Rohbau
ALDI_Gifhorn_Adam-Riese-Str. 2
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Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn, Adam-Riese-Straße 2. Der bestehende ALDI-Markt ist abgerissen. Auf dem frei gewordenen Baufeld entsteht der Neubau eines Lebensmitteldiscounters mit neuem Parkplatz. Die Zufahrt ist über die Adam-Riese-Straße gesichert. Das Gebäude gründet auf frostfreien Streifen- und Einzelfundamenten und bewehrter Bodenplatte. Brettschichtholzbinder spannen von Holzpendelstützen der Außenwände in Achse A und C zu der eingespannten Stützenreihe in Achse B. Das Pultdach wird aus einer Trapezblecheindeckung mit aufliegender Dämmung und Abdichtung mit 2% Gefälle ausgebildet. Die hinterlüftete Fassade besteht aus einem perforiertem Aluminium-Trapezblechprofil in Graualuminium beschichtet. Die Pfosten-Riegel-Fassade, Oberlichter und sonstige Fenster sind aus einer anthrazitgrauen Leichtmetallkonstruktion. Auf dem Dach wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet. Das Regenwasser des Parkplatzes und des Gebäudedaches wird über Versickerungsmulden auf dem Grundstück dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt. Das Schmutzwasser des Gebäudes wird gesammelt in das öffenliche System eingeleitet. Übergabepunkt ist der bestehende Schacht an der Adam-Riese-Straße. Zur Umsetzung unterstützen folgende Fachingenieure mit ihren Unterlagen: Vermessung:    Erdmann Vermessungen Bodengutachten:    RI+P Prof.DR.-Ing.Victor Rizkallah + Partner Statik und Wärmeschutz::  Carolan-Pöhls Beratende Ingenieure PartGmbB Brandschutz:     geoallplan Entwässerung:    Ingenieurs. Dr. Knollmann mbH Schallschutz:    GTA mbH Netzanschluss:     LSW Netz GmbH & Co. KG Entwässerung:    ASG Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn Frischwasser:    Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
1.1 Maßgebend für die Lieferungen und Ausführungen der Leistungen sind die ATV in der VOB Teil C und die weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung. Die Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen sind ebenfalls einzuhalten. 1.2 Der zu schließende Bauvertrag ist ein Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden beigefügten Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden Leistungsbeschreibung. 1.3 Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die ausgeschriebenen Leistungen genauestens zu unterrichten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Bedenken gegen die im LV vorgesehene Ausführungsart sind bei Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen. 1.4 Der Bieter übernimmt für die von ihm angebotene Ausführung die uneingeschränkte Haftung für die fertige Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der geforderten technischen Werte und Anforderungen. 1.5 Die Einheitspreise umfassen die Lieferung und Montage aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien, Hilfsstoffe und Zusätze, einschließlich Gestellung, Vorhaltung und Wiederentfernung aller zur Ausführung erforderlichen Geräte, Maschinen, Transportmittel und Betriebsstoffe. 1.6 Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit des Untergrundes zu überzeugen. Die angetroffenen Bodenflächen sind auf ihre Eignung für die auszuführenden Leistungen hin zu prüfen. Festgestellte erhebliche Mängel, die eine ordnungsgemäße Ausführung in Frage stellen, sind der Bauleitung so frühzeitig anzuzeigen, dass eine Abstellung vor Beginn der Arbeiten möglich ist. Spätere Einwendungen des Auftragnehmers über eine ungenügende Orientierung werden nicht anerkannt. Es ist Sache des Auftragnehmers, sich mit der Bauleitung über den rechtzeitigen Arbeitsbeginn abzustimmen. Die Bauleitung ist hiervon unverzüglich zu informieren. 1.7 Bauseits verlegte Installationen sind gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. 1.8 Es sind bis zur Abnahme geeignete Schutzmaßnahmen gegen vorzeitiges Betreten fertiggestellter Flächen sowie gegen das Verschmutzen und Beschädigen eigener Leistungen und Leistungen der Fremdgewerke vorzusehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche Bauteile sorgfältig zu säubern und von Zementschleier zu reinigen. Schutzmaßnahmen sind abzubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen miteinzukalkulieren. 1.9 Die abschnittsweise Ausführung auch in Klein-, Kleinstflächen, erschwerte Ausführung von Restarbeiten und nachträglichen Anarbeiten und dergl. werden nicht gesondert vergütet und sind somit miteinzukalkulieren. 1.10 Materialien dürfen nicht in die Abflussleitungen des Gebäudes oder in die öffentlichen Sielleitungen geschüttet werden ( z. B. bei Reinigung von Arbeitsgeräten ). Alle von den Arbeiten des Auftragnehmers herrührenden Verunreinigungen, Rückstände und Reste sind nach den örtlichen Bestimmungen und den Emissions- und Wasserschutzvorschriften zu entsorgen. 1.11 Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Beachtung bau-, verkehrs- und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften. Der Bauherr bestellt gemäß der neuen Baustellenverordnung vom 10.06.98 einen Sicherheits-, und Gesundheitskoordinator, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist. 1.12 Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse genauestens zu informieren. Nach Abgabe werden keinerlei Ansprüche auf Preiserhöhungen aufgrund ungenauer Kenntnis der geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung usw. berücksichtigt. 