines Rüttlers
10.00
h