1.13 Die Fläche für die gemeinsame Baustelleneinrichtung und Lagerfläche auf dem Grundstück ist begrenzt. Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Schäden werden vom Verursacher beseitigt. Die Baustelle und die mitgenutzten Flächen werden besenrein verlassen. 1.14 Der Auftragnehmer hat die Angaben des LVs mit den Gegebenheiten des Bauwerks, den Ausführungsplänen, der Statik, der Wärmeschutzberechnung sowie dem Brand- und Lärmschutzgutachten zu vergleichen. Massenangaben sind zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten zu klären. Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführte Positionen verstehen sich, auch wenn nicht ausdrücklich erwähnt, in fertiger Arbeit einschl. Lohn-, Materialkosten, Lieferung, Montage und Nebenarbeiten sowie anfallende Gebühren. Die Leistungen werden komplett funktionsfertig und betriebsbereit bzw. fix und fertig (als Grundlage für das Nachfolgegewerk) übergeben, einschließlich aller erforderlichen Vor- und Nacharbeiten. Die Anschlüsse der beschriebenen Bauteile (aus allen Titeln) untereinander sind in den Positionen zu berücksichtigen. Der Einheitspreis enthält die vollständige Bauleistung,d.h.: Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der Herstellung zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind. 1.15 Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen anderer AN sind vor Beginn weiterer Arbeiten sofort schriftlich mitzuteilen. Etwaige Änderungen in der Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung des Architekten zulässig. Der AN ist verpflichtet, Einwände bei der Bauleitung schriftlich vorzutragen, falls es sich aus dem Baufortschritt ergibt. 1.16 Für zusätzlich erforderliche Bauleistungen hat der AN ein Nachtragsangebot abzugeben. Die zusätzlichen Leistungen dürfen erst nach Anerkennung der Preise durch den AG ausgeführt werden. Eventuell anfallende Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend per Mail an die Bauleitung zu senden. 1.17 Überwachung 1. Der AN benachrichtigt den Prüfingenieur oder die Bauaufsichtsbehörde und das Architekturbüro eigenverantwortlich vor dem Betonieren. Bei unerwartet auftretenden Baugrundverhältnissen ist das Architekturbüro umgehend zu informieren. 2. Der AN haftet in vollem Umfang für die Standfestigkeit seiner Konstruktion. 3. Der AN benennt einen verantwortlichen Techniker, der für die Überwachung und Abnahme der Leistungen seitens des ANs verantwortlich ist. 4. Bei Schweißarbeiten muss der Nachweis zur Befähigung erbracht werden. 5. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen den Güteschutzbestimmungen unterliegen. dies gilt auch für Leistungen, die hinzutreten, die nicht im LV beschrieben sind. Nach Aufforderung ist ein Gütenachweis zu erbringen. 6. Alle Abnahmen für Bauteile sind bei den zuständigen Stellen rechtzeitig zu beantragen und die entsprechenden Bescheinigungen der Bauleitung zu übergeben. 1.18 Haftung 1.Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten. Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer, Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft frei von Verantwortung und Ansprüchen. 2.Der Auftragnehmer muss Mitglied der Berufsgenossenschaft und in einer Haftpflichtversicherung sein, die mindestens die Vertragssumme deckt. 1.19 Baustelleneinrichtung 1. Alle, für die Abwicklung der Gewerke, erforderlichen Baustelleneinrichtungen sind solange wie erforderlich vorzuhalten. Wird die Bauzeit aus Gründen verzögert, die der AN nicht zu vertreten hat, oder die Baustelle stillgelegt, wird eine Vereinbarung über verlängerte Vorhaltung getroffen. 2. Zufahrtswege, Straßen und der Baustellenbereich sind täglich in sauberem Zustand zu halten. Die Straßeneinläufe sind vor Verschmutzungen für die Dauer der Bauzeit zu schützen. Anfallende Schuttmassen und Abfälle sind laufend von den verursachenden Gewerken selbst zu beseitigen und abzufahren. Sie dürfen weder gestapelt noch verfüllt werden. Sollte dem nicht nachgekommen werden, werden die Kosten für die Beseitigung den Unternehmen von der Gesamtrechnungssumme abgezogen. 3. Soweit benachbarte oder öffentliche Flächen für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden, trägt der AN alle eventuell hieraus entstehenden Reparaturkosten, die durch die Bauarbeiten erforderlich wurden. 4. Es sind alle behördlichen Vorschriften, die einschlägig in Frage kommen, einzuhalten. 5. Die Beleuchtung der Baustelle ist bei Bedarf ohne Mehrkosten zu erstellen und instand zu halten. 6. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird hingewiesen, der AN haftet allein für alle Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Vorgaben aus SigePlan und vom Koordinator sind zu berücksichtigen. Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und Absperrung der Baustelle ist nach den einschlägigen Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher Maßnahmen stellt der AN den AG frei. Der AN ist für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen für die Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen Aufgabenbereich allein verantwortlich. 7. Die Leitungen und Kanäle hat der AN vorsichtig zu behandeln, damit keine Störungen und Gefahren eintreten können. Dafür hat er sich vorab über die Lagen zu erkundigen. 8.Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten. 1.20 Bei Abweichungen zwischen LV, Zeichnung und sonstigen Unterlagen ist die Entscheidung des Architekten so rechtzeitig einzuholen, dass keine Terminverzögerungen entstehen. Initiative und Haftung liegen beim AN. 1.21 Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV herauszunehmen, ohne dass dies eine Auswirkung auf die EP - Preise hat. Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er sich mit der Planung vertraut gemacht hat, dass Unklarheiten bei der Kalkulation nicht bestanden haben, so dass hieraus keine Forderungen seitens des Bieters entstehen können. 1.22 Gerüste 1. Sämtliche, für die Ausrüstung der Gesamtleistungen, erforderlichen Gerüste, Sicherungen und Netze, gleich welcher Art, sind durch die Preise abgegolten, einschl. Um- und Abbau. Sie müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und vom AN in vorschriftsmäßigem Zustand gehalten werden. 2. Das gleiche gilt für die vom AN, dem Baufortschritt entsprechend, durchzuführenden Schutzgeländer an Treppen, Wand- und Schachtöffnungen und Brüstungen. 3. Die für die Gewerke erforderlichen Gerüste sind so auszulegen und vorzuhalten, dass die nachfolgenden Gewerke, Zimmerarbeiten, Sprenglerarbeiten, Dachdeckungsarbeiten, sie als Arbeits- und Fanggerüst benutzen können. 1.23 Gewährleistung 1.Die Gewährleistungsdauer für Bauleistungen ist grundsätzlich mit 5 Jahren zu vereinbaren jedoch für die Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der unterirdischen Bauteile 10 Jahre sowie für alle Verschleißteile (alle drehenden und beweglichen Teile) 6 Monate. Für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen beträgt die Gewährleistungsdauer ebenfalls 5 Jahre, sofern ein Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wird, sonst 2 Jahre 2. Für beseitigte Mängel beginnt eine neue Gewährleistungsfrist vom Tage der endgültigen Beseitigung an. Der AN ist zur Wiederholung erfolgloser oder unzureichender Nachbesserungen verpflichtet, wenn dies der AG vor Ablauf der Frist verlangt. 3. Ab einer Gesamtrechnungssumme von mehr als 2.500_ brutto werden für die Laufzeit der Gewährleistung 5% von der Gesamtrechnungssumme als Sicherheit einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt muss für die Zeitdauer der Gewährleistung (5 Jahre) zur Verfügung gestellt werden. Dieser Einbehalt kann entgegen VOB/B § 17 nur durch Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft entsprechend dem beigefügten Muster freigegeben werden. 1.24 Abrechnung 1. Die Mengenermittlung für die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und Ausführungszeichnung. Alle für die Abrechnung geltenden Zahlen sind in den Abrechnungszeichnungen  einzutragen soweit solche gefordert werden. Die Zahlen und Maßketten der Abrechnungszeichnungen müssen mit denen der Massenberechnung übereinstimmen. 2. Aufmaße von Arbeiten, die später nicht mehr geprüft werden können, sind rechtzeitig durch den AN örtlich in Form von Aufmaßen und Aufmaß-Skizzen festzuhalten. Die Aufmaße und Aufmaß-Skizzen sind der Bauleitung so rechtzeitig vorzulegen, dass die Bauleitung noch die Möglichkeit der Prüfung gemeinsam mit dem Aufsteller hat. 3.Teilrechnungen werden nur bis zur Höhe von 90% der erbrachten Leistungen anerkannt 1.25 Nach Abgabe eines Angebotes für die beschriebenen Leistungen wird der Bauvertrag nach den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der BGBGrundstücksgesellschaft Herten geschlossen. 1.26 Erklärung Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, dass er bei der Kalkulation sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die vorstehenden Punkte entstehen, erfasst hat und dass er Dritten gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben hat und Preisabsprachen mit anderen Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben. ....................................... Der Unternehmer: rechtsverbindliche Unterschrift / Stempel
1.1
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung für eigene Leistungen mit - erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Betriebs-, Versatz- und Hilfsmitteln und Schutzvorrichtungen - Sozialeinrichtung mit Erste-Hilfe-Koffer, Feuerlöscher - Herrichten der erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze einschließlich Beleuchtung und Sicherung - Material-Vorhaltekosten - das tägliche Entfernen von Abbruchmaterial, Schutt und Verunreinigungen, auch der öffentlichen Verkehrsflächen - Böcke für Schnurgerüste und Zuarbeiten zu den Einmessarbeiten, - Sicherung der Achsen, - mindestens ein Meterriss dauerhaft jedem Raum, - Verkehrssicherungseinrichtung einschließlich Leistung zur Verkehrssicherung - Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Berufsgenossenschaften, Behörden, Amtsstellen und Körperschaften einschliesslich der damit zusammenhängenden Kosten und Gebühren, sind zu beachten. bereitstellen, einrichten,unterhalten, zurückbauen und abfahren.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01.__. 2 Bauwagen für die Bauleitung des AG als ein- oder zweiachsiges Fahrgestell nach Arbeitsstättenverordnung § 45 abschließbar, mit mittigem Tisch und seitlichen Bänken, beheizbar, mit Elektroanschluss und Beleuchtung Magnettafel einschließlich Magnethalter, Verbandskasten, Hinweistafel zur Ersten Hilfe und Feuerlöscher anfahren, fachgerechtes Aufstellen/Aufbocken, unterhalten, nach Bedarf reinigen und nach Abschluss aller Bauarbeiten wieder abfahren. Grundstandzeit: 28 Wochen
01.__. 2
Bauwagen für die Bauleitung des AG
1.00
Stk
01.__. 3 Mehr-/ Minderkosten Bauwagen für die Bauleitung des AG für die Verlängerung bzw. die Verkürzung der Grundstandzeit.
01.__. 3
Mehr-/ Minderkosten Bauwagen für die Bauleitung des AG
1.00
StWo
01.__. 4 Bauzaun mit 2,00 m Höhe aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rundstahlfüllstäben, Stützfüßen aus Beton, einschließlich sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. liefern, aufzustellen, unterhalten und nach Abschluss aller Bauarbeiten wieder abbauen. Grundstandzeit: 28 Wochen
01.__. 4
Bauzaun
280.00
m
01.__. 5 Verlängerungswoche Bauzaun
01.__. 5
Verlängerungswoche Bauzaun
1.00
mWo
01.__. 6 Tor für Bauzaun zweiflügeliges Tor mit 4,00 m Breite für den vorbeschriebenen Bauzaun aus Gitterelementen, abschließbar, einschließlich Kette und Zahlenschloss, liefern, aufzustellen, unterhalten und nach Abschluss aller Bauarbeiten wieder abbauen. Grundstandzeit: 28 Wochen
01.__. 6
Tor für Bauzaun
1.00
St
01.__. 7 Verlängerungswoche Tor für Bauzaun
01.__. 7
Verlängerungswoche Tor für Bauzaun
1.00
StWo
01.__. 8 Sanitärcontainer mit Abwassertank, getrennt nach Damen und Herren, mit mindestens 3 WCs, 2 Urinale und 4 Waschbecken aufzustellen, unterhalten und nach Abschluss aller Bauarbeiten wieder abfahren. Als fix und fertige Arbeit. Der Container ist für Fremdgewerke nutzbar, 2-mal je Woche zu reinigen, Verbrauchsmaterial ist entsprechend vorzuhalten. Grundstandzeit: 28 Wochen
01.__. 8
Sanitärcontainer
1.00
St
01.__. 9 Mehr-/ Minderkosten Sanitärcontainer für die Verlängerung bzw. die Verkürzung der Grundstandzeit.
01.__. 9
Mehr-/ Minderkosten Sanitärcontainer
1.00
StWo
01.__. 10 Toilettenkabine nach Vorschrift der Arbeitsstättenverodnung §6 aufstellen, für die gesamte Bauzeit vorhalten, unterhalten einschließlich Entleeren, Austauschen, Reinigen etc. und wieder abfahren. Grundstandzeit: 28 Wochen
01.__. 10
Toilettenkabine
O
1.00
St
01.__. 11 Verlängerungswoche Toilettenkabine
01.__. 11
Verlängerungswoche Toilettenkabine
O
1.00
StWo
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
Der Boden ist nach BBodSchG und der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu verwerten. Entsorgungsnachweise und Entsorgungsgebühren sind mit einzukalkulieren Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind strengstens zu beachten Baugrundverhältnisse sind entsprechend der beigefügten Bodengutachten und Bodenuntersuchung zu berücksichtigen werden abweichende Bodenverhältnisse während der Ausführung festgestellt werden, ist die Bauleitung zu benachrichtigen bei Fund von geruchsauffälliger Böden ist die Bauleitung zu benachrichtigen schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren Das Bauplanum ist vor Erosion und Verringerung seiner Festigkeit durch Witterungseinflüsse und den laufenden Baubetrieb schützen Baustoffe sind lagenweise mit <= 30cm einzubringen, zu verdichten und mit min. fünf Übergänge mit Vibrationsplatte lagen- und kreuzweise, tiefenwirksam und intensiv nachzuverdichten. Siebanalysen der eingebrachten Materialien sind vorzulegen Angelieferte und eingebaute Materialien sind zu dokumentieren.
Der Boden ist nach BBodSchG und der
02.__. 1 Bodenaushub Gründung Boden für die Gründung profilgerecht, 45° geböscht lösen, aufnehmen, laden, innerhalb des Baufeldes verfahren und für den späteren Wiedereinbau seitlich lagern. Ausbauort: Arbeitsraum zur Erstellung der Streifen- und Einzelfundamente, der Stützwand und der Rampenniederfahrt der Anlieferung
02.__. 1
Bodenaushub Gründung
600.00
02.__. 2 Bodenaushub wiedereinbauen seitlich gelagerten Bodenaushub der Gründung als Trag- und Frostschutzschicht in verschiedenen Stärken plan,- und profilgerecht, lagenweise wiedereinbauen und tiefenwirksam verdichten. Einbauort: Verfüllung des Arbeitsraums Verfüllung der Mulde in Achse A und Verfüllung der bestehenden Rampenniederfahrt
02.__. 2
Bodenaushub wiedereinbauen
600.00
02.__. 3 Kapillarbrechende Trag- und Frostschutzschicht frostfrei und verdichtungsfähiges Material wie z. B. Grobkies 16/32 mm gewaschen und feinkornfrei liefern, einbauen und tiefenwirksam verdichten. Einbauort: Tragschicht unter der Bodenplatte, Frostschutzschichten unter Steifenfundament und Planum für Gerüststellung
02.__. 3
Kapillarbrechende Trag- und Frostschutzschicht
1,200.00
02.__. 4 Bettung Fundamente und Sohlplatte Z0-Kies-/Sandplanum 0/8 mm liefern und in einer Stärke von ca. 4 cm plangerecht einbauen und tiefenwirksam verdichten.
02.__. 4
Bettung Fundamente und Sohlplatte
1,600.00
02.__. 5 Feinplanum Fundamente, Bodenplatte und Anlieferung mit einer max. Abweichung von +- 2 cm erstellen
02.__. 5
Feinplanum Fundamente, Bodenplatte und Anlieferung
1,600.00
02.__. 6 Zulage Höhenversatz Vorpositionen mit Höhenversätzen für Dämmung und entsprechend der Planung ausbilden.
02.__. 6
Zulage Höhenversatz
120.00
m
02.__. 7 Rohrgraben für Rohr DN 110 für Schmutzwasser bis 1,00 m Tiefe unter der Sohlplatte in erforderlicher Breite profilgerecht ausheben, Aushub zur Wiederverwendung seitlich lagern und nach Verlegung der Grundleitungen Aushub lagenweise nach "Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben" einbauen und verdichten.
02.__. 7
Rohrgraben für Rohr DN 110
50.00
m
02.__. 8 Rohrgraben für Rohr DN 150 wie in Vorposition beschrieben, jedoch für Regenentwässerung an Achse 10.
02.__. 8
Rohrgraben für Rohr DN 150
40.00
m
02.__. 9 KG 2000 Rohr DN 110 SW aus Polypropylen für Schmutzwasser liefern und mit möglichst wenig Bögen im gleichmäßigen Gefälle verlegen und einschließlich Steckmuffen, Verbindungsstücke, Dichtungen, Abzweiger, Bögen, Reduzierungen, Muffenstopfen, u.ä. anschließen. Bettung und Überfüllung bis 30 cm über Rohrscheitel steinfrei mit grobkörnigen Böden nach DIN 18196 herstellen.
02.__. 9
KG 2000 Rohr DN 110 SW
50.00
m
02.__. 10 KG 2000 Rohr DN 150 RW wie in Vorposition beschrieben, jedoch für Regenentwässerung an Achse 10.
02.__. 10
KG 2000 Rohr DN 150 RW
40.00
m
02.__. 11 Dichtigkeitsprüfung aller Schmutzwasserleitungen einschließlich Spülung mit Nachweis, Protokoll der Dichtigkeit mit Bescheinigungen nach aktuellen Auflagen durchführen.
02.__. 11
Dichtigkeitsprüfung
1.00
St
02.__. 12 Kies liefern und einbauen Filterkies 2 - 3,15 mm ohne Feinanteile liefern und als ca. 0,20 m starken Versickerungskörper unter der Sohlplatte im Bereich des Windfanges einbringen und Bodenablauf zur Vermeidung von Kanalgerüchen anschließen.
02.__. 12
Kies liefern und einbauen
2.00
02.__. 13 Behelfsmässige Überfahrt herstellen Behelfsmässige Überfahrt aus standfestem und verdichtungsfähigem Material als befahrbare Rampe beidseitig der Gebäudezufahrt über Streifenfundamente herstellen und abbauen.
02.__. 13
Behelfsmässige Überfahrt herstellen
1.00
St
02.__. 14 Lastplattendruckversuche dynamisch als dynamischer Lastplattendruckversuch zur Ermittlung des Verformungsmodul Evd mit leichtem Fallgewichtsgerät einschließlich Vorlage der Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse.
02.__. 14
Lastplattendruckversuche dynamisch
8.00
St
02.__. 15 Lastplattendruckversuche statisch als statischer Lastplattendruckversuch einschließlich Vorlage der Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse.
02.__. 15
Lastplattendruckversuche statisch
2.00
St
02.__. 16 chemische Bodenanalyse auf Verunreinigung nach EBV
02.__. 16
chemische Bodenanalyse auf Verunreinigung nach EBV
10.00
St
02.__. 17 BM-F3 Material laden und entsorgen BM-F3 Material aufnehmen, laden und nach Ersatzbaustoffverordnung EBV, einschließlich dem damit zusammenhängenden Mehraufwand und Vorlage des Entsorgungsnachweises entsorgen. Hier: Bodenaustausch unterhalb der Fundamente
02.__. 17
BM-F3 Material laden und entsorgen
400.00
t
02.__. 18 BM-F0* Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch BM-F0* Material
02.__. 18
BM-F0* Material laden und entsorgen
O
1.00
t
02.__. 19 BM-F1 Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch BM-F1 Material
02.__. 19
BM-F1 Material laden und entsorgen
O
1.00
t
02.__. 20 BM-F2 Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch BM-F2 Material
02.__. 20
BM-F2 Material laden und entsorgen
O
1.00
t
02.__. 21 Dk I-Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch Dk I-Material
02.__. 21
Dk I-Material laden und entsorgen
O
1.00
t
02.__. 22 Dk II-Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch Dk II-Material
02.__. 22
Dk II-Material laden und entsorgen
O
1.00
t
02.__. 23 Erweiterungsanalyse nach Deponieverordnung
02.__. 23
Erweiterungsanalyse nach Deponieverordnung
O
2.00
St
02.__. 24 bauzeitliche Wasserhaltung als offene Wasserhaltung mit Pumpensumpf während Fundamentarbeiten oder Rohrleitungsbau
02.__. 24
bauzeitliche Wasserhaltung
80.00
h
03 Ortbetonarbeiten
03
Ortbetonarbeiten
Herstellung der Betonbauteile gemäß der statischen Berechnung und der Schal- und Bewehrungspläne des Statikers, Anschlüsse und Ausklinkungen entsprechend Statik, tragender Bauteile in F30-Bauweise, Betongüten sind durch Würfelproben in ausreichendem Umfang zu überwachen, Betone der Überwachungsklassse 2 sind bei der Überwachungsstelle anzumelden, Prüfzeugnisse und Lieferscheine güteüberwachter Werke für Transportbeton sind auf Anfrage vorzulegen Betonoberflächen sind grundsätzlich schalungsrau herstellen, Grate und Nester nach Ausschalen beseitigen, Kanten sind zu fasen, erforderliche Abnahmen durch den Prüfstatiker sind verbindlich zu veranlassen, Bauteile in waagerechter und senkrechter Richtung mit größter Genauigkeit errichten, Mehrstärken gehen zu Lasten des AN Schalung und Betonzusätze sind einzukalkulieren, Sicherungsmassnahmen im Bauzustand sind einzukalkulieren,, Bewehrung wird in separater Position abgerechnet
Herstellung der Betonbauteile gemäß der statischen
03.__. 1 Trennlage PE-Folie aus PE-Folie liefern und mit ausreichend Überlappung an den Stößen oberhalb der Perimeterdämmung verlegen.
03.__. 1
Trennlage PE-Folie
780.00
03.__. 2 Trennlage Noppenbahn liefern und mit ausreichend Überlappung an den Stößen oberhalb des Feinplanums verlegen.
03.__. 2
Trennlage Noppenbahn
700.00
03.__. 3 Sohlplatte nach Statik Position 200 aus Stahlbeton C25/30, XC2, WF in einer Stärke von 20 cm einschließlich Randschalungen und Abstandshalter aus Gießbeton für die untere Bewehrungslage herstellen. Unterkante UK = -0,28 m = 54,56 üNN Oberkante OK = -0,08 m = 54,76 üNN Oberfläche eben mit maximale Toleranz auf der Gesamtlänge und -breite von 15mm abziehen.
03.__. 3
Sohlplatte
1,520.00
03.__. 4 Zulage Absenkung 22 m² vorbeschriebene Sohlplatte für die Tiefkühlzelle um 10 cm, unter Beibehaltung der Gesamtstärke, von OKR absenken. Die Absenkung ist absolut genau und sauber herzustellen, die Maße sind einzuhalten. Die Kanten und Ecken in der Aussparung sind nachträglich zu säubern und abzustoßen. Eventuelle Unebenheiten im Boden der Wanne sind auszuspachteln oder abzustoßen.
03.__. 4
Zulage Absenkung 22 m²
1.00
St
03.__. 5 Aussparung Sohlplatte Senkkasten mit 60 x 40 cm für Putzmittelsenkkasten herstellen und nach Betonage der Sohlplatte entfernen, verfüllen und schliessen.
03.__. 5
Aussparung Sohlplatte Senkkasten
1.00
St
03.__. 6 Streifenfundament 40/60 nach Statik Position 202 aus unbewehrtem Beton C25/30, XC1, XC2 mit b/h=40/60 cm als umlaufende Frostschürze einschließlich Randschalung herstellen. Unterkante UK = -0,88 m = 53,96 üNN Oberkante OK = -0,28 m = 54,56 üNN
03.__. 6
Streifenfundament 40/60
120.00
m
03.__. 7 Streifenfundament 40/100 wie in Vorposition beschrieben, jedoch mit b/h=40/100 cm in Achse A/2-5 herstellen. Unterkante UK = -1,28 m = 53,56 üNN Oberkante OK = -0,28 m = 54,56 üNN
03.__. 7
Streifenfundament 40/100
20.00
m
03.__. 8 Streifenfundament Rampe Achse C/5-6 nach Statik Position 205 aus unbewehrtem Beton C25/30, XC2, WF mit b/h=100/100 cm, einschließlich Randschalung in Achse C herstellen. Unterkante UK = -1,28 m = 53,56 üNN Oberkante OK = -0,28 m = 54,56 üNN
03.__. 8
Streifenfundament Rampe Achse C/5-6
4.43
m
03.__. 9 Streifenfundament Rampe Achse C/6-7 wie in Vorposition beschrieben, jedoch mit b/h=100/140 cm herstellen. Unterkante UK = -1,68 m = 53,16 üNN Oberkante OK = -0,28 m = 54,56 üNN
03.__. 9
Streifenfundament Rampe Achse C/6-7
6.25
m
03.__. 10 Streifenfundament Rampe Achse C/7-9 wie in Vorposition beschrieben, jedoch mit b/h=100/177 cm herstellen. Unterkante UK = -2,05 m = 52,79 üNN Oberkante OK = -0,28 m = 54,56 üNN
03.__. 10
Streifenfundament Rampe Achse C/7-9
15.50
m
03.__. 11 Streifenfundament Rampe Achse 9/C-D wie in Vorposition beschrieben, jedoch Sichtseite  in SB2 herstellen.
03.__. 11
Streifenfundament Rampe Achse 9/C-D
5.67
m
03.__. 12 WD Streifenfundament mit 20 x 20 cm für Rohrdurchführungen KG 2000 Rohr DN 110 der Schmutzwasserleitungen einschließlich Dämmmanschette im Streifenfundament in Achse C herstellen.
03.__. 12
WD Streifenfundament
2.00
St
03.__. 13 Unterfütterungen aus unbewehrter Magerbeton C8/12 bei Höhenversatz der Fundamente herstellen.
03.__. 13
Unterfütterungen
O
8.00
03.__. 14 Sauberkeitsschicht aus unbewehrter Magerbeton C8/12 n einer Stärke von 5 cm unter den Stahlbetonfundamenten in Achse 1, Achse B und unter dem Bodensporn der Stützwand herstellen.
03.__. 14
Sauberkeitsschicht
6.00
03.__. 15 Einzelfundamente Stütze Achse 1/A+B nach Statik Position 203 aus Stahlbeton B500 SA, C 25/30, XC4, XD3, XF4, WA mit b/l/h = 125/125/40 cm frost- und tausalzbeständig einschließlich Schalung herstellen. Unterkante UK = -0,95 m = 53,89 üNN Oberkante OK = -0,55 m = 54,29 üNN
03.__. 15
Einzelfundamente Stütze Achse 1/A+B
2.00
St
03.__. 16 Einzelfundament Stützen Achse B/2 nach Statik Position 201 aus Stahlbeton B500 SA, C 25/30, XC4, XD3, XF4, WA mit b/l/h = 100/180/115 cm einschließlich Schalung und Ausbildung des Köcher mit b/l/h = 38/54/93 cm zur Einspannung der Holzstütze herstellen. Unterkante UK = -1,63 m = 53,21 üNN Oberkante OK = -0,28 m = 54,56 üNN
03.__. 16
Einzelfundament Stützen Achse B/2
1.00
St
03.__. 17 Einzelfundament Stützen Achse B/4-8 nach Statik Position 201 aus Stahlbeton B500 SA, C 25/30, XC2 mit b/l/h = 100/180/115 cm einschließlich Schalung und Ausbildung des Köcher mit b/l/h = 38/54/93 cm zur Einspannung der Holzstütze herstellen. Unterkante UK = -1,43 m = 53,41 üNN Oberkante OK = -0,08 m = 54,76 üNN
03.__. 17
Einzelfundament Stützen Achse B/4-8
5.00
St
03.__. 18 Einzelfundament Stützen Achse B-3+9 nach Statik Position 206 aus Stahlbeton B500 SA, C 25/30, XC2 mit b/l/h = 115/180/115 cm einschließlich Schalung und Ausbildung des Köcher mit b/l/h = 38/54/93 cm zur Einspannung der Holzstütze herstellen. Achse 3+9 Unterkante UK = -1,43 m = 53,41 üNN Oberkante OK = -0,08 m = 54,76 üNN
03.__. 18
Einzelfundament Stützen Achse B-3+9
2.00
St
03.__. 19 Bodensporn Stützwand Anlieferung nach Statik Position 204 aus Stahlbeton B500 SA, C35/45, XC4, XD3, XF4, WA in einer Stärke von 25 cm und einer Breite von 1,65 m frost- und tausalzbeständig, einschließlich Randschalungen und Abstandshalter aus Gießbeton für die untere Bewehrungslage in Achse D, abgetreppt herstellen. Achse D 5-6 Unterkante UK = -1,28 m = 53,56 üNN Oberkante OK = -1,03 m = 54,56 üNN Achse D 6-7 Unterkante UK = -1,68 m = 53,16 üNN Oberkante OK = -1,43 m = 54,56 üNN Achse D 7-9 Unterkante UK = -2,05 m = 52,79 üNN Oberkante OK = -1,80 m = 53,04 üNN
03.__. 19
Bodensporn Stützwand Anlieferung
42.00
03.__. 20 Stützwand Anlieferung Achse D nach Statik Position 204 aus Stahlbeton B500 SA, C35/45, XC4, XD3, XF4, WA in einer Stärke von 25 cm, frost- und tausalzbeständig, einschließlich Schalung in Sichtbetonqualität SB 3 mit gleichbleibender Oberkante OK = +1,50 m = 56,34 üNN und drei unterschiedlichen UK, abgetreppt herstellen Achse D 5-6 Unterkante UK = -1,03 m = 54,56 üNN Achse D 6-7 Unterkante UK = -1,43 m = 54,56 üNN Achse D 7-9 Unterkante UK = -1,80 m = 53,04 üNN
03.__. 20
Stützwand Anlieferung Achse D
80.00
03.__. 21 WD Stützwand mit 20 x 20 cm für Rohrdurchführungen KG 2000 Rohr DN 100 der Schmutzwasserleitungen einschließlich Dämmmanschette in der Stützwand Anlieferung herstellen.
03.__. 21
WD Stützwand
1.00
St
03.__. 22 Kragstützen Vordach nach Statik Position 125 aus Stahlbeton B 500 SB, C25/30, XC4, XF1,WF mit Ø 35 cm und h = 4,29 m als Auflager für bauseitigen Brettschichtholzbinder in Achse 1/A und 1/B in Sichtbetonqualität SB 3 herstellen. Unterkante UK = -0,55 m = 54,29 üNN Oberkante OK = +3,74 m = 58,58 üNN
03.__. 22
Kragstützen Vordach
2.00
St
03.__. 23 Betonsockel 26/38 aus Stahlbeton im Bereich der zweischaligen Außenwände nach außen bündig mit der Bodenplatte in einer Breite von 26 cm und einer Höhe von 38 cm einschließlich Randschalung und Aussparung des Sockels für Öffnungen lt. Plan herstellen. Unterkante UK = -0,08 m = 54,76 üNN Oberkante  OK = +0,30 m = 55,14 üNN
03.__. 23
Betonsockel 26/38
108.00
m
03.__. 24 Betonsockel 28/38 wie in Vorposition beschrieben, jedoch in einer Breite von 28 cm in Achse 10 einschließlich Aussparung des Sockels für Öffnungen lt. Plan herstellen Unterkante UK = -0,08 m = 54,76 üNN Oberkante  OK = +0,30 m = 55,14 üNN
03.__. 24
Betonsockel 28/38
36.00
m
03.__. 25 Fundamenterder nach VDEW-Richtlinien und DIN 18014 bestehend aus: - 400m Fundamenterder Bandstahl V4A, - 400m Erdringleitung nichtrostender Rundstahl V4A, - 8 Anschlussfahne nichtrostender Rundstahl V4A, - Anschlüsse, Tiefenerder, Kleinteile liefern und montieren. Die Position schließt die Messung und die Vorlage der Dokumentation ein.
03.__. 25
Fundamenterder
1.00
St
03.__. 26 Bewehrungsstahl nach Stahllisten Rundstahl, Mattenstahl und U-Körbe liefern, schneiden, flechten und nach Schal- und Bewehrungspläne der Statik in die vorherigen Positionen einbauen. Die Abrechnung erfolgt über vorzulegende Lieferscheine. Massenangabe = Schätzung.
03.__. 26
Bewehrungsstahl
30.00
t
04 Abdichtung und Dämmung
04
Abdichtung und Dämmung
Nach bodengutachtlicher Stellungnahme vom 22.04.2026: Bei der Wassereinwirkungsklasse befinden wir uns zwischen W1.1-E und W1.2-E. Ganz kurzzeitig drückendes Wasser kann ich nicht ausschließen. Die Leitungen, die durch den Boden ins Gebäude geführt werden, sollten deshalb mit Druckwasserfesten Durchlässen gesichert werden.
Nach bodengutachtlicher Stellungnahme vom 22.04.2026:
04.__. 1 Abdichtung Sockel Tragschale Abdichtung nach Klasse W 2.1-E, Schweißbahn V60S4 liefern und von der Unterkante der Streifenfundamente über die Anschlussstellen der Sohlplatte bis zur Oberkante des Sockels mit OK = +0,30 m verlegen und vollflächig aufschweißen, einschließlich Oberflächen säubern und Vorbehandlung mit Voranstrich.
04.__. 1
Abdichtung Sockel Tragschale
240.00
04.__. 2 Abdichtung Sockel Tragschale wie in Vorposition beschrieben, jedoch als schnellerhärtende mineralische Dichtungsschlemme herstellen.
04.__. 2
Abdichtung Sockel Tragschale
O
240.00
04.__. 3 Perimeterdämmung Sohlplatte als lastabtragende XPS Wärmedämmung mit WLG 038 in einer Stärke von 12 cm liefern und als 5,00 m breiten Streifen unter der Sohlplatte enggestoßen und passgenau verlegen. Unterkante UK = -0,40 m = 54,44 üNN Oberkante OK = -0,28 m = 54,56 üNN Anwendungsgebiet: Außenliegende Wärmedämmung unter der Bodenplatte gegen Erdreich, außerhalb der Abdichtung. Kosten für Passschnitte, Verschnitte sowie aller erforderlichen Befestigungsmittel, Stoßverbindungen und notwendiger Ausgleichsmaßnahmen sind mit einzukalkulieren.
04.__. 3
Perimeterdämmung Sohlplatte
700.00
04.__. 4 Perimeterdämmung Streifenfundamente als Dämm- und Dränplatte aus Polysterol PS-Exttruderschaum in einer Stärke von 12 cm mit WLG 038 liefern und von UK der Streifenfundamente bis OK Sockel, in der Rampenniederfahrt der Anlieferung von 10 cm unter Pflaster bis OK Sockel und bei bodentiefen Elementen mit 20 cm unterhalb OK Bodenplatte montieren. Kosten für Passschnitte, Verschnitte sowie aller erforderlichen Befestigungsmittel, Stoßverbindungen und notwendiger Ausgleichsmaßnahmen sind mit einzukalkulieren.
04.__. 4
Perimeterdämmung Streifenfundamente
240.00
05 Einbauten
05
Einbauten
05.__. 1 Mehrsparten Hauseinführung druckwasserdicht als Komplettpaket einschließlich aller Komponenten liefern und vor Betonage in der Sohlplatte druckwasserdicht montieren. Alle weiteren Komponenten sind auf der Baustelle zu verwahren. Fabrikat: z.B. Doyma Quadro-Secura
05.__. 1
Mehrsparten Hauseinführung druckwasserdicht
1.00
St
05.__. 2 Einsparten Hauseinführung Strom druckwasserdicht als Komplettpaket einschließlich aller Komponenten liefern und vor Betonage druckwasserdicht in der Sohlplatte montieren. Fabrikat: z.B. ESH Basic FUBO BHP 3m
05.__. 2
Einsparten Hauseinführung Strom druckwasserdicht
3.00
St
05.__. 3 Bodenelement Sohlplatte druckwasserdicht HKD KG-Bodenelement KG 2000 Rohr als Muffe DN 100 mit einer Länge von 500 mm aus einem Polypropylen Vollwandrohr, schlagzäh, abriebfest mit druckwasserdichtem Mauerkragen und Folienflansch liefern und vor Betonage in der Sohlplatte montieren. Der Folienflansch ist bündig mit der spätern Oberkante der Sohlplatte mit OK = -0,08 cm auszurichten und zur Betonage und späterem Anschluss an die Abdichtungsbahnen mit Gimmibändern hochzubinden.
05.__. 3
Bodenelement Sohlplatte druckwasserdicht
9.00
St
05.__. 4 L-Profil Rampentischkante aus verzinktem Eisen mit 200/80/10 mm und 6,00 m Länge liefern und mit Befestigungsankern über die gesamte Länge am Massivsockel als Schutzkante am Übergang zwischen Anlieferungslager und mechanischer Überladebrücke befestigen.
05.__. 4
L-Profil Rampentischkante
1.00
St
06 Stundenlohnarbeiten und Schuttcontainer
06
Stundenlohnarbeiten und Schuttcontainer
06.__. 1 Schuttcontainer Schuttcontainer mit 7m³ für Mischabfälle anderer Gewerke, liefern, bereitstellen, abfahren und entsorgen.
06.__. 1
Schuttcontainer
4.00
St
06.__. 2 wie Vorposition jedoch für Holz
06.__. 2
wie Vorposition
1.00
St
06.__. 3 wie Vorpostion jedoch für Bauschutt
06.__. 3
wie Vorpostion
1.00
St
06.__. 4 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn Für erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
06.__. 4
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn
80.00
h